5. Besiedlung, Regierung und Verteidigung des lateinischen Ostens (1097–1187)

Das im 12. Jahrhundert von den Kreuzfahrern besiedelte Gebiet, das sich von Norden nach Süden über beinahe 1000 Kilometer erstreckte, bildet eine geografische Einheit: Gebirgszüge – mancherorts auch zwei parallele Bergketten – verlaufen in einiger Entfernung entlang der Mittelmeerküste, gesäumt oder durchbrochen von niedrigem Gelände mit den Flussläufen von Orontes, Litani und Jordan. Zuweilen stoßen Ausläufer der Gebirge als hügeliges Terrain bis in Küstennähe vor. Da der Wind zumeist aus westlicher Richtung (also vom Meer her) weht, schlägt sich der Regen des Winters im Bergland nieder, dessen Erde das Wasser speichert – damals, als es dort noch mehr Bäume gab, besser als heute – und es während der Trockenzeit in das Tiefland der Küste abgibt. Die Küstenebene zwischen Gebirge und Meer bietet daher ertragreiches Ackerland und war im 12. Jahrhundert dicht besiedelt. Einige Gebiete jenseits der Berge sind ebenfalls recht fruchtbar – so etwa die Gegend im Osten des Sees Genezareth – bevor sie in die Wüste übergehen, die im Osten und Süden ihre Grenzen bilden.

Land und Stadt

Der Status der einheimischen Dorfbewohner entsprach in etwa dem der europäischen Leibeigenen. Sie waren an das Land gebunden und konnten es normalerweise weder verlassen noch ihre Anteile an Ackerland veräußern. Es scheint, dass die einzelnen Dörfer jeweils von einem Ältestenrat verwaltet wurden, dessen Leitung ein Dorfvorsteher innehatte. Dieser auch von den Europäern so genannte ra’is – der Titel ist im arabischsprachigen Raum für eine gemeindliche Autoritätsperson gebräuchlich – diente als eine Art Bindeglied zwischen Herrschern und Beherrschten. Sein Amt brachte es mit sich, dass er über mehr Ackerland und ein größeres Haus verfügte als die anderen Dorfbewohner. Er hatte bei landwirtschaftlichen Entscheidungen, die für die gesamte Dorfgemeinschaft von Bedeutung waren, das letzte Wort; trieb die Steuern ein, welche ihre Mitglieder dem Grundherrn schuldig waren und fungierte darüber hinaus so gut wie sicher als der Dorfrichter.

Eine Siedlung dieses Typs bestand im Wesentlichen aus einem Dorfkern, in dem sich eine Handvoll Häuser eng aneinanderdrängten, dazu einer Zisterne, einer Mühle womöglich, einem Backhaus und Dreschböden. Um sie herum lagen die Wein-, Gemüse-, Obstgärten und Olivenhaine, die sich im persönlichen Besitz der Dorfb ewohner befanden. Jenseits dieses Gürtels lag das Ackerland, das gemeinschaftlich bebaut wurde und sich nicht selten so weit erstreckte, dass weit draußen gelegene Siedlungen, die aufgegeben worden waren, für einige Wochen wieder bewohnt wurden, um die umliegenden Felder bestellen zu können. In manchen Gegenden praktizierte man eine zweijährige Fruchtfolge, bei der auf einigen Feldern Mitte November Getreide ausgesät wurde, während andere teils brach gelassen und im folgenden Frühjahr mit einer Sommerfrucht wie etwa Sesam besetzt, teils aber auch mit verschiedenen Gemüsesorten bepflanzt wurden. Das geerntete Getreide wurde auf den Dreschböden des Ortes gedroschen, und die Körner wurden in Haufen aufgeteilt, von denen jede Familie einen erhielt, entsprechend ihrem Anteil am gesamten Grundbesitz des Dorfes. Vor der Verteilung an die Dorfbewohner wurde jedoch zuerst der grundherrliche Anteil abgezogen – und aufgeteilt, sofern das Dorf mehrere Grundherren hatte. Diese Abgabe namens kharadsch betrug in der Regel ein Drittel oder ein Viertel der Ernte an Getreide und Feldfrüchten sowie die Hälfte oder ein Viertel der Erträge aus Weinbergen, Olivenhainen und Obstgärten. Hinzu kamen eine Kopfsteuer auf Muslime und Juden, eine wiederum seit Generationen bestehende „persönliche Gabe“, mu’na genannt, Steuern auf den Besitz von Ziegen, Schafen und Bienen sowie verschiedene kleinere Abgaben. Diese sich aus diesen Bestimmungen ergebende Steuerschuld konnte zwar aufgerechnet und durch eine Geldzahlung beglichen werden; üblicher war es jedoch, die fälligen Steuern in Naturalien zu entrichten. Aus diesem Grund kann man in Palästina hier und da noch heute die Ruinen großer Vorratsscheunen sehen, in denen die jährlichen Abgaben mehrerer Dörfer gelagert werden konnten.

Es gab auch Ansiedlungen europäischer Bauern. Diese unterschieden sich deutlich von den Dörfern der Einheimischen und ähnelten den „Neustädten“ (villes neuves) in Europa. Im Heiligen Land traten so an die Stelle eines formlosen Gewirrs von Häusern eine von planvoll errichteten Gebäuden gesäumte Straße, ein Turm, Verwaltungsgebäude und eine lateinische Kirche. In Kubeiba gibt es noch heute die Grundmauern hervorragend konstruierter zweistöckiger Steinhäuser, jedes mit einer eigenen Zisterne und einem ausgefeilten Rohr leitungssystem. Unsere Vorstellung davon, welche Größenordnung diese europäische Kolonisierung erreichte, hat sich in der letzten Zeit gewandelt. Während früher von etwa zwanzig Siedlungen europäischer Kolonisten die Rede war, hat Ronnie Ellenblum 200 solcher Ansiedlungen identifiziert: Dorfgründungen, aber auch einzelne Gehöfte, die über umfangreiche Bewässerungssysteme und andere Kennzeichen eines fortgeschrittenen Agrarwesens verfügten. Die meisten dieser europäischen Ansiedlungen befanden sich in Gegenden, in denen einheimische Christen die Bevölkerungsmehrheit bildeten. Das deutet darauf hin, dass die Siedler sich an solchen Orten sicherer fühlten, an denen sie sich von Glaubensgenossen umgeben wussten.

Die Siedler kamen aus ganz Europa. Bei Bet Guvrin zum Beispiel siedelten im 12. Jahrhundert Männer aus Frankreich, dem römisch-deutschen Reich, Italien und Katalonien. Es waren wohl die günstigen Konditionen, die sie anzogen: Jeder Kolonist erhielt ein ausreichend großes Stück Land zur Bearbeitung, über das er frei verfügen konnte – es also auch verkaufen durfte. Die zu leistenden Abgaben waren nicht drückend – in einer Siedlung zehn Prozent zusammen mit gewissen anderen Auflagen – und wurden zudem de facto als Pachtzins aufgefasst. Die Kolonistengemeinschaften hatten ihre je eigene Gerichtsbarkeit. Den entsprechenden Gremien stand, wie in Westeuropa auch, ein als dispensator oder locator bezeichneter Amtsträger vor, der in seiner Person die Verantwortlichkeiten eines vorsitzenden Richters und eines Vertreters des Grundherrn vereinigte. Seine Aufgabe war es auch, die zur Besiedlung vorgesehenen Grundstücke an geeignete Kolonisten zu verteilen. Sämtliche bislang identifizierten Neugründungen sind im 12. Jahrhundert erfolgt; im 13. Jahrhundert dann, als die Gebiete unter christlicher Kontrolle abnahmen, muss die Kolonisierungsbewegung deutlich an Schwung verloren haben. Allerdings war nachweislich noch um 1200 ein dispensator aktiv, und einige der alten Siedlungen überlebten den Großteil des 13. Jahrhunderts.

Ganz gleich, ob Einheimische oder Kolonisten – ein Merkmal der dörflichen Wirtschaftsordnung im Heiligen Land unterschied sich deutlich von den Verhältnissen in Westeuropa: Es gab nur sehr wenig Domänenland, das die Grundherren, wie in Westeuropa üblich, selbst bewirtschafteten bzw. von abhängigen Fronbauern bewirtschaften ließen. In den Siedlungsgebieten der Levante gab es Domänenland im Allgemeinen nur in den großen Nutzgärten und Zuckerrohrplantagen an der Küste, und nur sehr wenige der von den Kolonisten gegründeten Dörfer lagen dort. Die meisten Kolonisten schudeten ihren Grundherren kaum etwas an Frondiensten – üblicherweise nicht mehr als einen Tag in der Woche –, und in vielen Gegenden scheint diese Verpflichtung damit abgegolten worden zu sein, dass man den Ernteanteil des Herrn in die zentralen Sammelstellen transportierte sowie ein wenig zur Instandhaltung von Straßen und Aquädukten beitrug. Aus dieser Situation folgte, dass es für den Grundherrn, der ja hauptsächlich daran interessiert war, seinen Anteil an der Jahresernte einzutreiben, wenig Sinn hatte, sich direkt in die ackerbaulichen Belange der ihm zugehörigen Dörfer einzumischen. Obwohl einige der aufgefundenen Gebäude als „Herrenhäuser“ identifiziert worden sind, lebten die Grundherren in der Regel nicht selbst auf dem Land, sondern neigten dazu, sich in den Städten zu versammeln, wo so viele von ihnen ohnehin Geldlehen besaßen.

Es gab in dieser Region noch immer eine florierende Stadtkultur. Im Hinterland lagen die großen städtischen Zentren Damaskus und Aleppo, die auf die sich in christlicher Hand befindenden Hafenstädte an der Mittelmeerküste angewiesen waren. Die von den Kolonisten besiedelten Gebiete erwirtschafteten Produkte – allen voran Zucker –, die im gesamten Mittelmeerraum und darüber hinaus auf große Nachfrage stießen. Sie lagen zudem an einer der großen Handelsstraßen in den Fernen Osten. Aufsehenerregende Ausgrabungen in Akkon haben zutagegebracht, wie ausgeklügelt die Stadtplanung in diesem größten Hafen der Levante war: Neben beeindruckenden Gebäuden hat man dabei auch ein aufwendiges Trink- und Abwassersystem entdeckt. Kein Wunder, dass es die meisten europäischen Siedler in solche Städte zog: Von den etwa 150.000 Westeuropäern, die mit der Zeit in Palästina ansässig geworden waren, lebten rund 120.000 in den Städten, die meisten von ihnen als freie Bürger. Diese Bürger gehörten einer Gesellschaftsschicht an, die anstelle der von den Bauern zu leistenden Abgaben für ihren als borgesie bezeichneten Besitz einen Pachtzins entrichteten. Sie besaßen das Recht, ihre borgesies zu kaufen und zu verkaufen, und alle damit zusammenhängenden Rechtsangelegenheiten wurden von eigenen Gerichten behandelt, den Cours des Bourgeois. Die Bürger waren keine Vasallen und unterlagen somit keinerlei feudalen Verpflichtungen. Vielmehr unterstanden sie einer Art von öffentlichem Recht, den Assises des Bourgeois, die sich von Ort zu Ort stark unterscheiden konnten, da jedes Siedlungsgebiet in dieser Hinsicht seine eigenen Traditionen entwickelte. Nur zwei dieser Rechtssammlungen sind erhalten geblieben: eine aus Antiochia, die leider unvollständig überliefert ist, und eine aus Akkon, wo es die größte lateinische Bürgergemeinde im Heiligen Land gab. Letztere ist stark durch eine in Europa weit verbreitete provenzalische Abhandlung zum Römischen Recht beeinflusst und wird von der Forschung auf die frühen 1240er-Jahre datiert.

Trotz der frühen Versuche, Muslime und Juden zu vertreiben, gab es in vielen Städten auch ansehnliche Gemeinden von Einheimischen. Und das waren beileibe nicht nur Angehörige der Unterschicht, sondern Ladenbesitzer, Kaufleute und Handwerker. Im 12. Jahrhundert wurden die Färbereien in sechs Städten von Juden betrieben – die berühmteste Färberei jedoch, diejenige in Tyrus, war in der Hand orthodoxer Suriani (Melkiten), auf die noch näher einzugehen ist. Juden waren auch in der bedeutenden Glasherstellung von Tyrus engagiert; sie beteiligten sich am Handelsleben als Geldverleiher und Schiffseigner. Es gab aber auch muslimische Handelskapitäne, und im 13. Jahrhundert bestand in Tyrus eine bedeutende Handelsgemeinschaft orthodoxer Suriani. Das eindrucksvollste Zeugnis der Aktivitäten einheimischer Kaufleute beschert uns jedoch eine Handelsgesellschaft, die 1268 erfolgreich an die Genuesen appellierte, man möge sie für den Verlust eines ihrer Schiffe entschädigen, das eine genuesische Flotte fünf Jahre zuvor vor der Küste Kilikiens aufgebracht hatte. Der Große Rat von Genua erklärte sich bereit, einen Schadenersatz von 14.900 Genueser Pfund zu zahlen. Bei den beteiligten Partnern dieser Unternehmung, die offenbar in Mossul, tief im islamischen Machtbereich, organisiert worden war, handelte es sich um 23 Männer, allesamt Einheimische. Sechs von ihnen lebten in Ayas (Yumurtalık) im kilikischen Armenien, fünf in Antiochia, zwei in Tyrus und sechs in Akkon. Einer von den letztgenannten war der im vorigen Kapitel erwähnte Akkoner Bürger und Konvertit (oder Maronit) Saliba. Er war ganz offenkundig ein reicher Mann. Seinem Testament können wir entnehmen, dass sein Besitz einen Wert von 1275 sarazenischen Bezants hatte; dazu kamen noch 1156 sarazenische Bezants und zehn Akkoner Pfund in Bargeld. Er muss jedoch noch wesentlich mehr besessen haben, denn er vermachte den Rest seiner Habe, der aus gutem Grund nicht einzeln aufgeführt wird, den Johannitern. Eine seiner Töchter, die leer ausgegangen war, verklagte daraufhin den Orden auf die Herausgabe ihres Erbes.

Die rechtliche Stellung der Einheimischen

Der Handlungsspielraum der einheimischen Bevölkerung war insofern eingeschränkt, als die im vorigen Kapitel beschriebene Toleranz der Kreuzfahrer gegenüber anderen Religionen durchaus ihre Grenzen hatte. Allein die Angehörigen der römischen Kirche galten vor dem Gesetz als vollwertig, denn allein ihr Zeugnis hatte in einer Gerichtsverhandlung das volle Gewicht. Aussagen von Anhängern anderer Bekenntnisse wurden ihrem Glauben entsprechend gewichtet. Ursprünglich genossen alle Christen das Recht auf die Freiheit ihrer Person – Nichtchristen allerdings nicht. Das verhinderte Konversionen zum Christentum, denn Grundherren – selbst, wenn sie Kirchenmänner waren – erlaubten es ihren Sklaven nicht ohne Weiteres, sich taufen zu lassen und somit einen Anspruch auf ihre Freilassung zu erwerben. Deshalb verkündete Papst Gregor IX., selbst die Taufe ändere nicht den Status eines Unfreien – ein Grundsatz, der auch auf der Iberischen Halbinsel und im Baltikum angewandt wurde.

Nichtchristen unterstanden noch weiter reichenden Einschränkungen, die letztlich auf eine Adaption des islamischen dhimmi-Rechts zurückgingen, wie es die Kreuzfahrer bei ihrer Ankunft im Nahen Osten vorgefunden hatten. Streng genommen fielen nach islamischem Recht nur all jene in die Kategorie der dhimmis, die den „Leuten der Schrift “ angehörten: Juden, Christen und Sabäer (zu denen in diesem Zusammenhang auch die Zoroastrier gezählt wurden). Jeder erwachsene, männliche, voll zurechnungsfähige dhimmi hatte eine Kopfsteuer (dschizya) zu entrichten. Sein Grundbesitz konnte – musste aber nicht – an die islamische Glaubensgemeinschaft fallen; er durfte ihn jedoch trotzdem bewirtschaften und musste sowieso die schon erwähnte Grund- und Ertragssteuer (kharadsch) zahlen. Dazu kamen noch andere Abgaben zum Unterhalt der muslimischen Heere. Der dhimmi musste sich von den Muslimen durch seine Kleidung unterscheiden. Er durfte kein Pferd reiten und keine Waffen tragen. Weiterhin unterlag er rechtlichen Einschränkungen hinsichtlich der Zeugnisfähigkeit vor Gericht, dem Schutz unter dem geltenden Strafrecht sowie der Heiratsfähigkeit. Der dhimmi und seine Familie besaßen im muslimischen Staatswesen kein Bürgerrecht; vielmehr waren sie Glieder einer quasi selbstverwalteten Minderheit unter einem eigenen Oberhaupt, etwa einem Rabbi oder einem Bischof, aber alle schwerwiegenden Rechtsangelegenheiten – sowie jene, deren beteiligte Parteien unterschiedlichen Religionen angehörten – mussten vor den islamischen Gerichten verhandelt werden. Im Gegenzug wurden den dhimmis Sicherheit und Schutz bei der Ausübung ihrer Religion garantiert, solange sie damit kein öffentliches Ärgernis erregten. Bereits bestehende Gotteshäuser durften sie renovieren und sogar umbauen, jedoch keine neuen errichten.

Die Quellen für das Königreich Jerusalem lassen erkennen, dass auch die neuen Herren den kharadsch als Grundsteuer erhoben – obwohl das nicht viel heißen muss, wenn man bedenkt, dass die Lateiner das Steuersystem ihrer Vorgänger einfach übernahmen. So zahlten nun eben Juden und Muslime – nicht aber die Christen – eine Kopfsteuer. Auch mussten jene sich nun in ihrer Kleidung von den lateinischen Christen unterscheiden und durften vor Gericht nicht gegen diese aussagen, es sei denn, um das Alter oder die Abstammung eines Angeklagten zu bezeugen oder den Verlauf von Grundstücksgrenzen zu belegen. Andererseits durften Juden und Muslime ihre Religion ausüben. In Akkon und Tyrus florierten die jüdischen Akademien, und die rabbinischen Gerichte hatten alle Hände voll zu tun. Und wenn auch aus dem Königreich Jerusalem kein muslimischer Richter (qadi) belegt ist, so gab es in den 1180er-Jahren nachweislich mindestens einen solchen Richter in Dschabala im Fürstentum Antiochia. Benjamin Kedar hat darauf hingewiesen, dass uns fehlende Belege über die Arbeit von qadis in Palästina nicht erstaunen sollten – immerhin wüssten wir nichts von den rabbinischen Gerichten, wären diese nicht so hoch angesehen gewesen, dass ihre responsa (Rechtsgutachten) weite Verbreitung fanden und darum auch erhalten blieben.

Die Siedler erwiesen sich in zweierlei Hinsicht als Innovatoren dieses Steuer-, Verwaltungs- und Justizsystems. Die erste ihrer Änderungen betraf die nichtlateinischen Christen, die wohl nur teilweise von den Einschränkungen der dhimma befreit wurden. So gibt es zum Beispiel keine Hinweise darauf, dass sie eine Kopfsteuer zu entrichten hatten. Auch waren sie von der Abgabe des Zehnten befreit, der nur von den lateinischen Christen erhoben wurde (und das hieß in der Praxis, dass der Zehnt lediglich vom herrschaftlichen Anteil an der Dorfernte eingezogen wurde). Dennoch blieben die nichtlateinischen Christen vor Gericht Zeugen zweiter Klasse; ihren Aussagen wurde niemals dasselbe Gewicht beigemessen wie jenen der Lateiner. Es scheint allerdings, dass auch sie eine Art von unabhängigem Gemeindestatus besaßen, mit ihren Bischöfen als den angestammten Oberhäuptern. Bei seiner Ankunft in Akkon im Jahr 1216 schrieb Jakob von Vitry, er habe sich an die griechisch-orthodoxen und jakobitischen Christen der Stadt wenden können, da deren Bischöfe ebenfalls in Akkon anwesend gewesen seien. Die Griechen hätten sich „auf die Anweisung ihres Bischofs hin“ versammelt, um ihm zuzuhören; allerdings, so fährt Jakob fort, „habe ich noch nicht zu den Nestorianern, Georgiern und Armeniern sprechen können, denn diese haben keinen Bischof oder anderes Oberhaupt [in der Stadt Akkon]“.

Gegenüber den arabischsprachigen, orthodoxen Suriani (Melkiten) die unter den einheimischen christlichen Gemeinschaften im Lateinischen Königreich wohl die meisten Mitglieder hatten, gingen die Siedler sogar noch weiter: Für sie wurden im ganzen Königreich eigene Gerichte geschaffen, die Cours des Syriens. Im 13. Jahrhundert glaubte man, diese Gerichtsbarkeit sei in den ersten Jahren der Landnahme auf die Bitte der Suriani hin eingesetzt worden, damit sie nach ihren Gebräuchen Recht sprechen konnten. Im Akkon des 13. Jahrhunderts scheint – wie auch in einigen anderen Städten – die Cour de la Fonde, ein Marktgericht, die Aufgaben der örtlichen Cour des Syriens übernommen zu haben; aber in Jerusalem, Nablus, Tyrus und Bethlehem ist das Weiterbestehen der syrischen Sondergerichte quellenmäßig belegt. Mit Ausnahme von Nablus wiesen alle diese Städte beträchtliche orthodoxe Gemeinden auf. Ganz unabhängig davon, ob die Suriani tatsächlich selbst um die Errichtung einer eigenen Gerichtsbarkeit gebeten hatten, ist ein Umstand bemerkenswert: Die Cours des Syriens verhandelten all jene „weltlichen“ Rechtssachen, die unter muslimischer Herrschaft in den Zuständigkeitsbereich des jeweiligen Bischofs gefallen wären. Wie zuvor die Dhimma-Gerichte besaßen sie allerdings nicht die Blutgerichtsbarkeit – das heißt, sie durften keine Todesurteile aussprechen –, und auch das Eigentum freier Männer blieb ihrer Verfügung entzogen. Es mag sein, dass römisch-katholische Christen einer einheimischen christlichen Gemeinschaft westliche Reformvorstellungen von der Trennung der weltlichen und geistlichen Gewalten aufdrängten.

Die zweite große Innovation der Siedler war die Errichtung der bereits erwähnten Cours de la Fonde. Anscheinend übernahmen sie die bestehenden Ämter, die bislang die Marktgebühren erhoben hatten, und erweiterten ihre Kompetenzen um die Rechtsprechung in kleineren handels- und vermögensrechtlichen Streitfragen unter den Angehörigen der verschiedenen einheimischen Bevölkerungsgruppen. In Akkon hörten der bailli, zwei lateinische und vier einheimische Geschworene der Cour de la Fonde Fälle von Schuld-, Pfand- und Pachtstreitigkeiten sowie

alles, was ein Syrer oder Jude oder Muslim oder Samaritaner oder Nestorianer oder Grieche oder Jakobit oder Armenier getan haben mag. Wisset wohl, dass von Rechts wegen die genannten Leute vor keinem anderen Gericht Klage bezüglich einer Forderung untereinander erheben sollen als ganz allein vor der Cour de la Fonde.

Jüdische Kläger konnten zur Bekräftigung ihrer Anschuldigungen auf die Tora schwören, Samaritaner ebenso auf die „fünf Bücher Mose“, Muslime auf den Koran, Jakobiten und Griechen auf ein Abbild des Kreuzes sowie Evangelienabschriften in ihren jeweiligen Sprachen. Alle Fälle der Blutgerichtsbarkeit jedoch – darunter Mord, Verrat und Diebstahl – mussten vor einem höheren lateinischen Gericht verhandelt werden.

Die Schaffung einer niederen Instanz für Bagatellverfahren, die neben den höheren Gerichten des Königreichs, den rabbinischen und bischöflichen Gerichten sowie den Gerichten der qadis bestand, stellte gegenüber den dhimma-Gesetzen der Vergangenheit eine Neuerung dar. Schließlich waren unter muslimischer Herrschaft für alle Fälle, die Angehörige unterschiedlicher Glaubensgemeinschaften betrafen, die obrigkeitlichen Gerichte zuständig gewesen – und zwar unabhängig von der Schwere des Vergehens. Man hat zwar unter Verweis auf die jüdischen Gemeinden die Vermutung geäußert, dass jene so ungern vor externen Instanzen geklagt hätten, dass dies tatsächlich nur bei Klagen gegen Nichtjuden geschehen sei. Bedenkenswerterweise ist jedoch in dem – gewissermaßen spiegelbildlichen – Fall Ägyptens dargelegt worden, dass etwa die Köpfe der dortigen jüdischen und christlichen Gemeinden von externen Strafverfahren gegen ihre „Schäfchen“ überhaupt nichts hielten; dass jedoch einzelne Angehörige dieser Gemeinden nicht zögerten, vor ein islamisches Gericht zu ziehen, wenn sie sich von diesem Schritt etwas versprachen. In den Quellen gibt es Hinweise auf wirtschaftliche Partnerschaften von Männern unterschiedlichen Glaubens, und ein ganz wichtiger Grund für die Einrichtung der Cours de la Fonde dürfte darin bestanden haben, Streitigkeiten zwischen Angehörigen verschiedener Religionen zu schlichten.

Die experimentierfreudige Herangehensweise an die Verwaltung der nichtchristlichen und auch der christlichen, aber nichtlateinischen einheimischen Bevölkerung scheint erfolgreich gewesen zu sein. Ein wesentlicher positiver Effekt bestand darin, dass ihre Untertanen in der Regel nicht zum Aufruhr neigten.

Die Verwaltung

Die – wenn auch modifizierende – Übernahme des dhimma-Konzepts durch die Siedler ist ein Beispiel dafür, dass Eroberer meistens die Institutionen in den von ihnen eroberten Gebieten für ihre Zwecke angepasst und nicht zerstört haben. Die Kreuzfahrer waren in eine Weltgegend ziemlich hoch entwickelter Staatsformen gekommen. Da der größte Teil der einheimischen Bevölkerung auch unter seinen neuen Herren seine Heimat nicht verließ, überrascht es kaum, dass auch der frühere Verwaltungs- und Herrschaftsapparat – zumindest in groben Zügen – erhalten blieb oder allenfalls den Bedürfnissen und Auffassungen der Europäer angepasst wurde. Syrien und Palästina waren, bevor sie unter muslimischer Herrschaft gestanden hatten, Provinzen des byzantinischen und zuvor des römischen Reiches gewesen. Tatsächlich hatten sich weite Teile Nordsyriens noch vor kurzer Zeit in byzantinischer Hand befunden, und wie deutlich unter der islamischen Herrschaft die Strukturen der kaiserlich-byzantinischen Verwaltung fortbestanden haben müssen, merkt man daran, dass nach dem Eintreffen der Kreuzfahrer auf einmal Herzöge, Prätoren und Richter auftreten, die schon im späten 11. Jahrhundert das Verwaltungspersonal der byzantinischen themata (Provinzen) gebildet hatten. Allerdings war die Rolle der Herzöge von Antiochia eher mit den Vicomtes von Jerusalem zu vergleichen, die dem bürgerschaftlichen Justizwesen vorstanden. Andernorts waren selbst die Auswirkungen von gut viereinhalb Jahrhunderten islamischer Herrschaft weniger ausgeprägt, als man denken könnte. Die grundlegende römische Verwaltungseinheit war die civitas gewesen: die Stadtgemeinde mitsamt dem von ihr aus verwalteten Umland. Mehrere civitates bildeten eine römische Provinz. Im Herrschaftsgebiet der Kreuzfahrer hatte es sieben römische Provinzen gegeben. Diese waren, mit gewissen Abweichungen, nach der islamischen Eroberung zu dschunds genannten Militärbezirken geworden, und so konnte man noch Ende des 10. Jahrhunderts die groben Züge des alten römischen Provinzsystems erkennen. Diese Stabilität der Verwaltungsgrenzen lässt sich am Beispiel des lateinischen Palästina erläutern: Die Herrschaft Caesarea entsprach exakt der römischen civitas Caesarea am Vorabend der muslimischen Invasion und muss die Jahrhunderte als Ganzes überstanden haben. Dasselbe gilt vermutlich für die Herrschaften Askalon und Arsuf, während die palästinensischen Grenzen des Fürstentums Galiläa auf der Grenzziehung der (ost-)römischen Provinz Palaestina Secunda beruhten.

Als Bindeglied zwischen den neuen lateinischen Herren und den Dorfb ewohnern fungierten die Inhaber zweier Posten, deren Ressorts – in dem einen Fall gewiss, in dem anderen wahrscheinlich – bereits vor der lateinischen Eroberung bestanden hatten und somit das Überleben muslimischer Verwaltungsstrukturen auf der lokalen Ebene vermuten lassen. Der eine Amtsträger hieß scriba („Schreiber“), was die wörtliche Übersetzung des arabischen katib für einen muslimischen Finanzbeamten ist. Er war verantwortlich für das Eintreiben von Steuern und Abgaben, die – wie wir gesehen haben – meist auf die traditionelle Art in Naturalien entrichtet wurden. Daneben überwachte er die Grenzen der Ländereien. Von den Schreibern, deren Namen uns bekannt sind, war ein großer Anteil einheimischer Herkunft: 14, vielleicht sogar 16 von 25. Unter ihnen befanden sich allerdings auch sogenannte scribani, und diese scheinen ihr Amt als Lehen erhalten zu haben; möglicherweise gab es hierbei Parallelen zum islamischen Institut des daman, der Steuerpacht. Der zweite Beamte wurde dragoman oder auch interpres genannt, was bestätigt, dass die erstere Bezeichnung eine Verballhornung des arabischen tardschuman (Dolmetscher) ist. Womöglich leitete sich dieses Amt von dem mutardschim der islamischen Rechtspraxis her, einem Assistenten des Richters in Angelegenheiten, welche die vielen Völker unter islamischer Herrschaft betrafen. Seine Aufgaben scheinen auf dem Gebiet der Rechtsprechung gelegen zu haben. In weltlichen Lehen wurde das Amt üb licherweise seinerseits – wie das Schreiberamt – als After- oder Unterlehen wie das eines Serjeanten vergeben.

Auch in den Städten wurden weiter die alten Steuern erhoben, einschließlich einer von den Schweinemetzgern in Tyrus zu zahlenden Abgabe, die wohl auf eine muslimische Gebühr zurückging, die Lieferanten von „unreinem“ Fleisch zu zahlen hatten. Und auch in den Städten tauchen wieder die „Schreiber“ auf, die insbesondere an den Ein- und Ausgängen des Stadtbezirks – also an den Toren und, im Falle einer Hafenstadt, im Hafen – sowie auf den Märkten ihre Pflicht taten, kurz: überall dort, wo Waren zur Besteuerung registriert wurden oder Abgaben direkt zu entrichten waren. Waren, die exportiert wurden, unterlagen einem Ausfuhrzoll. Eingeführte Waren wurden wohl eingangs nur registriert, denn der Importzoll war mit einer Verkaufssteuer verknüpft und wurde daher später auf den Märkten erhoben. Die Hafenverwaltung, die in Akkon als Chaine („die Kette“) bekannt war – der großen Kette wegen, mit der die Zufahrt zum Hafen gesperrt werden konnte –, erhob zudem eine Ankergebühr sowie eine Kopfpauschale auf Mannschaften und Passagiere, die in einem großen Pilgerhafen recht einträglich gewesen sein muss. Von den Märkten waren einige unabhängig, vor allem solche, auf denen Fleisch und Fisch, aber auch Leder für den Eigenbedarf verkauft wurden. Die Großmärkte der größeren Städte jedoch, die in den internationalen Handel eingebunden waren, wurden von einem zentralen Verwaltungsorgan namens Fonde kontrolliert. Die Waren wurden von offiziellen Bediensteten gewogen und Zölle nach dem Verkauf auf eine von zwei Arten eingetrieben: Wenn Verkäufer und Käufer sich auf einen Preis geeinigt hatten, wurden entweder auf der Grundlage von regelmäßig aktualisierten Preislisten Abgaben auf den offiziellen Warenwert erhoben; oder aber es gab öffentliche, von offiziellen Auktionatoren durchgeführte Versteigerungen, nach deren Ende die Ware zu verzollen war, bevor die Gewinne unter den Verkäufern aufgeteilt wurden. Die meisten dieser Abgaben wurden ad valorem erhoben, also auf Grundlage des Warenwerts; lediglich Wein, Öl und Getreide wurden, wie es scheint, der Menge nach besteuert. Sie reichten in Akkon von knapp über vier bis zu 25 Prozent.

Die beschriebenen Verfahrensweisen waren typisch für das byzantinische und muslimische Handelsleben und unterstreichen die Kontinuität zwischen den alten und neuen Verwaltungssystemen. Die jeweils verantwortlichen Ressorts arbeiteten mit einer ausgefeilten Buchführung. Sie zogen nicht nur Steuern ein, sondern zahlten auch jährliche Beträge an Inhaber von Geldlehen und Privilegien, die jene vom König oder von anderen Herren erhalten hatten. Es war sogar möglich, auf der Grundlage eines Geldlehens ein oder mehrere Unterlehen zu vergeben oder Almosen zu gewähren, die dann direkt von den offiziellen Stellen ausgezahlt wurden. Diese wiederum standen in Verbindung mit den lokalen und zentralen Schatzämtern, die als Secretes bekannt waren und deren wichtigstes die Grant Secrete („Großes Schatzamt“) des Königreichs Jerusalem war. Diese Behörde, deren Aufgabe in der Aufzeichnung, Verwaltung und Überwachung der öffentlichen Einnahmen bestand, ähnelte so sehr dem zentralen Schatzamt in einem muslimischen Reich, dass der gleiche Name gegeben wurde: bait oder diwan al-mal („Haus des Geldes“).

Ganz ohne Änderungen wurde das alte islamische System jedoch nicht übernommen. Den Europäern wollte es nicht einleuchten, dass Justiz und Finanzen in den byzantinischen und muslimischen Gemeinwesen unabhängig voneinander verwaltet wurden, denn im Westen wurden die beiden Bereiche üblicherweise als zusammengehörig betrachtet. Folglich überrascht es nicht, dass die Siedler mindestens zweien der bestehenden Schatzämter, der Chaine und der Fonde, zusätzlich auch Gerichtsaufgaben übertrugen. Die Chaine in Akkon fungierte spätestens ab der Mitte des 12. Jahrhunderts auch als Seegericht, das mit see- und handelsrechtlichen Streitfällen befasst war, wobei alle größeren Rechtssachen – einschließlich solcher Verfahren, deren Streitwert eine Mark Silber überstieg – an die übergeordnete Cour des Bourgeois verwiesen wurden. Die Fonde befasste sich ebenfalls mit kleineren Handels- und Schuldstreitigkeiten; in Akkon entschieden ihre vier einheimischen und zwei lateinischen Geschworenen unter Vorsitz des baili jedoch – wie bereits erwähnt – auch in Prozessen unter Einheimischen.

Die Cours des Bourgeois banden das nichtfeudale Justizsystem in derselben Weise zusammen wie die Secretes das Finanzsystem. Alle wichtigen Verfahren gegen Männer und Frauen, die keine Vasallen waren, wurden von ihnen behandelt, wobei die niedere Gerichtsbarkeit – die Chaine, die Fonde sowie die Cour des Syriens – möglicherweise vor Beginn des Hauptverfahrens erste Anhörungen durchführte. Cours des Bourgeois wurden an jedem Ort eingerichtet, an dem eine gewisse Zahl von Europäern sich niedergelassen hatte. Es handelte sich bei ihnen um öffentliche Gerichte mit umfassenden Befugnissen einschließlich der Blutgerichtsbarkeit, die über die gesamte nichtadlige Bevölkerung und in allen Angelegenheiten des mit stadtbürger lichen Rechten verbundenen Besitzes Recht sprechen konnten. Die Cours des Bourgeois entschieden jeweils nach den an ihrem Ort geltenden Gesetzen. Ihnen saß entweder ein Richter vor, der vom König ernannt und üblicherweise als Vicomte (vicecomes) bezeichnet wurde, oder aber der örtliche Grundherr, zu dessen Pflichten auch polizeiliche Aufgaben gehörten. Die Entscheidungen dieser Gerichte jedoch wurden von Geschworenen aus der Bürgerschaft gefällt. In Akkon waren dies zwölf Männer, die allesamt in der Stadt ein gewisses Ansehen genossen.

Bisher haben wir die Anpassung eines alten, wohldurchdachten Verwaltungssystems betrachtet, die durch den Zustrom freier europäischer Siedler nötig geworden war. Nicht minder bedeutsam war jedoch die Einführung des Feudalismus nach europäischem Vorbild. Dieser Prozess begann während der einjährigen Regierung Gottfrieds von Bouillon. Verschiedentlich ist die Auffassung vertreten worden, bei der Landnahme durch die Kreuzfahrer sei es zugegangen wie in einem Selbstbedienungsladen, und das Vorkommen von Allodien in den Kreuzfahrerterritorien – freiem Eigenbesitz, der kein Lehen war – sei dafür der beste Beweis. Tatsächlich gibt es jedoch keine Beweise für die Existenz von Allodien, und obwohl es beim Marsch auf Jerusalem im Juni 1099 sicherlich zu unkontrollierten Landnahmen kam, endete diese Phase mit der Wahl Gottfrieds zum Herrscher von Jerusalem. Gottfrieds eigene Mittel reichten nicht aus, um all das zu verteidigen, was bis zu diesem Zeitpunkt erobert worden war. Wie bereits erwähnt, wurde Ramla, der strategisch wichtigste Ort an der Straße, die von der Mittelmeerküste nach Jerusalem führte, von einem Bischof gehalten. Gottfried vergab zwei Territorien zu Lehen – Hebron/Jericho und Galiläa – und womöglich auch noch ein drittes rund um Nablus. Außerdem versprach er kurz vor seinem Tod, Haifa zum Lehen zu machen. Gottfried war es, der die ersten Geldlehen in den Kreuzfahrerterritorien vergab.

Obwohl das Bestehen feudaler Strukturen in Palästina für die Zeit um 1100 angezweifelt worden ist – mit der Begründung, die zeitgenössische Terminologie habe noch nicht die Genauigkeit späterer Jahre besessen –, so besteht meiner Meinung nach doch kein Zweifel daran, dass in Palästina vom Beginn der lateinischen Landnahme an etwas Ähnliches wie ein Feudalsystem errichtet wurde – zumindest im Kern. Die Gründe für eine solche Feudalisierung liegen auf der Hand: Nur wenige Teilnehmer des Ersten Kreuzzuges waren im Heiligen Land geblieben. Im Sommer 1100 ist davon die Rede, dass in Gottfrieds unmittelbarem Einflussbereich nurmehr 300 Ritter und die gleiche Anzahl Fußtruppen verblieben waren. Gottfrieds Gefolge war schon mit der Verwaltung Jerusalems und des Landstreifens, der sich von der Stadt zum Meer zog, vollauf beschäftigt. Der Regent benötigte die Unterstützung von Männern, die entweder ihrerseits über ein Gefolge verfügten oder reich genug waren, um ein solches anwerben zu können. Tankred, der mit Galiläa betraut wurde, und Waldemar Carpenel, der den südöstlichen Grenzabschnitt von Hebron bis nach Jericho erhielt, unterstützten Gottfried bei der Verteidigung des Königreiches, aber sie benötigten selbstverständlich auch eine gewisse Handlungsfreiheit, um ihre eigenen Männer entlohnen und sich selbst eine sichere Basis schaffen zu können. Diese Freiheit konnte ihnen nur die Belehnung mit den ihrer Obhut anvertrauten Territorien eröffnen. Im Falle Galiläas ist klar, wie es weiterging. Ursprünglich, so scheint es, wurde Tankred zum Kastellan oder Burgvogt von Tiberias ernannt. Das war nun aber ein Amt – kein Titel, mit dem ein eigener Herrschaftsanspruch einhergegangen wäre. Tiberias war zwar die bedeutendste Stadt in der Region, aber Tankred stieß bald auf Schwierigkeiten, als er versuchte, den christlichen Herrschaftsbereich nach Osten über den See Genezareth hinaus auszudehnen. Einige Monate später wurde Tiberias – mit anderen Worten: Galiläa – als Lehen neu begründet.

Offenkundig erfreuten sich die großen Lehnsnehmer wie Tankred und andere eines ganz beträchtlichen Handlungsspielraums, was ihre Beziehungen zu den muslimischen Nachbarn und die Verfügung über Besitztümer in ihren Territorien betraf. Das folgte aus dem Umstand, dass Gottfried außerhalb seines unmittelbaren Herrschaftsbereiches, wo er alle Hände voll zu tun hatte, allein nur wenig auszurichten vermochte. In den Marken und Grenzlandschaften des römisch-deutschen Reiches, der Iberischen Halbinsel und Englands hatte es schon zuvor vergleichbare Fälle gegeben, in denen die Herren solcher umkämpften Gebiete eine privilegiertere Stellung einnahmen als jene, deren Herrschaftsbereich in einer friedlicheren Gegend lag.

Eine Folge davon war, dass unter den Kreuzfahrern zwar die Herrschafts- und Verwaltungsinstrumente ihrer Vorgänger bestehen blieben, das Staatswesen aber dennoch in einzelne Teile zerfiel. Im Fürstentum Antiochia, wo eine Art Provinzialsystem eingeführt wurde, war dies weniger offenkundig, da dort der Domänenbesitz des Fürsten vergleichsweise umfangreich war und alle größeren Städte umfasste. Doch im Königreich Jerusalem wurden die großen Herrschaften sozusagen zu Pfalzgrafschaften, deren Herren in ihrem Alltagsgeschäft von der königlichen Autorität unabhängig waren und etwa in ihren Gerichten die volle herrschaftliche Gewalt besaßen; nur sehr wenige Fälle blieben der königlichen Gerichtsbarkeit vorbehalten. Die Könige von Jerusalem konnten in diesen Territorien nur dann eingreifen, wenn Lehnspflichten ihnen gegenüber verletzt worden waren. Auch konnten die Herren dieser Territorien ihre Außenpolitik frei gestalten und mit ihren muslimischen Nachbarn Frieden schließen oder Krieg führen, ohne dabei auf den König von Jerusalem Rücksicht nehmen zu müssen. Diese Privilegien sind Ende des 12. Jahrhunderts nachweisbar. Zwar ist in der Forschung vermutet worden, sie seien erst nach und nach in dem Maße entstanden, in dem der Adel in den Kreuzfahrerterritorien ab etwa 1130 eine feste Stellung errang; doch deuten einige Hinweise in den Quellen – die Nennung des Titels princeps etwa, die sich in den Händen der Herren befindlichen Cours des Bourgeois oder auch die weitreichende Interaktion der Territorialherren mit ihren muslimischen Nachbarn – eher darauf hin, dass sie von Anfang an bestanden. Auch haben Forscher vermutet, die Siedler hätten – da sie mehrheitlich aus einem so stark dezentral geprägten Gebiet wie Frankreich gekommen waren – lediglich die in ihren Augen natürliche Ordnung der Dinge auch in ihrer neuen Heimat durchsetzen wollen. Dagegen spricht allerdings, dass den Zeitgenossen die Vorteile einer zentralisierten Verwaltung durchaus nicht unbekannt waren, wie die Bemühungen der Normannen in England und Sizilien zeigen. Viel wahrscheinlicher ist es daher, dass in einer Grenzregion die Einrichtung von Marken als das einzig praktikable Herrschaftssystem erschien. Dabei wäre dann – da den Herrschern von Jerusalem anfangs kaum eine andere Wahl blieb – von dessen Aufbau gleich zu Beginn auszugehen.

Die Funktionsweise des Lehnsrechts verstärkt das Bild einer Grenzgesellschaft. Zu den Verpflichtungen eines Lehnsmannes zählte selbstverständlich der Kriegsdienst. In Europa war es üblich geworden, sich dieser besonderen Pflicht durch die Zahlung eines sogenannten Schildgeldes (scutagium) zu entledigen. Aus dem lateinischen Orient ist nur ein einziges Beispiel für die Zahlung von Schildgeld überliefert; es stammt aus der Grafschaft Tripolis. Die Könige von Jerusalem scheinen diese Praxis zu keiner Zeit akzeptiert zu haben – bezeichnenderweise, denn die Umwandlung dörflicher Naturalabgabepflichten in Geldzahlungen war in dieser Region durchaus üblich. Offensichtlich handelte es sich bei dem Militärdienst also um ein kostbares Gut, auf das der König nicht verzichten konnte. Die Könige von Jerusalem besaßen außerdem das Recht, von weiblichen Lehnsträgern zwischen 12 und 60 Jahren den „Dienst“ der Heirat zu verlangen, so dass geeignete Männer für das Lehen ihrer Ehefrauen den Ritterdienst leisten konnten. Andererseits waren lehnsrechtliche Konflikte, die in Westeuropa bisweilen solch große Bedeutung hatten, im Osten beinahe unbekannt. So gibt es zum Beispiel keine Hinweise auf jene Ablösezahlungen, die im europäischen Lehnswesen im Erbfall an den Lehnsherren zu entrichten waren. In Palästina scheinen weder der König noch die anderen Herren in Erbschaftsfragen Einfluss gehabt zu haben, obwohl sich die diesbezüglichen Gewohnheiten außerordentlich komplex in den Gesetzessammlungen, die im 13. Jahrhundert in Palästina bis ins kleinste Detail niedergeschrieben wurden, behandelt finden. Auch die Vormundschaft über Minderjährige durften die hohen Herren im Königreich Jerusalem nicht übernehmen. Nichts sollte potenzielle Lehnsnehmer von der Annahme eines Lehens – und der damit verbundenen Pflichten – abschrecken. Schon die frühe Gesetzgebung schloss die Vergabe von Lehen in absentia – etwa an in Europa lebende Erben – aus. Insgesamt ergibt sich also das Bild einer isolierten Gesellschaft, die um die Anzahl wohlhabender Siedler besorgt war und sicherstellen wollte, dass die Lehen besetzt waren und der damit verbundene Waffendienst unter allen Umständen geleistet wurde.

Das Königreich Jerusalem und die Kreuzfahrerherrschaften

Die Könige von Jerusalem standen an der Spitze einer Ansammlung von Territorien, deren jeweilige Herren auf unterschiedliche Weise an die Krone gebunden sein konnten. Das weit im Norden gelegene Fürstentum Antiochia beispielsweise war von ihnen nominell unabhängig, denn sein Lehnsherr war der byzantinische Kaiser in Konstantinopel, nicht der König von Jerusalem. Das hieß nun allerdings nicht, dass Letzterer dort keinerlei Einfluss gehabt hätte. Balduin I. zum Beispiel schwang sich zum obersten Vertreter des gesamten lateinischen Ostens auf, indem er in einen Erbfolgestreit eingriff, der nach dem Tod Raimunds von Toulouse am 28. Februar 1105 ausgebrochen war. Raimunds Nachfolger in der nunmehr als Jerusalemer Kronlehen vergebenen Grafschaft Tripolis war sein Vetter Wilhelm-Jordan, Graf von Cerdagne, doch Anfang März 1109 traf Raimunds Sohn Bertrand von Saint-Gilles mit einem größeren Heer aus Frankreich ein, um sein rechtmäßiges Erbe einzufordern. Wilhelm-Jordan rief Tankred um Hilfe an, der mittlerweile zum Fürsten von Antiochia avanciert war. Bertrand hingegen wandte sich mit einer Beschwerde an König Balduin. Dieser bestellte Tankred im Namen der Kirche von Jerusalem zu sich, um mit ihm nicht nur über die Zukunft der Grafschaft Tripolis zu sprechen, sondern auch wegen Beschwerden des Grafen von Edessa, mit dem Tankred schon seit einiger Zeit in einen bewaffneten Konflikt verwickelt war. Tankred willigte ein, die Integrität der Grafschaft Edessa fortan zu respektieren; im Gegenzug ließ er sich ein ansehnliches Lehen im Königreich Jerusalem übertragen. Dazu ganz Galiläa, das er früher ja schon einmal als Lehen besessen hatte, und auch Haifa sowie Eigentumsrechte am Jerusalemer Tempelberg. Was die Territorien des verstorbenen Raimund von Toulouse betraf, so sollte Wilhelm-Jordan deren nördlichen Teil – ʿArqa und Tartus – behalten und Tankreds Vasall werden, während Bertrand die Stadt Tripolis mitsamt den umliegenden Gebieten erhalten und König Balduin den Lehnseid schwören sollte. Bald darauf starb jedoch Wilhelm-Jordan, so dass Bertrand auch dessen Territorien seinem Herrschaftsbereich einverleiben konnte. Der geschilderte Streit und seine Lösung stehen beispielhaft für Probleme, derer sich die lateinischen Herrschaften niemals entledigen sollten. Die Erfordernisse einer effizienten Verwaltung und Verteidigung des Territoriums waren derart dringlich, dass der Herrschaftsanspruch eines „Thronanwärters“ am Ort, der unmittelbar präsent und handlungsbereit war, nicht selten schwerer wog als der besser begründete Anspruch eines direkten Erben, der sich aber in Europa aufhielt. Zugleich zeigt der Streit um das Tripolitaner Erbe aber auch das Prestige der Krone von Jerusalem, dem sich, wenn es darauf ankam, selbst der Fürst von Antiochia beugen musste.

Tatsächlich sahen sich die Fürsten von Antiochia, solange sie sich im Streit mit ihren rechtmäßigen Lehnsherren, den byzantinischen Kaisern, befanden, gezwungen, den Jerusalemer Anspruch auf Vorherrschaft zumindest ernstzunehmen. Balduin I. zeigte sich in den Jahren 1110, 1111 und 1115 bereit, die militärische Kraft des Südens für die Verteidigung des Nordens einzusetzen, während ihn im Gegenzug die Herrscher von Antiochia und Tripolis 1113 bei der Verteidigung Palästinas unterstützten. Balduin II. dann hatte gerade erst den Jerusalemer Thron bestiegen, als er auch schon in den Norden eilen musste, um im Namen des minderjährigen Bohemund II., des Sohnes Bohemunds von Tarent, die Regentschaft im Fürstentum Antiochia zu übernehmen, nachdem das antiochenische Heer im Juni 1119 in der sogenannten Schlacht auf dem Blutfeld (ager sanguinis) eine schwere Niederlage erlitten hatte. Balduins Regentschaft dauerte sieben Jahre, und in jedem dieser Jahre musste er einen Feldzug im Norden führen: 1120 bis 1123, als er von Belek von Aleppo gefangen genommen wurde; 1124–1125, nach seiner Freilassung; und nochmals 1126 – und das, obwohl der häufige Einsatz seiner Streitkräfte soweit im Norden bei den Vasallen des Königreichs Jerusalem auf wenig Begeisterung stieß. Doch damit nicht genug, musste Balduin II. im Jahr 1130 nach dem Tod Bohemunds II. ein letztes Mal in Antiochia intervenieren; auch Fulko, sein Nachfolger als König von Jerusalem, tat dergleichen in den Jahren 1131–1132 und 1133. Sein Sohn Balduin III. zog 1149 ebenfalls in Eilmärschen in den Norden, um das Fürstentum Antiochia sowie die Überreste der Grafschaft Edessa nach einem weiteren militärischen Desaster zu retten – ebenso in den Jahren 1150, 1152, 1157 und 1158. Es handelte sich dabei um Interventionen des mächtigsten Herrschers und Hauptes einer Konföderation, der aber nicht etwa die Oberherrschaft über alle Gebiete der Kreuzfahrer besaß.

Andererseits waren die Grafen von Edessa und Tripolis tatsächlich Vasallen Jerusalems, obwohl ihre Herrschaften unabhängig vom Königreich gegründet worden waren. Im Falle Edessas wurden die ersten beiden Grafen Könige von Jerusalem und sicherten der Krone so die Huldigung und Gefolgschaft ihrer gräflichen Nachfolger. Im Falle der Grafschaft Tripolis war der Gefolgschaftseid geleistet worden, nachdem Balduin I. schlichtend in den Nachfolgestreit von 1109 eingegriffen hatte. Vergeblich versuchte Graf Pons von Tripolis (1112–1137), diese Lehnsverpflichtung wieder zu lösen. Ihre Oberherrschaft verlieh den Königen von Jerusalem in beiden Grafschaften besondere Rechte, erlegte ihnen aber auch Pflichten auf: König Amalrich beispielsweise herrschte zehn Jahre lang als Regent über Tripolis, während der Graf in muslimischer Gefangenschaft war. Dennoch gaben die Umstände ihrer jeweiligen Gründungen den Grafschaften von Edessa und Tripolis ein großes Maß an Unabhängigkeit. Sie wurden gewöhnlich nicht als Teile des Königreichs Jerusalem betrachtet – zumindest nicht im 12. Jahrhundert –, und es scheint, dass der König von Jerusalem dort eher als der persönliche Oberherr der Grafen angesehen wurde, und nicht als ihr König.

Das eigentliche Gebiet des Königreichs Jerusalem begann ein kleines Stück nördlich von Beirut. Wenn aber, was sehr wahrscheinlich ist, das Königreich von Anfang an in kleinere Gebiete zerfallen war, deren Herren zwar Vasallen des Königs waren, ansonsten jedoch – nach der Art von Markgrafen – die volle Autorität in ihren Territorien innehatten, dann erscheint die Vorstellung eines energischen, verfassungsmäßig starken Königtums in den ersten zwei Dritteln des 12. Jahrhunderts falsch. Detaillierte Studien der einzelnen Herrschaften im Lateinischen Königreich lassen das von Joshua Prawer vorgestellte Verfassungsmodell einer starken Jerusalemer Krone zusammenbrechen. Und ein Gesetz, das vermutlich aus der Regierungszeit Balduins II. stammt (1118–1131) und dem König angeblich die Autorität verliehen hatte, Vasallen in vielen Fällen ohne reguläres Verfahren einfach zu enterben, legte lediglich Strafen für Vergehen fest, die Gegenstand einer ordentlichen Gerichtsverhandlung gewesen wären. Dieses Gesetz war weit davon entfernt, den König von der lästigen Pflicht zu entbinden, einen Fall ganz regulär vor seinem Lehnsgericht anzuhören. Vielmehr ging es davon aus, dass selbst offener Verrat in einem ordentlichen Verfahren bestraft werden müsse. In einem Fall, in dem der König und einer seiner Vasallen in Konflikt gerieten, bedeutete dies, dass das höchste Gericht, das sich aus den anderen Vasallen zusammensetzte, entscheiden sollte.

Der König stand in einem ausgeprägten Abhängigkeitsverhältnis zu seinen bedeutenderen Vasallen. Da er außerhalb der königlichen Domäne über keine öffentlichen Gerichte und damit auch über keinen juristischen Apparat verfügte, konnte er den größten Teil seiner Untertanen – in juristischer Hinsicht – nur durch die Vermittlung seiner Vasallen erreichen. Andererseits erwuchsen dem König aus den Lehnsverträgen mit seinen Vasallen auch rechtliche Verpflichtungen; insbesondere war er verpflichtet, seine Gefolgsleute solange in ihren Lehen zu halten, wie ihnen vor seinem Gericht nicht eine Pflichtverletzung ihm gegenüber nachgewiesen werden konnte. Dieser Hohe Gerichtshof (Haute Cour) bestand aus seinen Vasallen und vereinigte in sich zwei Funktionen: einerseits die eines Gerichts für das gesamte Königreich – obgleich sie in Fragen von allgemeiner Bedeutung nur den Kern einer viel umfassenderen Versammlung, des parlements, darstellte, an der die Vertreter auch anderer Interessen im Königreich teilnahmen – und andererseits die eines Gerichts für die königliche Domäne, also die dem König unmittelbar unterstellten Gebiete. Die Lehnspflichten der Krone bewirkten nun, dass die eigentliche Macht, dem herrschenden Recht zufolge, bei der Haute Cour lag. Infolgedessen wurde die weitere Verfassungsentwicklung erstickt. Obwohl die parlements der Jahre 1166 und 1183 allgemeine Steuern erhoben, entwickelte sich – anders als im Westen – kein reguläres System der allgemeinen Besteuerung durch Zustimmung und somit auch kein Dritter Stand. Die königliche Zentralgewalt, die der bestehenden arabischen Bürokratie ja lediglich „übergestülpt“ worden war, blieb primitiv. Ihre großen Amtsträger trugen die traditionellen Titel eines Truchsessen, Marschalls, Schenken, Kämmerers oder Kanzlers, wobei das Amt des Truchsessen, der die Aufsicht über die Grant Secrete hatte, nach westlichen Begriffen einigermaßen unkonventionell war.

Die Macht der großen Herren wurde durch die Eigenarten des Feudalsystems in den Kreuzfahrerterritorien noch gemehrt. In einem Gemeinwesen, in dem Geldlehen vorherrschten, weil ein Großteil der Einkünfte in Geld erfolgte, waren die Lehen häufig aus mehreren Elementen zusammengesetzt. So war zum Beispiel nur eines von 27 Lehen, die 1261 in der Herrschaft Arsuf nachgewiesen sind, ein reines Grundlehen und nur ein einziges anderes ein reines Geldlehen; die anderen 25 Lehnsverhältnisse basierten allesamt auf unterschiedlichen Kombinationen von Geldzahlungen, Naturalabgaben, Landnutzungsrechten und profitablen Ämtern. In einem vergleichbaren Fall hielt 1243 ein Lehnsnehmer in der Nähe von Tyrus drei Dörfer, ein Drittel der Einkünfte eines vierten Dorfes, zwei Gärten und etwas Land in der Umgebung der Stadt, in Tyrus selbst ein Haus, einen Backofen sowie eine jährliche Geldzahlung von 60 Bezants. Auch die großen Lehen waren zusammengesetzt. Arsuf, das unter den großen noch ein kleines war, erstreckte sich über die Küstenebene des südlichen Palästina vom Fluss al-Audscha im Süden bis zum Wadi Faliq im Norden und reichte im Landesinneren bis zu den Vorbergen von Samaria. Außerhalb dieses Kerngebiets hielt der Herr von Arsuf noch in der königlichen Domäne gelegenes Land bei Nablus sowie ein Haus und – vermutlich – Geldlehen in Akkon. Ein großes Lehen, das in den frühen 1180er-Jahren für einen Onkel des Königs zusammengestellt wurde – es handelt sich dabei um eines der wenigen Lehnsverhältnisse im Königreich Jerusalem, die urkundlich gut dokumentiert sind –, umfasste eine Ansammlung von Ländereien und Burgen im nördlichen Galiläa, dazu Rentenzahlungen in Akkon und Tyrus. Diese Diversifizierung der Besitztümer verschaffte den Inhabern größerer Lehen finanzielle Stabilität und half ihnen, die Gebietsverluste der späteren 1180er-Jahre zu überstehen.

Einige der Gesetze dürften sich deutlich zugunsten der unmittelbaren Lehnsnehmer ausgewirkt haben. Eines davon verbot dem Inhaber eines Lehens, der zur Bereitstellung mehrerer Ritter verpflichtet war, einen größeren Anteil seines eigenen Lehens als Unterlehen zu vergeben, als er selbst behielt. Die juristischen Kommentatoren des 13. Jahrhunderts waren sich nicht darin einig, ob das nun bedeuten sollte, dass alle Unterlehen zusammen weniger als die Hälfte des gesamten Lehens ausmachen dürften oder dass der in der Hand des Lehnsherrn verbleibende Teil lediglich größer als das größte aller Unterlehen sein müsste. Diesem Gesetz trat noch ein Brauch zur Seite, einen sogenannten service de compaignons zuzulassen, das heißt in Abgeltung der Lehnspflichten eines Kronvasallen anstelle von (Unter-)Vasallen auch Söldner zu akzeptieren. Zusammen könnte man von Gesetz und Brauch erwarten, dass sie zur Erhaltung der Herrendomänen beigetragen hätten, indem sie deren Zersplitterung durch Lehnsvergabe einschränkten. Tatsächlich hatten sie diesen Effekt beinahe die gesamte Geschichte des Königreichs Jerusalem hindurch; erst im 13. Jahrhundert, als der hohe Adel immer häufiger dazu überging, seine Ländereien gegen dringend benötigtes Bargeld den Ritter- oder Mönchsorden zu überlassen, schmolzen die großen Lehen dahin. Die Kosten, mit denen solch ein Lehen einherging, müssen ihnen das Kreuz gebrochen haben; immerhin befanden sich die meisten der kostspieligen Burgen in der Hand der Kronvasallen.

Nach einer Frühphase, die von Instabilität und Wanderungswellen geprägt war und in der die Lehen häufig die Besitzer wechselten, stabilisierten sich die größeren Territorien rasch und verblieben über mehrere Generationen hinweg in der Hand derselben Familien. Nach 1130 etwa gab es eine geregelte Erbfolge, die Stammbäume wurden klar und lückenlos, und ein Konsolidierungsprozess setzte ein, der durch Heirat und Erbschaft weite Teile des lateinischen Ostens in den Händen einiger weniger Familien zusammenführte. Bis zur zweiten Hälfte des 12. Jahrhunderts war diese Entwicklung so weit fortgeschritten, dass gerade einmal zehn Familien die 24 bedeutendsten Herrschaften unter sich aufteilten. Diese Stabilität begünstigte die Entstehung eines ausgeprägten Standesbewusstseins, verbunden mit der Tendenz, die Vorrechte der Könige aus den ersten Jahrzehnten Stück für Stück zu beschneiden. Zunächst waren allein die Könige von Jerusalem berechtigt gewesen, Münzen prägen zu lassen, Schiffswracks zu bergen, Abgaben in den internationalen Handelshäfen und auf den Straßen zu erheben, die von der Küste ins Landesinnere führten. Vermutlich hatten sie auch die restlichen Landstraßen kontrolliert. Bereits zur Regierungszeit Balduins II. wurden jedoch nurmehr das Münzprivileg und die Hafenaufsicht einschließlich der damit verbundenen Kommunikationswege als Vorrechte des Königs genannt. Innerhalb einiger Jahrzehnte sollten selbst diese infrage gestellt werden. Die Herren von Haifa und Caesarea bauten ihre Häfen aus, und es ist nicht auszuschließen, dass die Herren von Transjordanien und Sidon schon vor 1187 begannen, ihre eigenen Münzen zu prägen. In den 1160er-Jahren verzichtete König Amalrich offiziell auf das Recht zur Bergung von Schiffswracks und ihrer Ladung, und im 13. Jahrhundert scheinen die Territorialherren alle früheren Rechte der Könige auf die Kontrolle der Landstraßen an sich gerissen zu haben.

Es wäre falsch, sich die Könige von Jerusalem im 12. Jahrhundert als machtlos vorzustellen. Schließlich waren sie immer noch Könige, und das bedeutete einiges mehr, als bloß die obersten Lehnsherren zu sein. Unabhängig von den wechselnden Gegebenheiten der Tagespolitik suggerierte das Amt des Königs immer einen Dienst für Gott, der seinen symbolischen Ausdruck in den prächtigen Gewändern und Insignien des Monarchen fand, und eine allgemeine Autorität über alle Untertanen, ganz gleich, ob sie seine Vasallen waren oder nicht. Könige waren Gesetzgeber. Ihrem Gerichstshof stand das Recht zu, über Minderjährige, die des Diebstahls beschuldigt wurden, zu urteilen und über Untervasallen, die andere Herren bestohlen haben sollten. In einer kritischen Lage konnten sie alle wehrfähigen Untertanen zum Heeresdienst rufen. Bei der Ernennung von Bischöfen hatte ihr Wort großes Gewicht. Und zu all dem waren sie auch noch im Besitz der heiligsten Stadt der Christenheit. Selbst wenn diese Stadt in wirtschaftlicher Hinsicht nichts, in strategischer Hinsicht nur wenig zu bieten hatte: Sie saßen auf dem Thron Davids, und das damit verbundene Prestige ist kaum zu überschätzen. Auch waren sie autonome Herrscher. Bei der Thronbesteigung Balduins I. im Jahr 1100 wurde zwar die Genehmigung des Papstes eingeholt, aber das Königreich Jerusalem war in keiner Weise ein Vasallenstaat des Heiligen Stuhls. Und obwohl es fast als sicher gelten kann, dass König Amalrich 1171 – in der Krise, die seinen ehrgeizigen Plänen der Eroberung Ägyptens folgte –, die Oberhoheit des byzantinischen Kaisers anerkannte, folgte daraus in der Praxis rein gar nichts.

Die Könige von Jerusalem waren außerdem reicher als ihre Vasallen. Ihr Domänenbesitz war geradezu riesig, verglichen mit den Besitzungen ihrer Lehnsleute. Er bestand aus Jerusalem, Akkon und Tyrus mitsamt dem umliegenden Land und umfasste zeitweilig auch Askalon und Jaffa, Samaria, Beirut, Hebron und die Festung Blanche Garde (Tall as-Safiya), auch wenn diese bisweilen als Apanagen, bisweilen als unabhängige Lehen vergeben wurden, sowie Darum (Dair al-Balah). Die Hafenstädte Akkon und Tyrus mit ihren aus dem Handel resultierenden hohen Steueraufkommen machten die Könige reich, was ihnen wiederum Macht gab: Reicher als ihre Vasallen, konnten die Könige von Jerusalem jederzeit Söldner anwerben, um ihre Heere zu verstärken, und dies gab den Monarchen eine gewisse Unabhängigkeit von ihren Untertanen, da sie nicht völlig auf deren Dienste angewiesen waren, so wichtig sie auch sein mochten. Außerdem konnten sie in großem Maße Gebrauch von Geldlehen machen und dadurch eine große Zahl direkter Vasallen haben. Während der Thronfolgekrise des Jahres 1186 gelang es einer Anwärterin, unter deren Kontrolle sich der größte Teil der königlichen Domäne befand und die auf die Unterstützung einiger wichtiger Herren bauen konnte, beinahe die Hälfte der Lehnsritter des Königreichs Jerusalem zur Verfügung zu haben. Wie wir noch sehen werden, trafen die katastrophalen Ereignisse der späten 1180er-Jahre die Könige insgesamt weniger hart als ihre Vasallen, denn der wachsende Wohlstand in den Häfen Akkon und Tyrus führte zu steigenden Einkünften, welche die Gebietsverluste aufzuwiegen vermochten.

Von Balduin I. zu Balduin V.

Betrachtet man den lateinischen Osten des 12. und frühen 13. Jahrhunderts genauer, so erkennt man eine Gesellschaftsform, die im damaligen Europa im Verschwinden begriffen schien und deren Wohl und Wehe in erster Linie von der persönlichen Tatkraft und dem militärischen Geschick ihres Königs abhing. Dessen individueller Einfluss auf den Lauf der Ereignisse war in dieser exponierten Grenzregion besonders groß, und seine politische Position beruhte hier noch immer auf so altmodischen Tugenden wie militärischer Führungsstärke. Balduin I. war ein harter Mann, ein Eroberer, der vom Eigeninteresse beherrscht war. Schon die Grafschaft Edessa hatte er rücksichtslos zu seinem eigenen Vorteil ausgebeutet – und zum Vorteil des Ersten Kreuzzuges. Balduin erweiterte das Territorium, das ihm Gottfried von Bouillon hinterlassen hatte, ganz beträchtlich, und sein Ansehen war so groß, dass seine Vorherrschaft im gesamten lateinischen Osten anerkannt wurde; wilde Übertreibung war es allerdings, wenn er sich – wie es mindestens einmal vorkam – als „König von Babylon und Asien“ titulieren ließ. Trotz dreier Ehen, zwei davon gleichzeitig und anscheinend alle nur um des materiellen Vorteils willen geschlossen, hatte Balduin keine Nachkommen. Sein Tod am 2. April 1118 stürzte das Königreich Jerusalem in eine zweite Thronfolgekrise, welche der Familie Montlhéry, die so viele der frühen Kreuzfahrer und Siedler gestellt hatte, die Möglichkeit zum Staatsstreich gab. Am Palmsonntag, dem 7. April 1118, wurde der Leichnam Balduins I. nach Jerusalem gebracht, wo er begraben werden sollte. Plötzlich und vollkommen unangekündigt tauchte Balduin von Bourcq, ein Angehöriger des Montlhéry-Clans, der jedoch auch mit dem König verwandt gewesen war und von ihm die Grafschaft Edessa erhalten hatte, in der Stadt auf. Auf Pilgerfahrt, um in Jerusalem das Osterfest zu feiern, hatte er unterwegs vom Tod des Königs erfahren. Die führenden Siedler, Laien wie Kleriker, traten unverzüglich zusammen – später hätte man eine solche Versammlung wohl ein parlement genannt – und diskutierten darüber, wem die Nachfolge angeboten werden sollte. Eine Fraktion, die von Joscelin von Courtenay, einem Cousin Balduins von Bourcq und Fürsten von Galiläa, und dem Patriarchen Arnulf von Chocques angeführt wurde, plädierte dafür, Balduin zum neuen König zu krönen. Immerhin sei dieser, wie Joscelin ausführte, im Heiligen Land anwesend, sei ein Verwandter des verstorbenen Königs und habe sich zudem durch seine bisherigen Taten als ein Mann erwiesen, der einen guten Herrscher abgeben werde. Die Mehrheit der Anwesenden favorisierte jedoch den ältesten Bruder des Verstorbenen, Graf Eustachius III. von Boulogne, der nach dem Ersten Kreuzzug in seine Heimat zurückgekehrt war. Unverzüglich wurde eine Gesandtschaft nach Europa geschickt. Nachdem die Gesandten aufgebrochen waren, verlangte Joscelin eine weitere Sitzung des parlement. In Abwesenheit zumindest einiger von Eustachs Partei gängern nahm diese erneute Versammlung die vorige Entscheidung zurück und bestimmte Balduin von Bourcq zum König von Jerusalem. Am Ostersonntag wurde er gesalbt; die Krönung erfolgte allerdings erst 21 Monate später. Eustachius und die Gesandten aus Jerusalem waren bereits in Apulien angelangt, als sie die Nachricht erhielten. Die Gesandten waren empört, aber Eustachius war sowieso nicht sehr begeistert gewesen und kehrte, um einen Skandal zu vermeiden, in seine Heimat zurück.

Joscelin von Courtenay und die restlichen Verwandten des neuen Königs wurden reich belohnt – das war wohl auch dringend nötig, wenn man bedenkt, wie wichtig es für einen Herrscher von zweifelhafter Legitimität gewesen sein muss, Vertrauenspositionen mit seinen Freunden zu besetzen. Joscelin erhielt im Spätsommer 1119 die Grafschaft Edessa; ein weiterer Cousin Balduins II., Wilhelm von Bures-sur-Yvette, wurde an Joscelins Stelle zum Herrn von Galiläa erhoben. Wenig später kamen zwei weitere Familienmitglieder im Heiligen Land an; zweifellos hatte man sie eilig geschickt, damit sie die Position des Königs stärkten: Gilduin von Le Puiset, vormals Prior eines Cluniazenserklosters in Europa, wurde umgehend zum Abt des Marienklosters im Kidrontal ernannt, und Hugo von Le Puiset, der in Apulien aufgewachsen war, muss vor Januar 1120 in den Besitz der Grafschaft Jaffa gelangt sein; zu jenem Zeitpunkt bezeugte er in einer Urkunde die Ernennung seines Onkels Gilduin durch den König, obwohl er, wie es dort heißt, „noch kein Ritter“ war. Die Tatsache, dass Balduin II. einen Knaben – der zu dieser Zeit nicht älter als dreizehn Jahre gewesen sein kann! – zum Herrn eines der strategisch bedeutendsten Grenzterritorien bestellte, verdeutlicht Balduins Vertrauen in die ihn unterstützenden Verwandten. Später in seiner Regierungszeit sollte er seine Position weiter festigen, indem er eine seiner vier Töchter mit dem jungen Fürsten von Antiochia und eine weitere – vermutlich – mit dem Sohn des Grafen von Tripolis vermählte.

Die Art und Weise, auf die ein Staatsstreich in Palästina eine sofortige Reaktion der 3000 Kilometer entfernt lebenden europäischen Verwandtschaft bewirkte, führt die Stärke der Familienbande der Siedler vor Augen – selbst wenn diese Verwandschaft als Gegenleistung für ihren Einsatz einige Gefälligkeiten erwartete. Balduin II. war ein freundlicherer Herrscher als sein Vorgänger. Er war aufrichtig fromm, und er war glücklich verheiratet. Auch war er ein tüchtiger und verantwortungsbewusster Anführer. Aber er war über die Maßen geizig, und es scheint, dass er nicht sehr beliebt war. Die Herrschaft Balduins II. war stets bedroht und während ihrer gesamten Dauer von Nachfolgesorgen geplagt, denn der König zeugte nur Töchter. Die adlige Oberschicht von Jerusalem missbilligte seine Intervention im Fürstentum Antiochia nach dem Debakel der Schlacht auf dem Blutfeld. Die Synode von Nablus bedeutete seine Kapitulation vor den Forderungen der Kirche. Im Jahr 1122 musste er den Grafen Pons von Tripolis gewaltsam zur Anerkennung seiner Oberhoheit zwingen. Und während sich Balduin II. in muslimischer Gefangenschaft befand, bot eine Gruppe von Gegnern sogar dem Grafen Karl von Flandern die Krone von Jerusalem an. Außerdem hatte Balduin vermutlich gegen eine Revolte des Herrn von Transjordanien zu kämpfen, und gegen Ende seiner Regierungszeit befand er sich im Zwist mit dem Patriarchen von Jerusalem, der auf der Grundlage von Versprechungen, die Gottfried von Bouillon angeblich seinem Amtsvorgänger Daibert gemacht hatte, umfassende Gebietsforderungen stellte. So beanspruchte er die Stadt Jaffa für das Patriarchat, dazu Jerusalem selbst, sobald Askalon erobert sein würde.

Vielleicht, um diese Konflikte zu unterdrücken, verfolgte Balduin II. eine hochgradig aggressive Politik gegenüber den muslimischen Nachbarn des Königreichs Jerusalem. Im Juli 1124 wurde der bedeutende Hafen Tyrus erobert. Dann nahm sich Balduin seine beiden Hauptfeinde Kairo und Damaskus zugleich vor. In den Jahren 1126 und 1129 unternahm er großangelegte Angriffe auf Damaskus oder dessen Territorium. Zwei Raubzügen in die Gegend um das ägyptisch beherrschte Askalon folgte die Verleihung von Askalon selbst an den bereits erwähnten Hugo von Jaffa, den Herren der nächstgelegenen christlichen Mark. Es dürfte in diesem Zusammenhang kein Zufall sein, dass für die Jahre 1126 bis 1132 keinerlei militärische Aktionen oder Drohungen der normalerweise angriffslustigen muslimischen Garnison von Askalon belegt sind. Möglich wäre es auch, dass der ägyptische Herrscher nun um Frieden ersuchte, obwohl die Initiative dazu von dem als Kutaifat bekannten Usurpator, Abu ʿAli Ahmad ibn al-Afdal, ausging, der in Ägypten die Macht an sich gerissen hatte. Kutaifat war kein Fatimide und hatte Ägypten der Hoheit des „Verborgenen Imams“ der Zwölferschiiten unterstellt. Damit war die bisherige Staatsreligion des fatimidischen Ägypten abgeschafft, denn die Fatimiden hatten sich – unter Berufung auf eine Abstammung von dem siebten Imam Ismail – ja selbst zu Kalifen bzw. Imamen erklärt. Im Dezember 1131 wurde Kutaifat von fatimidentreuen Garden ermordet. Noch drei Monate vor seinem Tod hatte er eine Gesandtschaft nach Jerusalem geschickt, deren Angebote jedoch bei Fulko von Anjou, Balduins Nachfolger auf dem Thron, auf Ablehnung stießen.

Balduin hatte alles in seiner Macht Stehende getan, um eine friedliche Thronfolge sicherzustellen. Nach langen Verhandlungen hatte Graf Fulko V. von Anjou die Hand von Balduins ältester Tochter Melisendis genommen; strittig waren Balduins Legitimität als König und Melisendis’ Erbberechtigung gewesen. Wegen des ähnlichen Falles der Mathilde von England, der damals die Gemüter bewegte, weil ihre Thronfolge Zweifel erregt hatte, wird man diesen Fragen noch zusätzliche Bedeutung beigemessen haben. Im Sommer 1127 hatte sich Mathilde, Tochter des englischen Königs Heinrich I. und Witwe Kaiser Heinrichs V., mit Fulkos Sohn Gottfried V. von Anjou verlobt und ihn im Juni 1128 auch geheiratet, kurz nachdem Fulko zum zweiten Mal das Kreuz genommen hatte. Man hat gemutmaßt, dass der englische Präzedenzfall, in dem König Heinrich seine Tochter Mathilde am 1. Januar 1127 offiziell zur Thronerbin bestimmt hatte, in Palästina aufgegriffen wurde, und zwar mit der Anerkennung der Melisendis als heres regni („Erbin des Königreichs“), mit der wohl sämtliche Zweifel Fulkos bezüglich seiner künftigen Herrschaft beseitigt wurden.

Fulko war ein mächtiger Adliger, der nach dem Tod seiner ersten Frau wieder auf Freiersfüßen wandelte. Er hatte sich bereits anlässlich seiner ersten Teilnahme an einem Kreuzzug im Jahr 1120 – und auch danach – als ein enthusiastischer Unterstützer der lateinischen Herrschaften erwiesen. Wahrscheinlich sprach aber noch etwas anderes zu seinen Gunsten: Eustachius III. von Boulogne, der „rechtmäßige Erbe“, der 1118 von Balduin verdrängt worden war, war 1125 gestorben. Im selben Jahr hatte jedoch seine Tochter und Erbin, eine weitere Mathilda, den Grafen Stephan von Blois geheiratet. Stephan nahm den Titel eines Grafen von Boulogne an und unterstrich seinen Platz in dieser Erblinie, indem er seinen erstgeborenen Sohn auf den Namen Eustachius taufen ließ. Stephan, ein jüngerer Sohn des Kreuzfahrers der ersten Stunde Stephan von Blois, war unter der wohlwollenden Obhut seines Onkels, König Heinrichs I. von England, aufgewachsen. Daraus ergab sich, aus seiner Sicht, auch für ihn ein Anspruch auf den englischen Thron. Tatsächlich sollte sich Stephan später entschließen, dafür in den Kampf zu ziehen. Allein die Tatsache, dass Stephan von Blois ausgerechnet Mathilda von Boulogne zur Frau genommen hatte, muss in Palästina für einige Unruhe gesorgt haben: Ganz ohne Zweifel wird man diese Heirat als eine Bedrohung von Melisendis’ Erbansprüchen betrachtet haben. Und möglicherweise war es genau diese verwickelte Lage, die Balduin und seine Berater dazu bewog, Fulko Melisendis’ Hand anzutragen. Immerhin hatte Fulko – und das war ihnen gewiss bekannt – Stephan von Blois schon einmal in die Schranken gewiesen und an der Grenze der Normandie in einem jener Kleinkriege, die das politische Leben Frankreichs in jener Zeit so sehr plagten, besiegt.

In den weiteren Gang der Ereignisse waren, wieder einmal, die Montlhéry verwickelt. Das Angebot, Melisendis zu heiraten, wurde von einem Angehörigen des Hauses Montlhéry, dem bereits erwähnten Wilhelm von Bures-sur-Yvette, nach Frankreich überbracht. Auch der Kreuzzug von 1129, der bald folgte, war, wie schon der Staatsstreich des Jahres 1118, begleitet von Aktivitäten der Montlhéry: 1127 kam Guido I. von Dampierre-sur-l’Aube in das Heilige Land, der in Begleitung seines Verwandten Guido von Le Puiset reiste und dessen Mutter eine Montlhéry war. Im Jahr darauf, 1128, kam Stephan von Chartres, Abt von Saint-Jean-en-Vallée und Blutsverwandter König Balduins, auf einer Pilgerreise nach Palästina. Er wartete gerade auf das Schiff, das ihn in die Heimat zurückbringen sollte, als der lateinische Patriarch von Jerusalem starb – Stephan wurde umgehend zum neuen Patriarchen erhoben. Allerdings sollte sich diese Entscheidung schon bald als problematisch erweisen, denn Stephan begann einen erbitterten Streit mit dem König, indem er beanspruchte, was er für alte Rechte seiner Kirche hielt. Spätestens im März 1129 war Günther von Rethel, ein Sohn von Balduins Schwester Mathilde, eingetroffen, der nun als Zeuge in einer Urkunde seines Onkels auftaucht, gemeinsam mit seinen Verwandten Melisendis von Jerusalem, Gilduin von Le Puiset und Hugo von Le Puiset, dem Grafen von Jaffa; auch der Patriarch, ein weiterer Verwandter, war anwesend. Dann nahm der Vicomte Hugo III. von Chartres das Kreuz und brach ins Heilige Land auf. Wenn er, wie anzunehmen ist, mit dem Grafen Fulko und seinen Angevinen reiste, so traf dieser flankiert von zwei Angehörigen des Hauses Montlhéry in Palästina ein, denn der Hochzeitsbote Wilhelm von Bures-sur-Yvette kehrte ebenfalls mit ihnen zurück. Es scheint also, als sei die Wahl Fulkos als Bräutigam für Melisendis von Jerusalem Teil einer Strategie des Montlhéry-Clans gewesen, um die 1118 errichtete Herrschaft zu festigen.

Der Kreuzzug von 1129, der Fulko nach Palästina begleitete, war ebenfalls ein Vorhaben der Montlhéry. Wilhelm von Tyrus, der seine Chronik zwar erst einige Jahrzehnte später schrieb, als Kanzler des Königreichs Jerusalem jedoch Zugang zu den maßgeblichen Dokumenten hatte, betrachtete den Aufbruch des Hugo von Payens, seines Zeichens Großmeister des Templerordens, zu einer Predigtreise durch Westeuropa als ein Projekt König Balduins und seiner Berater. Hugo von Payens hatte Balduins Gunst viel zu verdanken, so dass man ihn als des Königs Geschöpf bezeichnen könnte. Die Rolle Papst Honorius’ II., der von dem geplanten Kreuzzug gewusst haben muss, da er in einem seiner Briefe die Anwerbung von Kreuzfahrern in Anjou erwähnt, scheint dennoch passiv gewesen zu sein; es gibt keinerlei Hinweise auf päpstliche Initiativen oder eine Beteiligung päpstlicher Legaten.

Fulko blieb Balduins treuer Gefolgsmann bis zu dessen Tod am 21. April 1131. Einige Zeit zuvor hatte Melisendis einen Sohn geboren, und Hans Eberhard Mayer hat vermutet, dass der König durch eine seiner letzten Amtshandlungen das Erbe seines Enkelsohnes sicherte, der ebenfalls Balduin hieß, indem er die Thronfolgebestimmungen des Königreichs Jerusalem leicht abänderte und die Herrschaftsgewalt zu gleichen Teilen auf Fulko, Melisendis und den kleinen Balduin übertrug. Es ist jedoch klar, dass Fulko unmittelbar nach dem Tod seines Schwiegervaters daranging, den Regierungskurs des Königreiches gehörig zu ändern und die Politik der 1120er-Jahre rückgängig zu machen. Den Kurswechsel deutete bereits seine Entscheidung an, sich nicht – wie seine beiden Vorgänger – in Bethlehem krönen zu lassen, sondern in Jerusalem unter der Rotunde des Heiligen Grabes. Auch ersetzte er die Amtsinhaber des alten Haushalts durch neue Männer seines Vertrauens. Besonders deutlich wirkte sich dieser Personalwechsel in der königlichen Kanzlei aus. Dies verärgerte die Montlhérys und muss in Fulkos früher Regierungszeit zu einer Revolte beigetragen habe, in die auch Hugo von Jaffa, den Fulko des Hochverrats bezichtigt hatte, verwickelt war. Wilhelm von Tyrus sollte später andeuten, das Gerücht einer Affäre Hugos mit der Königin Melisendis sei es gewesen, das zu der Verstimmung zwischen jenem und dem König geführt habe – Wilhelm war natürlich bewusst, dass die beiden Verdächtigten Angehörige der Familie Montlhéry waren. Genauso gut jedoch könnten die – so Wilhelms Worte – „familiaria colloquia“, d.h. vertraulichen Gespräche, zwischen Hugo und Melisendis sich jedoch um die Frage gedreht haben, wie man mit einer Situation umzugehen habe, die aus dem Ruder zu laufen drohte. Wie dem auch im Einzelnen gewesen sein mag: Hugo erhob sich mit der Unterstützung eines enteigneten Herrn von Transjordanien gegen den König, obwohl seine Verurteilung zu drei Jahren Exil außerordentlich milde war. Auslöser für die Verstimmung zwischen Hugo und dem König war aber womöglich nicht allein Fulkos Ernennung neuer Männer, sondern auch die bereits erwähnte Weigerung des Königs, auf die Vorschläge ägyptischer Unterhändler einzugehen. Hätte Kutaifat sich tatsächlich so isoliert gefühlt, dass er bereit gewesen wäre, seinen Brückenkopf Askalon aufzugeben, und hätte Fulko dieses Angebot ausgeschlagen, so wäre es wohl nur zu verständlich, wenn Hugo – dem ja das Anrecht auf Askalon bereits gewährt worden war – sich geschädigt gefühlt hätte. Fulko starb im Jahr 1143, aber seine Königin Melisendis behielt die Zügel fest in der Hand – selbst nachdem ihrer beider Sohn Balduin 1145 volljährig geworden war. Melisendis war dabei nicht nur eine große Mäzenin; sie war auch jeder Zoll eine Montlhéry und regierte mit der Unterstützung eines weiteren Verwandten namens Manasses von Hierges. Der junge König Balduin wurde immer mehr an den Rand gedrängt, bis er im Frühjahr 1152 auf seinem Recht bestand: Das Königreich solle, so forderte Balduin, in aller Form zwischen ihm und seiner Mutter geteilt werden, die 1150 ihre eigenen Vasallen davon abgehalten hatte, sich auf seinen Ruf hin zum Waffendienst in den Norden Syriens zu begeben. Nachdem das Königreich schließlich zwischen Balduin und Melisendis aufgeteilt worden war, stellte Balduin das Ergebnis in Frage. Er handelte rasch und besetzte das Territorium seiner Mutter. Als der Sommer 1152 anbrach, hatte er es vollkommen unter seine Kontrolle gebracht. Melisendis war auf einige Ländereien rund um Nablus zurückgeworfen, die ihr als Witwe zustanden. Die Vorherrschaft des Hauses Montlhéry, dessen Angehörige vom französischen Landadel zu einer der mächtigsten Familien des lateinischen Ostens aufgestiegen waren, sogar einen Kreuzzug in Gang gebracht hatten, fand nun ihr Ende.

Königin Melisendis von Jerusalem (um 1109–1161)

Melisendis war die älteste der vier Töchter Balduins von Bourcq, des Grafen von Edessa und nachmaligen Königs von Jerusalem, und seiner Frau Morphia von Melitene, einer Armenierin. Sie besaß eine starke, selbstbewusste Persönlichkeit, die sich in ihrer Unabhängigkeit von ihrem Ehemann ebenso ausdrückte wie in ihrem Widerstreben, die Regierungsgeschäfte ihrem ältesten Sohn zu überlassen. Melisendis fühlte sich ihrer Familie eng verbunden: den Verwandten aus dem Montlhéry-Clan, mehr noch ihren drei Schwestern, aber vor allem ihrer jüngsten Schwester Ioveta, für die sie die Jerusalemer St.-Annen-Kirche sowie das Kloster St. Lazarus von Bethanien erbauen ließ. Ihr größtes Vermächtnis schuf Melisendis jedoch als Mäzenin. Der heute in der British Library in London befindliche Melisendis-Psalter, eine üppig illuminierte Handschrift, deren Einbanddeckel herrliche Elfenbeinschnitzereien zieren, ist wohl, zumindest in Teilen, unter ihrem Patronat entstanden. Gemeinsam mit dem Patriarchen Wilhelm von Mesen war sie zudem verantwortlich für die Energie und den architektonischen Geschmack, der sich bei der Wiederherstellung und Ausschmückung der heiligen Stätten von Jerusalem zeigte.

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Der Elfenbeineinband des Melisendis-Psalters. Diese Handschrift, die sich heute im Besitz der British Library in London befindet, wurde mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit für Königin Melisendis von Jerusalem angefertigt und vor dem Tod ihres Gatten, des 1143 verstorbenen Königs Fulko, fertiggestellt. Von den Einbanddeckeln aus Elfenbein, die byzantinische, islamische und westliche Stilelemente ver einen, stellt der vordere Deckel Szenen aus dem Leben des Königs David dar; der hintere – der hier zu sehen ist – überträgt das biblische Motiv in die Gegenwart und zeigt einen König von Jerusalem, der verschiedene gute Taten vollbringt.

Als Balduin erst einmal an der Macht war, reagierte er sofort auf einen Hilferuf aus dem Norden, wo die Muslime Tartus erobert hatten. Die Stadt wurde zurückerobert, und eine Versammlung von Adligen aus dem Königreich Jerusalem, der Grafschaft Tripolis und dem Fürstentum Antiochia trat in Tripolis zusammen. Das Hauptziel ihrer Zusammenkunft erreichten sie nicht: Konstanze, die Erbin des Fürstentums Antiochia, zur Heirat zu bewegen; aber die Versammlung belegt die Stärke des jungen Königs, sogar außerhalb der Grenzen seines Reiches seine Vasallen zur Versammlung zu rufen. Balduin III. erwies sich in der Folge als ein weiterer fähiger Herrscher, dem mit Askalon die letzte Eroberung der Lateiner an der Küste gelang; aber er starb früh, am 10. Februar 1163, noch bevor er seine Pläne – einschließlich der Stiftung einer Allianz aller christlichen Kräfte im östlichen Mittelmeerraum zur Eroberung Ägyptens – in die Tat umsetzen konnte.

Balduins Nachfolger auf dem Thron wurde sein Bruder Amalrich, der über ähnliche Fähigkeiten und sicherlich auch Tatkraft verfügte. Auf das eindrucksvollste Merkmal seiner Regierungszeit – den Versuch, Ägypten zu erobern – wird noch näher eingegangen. Zunächst bemühte sich der neue König jedoch darum, das gesetzliche Haupthindernis königlicher Kontrolle zu beseitigen, nämlich das undurchdringliche Dickicht der Privilegien, das die großen Lehen umgab und sie von königlicher Einflussnahme abschirmte. Amalrichs wichtigste rechtliche Neuerung, ein Gesetz mit dem Titel Assise sur la ligece („Gesetz über den Lehnsdienst“), war die Antwort auf eine Krise während der Herrschaft seines Vorgängers. Gerhard Garnier, der Herr von Sidon, hatte einen seiner Vasallen enteignet, ohne dass es zuvor zu einer Gerichtsverhandlung gekommen war. Balduin hatte daraufhin Maßnahmen ergriffen, um den enteigneten Vasallen ins Recht zu setzen, und Gerhard hatte nachgeben müssen und dem Gefolgsmann eine Wiedergutmachung für den entstandenen Schaden geleistet. Nun verkündete Amalrich bei einer Zusammenkunft der Haute Cour, künftig müssten alle Untervasallen – zusätzlich zu ihrem Gefolgschaftseid dem unmittelbaren Lehnsherrn gegenüber – auch dem König Gefolgschaft schwören. Außerdem solle der König von nun an das Recht haben, von jedem mit einem Unterlehen bedachten Freien in jedem Lehnsterritorium der Krone Jerusalem den Gefolgschaftseid zu fordern. Es stimmt, dass diese Assise auf lange Sicht die Solidarität der Lehnsnehmer untereinander bestärkte, denn alle, die dem König Gefolgschaft geschworen hatten, ob nun große Herren oder kleine Untervasallen, waren Ebenbürtige, die ihr gemeinsamer Schwur verband. In der Praxis fand diese Solidarität ihren Ausdruck nicht selten in der Verwendung der Assise gegen die Krone selbst – auf eine Weise, die Amalrich so nicht vorhersehen konnte. Als sie eingeführt wurde, war die Assise jedoch ein Ausdruck königlicher Macht. Theoretisch konnte der König nun die Untervasallen eines seiner Lehnsnehmer zur Unterstützung rufen, wenn er mit diesem in Konflikt geraten war: Nach vierzig Tagen waren sie verpflichtet, auf die Seite des Königs zu wechseln, wenn sich ihr unmittelbarer Herr nach dieser Frist noch immer im Aufruhr gegen die Krone befand, ein Komplott gegen den König schmiedete oder es abgelehnt hatte, sich einem Prozess vor der Haute Cour zu stellen. Dafür sollten ihnen ihre Lehen innerhalb einer weiteren Frist von vierzig Tagen zurückgegeben werden.

Noch schwerer wog, dass durch Amalrichs Gesetzesreform ein direkter Kommunikationskanal zwischen den Untervasallen und dem Herrscher geöffnet wurde, denn fortan war ein solcher Untervasall Mitglied des Hohen Gerichtshofs, der Haute Cour, und konnte folglich Unrecht in einer Herrschaft direkt vor dem König zur Anklage bringen. In weiten Teilen der christlichen Welt funktionierte die königliche Gerichtsbarkeit damals in der Regel so, dass ihre Verfahren auf die Initiative eines Klägers zurückgingen, und die Könige folglich das volle Potenzial als oberste Richter erst ausschöpfen konnten, wenn es königliche Richter in einem Apparat lokaler Gerichte gab, denen die betroffenen Untertanen ihre Anliegen vortragen konnten. Im Königreich Jerusalem war dies unmöglich, weil die großen Lehen in ihrer Rechtsprechung völlig autonom waren. Außerhalb der königlichen Domäne gab es keine königlichen Gerichte. In dieser Situation schlug Amalrich den ihm einzig gangbaren Weg ein: Er ermöglichte die Eingabe von Klagen aus den Territorien durch die Betroffenen direkt beim königlichen Gerichtshof. Vermutlich schwebten ihm ähnliche Kommunikationskanäle auch für nichtadlige Freie vor, die Gefolgschaftseide geleistet hatten.

Wie so mancher starke König hinterließ Amalrich seinem Nachfolger ein schweres Erbe. Er war mit Agnes von Courtenay verheiratet gewesen, einer Tochter des Grafen von Edessa, und hatte mit dieser zwei Kinder: Balduin und Sibylle. Bei seiner Thronbesteigung hatte er sich dazu überreden lassen, diese erste Ehe wegen zu naher Blutsverwandtschaft annullieren zu lassen. Später heiratete er Maria Komnena, eine Großnichte des byzantinischen Kaisers, die ihm eine weitere Tochter namens Isabella gebar. Einiges deutet darauf hin, dass es im Verlauf von Amalrichs Regierungszeit eine zunehmende Polarisierung unter den Adligen und am Hofe gab: Die einen hielten zu Agnes; die anderen, zu denen auch der große Geschichtsschreiber Wilhelm von Tyrus zählte, hielten dem König und seiner griechischen Königin die Treue oder trieben mit deren Gunst ihre Karrieren voran. Nach Amalrichs Tod am 11. Juli 1174 begannen die beiden Parteien umgehend, ihr Terrain abzustecken. Der neue König, Balduin IV., war noch minderjährig. Von den beiden Männern, die Amalrich mit der Vormundschaft und Regentschaft betraut hatte, fiel der eine einem Attentat zum Opfer, der andere wurde beiseitegedrängt, und Graf Raimund III. von Tripolis, der nächste erwachsene und erbberechtigte Verwandte des jungen Königs, übernahm bis zu dessen Volljährigkeit im Jahr 1177 die Regentschaft. Als Erwachsener bevorzugte Balduin IV. natürlich die Parteigänger seiner Mutter und gab etwa seinem Onkel Joscelin III. von Courtenay – der nach der Eroberung Edessas durch die Muslime 1144 nur noch dem Titel nach Graf von Edessa war – ein großes Lehen im nördlichen Galiläa, während sich die Anhänger der Maria Komnena und viele, die in den letzten Jahren unter Amalrichs Herrschaft eine Rolle gespielt hatten, ihrer Macht und ihres Einflusses beraubt fanden. Aber da hatte es sich schon herum gesprochen, dass der junge König an Lepra erkrankt war. Ihm stand ein kurzes Leben bevor, in dem ihn die Krankheit immer wieder niederwarf, sodass Stellvertreter gefunden werden mussten, die für ihn regierten. Sicherlich würde er keine Kinder haben.

Im Jahr 1176 heiratete Balduins Schwester Sibylle den Grafen Wilhelm von Montferrat. Das sollte sich als die beste Partie erweisen, die ein Mitglied des Jerusalemer Königshauses bis dato eingegangen war, denn Wilhelm war sowohl mit den römisch-deutschen Kaisern als auch mit dem französischen Königshaus verwandt. Er starb bereits im Jahr nach der Heirat und ließ die schwangere Sibylle allein zurück. Das dann geborene Kind, der zukünftige Balduin V., war kränklich, und es dauerte nicht lange, da sammelten sich wiederum zwei Parteien um die beiden potenziellen Thronerbinnen: Sibylle, Tochter der Agnes von Courtenay, und Isabella, Tochter der Maria Komnena. Balduin IV. favorisierte seine Schwester Sibylle und deren zweiten Mann Guido von Lusignan – bis er 1183 den inzwischen zu seinem Stellvertreter gemachten Guido nach einer Auseinandersetzung wegen der königlichen Einnahmen, und zusätzlich angestachelt von Guidos politischen Gegnern, die entschlossen waren, Guido zu vernichten, wieder aus dem Stellvertreteramt entfernte. Indem er die Ansprüche seiner Schwester Sibylle einfach überging, krönte er sodann seinen kleinen Neffen Balduin V. zu seinem Mitregenten, ernannte Raimund von Tripolis zu seinem Bevollmächtigten – mit der Aussicht auf die Regentschaft nach Balduins Tod – und schickte eine außerordentliche Gesandtschaft unter der Führung des Patriarchen von Jerusalem nach Westeuropa, die so weit ging, den Königen von Frankreich und England die Oberherrschaft über das Königreich Jerusalem anzutragen. Balduin stimmte sogar einem Vorschlag zu, dass im Falle eines allzu frühen Ablebens seines Neffen Balduins V. der Papst, der römisch-deutsche Kaiser sowie die Könige von Frankreich und England gemeinsam entscheiden sollten, welche der beiden Schwestern den Thron von Jerusalem erhalten solle. Anscheinend hegte er mittlerweile eine solche Abneigung gegen Guido von Lusignan, dass er es erlaubte, die Legitimität seiner Schwester – und damit seine eigene – in Frage zu stellen.

Balduin IV. starb im März 1185 und Balduin V. im August 1186. Zu diesem Zeitpunkt hatte das Königreich Jerusalem, das der Regierung durch eine starke Persönlichkeit schon immer so dringend bedurft hatte, bereits zwölf Jahre ineffektiver Herrschaft ertragen müssen. Nun war es gespalten aufgrund der Ansprüche zweier Halbschwestern und ihrer jeweiligen Cliquen von Unterstützern. Zur gleichen Zeit waren die Muslime mächtiger und einiger als jemals zuvor.

Die Verteidigung der Herrschaften

Der Alltag in einer Grenzgesellschaft, wie sie die lateinischen Siedler im Heiligen Land bildeten, war zwangsläufig von militärischen Sachzwängen bestimmt. Ihre Landnahme verlief unsystematisch und Stück für Stück, je nachdem, wo sich gerade die Gelegenheit ergab, Land zu besetzen oder die Kontrolle über eine Handelsstraße zu erringen, an der sich Zölle erheben ließen. Die tatsächliche Herrschaftsgewalt über ein gewisses Gebiet übte derjenige aus, der über die zu seiner Verwaltung und Verteidigung nötigen Burgen oder befestigten Städte gebot. Dieser Umstand erklärt die außerordentlichen Bauprogramme, die im lateinischen Osten zur Errichtung zahlreicher Kreuzfahrerburgen führten. Ein chronischer Mangel an Mannschaften verstärkte diese Entwicklung sogar noch, denn er machte Verteidigungsanlagen erforderlich, die so mächtig waren, dass sie auch von einer kleinen Garnison verteidigt werden konnten. Nach einer Weile war die Landschaft Syriens und Palästinas geradezu übersät mit steinernen Befestigungsanlagen jedweder Größe. Alles war vertreten, von befestigten Gutshäusern, einfachen Wachttürmen, die häufig von einer Mauer umgeben waren, und mächtigen Höhenburgen, die auf steilen Bergrücken thronten und in großen Umwallungen den Anwohnern und ihrem Vieh Schutz bieten konnten, bis hin zu den Zitadellen der Städte und nach neuer Bauart konzentrisch angelegten Burgen. Wenn der Einfall eines feindlichen Heeres sich abzeichnete, dessen erstes Ziel die Belagerung und Eroberung dieser Befestigungsanlagen sein würde, war es wichtig, selbst ein Heer ins Feld führen zu können, das die Angreifer zu bedrohen vermochte. Andererseits konnten langfristige Angriffsziele wie etwa Aleppo oder Askalon Schritt für Schritt erreicht werden, indem man deren Zugänge durch eigene Befestigungen oder sogenannte Gegenburgen einschloss, um den Druck auf die Verteidiger aufrecht zu erhalten.

Sowohl die lateinische Landnahme als auch die muslimische Gegenoffensive waren daher geprägt von der Besetzung strategischer Punkte und der dortigen Errichtung oder Erweiterung von Festungsbauten. Jeder Geschichtsatlas lässt unschwer erkennen, dass dieser Prozess zufälliger Natur war. Edessa wurde bereits früh von den Kreuzfahrern erobert, wodurch sich die östliche Ausbuchtung im Norden ihrer Herrschaften erklärt. Bis zum Jahr 1153 war die Mittelmeerküste im Süden bis nach Darum lückenlos erobert; der im Landesinneren gelegene Graben hingegen, in dem die Flüsse Orontes, Litani und Jordan verliefen, war von ihnen nur an einigen wenigen Stellen überquert worden, darunter den Zugangswegen nach Aleppo im Norden und in das große Lehen Transjordanien im Süden, das sich bis zum Golf von Akaba am Roten Meer erstreckte. Anderswo beschränkte sich die Herrschaft der Eroberer auf den schmalen Streifen Land direkt an der Mittelmeerküste. Bisher sind alle Versuche gescheitert, ein kohärentes System der Grenzverteidigung nachzuweisen. Einige wichtige Gebirgspässe, die das Landesinnere mit der Küste verbanden – etwa die Gebiete um Dschisr asch-Schughur und den Krak des Chevaliers –, weisen eine ungewöhnlich hohe Anzahl von Burgen auf, während andere – wie etwa die Hauptverkehrsrouten von Damaskus nach Tyrus und Akkon – die meiste Zeit über nur leicht geschützt waren.

Die Europäer waren bei ihrer Landnahme von Ressourcen abhängig, die niemals ihrem Bedarf entsprachen. Eine um 1180 entstandene unvollständige Aufstellung von Rittern und ihren dem König von Jerusalem geleisteten Diensten nennt 675 Namen; mit einer Schätzung von etwa 700 Rittern insgesamt werden wir also nicht vollkommen fehlgehen. In der Frühzeit seines Bestehens scheint es das Fürstentum Antiochia auf ungefähr die gleiche Anzahl gebracht zu haben, allerdings muss diese durch die Mitte des 12. Jahrhunderts erlittenen Gebietsverluste abgenommen haben. Für Edessa ist wohl eine Zahl von 500 Rittern anzunehmen. Die Grafschaft Tripolis konnte bestimmt 100 Ritter aufbieten. In ihren besten Zeiten brachten es also das lateinische Palästina und Syrien auf insgesamt wohl nicht mehr als 2000 Ritter. Das waren aber viel zu wenige für ein derart weitläufiges und von allen Seiten bedrängtes Gebiet. Die Gelegenheiten, bei denen wenigstens ein nennenswerter Anteil dieser Zahl aufgeboten werden konnte, dürften selten gewesen sein. Schon vergleichsweise früh zeigten die Vasallen des Königs von Jerusalem nämlich eine ausgeprägte Abneigung gegen den Dienst „in der Fremde“, wozu sie beispielsweise auch Antiochia zählten. Wollte man sie zu einem solchen Einsatz bewegen, musste man zuvor einige Zeit für Verhandlungen einkalkulieren. Es zeigte sich, dass sie sich nicht etwa durch unbegründete Behauptungen militärischer Notwendigkeit zwingen ließen. Selbst wenn es um Dienste innerhalb des Königreichs Jerusalem ging, die bis zu einem Jahr andauern durften, konnte kein König die Wünsche und finanziellen Möglichkeiten seiner Gefolgsleute einfach ignorieren. Außerdem war zu jeder Zeit eine Reihe von Lehen im Besitz von Minderjährigen, für den militärischen Dienst zu alten Männern, noch unverheirateten Erbinnen oder Vasallen, die krank waren. Es wäre sehr überraschend, wenn Jerusalem damit rechnen konnte, mehr als 500 Lehnsritter in den Krieg ziehen zu lassen.

Zusätzlich zu ihren Vasallen konnten die Könige von Jerusalem freilich noch auf die Unterstützung von Serjeanten der Kirchen, Klöster und Städte zählen. Im Jahr 1080 betrug die Gesamtstärke dieser Kräfte 5025 Mann, aber die Tatsache, dass ihre Verbände nur im Notfall aufgeboten wurden, lässt vermuten, dass sie nicht sonderlich gut ausgebildet waren. War die Gefahr sehr groß, konnte in einer levée en masse auch die gesamte Bevölkerung zu den Waffen gerufen werden, aber wir wissen nur sehr wenig über diese Aufgebote: weder über ihre militärischen Qualitäten noch über ihre etwaigen Einsätze. Weit wichtiger wurde im Verlauf des 12. Jahrhunderts der Beitrag, den die Ritterorden leisteten. Allerdings haben wir ja bereits gesehen, dass die Brüder Ritter zu keiner Zeit sehr viele waren, dass sie zudem eher als Kommandeure von Söldnertruppen fungierten und dass ihre militärischen Verpflichtungen nicht selten über ihre Kräfte gingen.

Aus alldem folgt, dass die militärischen Ressourcen der Lateiner begrenzt waren. Deshalb versuchte man, diese auf fünf verschiedene Weisen zu ergänzen: Erstens wurde in immer größerem Umfang auf die Dienste von Söldnern zurückgegriffen. Eine besonders wichtige Gruppe bildeten dabei die berittenen Turkopolen, mit der für Muslime typischen leichteren Bewaffnung. Der lateinische Osten bot ihnen ein reiches Betätigungsfeld, aber die Lateiner mussten sie bezahlen, obwohl niemals genug Geld da war. Aus diesem Grund wurden in gewissen Abständen enorme Geldsummen aus Europa in das Heilige Land geschickt – ein berühmtes Beispiel war das Sühnegeld, das Heinrich II. von England nach der Ermordung des Thomas Becket zahlte –, und aus diesem Grund wurde 1183 im Königreich Jerusalem eine allgemeine Sonderabgabe erhoben. Zweitens gab es sogenannte milites ad terminum, Kreuzfahrer auf Zeit also, die sich schon ab der Frühzeit der Landnahme nachweisen lassen. Sie kamen als Zeichen ihrer Frömmigkeit in das Heilige Land, um dort für eine bestimmte Zeit Kriegsdienst zu leisten. Sie begründeten eine Tradition, die so lange bestehen sollte wie die Kreuzzugsidee, und ihre Nachfolger waren jene Männer, die im 14., 15. und 16. Jahrhundert zur Unterstützung des Deutschen Ordens und der Johanniter nach Preußen, Rhodos und Malta zogen. Drittens gab es die Pilger, die jedes Jahr in Jerusalem anlangten, und auch diese wurden wohl bisweilen zur militärischen Unterstützung herangezogen. Allerdings scheinen sie, wie wir noch sehen werden, eigentlich unter der Verpflichtung gestanden zu haben, nach ihrem Besuch der heiligen Stätten keine Waffen zu tragen. Viertens kamen den Königen von Jerusalem manchmal die italienischen Kaufmannsgemeinden zu Hilfe, vor allem die Genuesen, Venezianer und Pisaner – besonders dann, wenn es um die Eroberung einer Hafenstadt ging. Fünftens gab es die Kreuzfahrer, auf die in den folgenden Kapiteln genauer einzugehen ist. Festzuhalten gilt an dieser Stelle, dass die lateinischen Siedler regelmäßig ihre Glaubensbrüder in Europa um Hilfe baten, diese aber nur sehr unregelmäßig erhielten – und das trotz des zunehmenden Einfallsreichtums, mit dem diese Bitten ab den 1160er-Jahren vorgebracht wurden.

Die Siedler waren von den politischen Entwicklungen in der muslimischen Welt, auf die sie keinerlei Einfluss hatten, abhängig, und sie waren isoliert, denn sie hatten die Unterstützung des Byzantinischen Reiches, der einzigen christlichen Großmacht in der Region, verloren. Im frühen 12. Jahrhundert war der Islam im Nahen Osten noch immer zersplittert und in Aufruhr. Dennoch sahen sich Antiochia und Edessa schon bald Aleppo und Mossul gegenüber, und nach 1133 setzte die kleine, in ihrer Unabhängigkeit jedoch finster entschlossene islamitisch-schiitische Sekte, die Assassinen, Mordanschläge als Mittel ein, um ihre Ziele zu erreichen. An den Grenzen der Grafschaft Tripolis lagen mehrere kleinere Städte und Fürstentümer: Seidschar, Hama und Homs. Das Königreich Jerusalem selbst war im Osten mit Damaskus und im Süden mit Ägypten konfrontiert. Nach dem anfänglichen Schock des Ersten Kreuzzuges reagierten die meisten muslimischen Kleinstaaten, indem sie mit den Neuankömmlingen aus Europa einen modus vivendi zu finden suchten. Das bedeutete nun allerdings nicht zwangsläufig Frieden. Die Christen hatten sich in ein kaleidoskopisches und gewaltsames System lokaler Politik hineingedrängt und waren selbst in der Offensive. Beinahe unverzüglich folgten Gegenoffensiven von Ägypten aus; und ab etwa 1110 auch vom Sultanat der Seldschuken im Irak. Mit dem Heer, dem die Lateiner 1119 auf dem Blutfeld gegenüberstanden, trat dann zum ersten Mal die Idee des dschihad oder „Heiligen Krieges“ islamischer Art an die Oberfläche, der zuvor nur auf einige religiöse Führer in Damaskus und Aleppo beschränkt war – erneut dann während der Belagerung Aleppos 1124 durch die Christen. Aleppo wurde von den Truppen des Atabeg von Mossul, AqSunqur al-Bursuqi, entsetzt, der die Stadt sogleich dem von ihm für seine eigene Person geschaffenen Reich einverleibte, bevor er im November 1126 von den Assassinen ermordet wurde.

Das von al-Bursuqi geschmiedete Bündnis wäre wohl nach dem plötzlichen Tod seines Sohnes Masud im Mai 1127 auseinandergebrochen, hätte man nicht Imad ad-Din Zengi zum Atabeg von Mossul bestimmt. Zengi marschierte im Juni 1128 in Aleppo ein und machte sogleich eine Reihe von Eroberungen. Diese beschränkten sich durchaus nicht auf die christlichen Gebiete – Zengis Augenmerk galt eher dem Irak als Syrien –, doch im Jahr 1135 entriss er die westlichen und südwestlichen Zugänge Aleppos der christlichen Kontrolle, indem er Atharib, Maʿarat an-Numan und Zerdan eroberte. 1137 gelang es Zengi, auch Baʿrin an der Grenze zur Grafschaft Tripolis einzunehmen. Als der Graf von Edessa sich 1144 mit einem muslimischen Nachbarn gegen Zengi verbündete, besetzte jener die im Osten der Grafschaft gelegenen Festungen und stieß, indem er die Abwesenheit Graf Joscelins II. sowie die damit verbundene zeitweilige Schwäche der Garnison ausnutzte, am 24. November bis nach Edessa selbst vor. Am Heiligen Abend drangen Zengis Truppen in die Stadt ein und plünderten sie; die Zitadelle von Edessa fiel zwei Tage darauf.

Der Verlust der Hauptstadt der ersten lateinischen Herrschaft im Orient machte in Westeuropa nachhaltigen Eindruck. Aber auch auf der muslimischen Seite gab es eine spontane und ausgedehnte Reaktion. In diesem Getöse aus Lob und Propaganda gewann das Konzept des dschihad, das in Zengis persönlicher Umgebung zuvor nur sporadisch bemüht worden war, erheblich an Bedeutung. Zengi selbst, den der Kalif mit Ehrungen überhäufte, wusste den einmal errungenen Vorteil zu nutzen, nahm Sürüc ein und belagerte Birtha, doch am Abend des 14. September 1146 wurde er von einem seiner Sklaven ermordet, und sein Herrschaftsgebiet wurde unter zweien seiner Söhne aufgeteilt. Der jüngere der beiden, Nur ad-Din, erhielt Aleppo. Da er nicht auch die Herrschaft über Mossul geerbt hatte, wurde er – im Gegensatz zu seinem Vater – nicht durch die politischen Verwicklungen im östlichen Teil des Fruchtbaren Halbmondes von anderen Aufgaben abgelenkt. Andererseits verfügte er natürlich über geringere Mittel. Trotz seiner mangelnden Erfahrung bewährte sich Nur ad-Din jedoch sofort, als er der Garnison von Edessa zu Hilfe eilte. Diese sah sich von christlichen Truppen bedrängt, die offenbar aus Zengis Tod einen Vorteil zu gewinnen hofften. Sodann schloss Nur ad-Din mit dem Sultan der Rumseldschuken ein Angriffsbündnis gegen Antiochia und eroberte Hab und Kafarlatha, die den Zugang zur Ebene von Aleppo kontrollierten. Nach dem Scheitern des Zweiten Kreuzzuges nahm Nur ad-Din die Feindseligkeiten wieder auf, und am 29. Juni 1149 fügte sein Heer, das durch Truppen aus Damaskus verstärkt worden war, einer unterlegenen Streitmacht des Fürstentums Antiochia eine vernichtende Niederlage zu. Dieses Ereignis sollte sich für Nur ad-Din als ein Wendepunkt erweisen. In seinen Augen und auch nach Meinung der Zeitgenossen wurde er zum Verteidiger des Glaubens. Nur ad-Din nutzte die propagandistischen Möglichkeiten des dschihad auf jede erdenkliche Weise: durch Gedichte, Briefe, Abhandlungen, Predigten und Inschriften. Zwei Hauptthemen treten dabei deutlich hervor: einerseits die Verpflichtung, die Küstengebiete und insbesondere Jerusalem von den Christen zurückzuerobern; andererseits die Überzeugung, dass dieses Ziel nur durch die religiöse und politische Einheit der Muslime erreicht werden könne. Als Führer dieser Bewegung zur „moralischen Aufrüstung“ ergriff Nur ad-Din Maßnahmen gegen Schiiten und andere Nichtsunniten, während er die Gründung von sunnitisch geprägten religiösen Schulen, Moscheen und Sufikonventen förderte.

Unur, der Herrscher von Damaskus, starb im Frühherbst 1149, ebenso Nur ad-Dins Bruder, der Herrscher von Mossul. In Mossul hatte Nur ad-Din kein Glück, denn dort kam ein anderer Bruder an die Macht, und er selbst konnte sich die Stadt erst 1170 sichern. Es gelang ihm jedoch, Damaskus zur Anerkennung seiner Oberhoheit zu zwingen und – im Bündnis mit dem Sultan der Rumseldschuken – das verbliebene Territorium der Grafschaft Edessa zu besetzen, deren letzte Festung, Tell Baschir (Turbessel), am 12. Juli 1151 kapitulierte. Im April 1154 erlangte Nur ad-Din schließlich auch die direkte Kontrolle über Damaskus; mit der Einnahme von Baʿalbek im Juni 1155 war die Vereinigung des muslimischen Syrien abgeschlossen. Während der nächsten Jahre festigte Nur ad-Din seine Herrschaft, wobei er jedoch die Ablenkung der Christen durch deren Kampf gegen die Ägypter nutzte, indem er Harim belagerte und einem christlichen Heer im August 1164 bei Artah eine schwere Niederlage zufügte. In dieser Schlacht wurden Bohemund III. von Antiochia, Raimund III. von Tripolis, der byzantinische dux Konstantin Koloman sowie der westliche Besucher Hugo VIII. von Lusignan gefangen genommen. Harim ergab sich nur wenige Tage später. Die Angriffe König Amalrichs auf das Nildelta zwangen Nur ad-Din zu einer Reaktion. In den Jahren 1164, 1167 und 1168 griff sein General Schirkuh in Ägypten ein und wurde 1169 ägyptischer Wesir. Ägypten erkannte nun Nur ad-Dins Oberhoheit an, und das Fatimidenkalifat wurde beseitigt.

Nur ad-Din starb am 15. Mai 1174. Unter seinem Einfluss hatte sich die politische Szene in der muslimischen Welt einschneidend gewandelt. An die Stelle eines Wirrwarrs von Kleinstaaten war ein geeintes und mächtiges Syrien getreten, das mit Ägypten zudem über einen bedeutenden Vasallenstaat verfügte. Die Christen hatten eine Vereinigung des muslimischen Nahen Ostens immer gefürchtet, doch führte der Tod Nur ad-Dins, wie zu erwarten war, zu einem Machtkampf unter seinen Offizieren – offiziell um die Vormundschaft für Nur ad-Dins minderjährigen Sohn. Einer von ihnen war Saladin, der seinem Onkel Schirkuh im Amt als Wesir von Ägypten nachgefolgt war und im September 1171 auf Befehl Nur ad-Dins die Herrschaft der schiitischen Fatimiden gestürzt und stattdessen den Sieg des sunnitischen Abbasidenkalifats ausgerufen hatte. Im Oktober 1174 besetzte Saladin im Namen eines geeinten Islam Damaskus und marschierte dann über Homs und Hama in Richtung Aleppo. Nachdem er bereits in Homs auf Widerstand gestoßen war und Hama nur mit Mühe gewonnen hatte, blieb Saladin die Eroberung von Aleppo versagt. Allerdings schlug er im April 1175 seine muslimischen Widersacher bei den Hörnern von Hama geradezu vernichtend. Nachdem Saladin vom Kalifen offiziell die Regierung Ägyptens sowie der bislang eroberten Teile Syriens übertragen bekommen hatte, nahm er die Themen der Propaganda Nur-ad-Dins auf, indem er die Muslime zum dschihad gegen die christlichen Herrschaften und zu religiöser wie politischer Einheit aufrief.

Saladin war zugleich großzügig und rücksichtslos, pragmatisch und fromm. Der sunnitischen Orthodoxie fühlte er sich zutiefst verbunden. Es dauerte lange, bis er die einst von Nur ad-Din beherrschten Gebiete unter seiner Regierung wieder vereinigt hatte. Als im Juni 1183 endlich Aleppo in seine Hände fiel, hatte er bereits einige von Mossul abhängige Gebiete erobert; Mossul selbst erkannte im Februar 1186 Saladins Oberhoheit an. In jenen Jahren führte er auch häufig Feldzüge gegen die Christen, die seine Energie und Ressourcen aber nicht im gleichen Maße in Anspruch genommen zu haben scheinen wie seine Eroberungen in der islamischen Welt. Ein von Saladin im Jahr 1177 unternommener Plünderungszug im Gebiet von Askalon und Gaza wurde am 25. November bei Montgisard überrascht und zurückgeworfen. Im Frühjahr und Sommer 1179 gelangen seinen Truppen bedeutende Siege bei Tell al-Hara und Mardsch Uyun, in deren Folge bei Dschisr Banat Yaʿqub eine halb fertiggestellte christliche Festung eingenommen und zerstört wurde. Ein Angriff auf Beirut im Jahr 1182 verlief jedoch genauso erfolglos wie ein Vorstoß nach Galiläa im Jahr darauf. Die Kreuzfahrerburg Karak in Transjordanien hielt der Belagerung im November 1183 und erneut im August und September 1184 stand – und das, obwohl Saladin bei diesem zweiten Versuch sein bislang größtes Heer zusammengezogen hatte. Andere Vorstöße Saladins in die lateinischen Territorien in den Jahren 1170, 1171, 1173, 1177, 1179, 1180, 1182, 1183 und 1184 erbrachten – außer der Einnahme von Akaba am Roten Meer 1170 sowie der erwähnten Zerstörung der Festung von Dschisr Banat Yaʿqub 1179 – keine nennenswerten Ergebnisse.

Saladins Ambitionen hatten ihn jedoch auf eine endlose Straße geführt, denn seine Kriegführung ließ sich bloß durch stets neue Eroberungen finanzieren. Er „gebrauchte den Reichtum Ägyptens zur Eroberung Syriens, denjenigen Syriens zur Eroberung der Dschasira [das heißt Obermesopotamiens], jenen der Dschasira zur Eroberung der Küste“, womit natürlich die lateinischen Herrschaften gemeint waren. Saladin befand sich stets in finanziellen Schwierigkeiten, und man muss wohl nicht eigens betonen, dass sein „Reich“ ein überaus instabiles Gebilde war, das auf der Kraft seiner Persönlichkeit und auf seinen unsicheren Beziehungen zum Abbasidenkalifat gründete. Saladins großes Glück war die außerordentliche Schwäche und innere Zerstrittenheit der Christen zu eben der Zeit, als seine Karriere ihren Höhepunkt erreichte.

Die politischen Hintergründe der militärischen Auseinandersetzungen in der Region lassen sich wie folgt zusammenfassen: Das Fürstentum Antiochia sowie die Grafschaften Edessa und – in geringerem Maße – Tripolis sahen sich dem Byzantinischen Reich gegenüber, das die lateinische Besetzung von Antiochia sowie Teilen Kilikiens nie ganz verwand und in den Jahren 1099, 1100, 1104, 1137, 1138, 1142 und 1158/1159 jeweils mit Truppen in das Gebiet einfiel. Zudem standen sie einer Reihe muslimischer Kleinstaaten gegenüber, aus denen schließlich die Vereinigung von Mossul und Aleppo, das Sultanat der Rumseldschuken in Kleinasien sowie das kleine, aber unabhängige Herrschaftsgebiet der Assassinen entstanden. Bis zum Jahr 1169 hatte Jerusalem aber auch zwei große Mächte zum Gegner: Damaskus und Ägypten. Nachdem Nur ad-Din Ägypten mit Gebieten vereinigt hatte, zu denen unter anderem bereits Damaskus gehörte, waren die lateinischen Territorien an ihren östlichen und südlichen Grenzen mit einer Koalition von Gegnern konfrontiert, die – wie instabil sie im Einzelnen auch sein mochte – doch eine echte Gefahr darstellte.

Die militärischen Aktionen der Lateiner lassen sich in vier Phasen unterteilen. Die erste dauerte bis etwa 1130 und endete mit dem Tod zweier Führerpersönlichkeiten, die sozusagen Überlebende aus der ersten Siedlergeneration gewesen waren: Balduins II. von Jerusalem und Joscelins I. von Edessa, und dem Herrschaftsantritt Zeugnis. Diese Zeit war vom Vordringen der Lateiner geprägt. Zunächst mussten die Herrscher von Jerusalem die entschlossenen Versuche der Ägypter abwehren, ihre verlorenen Gebiete zurüchzuerobern. Derartige Angriffe, bei denen oft Askalon den Brückenkopf bildete, erfolgten in den Jahren 1101, 1102, 1103, 1105, 1106, 1107, 1110, 1113, 1115, 1118 und 1123. Nach 1107 handelte es sich meist um Überfälle der Garnison Askalons. Diese Bedrohung reichte aus, den Patriarchen und die Bürger von Jerusalem in den 1130er-Jahren zur Errichtung der Festung Chastel Hernaut zu veranlassen, die, im judäischen Hügelland gelegen, die Straße nach Jerusalem gegen ägyptische Wegelagerer schützen sollte. König Fulko ließ zudem einen Ring von Burgen um die muslimische Garnison von Askalon legen, darunter die erste bedeutende Johanniterfestung.

Die Christen bemühten sich außerdem, die Häfen an der Mittelmeerküste zu erobern, was die nächsten 25 Jahre in Anspruch nehmen sollte. Die Küste des Fürstentums Antiochia und weite Teile des Hinterlandes wurden bis nach Baniyas im Süden besetzt. Die Lücke zwischen Baniyas und Beirut wurde durch die Gründung der Grafschaft Tripolis geschlossen. Im Süden fiel Haifa nach dem Tod Gottfrieds von Bouillon in christliche Hände. Arsuf und Caesarea wurden 1101 eingenommen, Akkon 1104, Beirut und Sidon 1110, Tyrus 1124 und schließlich, 1153, auch Askalon. Die Lateiner hielten nun die gesamte Levanteküste von Alexandretta (Iskenderun) im Norden bis Gaza im Süden. Dadurch war die Landverbindung von Jerusalem nach Antiochia und von dort weiter nach Kleinasien gesichert; von langfristig größerer Bedeutung war jedoch die Auswirkung dieser Eroberungen auf den Seeverkehr.

Die Geografie des östlichen Mittelmeerraums wird in der Hauptsache von drei Elementen bestimmt: einem vorherrschenden Wind aus westlicher bis nordwestlicher Richtung; großen Meeresströmungen, die an der griechischen und vor allem vor der nordafrikanischen Küste tückisch sein können; schließlich von den unterschiedlichen Gegebenheiten an den südlichen und nördlichen Küsten selbst. Die afrikanische Küste ist gefährlich, denn hier lauern Untiefen in einigem Abstand vom Festland; außerdem fehlen oftmals die leicht wiederzuerkennenden Orientierungspunkte, welche die felsigen Küsten des nördlichen Mittelmeerraums für die Seefahrer so anziehend machten. Aus diesen Gründen war es üblich, dass aus westlicher Richtung kommende Schiffe so lange wie möglich im nördlichen Teil des Mittelmeeres segelten, bevor sie Kurs auf die Levante nahmen. Die ägyptische Galeerenflotte im Nildelta war eine mächtige Waffe in den Händen der Muslime, denn sie konnte die Schifffahrtsrouten stören und so die Hauptverbindung zwischen den lateinischen Siedlern und Westeuropa unterbrechen. Diese Flotte musste natürlich in regelmäßigen Abständen zum Einsatz kommen, damit sie ihre Schlagkraft nicht verlor, und die lateinische Eroberung der östlichen Mittelmeerküste schränkte ihren Aktionsradius derart ein, dass sie kaum noch wirkungsvoll gegen die Schifffahrtsstraßen im nördlichen Mittelmeer vorgehen konnte. Das galt insbesondere für deren Schnittpunkt, die Gewässer um die Insel Zypern.

Landeinwärts von der Küste dehnten sich die Territorien von Antiochia und Edessa aus, bis sie aufeinandertrafen, doch die Pilgerstraßen nach Jerusalem blieben noch 1118 unsicher; auch das Hinterland von Sidon und Beirut wurde erst in den späten 1120er-Jahren allmählich gesichert. In der Zwischenzeit griffen die Siedler jedoch schon auf das Landesinnere aus. Schon im Herbst 1099 war Tankred über das östliche Ufer des Sees Genezareth hinaus vorgestoßen; in den Jahren 1115–1116 wurde das östliche Ufer des Wadi Araba (Aravasenke) bis zum Roten Meer mit Garnisonen versehen. Die lateinische Expansion östlich des Sees Genezareth sorgte in Damaskus für Beunruhigung. Bis etwa 1115 herrschte an der östlichen Grenze ein ständiger Kleinkrieg, der 1119 auch wieder aufflammte. König Balduin I. erlitt 1113 bei as-Sinnabra eine schwere Niederlage. In demselben Jahr sowie 1121 und 1124 kam es zu muslimischen Vorstößen nach Galiläa.

Die lateinischen Siedler im Norden sahen sich ab 1110 in fünf aufeinander folgenden Jahren durch Invasionen bedroht, die im Auftrag des Seldschukensultanats im Irak unternommen wurden. Außer in den Jahren 1112 und 1114, in denen diese Angriffe nur geringe Ausmaße hatten, schlossen sich die christlichen Herrscher der Gegend jeweils zusammen, aber nicht etwa, um den Feind zurückzuschlagen, sondern, um ihn durch ihre drohende Übermacht zum Rückzug zu bewegen. 1115 gelang es jedoch Roger von Salerno, dem Regenten von Antiochia, die Muslime zu überraschen und sie bei Tell Danith zu schlagen. Dieser Sieg beendete auf einige Zeit die muslimischen Überfälle, doch sollte Rogers verhängnisvolle Preisgabe seines ohne Verbündete unterlegenen Heeres in der Schlacht auf dem Blutfeld 1119 schließlich zum Verlust der christlichen Festungen führen, die Aleppo bedroht hatten und später nur zum Teil zurückerobert werden konnten. Der Druck auf die beiden Hauptziele im Landesinneren wurde dennoch aufrechterhalten: Aleppo wurde 1100 bedroht und 1125 belagert, Damaskus 1126 und 1129 angegriffen. Es sagt viel über das Gottvertrauen der christlichen Herrscher in den lateinischen Territorien während dieser Zeit aus, dass Balduin I. im Jahr 1118 während eines Feldzuges nach Ägypten verstarb, während Balduin II. die Muslime sogar, wie wir gesehen haben, an gleich zwei Fronten angriff.

Die zweite Phase der militärischen Operationen dauerte von etwa 1130 bis 1153. Während dieser Jahre befanden sich die Lateiner in der Defensive, obwohl sie Gegenangriffe unternahmen, wenn die Gelegenheit günstig war. Im Gegensatz zu der vorangegangenen Phase waren sie nun jedoch nicht mehr in der Lage, ihre Gebietsverluste wieder gutzumachen. Edessa, Baʿrin und Qal’at al-Mudiq (das antike Apamea) gingen ein für alle Mal verloren; Harim und Baniyas am Jordan wurden jeweils nur für kurze Zeit zurückerobert. Zudem unternahmen die Lateiner in jener Zeit lediglich zwei größere Offensiven, beide mit fremder Hilfe: 1137 gemeinsam mit den Griechen gegen Saidschar sowie 1148, während des Zweiten Kreuzzuges, gegen Damaskus.

Die dritte Phase, von 1153 bis 1169, begann mit der Einnahme Askalons durch Balduin III. und war geprägt von den Invasionen Ägyptens, die König Amalrich von Jerusalem – teilweise mit byzantinischer Unterstützung – unternahm. Dabei kam es natürlich zu Belagerungen: von Bilbeis im Nildelta (1163, 1164 und 1168), Alexandria (1167), Kairo (1168) sowie Damiette (1169). Diese Operationen waren für das Königreich Jerusalem eine enorme finanzielle und personelle Belastung und führten zu ernstlichen Meinungsverschiedenheiten unter den Christen. Ab 1164 stellte sich jeder christlichen Invasionsstreitmacht ein Heer in den Weg, das zur Unterstützung der Ägypter aus Syrien geschickt wurde, und das letztendliche Scheitern der Lateiner ließ Ägypten an Nur ad-Din fallen.

In der vierten Phase, von 1169 bis 1187, befanden sich die Siedler wiederum in der Defensive. Saladin unternahm regelmäßige – wenn auch halbherzige – Vorstöße auf das Territorium des Königreichs Jerusalem, und der einzige Angriff der Christen blieb eine Offensive gegen Hama und Harim im Jahr 1177, die durch die Anwesenheit des flandrischen Grafen Philipp von Elsass sowie das Eintreffen einer byzantinischen Flotte ermöglicht wurde. Der Held jener Jahre war der an Lepra erkrankte junge König Balduin IV., der selbst auf dem Krankenlager noch dafür sorgte, dass jedem Invasionsheer eine christliche Streitmacht entgegentrat, deren Pflicht nun nicht mehr darin bestand, die Entscheidungsschlacht zu suchen, sondern vielmehr jeglichen Versuch des Feindes zu vereiteln, weitere Burgen oder Städte einzunehmen.

Die Schlacht von Hattin und der Verlust Jerusalems

Die Invasion Saladins im Jahr 1187 traf ein Königreich, das aufgrund der widerstreitenden Ansprüche der beiden Thronerbinnen Sibylle und Isabella zutiefst gespalten war. Nach dem Tod Balduins V. im August 1186 überredete man Raimund von Tripolis, den gewählten Regenten von Jerusalem, Herrn von Galiläa durch Heirat und Anführer der Anhänger Isabellas, sich auf den Weg nach Tiberias zu machen, während der Leichnam des kleinen Königs unter der Obhut der Templer nach Jerusalem gesandt wurde. Akkon und Beirut wurden in Sibylles Namen besetzt, während sie selbst und ihre Ritter nach Jerusalem eilten, wo sich ihnen Rainald von Châtillon anschloss, der Herr von Transjordanien. Sibylle, die zudem auf die Unterstützung des Templergroßmeisters und des Patriarchen bauen konnte, wurde in der Grabeskirche zur Königin gekrönt, woraufh in sie selbst ihren Ehemann Guido von Lusignan krönte.

Die Anhänger Isabellas waren überlistet worden. Und während sie noch trotzig in Nablus darüber berieten, Isabella und ihren Mann Humfred IV. von Toron (Tibnin) kurzerhand ebenfalls zum Königspaar zu krönen, da nahm ihnen Humfred diese Handlungsmöglichkeit, indem er nach Jerusalem floh und sich Guido und Sibylle unterwarf. Dies setzte der Rebellion ein Ende; bis Oktober war wieder Ruhe eingekehrt. Die meisten Vasallen fanden sich mit der neuen Situation ab, obwohl etwa Raimund von Tripolis im Zorn nach Tiberias zurückkehrte und dort bis in den folgenden Sommer an seiner Unterstützung für Isabella festhielt; dann jedoch machte ein Zwischenfall, an dem man ihm die Schuld gab, seine Position unhaltbar. Raimund hatte, wie es sein gutes Recht als Territorialherr war, in Unabhängigkeit von seinem Lehnsherrn einen Vertrag mit Saladin geschlossen und dementsprechend einem muslimischen Aufklärungstrupp den Durchzug durch Galiläa gestattet. Genau zur selben Zeit befand sich jedoch auch eine Gesandtschaft im Anmarsch, die der neue König Guido geschickt hatte. Angeführt wurde sie von Balian von Ibelin, dem Herrn von Nablus und zweiten Ehemann der Maria Komnena, sowie dem Erzbischof von Tyrus und den Großmeistern der Templer und Johanniter. Raimund hatte die Gesandten ermahnt, sich in die Burg von al-Fula (Faba) zurückzuziehen, bis die muslimischen Truppen die Gegend wieder verlassen hätten, doch die Templer und Johanniter missachteten die Warnung, stürzten sich kampfeslustig auf die Muslime und wurden von diesen in Stücke gehauen. Der Großmeister der Johanniter und der Marschall Templer verloren ihr Leben.

Inzwischen hatte Saladin nach einem Grund gesucht, einen im Jahr 1185 mit den Siedlern geschlossenen Waffenstillstand aufheben zu können. Diesen lieferte ihm Rainald von Châtillon, der einige Jahre lang eine überaus abenteuerlustige und aggressive Außenpolitik gegenüber seinen muslimischen Nachbarn verfolgt hatte, indem er Vorstöße über den Sinai und in das nördliche Arabien hinein bis nach Taima unternahm und sogar eine Flotille ins Rote Meer entsandte, um dort muslimische Handelsschiffe aufzubringen und bei Rabigh im Hedschas ein Landungsheer abzusetzen, das offenbar erst einen Tagesmarsch vor Mekka aufgehalten wurde. 1186 nun aber griff Rainald eine Karawane an, die auf dem Weg von Kairo nach Damaskus war, und er weigerte sich, seine Beute zurückzugeben. Ende Mai 1187 zog Saladin seine Truppen bei Aschtara im Hauran zusammen. Es war das größte Heer, das jemals unter seinem Befehl versammelt war, wohl um die 30.000 Mann, davon 12.000 Mann Kavallerie. Am 30. Juni setzte Saladins Heer unmittelbar südlich des Sees Genezareth über den Jordan. Die Christen entschlossen sich zu einem mittlerweile schon bewährten Schachzug und versammelten ihre Truppen bei Saffuriya (Zippori). Das christliche Heer war zwar kleiner als das Heer Saladins, aber es war dennoch größer als gewöhnlich. Sämtliche Ressourcen des Königreichs Jerusalem waren aufgeboten worden, um etwa 20.000 Mann zu mobilisieren, davon etwa 1200 Ritter des Königreichs, der Grafschaft Tripolis und der Ritterorden, sowie etwa fünfzig Ritter aus Antiochia. Wie in Augenblicken großer Gefahr üblich, führten sie die heiligste Reliquie des Königreichs mit sich: das Fragment des Heiligen Kreuzes, das Arnulf von Chocques 1099 in Jerusalem entdeckt hatte.

Saladin entschied sich jetzt zur Teilung seiner Kräfte. Am 2. Juli griffer Tiberias an. Ein Turm der Stadtmauer wurde durch Unterminierung rasch zum Einsturz gebracht und Tiberias eingenommen, wobei es allerdings der Garnison unter dem Befehl von Raimunds Frau Eschiva gelang, sich in die Zitadelle der Stadt zurückzuziehen. Der Großteil von Saladins Heer wartete bei Kafr Sabt, etwa zehn Kilometer vor Tiberias. Im Heerlager der Lateiner entbrannte eine hitzige Debatte. Raimund von Tripolis, dessen Ansehen auf einem Tiefpunkt war, riet König Guido, mit dem Heer keine Bewegung zu machen und sogar den Verlust von Tiberias in Kauf zu nehmen. Ganz abgesehen von seiner Verpflichtung als Lehnsherr gegenüber einem Vasallen in Not mögen es Guidos Erfahrungen vier Jahre zuvor gewesen sein, die ihn gegen diesen vernünftigen und selbstlosen Rat handeln ließen. Damals hatte man ihm bittere Vorwürfe gemacht, als er – in Vertretung Balduins IV. – Saladin bei der Invasion Galiläas im September 1183 nicht zum Kampf gestellt hatte. Diese Kritik hatte den Beginn jener skrupellosen Kampagne gebildet, die dazu beigetragen hatte, dass Guido in Ungnade fiel, seine Frau von der Thronfolge ausgeschlossen und schließlich Raimund von Tripolis statt Guido zum Bevollmächtigten des Königs und später zum Vormund Balduins V. ernannt wurde. Wie auch immer es im Einzelnen zu dieser Entscheidung gekommen sein mag: Guido beschloss, sein Heer in Bewegung zu setzen, und am 3. Juli zog die christliche Streitmacht los. Sie sah sich massiven Problemen gegenüber, denn es war Hochsommer, und auf der Ebene, die sie überqueren musste, gab es nur wenige Wasserquellen. Tatsächlich hätten die Brunnen der Dörfer am Weg zu keiner Zeit genug Wasser für ein Heer mit Pferden liefern können. Später auf dem Weg nach Tiberias wäre außerdem noch ein steiler Abstieg über 500 Meter von der Hochebene hinunter vor die Stadt zu bewältigen gewesen, denn Tiberias liegt rund 230 Meter unter dem Meeresspiegel.

Am 3. und 4. Juli kam es zur Schlacht. Das christliche Heer war gerade losmarschiert, als es auch schon von Saladins Kavallerie angegriffen wurde. Während die Lateiner noch weiter vorrückten, wurden sie von den Flügeln des muslimischen Heeres in den Kampf gezogen und eingeschlossen. Saladin hatte zudem das höher gelegene Gelände besetzt, das zwischen seinen Gegnern und dem steilen Abhang nach Tiberias hinunter lag. Bis zum Abend waren die Christen gezwungen, bei dem Dorf Maskana zu rasten, noch weit von ihrem Ziel entfernt und ohne adäquate Wasserversorgung. Als sie am nächsten Morgen ihren Marsch erhitzt und durstig fortsetzen mussten, scheinen sie absichtlich eine neue Richtung eingeschlagen zu haben, um nördlich der Hauptstraße durch unebenes Gelände zu der einzig ausreichenden und für sie erreichbaren Quelle bei Hattin vorzustoßen. Raimund von Tripolis und einem kleinen Trupp, zu dem auch die Herren von Sidon und Nablus gehörten, gelang die Flucht; sie durchbrachen die muslimischen Reihen und entkamen. Aber die meisten Christen scharten sich um Guido in einer hoffnungslosen Stellung auf einem Hügel mit zwei Spitzen, die als die „Hörner von Hattin“ bekannt waren. Die demoralisierten Überlebenden wurden gefangen genommen. Auch die Reliquie des Heiligen Kreuzes fiel in Saladins Hände und wurde, falsch herum auf eine Lanze gesteckt, im Triumphzug durch Damaskus getragen.

Die Auswirkungen der Niederlage von Hattin waren katastrophal. Festungen und Städte hatten ihre Garnisonen entsandt, um das christliche Heer zu verstärken. Nun konnte Saladin nahezu ungehindert durch Palästina und Syrien marschieren. Bis September hatte er – mit Ausnahme von Tyrus – sämtliche bedeutenden Häfen südlich von Tripolis erobert. Im Landesinneren verblieb bis Januar 1189 lediglich die Kreuzfahrerburg Beaufort in christlicher Hand; 1190 ging auch sie verloren. In der Grafschaft Tripolis waren nur noch die Hauptstadt, die Stadt Tartus, zwei Templerburgen und die Johanniterburg Krak des Chevaliers christlich beherrscht; im Fürstentum Antiochia lediglich die Hauptstadt selbst sowie die Burgen von Quseir und Margat (Marqab). Jerusalem fiel am 2. Oktober 1187 nach vierzehntägiger Belagerung, während der Balian von Ibelin, der das Kommando zur Verteidigung der Stadt übernommen hatte, sämtliche adligen Jünglinge über sechzehn Jahren zum Ritter schlug – und dreißig Bürger noch dazu. Saladin gestattete der durch Flüchtlinge aus dem Umland stark angeschwollenen Einwohnerschaft, sich zu recht großzügigen Konditionen freizukaufen, wodurch zumindest ein Teil die Freiheit erhielt – auch wenn vielen, die sich nun in einer der wenigen verbliebenen christlichen Städte um Obdach bemühen mussten, weiteres Elend bevorstand. Der Tempelbezirk wurde dem Islam zurückgegeben. Das Johanniterhospital wurde zu einer schafiitischen Madrasa gemacht. Nach einer Herrschaft von etwas mehr als 88 Jahren hatten die Christen Jerusalem wieder verloren.