Personalauswahlverfahren von festangestellten Mitarbeitenden (z. B. Fachberatung Kindertagespflege)/Eignungsfeststellung der angehenden Kindertagespflegeperson |
Zielsetzung
In der Eignungsfeststellung und bei Vorstellungsgesprächen sollten die Inhalte des Gewaltschutzkonzepts bereits thematisiert werden. Ziel ist es, bei der Auswahl von Fachkräften darauf zu achten, dass neue Kolleg:innen eine Haltung mitbringen, die dem Gewaltschutzkonzept entspricht. |
Risiko- und Ressourcenanalyse |
Zielsetzung
Die umfangreiche Analyse bestehender Risiken und Ressourcen stellt die Grundlage dafür dar, ein Gewaltschutzkonzept zu verfassen und stets auf Aktualität zu überprüfen. Erst wenn Risiken und Ressourcen bekannt sind, kann darauf aufbauend daran gearbeitet werden, dass eine Kita oder Kindertagespflegestelle ein sicherer Ort für Kinder ist. |
Leitbild |
Zielsetzung
In einem Leitbild können über einzelne Einrichtungen und Kindertagespflegestellen hinweg grundsätzliche Gemeinsamkeiten festgehalten werden. Übergeordnete Werte und Haltungen für die Arbeit mit den Kindern und Familien in der Kindertagesbetreuung können erarbeitet und verschriftlicht werden. |
Gesetzliche Grundlagen |
Zielsetzung
In der Kindertagesbetreuung setzen Fachkräfte verschiedene Gesetzesvorgaben um. Neben dem SGB VIII und dem jeweiligen Landesgesetz für die Kindertagesbetreuung sind hier auch die Kinderrechte zu nennen. Fachkräfte setzen auch in Bezug auf den Gewaltschutz einen gesetzlichen Auftrag um. Es ist wichtig, die Gesetzestexte zu kennen. |
Selbstverpflichtung und Verhaltenskodex |
Zielsetzung
Im Verhaltenskodex werden die Werte, die im Leitbild formuliert wurden, in den Alltag übertragen. Es wird gemeinsam erarbeitet, welche Handlungen/Verhaltensweisen von pädagogischen Fachkräften/Kindertagespflegepersonen erwünscht sind bzw. im Sinne des Gewaltschutzkonzepts erwartet werden. |
Geschlechtersensible Pädagogik |
Zielsetzung
Da Gewaltprävention bereits im Krippenalter beginnt, ist es notwendig, dass Kindertagespflegepersonen und Mitarbeitende in Kindertagesstätten sich mit der Begleitung der psychosexuellen Entwicklung der Kinder bewusst auseinandersetzen. Daraus abgeleitete Arbeitsweisen werden dann mit den Eltern besprochen. Nur so können Kinder hier gestärkt werden. |
Partizipation |
Zielsetzung
Die Beteiligung von Kindern stellt die Grundlage dar für die Umsetzung eines Gewaltschutzkonzepts dar. Nur wenn Kinder erleben, dass sie angehört sowie ihre Bedürfnisse und ihre Meinung berücksichtigt werden, werden sie sich auch zu Wort melden, wenn ihnen Unrecht geschieht. Gelebte Partizipation ist das Fundament für Demokratiebildung. |
Beschwerdeverfahren |
Zielsetzung
Wenn das Gewaltschutzkonzept umgesetzt werden soll, müssen für alle Beteiligten (Kinder, Fachkräfte/Kindertagespflegepersonen, Eltern) die Möglichkeiten aufgezeigt werden, wie eine Beschwerde vorgetragen werden kann und welche Schritte in der Bearbeitung daraufhin erfolgen. Hier wird deutlich, wie wichtig es ist, dass Eltern über das Gewaltschutzkonzept informiert werden und die Inhalte kennen. |
Handlungsplan |
Zielsetzung
Der Handlungsplan hat zwei Funktionen:
1. Im Falle eines Verdachts auf Fehlver- halten einer Kindertagespflegeperson/ einer pädagogischen Fachkraft gibt der Handlungsplan allen verantwortlichen Personen innerhalb des zuständigen Trägers ein klar definiertes Vorgehen vor, wie die Situation aufzuklären ist. Ein Handlungsplan muss auch immer Vorgaben zur Rehabilitation erhalten, für den Fall, dass ein Verdacht ausgeräumt werden kann.
2. Der Handlungsplan gibt allen Beschäftigten die Sicherheit, dass nach einem definierten Verfahren gehandelt wird. Jeder Mitteilung wird fachlich und objektiv nachgegangen. Es werden keine willkürlichen Entscheidungen getroffen. |