6.3 Die Bildrechte bei WhatsApp
Wie oben bereits erwähnt, gehört auch der Messenger-Dienst »WhatsApp« zu Facebook. Auch wenn in erster Linie hierüber Textnachrichten verschickt werden dürften, werden hierüber auch Fotos und Videos, also urheberrechtlich geschützte Inhalte, versendet. Aus diesem Grunde soll auch bezüglich WhatsApp ein Blick auf die Nutzungsbedingungen geworfen werden.
Aufgrund der Konzernzugehörigkeit zu Facebook verwundert es nicht, dass die Nutzungsbedingungen von WhatsApp an die von Facebook inhaltlich angelehnt sind. So wird auch hier dem Nutzer zunächst garantiert, dass alle Urheberrechte an eingestellten Inhalten bei ihm verbleiben, aber WhatsApp auch hier eine Lizenz an den urheberrechtlich geschützten Inhalten erhält, um seine Dienste bereitstellen zu können. In den Bedingungen, deren letzter Stand derzeit der 04.01.2021 ist, heißt es hierzu im Abschnitt »Lizenzen«:
»Deine Rechte. WhatsApp beansprucht nicht das Eigentum an den Informationen, die du für deinen WhatsApp Account oder über unsere Dienste übermittelst. Du musst über die erforderlichen Rechte in Bezug auf solche von dir für deinen WhatsApp Account bzw. über unsere Dienste übermittelten Informationen sowie über das Recht zur Gewährung der Rechte und Lizenzen gemäß unseren Nutzungsbedingungen verfügen.
(…)
Die Lizenz von dir gegenüber WhatsApp. Damit wir unsere Dienste betreiben und bereitstellen können, gewährst du WhatsApp eine weltweite, nicht-exklusive, gebührenfreie, unterlizenzierbare und übertragbare Lizenz zur Nutzung, Reproduktion, Verbreitung, Erstellung abgeleiteter Werke, Darstellung und Aufführung der Informationen (einschließlich der Inhalte), die du auf bzw. über unsere/n Dienste/n hochlädst, übermittelst, speicherst, sendest oder empfängst. Die von dir im Rahmen dieser Lizenz gewährten Rechte beschränken sich auf den Zweck, unsere Dienste zu betreiben und bereitzustellen (beispielsweise uns zu gestatten, dein Profilbild und deine Statusmeldung anzuzeigen, deine Nachrichten zu übermitteln und deine nicht zugestellten Nachrichten für bis zu 30 Tage auf unseren Servern zu speichern, während wir versuchen sie zuzustellen).«
Auch hier ist für den Nutzer nicht nachvollziehbar, wofür seine Daten genau verwendet werden und inwieweit sie für die Funktionalität des Messenger-Dienstes überhaupt erforderlich sind.
Derzeit läuft noch ein Verfahren gegen Facebook, das von dem Datenschutzbeauftragten von Hamburg eingeleitet wurde. Dieses Verfahren hat die Absicht von Facebook zum Gegenstand, Daten von WhatsApp automatisch mit Facebook zu teilen. Da momentan jedoch nicht eindeutig ist, welche Daten geteilt werden, wurde eine Anordnung erlassen, wonach das Teilen von Daten mit Facebook einstweilen untersagt ist. Kern des Anstoßes dürfte diese Passage in den Bedingungen von WhatsApp sein:
»Verbundene Unternehmen. Wir gehören zu den Facebook-Unternehmen. Als Teil der Facebook-Unternehmen erhält WhatsApp Informationen von und teilt Informationen mit den Facebook-Unternehmen wie in der Datenschutzrichtlinie von WhatsApp beschrieben, um unter anderem Integrationen bereitzustellen, die es dir ermöglichen, WhatsApp mit anderen Produkten von Facebook-Unternehmen zu verbinden; um die Sicherheit und Integrität aller Produkte von Facebook-Unternehmen zu gewährleisten; und um dein Werbeanzeigen- und Produkterlebnis hinsichtlich Produkten von Facebook-Unternehmen zu verbessern.«
Zwar hat diese Auseinandersetzung mit WhatsApp keinen unmittelbaren Einfluss auf die Nutzung des Messenger-Dienstes, aber auch an diesem Beispiel zeigt sich das unterschiedliche Verständnis von Datenschutz und Datensicherheit in Europa und den USA. Jeder, der ein soziales Netzwerk nutzt, muss wissen, dass damit eine Sicherheit nach europäischen Maßstäben nicht verbunden ist und wohl auch nie verbunden sein wird.