Wenn wir über die Dienstunfähigkeitsversicherung sprechen, müssen wir erst mal festhalten, dass es so etwas wie eine Dienstunfähigkeitsversicherung eigentlich gar nicht gibt. Der Begriff hat sich allerdings so stark durchgesetzt, dass ihn fast jeder verwendet, wenn es um die Absicherung der Arbeitskraft von Beamten geht. Die korrekte Bezeichnung wäre »Berufsunfähigkeitsversicherung mit Dienstunfähigkeitsklausel«. Dies sollte auch direkt eine der häufigsten Fragen in diesem Zusammenhang klären: Wenn du eine Dienstunfähigkeitsversicherung als Beamter hast, dann brauchst du keine weitere Berufsunfähigkeitsversicherung. Denn diese hast du ja schon. Auch hier wäre es wieder ein Leichtes, einen mehrseitigen Aufsatz über die Dienstunfähigkeitsversicherung zu schreiben.
Ich versuche mich jedoch auf die wichtigsten Punkte zu beschränken. Als Beamter solltest du darauf achten, dass im Vertrag eine wirklich »echte« Dienstunfähigkeitsklausel vorhanden ist. Dies ist dann der Fall, wenn dein Versicherer sich an das Votum deines Dienstherrn hält, wenn dir dieser eine Dienstunfähigkeit attestiert. Sprich, es wird keine erneute Prüfung bei deinem Berufsunfähigkeitsversicherer angestoßen, sondern es gibt direkt die vereinbarte Berufsunfähigkeitsrente. Natürlich kannst du theoretisch als Beamter auch ganz »normal« berufsunfähig sein. Nur könnte diese Prüfung etwas komplizierter sein und du kommst schlichtweg einfacher und schneller an deine Leistungen, wenn eine echte Dienstunfähigkeitsklausel vorhanden ist. In diesem Zusammenhang solltest du auch schon mal gehört haben, dass es so etwas wie eine Teil-Dienstunfähigkeit gibt und man diese ebenfalls absichern kann. Für bestimmte Beamtengruppen, zum Beispiel Polizeivollzugs- oder Feuerwehrbeamte, welche ganz bestimmte Anforderungen erfüllen müssen für die Ausübung ihres Dienstes, kann die sogenannte spezielle Dienstunfähigkeitsklausel relevant sein.49
Auch wenn Beamte im Vergleich zu Angestellten durchaus besser abgesichert sind, so sollte man nicht den Fehler begehen, zu glauben, dass man keine zusätzliche Absicherung braucht. Vor allem zu Beginn der Beamtenlaufbahn hat man noch keinen beziehungsweise nur wenig Anspruch, wenn man zum Beispiel aufgrund von Krankheit vom Dienstherrn als dienstunfähig eingestuft und in den Ruhestand versetzt wird. Deswegen macht eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit entsprechender Dienstunfähigkeitsklausel vor allem in den Anfangsjahren Sinn. Danach sollte man sich genau ausrechnen, wie hoch der Anspruch auf ein mögliches Ruhegehalt wäre und ob dieser tatsächlich ausreicht, um den aktuellen Lebensstandard zu halten.
Nicht jeder Versicherer bietet Berufsunfähigkeitsversicherungen mit entsprechenden »DU-Klauseln« an. Hier kommt es wirklich auf das Kleingedruckte in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen an. Und du vermutest es wahrscheinlich schon: Dieses Thema solltest du nicht auf eigene Faust angehen.