Was kann es Besseres geben, als ein Kapitel über Versicherungen UND Steuern zu lesen? Quasi die beiden beliebtesten Themen überhaupt vereint in einem Super-langweilig-Kapitel. Am besten holst du dir erst mal noch etwas Nervennahrung. Eine Tüte Chips oder auch Gummibärchen sollten hier helfen.
Auf der anderen Seite ist es aber dann doch eigentlich ganz gut, zu wissen, von welchen Versicherungsbeiträgen du über deine Steuererklärung wieder etwas zurückbekommen kannst. Und bei welchen Versicherungen das genau geht, schauen wir uns jetzt einmal an. An dieser Stelle möchte ich noch erwähnen, dass sich der Stand der nachfolgenden Informationen auf 2021 bezieht und es natürlich immer wieder Änderungen durch den Gesetzgeber geben kann. Auch ist dies nur ein Auszug der in meinen Augen wichtigsten Versicherungen in Bezug auf die steuerliche Absetzbarkeit, welche für die meisten Menschen zutreffen werden. Ausnahmen und Sonderregelungen gibt es natürlich auch hier.
Grundsätzlich muss man hierbei zwischen Werbungskosten und Sonderausgaben unterscheiden. Das heißt, dass manche Versicherungsbeiträge als Werbungskosten und wieder andere als Sonderausgaben in deiner Steuererklärung angesetzt werden können.
In anderen Worten könnte man auch sagen, dass hier unterschieden wird, ob deine Versicherungen berufliche Risiken (Werbungskosten) absichern oder private Risiken (Sonderausgaben).
Als Werbungskosten könntest du zum Beispiel folgende Versicherungen (falls vorhanden) absetzen:
Als Sonderausgaben kannst du die folgenden Versicherungen grundsätzlich absetzen:
Hierbei ist zu beachten, dass es für sonstige Vorsorgeaufwendungen Höchstgrenzen gibt, bis zu welchen du entsprechende Beiträge geltend machen kannst. Diese liegen bei 1.900 Euro bei Angestellten und bei 2.800 Euro bei Selbstständigen. In der Praxis sind diese Grenzen leider meist schon durch die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung erreicht, sodass sich das Angeben weiterer Versicherungsbeiträge steuerlich nicht mehr auswirken würde.
Prüfe also immer zuerst anhand deiner Lohnsteuerbescheinigung, ob du mit den Beiträgen zu Kranken- und Pflegeversicherung bereits die Höchstgrenzen erreicht hast. Wenn dies der Fall ist, kannst du dir den Aufwand, weitere Versicherungen – also Vorsorgeaufwendungen – anzugeben, theoretisch sparen. Wenn du einen monatlichen Bruttolohn von 2.000 Euro hast, dann überschreitest du in der Regel bereits diese Grenzen.
Allerdings wird mittlerweile empfohlen, dennoch alle Versicherungsbeiträge anzugeben, da aktuell einige Beschwerden beim Bundesverfassungsgericht am Laufen sind. Sollte es hier Urteile zugunsten der Steuerzahler geben, dann hast du schon mal »vorgearbeitet«.37
Arbeitest du von zu Hause aus und hast ein eigenes Arbeitszimmer oder bist selbstständig, dann kannst du sogar deine Hausratversicherung anteilig steuerlich absetzen.
Weiterhin kannst du Beiträge zu bestimmten privaten Rentenversicherungen ebenfalls von der Steuer absetzen. Hierunter fallen zum Beispiel die Basisrente oder auch die Riester-Rente.
Der ansetzbare Höchstbetrag liegt 2021 bei 25.787 Euro (51.574 Euro bei Ehepaaren). Davon sind maximal 92 Prozent steuerlich absetzbar. Dies bedeutet, dass bei der Basisrente für das Jahr 2021 23.724 Euro steuerlich geltend gemacht werden können. Für Ehepaare gilt der doppelte Wert (47.448 Euro).38
Jedes Jahr steigt der maximal absetzbare prozentuale Wert um 2 Prozentpunkte, sodass dann ab 2025 100 Prozent der tatsächlich gezahlten Beiträge zur Basisrente steuerlich abgesetzt werden können – gedeckelt auf den Höchstbetrag. Beachten musst du hierbei, dass auch geleistete Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung (oder auch zu berufsständischen Versorgungswerken) beim ansetzbaren Höchstbetrag mit angerechnet werden.
Bei der Riester-Rente können jährlich bis zu 2.100 Euro steuerlich als Sonderausgabenabzug geltend gemacht werden. Hier wird aber immer geprüft, was für dich als Steuerpflichtigen günstiger ist: der Steuervorteil oder eben die Zulagen, die es bei der Riester-Rente gibt. Dies hängt unter anderem davon ab, wie hoch dein Steuersatz ist, wie viele Kinder du hast und wie viele Beiträge du insgesamt gezahlt hast. Meist ist es so, dass vor allem Gutverdiener vom Steuervorteil profitieren. Diese Günstigerprüfung musst du nicht selbst machen, sondern sie wird immer vom jeweiligen Finanzamt durchgeführt.
Ich denke, mehr »Versicherungs-Steuer-Folter« ist an dieser Stelle nicht nötig. Wie in den meisten Kapiteln in diesem Buch geht es mir auch hier nicht darum, bis ins letzte Detail jede mögliche Situation abzubilden (was auch gar nicht möglich wäre), sondern darum, dass du ab sofort sagen kannst: »Moment! Da war was! Hier sollten wir uns jetzt mal für unsere individuelle Situation genauer informieren!« Genau das ist mir wichtig.