B:Taxifahrer mussten sich nicht anschnallen.
Taxifahrer leben nicht ungefährlich. Rein statistisch besteht für sie eine größere Gefahr, Unfälle zu verursachen oder zu erleiden, als für andere, weil sie so viel auf der Straße unterwegs sind. Hinzu kommt, dass sich nicht jeder Fahrgast friedlich verhält. Welche Gefahr aber ist nun größer – überfallen und ausgeraubt beziehungsweise von einem betrunkenen Fahrgast angegriffen zu werden oder einen Unfall zu haben? Ersteres, so schätzte das Bundesministerium für Verkehr im Jahr 1970 und erlaubte den Taxlern daher per Ausnahmeregelung, unangeschnallt hinter dem Steuer zu sitzen, damit sie im Zweifel rasch flüchten konnten.
2013 dann zählte der Deutsche Taxi- und Mietwagenverband noch 244 Überfälle auf Taxifahrer. Die Zahl der im selben Jahr bei Unfällen verletzten Fahrer jedoch war zehnmal so hoch – Anlass genug für das Bundesministerium, besagte Ausnahmeregelung abzuschaffen und die Anschnallpflicht auch für Taxifahrer und Mietwagenchauffeure einzuführen. Die gilt nun seit dem 31. Oktober 2014. Wer gegen sie verstößt, muss 30 Euro Strafe zahlen.