9.6 Verwertungsgesellschaft (VG) Bild-Kunst
Bei der VG Bild-Kunst handelt es sich um eine Verwertungsgesellschaft, die die Urheberrechte derjenigen Urheber wahrnimmt, die ihre Rechte nicht selbst wahrnehmen wollen oder können. Außerdem vergibt die VG Bild-Kunst Nutzungsrechte an den Werken der ihr beigetretenen Urheber gegen entsprechende Lizenzgebühren. Schließlich betätigt sich die VG Bild-Kunst als Lobbyist in der politischen und rechtlichen Stärkung des Urheberschutzes.
Der freiwillige Beitritt erfolgt durch Abschluss eines sogenannten Wahrnehmungsvertrags, ein Muster finden Sie übrigens auf der Website der VG Bild-Kunst (www.bildkunst.de). Ein Mitgliedsbeitrag wird nicht erhoben, stattdessen behält die Gesellschaft zur Abgeltung ihrer Verwaltungskosten einen bestimmten Prozentsatz vom Erlös ein.