BIST DU WÄHREND DES STUDIUMS NOCH ÜBER DEINE ELTERN VERSICHERT?

Bleiben wir noch kurz beim Studium. Wenn du das Studieren anfängst, sind meist auch andere Versicherungen betroffen, um die du dich eventuell kümmern musst oder bei denen du zumindest wissen solltest, was Sache ist.

Was die Krankenversicherung angeht, so bist du in der Regel bis zum 25. Lebensjahr noch über deine Eltern versichert, wenn du gesetzlich krankenversichert bist. Dies geht quasi so lange, wie deine Eltern auch für dich Kindergeld bekommen. Danach musst du dich selbst krankenversichern, was du über spezielle Tarife der Krankenkasse für Studenten machen kannst. Der monatliche Beitrag liegt hier dann bei circa 100 Euro (2021).

Wenn du bisher über deine Eltern privat krankenversichert warst, dann kannst du dich auch während des Studiums weiter privat krankenversichern. Das gilt übrigens auch für bisher gesetzlich Versicherte. Auch diese können sich zu Beginn des Studiums von der Versicherungspflicht befreien lassen und sich privat krankenversichern. Am besten sprichst du hier alle Optionen mal mit deiner Krankenversicherung durch.

In der Regel bist du während deines Studiums auch noch über die private Haftpflichtversicherung deiner Eltern versichert. Zumindest für das Erststudium (Erstausbildung). Hier empfiehlt sich aber unbedingt ein Blick in die Versicherungsbedingungen des Versicherers, wie genau die Regelung aussieht. Ein kurzer Anruf beim Versicherer sollte hier Klarheit verschaffen können. Denn es wäre echt ziemlich uncool, wenn du plötzlich ohne den Schutz einer privaten Haftpflichtversicherung dastehen würdest. Ein weiteres Studium (zum Beispiel ein Master-Studium) oder ein Studium nach einer Berufsausbildung wird dann oft schon als Zweitausbildung angesehen, und diese ist eben nicht immer mitversichert über die private Haftpflichtversicherung der Eltern.

Tatsächlich kann es zudem auch sein, dass du in deiner WG noch über die Hausratversicherung deiner Eltern mitversichert bist. Dies wäre über die sogenannte Außenversicherung in der Hausratversicherung deiner Eltern möglich. Solange dies vorübergehend ist und du keinen eigenen Hausstand gegründet hast (zum Beispiel keinen Zugang zu einer eigenen Küche oder einem eigenen Badezimmer hast), ist dies möglich. Ziehst du selbst in eine eigene Wohnung, so brauchst du hierfür dann eine eigene Hausratversicherung, sofern du dich zum Beispiel gegen Leitungswasserschäden oder Einbruchdiebstahl versichern möchtest.