Im dritten Jahrzehnt des 13. Jahrhunderts lebten die Siedler in Syrien und Palästina vermutlich in größerer Sicherheit, als es ihre Vorfahren vor 1187 getan hatten. Allerdings kontrollierten sie auch nur einen Bruchteil des Territoriums, das jene besessen hatten. Nach dem Vertragsschluss Friedrichs II. mit dem ägyptischen Sultan al-Kamil im Jahr 1229 hatte sich immerhin noch die Küste von Jaffa bis Beirut in ihrem Besitz befunden, dazu eine Landzunge, die sich über Ramla bis nach Jerusalem erstreckte, sowie ein etwas breiterer Streifen, der bis nach Nazareth in Galiläa reichte. Die nördlich von Beirut gelegene Grafschaft Tripolis hatte sich seit 1187 nicht gravierend verändert, aber das Fürstentum Antiochia war mittlerweile auf einen Küstenstreifen im Süden zusammengeschrumpft, der von Dschabala bis zur Johanniterburg von Margat reichte. Andererseits waren Palästina und Syrien nun keine einsamen Vorposten mehr, da mittlerweile an den Nordküsten des östlichen Mittelmeerraums eine ganze Reihe lateinischer Ansiedlungen entstanden war. Die Frage, ob diese Entwicklung nun Ausdruck eines kolonialen Strebens gewesen sei, ist immer wieder diskutiert worden. Ich habe mich oben bereits dagegen ausgesprochen, die frühen Eroberungen der Kreuzzugsbewegung als rein protokoloniale Unternehmungen zu deuten, und die frühen lateinischen Territorien entsprachen auch insofern nicht dem kolonialistischen Modell, als sie in politischer Unabhängigkeit von europäischen Mutterländern bestanden. Andererseits hätten Jerusalem und das Heilige Grab niemals so lange verteidigt werden können, wenn nicht das Umland sowie die Territorien an der Küste besetzt und ausgebeutet worden wären. Fügt man nun noch die Einwanderung im großen Maßstab sowie den ständigen Zustrom von Geld und Ressourcen hinzu, von der die lateinischen Siedlungsgebiete während der gesamten Dauer ihres Bestehens abhingen, so fällt es schwer, ein protokoloniales Aussehen gänzlich zu leugnen. Auch entstanden sämtliche lateinischen Gemeinwesen, die nach 1191 westlich von Palästina und Syrien mehr oder minder planvoll errichtet wurden, durchaus nicht auf vormals muslimischem Land, sondern auf solchem, das die Eroberer ihren (orthodoxen) Mitchristen abgenommen hatten. Und einige von diesen – beispielsweise auf Kreta, Euböa und Chios – waren sowohl wirtschaftlich als auch politisch abhängig von Venedig und Genua.
Nördlich des Fürstentums Antiochia hatte im Jahr 1198 der kilikisch-armenische Fürst Leo II. – von nun an König Leo I. – vom römisch-deutschen Kaiser Heinrich VI. die Krone von Kleinarmenien erhalten. Dies begründete zugleich eine Art Unterwerfung unter die Autorität des Papstes, die zu keiner Zeit besonders real war und bereits beschrieben worden ist. Kilikien wurde nun auf vielfältige Art und Weise „latinisiert“: Leo nahm Sibylle von Lusignan, eine Tochter Amalrichs von Zypern und Isabellas I. von Jerusalem, zu seiner zweiten Frau; ihre gemeinsame Tochter und Erbin Isabella von Armenien war somit eine nahe Verwandte sowohl der Königin von Jerusalem als auch des Königs von Zypern. Leo vergab Burgen und Territorien an die Johanniter und den Deutschen Orden sowie Handelsprivilegien an venezianische und Genueser Kaufleute. Sein Königshof nahm mit der Zeit eine gänzlich neue Gestalt an, da die Funktionen und Bezeichnungen der Hofämter nach westlichem Vorbild neu gefasst wurden. Auch die traditionellen armenischen Formen von Landbesitz und -vergabe sowie die Beziehungen zwischen der Krone und den „Baronen“ wurden nach dem Muster des westlichen Feudalsystems umgestaltet. Einige der kilikischen Lehen wurden von Vasallen westeuropäischer Herkunft gehalten, und der Einfluss des westlichen Rechts wuchs langsam an, bis schließlich in den 1260er-Jahren eine armenische Übersetzung der Assisen von Antiochia als verbindlich übernommen wurde. In den 1250er-Jahren ging König Hethum I. – gewissermaßen als Juniorpartner – eine Allianz mit den Mongolen ein, was die Beziehungen zwischen dem Königreich Kleinarmenien und den Lateinern jedoch nicht belastete, im Gegenteil: Sie wurden sogar noch enger. König Thoros III. nahm die zypriotische Prinzessin Margarete von Lusignan zur Frau, während seine Schwester Isabella mit Amalrich von Tyrus einen jüngeren Bruder des Königs von Zypern heiratete. Im 14. Jahrhundert ging die armenische Krone schließlich auf diese jüngere Linie des zypriotischen Königshauses über, bis das armenische Königreich von Kilikien 1375 endgültig zerschlagen wurde.
In einem früheren Kapitel bin ich bereits auf die Eroberung der Insel Zypern durch den englischen König Richard I. Löwenherz im Jahr 1191 und ihren Verkauf an Guido von Lusignan, den gestürzten König von Jerusalem, eingegangen. Guido, der seine Schulden Richard gegenüber nie beglichen hatte, starb Ende des Jahres 1194; sein Bruder Amalrich, der im Oktober 1197 nach dem Tod Heinrichs von Champagne die Königin Isabella I. von Jerusalem heiraten sollte, folgte ihm auf den zypriotischen Thron. Ungefähr zur selben Zeit leistete Amalrich vor Abgesandten des römisch-deutschen Kaisers seinen Huldigungseid auf diesen. Im Gegenzug erhielt er eine Krone und war fortan aus eigenem Recht König von Zypern, König von Jerusalem hingegen nur durch seine Heirat. Nach Amalrichs Tod im Jahr 1205 gingen die beiden Kronen von Zypern und Jerusalem vorerst getrennte Wege. Das Königreich Zypern ging an Hugo I., den ältesten Sohn Amalrichs aus der Ehe mit seiner ersten Frau Eschiva von Ibelin. Den Thron von Jerusalem erbte Maria, die einzige Tochter Isabellas von Jerusalem aus ihrer Ehe mit Konrad von Montferrat. König Hugo von Zypern heiratete seine Stiefschwester Alix von Champagne, Isabellas drittgeborene Tochter, und so wurden die beiden Kronwürden schließlich in der Person ihres Enkels, Hugos III./I. wieder vereint, der 1267 zum König von Zypern, 1269 zum König von Jerusalem gekrönt wurde.
Guido von Lusignan hatte auf Zypern ein Feudalsystem eingeführt, dessen Personenkreis in der Hauptsache aus ehemals in Palästina ansässigen Immigranten gestellt wurde, insbesondere von den Angehörigen jener Familien, die Guido in seinem Kampf um die Krone von Jerusalem unterstützt hatten. Später sollten sich ihnen zahlreiche Vertreter des festländischen Hochadels zugesellen – die Mutter Hugos I. war eine Ibelin gewesen und hatte somit der prominentesten Familie von ganz Palästina angehört –, und bis 1230 hielten viele Adlige Rang und Besitz in beiden Königreichen. Die Neuankömmlinge brachten die Gebräuche des festländischen Lehnswesens mit, und im Jahr 1369 wurde eine bestimmte Interpretation dieser Gebräuche, das epochale Hauptwerk des Rechtsgelehrten und Grafen von Jaffa Johann von Ibelin, zur offiziellen Verfahrensgrundlage der Haute Cour von Nikosia.
Es gab jedoch auch Unterschiede zwischen den beiden Sphären. Immerhin handelte es sich bei dem Königreich Zypern um ein tatsächlich unabhängiges Territorium, wie ein Vertreter des zypriotischen Adels, seinerseits Titulargraf von Jaffa im Königreich Jerusalem, im Jahr 1271 unterstrich, um zu belegen, dass zypriotische Ritter durch ihre Lehnseide keineswegs dazu verpflichtet waren, außerhalb der Insel – etwa in Palästina – Kriegsdienst zu leisten. Zypern hatte eine andere, eine byzantinische Vergangenheit. Selbst in jüngerer Zeit hatte es zudem eine gänzlich andere Verfassungsgeschichte als die lateinischen Territorien auf dem Festland, war es doch bis 1247 ein Lehen des römischdeutschen Kaisers gewesen, wohingegen etwa das Lateinische Königreich niemals in einer solchen Beziehung zum westlichen Kaisertum gestanden hatte. In einigen entscheidenden Aspekten unterschied sich zudem das agrikulturelle Gefüge, auf dem das zypriotische Feudalsystem beruhte, von den Gepflogenheiten auf dem Festland. Vor der Inbesitznahme der Insel durch die Lateiner war auch Zypern von jenen Prozessen der „Vergrundherrlichung“ (also einer Zentralisierung und Konsolidierung des Grundbesitzes in der Hand einiger weniger Großgrundherren) nicht verschont geblieben, die das Landleben im Byzantinischen Reich in zunehmendem Maße bestimmten. In der Konsequenz waren viele zypriotische Dörfer deutlich stärker grundherrschaftlich geprägt als vergleichbare Ansiedlungen in Palästina. Dies zeigt sich etwa daran, dass sich auf Zypern weite Teile des bebauten Landes als Domanialbesitz unmittelbar in der Hand des Grundherren befanden und den Bauern harte Fronarbeit abverlangt wurde.
Die lateinische Kirche von Zypern schließlich zeigte sich den einheimischen griechischen Christen und dem griechisch-orthodoxen Klerus gegenüber wenig kompromissbereit. Die Anzahl der orthodoxen Bistümer wurde drastisch reduziert – von vierzehn auf vier –, während die vier verbliebenen orthodoxen Bischöfe zu Koadjutoren der vier lateinischen Bischöfe degradiert wurden und als solche die griechisch-orthodoxen Kirchen der Insel zu betreuen hatten. Zwar gab es Widerstand vonseiten der Griechen, bisweilen brutale Gegenmaßnahmen der Lateiner sowie Zeiten offener Feindseligkeit zwischen beiden Seiten; zumeist dominierte jedoch hier wie dort die Grundhaltung einer stillschweigenden Verachtung. Die von Papst Alexander IV. im Jahr 1260 veröffentlichte Bulla Cypria markierte mit der Zustimmung des hohen zypriotischen Klerus zur Unierung mit der römischen Kirche einen Einschnitt, doch erwies sich, um Nicholas Coureas zu zitieren, „diese Regelung mit der Zeit immer deutlicher als bloße Schönfärberei“. Der niedere Klerus und das einfache Volk empfanden keinerlei Loyalität gegenüber den Herren aus dem Westen, obgleich sie, arm und schutzbedürftig wie sie waren, sich dem politischen, wirtschaftlichen und kulturellen Einfluss der Lateiner letztlich nicht entziehen konnten. Die augenfälligste Manifestation dieses Umstands stellte wohl der Bau einer neuen orthodoxen Kathedrale im gotischen Stil dar, die im 14. Jahrhundert in Famagusta errichtet wurde. Andererseits besaß der kulturelle Aneignungsprozess einen wechselseitigen Charakter, und die sich in der Kunst und Architektur des Festlandes bereits anbahnende Synthese von lateinischen und griechischen Elementen entwickelte auf Zypern eine immer stärkere Eigendynamik. Zugleich ließ die wachsende Zahl von Mischehen auf der Insel ab dem frühen 14. Jahrhundert zumindest die Möglichkeit einer völligen Absorption der katholischen Minderheit in die griechisch-orthodoxe Mehrheitsbevölkerung aufscheinen.
Nordwestlich der Insel Zypern, jenseits des Kretischen und des Ägäischen Meeres, lag das Lateinische Kaiserreich von Konstantinopel, umgeben von den griechischen Zwergterritorien von Nicäa und Epirus einerseits und dem bulgarischen Zarenreich andererseits. Der von den Venezianern und anderen Kreuzfahrern vor der Einnahme von Konstantinopel mit den Byzantinern geschlossene Vertrag war zwischenzeitlich durch zwei weitere Abkommen modifiziert worden, die im Oktober 1204 und im Oktober 1205 in Kraft traten. Auch durch die jeweilige Entwicklung der griechischen Territorien, deren Eroberungen und Privatabkommen einzelner Herrscher untereinander hatte sich die Ausgangslage vom April 1204 noch einmal gewandelt. Der lateinische Kaiser von Konstantinopel herrschte über ein dreiecksförmiges Gebiet im östlichen Teil Thrakiens, den nordöstlichen Rand Kleinasiens sowie einige Inseln in der Ägäis. Venedig hielt einen Teil der europäischen Küste des Marmarameeres, einen Gebietskorridor nach Adrianopel im Landesinneren, die Ionischen Inseln vor der Westküste des griechischen Festlands – wo selbst die Grafschaft Kefalonia schließlich gezwungen war, die venezianische Oberherrschaft anzuerkennen –, die Hafenstädte Methoni und Koroni im Süden der Peloponnes, die Insel Euböa vor der griechischen Ostküste sowie Kreta; dazu die Kykladen, den nördlichen Dodekanes und weitere Inseln, die der venezianische Adlige Marco Sanudo als Herzog Marcos I. zu einem „Herzogtum Archipelagos“ vereinigte, dessen Hauptinsel Naxos war und das zum Lateinischen Kaiserreich von Konstantinopel in einem Lehnsverhältnis stand. Der Westen Thrakiens bildete mit Teilen von Makedonien und Thessalien das Königreich Thessaloniki, dessen Herrscher Bonifatius von Montferrat auch Theben und Athen kontrollierte. Südlich von diesen nord- und mittelgriechischen Territorien lag die Peloponnes, mit deren Eroberung die Lateiner im Winter 1204/1205 begannen und wo Wilhelm von Champlitte als erster Fürst von Achaia und Vasall des lateinischen Kaisers herrschte. Wilhelm war ein Enkel von Isabella von Burgund und Graf Hugo I. von Champagne, der, nachdem ihm seine Ärzte offenbar gesagt hatten, sein Sohn Odo könne keine Kinder zeugen, diesen – Wilhelms Vater also – enterbt hatte.
Die Ansiedlung einer lateinischen Oberschicht erfolgte nicht nur von Westeuropa her, sondern auch aus Palästina, wo viele die relative Sicherheit Griechenlands herbeisehnten. Sie vollzog sich auf dem bereits gründlich erprobten Weg der Lehnsvergabe. Das daraus resultierende Feudalsystem lässt sich am besten anhand des Quellenbefundes von der Peloponnes darstellen, wo die lateinische Herrschaft am längsten anhielt und sich sogar in einer eigenen Gesetzessammlung, den später so genannten Assisen der Romania, niederschlug. Die endgültige Fassung der Assisen wurde zwischen 1333 und 1346 in französischer Sprache niedergeschrieben und später in den venetischen Dialekt des Italienischen übertragen; diese übersetzte Fassung ist die heute erhaltene. Dem Fürsten von Achaia unterstanden zunächst seine unmittelbaren Vasallen, die sich in zwei Gruppen unterteilen ließen: Der einen gehörten die „Lehnsvasallen“ an, diejenigen Gefolgsleute also, die ihrerseits wiederum Lehen vergeben und Vasallen um sich scharen durften. Die Mitglieder der anderen Gruppe, „einfache Vasallen“, entstammten nicht dem Adel, waren etwa einfache Hauptleute, die keine eigenen Vasallen haben durften. Unter den Lehnsvasallen waren die hohen Herren des Fürstentums, die in dessen Gemeinwesen eine hervorragende Stellung einnahmen und sich stolz als die „Gefährten des Fürsten“ bezeichneten. Sie besaßen das Recht, in ihren eigenen Gerichten Recht zu sprechen und dabei sowohl die Blutgerichtsbarkeit als auch die Niedergerichtsbarkeit für minder schwere Delikte auszuüben. Die restlichen Lehnsvasallen durften lediglich in Fällen der niederen Gerichtsbarkeit Recht sprechen, und die einfachen Vasallen durften nur über die ihnen unmittelbar untergebenen Kleinbauern zu Gericht sitzen. Die Siedlergesellschaft im Fürstentum Achaia war, wie die des Königreichs Jerusalem, überaus klassenbewusst; allerdings lebte der Adel in Griechenland in der Regel nicht in den Städten, sondern über ihnen: in den Akropolen und Zitadellen oder in abgelegenen Burgen und befestigten Herrenhäusern. Allein auf der Peloponnes hat man die Überreste von rund 150 Festungsbauten identifiziert; die meisten davon wurden im frühen 13. Jahrhundert errichtet. Diese räumlich-bauliche Isolation betonte natürlich die Schranke zwischen den adligen Herren und den gemeinen Griechen – Mischehen kamen so gut wie nicht vor –, und auch die ritterliche Hofkultur, die nirgends sonst so prachtvoll ausgeprägt war, trug ihren Teil zur Trennung der beiden Sphären bei. Hier wären etwa die großen Ritterturniere zu nennen, aber auch die volkssprachliche Geschichtsschreibung und die französischen Ritterromane, die das achaische Publikum so sehr liebte. Das Französische, das am Hof des Fürsten von Achaia in Andréville (Andravida) im äußersten Westen der Peloponnes gesprochen wurde, stand, wie es hieß, dem Französischen von Paris an Reinheit und Vornehmheit in nichts nach.
Die meisten Griechen fanden sich alsbald auf der Stufe reinster Unterwürfigkeit wieder; aus der Sicht ihrer ausländischen Herren waren die Einheimischen Unfreie. Die berühmte Ausnahme von der Regel stellte die Gruppe der archontes dar, die vor der lateinischen Eroberung Großgrundbesitzer oder kaiserlich-byzantinische Beamte gewesen waren. Die Lateiner wollten diese einheimische Elite günstig stimmen und versprachen den archontes aus diesem Grund, auch weiterhin für den Unterhalt des orthodoxen Klerus zu sorgen sowie das byzantinische Rechts- und Steuersystem beizubehalten. Allerdings wurde das byzantinische Recht schon bald außer Kraft gesetzt, während die Übertragung von Gerichtsbarkeit und Steuerhoheit auf die einzelnen Feudalherren zugleich auch das Ende des – zentral organisierten – byzantinischen Besteuerungssystems bedeutete. Die archontes galten als „einfache Vasallen“, standen also auf einer Stufe mit nichtadligen Gefolgsleuten europäischer Herkunft, aber um die Mitte des 13. Jahrhunderts hatten einige dennoch Lehen erhalten und ließen sich „Ritter“ nennen, wodurch ihnen der Aufstieg in den illustren Kreis der vollwertigen Lehnsvasallen ermöglicht wurde. Nun kam es sogar ab und an vor, dass einem Griechen, der kein archon gewesen war, solch hochherrschaftliche Ehren zuteilwurden. Spätestens im 14. Jahrhundert begegnen griechische Lehnsvasallen mit einiger Regelmäßigkeit, und es gab gründlich „latinisierte“ Griechen wie etwa den Übersetzer der Version „H“ der Chronik von Morea, der laut Teresa Shawcross dem Original wohl am nächsten gekommen ist und in seinem vor 1388 entstandenen Text die Griechen von Konstantinopel und Epirus scharf kritisiert, die Orthodoxen gar als Schismatiker brandmarkt.
Die Kirchenpolitik der Eroberer war für die Griechen ein Quell weiterer Erniedrigung. Im Jahr 1204 hatten die Venezianer – im Einklang mit den Bestimmungen des Vertrages, der zwischen ihnen und den restlichen Kreuzfahrern geschlossen worden war – das Domkapitel der Hagia Sophia in Konstantinopel nominiert. Die Domherren wiederum wählten mit Thomas Morosini den Sproß einer vornehmen venezianischen Familie, der zu diesem Zeitpunkt jedoch lediglich ein Subdiakon war, zum ersten lateinischen Patriarchen von Konstantinopel. Papst Innozenz III. konnte sich nicht verweigern; er musste sowohl die einigermaßen idiosynkratische Wahl bestätigen als auch Thomas’ rapiden Aufstieg auf der klerikalen Karriereleiter absegnen: erst zum Priester, dann zum Bischof. Daraufhin begann er jedoch, den Venezianern die Kontrolle über das Domkapitel der Hagia Sophia zu entwinden – es sollte ein langer und schwieriger Prozess werden. Den Griechen fiel es naturgemäß schwer, sich mit dem neuen Patriarchen zu identifizieren, insbesondere, nachdem 1208 der in Nicäa exilierte byzantinische Kaiser eine Synode einberufen hatte, die einen neuen orthodoxen Patriarchen wählen sollte. Die meisten griechischen Bischöfe ließen aus Protest ihre Bischofssitze im Stich oder weigerten sich, Thomas als Patriarchen anzuerkennen. Oder aber sie lehnten es ab – in den wenigen Fällen, in denen griechische Bischöfe Thomas doch anerkannten –, sich einer erneuten Bischofsweihe nach lateinischem Ritus zu unterziehen; das legte schließlich nahe, ihre vorherige, orthodoxe Weihe sei ungültig, nicht ausreichend oder auf andere Weise unangemessen gewesen. Die Lateiner verlegten sich also auf eine Politik des Bischofswechsels, bei der orthodoxe Amtsinhaber gegen katholische Neulinge ausgetauscht wurden. Allerdings verfügten sie nicht über die Ressourcen, die komplexe byzantinische Hierarchie von Metropolitan- und Suffraganbistümern sowie autokephalen – selbstständigen – Erzbistümern ohne Suffragane en détail zu reproduzieren. Wie zuvor in der Levante und auf Zypern führten die neuen Herren auch in Griechenland westliche Ordensgemeinschaften ein. Allerdings blieben überall im Land bestehende orthodoxe Klöster unangetastet, der orthodoxe, verheiratete Klerus in Amt und Würden; den Griechen wurde – anstelle des vollen Zehnten – eine Abgabe von einem Dreißigstel zur Finanzierung des katholischen Klerus auferlegt.
Durch die Verträge von 1204 hatten die Venezianer einen Anteil von drei Achteln am lateinischen Kaiserreich erworben. Sie wählten ihren eigenen podestà, dem ein Regierungsapparat nach venezianischem Muster zur Seite stand; allerdings sorgte man in der Mutterstadt bald dafür, dass seinem Einfluss klare Grenzen gesetzt wurden. Der Vertrag von 1205 legte ein Verfahren fest, nach dem in einem kollektiven Bewertungsprozess das Ausmaß potenzieller militärischer Bedrohungen eingeschätzt werden sollte, und das den Kriegsdienst aller verlangte – ganz gleich, ob sie nun Einheimische, Venezianer oder andere waren. Eine große Ratsversammlung, die sich aus dem engeren Kreis um den podestà sowie den Großen des lateinischen Kaiserreiches zusammensetzte, sollte diese Einschätzung der Gefahrenlage vornehmen und war im Ernstfall sogar berechtigt, vom Kaiser die Befolgung des ihm erteilten Rates einzufordern. Derselbe Rat sollte auch die Richter überwachen, die im Streitfall zwischen dem Kaiser und den Dienstpflichtigen einzusetzen waren, um zwischen dem Monarchen und seinen Untertanen zu vermitteln. Wann immer ein neuer lateinischer Kaiser den Thron bestieg, musste er schwören, sich an die grundlegenden Bestimmungen zu halten, die in den Verträgen vom März und Oktober 1204 sowie demjenigen vom Oktober 1205 festgehalten waren. Nach Ansicht der Venezianer – denen sie eine einflussreiche Position verschafft hatten – stellten diese Verträge gewissermaßen die Verfassung des Lateinischen Kaiserreiches von Konstantinopel dar; allerdings wäre der venezianische Einfluss auch ohne sie sehr groß gewesen, bedenkt man den Umfang der von Venedig gehaltenen Territorien.
Die Verträge legten den lateinischen Kaisern Zügel an, von denen sie sich nie ganz befreien konnten. Das war insbesondere deshalb problematisch, weil die Herrscher von Konstantinopel in der ersten Hälfte des 13. Jahrhunderts den unsichersten und gefährdetsten Thron des gesamten lateinischen Ostens innehatten. Sie sahen sich bedroht nicht nur durch die Bulgaren, sondern auch durch die byzantinischen Griechen, die in Epirus, Trapezunt und Nicäa drei Exilantenreiche begründet hatten, das zuletzt genannte unter der Herrschaft von Theodoros I. Laskaris, einem Schwiegersohn von Kaiser Alexios III. Immer wieder waren die Lateiner von Konstantinopel gezwungen, an zwei oder mehr Fronten zugleich zu kämpfen. Nach ihren frühen Erfolgen in Kleinasien, bei denen sie Alexios V., der letzte byzantinische Kaiser von Konstantinopel vor dessen Eroberung durch den Vierten Kreuzzug, gefangen genommen hatten – Alexios war zuvor bereits von seinen griechischen Rivalen geblendet worden und wurde nun gezwungen, von der Spitze der großen Säule auf dem Theodosiusforum von Konstantinopel in den Tod zu springen –, fiel zu Beginn des Jahres 1205 der bulgarische Zar Kalojan Assen, genannt Johannitzes, in Thrakien ein, wo seine Truppen fast ein ganzes Jahr lang wüteten. Johannitzes nahm den lateinischen Kaiser Balduin gefangen; gut möglich, dass er ihn ermordete. Jedenfalls starb Balduin in bulgarischer Gefangenschaft, und sein Bruder und Mitregent Heinrich wurde am 20. August 1206 zu seinem Nachfolger gekrönt. Heinrich, der ein ungewöhnlich zäher und führungsstarker Herrscher gewesen zu sein scheint, sah sich einer beängstigenden Situation gegenüber, nicht nur in Thrakien, sondern auch in Kleinasien, wo die Lateiner bis zum Jahresanfang 1207 kaum noch einen Fuß auf den Boden bekamen. Doch im Sommer 1207 starb Johannitzes, und am 1. August 1208 besiegte ein von Heinrich geführtes Heer die Bulgaren, die ohnehin durch interne Streitigkeiten über die Nachfolge des verstorbenen Zaren geschwächt waren. Nach weiteren Siegen über die Bulgaren und die Griechen von Nicäa im Jahr 1211 sicherte schließlich der Vertrag von Nymphäum den Lateinern die gesamte kleinasiatische Küste des Marmarameeres sowie einen Küstenabschnitt entlang der Ägäis zu.
Heinrich starb am 11. Juni 1216 im Alter von nur vierzig Jahren, und sein Nachfolger Peter von Courtenay, der mit Heinrichs Schwester Jolante von Flandern verheiratet war, wurde von dem epirotischen Herrscher Theodoros I. Angelos, einem Vetter des vormaligen Kaisers Isaak II., gefangen genommen, bevor er Konstantinopel auch nur erreichen konnte. Peters Sohn Robert von Courtenay, der am 25. März 1221 den Thron des Lateinischen Kaiserreiches bestieg, hatte bald einen Zweifrontenkrieg zu führen. Theodoros Angelos von Epirus stieß nach Thessalien vor, dann nach Makedonien und Thrakien. 1222 nahm er Serres ein, 1224 Thessaloniki und 1225 Adrianopel. Es ist bezeichnend für deren durchaus prekäre Lage, dass er die letztgenannte Stadt nicht den Lateinern abnahm, sondern den Griechen von Nicäa, die über die Dardanellen gesetzt waren. Zuletzt bedrohte Theodoros Angelos sogar Konstantinopel selbst. In der Zwischenzeit war ein Krieg mit Nicäa ausgebrochen, wo Johannes III. Dukas Vatatzes seinem Vorgänger, dem ersten byzantinischen Exilkaiser Theodoros I. Laskaris, auf den Thron gefolgt war. Bis 1226 hatten die Lateiner ganz Kleinasien verloren. Die einzige Ausnahme bildete Izmit (Nikomedia), das jedoch schon 1235 ebenfalls verloren ging. Vermutlich war der Starrsinn des bulgarischen Zaren Iwan Assen II., Johannitzes’ Neffen und Nachfolger, der einzige Faktor, der das lateinische Konstantinopel in jener Zeit vor dem Untergang bewahrte. Iwan Assen gierte nämlich selbst nach dem Reich, das er Theodoros Angelos von Epirus nicht einfach in die Hände fallen lassen wollte.
Nach einer grausamen Palastrevolution seiner eigenen Ritter floh Robert von Courtenay nach Rom. Auslöser war seine Heirat mit einer burgundischen Adligen gewesen, die den Aufrührern nicht ebenbürtig erschien. Sie verstümmelten die Frau und ertränkten ihre Mutter. Robert konnte entkommen. Er starb 1228 auf dem Rückweg nach Konstantinopel. Beerbt wurde er von seinem erst elfjährigen Bruder Balduin II. Der Adel des Kaiserreiches sperrte sich gegen den Versuch Iwan Assens, sich Konstantinopel durch die Verheiratung seiner Tochter mit dem jungen Kaiser zu sichern; stattdessen rief man lieber einen erfahrenen Friedensstifter herbei: Johann von Brienne. Johann war um das Jahr 1170 als dritter Sohn des Grafen von Brienne geboren worden und hatte den Großteil seines Lebens in der Bedeutungslosigkeit der vergleichsweise peripheren Champagne verbracht, ehe er 1210 zum Bräutigam von Maria, der jungen Erbin des Königreichs Jerusalem, erkoren wurde. Schnell hatte er sich als ein effizienter König erwiesen, obwohl wir auch schon gesehen haben, wie ein päpstlicher Legat ihn während des Fünften Kreuzzuges in Ägypten ausmanövrierte. Seine Frau war 1212 gestorben, woraufhin Johann die Regentschaft für seine noch unmündige Tochter Isabella übernahm, bis diese im Jahr 1225 Kaiser Friedrich II. heiratete. Friedrich hatte es abgelehnt, Johann auch weiterhin die Regentschaft zu überlassen, und hatte – so das Gerücht – eine Affäre mit einer von Johanns Nichten angefangen, die sich in Isabellas Gefolge befand. Johanns Zorn war so groß gewesen, dass er sich bereit erklärte hatte, das Kommando über die Truppen des Papstes zu übernehmen, die Friedrichs unteritalienische Besitzungen verwüsteten, während der Kaiser sich in Palästina aufhielt. Nun aber bot der Adel des Lateinischen Kaiserreiches die Hand seines Lehnsherrn einer weiteren Tochter Johanns an, die ihm seine dritte Ehefrau Berengaria von Kastilien geboren hatte – unter der Bedingung, dass Johann selbst zeit seines Lebens als Mitkaiser amtieren würde. Noch vor dem Sommer 1231 traf Johann mit 500 Rittern und 5000 Fußsoldaten, denen der Papst einen Kreuzzugsablass gewährt hatte, in Konstantinopel ein. Die militärische und politische Situation war schon zuvor schlecht gewesen; nun verschlechterte sie sich weiter. Im Jahr 1230 war Theodoros Angelos von Iwan Assen besiegt und gefangen genommen worden. Der bulgarische Zar war mit seinem Heer über Thrakien, Thessalien und weite Teile Albaniens hinweggefegt. Sodann eröffnete Iwan Assen, der ein autonomes bulgarisches Patriarchat forderte, Verhandlungen mit den Griechen von Nicäa. 1235 kam es schließlich zu einem Vertragsschluss mit Johannes Vatatzes: Dessen Sohn sollte eine Tochter Iwan Assens heiraten, und Bulgarien erhielt sein eigenes Patriarchat. Dann überquerte Johannes Vatatzes mit einem Heer die Dardanellen, plünderte Gallipoli und schloss sich mit den Bulgaren zusammen. Vor den Toren Konstantinopels wurde das Heer der Angreifer jedoch von einer vergleichsweise kleinen Truppe unter dem Kommando Johanns von Brienne vollständig aufgerieben; Johann verfügte nur über 160 Ritter.
Johann von Brienne starb am 23. März 1237, und eine Zeit lang war es wohl nur der 1239 aufgebrochene Kreuzzug aus dem Westen, der die Lateiner rettete. Zugleich waren die Griechen von Nicäa damit beschäftigt, nach ihrem Ausgreifen nach Europa ihren Brückenkopf auf dem Balkan nun auch zu festigen und sich außerdem gegen die Mongolen zu wappnen, die sie von Osten her bedrohten. Kaiser Balduin II., der in hohem Maße von französischen Subsidien abhängig war, unternahm mehrere Reisen nach Westeuropa, um dort dringend benötigte Gelder einzuwerben. Die letzten großen Reliquien von Konstantinopel wurden, wie wir gesehen haben, ebenfalls zu Geld gemacht. Balduin beteiligte sich auch an verwickelten und unkonventionellen Finanzgeschäften, schreckte zum Beispiel nicht davor zurück, seinen eigenen Sohn Philipp an die Venezianer zu verpfänden. Philipp verbrachte seine Kindheit und Jugend in Venedig in der Obhut der Gläubiger seines Vaters. Irgendwann in der ersten Jahreshälfte 1261 wurde Philipp durch König Alfons X. von Kastilien ausgelöst, doch da sollte das Lateinische Kaiserreich von Konstantinopel nur noch einige wenige Monate überdauern. Am 25. Juli fiel, während sich der größte Teil der Garnison von Konstantinopel auf einer venezianischen Expedition gegen die Schwarzmeerinsel Kefken befand, ein byzantinischer Trupp aus Nicäa in die Stadt ein und besetzte sie bei nur geringem Widerstand. Balduin flüchtete, und der venezianischen Flotte gelang es lediglich, die Frauen und Kinder der ansässigen Venezianer zu evakuieren. Am 15. August zog Kaiser Michael VIII. Palailogos von Nicäa mit großem Pomp in Konstantinopel ein und wurde in der Hagia Sophia zum basileus (Kaiser) gekrönt.
Französische und venezianische Siedler hielten noch immer Südgriechenland sowie diverse Inseln in der Ägäis. Mitte des 13. Jahrhunderts war das Fürstentum Achaia auf der Peloponnes das prachtvollste aller Territorien des lateinischen Ostens. Die Ritter, die sich am Hof der Fürsten Wilhelm von Champlitte, Gottfried I. und Gottfried II. von Villehardouin – Neffe und Großneffe des gleichnamigen Chronisten – sowie Wilhelm II. von Villehardouin einfanden oder die Gefolge der Herren von Athen, Otto und Guido de la Roche, bildeten, führten ständige Kleinkriege gegen die byzantinischen Griechen im Norden. Die Hochzeit der Lateiner, was ihre Macht und ihren Wohlstand anging, fiel in die frühen 1250er-Jahre. Danach versanken Attika und die Peloponnes rasch in einer Auseinandersetzung zwischen Wilhelm von Villehardouin auf der einen Seite sowie Guido de la Roche und den Venezianern auf der anderen. Kaum war dieser interne Konflikt überwunden, da unterlag Wilhelm im Sommer 1259 in der Schlacht von Pelagonien dem byzantinischen Kaiser Michael VIII. Der Fürst wurde von den Griechen gefangengesetzt, die ihn 1261 zwangen, ihnen die Festungen Monemvasia, Mistra und Mani auszuliefern. Der Vertrag, der diese Abtretungen festschrieb, wurde von einem Parlament ratifiziert, das sich hauptsächlich aus den Ehefrauen der gefangenen lateinischen Adligen zusammensetzte. Zwar entband der Papst Wilhelm von der Verpflichtung, die unter Zwang gemachten Zusagen einzuhalten, aber der zweijährige Krieg, der sich nun anschloss, dezimierte und erschöpfte die Lateiner und richtete im gesamten Fürstentum Achaia Verwüstungen an. Wilhelm von Villehardouin, der sich seiner schwachen Position durchaus bewusst war, trat Achaia am 24. Mai 1267 an den im Jahr zuvor zum König von Sizilien gekrönten Karl von Anjou ab – unter der Bedingung, dass er das Fürstentum bis zu seinem Tod werde regieren dürfen. Wilhelms Tochter Isabella von Villehardouin – zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gerade einmal vier Jahre alt – sollte einen von Karls Söhnen heiraten, der schließlich die Nachfolge seines Vaters antreten würde. Für den Fall, dass dieser Sohn kinderlos sterben werde, sollte Achaia an Karl oder seinen Erben zurückfallen. Drei Tage später bestätigte der lateinische Kaiser Balduin II. diese Vereinbarung und gewährte Karl, wie wir bereits gesehen haben, zusätzlich die Herrschaft über das Herzogtum Archipelagos, die Insel Korfu sowie die lateinischen Besitzungen in Epirus. Als Gegenleistung sollte Karl 2000 Berittene zur Rückeroberung der von Balduin verlorenen Territorien des Lateinischen Kaiserreiches stellen.
So wurden die lateinischen Territorien Griechenlands schließlich der Krone von Sizilien untertan. Es scheint, dass Karl von Anjou sogar noch weiter gehen und Konstantinopel erobern wollte, doch zunächst mobilisierte er seine Ressourcen zur Verteidigung des ihm übertragenen Fürstentums und bemühte sich zudem, in Albanien Präsenz zu zeigen, denn dort war er im Jahr 1271 als König anerkannt worden. Im Februar 1277 starb der Schwiegersohn und mutmaßliche Erbe Wilhelms von Villehardouin, Karls jüngerer Sohn Philipp von Anjou, und am 1. Mai 1278 folgte ihm Wilhelm ins Grab. Das Fürstentum Achaia fiel nun direkt an Karl von Anjou, in dessen Planungen es jedoch hinter Albanien und einer möglichen Kampagne gegen Konstantinopel zurücktreten musste. Nach der Sizilianischen Vesper im Jahr 1282 musste das lateinische Griechenland für sich selbst sorgen, doch sollte es sieben Jahre später eine der ersten Amtshandlungen Karls II. von Anjou sein, die Herrschaft über das Fürstentum Achaia an Isabella von Villehardouin zurückzugeben, und zwar aus Anlass ihrer Heirat mit Florenz von Hennegau, einem Urenkel des lateinischen Kaisers Balduin I. Später übertrug Karl II. von Anjou seinem Lieblingssohn, Philipp von Tarent, die Oberherrschaft über Florenz von Hennegau, Isabella von Villehardouin sowie das ganze lateinische Griechenland und setzte Isabellas dritten Ehemann, Philipp von Savoyen, 1308 ab, als dieser sich weigerte, ihm, Karl, zu huldigen, sowie ganz allgemein gegen angevinische Interessen handelte. Obwohl Isabella protestierte, übernahm Philipp von Tarent so die Herrschaft über das Fürstentum Achaia und alle mit ihm verbundenen Gebiete.
Im vorherigen Kapitel habe ich die Mühen erwähnt, mit denen das Haus Anjou Sizilien von den Aragonesen zurückzugewinnen suchte. Durch eine ganz außergewöhnliche Wende des Schicksals wurde dieser Konflikt nun nach Südgriechenland ausgedehnt. Im Jahr 1309 fiel eine Bande von Abenteurern hier ein, die sogenannte Katalanische Kompanie, in der neben Katalanen auch andere nordiberische Söldner dienten, deren diverse Heere vor ihrem Zerfall in Unteritalien auf der Seite von Aragón gekämpft hatten. Die Kompanie stand nun in Diensten des byzantinischen Kaisers Andronikos II. Palaiologos, für den sie gegen die Osmanen kämpfen sollte. Diese waren kurz zuvor erstmals auf der politischen Bühne des östlichen Mittelmeerraums in Erscheinung getreten. Die Katalanen waren jedoch mit ihrem byzantinischen Auftraggeber in Streit geraten und zogen nun plündernd und brandschatzend durch Thrakien und Makedonien. Eine Zeit lang verdingten sie sich bei Karl von Valois, dem jüngeren Bruder Philipps IV. von Frankreich, der mit einer Enkelin des lateinischen Kaisers Balduin II. verheiratet war und einen eigenen Anspruch auf das Kaiserreich erheben wollte. Nachdem sie der griechische Herrscher von Thessalien in Richtung Athen weitergedrängt hatte, verpflichteten sie sich 1310 bei dem dortigen Herzog, Walter V. von Brienne; als dieser ihnen jedoch kein Land geben wollte und ihnen noch nicht einmal ihren Sold auszahlte, wandten sie sich gegen ihn. Walter zog ein Heer aus allen lateinischen Territorien Griechenlands zusammen und stellte die Katalanen am 15. Mai 1311 bei Halmyros in Thessalien zur Schlacht. Ihr Ausgang kam einer Sensation gleich. In mancherlei Hinsicht war dieser Waffengang beispielhaft für eine Zeit, in der die überkommenen Traditionen des Rittertums einer neuen militärischen Professionalität weichen mussten. Walter von Brienne führte eine Attacke seiner schweren Reiterei geradewegs in einen Sumpf, den er für eine saftig-grüne Wiese gehalten hatte. Er selbst und die meisten seiner Ritter wurden von den Katalanen abgeschlachtet. Danach übernahmen die Söldner die Kontrolle in Theben und Athen, die also der französischen Partei verloren gingen und zur aragonesischen Seite kamen. Die Ritterschaft der Peloponnes hatte rund ein Drittel ihrer Mitglieder eingebüßt. Eine Ära war zu Ende gegangen.
Jetzt, da der lateinische Osten eine ganze Reihe von Territorien umfasste, die über einen großen Teil des östlichen Mittelmeerraums verstreut waren, ging es nicht mehr allein darum, die Versorgungsrouten für isolierte Vorposten zu verteidigen, die wie durch eine Nabelschnur mit Westeuropa verbunden waren. Nunmehr kam es darauf an, die Seekontakte zwischen einer Vielzahl unterschiedlicher Kolonistengruppen sicherzustellen. Die lateinischen Siedler waren zu allen Zeiten auf die Seemacht westeuropäischer Kaufleute angewiesen gewesen, insbesondere jene der italienischen Hafenstädte Venedig, Genua und Pisa. Dieselben Italiener fungierten auch im 13. Jahrhundert noch als die maritime Schutzmacht der Lateiner, aber durch ihre Gebietsgewinne in Griechenland und auf den griechischen Inseln waren sie selbst zu einem politischen Akteur in dem Bezugssystem geworden, dessen Zusammenhalt sie garantierten. Von diesem Zeitpunkt an lassen sich die Handels-, Besiedlungs- und Kreuzzugsgeschichte des östlichen Mittelmeerraums kaum mehr auseinanderhalten.
Schon vor den Kreuzzügen waren italienische Kaufleute in der Levante aktiv gewesen. Pisa und Genua hatten zwar nur sporadische Kontakte mit den großen Handelszentren der Region unterhalten – ihre Aktivitäten hatten sich im Großen und Ganzen auf das westliche Mittelmeer beschränkt –, aber Amalfi und insbesondere Venedig hatten sich durchaus auch im Osten betätigt. Den Venezianern war es gelungen, byzantinische Handelsprivilegien zu erwerben – was jedoch nicht zuletzt damit zu tun hatte, dass die Griechen in ihnen noch immer demütige Untertanen des Byzantinischen Reiches sahen. Ein von Kaiser Alexios I. im Jahr 1082 verbrieftes Privileg gewährte den venezianischen Kaufleuten Zoll- und Steuerfreiheit in einer Reihe namentlich genannter Häfen; späterhin sollten die Herrscher der lateinischen Territorien italienischen Kaufleuten ganz ähnliche Urkunden ausstellen. Die Italiener waren von Papst Urban II. zur Teilnahme am Ersten Kreuzzug aufgefordert worden und nahmen an der Eroberung von Palästina und Syrien teil. Die Genuesen trafen 1098 in der Levante ein, die Pisaner 1099 und die Venezianer im Jahr 1100. Später gesellten sich zu ihnen noch Kaufleute aus dem Languedoc, der Provence und Katalonien.
Im 12. Jahrhundert hatten Venedig, Genua und Pisa also Anrechte erworben, die sich wie folgt zusammenfassen lassen: Erstens erhielten die Italiener Grundbesitz, zumeist in Form eigener Quartiere in den großen Handelsstädten, mit Verwaltungsgebäuden, Kirchen, Bade- und Backhäusern. Die Genueser Familie Embriaco hingegen wurde mit der Stadt und Herrschaft Dschubail in der Grafschaft Tripolis belehnt, und im Jahr 1124 erhielten die Venezianer ein Drittel des Stadtgebiets von Tyrus, wo sie einige ihrer Landsleute als Lehnsnehmer ansiedelten. Zweitens erlangten sie die Gerichtsbarkeit über ihre eigenen Landsleute und in einigen Fällen auch über die Einheimischen, die in ihren Vierteln lebten. Drittens gewährte man ihnen Handelsprivilegien, etwa das Recht, bestimmte Häfen anzulaufen, dort zu verweilen oder – ganz nach Wunsch – wieder auszulaufen; eine Senkung oder gänzliche Streichung von Einfuhr-, Ausfuhr- und Handelszöllen; manchmal auch die Markthoheit über die von ihnen genutzten Handelsplätze. Diese Privilegien ermöglichten es den Italienern, ihre eigenen comptoirs und Faktoreien einzurichten – Quartiere, in denen ihre Kaufleute unterkommen konnten, wenn sie mit ihren Flotten aus dem Westen eingetroffen waren. Außerhalb der Handelssaison waren diese Einrichtungen verwaist, und nur eine kleine Besatzung – rund 300 Mann im genuesischen Viertel von Akkon im 13. Jahrhundert – blieb, um die Stellung zu halten.
Obwohl die italienischen Kaufleute sich vieler Privilegien erfreuten, bedeutete das in der Praxis weniger, als man vermuten könnte – zumindest bis in die 1180er-Jahre. Das lag daran, dass der Großteil des Gewürzhandels aus dem Fernen Osten – bei Weitem der lukrativste Handelszweig in der ganzen Region – nicht über Palästina und Syrien lief, sondern über Alexandria in Ägypten. Wenn man den lokalen Handel mit Produkten wie etwa Zucker und Baumwolle sowie den Import europäischer Waren – beispielsweise von Stoffen – für den orientalischen Markt hinzunahm, war das Handelsvolumen allerdings immer noch groß genug, um den Bau von Handelskontoren in den levantinischen Küstenstädten zu befördern. Auch die Errichtung entsprechender Verwaltungsstrukturen ließ nicht lange auf sich warten, so dass früher oder später an jedem Handelsstützpunkt ein Konsul, ein Vicomte oder sogar beide residierten. Diese Amtsträger mussten sich zunächst einmal damit auseinandersetzen, dass die Könige von Jerusalem im Verlauf des 12. Jahrhunderts ihnen gegenüber mit zunehmender Strenge auftraten, um sie zur strikten Einhaltung der mit ihren Privilegien verbundenen Bedingungen zu bewegen. So bestand die Krone etwa darauf, dass die italienischen Gerichte nur über diejenigen Italiener auch tatsächlich Recht sprachen, die sich als Besucher in der Levante aufhielten; sobald einer ihrer Landsleute sich permanent dort niederließ, unterstand er der Gerichtsbarkeit des Königs. Ebenso großen Wert legte man darauf, dass die Italiener lediglich die niedere, nicht aber die Blutgerichtsbarkeit innehatten; diese blieb ebenfalls dem König vorbehalten. Gleichzeitig bemühten sich die Könige von Jerusalem, ihre Vasallen von der Lehnsvergabe an die Italiener abzuhalten, und versuchten bisweilen sogar, deren Privilegien nachträglich zu beschneiden. Mitunter wurde dieser Druck so groß, dass die Genuesen und Venezianer ihre comptoirs und sonstigen Besitztümer ihrerseits an Vasallen übertrugen, damit diese die Auseinandersetzung für ihre Herren ausfochten.
Im letzten Viertel des 12. Jahrhunderts verlagerten sich jedoch die asiatischen Handelsrouten aus bislang noch immer nicht restlos geklärten Gründen. Nach dem Jahr 1180 umgingen die Gewürztransporte aus Indien und dem Fernen Osten immer häufiger Ägypten und steuerten stattdessen Syrien an, wo Damaskus, Aleppo und Antiochia zu bedeutenden Handelszentren aufstiegen. Unter den genannten Städten kam Damaskus, dessen wichtigste Häfen Akkon und Tyrus in christlicher Hand waren, besondere Bedeutung zu. Akkon, wo die europäischen Kaufleute sich bereits mit ihren Privilegien eingerichtet hatten, machte Alexandria bald nicht nur Konkurrenz, sondern löste es sogar als wichtigster Umschlagplatz des gesamten östlichen Mittelmeerraums ab.
Das daraus resultierende Wachstum des Handelsvolumens kam auch der Krone zugute. Wie bereits erwähnt, addierte man die bei der Einfuhr in die Handelshäfen der Levante fälligen Zölle und Handelssteuern auf und zahlte einmalig eine Summe, die zumeist als prozentualer Anteil am Warenwert erhoben wurde. Die Summe mussten natürlich beide Handelspartner entrichten, so dass selbst, wenn eine der beiden Parteien von der Besteuerung ausgenommen war, die andere – üblicherweise ein muslimischer Kaufmann aus dem Landesinneren – dennoch zahlen musste. Der Obrigkeit entging also niemals mehr als die Hälfte der überhaupt möglichen Einnahmen, und zwar selbst dann, wenn sie einer Seite sämtliche Abgaben erließ. Die Idee hinter diesem Modell war, dass die zu erwartende Steigerung der Handelsaktivität – die sich ohne die ansässigen Kaufleute niemals eingestellt hätte –, die aus den zu ihrer Förderung vergebenen Privilegien erwachsenen Verluste mehr als wettmachen würde. Wie es scheint, konnten die einheimischen Händler nicht darauf hoffen, jemals mit solchen Privilegien bedacht zu werden; vielmehr hatten sie am Stadttor eine Art „Ausreisesteuer“ zu entrichten, wenn sie den Markt wieder in Richtung ihrer Heimat verließen. Hingegen bewirkte das Recht auf eigene Marktplätze, das Venezianer und Pisaner in Akkon erworben hatten, in der Praxis nicht etwa, dass der Krone die Besteuerung der auswärtigen Händler unmöglich geworden wäre, sondern vielmehr, dass die Italiener dort lediglich das verkaufen konnten, was sie selbst aus Europa importiert hatten. Um die Laderäume ihrer Schiffe vor der Rückfahrt nach Italien zu füllen, waren sie gezwungen, sich auf den königlichen Märkten mit Waren einzudecken, wo zumindest die Verkäufer ja verpflichtet waren, die anfallenden Steuern zu zahlen. Auch scheint es, dass die Könige von Jerusalem streng auf die Einhaltung der geltenden Zahlungsbestimmungen seitens der einheimischen Bevölkerung achteten, sofern diese auf den Märkten der Italiener einkaufte. Wenn die Italiener versuchten, derlei Einschränkungen zu umgehen, etwa indem sie ihrerseits in das Landesinnere reisten, um dort Waren zu kaufen, ergriff die Krone umgehend Maßnahmen, um dies zu verhindern. Ein Ergebnis dieses Bündels von Strategien bestand darin, dass das Lateinische Königreich mit der Zeit einen beträchtlichen Reichtum anhäufte. Die Einkünfte aus dem Handel ermöglichten es den Königen von Jerusalem, zusätzliche Geldlehen zu vergeben, was den anfänglichen Verlust an Gefolgsleuten größtenteils kompensierte, der sich durch den Verlust der Grundlehen an die Muslime im Jahr 1187 ergeben hatte.
Doch wenn die Könige von Jerusalem durch Handel reich wurden, dann galt das in gleichem Maße für die Italiener, deren Reaktion auf das Handelswachstum und die steigende Zahl italienischer Kaufleute in der Levante vor allem darin bestand, die Verwaltung ihrer dortigen comptoirs zu zentralisieren. In den 1190er-Jahren ernannten die Venezianer einen bajulus Venetorum in tota Syria („Vogt der Venezianer für ganz Syrien“), der in Akkon residieren sollte. Etwa zur selben Zeit ernannten auch Genua und Pisa jeweils zwei Konsuln für ganz Syrien, die ebenfalls von Akkon aus operieren sollten. Im Jahr 1248 schließlich legten die Pisaner alle Autorität in die Hände eines einzigen consul communis Pisanorum Accon et totius Syriae, eines „gemeinsamen Konsuls der Pisaner für Akkon und ganz Syrien“ also. Zwischen 1187 und 1192 vergaben zudem Guido von Lusignan und Konrad von Montferrat, die in ihrem Kronstreit um Unterstützer buhlten, weitere Privilegien an auswärtige Händler. So erhielten die Pisaner die gesamte Gerichtsbarkeit – einschließlich der Blutgerichtsbarkeit – über alle Einwohner der von ihnen verwalteten Quartiere. Die Genuesen konnten immerhin erreichen, dass in Fällen der Blutgerichtsbarkeit ihre eigenen Richter fortan gemeinsam mit denen des Königs entscheiden sollten. Heinrich von Champagne bemühte sich nach seiner Thronbesteigung, diese diversen Spielarten der Immunität wieder zu beschneiden, wenn auch ohne großen Erfolg. Er begann, einen Druck auf die Italiener aufzubauen, wie ihn diese auch im 13. Jahrhundert sporadisch immer wieder zu spüren bekommen sollten. Dass die Krone diesen Druck nicht durchgängig aufrechterhalten konnte, lag zum einen an der langen Abwesenheit der Könige von Jerusalem; zum anderen war es dem Umstand geschuldet, dass die Italiener in wirtschaftlichen Krisenzeiten als Schiffseigner, Geldwechsler und Kreditgeber über großen Einfluss verfügten.
Wenn der Wohlstand des lateinischen Ostens im 13. Jahrhundert den Siedlern in Palästina und Syrien größere Sicherheit gewährte – im Zusammenspiel freilich mit dem Ausgreifen der Siedlungsbewegung in den gesamten östlichen Mittelmeerraum –, so spielte doch ein weiterer Faktor ebenfalls eine große Rolle: Die Siedler sahen sich nun von wesentlich weniger aggressiven Nachbarn umgeben als zuvor. Saladin war am 4. März 1193 gestorben, und die Provinzen seines Reiches – Ägypten, Aleppo, Damaskus, die Dschazira (Obermesopotamien), Transjordanien, Hama, Homs und Baʿalbek – wurden zu unabhängigen Fürstentümern, die seine Verwandten und Nachkommen unter sich aufteilten. In jeder der folgenden Generationen übernahm einer der Fürsten die stets gefährdete Oberherrschaft: zuerst al-Adil (1200–1218), dann al-Kamil (1218–1238) und as-Salih Ayyub (1240–1249). Insbesondere die Ayyubiden mussten natürlich auch noch andere Grenzen verteidigen als nur diejenige zu den Lateinern. Auch für sie war diese Zeit eine Epoche großen Wohlstands, der sich zum Teil einem gestiegenen Interesse der Westeuropäer an den Handelsgütern Asiens verdankte, mussten diese doch über die christlichen Häfen – und damit zunächst einmal über muslimisches Gebiet – eingeführt werden. Obwohl das Gedankengut des dschihad also überlebte – ja sogar blühte –, lag das Augenmerk in der Alltagspraxis jener Jahre doch auf einer friedlichen Koexistenz, was sich formal in einer Reihe von Waffenstillstandsabkommen äußerte. Das Lateinische Königreich und das Fürstentum Antiochia-Tripolis gingen – wie alle Kleinstaaten der Region – wiederholt Allianzen und Gegenallianzen ein, aber eine dieser Allianzen bewies durch ihre Konsequenzen, dass der Schein mitunter trog. Im Jahr 1244 brachte eine Gruppe einflussreicher Männer im Königreich Jerusalem den bereits beschriebenen Waffenstillstand mit dem ägyptischen Sultan as-Salih Ayyub zu Fall und schloss stattdessen ein gegen diesen gerichtetes Angriffsbündnis mit as-Salih Imsail von Damaskus und an-Nasir Dawud von Transjordanien. Dieses neue Bündnis erlaubte es den Christen, den Tempelbezirk von Jerusalem zu kontrollieren. as-Salih Ayyub wandte sich an die Choresmier, die Überlebenden eines nördlich von Iran gelegenen Reiches, das die Mongolen 1220 zerstört hatten. Die Choresmier hatten sich seitdem als Söldner in Obermesopotamien verdungen; jetzt stürmten sie aus dem Norden herbei und brachen am 11. Juli 1244 über Jerusalem herein. Am 23. August ergab sich der Davidsturm. Am 17. Oktober schlugen sie gemeinsam mit den Ägyptern in der Schlacht von La Forbie (Harbiyah) nordöstlich von Gaza ein Koalitionsheer des Königreichs Jerusalem und der Damaszener. Das christliche Heer war das größte seit der Schlacht bei Hattin 57 Jahre zuvor. Ihm gehörten allein bis zu 1200 Ritter an; der größte Teil der christlichen Teilnehmer starb auf dem Schlachtfeld.
Es überrascht nicht, dass sowohl die lateinischen Siedler als auch deren europäische Korrespondenten sich für die politischen Verhältnisse der muslimischen Fürstentümer interessierten. Innerhalb gewisser Grenzen waren ihre Informationen durchaus zutreffend, ihre Kenntnisse detailliert. Zwischen 1196 und 1202 sandte zum Beispiel der Johannitergroßmeister Gottfried von Donjon vier Briefe nach Europa, in denen er zwei unterschiedlichen Adressaten die jüngsten Verwicklungen der ayyubidischen Politik auseinandersetzte. Ab und an erhielten die Europäer zusätzliche Leckerbissen an Information, die sie womöglich interessieren mochten; wie oft diese Meldungen zutrafen, ist eine andere Frage. Gottfried von Donjon jedenfalls hatte gehört, ein muslimischer Hirtenknabe habe das Christentum angenommen und sei auf eine Predigtreise zur Evangelisierung seiner Landsleute gegangen, woraufhin sich 2000 Muslime hätten taufen lassen. Der Templergroßmeister Hermann von Peragors berichtet in einem Brief, ein Enkel des Damaszener Sultans as-Salih Ismail sei zum Christentum konvertiert und heiße nun Martin. Der Seneschall des Templerordens Guido von Basainville hatte 1256 von einem Erdbeben und Vulkanausbruch in Arabien gehört, bei dem das Grab Mohammeds zerstört worden sei.
Der Ton, den diese Schreiber an den Tag legten, zeugte im Allgemeinen von Zurückhaltung. Viele dieser Briefe waren natürlich privat, aber selbst wenn sie sich an eine breitere Leserschaft richteten, blieben die Formulierungen doch neutral. Man kann ohne Übertreibung sagen, dass ihr polemischer Gehalt in der Regel geringer war als der, den man in den Äußerungen irgendeines belanglosen Kirchenstreits in Mitteleuropa finden konnte. Gut möglich, dass dieser vergleichsweise neutrale Tonfall daherrührte, dass die Großmeister der Ritterorden und die anderen Anführer der Lateiner sich eine zu große Emotionalität nicht leisten durften. Ihre vorrangige Verantwortung bestand darin, die Grenzen der lateinischen Herrschaftsgebiete so effektiv wie möglich zu verteidigen. Zugleich hatte wohl ihre Vertrautheit mit den Gegebenheiten in der Levante dafür gesorgt, dass sie den politischen Entwicklungen einen gewissen Gleichmut entgegenbrachten. Andererseits müssen sie erwartet haben, dass die Könige, Kirchenfürsten und Adligen, an die ihre Briefe adressiert waren, ihren sachlichen Tonfall schätzen würden; denn wären sie überzeugt gewesen, dass sie diese Männer – deren Unterstützung sie ja immerhin erbaten – mit einer blumigen, emotionalen Sprache besser erreichen konnten, dann hätten sie ihre Schreiben wohl auch entsprechend formuliert. Der größte Teil der Briefe, die von Europa in die Levante geschickt wurden, ist verloren gegangen; einige Indizien sprechen jedoch dafür, dass auch diese Schreiben eher zurückhaltend formuliert waren.
Die Frage drängt sich auf, welche der beiden Haltungen denn nun für die Lateiner in der Levante typischer gewesen ist: die emotional aufgeladene Aggressivität, die uns aus den Berichten zahlreicher Neuankömmlinge entgegenschlägt; oder der kühlere Ton. Wahrscheinlich sind beide gleichermaßen typisch. Es gab schlicht und ergreifend nicht den einen christlichen Blick auf den Islam, sondern verschiedene Sichtweisen. Die zurückhaltende Sprache, in welcher der Austausch zwischen den Anführern des lateinischen Ostens einerseits und den Päpsten und Königen des Westens andererseits geführt wurde, erfüllte in ihrem Kontext einen ganz bestimmten Zweck. Die Zuspitzungen und Übertreibungen der Kreuzzugsprediger, deren Echos sich gelegentlich auch in den Äußerungen der Kreuzfahrer selbst wiederfinden, müssen auf diejenigen, denen die Verteidigung des Heiligen Landes als ihre alltägliche Aufgabe anvertraut war, eher befremdlich gewirkt haben; erlegten sie ihnen doch vollkommen überzogene Erwartungen auf. Und wenn der Krieg im Namen Gottes sich gegen die Christen selbst wandte, waren es unweigerlich sie, die Anführer der Lateiner vor Ort, denen die Schuld daran zugeschoben wurde.
Nach einem Erbfolgekrieg zu Beginn des 13. Jahrhunderts wurden das Fürstentum Antiochia und die Grafschaft Tripolis unter einer gemeinsamen Herrschaft vereinigt; beide behielten dennoch ihre eigenen Verwaltungsstrukturen und ihr eigenes Gewohnheitsrecht. Graf Raimund III. von Tripolis war im Jahr 1187 gestorben, ohne direkte Erben zu hinterlassen. Vor seinem Tod hatte sich Raimund jedoch über die Ansprüche seiner europäischen Verwandtschaft hinweggesetzt und seinen Patensohn Raimund, den ältesten Sohn Bohemunds III. von Antiochia, zu seinem Nachfolger bestimmt – wiewohl es dem Fürsten gelang, stattdessen seinen jüngeren Sohn, den zukünftigen Bohemund IV., zum Zuge kommen zu lassen. Raimund von Antiochia starb vor seinem Vater, wodurch sein Anrecht auf das Fürstentum Antiochia auf seinen jungen, halbarmenischen Sohn Raimund Ruben überging, den sein Großonkel, König Leo I. von Kleinarmenien, in seinem Anspruch unterstützte. Bohemund III. sandte Raimund Ruben und seine Mutter nach Kilikien zurück, obwohl Erzbischof Konrad von Wittelsbach, der Leo im Auftrag des römisch-deutschen Kaisers die kleinarmenische Königskrone überbracht hatte, den Fürsten bedrängte, er möge seine Vasallen einen Eid auf den Thronanspruch Raimund Rubens ablegen lassen. Das Vorgehen Bohemunds III. war alles andere als populär, und der junge Bohemund (IV.), inzwischen Graf von Tripolis, der es sich in den Kopf gesetzt hatte, das Fürstentum selbst zu übernehmen, marschierte in Antiochia ein und setzte seinen Vater ab. Dabei unterstützten ihn die Templer, die sich mit König Leo im Streit um ihre Grenzmark rund um die Festung Bağhras im Grenzgebiet zwischen Antiochia und Kilikien befanden, sowie eine Widerstandsbewegung gegen die wachsende Vorherrschaft der Armenier im Fürstentum, die schon zuvor in der Stadt Antiochia aufgekommen war. Die Revolte war nur von kurzer Dauer, doch nach dem Tod Bohemunds III. im Jahr 1201 gelang es Bohemund IV., wiederum mit der Unterstützung der erwähnten Widerständler, das Fürstentum erneut für sich zu gewinnen. Er sollte es bis 1216 halten, und das angesichts einer Reihe von Invasionen aus Kilikien, eines wachsenden Widerstands oppositioneller Kräfte innerhalb des Fürstentums und nicht zuletzt gegen die Friedensbemühungen, die führende Vertreter des Königreichs Jerusalem gemeinsam mit Papst Innozenz III. unternahmen – wobei der letztgenannte allerdings sowohl Bohemund IV. als auch seinen Widersacher Leo I. exkommunizierte.
Der Streit um die Herrschaft im Fürstentum Antiochia zeitigte eine Reihe von Ereignissen, die anschaulich machen, wie sehr das Fürstentum in den politischen Kontext des Nahen Ostens eingebunden war. 1201 forderte Bohemund den Herrscher von Aleppo, az-Zahir Ghazi, sowie den Rumseldschuken-Sultan Sulaiman II. auf, um gegen die kilikischen Armenier Waffenhilfe zu leisten. Im November 1203 plünderte ein Heer aus Antiochia und Aleppo, das durch ein Templer-Kontingent verstärkt wurde, armenische Dörfer in der Umgebung von Bağhras. 1209 fiel Kai Chosrau I., ein weiterer Sultan der Rumseldschuken, auf Bohemunds Veranlassung in Kilikien ein. In der Zwischenzeit hatten sich die Beziehungen zwischen Bohemund, der auf die Unterstützung der Stadtgemeinde von Antiochia einschließlich der prominent vertretenen Griechen angewiesen war, und dem lateinischen Patriarchen der Stadt, Peter von Angoulême, merklich verschlechtert. Anfang des Jahres 1207 förderte Bohemund deshalb die Einsetzung eines orthodoxen Titularpatriarchen und schloss 1208 sogar ein Bündnis mit dem griechisch-nizänischen Kaiser Theodoros I. Laskaris. Als Peter von Angoulême sich an die Spitze eines Aufstandes in der Stadt Antiochia stellte, ließ Bohemund ihn ins Gefängnis werfen, wo dem Patriarchen jegliche Nahrung verweigert wurde. Er starb schließlich eines jämmerlichen Todes, nachdem er vor Durst das Öl aus der Lampe in seiner Zelle getrunken hatte.
Bis zum Jahr 1216 hatte sich Bohemund IV. jedoch mit seinen muslimischen Verbündeten in Aleppo zerstritten und sich in Antiochia selbst unbeliebt gemacht, weil er sich oft und lange in der Grafschaft Tripolis aufhielt. Unter den Adligen des Fürstentums unterstützte ein beständig wachsendes Lager den Anspruch Raimund Rubens auf die Fürstenwürde. Darunter befand sich mit Acharius von Sarmin auch der Bürgermeister von Antiochia. Im Schutz der Dunkelheit drang am 14. Februar 1216 der kleinarmenische König Leo I. mit seinen Männern in die Stadt ein, die sich innerhalb weniger Tage ganz in seiner Hand befand. Raimund Ruben wurde feierlich zum Fürsten erhoben, und da er zu jener Zeit gemeinhin als Leos Erbe galt, schien eine Union des Fürstentums Antiochia mit dem Königreich Kleinarmenien in greifbare Nähe gerückt. Auch Raimund Ruben verlor jedoch bald die Gunst seiner Untertanen, die sich 1219 gegen ihn erhoben. Bohemund IV. nahm die Stadt Antiochia abermals ein, ohne dabei auf nennenswerten Widerstand zu stoßen. Von nun an hielt Bohemund Antiochia auf Dauer in seinem Besitz, doch zu einer tatsächlichen Aussöhnung mit der Kirche sollte es erst 1233 auf seinem Totenbett kommen. Vorerst erwirkte er einen labilen Frieden mit den kilikischen Armeniern im Norden, der jedoch 1225 gebrochen wurde, als Bohemund gemeinsam mit seinem Verbündeten, dem Seldschukensultan Kai Kobad I. in Kleinarmenien einfiel. Zuvor war Bohemunds Sohn Philipp von Antiochia, der König Leos Erbin Isabella geheiratet hatte, im Zuge eines Aufstands der Armenier gegen ihre Obrigkeit ermordet worden.
Nach Bohemunds Tod 1233 zog es der neue Fürst, Bohemund V., ebenfalls vor, in Tripolis zu residieren. Die Stadt Antiochia mit ihrem aus griechischen und lateinischen Bevölkerungsteilen gemischten Gemeindekörper war vollkommen isoliert. Weite Teile des christlichen Territoriums in der Region – etwa um Bağhras, Margat, Tartus, Safita und den Krak des Chevaliers – befanden sich in den Händen der Ritterorden, die ihre eigene aggressive Politik gegenüber den muslimischen Kleinstaaten in ihrer Nachbarschaft verfolgten. Der Herrschaftsbereich Bohemunds V. erweckt den Anschein einer zersplitterten Konföderation, die ihr Überleben allein den Streitigkeiten der Ayyubidenherrscher untereinander verdankte und deren Wunsch nach Frieden.
Auch im Königreich Jerusalem drängte die Frage der Thronfolge. Wie ich bereits geschildert habe, endete die Rivalität zwischen Sibylle und Isabella von Jerusalem sowie deren jeweiligen Ehemännern 1192 schließlich damit, dass Isabella den Thron bestieg. Obwohl Isabella vier Mal verheiratet gewesen war, wurde sie bei ihrem Tod 1205 ausschließlich von Töchtern überlebt. Die älteste dieser Töchter, Maria, heiratete Johann von Brienne. Aus dieser Ehe entsprang eine weitere Tochter, Jolante von Brienne (Isabella II. von Jerusalem), die später Kaiser Friedrich II. heiraten sollte. Sie starb am 1. Mai 1228 infolge der Geburt ihres Sohnes Konrad, der – genau wie sein Sohn Konradin – nie auch nur einen Fuß in das Heilige Land gesetzt hat. In den Jahren von 1186 bis 1268 befand sich das Königreich Jerusalem also entweder in den Händen von Erbinnen – für die Ehemänner gefunden werden mussten – oder von abwesenden Herrschern – für die Regenten oder Reichsverweser gefunden werden mussten. Als ob die Lage auf diese Weise noch nicht ernst genug gewesen wäre, nutzte eine ebenso streitsüchtige wie einfallsreiche Adelsopposition die Nachfolgegesetze des Königreichs sowie die Gebräuche bei der Ernennung von Regenten und Verwaltern für ihre Zwecke aus, indem sie neue Gesetze einführte und die bestehenden so manipulierte, wie es ihr passte. Zu ihren Lebzeiten konnte Isabella II. als regierende Königin legalerweise von bevollmächtigten Repräsentanten der Krone vertreten werden. Bei ihrem Tod war ihr gerade geborener Sohn allerdings noch minderjährig; weshalb nun die Regelungen für eine Regentschaft in Kraft traten. Der Vater eines dergestalt zu vertretenden Kindes hatte das erste Anrecht auf die Regentschaft, solange er persönlich in den Osten reiste und sich dort in sein Amt einführen ließ. Entsprechend war Friedrich II. ab seiner Ankunft in Akkon im September 1228 Regent des Königreichs Jerusalem mit dem Recht, vor seiner Rückreise nach Europa selbst einen Stellvertreter für die Zeit seiner Abwesenheit zu bestimmen.
Friedrichs Regentschaft stieß auf scharfe Ablehnung, und im Jahr 1242 wurde das Herannahen von Konrads Volljährigkeit zum Vorwand genommen, eine völlig neue Rechtsfiktion einzuführen: Von nun an sollte ein König, der zwar volljährig geworden, jedoch noch nicht zu seiner Krönung in das Heilige Land gereist war, so behandelt werden, als ob er gleichsam in eine „zweite Minderjährigkeit“ eingetreten wäre. Dieser Interpretation zufolge war die Regentschaft Friedrichs II. ausgelaufen und auf Konrads nächste Erbin übergegangen: Alix von Champagne, die dritte Tochter Isabellas von Jerusalem und Königinwitwe von Zypern. Nach Alix’ Tod im Jahr 1246 fiel die Regentschaft an ihren Sohn König Heinrich I. von Zypern; als der 1253 starb, hinterließ er einen minderjährigen Sohn – Hugo II. –, dem die Regentschaft des Königreichs Jerusalem im Namen des neuen, ebenfalls minderjährigen Königs Konradin übertragen wurde! Da Hugo ja seinerseits auch noch nicht volljährig war, benötigte er wiederum jemanden, der die Regentschaft über seine Minderjährigkeitsregentschaft antrat. Es war seine Mutter, Plaisance von Antiochia, die dieses Amt übernahm und bis zu ihrem Tod im Jahr 1261 als Regentin von Zypern und Jerusalem fungierte. Die wahrhaft haarsträubenden Verwicklungen, die sich aus diesen Regentschafts-, Erb- und Nachfolgefragen ergaben, boten reichliche Gelegenheiten für allerlei juristische Tricks und Finten. Sie wurden noch verschlimmert durch die Tatsache, dass die Regenten ihre Regentschaft in der Regel in absentia führten und also ihrerseits Stellvertreter ernannten. Die Lücken zwischen zwei Regentschaften von Mitgliedern des Herrscherhauses wurden durch Vasallenregenten ausgefüllt. In den 1260er-Jahren waren es zudem gleich drei Prätendenten, die Anspruch auf die Regentschaft bzw. – nach der Hinrichtung Konradins – auf den Thron erhoben: Hugo von Brienne, der Sohn der älteren Tochter Alix’ von Champagne; Hugo von Antiochia-Lusignan, der Sohn von Alix’ jüngerer Tochter; sowie Maria von Antiochia, eine Tochter von Alix’ jüngerer Schwester Melisendis von Lusignan.
Die Krone von Jerusalem brachte nicht nur großes Prestige mit sich, sondern – solange die Handelsrouten günstig verliefen – auch beträchtlichen Reichtum. Das erklärt, warum auch Außenstehende wie Friedrich II. oder Karl von Anjou so starkes Interesse an ihr zeigten. Friedrichs Palästinapolitik ließ – im Zusammenspiel mit der verbleibenden Macht der Krone in ihren eigenen Territorien – den Adel des Königreichs Jerusalem um seine Freiheiten und Privilegien fürchten bzw. um das, was er als seine Freiheiten und Privilegien betrachtete. Das Problem erhielt dadurch zusätzliche Brisanz, dass sich zur Verteidigung der Position des Adels in der Zwischenzeit eine einheimische Rechtsschule herausgebildet hatte. Grundlage für deren Entstehen waren vor allem zwei Eigenheiten des im Königreich Jerusalem geltenden Rechts. Die erste war ein Brauch, demzufolge der König oder ein anderer Territorialherr in seiner Eigenschaft als Vorsitzender eines Gerichts einen seiner Vasallen auffordern konnte, ihm selbst oder einem weiteren Vasallen mit conseil – gutem Rat – zur Seite zu stehen; die Erfüllung dieser Pflicht konnte als Lehnsdienst eingefordert werden. Ein solcher Berater wurde zwar als „Fürsprecher“ bezeichnet, war aber eher ein Mentor als ein förmlicher Rechtsbeistand. Das Prozedere der Feudalgerichtsbarkeit war jedoch derart kompliziert, dass jeder, der in ein Gerichtsverfahren verwickelt war, gut daran tat, sich der Dienste eines solchen Ratgebers zu versichern:
Ein guter Fürsprecher ist ein einflussreicher Mann [schreibt einer], denn wer einen findigen Fürsprecher in seinen Dienst nimmt, der kann vor Gericht womöglich seine Ehre und seinen Kopf retten, oder sein Erbe oder das eines Freundes. Und wer keinen solchen Fürsprecher an seiner Seite hat, wenn er ihn braucht, der mag wohl Ehre, Kopf und Erbe verlieren.
Daraus folgte eine große Nachfrage an rechtskundigen Beratern, die sowohl von den großen Herren als auch von ihren Vasallen dringend benötigt wurden. Wie es scheint, konnte ein Mann, der den Ruf eines Rechtsgelehrten hatte, durchaus darauf hoffen, Lehen in gleich mehreren Territorien zu erhalten – auf diese Weise konnte er dann vor den Gerichten aller betreffenden Territorien sein conseil anbieten. Die zweite Eigenheit des Jerusalemer Rechts bestand darin, dass durch die sogenannte Assise sur la ligece, die ja, wie bereits erwähnt, dem König die Möglichkeit einräumte, Lehnsdienste auch von den Vasallen seiner Vasallen einzufordern, diesen Untervasallen im Umkehrschluss auch der Zugang zur königlichen Gerichtsbarkeit offenstand. Zwar deutet einiges in den Quellen darauf hin, dass es im 13. Jahrhundert etliche Untervasallen versäumten, auch der Krone den Lehnseid zu schwören; dass sich in einem solchen System zahlreiche Betätigungsmöglichkeiten für versierte Juristen auftaten, steht aber dennoch außer Frage. So hielt zum Beispiel Jakob Vidal, ein französischer Ritter, der im April 1249 als Lehnsinhaber in Palästina bezeugt ist und bis 1271 regelmäßig an den Ratsversammlungen der Haute Cour des Königreichs Jerusalem teilgenommen hat, zu unterschiedlichen Zeitpunkten auch Lehen in den Herrschaften Caesarea, Arsuf, Alexandretta und auch Nazareth.
Die Fürsprecher hatten schon vor 1187 ein beträchtliches Prestige besessen, aber die Katastrophen jenes Jahres ließen ihren Einfluss noch einmal erheblich anwachsen. Im 13. Jahrhundert kursierte die Behauptung – ob sie der Wahrheit entsprach, sei einmal dahingestellt –, die Gesetze des Königreichs Jerusalem würden, jedes auf ein einzelnes Pergament niedergeschrieben und vom König, vom Patriarchen und vom Vicomte von Jerusalem besiegelt, sorgsam in eine Truhe eingeschlossen in der Grabeskirche aufb ewahrt. Als Jerusalem an Saladin gefallen war, sei diese Truhe mitsamt ihrem Inhalt verloren gegangen. Mit einem Schlag hatte sich der Charakter des Jerusalemer Rechts vollkommen verändert. Es basierte nun nicht länger auf einem Korpus verschriftlichter Gesetzestexte, sondern wurde zu einem reinen Gewohnheitsrecht. Die Juristen des Königreichs waren also auf ihr Wissen von dessen Rechtsgebräuchen und -überlieferungen angewiesen – mitunter also auf bloßes Hörensagen. Einer der bedeutendsten unter ihnen formulierte die neue Sachlage so: „Die Gebräuche und Gesetze des Königreiches … sind weder niedergeschrieben noch gesammelt worden, noch wurden sie seit dem Verlust unseres Landes durch Übereinkunft festgelegt.“ Wenn nun die Vasallen zu Gericht saßen und womöglich in einem verwickelten Rechtsfall zu entscheiden hatten, wandten sie sich an die Fürsprecher, und vor allem an solche, in deren gesellschaftlichen Kreisen man sich noch mit den altüberlieferten Gesetzen auskannte.
Es mag seltsam erscheinen, dass ausgerechnet in diesen stets gefährdeten Grenzgebieten am Rande der Christenheit eine Klasse repräsentabler und wohl nicht selten pedantischer Juristen auftrat, unter denen solide Rechtskenntnisse und rhetorisches Geschick vermutlich mehr galten – und wohl auch tatsächlich einen schnelleren gesellschaftlichen Aufstieg ermöglichten – als militärisches Können. Man darf jedoch nicht vergessen, dass hier von einer weltläufigen Adelselite die Rede ist, die von ihren Pachteinnahmen lebte und über die nötige Muße zu einem gelehrten Disput verfügte, der, wie man hinzufügen muss, oft bereits im engen Zusammenhang mit „parteipolitischen“ Grabenkämpfen vor sich ging. Nicht zuletzt war Akkon ein wesentlich bedeutenderes kulturelles Zentrum, als es die ältere Forschung erfasst hat. Beispielsweise lassen archäologische Grabungen nach und nach erkennen, welche architektonischen Meisterleistungen die Lateiner bei der Errichtung ihrer Gebäude vollbracht haben. Auch in der kunsthistorischen Forschung wird erst in neuerer Zeit deutlich, wie bedeutend die Skriptorien und Ateliers von Akkon gewesen sind, wo Handschriften, Buchmalereien und Ikonen von höchstem Rang entstanden sind. Dabei handelte es sich durchaus nicht um „Provinzware“, sondern um höchst eigenständige Werke, deren unverwechselbarer Stil östliche und westliche Elemente zu einem neuen Ganzen fügte (wobei jedoch der westliche und insbesondere der französische Einfluss nicht zu übersehen waren).
Die herausragenden Rechtsgelehrten des Königreichs Jerusalem waren verschiedener Herkunft und übten unterschiedliche Funktionen aus. Zwei von ihnen, Amalrich von Zypern-Jerusalem und Bohemund IV. von Antiochia-Tripolis, waren Monarchen. Unter den anderen befanden sich, zumindest zeitweilig, Anhänger Friedrichs II. Wieder andere stiegen kraft ihrer juristischen Expertise aus bürgerlichen Anfängen in den Ritterstand auf. Die Einflussreicheren unter ihnen entstammten jedoch dem Hochadel oder gehörten zumindest dessen engstem Gefolge an. Im frühen 13. Jahrhundert standen an der absoluten Spitze dieses illustren Kreises drei Fürsprecher, die der Chronist Philipp von Novara – seinerseits juristisch gebildet – als „die drei weisesten Männer, die ich diesseits des Meeres jemals erblickt habe“, bezeichnet hat. Der fraglos Angesehenste unter ihnen war Rudolf von Saint-Omer, dessen Prestige durch den Umstand noch vergrößert wurde, dass er vor 1187 noch selbst Erfahrungen mit den alten Rechtsgebräuchen gesammelt hatte. Johann von Ibelin, genannt „der alte Herr von Beirut“, war das Familienoberhaupt eines Clans, der mittlerweile in Palästina und Zypern zu großem Einfluss gelangt war. Als Sohn Balians von Ibelin aus dessen Ehe mit Maria Komnena, der Witwe König Amalrichs, war er außerdem ein Halbbruder der Königin Isabella. Balian, der Graf von Sidon, war der Patriarch der alteingesessenen adligen Familie Garnier und durch seine Mutter Helvis von Ibelin ein Neffe des „alten Herrn von Beirut“, obwohl die Beziehung zwischen seinem Onkel und ihm anscheinend nicht immer die herzlichste gewesen ist. Um diese drei einflussreichen Herren scharte sich ein Kreis von nachrangigen Adligen, Rittern und Bürgerlichen. In der nächsten Generation folgten ihnen andere renommierte Juristen, von denen die meisten ebenfalls Ibelins oder doch zumindest weitläufig mit der Familie Ibelin verwandt waren: Johann von Ibelin, Herr von Arsuf und Sohn des alten Johann von Ibelin; Graf Johann von Jaffa, ein Neffe des Alten, der den einflussreichsten Gesetzestext jener Zeit verfasste; schließlich der bereits erwähnte Philipp von Novara, ein Vasall sowohl des alten Johann von Ibelin als auch von dessen Sohn Balian. Diese Generation von Rechtsgelehrten wurde ihrerseits von der folgenden abgelöst, deren herausragende Vertreter ein ebenfalls auf den Namen Balian getaufter Sohn Johanns von Ibelin aus Arsuf und dessen Vetter Jakob von Ibelin, ein Sohn des Grafen Johann von Ibelin aus Jaffa, waren.
Johann, der „alte Herr von Beirut“, machte keinen Hehl daraus, dass er, was seine Gelehrsamkeit anging, in der Schuld Rudolfs von Saint-Omer stand, während Philipp von Novara freimütig zugab, dass er ebenfalls von Rudolf, aber auch von Johann von Ibelin aus Beirut und Balian Garnier aus Sidon gelernt hatte. Wir haben es also mit einer juristischen Schule zu tun, deren Angehörige zum weitaus überwiegenden Teil durch familiäre oder Gefolgsschaftsbeziehungen miteinander verbunden waren.
Johann von Ibelin, Graf von Jaffa
Graf Johann von Jaffa wurde 1215 als Sohn Philipps von Ibelin, eines Bruders des „alten Herrn von Beirut“, und der Alix von Montbéliard geboren und verbrachte seine Kindheit vermutlich auf Zypern, wo sein Vater als Regent für den minderjährigen König Heinrich herrschte. Als junger Mann nahm er an den Kämpfen der Ibelins gegen Truppen Kaiser Friedrichs II. teil; die Wunden, die er sich in deren Verlauf 1232 zuzog, scheinen ihn für den Rest seines Lebens geplagt zu haben. Bereits 1229 hielt Johann – zu diesem Zeitpunkt noch minderjährig – ein Lehen in Akkon, das er vermutlich von seinem Vater geerbt hatte. Die seit alters mit den Ibelins verbundene Herrschaft Ramla konnte er sich wohl im Zusammenhang mit dem Vertragsschluss Richards von Cornwall mit den Ägyptern im Jahr 1241 sichern. 1246 oder 1247 übertrug ihm Heinrich I. von Zypern in seiner Eigenschaft als Regent des Königreichs Jerusalem die Grafschaft von Jaffa und Askalon. Nach Ausweis der Quellen scheint Johann ein typischer Vertreter des Jerusalemer Adels im 13. Jahrhundert gewesen zu sein, den der Stolz auf seine Stellung zu einer Prachtentfaltung von solchem Pomp verleitete, dass der Chronist Johann von Joinville sich nur wundern konnte. 1253 amtierte Johann von Jaffa als Stellvertreter des Regenten von Jerusalem, bevor er 1254–1256 selbst die Regentschaft übernahm. Während dieser Zeit hatte er eine Affäre mit Plaisance von Antiochia, der Königinwitwe von Zypern. Johann starb im Jahr 1266. Er war ein intelligenter Mann gewesen, der schon in seiner Jugend Bekanntschaft mit den führenden Rechtsgelehrten des lateinischen Ostens gemacht hatte. Er selbst verfasste zwei juristische Werke: Eine Geschichte der Regentschaft des Königreichs Jerusalem, mit der er wohl die Vormachtstellung seiner eigenen Familie rechtfertigen wollte, sowie sein berühmtes Gesetzesbuch Le Livre des Assises („Das Buch der Assisen“), an dem er noch in den letzten beiden Jahren seines Lebens arbeitete, und das ein herausragendes Denkmal volkssprachlicher Rechtsliteratur im 13. Jahrhundert darstellt.
Im Zentrum dieses Netzes von Beziehungen befand sich die Familie Ibelin, die bis zur Mitte des 13. Jahrhunderts die Herrschaften Beirut, Arsuf, Sidon, Caesarea, Tyrus und Jaffa in ihren Besitz gebracht hatte bzw. mit deren Besitzern verschwägert war. Die Ibelins stammten von Maria Komnena ab, die auch die Stammmutter des Jerusalemer Königshauses war, während die Abstammungsreihe der Könige von Zypern bei Eschiva von Ibelin begann, einer Cousine des alten Johann von Ibelin und der ersten Frau König Amalrichs I. von Zypern. Die Verbindung zwischen den beiden Familien wurde durch die Ehen der zypriotischen Könige Hugo II. und Hugo III. mit Angehörigen des Hauses Ibelin weiter gefestigt; eine Schwester Hugos III., Margarete von Antiochia, heiratete zudem Johann von Montfort, einen Herrn von Tyrus, dessen Großmutter väterlicherseits eine Ibelin gewesen war. Auch ist erwähnenswert, dass die führenden Köpfe aus der ersten Generation dieser Dynastie von Rechtsgelehrten in einer Verbindung zu der Adelsopposition gegen Guido von Lusignan in den 1180er- und 1190er-Jahren gestanden hatten. Rudolf von Saint-Omer war der Stiefsohn Raimunds III. von Tripolis. Die Ibelins Balian von Nablus und Johann von Beirut waren Vater und Sohn. Balian Garnier wiederum war der Sohn des Grafen Rainald Garnier aus Sidon und Enkel des bereits erwähnten Gerhard Garnier. Da juristisches Know-how und politischer Einfluss Hand in Hand gingen, überrascht es kaum, so viele führende Köpfe aus dieser Schule in der Opposition gegen die Krone wiederzufinden.
Die schriftliche Überlieferung dieser Rechtsschule, darunter mehrere Gesetzestexte und historische Darstellungen, war für die damalige Zeit ungewöhnlich. Man findet in ihr die Konturen einer politischen Theorie, wie sie ganz ähnlich auch andernorts von oppositionellen Adelsbewegungen entworfen wurde und üblicherweise von einer verklärten Sicht auf die Geschichte herrührte, der Vorstellung von einem Goldenen Zeitalter, das im vorliegenden Fall unmittelbar nach dem Ersten Kreuzzug geherrscht haben sollte. Den Ausgangspunkt für die entsprechenden Überlegungen stellte dabei, wie es scheint, eine historische Interpretation der Eroberung Palästinas im Jahr 1099 dar. In den Augen der Juristen war Palästina von den Kreuzfahrern erobert worden, woraus ein Herrschaftsanspruch resultierte, der auf dem absolutesten aller Rechte beruhte: dem des Eroberers. Allerdings kam dieser Herrschaftsanspruch weder dem Papst noch den Königen von Jerusalem zu, denn der Erste Kreuzzug war – dieser Interpretation zufolge – eine Art von Völkerwanderung gewesen, die eines Anführers im eigentlichen Sinne entbehrt hatte: „Als dieses Land erobert wurde, so geschah dies nicht durch einen großen Herrn, sondern durch einen Kreuzzug, einen Zug von Pilgern und der Menge des Volkes.“ Also gehörte das so eroberte Land von Rechts wegen Gott und seinem Volk, das sich seinen Herrscher später selbst gewählt hatte. „Sie erhoben einen Herrscher durch Übereinkunft und Wahl, und sie übertrugen ihm die Herrschaft über das Königreich.“
Das sollte nun nicht heißen, dass die Könige von Jerusalem späterhin durch diesen Herrschaftsvertrag eingeschränkt gewesen wären. Die Juristen selbst betonten, dass die Nachfolger Gottfrieds von Bouillon ihr Königreich von Gottes Gnaden und auf der Grundlage eines ererbten Anrechts regierten. Allerdings glaubten sie, Gottfried habe nach seiner Wahl zum König eine Kommission eingesetzt, die sich mit den politischen Gepflogenheiten anderer Länder habe auseinandersetzen sollen. Nach Maßgabe der so gesammelten Informationen sowie späterer Studien habe Gottfried ein Gesetzeskorpus zusammengestellt, „auf dessen Grundlage er und seine Vasallen und sein Volk … regiert, behütet, erhalten, unterstützt und gerichtet werden sollten“. Die Gelehrten betonten, dass die besagte Gesetzessammlung durch die Entscheidung von Gottfrieds ganzem Hofstaat zustande gekommen sei. In einer besonders bemerkenswerten Passage entwirft Johann von Jaffa das Bild eines umfassenden Kanons von Gesetzen, die mit der beiderseitigen Zustimmung von Herrscher und Beherrschten niedergeschrieben worden sei – mit anderen Worten, einer Art schriftlich fixierter Verfassung. Die Juristen behaupteten außerdem, die Könige von Jerusalem hätten zu allen Zeiten nicht nur geschworen, die Gesetze ihrer Vorfahren zu ehren, sondern zugleich, wie es dem Herkommen ebenfalls entsprochen habe, sämtliche Entscheidungen allein durch ihren Hofstaat zu fällen – sofern sie aber dies nicht geschworen oder nicht entsprechend dieser Vorgabe gehandelt hätten, seien sie – so die Kommentatoren – dazu eigentlich verpflichtet gewesen. Dieser letzte Aspekt ihrer Argumentation war es, den die Gelehrten zum Anlass nahmen, eine Beschränkung der königlichen Machtbefugnisse zu fordern.
Die Anhänger dieser These waren geneigt, das Königtum fast völlig auf seine strukturelle Rolle innerhalb des Feudalsystems zu reduzieren, wobei dessen öffentliche Wirkung nur geringe Beachtung fand. In ihren Augen war der König vor allem le chef seigneur, ihr oberster Lehnsherr also, der ihnen gegenüber genauso verpflichtet war, wie sie sich durch ihren Lehnseid ihm verpflichtet hatten. Daraus folgte, dass Streitigkeiten zwischen dem König und seinen Lehnsleuten, bei denen die wechselseitige Verpflichtung beider Seiten ja erwartungsgemäß eine Rolle spielen würde, nirgends sonst als vor dem königlichen Gericht beigelegt werden konnten. Da es aber schon damals ein Gebot der Billigkeit darstellte, keine der Streitparteien in ihrer eigenen Sache das Urteil sprechen zu lassen, musste in einem solchen Verfahren den Vasallen des Königs, die mit ihm zu Gericht saßen, das letzte Wort zukommen – und nicht etwa dem König selbst. Dies betraf vor allem die ahndende Dimension der Rechtsprechung, die unter Umständen Körperstrafen oder den Einzug eines Lehens umfasste. „Der Lehnsherr darf weder Hand an das Leben oder das Lehen seines Vasallen legen, noch darf er einem anderen auftragen, dies zu tun, es sei denn, er handelt mit dem Einverständnis [dem esgart oder der conoissance] seines Hofgerichts.“ Auf solche Richtlinien stößt man überall dort, wo es zur Opposition des Adels gegen seinen König kam, aber ihre strikte Umsetzung hätte ein effizientes Regieren unmöglich gemacht. Kein europäischer König hat sich jemals völlig an die Vorschriften des feudalen Herkommens gehalten, und die Könige von Jerusalem stellten in dieser Hinsicht keine Ausnahme dar. Zwar erwiesen sich ihre adligen Opponenten als ungewöhnlich einfallsreich, doch wenn es darum ging, ihre Vorstellungen in die Tat umzusetzen, waren sie nicht gerade effizient – nicht zuletzt, weil ihre großen Ideen ihnen den Blick auf die politische Realität verstellten.
So gingen sie dazu über, die Assise sur la ligece nach Kräften auszunutzen, ein Gesetz also, das der König ja ursprünglich einmal zu seinem eigenen Vorteil erlassen hatte. Aus der Sicht des Adels bestätigte die Assise, enstanden anhand eines konkreten Falls, in dem ein Herr von Sidon widerrechtlich enteignet worden war, lediglich den allgemeinen Umstand, dass im Rahmen eines Lehnsverhältnisses kein Lehnsherr – noch nicht einmal der König – gegen einen seiner Vasallen vorgehen konnte, ohne dass das Hofgericht in der betreffenden Sache zu einer förmlichen Entscheidung gelangt war. Hielt ein König sich nicht an diese Verpflichtung, so konnte der geschädigte Vasall ein ordentliches Verfahren vor dem Hofgericht verlangen; er konnte seinen eigenen Lehnsdienst einstellen oder seine Mitvasallen auffordern, ihm beizustehen. Diese forderten dann zunächst den König auf, die Beschwerde seines Gefolgsmanns ordnungsgemäß anzuhören. Wenn dieser sich weigerte, waren sie berechtigt, ihren Gefährten mit Gewalt aus dem Kerker zu befreien oder sein Lehen zu besetzen, immer vorausgesetzt, dass sie ihre Hand nicht gegen den König selbst erhoben. Oder sie konnten in einer feierlichen Zeremonie „alle gemeinsam und jeder für sich“ ihre Lehnsgefolgschaft dem König gegenüber aufkündigen. Das klingt sehr beeindruckend, und in einer Grenzgesellschaft wie dem Königreich Jerusalem, dessen Monarch auf die Waffenhilfe seiner Vasallen doch so stark angewiesen war, hätte es eigentlich funktionieren sollen. Die Sache hatte jedoch einen gewaltigen Haken: Die Strategie des Adels konnte eigentlich nur in einem Reich der Utopie Erfolg haben, in dem sämtliche Lehnsleute des Königs im Einklang miteinander entschieden und handelten und der Monarch sich überdies in vollkommener Abhängigkeit von ihnen und ihren Diensten befand. In einer Feudalutopie wie sie die Gesetzesbücher entwarfen, mochte das alles angehen. In der Realität der ersten Hälfte des 13. Jahrhunderts jedoch war der Adel des Königreichs Jerusalem kaum je einmal geeint, während der Reichtum, den der Handel brachte, die Könige von Jerusalem befähigte, zumindest für eine gewisse Zeit auch ohne die Dienste ihrer Vasallen auszukommen.
Dies wurde bereits deutlich, als der Adel mit seiner Interpretation der Assise sur la ligece zum ersten Mal Ernst machte. 1198 verbannte König Amalrich II., in der Überzeugung, Rudolf von Saint-Omer sei an einem Mordkomplott gegen ihn beteiligt gewesen, diesen willkürlich aus seinem Reich. Rudolf reagierte, indem er seine Mitvasallen aufforderte, in seinem Namen eine ordentliche Verhandlung vor der Haute Cour anzumahnen. Als der König sich stur zeigte, drohten seine Vasallen ihm in aller Form, ihm ihre Gefolgschaft zu versagen, doch auch dies blieb ohne Erfolg. Rudolf von Saint-Omer konnte erst nach Amalrichs Tod im Jahr 1205 aus dem Exil zurückkehren.
Jedoch vermochte, wie es scheint, noch nicht einmal dieses Fiasko den Glauben der Rechtskundigen an die Verbindlichkeit der Assise zu erschüttern. Das mag daran gelegen haben, dass sie bei einer späteren Gelegenheit tatsächlich Erfolg hatten. Im Juli 1228 landete Friedrich II. auf Zypern. Als Lehnsherr des minderjährigen Königs Heinrich hatte er schon zuvor die Vormundschaft über diesen verlangt, dazu die Einkünfte des Inselreiches für die Zeit bis zu Heinrichs Volljährigkeit. Nachdem es möglicherweise zu einem Bruch zwischen ihnen und dem Jerusalemer König Johann von Brienne gekommen war, hatte sich die Aufmerksamkeit der Ibelins ganz auf das Königreich Zypern konzentriert, wobei sie ihre Stellung auf der Insel wohl auch über die Grenzen der Legalität hinaus ausnutzten. Die Entschlossenheit Friedrichs II., sein Anrecht als Kaiser und Lehnsherr durchzusetzen, kollidierte unmittelbar mit den Ansprüchen Johanns von Ibelin-Beirut, der seinem Bruder Philipp als Vormund des jungen Königs von Zypern nachgefolgt war. Durch einen hochdramatischen Vorfall nach seiner Landung – er ließ bei einem Bankett seine einheimischen Gäste von Bewaffneten umzingeln – bekräftigte Friedrich II. seinen Anspruch noch einmal persönlich. Im Namen der Krone von Jerusalem befahl er Johann von Ibelin außerdem, sein Lehen Beirut aufzugeben, von dem der Kaiser behauptete, er habe es sich widerrechtlich angeeignet. Der Streit wurde beigelegt, bevor der Kaiser nach Palästina weitersegelte, doch im Mai des Folgejahres verpachtete er die Regentschaft des Königreichs Zypern an ein Konsortium zypriotischer Adliger, die mit den Ibelins verfeindet waren, und wies diese zudem an, seine und ihre Gegner zu enterben, ohne dass die Haute Cour dabei auch nur erwähnt wurde. Das bedeutete Bürgerkrieg.
Friedrich erreichte Akkon im September 1228 und wurde dort als Regent anerkannt. Nachdem er die Stadt Jerusalem per Vertrag hatte gewinnen können, kehrte er nach Akkon zurück, um der Krone alle Autorität zurückzugeben, die diese – wie er glaubte – seit der Mitte des 12. Jahrhunderts eingebüßt hatte. Dabei ergriff der Kaiser zwei Maßnahmen, die er unmöglich rechtfertigen konnte: Er enteignete die Ibelins und deren Anhänger, indem er ihre Kronlehen im Umland von Akkon einzog. Und er unterstützte die Anwartschaft des Deutschen Ordens – dessen Ritter seine stärksten Unterstützer stellten – auf die Herrschaft Toron, wobei er den Anspruch des rechtmäßigen Erben einfach überging. Im Verlauf einiger turbulenter Wochen ergriffen die erbosten Vasallen des Königreichs die üblichen und – wie man allgemein annahm – ihnen zustehenden Maßnahmen: Sie eroberten die Besitzungen der Ibelins mit Waffengewalt zurück und drohten mit der Einstellung ihrer Lehnsdienste, wodurch sie den Kaiser auch tatsächlich zwangen, von seiner vorherigen Entscheidung zugunsten des Deutschen Ordens abzurücken. In ihrer Euphorie über den errungenen Sieg vergaßen sie bloß, dass Friedrich II., der noch immer exkommuniziert war, über keine nennenswerten Truppen verfügte und, von Sorgen über den Einfall eines päpstlichen Heeres in seine unteritalienischen Territorien geplagt, möglichst bald in die Heimat zurückkehren wollte, sich in einer ausnehmend schwachen Verhandlungsposition befunden hatte.
Nach Friedrichs Abreise brach auf Zypern ein Bürgerkrieg aus, in dem die Parteigänger der Ibelins den Herrschaftsanspruch der fünf kaiserlichen „Regenten“ bestritten, die sich der Ibelin’schen Lehen bemächtigt hatten. Johann von Ibelin-Beirut rüstete ein Expeditionsheer zur Überfahrt nach Zypern, das die kaisertreuen Truppen am 14. Juli 1229 vor den Toren von Nikosia schlug. Die letzte Burg der kaiserlichen Partei ergab sich im darauffolgenden Sommer. Friedrich II. stellte eine starke Streitmacht unter dem Befehl seines Marschalls Richard Filangieri auf, den er zu seinem Stellvertreter auf Zypern bestellt hatte. Richard und seine Truppen setzten im Herbst 1231 die Segel in Richtung Osten, landeten allerdings nicht auf Zypern, sondern gingen in Palästina an Land, wo sie Beirut, die Residenzstadt Johanns von Ibelin auf dem Festland, angriffen und seine Zitadelle belagerten. Richard verlangte die Unterwerfung der Stadt Tyrus und bekam seinen Willen. Dann trat er vor einer Versammlung von Rittern und Bürgern in Akkon auf. Die dort Versammelten erkannten ihn vermutlich durchaus als den ordnungsgemäß ernannten Stellvertreter des rechtmäßigen – wenn auch abwesenden – Regenten an; man wies ihn jedoch auch darauf hin, dass das, was er da gerade in Beirut versuchte – einen Vasallen mit Gewalt aus seinem Lehen zu entfernen –, gegen das Gesetz verstoße. Nachdem Richard alle Aufforderungen, von Beirut abzulassen, ignoriert hatte, setzte Johann von Ibelin Anfang 1232 mit einer Streitmacht von Zypern auf das Festland über, um seine Zitadelle zu retten. Zu diesem Zeitpunkt hatte sich in Akkon bereits eine Bürgerschaft svertretung zusammengefunden, die aus einer schon zuvor bestehenden Bruderschaft hervorgegangen war und deren Zweck es anscheinend gewesen ist, den Widerstand gegen den Kaiser zu bündeln und andererseits sicherzustellen, dass Akkon, die bedeutendste Stadt im Krongut des Königreichs Jerusalem, nicht in die Hände Friedrichs II. fiel. Obwohl eine Reihe einflussreicher Kronvasallen, darunter der Graf Balian Garnier, der Johann von Brienne nahegestanden und den Ibelins zuvor eher ferngestanden hatte, sich nun der Sache Johanns von Ibelin-Beirut anschlossen, zeigen die Gründung dieses Bürgerrates von Akkon sowie sein Überleben während der nächsten zehn Jahre doch nur, wie ineffizient der komplizierte Mechanismus der Assise sur la ligece letztlich gewesen ist – selbst in der Interpretation des Adels. Als sich Johann von Ibelin an seine Mitvasallen gewandt hatte, geschah dies zwar ganz im Einklang mit der Assise, aber das erbärmliche Echo auf seine Bitte stand in scharfem Kontrast zu den großspurigen Versprechungen der gelehrten Theorie. Gerade einmal 43 seiner Gefährten kamen ihm im Norden zu Hilfe, gingen jedoch nicht gegen die kaiserlichen Truppen vor. Johann war gezwungen, nach Akkon zurückzukehren, wo er zum Stadthauptmann ernannt wurde und eine Truppe um sich scharte, die groß genug war, um Tyrus zu bedrohen. Das lockte Richard Filangieri und sein Belagerungsheer von Beirut herbei, wobei allerdings ein kleines Kontingent der Adelspartei nördlich von Akkon überrascht und besiegt wurde. In der Zwischenzeit hatten auf Zypern die Abwesenheit Johanns von Ibelin sowie sein gescheitertes Vorgehen gegen die Partei Friedrichs II. in Palästina den Anhängern des Kaisers auf der Insel genug Selbstvertrauen eingeflößt, sich erneut an deren Eroberung zu versuchen, wobei sie von Richard Filangieri unterstützt wurden. Allerdings fügten ihnen die Ibelins in der Schlacht von Agridi am 15. Juni 1232 eine vernichtende Niederlage zu. Mit der Einnahme von Kyrenia (dem heutigen Girne) ging der Bürgerkrieg auf Zypern im April 1233 endgültig zu Ende.
Während der nächsten acht Jahre erfreute sich die ganze Region eines recht labilen Friedens. Zypern war fest in der Hand der Ibelins, und dasselbe galt für Beirut und zahlreiche weitere Lehen in Palästina. Im Krongut des Königreichs Jerusalem war zwar Akkon unter den Einfluss seines Bürgerrates gekommen, aber Tyrus und Jerusalem befanden sich in der Hand des Kaisers. In den Jahren 1232 bis 1241 kam es zu langen und fruchtlosen Verhandlungen zwischen dem Kaiser, dem Papst und Vertretern des ansässigen Adels. 1242 führte die wachsende Unterstützung für Friedrich II., dem sich nun auch die Johanniter angeschlossen hatten, zu einem coup de main, durch den beinahe Akkon an die Kaisertreuen gefallen wäre. Allerdings verfiel nun die Adelspartei auf die Fiktion, der junge König Konrad, der im darauffolgenden Jahr volljährig werden würde, brauche einen neuen Regenten. Man ernannte Alix von Champagne. Endlich gelang es nun auch dem Adel, Tyrus zu erobern; bald darauf wurde auch Jerusalem von der Opposition besetzt. Die Regentschaft von Alix’ Nachfolger Heinrich von Zypern war vor allem deshalb bemerkenswert, weil er zahlreiche Kronlehen an die führenden Vertreter des Hauses Ibelin vergab: Jaffa an Johann von Ibelin-Jaffa, Achziv an Balian von Ibelin-Beirut, Tyrus an Philipp von Montfort, einen Sohn der Helvis von Ibelin. Nicht weniger außerordentlich war allerdings die Unterstützung, die Heinrich von Papst Innozenz IV. erhielt, der im Jahr 1245 Kaiser Friedrich seiner sämtlichen Ämter enthoben hatte. Kraft seiner päpstlichen Autorität bestätigte Innozenz Heinrich zuliebe Urkunden und Privilegien, von denen einige offenkundig gefälscht waren, und entband Zypern von der Oberhoheit des römisch-deutschen Kaisers.
In den 1250er-Jahren veränderte sich die Situation der Lateiner in Palästina und Syrien entscheidend zum Schlechteren: Die Mongolen betraten die Bühne. Im Jahr 1243 schlugen sie die Rumseldschuken in der Schlacht am Köse Daği in Anatolien. Anatolien wurde zum mongolischen Protektorat. Einige Jahre darauf, 1256, zerstörten die Mongolen das Hauptquartier der Assassinen, die Bergfestung Alamut in Iran. 1258 eroberten und plünderten sie Bagdad und besetzten das Gebiet des heutigen Nordirak. 1260 fielen sie in Syrien ein, brandschatzten Aleppo, zerschlugen die ayyubidischen Kleinfürstentümer im Norden und versetzten die Einwohner von Damaskus so sehr in Angst und Schrecken, dass diese sich den Mongolen unterwarfen.
Im September desselben Jahres gelang es den ägyptischen Mamluken, die Mongolen in der Schlacht von ʿAin Dschalut zu besiegen. Bei den Mamluken handelte es sich um Eliteeinheiten von Militärsklaven, deren Heimat vor ihrer Versklavung zumeist außerhalb der islamischen Welt gelegen hatte. Zur fraglichen Zeit befanden sich unter ihnen zahlreiche Kiptschaktürken aus den Steppen Südrusslands. Die Mamluken waren schon seit geraumer Zeit ein tragender Bestandteil der islamischen Heere gewesen, und insbesondere in Ägypten waren sie zu Macht und Einfluss gelangt. So stammte aus ihren Reihen die ausgesuchte Leibwache, bahriya genannt, des Sultans as-Salih Ayyub. Die bahriya-Mamluken hatten sich unter anderem auch beim Sieg über den Kreuzzug Ludwigs IX. hervorgetan, aber der neue Sultan Turanschah, der seinem Vater as-Salih Ayyub nach dessen Tod am 22. November 1249 auf den Thron gefolgt war, misstraute ihnen und war bestrebt, sie in sämtlichen Staatsämtern durch Angehörige seines eigenen Militärgefolges zu ersetzen. Am 2. Mai 1250 wurde Turanschah durch Angehörige der bahriya ermordet, die sogleich Schadschar ad-Durr, die Favoritin des verstorbenen Sultans, zur Sultanin erhoben. Schadschar ad-Durr war eine Sklavin türkischer Abstammung, was sie den Mamluken ähnlich machte, und sie hatte in der Zeit zwischen dem Tod as-Salih Ayyubs und der Thronbesteigung Turanschahs die Geschicke Ägyptens gelenkt. Der ebenfalls türkischstämmige Mamlukenemir Aibak wurde zum obersten Heerführer und Gatten Schadschar ad-Durrs bestimmt, während ein kaum sechs Jahre alter Ayyubidenprinz namens al-Aschraf Musa zum Sultan erhoben wurde und einstweilen der Herrschaft Aibaks und Schadschar ad-Durrs einen Hauch von Legitimität verlieh. Ein Versuch der anderen Ayyubidenprinzen, Ägypten im Namen ihrer Dynastie zurückzuerobern, wurde zurückgeschlagen. Aibaks Herrschaft, die von Aufruhr und Repressionen gekennzeichnet gewesen war, endete am 10. April 1257, als ihn Schadschar ad-Durr im Bad ermordete. Sie selbst wurde kurz darauf ebenfalls „beseitigt“. Aibak folgte zunächst sein Sohn Nur ad-Din Ali nach, allerdings handelte es sich hierbei um eine Scheinnachfolge, wie sie für das Mamlukensultanat typisch werden sollte, und Ali blieb nur lange genug an der Macht, um einem weiteren Emir den Weg zum Thron zu ebnen, woraufh in der legitime Erbe in der Versenkung verschwand. Angesichts der mongolischen Bedrohung wurde also auch Nur ad-Din Ali abgesetzt, wonach der Anführer der Mamlukengarde seines ermordeten Vaters, Saif ad-Din Qutuz, das Regiment übernahm und am 12. November 1259 zum Sultan proklamiert wurde. Qutuz war es auch, der die Mongolen bei ʿAin Dschalut schlug, doch auf der triumphalen Rückreise nach Ägypten wurde er am 24. Oktober 1260 auf Betreiben einer Gruppe von Emiren erdolcht, deren Anführer Baibars nicht nur Qutuz’ wichtigster Heerführer war, sondern auch bei der Ermordung Turanschahs eine führende Rolle gespielt hatte. Baibars bestieg nun seinerseits den ägyptischen Thron. Innerhalb von drei Monaten hatte er sich Damaskus gesichert und die Mamlukenherrschaft über Syrien und das nördliche Zweistromland ausgedehnt. Im Jahr 1261 installierte er ein Mitglied der Abbasidendynastie als Kalifen und verlegte den Sitz des Kalifats somit von Bagdad nach Kairo. Und dann begann er, die lateinischen Herrschaften zu beseitigen.
Nach ʿAin Dschalut fanden die Lateiner mit einem Mal ihr Hinterland im Besitz zweier mächtiger Gegner: der Mongolen und der Mamluken. Das Grenzgebiet zwischen beiden lag im Nordirak. Bagdad war zerstört. Die Handelswege versanken im Chaos. Zugleich eröffnete jedoch die Einung Zentralasiens unter mongolischer Herrschaft zahlreiche Möglichkeiten, was die Einrichtung neuer Handelsrouten in den bzw. aus dem Fernen Osten betraf. Zwei von diesen neuen Wegen sollten ihre Bedeutung bis in das späte 14. Jahrhundert nicht verlieren. Der eine verlief vom Hafen von Hormus am Persischen Golf durch Iran bis nach Täbris, wo er sich teilte: Der eine Zweig führte nach Trapezunt am Schwarzen Meer; der andere wandte sich nach Süden, um bei Ayas in Kilikien auf die Mittelmeerküste zu stoßen. Ayas stieg im 13. Jahrhundert zu einem bedeutenden Handelshafen auf, der enge Verbindungen zu Famagusta auf Zypern unterhielt. Die andere große Route führte nördlich des Kaspischen Meeres durch Zentralasien und endete in einer Reihe von Häfen an der Nordküste des Schwarzen Meeres: Tana (heute Asow), Kaffa (Feodossija), Soldaia (Sudak) und Cembalo (Balaklawa).
Die Auswirkungen dieser zweiten Verschiebung der asiatischen Handelsrouten innerhalb eines Jahrhunderts waren sogar noch tiefgreifender als die der vorigen. Die begehrlichen Blicke der italienischen Kaufleute begannen nun, sich von der Levante auf den Schwarzmeerraum zu richten, wobei aus Konkurrenz und Rivalität bald Spannungen erwuchsen. Konstantinopel, das die schmale Durchfahrt vom Schwarzen Meer ins Mittelmeer kontrollierte, kam so eine neue Bedeutung zu, und als die Stadt im Juli 1261 wieder an die Griechen fiel, bedeutete das für die Venezianer, die am Schwarzen Meer seit 1204 Handel getrieben hatten, einen herben Rückschlag. Anfang desselben Jahres 1261 hatte der byzantinische Kaiser Michael VIII. Palaiologos einen Handelsvertrag mit den Genuesen geschlossen, wodurch diesen im Großen und Ganzen dieselben Privilegien eingeräumt wurden, wie sie den Venezianern im Lateinischen Kaiserreich gewährt worden waren. Zwar sollten die Genuesen nie in den Genuss aller ihnen versprochenen Anrechte kommen – 1264 wurden sie sogar zeitweilig aus Konstantinopel verbannt –, aber sie erhielten doch zumindest ein Handelsquartier in Pera, Konstantinopel gegenüber auf der anderen Seite des Goldenen Horns gelegen, sowie Zugang zum Schwarzen Meer. Die Kriegsflotten der Italiener patroullierten nun regelmäßig in der Ägäis, und in den 1260er-Jahren dehnte sich der Seekrieg zwischen den italienischen Handelsmächten auf den ganzen östlichen Mittelmeerraum aus. Erst 1270 kam es zu einem Friedensschluss, der in der Hauptsache darauf zurückzuführen war, dass Ludwig IX. von Frankreich für seinen geplanten Kreuzzug eine Flotte benötigte. Aber die Genuesen verfolgten die Erweiterung ihres Einflussbereiches, und das bedeutete wiederum Krieg: gegen die Pisaner, die sich in den 1280er-Jahren im Osten ausgebreitet hatten; und gegen die Venezianer, mit denen es am Ende des Jahrhunderts zum großen Konflikt kam.
In ihrem Frühstadium manifestierte sich die erbitterte Rivalität zwischen Genua und Venedig in den Straßenschlachten, die 1256 bis 1258 in Akkon tobten. Der sich anschließende Großkonflikt ist als „Krieg von Saint-Sabas“ bekannt geworden, weil er durch einen Streit ausgelöst wurde, in dem es um den Grundbesitz des Klosters Saint-Sabas in Akkon ging. Am Ende waren so viele unterschiedliche Konfliktparteien in die Auseinandersetzung zwischen Genuesen und Venezianern hineingezogen worden, dass man durchaus von einem allgemeinen Bürgerkrieg in der lateinischen Levante sprechen könnte. Die Mutterstädte Venedig und Genua, aber auch Pisa, das zunächst die Genuesen unterstützte, 1257 jedoch auf die Seite der Venezianer überlief, sandten Kriegsschiffe und Soldaten. In den Straßen von Akkon wurden Belagerungsmaschinen in Stellung gebracht, und die Italiener befestigten ihre jeweiligen Viertel. Die übrigen Einwohner von Akkon sahen sich gezwungen, entweder die eine oder die andere Seite zu unterstützen. Die örtlichen Lehnsnehmer waren ebenfalls in zwei Lager gespalten, wobei den Ausschlag für eine Parteinahme oftmals lange Vorgeschichten von Auseinandersetzungen und Meinungsverschiedenheiten gaben, die die einzelnen Adligen mit den italienischen Kaufleuten gehabt hatten. Die meisten führenden Herren des Königreichs Jerusalem, darunter Johann von Ibelin-Arsuf, der 1256 die Regentschaft übernahm, favorisierten die Genuesen, aber eine einflussreiche Gruppe um Johann von Ibelin-Jaffa, der die Regentschaft bei Ausbruch des Krieges innegehabt hatte, ergriff Partei für die Venezianer und bewirkte schließlich sogar einen erneuten Regentenwechsel. Der junge Hugo von Zypern, der zu dieser Zeit noch ein Kind war, übernahm nominell die Regentschaft im Königreich Jerusalem, die de facto jedoch von seiner Mutter Plaisance von Antiochia ausgeübt wurde. Plaisance favorisierte die Venezianer. Der Krieg wurde erst entschieden, als im Juni 1258 eine gewaltige Seeschlacht zwischen den Flotten der Venezianer und Genuesen mit einem Sieg der Venezianer endete. Die Genuesen hatten die Hälfte ihrer Galeeren verloren; 1700 Matrosen waren entweder getötet worden oder in venezianische Gefangenschaft geraten. Die Genuesen beschlossen daraufhin, Akkon zu verlassen und sich ganz auf Tyrus zu konzentrieren. Die Venezianer übernahmen einen Teil des genuesischen Viertels von Akkon und umgaben ihren neugewonnenen Besitz mit einer Verteidigungsmauer, deren Überreste noch heute zu sehen sind.
In dem Maß, in dem sich die Abläufe des Levantehandels veränderten, nahm das Handelsvolumen der Waren ab, die in den christlichen Hafenstädten an der Mittelmeerküste umgeschlagen wurden. Schon bald machte sich die angespannte Finanzlage deutlich bemerkbar. Ende der 1250er-Jahre begann Julian Garnier, der Graf von Sidon, Teile seiner Grafschaft an den Deutschen Orden abzugeben; 1260 verpachtete er das verbliebene Territorium an die Templer. Das war eine riskante Vorgehensweise, aber Julians Besitzungen waren durch muslimische Angriffe stark in Mitleidenschaft gezogen worden; ein Überfall der Mongolen kurz vor der Schlacht von ʿAin Dschalut scheint der letzte Strohhalm gewesen zu sein. Bei ihrem Vorstoß waren die Mongolen sogar nach Sidon selbst eingedrungen und hatten die Stadtmauern zerstört. Einen Wiederaufbau konnte sich Julian nicht leisten. Im Jahr 1261 verpachtete Balian von Ibelin-Arsuf seine Herrschaft an den Johanniterorden. Wenn man bedenkt, wie kostspielig Befestigungsanlagen und deren Besatzungen in der Regel waren, grenzt es an ein Wunder, dass so viele Adlige überhaupt so lange an ihren Lehen festhielten. Allerdings kann man, darauf hat Steven Tibble hingewiesen, die genannten Vorgänge auch anders interpretieren: Womöglich verfügten Sidon und Arsuf als einzige Territorien noch über so viele Ressourcen, Geld und Güter, dass sich überhaupt jemand für sie interessierte – ob nun als Pächter, Käufer oder Eroberer.
Nachdem er seine Herrschaft über die muslimischen Gebiete Syriens ausgedehnt hatte, begann Sultan Baibars damit, ganz systematisch den Einflussbereich der christlichen Lateiner zu beschneiden. Wie Saladin war auch Baibars ein Fremder – in seinem Fall ein Kiptschaktürke –, aber im Gegensatz zu Saladin stammte er nicht aus einer Gegend mit einer langen muslimischen Tradition und blieb im Grunde seines Herzens stets ein türkischer Stammesfürst und Krieger. Baibars war ein hinterlistiger und skrupelloser Mann, aber er war auch ein tüchtiger Verwalter und fähiger Feldherr – ein wesentlich besserer Stratege, als Saladin es gewesen war –, und seine streng methodische Herangehensweise bei der Rückeroberung der levantinischen Küstenebene legte das Fundament für die schließliche Vertreibung der Lateiner im Jahr 1291. Alles begann 1263 mit einem verheerenden Überfall auf Galiläa, in dessen Verlauf Baibars’ Truppen unter anderem die Kathedrale von Nazareth in Schutt und Asche legten. 1265 nahmen sie Caesarea und Arsuf ein und besetzten zeitweise Haifa. 1266 folgte die Templerburg Safed, 1268 Jaffa, Beaufort – ebenfalls eine Templerfeste – und die Stadt Antiochia, 1271 schließlich eine weitere Burg der Templer, Safita, sowie die Johanniterburg Krak des Chevaliers und das vom Deutschen Orden gehaltene Montfort. Bis zum Tod des Sultans am 30. Juni 1277 waren die lateinischen Siedler auf einen schmalen Küstenstreifen zwischen Margat im Norden und ʿAtlit im Süden zurückgeworfen worden; eine zusätzliche Enklave bestand um das weiter nördlich gelegene Latakia. Baibars’ Feldzüge folgten keineswegs einer ungezügelten Zerstörungswut. Einerseits wollte er, wie es scheint, den Europäern die Errichtung neuer Brückenköpfe auf den gerade von ihm zurückeroberten Küstenabschnitten so schwer wie möglich machen; andererseits sorgte er dafür, dass die ägyptische Schifffahrt nun endlich wieder frisches Trinkwasser und andere Vorräte aus den Häfen beziehen konnte, die ihr zuvor seit 1197 verwehrt gewesen waren. Gewiss: Arsuf, Caesarea, Antiochia und Montfort wurden gänzlich oder in Teilen zerstört, aber Jaffa überstand den Ansturm unbeschadet, während Baibars den Landbesitz in den Herrschaften Arsuf und Caesarea unter seinen Emiren aufteilte und diesen die Burg Caco (Qaqun) zum Stützpunkt gab. Die ganze Gegend zwischen den neuen Landgütern und der Küste überließ er jedoch nomadischen Stämmen. Der Krak des Chevaliers sowie die Burgen von Beaufort und Safed wurden wieder instandgesetzt und mit Garnisonen versehen, ebenso Hunin und Toron. Im Ergebnis war Akkon von einem Ring aus Mamlukenfestungen umgeben, als hätte sich eine Schlinge um den Hals des verbliebenen lateinischen Territoriums gelegt. Baibars scheint jedoch nie einen ernsthaften Versuch unternommen zu haben, Akkon selbst einzunehmen. Zwar unternahmen seine Truppen mehrere Überraschungsangriffe auf die Stadt, doch handelte es sich dabei wohl tatsächlich nur um improvisierte Streifzüge, denen die hauptsächlichen Merkmale von Baibars’ ernstem strategischen Vorgehen – sorgfältige Planung und Rüstung nämlich – völlig abgingen. Anscheinend war dem Sultan vollkommen bewusst, dass der Wohlstand seines eigenen Reiches noch immer zu einem Gutteil von den in Akkon umgeschlagenen Waren abhing; womöglich zögerte er, das wirtschaftliche Wohlergehen seiner Territorien durch einen voreiligen Angriff auf diesen wichtigen Handelsplatz unnötig zu gefährden.
Die Siedler waren gespalten, was das weitere Vorgehen gegen ihre Widersacher betraf. Bohemund VI. von Antiochia-Tripolis, der seinem Vater Bohemund V. im Jahr 1252 nachgefolgt war, schloss gemeinsam mit seinem Schwiegervater König Hethum I. von Kleinarmenien ein Bündnis mit den Mongolen und eroberte mit einem mongolischen Heer im März 1260 Damaskus. In der Folge gelang es Bohemund, seine syrischen Besitzungen zu vergrößern. Die Stadtoberen von Akkon andererseits, die wohl der – durchaus plausiblen – Ansicht waren, die unmittelbare und sehr konkrete Bedrohung durch die Mongolen müsse um jeden Preis zurückgeschlagen werden, gestatteten es dem Mamlukensultan Qutuz vor der Schlacht von ʿAin Dschalut, drei Tage lang mit seinem Heer vor Akkon zu lagern, und versorgten die muslimischen Truppen außerdem mit Proviant. Selbst innerhalb des Königreichs Jerusalem schlugen nun einige Territorialherren ihren eigenen Weg ein. In den 1250er-Jahren sorgte, wie es scheint, Johann von Ibelin-Jaffa dafür, dass seine Grafschaft von einem Waffenstillstandsvertrag mit dem Herrscher von Damaskus ausgenommen wurde; er wollte wohl von Jaffa aus auf eigene Faust militärisch gegen die Muslime vorgehen. In den Jahren 1261 und 1263 schloss Johann gemeinsam mit seinem Vetter Johann II. von Ibelin-Beirut und den Johannitern von Arsuf einen Waffenstillstand mit Baibars und zeigte sich sogar bereit, das ägyptische Heer in Jaffa seine Marschvorräte auffüllen zu lassen. 1269 schloss auch Isabella von Beirut einen Vertrag mit Baibars, der es ihr erlaubte, eine Forderung des Königs nach Isabellas servise de mariage – mit anderen Worten: die Zwangsverheiratung auf Anordnung ihres Lehnsherrn – abzuwenden. Separatverträge mit Sultan Qalawun, der den Mamlukenthron 1279 usurpiert hatte, schlossen in den Jahren 1282 und 1283 die Templer, 1285 Margarete von Tyrus. Die betreffenden Herrinnen und Herren machten natürlich nur von den Anrechten der Markherrschaft Gebrauch, die ihnen aufgrund der besonderen Grenzlage ihrer Territorien zustanden. Dennoch zeigt die große Anzahl von Separatverträgen, die in dieser Zeit mit den Muslimen geschlossen wurden, wie schwach die Zentralgewalt der Jerusalemer Krone mittlerweile geworden war.
Tatsächlich wurden die einzelnen lateinischen Territorien von Streitigkeiten im Inneren zersplittert. Um die Grafschaft Tripolis etwa stritten sich gleich mehrere Parteien, darunter eine, die sich aus italienischen Einwanderern zusammensetzte und deshalb als die „Partei der Römer“ bekannt war. Die „Römer“ waren von der zweiten Frau Bohemunds V., Lucia von Segni, einer Großnichte Papst Innozenz’ III., nach Tripolis eingeführt worden. Lucias Bruder Paul von Segni, Bischof von Tripolis, war ihr Anführer. Die „Römer“ gewannen während der Regierungszeit von Lucias Sohn Bohemund VI. beständig an Einfluss. Als Bohemund VII. im Jahr 1277 aus Kilikien herbeigezogen kam, um die Regierungsgeschäfte in der Grafschaft zu übernehmen, widersetzten sich seiner Herrschaft nicht nur die „Römer“, sondern auch die Templer. Dieser Opposition schloss sich bald Guido Embriaco an, der Herr von Dschubail, den Bohemunds Weigerung verärgert hatte, der Heirat von Guidos Bruder mit einer Erbin aus derselben Gegend zuzustimmen. Sechs Jahre lang wurde die Grafschaft von einem Bürgerkrieg geplagt, der erst zu einem Ende kam, als Bohemund Guido von Dschubail, dessen Brüder Johann und Balduin sowie einen weiteren Verwandten namens Wilhelm in einem Verließ einmauern ließ, wo sie verhungerten.
Die Thronbesteigung Hugos von Antiochia-Lusignan als Hugo I. von Jerusalem im Jahr 1269 stieß ebenfalls auf Widerstand. Seit dem Tod Balduins V. im Jahr 1186 war Hugo der erste Angehörige seines Hauses, der nicht nur dem Namen nach König von Jerusalem war, sondern auch tatsächlich dort residierte. Seine Tante Maria von Antiochia, eine Enkelin der Königin Isabella I. von Jerusalem, erhob ihrerseits Anspruch auf den Thron, mit der Begründung, sie sei eine nähere Erbin Isabellas II., die als letzte Herrscherin von Jerusalem tatsächlich im Heiligen Land Präsenz gezeigt hatte. Rein rechtlich betrachtet, war Marias Anspruch der solidere, aber die Haute Cour, die befugt war, gemeinschaftlich einen obersten Lehnsherrn auszuwählen, ignorierte Maria und entschied sich stattdessen für Hugo, einen Mann, der nicht nur jünger war als seine Tante, sondern auch schon König von Zypern. Maria legte in Rom Berufung ein, wo man ihren Fall 1272 anhörte. Auf den Rat der Templer hin – und vermutlich mit dem Einverständnis des Papstes – bot sie an, das Königreich Jerusalem an Karl von Anjou zu verkaufen. 1276 stellte die Kurie das Verfahren ein, und der Verkauf der Krone von Jerusalem an Karl von Anjou wurde bis zum März 1277 abgeschlossen.
Hugo hatte in der Zwischenzeit feststellen müssen, dass der verbliebene Rest des Königreichs Jerusalem faktisch unregierbar war. Er bemühte sich, mit Autorität aufzutreten. Vielleicht bestand er auch auf dem Vorrecht seines Hofgerichts, in Eigentumssachen zu entscheiden, die italienischen Besitz außerhalb der Handelsquartiere betrafen. Hugo entschied sich, die Zweckentfremdungen von Lehen oder von Teilen des Kronlandes, die sich in den Jahren der Regentschaft ereignet hatten, nicht automatisch zu ahnden. Dennoch deutet manches auf eine Weiterentwicklung der Verwaltungsstrukturen unter seiner Herrschaft hin, so etwa die Herausbildung eines engeren Kronrates und die nun beginnende Verwendung eines Geheimsiegels. Zur selben Zeit musste der König sich allerdings auch mit einigen Fällen von Ungehorsam auseinandersetzen, darunter der Weigerung Isabellas von Beirut, der Pflicht zum servise de mariage nachzukommen, sowie der Anfeindungen durch die Templer, deren neuer Großmeister Wilhelm von Beaujeu mit dem französischen Königshaus – und somit eben auch mit Karl von Anjou – verwandt war. Hugo I. muss gewusst haben, dass Karl – dessen Einfluss im östlichen Mittelmeerraum mittlerweile beträchtlich war – bereits daran war, die Durchsetzung seiner eigenen Ansprüche auf die Krone von Jerusalem in die Wege zu leiten, wobei ihn nicht nur der Papst, die Templer und die Venezianer unterstützten, sondern auch – und das war vielleicht entscheidend – jenes französische Truppenkontingent, das seit seiner erstmaligen Stationierung in Akkon im Jahr 1254 eine immer größere Bedeutung für das Königreich angenommen hatte. Tatsächlich waren die Hauptleute dieser französischen Soldaten mittlerweile in das politische Establishment des lateinischen Ostens aufgestiegen, war ihnen doch – gewissermaßen „qua Amt“ – die Seneschallwürde des Königreichs Jerusalem verliehen worden. Die politische und militärische Stärke Karls von Anjou muss vielen Siedlern als eine Art Lebensversicherung ihres Gemeinwesens erschienen sein, und der Papst dachte wohl ganz ähnlich.
Im Oktober 1276 reiste Hugo überstürzt aus Palästina ab, mit der Begründung, sein Königreich sei vollkommen unregierbar. Elf Monate später, im September 1277 traf dort der Bevollmächtigte Karls von Anjou Roger von San Severino, ein und beanspruchte im Namen seines Herrn die Regierung. Jetzt hätten sich eigentlich die trotzigen Einsprüche und das Pochen auf die Tradition wiederholen können, mit denen schon Friedrich II. in der Levante empfangen worden war, insbesondere, da Roger angewiesen war, allen widerspenstigen Vasallen ihre sofortige Enteignung und Verbannung anzudrohen. Am Ende leisteten die Lehnsleute des Königreichs Jerusalem kaum nennenswerten Widerstand, vielleicht weil sie wussten, dass Karl von Anjou den Papst auf seiner Seite hatte. Die Adelsopposition, die solche Theorien hervorgebracht und in der Vergangenheit stets den zähesten Widerstand geleistet hatte – sie nahm ihren Abschied mit einem leisen Wimmern.
Mit der Machtübernahme Karls von Anjou wurde das Königreich Jerusalem Teil eines Großreiches im östlichen Mittelmeerraum, dem man die langfristige Erhaltung der lateinischen Territorien durchaus zutrauen durfte. Auch für das französische Kontingent in Akkon übernahm Karl nun die Verantwortung. Ganz ohne Widerspruch wurde die angevinische Herrschaft jedoch nicht aufgenommen, und in den Jahren 1277 bis 1286 war das christliche Palästina sogar stärker gespalten als je zuvor. Johann von Montfort und Isabella von Beirut verfolgten jeweils ihre eigenen Ziele, ohne sich dabei sonderlich um irgendeinen König zu kümmern. Hugo von Antiochia-Lusignan wiederum stattete, wohl in der Hoffnung, sein Königreich doch noch irgendwie zurückzugewinnen, in den Jahren 1279 und 1284 Tyrus, 1283 Beirut Besuche ab. Hugo starb am 4. Mai 1284 in Tyrus; Nachfolger als König von Zypern und Jerusalem wurde sein Sohn Johann, der seinen Vater jedoch nur um ein knappes Jahr überlebte, woraufhin sein jüngerer Bruder Heinrich die beiden Kronen übernahm. In der Zwischenzeit waren auf die Sizilianische Vesper der Tod Karls von Anjou und der Zerfall des angevinischen Großreiches gefolgt. Die Mehrheitsmeinung im Heiligen Land favorisierte nun wieder das zypriotische Königshaus, und so entschied sich der neue französische König Philipp IV. realistischerweise dafür, in einem Anflug von Realitätssinn, die Anjou fallenzulassen und stattdessen den Anspruch der Lusignans zu unterstützen; die Finanzierung der französischen Truppen in Akkon übernahm er nun auch wieder selbst. Am 4. Juni 1286 landete Heinrich II. von Zypern in Akkon und wurde am 15. August in der Kathedrale von Tyrus, die mittlerweile der übliche Krönungsort geworden war, zum König von Jerusalem gekrönt. Danach kehrte der gesamte Hofstaat nach Akkon zurück, wo zwei Wochen lang getafelt, gespielt und gefeiert wurde. Zum Festprogramm gehörten auch Schauspieldarbietungen, etwa von Szenen aus der Geschichte von König Artus’ Rittern der Tafelrunde oder dem Roman de Troie.
Es sollte das letzte große Fest sein, das die Lateiner in Akkon feierten, denn die Mamluken befanden sich wieder auf dem Vormarsch. Schon 1285 waren ihnen die große Johanniterfestung Margat und die Stadt Maraclea (Maraqiya) in die Hände gefallen. 1287 nahmen sie Latakia ein. Zwei Jahre darauf begann Sultan Qalawun, der schon seit einiger Zeit oppositionelle Umtriebe in der Grafschaft unterstützt hatte, eine Offensive gegen Tripolis, dessen einzelne Parteiungen – ein Erbe des verheerenden Bürgerkrieges – noch immer in erbitterter Feindschaft zueinander standen. Bohemund VII. war am 19. Oktober 1287 gestorben, und seine Schwester Lucia, deren Thronanspruch durch einen Zusammenschluss von Bürgern unter genuesischem Schutz infrage gestellt worden war, konnte die Herrschaft erst nach langen Verhandlungen antreten. Als die Belagerung von Tripolis begann, suchten Venezianer und Genuesen ihr Heil in der Flucht, und ein Generalangriff der muslimischen Belagerer am 26. April 1289 stieß auf nur wenig organisierten Widerstand. Die Gräfin entkam zwar zusammen mit Amalrich von Tyrus, dem jüngeren Bruder des Königs Heinrich von Zypern, der zwischenzeitlich mit Verstärkungen eingetroffen war, aber die meisten Verteidiger der Stadt hatten nicht so viel Glück und wurden massakriert. Dann zog das Mamlukenheer weiter und besetzte Enfeh und Batrun. Von der lateinischen Grafschaft Tripolis war nichts mehr übrig außer der bedeutenden Templerfestung Tartus und der Stadt Dschubail, die jetzt von einem Vetter der Grafen von Tripolis gehalten wurde, der die Tochter des örtlichen Grundherrn geheiratet hatte. Diesem Herrscherpaar wurde es – gemeinsam mit den restlichen lateinischen Einwohnern von Dschubail – bis etwa 1302 gestattet, unter muslimischer Aufsicht in der Stadt zu verbleiben.
Die Christen von Akkon sandten nach Europa und baten dringend um Hilfe. Im August 1290 trafen dann tatsächlich auch zwanzig venezianische und fünf aragonesische Galeeren ein, die ein Kontingent schlecht ausgerüsteter Kreuzfahrer aus Oberitalien mit sich führten. Zwar war es den Lateinern gelungen, mit Qalawun einen zehnjährigen Waffenstillstand auszuhandeln, aber schon bald ergab sich für die Mamluken ein Vorwand, dieses Abkommen zu brechen, als nämlich die italienischen Kreuzfahrer revoltierten und einige muslimische Bauern aus der Umgebung von Akkon töteten, die in die Stadt gekommen waren, um ihre Ernte auf dem Markt zu verkaufen. Qalawun starb am 4. November 1290, sein Sohn al-Aschraf Khalil übernahm den Oberbefehl über das Mamlukenheer und die laufenden Kriegsvorbereitungen. Im März 1291 marschierten die Mamluken in Ägypten los; auf ihrem Weg schlossen sich ihnen überall Kontingente aus den anderen Teilen ihres Reiches an. Am 5. April traf eine riesige Streitmacht – mit einem nicht minder beeindruckenden Tross von Belagerungsgeräten – vor Akkon ein. Bis zum 8. Mai war der äußere Befestigungsring derart beschädigt, dass den Verteidigern nichts anderes übrig blieb, als ihn aufzugeben. Ein mamlukischer Generalangriff am 18. Mai überwältigte die Stadt vollends. König Heinrich, der am 4. Mai in Akkon eingetroffen war, entkam mit seinem Bruder Amalrich auf einem Schiff nach Zypern, des gleichen einige Adlige mit ihren Familien. Über eine Evakuierung der restlichen Bevölkerung hatte man sich jedoch wenig Gedanken gemacht, und ein großer Teil der christlichen Bevölkerung starb von der Hand der mamlukischen Eroberer. Bis zum Abend war die direkt am Meer gelegene Klosterfestung der Templer der einzige Teil von Akkon, der sich noch in christlicher Hand befand. Begonnene Kapitulationsverhandlungen verliefen im Sande. Die Mamluken unterminierten den Bau, und als der Sultan am 28. Mai die Erstürmung der Templerburg befahl, stürzte diese in sich zusammen, wobei sie Angreifer und Verteidiger gleichermaßen unter ihren Trümmern begrub.
Tyrus war bereits am 19. Mai aufgegeben worden. Sidon wurde Ende Juni von den Mamluken eingenommen, obwohl seine Küstenfestung noch bis zum 14. Juli aushielt. Beirut kapitulierte am 31. Juli; Tartus und ʿAtlit evakuierten die Templer am 3. und am 14. August. Abgesehen von der Templergarnison auf der unmittelbar vor Tyrus gelegenen Insel Arwad, die noch bis 1302 bestand, und der bereits erwähnten christlichen Schattenherrschaft über Dschubail, war die Präsenz der christlichen Lateiner in Palästina und Syrien damit an ihr Ende gekommen – obwohl im 14. Jahrhundert unter den Muslimen das Gerücht umging, die Könige von Zyprus setzten von Zeit zu Zeit heimlich nach Tyrus über, um sich in den Ruinen der dortigen Kathedrale in einer nächtlichen Geheimzeremonie auch zu Königen von Jerusalem krönen zu lassen.