Personalauswahlverfahren von festangestellten Mitarbeitenden (z. B. Fachberatung Kindertages­pflege)/Eignungsfest­stellung der angehenden Kindertagespflegeperson

Zielsetzung

In der Eignungsfeststellung und bei Vorstellungsgesprächen sollten die Inhalte des Gewaltschutzkonzepts bereits thematisiert werden. Ziel ist es, bei der Auswahl von Fachkräften darauf zu achten, dass neue Kolleg:innen eine Haltung mitbringen, die dem Gewaltschutz­konzept entspricht.

Risiko- und Ressourcenanalyse

Zielsetzung

Die umfangreiche Analyse bestehender Risiken und Ressourcen stellt die Grund­lage dafür dar, ein Gewaltschutz­konzept zu verfassen und stets auf Aktualität zu überprüfen. Erst wenn Risiken und Ressourcen bekannt sind, kann darauf aufbauend daran gearbeitet werden, dass eine Kita oder Kindertages­pflege­stelle ein sicherer Ort für Kinder ist.

Leitbild

Zielsetzung

In einem Leitbild können über einzelne Einrichtungen und Kindertagespflege­stellen hinweg grundsätzliche Gemein­samkeiten festgehalten werden. Übergeordnete Werte und Haltungen für die Arbeit mit den Kindern und Familien in der Kindertages­betreuung können erarbeitet und verschriftlicht werden.

Gesetzliche Grundlagen

Zielsetzung

In der Kindertagesbetreuung setzen Fach­kräfte verschiedene Gesetzesvorgaben um. Neben dem SGB VIII und dem jeweiligen Landesgesetz für die Kindertages­be­treuung sind hier auch die Kinderrechte zu nennen. Fachkräfte setzen auch in Bezug auf den Ge­waltschutz einen gesetzlichen Auftrag um. Es ist wichtig, die Gesetzestexte zu kennen.

Selbstverpflichtung und Verhaltenskodex

Zielsetzung

Im Verhaltenskodex werden die Werte, die im Leitbild formuliert wurden, in den Alltag übertragen. Es wird gemeinsam erarbeitet, welche Handlungen/Verhal­tensweisen von pädagogischen Fach­kräften/Kindertages­pflegepersonen erwünscht sind bzw. im Sinne des Gewaltschutzkonzepts erwartet werden.

Geschlechtersensible Pädagogik

Zielsetzung

Da Gewaltprävention bereits im Krippen­alter beginnt, ist es notwendig, dass Kindertages­pflegepersonen und Mitar­beitende in Kinder­tagesstätten sich mit der Begleitung der psychosexuellen Entwicklung der Kinder bewusst auseinandersetzen. Daraus abgeleitete Arbeits­weisen werden dann mit den Eltern besprochen. Nur so können Kinder hier gestärkt werden.

Partizipation

Zielsetzung

Die Beteiligung von Kindern stellt die Grund­lage dar für die Umsetzung eines Gewalt­schutz­konzepts dar. Nur wenn Kinder erleben, dass sie angehört sowie ihre Bedürfnisse und ihre Meinung berücksichtigt werden, werden sie sich auch zu Wort melden, wenn ihnen Unrecht geschieht. Gelebte Partizipation ist das Fundament für Demokratiebildung.

Beschwerdeverfahren

Zielsetzung

Wenn das Gewaltschutzkonzept umgesetzt werden soll, müssen für alle Betei­ligten (Kinder, Fachkräfte/Kinder­tages­pflege­personen, Eltern) die Möglich­keiten aufgezeigt werden, wie eine Beschwerde vorgetragen werden kann und welche Schritte in der Bearbeitung daraufhin erfolgen. Hier wird deutlich, wie wichtig es ist, dass Eltern über das Gewaltschutz­konzept informiert werden und die Inhalte kennen.

Handlungsplan

Zielsetzung

Der Handlungsplan hat zwei Funktionen:

1. Im Falle eines Verdachts auf Fehlver­­-
hal­ten einer Kindertagespflegeperson/ einer pädagogischen Fachkraft gibt der Hand­lungsplan allen verantwortlichen Personen innerhalb des zuständigen Trägers ein klar definiertes Vorgehen vor, wie die Situation aufzuklären ist. Ein Handlungsplan muss auch immer Vor­gaben zur Rehabilitation erhalten, für den Fall, dass ein Verdacht ausgeräumt werden kann.

2. Der Handlungsplan gibt allen Beschäf­tig­ten die Sicherheit, dass nach einem definierten Verfahren gehandelt wird. Jeder Mitteilung wird fachlich und objektiv nachgegangen. Es werden keine willkürlichen Entscheidungen getroffen.