Eine weitere Frage, die du dir vielleicht bei der Berufsunfähigkeitsversicherung stellst, ist, ob du deine Versicherung jedes Mal bei einem Berufswechsel informieren musst. Das würde ja durchaus Sinn machen, denn schließlich willst du ja, dass dann dein neuer Beruf beziehungsweise deine neue Tätigkeit abgesichert ist. In der Vergangenheit beziehungsweise bei älteren Verträgen gab es tatsächlich eine sogenannte Berufswechselmeldepflicht. Hier wurde dein Vertrag dann oft auch angepasst, und wenn dein neuer Beruf ein für den Versicherer höheres Risiko hatte, musstest du auch mehr bezahlen.
Dies ist heutzutage aber in der Regel nicht mehr so. Eine Meldepflicht bei einem Berufswechsel gibt es nicht (mehr). Dies kannst du auch in den Vertragsbedingungen deiner Berufsunfähigkeitsversicherung nachlesen. Wichtig für dich ist, dass du weißt, dass, egal ob du deinen Beruf hundert Mal wechselst oder nicht, immer deine zuletzt ausgeübte Tätigkeit vor dem Eintreten der Berufsunfähigkeitsversicherung versichert ist. Wenn du deine Berufsunfähigkeitsversicherung also 2022 als Büroangestellter abgeschlossen hast und 2035 als Landschaftsgärtner berufsunfähig wirst, dann wird die Berufsunfähigkeit bezogen auf deine Tätigkeit als Landschaftsgärtner geprüft. Es ist hierbei dann komplett irrelevant, mit welchem Beruf du damals deine Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen hast. Aber es muss ja irgendeine Berufseinstufung stattfinden, wenn du eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließt. Deswegen kannst du zum Beispiel auch keine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen, wenn du arbeitslos bist. Denn es ist dann kein Beruf vorhanden für eine Einstufung beim Versicherer.