Wenn wir über private Rentenversicherungen sprechen, müssen wir auch über das Thema der Hinterbliebenenversorgung sprechen. In erster Linie ist deine private Altersvorsorge ja für dich selbst gedacht. Deine eigene finanzielle Existenz in der Zukunft. Aber natürlich möchten wir auch, dass unsere Hinterbliebenen, zum Beispiel der Ehepartner, ebenfalls von unserer Rentenversicherung profitieren können, sollte uns etwas zustoßen.
Mit einer privaten Rentenversicherung hast du hier verschiedene Möglichkeiten. Für den Fall, dass du während der Ansparphase verstirbst, kannst du vereinbaren, dass deine Hinterbliebenen die eingezahlten Beiträge inklusive Überschüssen ausgezahlt bekommen beziehungsweise das zu diesem Zeitpunkt vorhandene Fondsguthaben.
Für den Fall, dass du während des Rentenbezugs verstirbst, also zu einem Zeitpunkt, da du bereits Rentenzahlungen aus deiner privaten Rentenversicherung beziehst, hast du grundsätzlich die folgenden zwei Möglichkeiten der Hinterbliebenenabsicherung:
Ist eine Rentengarantiezeit vereinbart, bekommen deine Hinterbliebenen, also zum Beispiel dein Ehepartner, die Versicherungsleistungen für die jeweilige Rentengarantiezeit weiter ausbezahlt. Wurde zum Beispiel eine Rentengarantiezeit von 20 Jahren vereinbart und du verstirbst fünf Jahre nach dem Beginn der Rentenzahlungen an dich, so erhält die bezugsberechtigte Person im Todesfall (meist vermutlich der Ehepartner) die Versicherungsleistungen noch weitere 15 Jahre ausgezahlt. An der Stelle auch noch mal der Hinweis, dass die Rentengarantiezeit nichts damit zu tun hat, wie lange du als Versicherungsnehmer die Rente bekommst. Du bekommst diese immer lebenslang. Hier geht es lediglich um die Hinterbliebenen.
Hast du eine Restkapitalisierung vereinbart (diese ist nicht immer möglich), dann bekommt die bezugsberechtigte Person im Todesfall das vorhandene Restkapital auf einmal ausgezahlt.
Welche Option für dich am sinnvollsten ist, musst du immer individuell erörtern, da zum Beispiel die Länge der Rentengarantiezeit oder auch die Entscheidung für eine Restkapitalisierung Einfluss auf die Höhe deiner monatlichen Rente hat. (Stichwort »Rentenfaktor«. Je nachdem, wie hoch dieser ist, beeinflusst er direkt die Höhe deiner monatlichen Rentenzahlung bei einer fondsgebundenen Rentenversicherung.)
Mir ist hier nur wieder wichtig, dass du von diesen Optionen schon mal gehört hast und weißt, was damit gemeint ist.