Gute Ideen weiterverkaufen oder lizensieren

Nehmen wir an, Sie haben Ihre Idee geschützt und haben mit ersten Prototypen ihre Funktionsfähigkeit unter Beweis gestellt. Sie sehen ein großes Potenzial für Ihre Idee, weil Sie den Markt untersucht haben. Sie haben positive Feedbacks bekommen. Eigentlich wären Sie jetzt bereit, in den Markt zu gehen. Hier steht nun erneut die grundlegende Frage an, ob Sie noch einen Schritt weitergehen wollen. Mit Ihrer Entwicklungsarbeit und dem Prototypenbau haben Sie bereits sehr viel in Ihr Projekt reingesteckt. Sofern Sie nicht der Ehrgeiz gepackt hat, das Produkt auf eigenes Risiko in die Welt zu bringen – vielleicht zunächst mit einer Kleinserie, dann mit höheren Auflagen und passenden Vertriebspartnern –, bietet sich als Exitstrategie immer noch an, Ihre Idee zu verkaufen.

Zum einen können Sie eine Lizenz verkaufen, also die vertragliche Einräumung eines Nutzungsrechts durch Sie als Urheber. Ein Nutzungsrecht kann zum Beispiel für eine Marke oder ein Patent eingeräumt werden. Hier würde sich bezahlt machen, wenn Sie sich vorher genau über Ihre Schutzrechte informiert haben und Ihre Idee geschützt haben. Die Weiterverwertung Ihrer Idee beruht maßgeblich darauf, denn nur so können Sie einen Ideenklau wirksam verhindern und beruhigt in Verhandlungen gehen. Mit dem Lizenznehmer wird vertraglich vereinbart, welchen Umfang die Lizenz hat und wie Sie für Ihre Lizenzvergabe entschädigt werden.

Die vertragliche Seite eines Lizenzverkaufs

Alles, was nun folgt, kann nur eine grobe Anleitung sein, wie Sie bei einem Lizenzverkauf vorgehen sollten. Damit möchten wir Sie davor bewahren, vorschnell irgendwelche Kaufverträge abzuschließen, bei denen Sie unter Umständen lebenslange Knebelverträge abschließen, mit denen Sie für immer und ewig gegen eine nur marginale Summe alle Rechte abtreten. Deshalb empfehlen wir auch, einen solchen Vertrag von einem spezialisierten Patentanwalt oder Rechtsanwalt ausarbeiten zu lassen. Auf www.wmwllp.de/service/lizenzvertrag finden Sie Muster für Vertragsvorlagen. Die Vorlagen zeigen nur auf, welche Aspekte in einem solchen Vertrag abgehandelt werden können. Das ersetzt nicht die individuell ausgearbeiteten Verträge eines Anwalts.

Grundsätzlich geht es um Folgendes: Bei einem Lizenzverkauf behalten Sie die Schutzrechte an Ihrer Idee und übertragen lediglich die Nutzungsrechte an den Lizenznehmer womit Sie noch ein Stück weit mehr die Kontrolle über die weiteren Schritte behalten können.

Sie können aber auch ganz klar sagen: Ich will alles komplett loswerden und keine Rechte wahren, mir kommt es lediglich auf eine angemessene Honorierung meines Aufwands an. In einem solchen Fall verkaufen Sie Ihre Idee und übertragen die Schutzrechte vollständig an einen Käufer, zum Beispiel ein Patent.

Entscheiden Sie sich für eine Lizensierung, gibt es auch hier Variationen: Die einfache Lizenz sowie die Generallizenz. Bei der einfachen Lizenz veräußern Sie die Nutzungsrechte nicht nur exklusiv an einen einzigen Lizenznehmer, sondern können weitere Lizenzen an andere Partner verkaufen. So gäbe es dann mehrere Lizenznehmer, die beispielsweise verschiedene Märkte (Europa und USA) abdecken – je nachdem, welche räumlichen oder auch zeitlichen Einschränkungen Sie vereinbaren. Eine einfache Lizenz stärkt Ihre Position und schwächt die des einzelnen Lizenznehmers, der eben kein monopolartiges, ausschließliches Recht zur Verwertung hat. Komfortabler für einen Lizenznehmer ist die Generallizenz: Das Monopol für die Verwertung geht dabei zeitlich und räumlich uneingeschränkt an den Lizenznehmer.

Für was Sie sich entscheiden, hängt immer von Ihrer persönlichen Situation und Ihrer Einschätzung der Idee ab. Hätten Sie das MP3-Format und den passenden Player erfunden, und hätten Sie im Voraus gewusst, dass dieses Musikformat zum internationalen Standard wird, hätten Sie besser nur einfache Lizenzen mit zeit­licher Beschränkung vergeben. Wenn das Geschäft brummt, kann dann bei Lizenzverlängerungen nochmal neu und auf einem anderen Level verhandelt werden. So können Sie optimal von Ihrer Idee profitieren.

Aber wer weiß schon, ob zum Beispiel der Rucksackhelikopter die Zukunft der menschlichen Mobilität darstellt. Die Chancen stehen nicht wirklich gut dafür, deshalb könnte der Erfinder hier wohl auch mit der Vorstellung gut leben, für 50 000 Euro eine Generallizenz zu verkaufen. Damit wären eigene Kosten gedeckt und man hätte noch etwas verdient. Vielleicht ist die von Ihnen entwickelte Technik aber so tricky, dass Sie ohne weiteres Ableitungen daraus entwickeln könnten, beispielsweise zum Bau von unbemannten Drohnen – ein Milliardengeschäft. Solche Optionen können durch individuell ausgehandelte Lizenzverträge ohne weiteres abgedeckt werden. Dieses Beispiel ist ein weiteres Argument dafür, einen Anwalt zu bemühen und vor allem sämtliche Verwertungsoptionen in Betracht zu ziehen. Auf diese Weise können Sie die geschäftliche wie gesellschaftliche Dimension Ihrer Erfindung bestens abschätzen.

Stück- oder Umsatz­lizenzen?

Neben den Nutzungsrechten, die sich auf Zeit und Raum beziehen, muss bei Lizenzverhandlungen die Vergütung im Fokus stehen. Sie wollen natürlich maximal profitieren und das zu Recht. Bescheidenheit ist hier nicht angebracht – insbesondere, wenn Sie mit großen Unternehmen verhandeln. Grundsätzlich unterscheidet man zwischen Stück- und Umsatzlizenzen.

Bei ersteren ist die Anzahl der nach der Lizenz gefertigten Stücke entscheidend. Pro Stück erhalten Sie eine verhandelte Summe, die nach einem festgelegten Modus – zum Beispiel quartalsweise oder jährlich – ausbezahlt wird. Stückzahlen sind meist jedoch keine guten Bemessungsgrundlagen. Interessanter sind Umsatzzahlen. Das iPhone von Apple wird zum Beispiel nicht annähernd so oft verkauft wie Smartphones anderer Hersteller mit Android-Betriebssystemen. Aber mit Apple-Geräten werden maßgeblich höhere Umsätze generiert.

Bei Umsatzlizenzen werden prozentuale Beteiligungen am Umsatz (oder auch am Gewinn) verhandelt. Maßgeblich ist, wie sehr Ihre Idee das Verkaufsstück ausmacht. Sind es nur einzelne Komponenten, die Sie zur Verbesserung beitragen oder ist es das komplette Produkt? Entsprechend muss die Beteiligung ausfallen. Doch Vorsicht! Erfinder sollten zwar nicht bescheiden sein, sich andererseits aber auch nicht überschätzen. Je nach Branche können die Lizenzgebühren bei nur wenigen Prozent vom Umsatz liegen. Im Kulturbereich wird das geringer ausfallen als in der Automobilindustrie. Auch sind die Realitäten des Handels und die Kosten des Vertriebs sowie Margen je nach Unternehmen und Branche vollkommen unterschiedlich. Autoren, die ein geniales Manuskript abliefern, meinen natürlich, dass ihre Ideen 100 Prozent des Produkts ausmachen. Der Verleger wird verneinen: Vom erzielbaren Verkaufspreis gehen 50 Prozent an den Handel, 10 Prozent an die Auslieferung und weitere Prozente werden für Produktion und Gesamtkosten aufgebraucht. Ein Autor, der 10 Prozent vom Verkaufspreis (VKP) seines Buches bekommt, darf sich am Ende glücklich schätzen, denn oftmals liegt die Beteiligung weit unter diesem Wert. In dem Sinne hat jede Branche ihre Kalkulationsgrundlagen, die bei der Umsatzlizenz berücksichtigt werden müssen. Und als ernstzunehmender Partner erweisen Sie sich, wenn Sie über diese Kalkulationsgrundlagen einigermaßen Bescheid wissen.

Pauschale vereinbaren

Wenn Sie Ihre eigenen Kosten immer dokumentiert haben, wissen Sie, was Sie in Forschung und Entwicklung sowie für Ihre Schutzrechtsanmeldungen bislang investiert haben. Über eine prozentuale Beteiligung kämen diese Kosten nur allmählich und zeitlich verzögert wieder zurück. Denken Sie unternehmerisch: Ihr Return on Investment sollte beschleunigt werden. Vereinbaren Sie mit dem Lizenzverkauf eine zusätzliche pauschale Vergütung, mit der zumindest die wichtigsten Kosten abgedeckt werden. Zahlungsfristen sollten hier unbedingt klar definiert sein.

Interview

Lizenzen verhandeln – nachgehakt bei Diana Wunderlich

Diana Wunderlich ist Rechtsanwältin in Berlin. Sie verfügt zusätzlich über einen amerikanischen Studienabschluss in Transnational Business Law und berät schwerpunktmäßig kleine und mittelständische Unternehmen zu Lizenzrechtsfragen.

Welche größten Fehler machen Erfinder bei Lizenzverhandlungen?

Der größte denkbare Fehler ist die Verhandlung über eine Erfindung, die noch nicht hinreichend geschützt ist. Wenn es dann kein Geheimhaltungs- und Schutzabkommen gibt, kann der Verhandlungspartner sich im schlimmsten Fall die Erfindung schnappen und der Erfinder geht leer aus. Manche Unternehmen sind da eiskalt. Ein ganz anderer, aber sehr häufiger Fehler, an dem viele Verhandlungen scheitern, besteht darin, dass der Erfinder die Bedeutung seiner Erfindung und die damit verbundenen finanziellen Möglichkeiten überschätzt.

Worauf muss ich besonders achten, wenn ich meine Erfindung lizen­siere?

Lizenzverträge sind oft sehr lang, unübersichtlich und für Laien kaum verständlich. Wichtig ist, dass umfassend und vollständig geregelt ist, was vergütet wird und dass der Lizenzgeber die Möglichkeit hat, Angaben des Lizenznehmers zu verkauften Stückzahlen auch nachzuprüfen. Auch sollte vermieden werden, dass der Lizenzgeber größere wirtschaftliche Risiken tragen muss. Ein oft übersehener Punkt ist auch die Frage, was in dem Fall passiert, dass das Schutzrecht nachträglich gelöscht wird, zum Beispiel weil der Lizenzgeber doch nicht der erste Erfinder war. Damit verbunden ist die Frage, wer das Schutzrecht verteidigen muss, wenn es angegriffen wird. Patentstreitigkeiten lösen regelmäßig Kosten im fünfstelligen Bereich aus. Daneben gibt es viele weitere Fallstricke in speziellen Konstellationen.

Welche Kosten entstehen, wenn ich einen Anwalt in die Verhandlungen einschalte?

Das lässt sich nicht pauschal beantworten. Die Gebühren für die Erstellung von Verträgen sind nicht mehr gesetzlich reguliert und können ausgehandelt werden. Der Erfinder sollte die Frage der Kosten unbedingt gleich am Anfang der Beratung klären und nach Möglichkeit Pauschalpreise aushandeln. Auch ein Preisvergleich kann sich lohnen, man sollte aber nicht aus dem Auge verlieren, dass nur eine Minderheit von Rechts- und Patentanwälten wirklich auf Lizenzrecht spezialisiert ist.

Kann ein Erfinder beliebig Lizenzen einschränken? Also über die üblichen zeitlichen oder räumlichen Einschränkungen hinaus: Können zum Beispiel Exporte in bestimmte Länder beschränkt oder eigene Qualitätsvorstellungen im Hinblick auf Material und Design fest vereinbart werden?

In einem Lizenzvertrag können alle möglichen Einschränkungen vereinbart werden, darunter auch die genannten. Entscheidend ist hier eher die Verhandlungsmacht der Parteien und weniger gesetzliche Vorgaben.

Was ist bei einer Lizensierung eine angemessene Vergütung? Gibt es da Richtlinien?

Es gibt in vielen Branchen übliche Sätze insbesondere für die prozentuale Beteiligung des Erfinders an den erzielten Einnahmen mit seiner Erfindung. Dabei hängt es natürlich davon ab, ob nur eine Erfindung für das fertige Produkt maßgeblich ist oder mehrere. Diese üblichen Bedingungen werden auch von den Gerichten herangezogen, wenn es darum geht, welchen Schadenersatz Rechteverletzer zu leisten haben. In der Fachliteratur finden sich dazu viele Beispiele. Ein Recht, genauso bezahlt zu werden, kann der Erfinder daraus aber nicht ableiten. Erfinder und Lizenznehmer sind in ihren Verhandlungen frei.

Auf die tatsächliche Verwertung achten

Am Markt herrscht Wettbewerb. Darüber sollte man sich keine Illusionen machen. So kann es auch kommen, dass Lizenzen nur aufgekauft werden, um zusätzliche Wettbewerber vom Markt zu halten. Mancher Lizenzkäufer wird also gar kein Inter­esse haben, Ihre Idee zur Erfolgsgeschichte zu machen, weil sie ein eigenes Produkt des Lizenzkäufers nur kannibalisieren würde. Wenn der Lizenzpreis hoch genug liegt, mag Ihnen das vielleicht egal sein. Ansonsten achten Sie darauf, dass mit dem Lizenzvertrag auch eine Mindestlizenzgebühr bei Nichtverwertung vereinbart wird.