Ärztliche Hilfe
Zwischen Deutschland und Italien sowie Österreich und Italien besteht ein Sozialversicherungsabkommen, d. h., wer in einer gesetzlichen Krankenkasse ist, hat Anspruch auf ärztliche Hilfe. Dafür benötigen Sie allerdings die Europäische Versichertenkarte. Im Bedarfsfall müssen Sie sich damit zunächst an die venezianische Azienda ULSS, die örtliche Niederlassung des staatlichen italienischen Gesundheitsdienstes, wenden. Dort liegt ein Verzeichnis der zugelassenen Vertragsärzte aus. Theoretisch kann man jetzt einen Arzt aufsuchen und sich kostenfrei behandeln lassen. Realität ist jedoch, dass die meisten Ärzte nur gegen Bares behandeln. Auch gegen Vorlage einer detaillierten Rechnung (Ricevuta) erstattet Ihnen die heimische Krankenversicherung nur einen Teil der Behandlungskosten. Deshalb ist es unbedingt sinnvoll, eine private Reisekrankenversicherung abzuschließen. Darin ist neben der vollen Abdeckung der ärztlichen Behandlungskosten auch ein aus medizinischen Gründen notwendiger Rücktransport nach Hause eingeschlossen, den die gesetzlichen Kassen nicht übernehmen.
Schneller, einfacher und praktischer ist es, bei Beschwerden direkt eines der Krankenhäuser aufzusuchen, wo auch die Krankenkassen-Formalitäten geklärt werden können:
Ospedale Civile, Campo Santi Giovanni e Paolo, Castello 6777.
Ospedale al Mare, Lungomare d’Annunzio 1, Lido di Venezia.
Ärztlicher Notruf (Pronto Soccorso Medico) landesweit unter 118.