III. Das Verhältnis von Herren und Sklaven

Joseph Vogt: Sklaventreue, aus: J. Vogt, Sklaverei und Humanität. Studien
zur Antiken Sklaverei und ihrer Erforschung. 2. erweiterte Auflage, 83-96
(Historia Einzelschriften 8), Wiesbaden
© 1972 Franz Steiner Verlag

Joseph Vogt

Sklaventreue

Valerius Maximus bringt im 6. Buch der „Denkwürdigen Taten und Worte“ Beispiele für die hohen Tugenden der gravitas, iustitia, fides. In drei Rubriken wird fides anschaulich gemacht: Treue des Staates, Treue der Ehefrauen und Treue der Sklaven (6,8). Diese Einstufung der Sklaven ist im höchsten Maß überraschend. Der Autor selbst scheint dies empfunden zu haben, denn im Einleitungssatz betont er ausdrücklich, die Treue der Sklaven gegen ihre Herren verdiene um so mehr Lob, je weniger sie erwartet werden könne. Die allgemeine Meinung besagte ja doch, daß die Sklaven lügnerisch und falsch, widerspenstig, verräterisch und stets auf Flucht bedacht seien. Die Sklavenbesitzer hatten mancherlei harte Verfahren eingeführt, um sich gegen Betrug und Bedrohung zu sichern: sie wandten die Folter an, wenn sie eine wahre Aussage von einem Sklaven erhalten wollten, und sie mischten Sklaven von recht verschiedener Herkunft und Sprache durcheinander, um die Konspiration zu erschweren. Noch Ovid sprach es aus, daß die Gestalten des Menander ewig dauern werden: der falsche Sklave und der harte Vater, die schamlose Kupplerin und die schmeichlerische Dirne (amores 1,15,17f.).

Aber es gab auch Ausnahmen von der Regel. Wie hätte sonst die Gesellschaft bestehen können? Besonders unter den Haussklaven haben manche die Fürsorge und Güte der Herren durch Eifer und Ergebenheit im Dienst erwidert; es gab, wie man schon in den Gedichten Homers las, immerfort zuverlässige Sklaven, denen man einen Teil des Haushalts übergeben konnte, es gab anhängliche Pädagogen und Ammen. Die Griechen wandten den Begriff πιστός im Sinn von vertrauenswürdig, treu, nicht nur auf Ehegatten und Freunde, sondern auch auf Boten und Wächter und oft auch auf Sklaven an.1 Die klassische Tragödie kennt die Rolle des vertrauten Sklaven und der vertrauten Sklavin, die ihrer Herrschaft mit Rat und Hilfe zur Seite stehen, ja bei Euripides erscheint am Rand des tragischen Geschehens die Gestalt des edlen Sklaven, der für sich die Gesinnung des freien Menschen in Anspruch nimmt. Allerdings geht aus solchen Lebenserfahrungen und Wunschbildern doch nirgends die Forderung nach Aufhebung der Sklaverei hervor, auch nicht in der Neuen Komödie. Menander erklärt den wohlgesinnten Sklaven als den schönsten Besitz (fr. 644 K.), aber auch er sieht für den Sklaven, der innerlich frei ist, nur ein Betätigungsfeld im Bereich des Sittlichen gegeben, nicht aber den Aufstieg in die Gesellschaft der Freien.

Solche Werturteile sind auch in der römischen Gesellschaft aufgekommen und in das Schrifttum eingegangen, zumal in der Zeit, als die hellenistische Literatur in Rom nachgebildet wurde2. Es spricht viel dafür, daß die Stellung des römischen Sklaven, der nach alter Auffassung zur familia gehörte, in vieler Hinsicht günstiger war als die des Unfreien in der griechischen Gesellschaft; jedenfalls legen zahlreiche Beobachtungen zur Religion der Sklaven diese Annahme nahe.3 In der römischen Komödie gewinnt der Haussklave eine Bewegungsfreiheit, die gegenüber dem griechischen Vorbild entschieden größer erscheint, sowohl als servus callidus, der die Schlüsselstellung in manchem Stück einnimmt, wie auch, als servus bonus, servus frugi, der häufig als Gegenbild des schlauen Intriganten erscheint. Plautus läßt in mehreren Stücken den guten Sklaven einen Monolog sprechen, in dem die Eigenschaften des ergebenen Dieners aufgezählt werden: er denkt mehr an die Sache des Herrn als an den eigenen Vorteil; er will den Herrn zufriedenstellen, auch wenn dieser abwesend ist, ja er will auch im Schlafe nichts anderes denken, als daß er Sklave ist.4 Wenn auch als Motiv solcher Gesinnung die Furcht vor Bestrafung oder die Hoffnung auf Freilassung erscheint, so ergibt sich doch ein ehrenwertes Bild braver Dienerschaft. Diesem ergebenen Sklaven wird in der Sprache des Plautus die Charaktereigenschaft fidus und fidelis zugesprochen.5 Es gibt unter diesen treuen Sklaven einzelne hervorragende Gestalten, die die gute Tat um ihrer selbst willen tun, wie der sich aufopfernde Tyndarus in den „ Captivi“ des Plautus und der sich ganz in die Lage seiner Herrschaft hineinfühlende Geta in den Adelphoe des Terenz.6 In den gebildeten Kreisen der römischen Gesellschaft des 2. Jahrhunderts hatte man menschliche Aufgeschlossenheit genug, um den ergebenen Dienern und Helfern jenen Teil einer sittlichen Persönlichkeit zuzuerkennen, der in dem Begriff fides enthalten ist und der alles umschließt, was wir mit den Worten Vertrauenswürdigkeit, Zuverlässigkeit, Treue wiedergeben.7

Dafür haben wir das vielsagende Zeugnis des Dichters Lucillus (579 f. Marx), der in einer schon im Altertum beachteten Grabschrift seinem Sklaven Metrophanes die Treue bezeugt hat:

servus nequc infidus domino neque inutilis quanquam Lucili columella hic situs Metrophanes8.

Von nun an gibt es griechische und noch mehr lateinische Grabschriften, in denen Sklaven gerühmt werden. Auch dies ist ein Zeugnis der besonders für die römische Gesellschaft charakteristischen humanen Gesinnung, daß nicht selten Herr und Sklave in einer gemeinsamen Grabstätte beigesetzt worden sind.

Jedoch so köstlich auch der Besitz eines ergebenen Haussklaven sein mochte, so häufig man seine treuen Dienste rühmen konnte, diese Erfahrungen reichten nicht hin, die Sklaven im gleichen Rang mit den Ehefrauen als Musterbilder der Treue zu verherrlichen und ihre Taten in die Sammlung denkwürdiger Beispiele aufzunehmen. Es mußte erst eine Situation eintreten, in der von den Sklaven eine außerordentliche Bewährung ihrer Ergebenheit verlangt wurde: eine in aller Bewußtheit getroffene Entscheidung für den angestammten Herrn und gegen den Machthaber, der sich ein höheres Herrenrecht anmaßte. Dies ist in dem Jahrhundert der römischen Bürgerkriege eingetreten, als die einheitliche Staatsführung zerfiel und die ständische Geschlossenheit der Gesellschaft auseinanderbrach. Paul Jal hat in seinem gehaltvollen Buch über den römischen Bürgerkrieg die grauenvollen Züge der politischen Selbstvernichtung, der sozialen Auflösung und des moralischen Verfalls in dem Zeitalter von Sulla bis Vespasian nachgezeichnet9. In diesen Wirren ist auch für die Sklaven die Stunde äußerster Gefährdung und zugleich stärkster Verlockung gekommen. Jetzt haben reiche Gutsbesitzer begonnen, aus ihren Sklaven militärische Banden zu formieren und mit diesen in entlegenen Landschaften Raub in großem Stil zu betreiben. In der Stadt Rom haben Parteihäupter sich Leibwachen aus Sklaven und Barbaren zugelegt, und es zeigte sich bald, daß diese Stoßtrupps, wenn sie nur gut ernährt und kraftvoll geführt wurden, um so bessere Dienste taten, je fremder sie den umstrittenen politischen Zielen blieben. Die Formierung dieser Sklavenhaufen durch politische Machthaber und Agenten – die Namen Clodius und Milo mögen hier für viele andere stehen10 – erinnert an die Aufstellung einer Leibgarde aus Sklaven und Fremdstämmigen, wie sie der Repräsentant der griechischen Tyrannis, Dionys von Syrakus, mit größtem Erfolg vorgenommen hatte11, sie nimmt auf der andern Seite das Verfahren der Kaiser des julisch-claudischen Hauses vorweg, die sich aus Germanen, die von Augustus bis Caligula in der Unfreiheit verblieben, eine ihnen ganz persönlich verpflichtete Haustruppe schufen12. In späteren Jahrhunderten haben vor allem orientalische Despoten, wie die Ayyubiden und Mamluken in Ägypten, die Osmanen im türkischen Reich, es verstanden, in ihren Sklaventruppen durch die Sicherung des nackten materiellen Vorteils eine blinde Anhänglichkeit an den Herrn und eine wahre Lust am Sklavensein zu züchten.

Doch es ist nicht diese Ausbeutung der kollektiven Sklaventreue, die den Geschichtsschreibern der römischen Bürgerkriege und den Verfassern von Handbüchern wie Valerius Maximus Beispiele geliefert hat. Die schwerste Erprobung der Haussklaven trat vielmehr dort ein, wo sie in aller Form gegen ihre Herren aufgerufen wurden und als Lohn des Verrats die Freiheit versprochen bekamen. Dies ist in beschränktem Umfang unter Marius und Sulla und dann in hemmungsloser Weise durch die Triumvirn im Jahr 43 geschehen. Bei den Proskriptionen wurden alle Bande der römischen Familie zerrissen, die Tugenden der pietas und fides wurden von Staats wegen unterdrückt. Durch Edikte wurden jetzt Ehefrauen und Kinder, Freunde und Klienten, Freigelassene und Sklaven unter den äußersten Drohungen verpflichtet, ihre Herren und Beschützer anzuzeigen und auszuliefern. Nun war es jedem einzelnen Menschen auferlegt zu entscheiden, wem er Treue schuldete. Die Zeitgenossen haben den Terror dieser Jahre qualvoll empfunden, es gab Verräter und Märtyrer von Haus zu Haus, und die nachfolgenden Generationen haben die Schandtaten und Tugendbeispiele im Gedächtnis bewahrt. Viele Sklaven haben versagt, sehr viele sind in das Lager geflohen, in dem die größten Vorteile winkten, und doch war die Zahl derer, die allen Versuchungen standhielten, ganz erheblich. Wenn die Geschichtsschreiber der Bürgerkriege über diese vielgestaltigen Prüfungen der fides berichteten, dann stellten sie die Sklaven der Proskribierten neben ihre Ehefrauen und Söhne. Velleius (2,67,2) faßt die Summe seines Wissens in die wenigen Worte zusammen, im Verhalten zu den Proskribierten sei die Treue der Frauen hervorragend, die der Freigelassenen mittelmäßig, die der Sklaven schwach, die, der Söhne null gewesen (id tamen notandum est fuisse in proscriptos uxorum fidem summam, libertorum mediam, servorum aliquam, filiorum nullam). Es wurde für Historiker, Redner und Dichter förmlich zum Gemeinplatz, den Schrecken der Bürgerkriege durch die Reaktionen der mit gleichem Rang behandelten Freien und Unfreien anschaulich zu machen13. Die Großtaten der Bewährung aber gingen in die Sammelwerke der Exempla ein: de fide servorum neben de fide uxorum.

In Appians Geschichte der Bürgerkriege ist uns die früheste ausführliche Behandlung der wunderlichen Schicksale der Proskribierten des Jahres 43 erhalten (4,13,49-51,224). Man hat gezeigt, daß diese Darstellung, die ebenso reich ist an dramatischer Wucht wie an romanhafter Ausschmückung, nicht aus der Hauptquelle des Geschichtsschreibers stammt, sondern aus anderen Vorlagen übernommen ist14. Appian kennzeichnet im Eingang mit allem Nachdruck den völligen Zerfall der Hausgemeinschaft, so daß die Opfer sich vor ihren Frauen und Kindern, Freigelassenen und Sklaven, Schuldnern und Nachbarn noch mehr zu fürchten hatten als vor den Häschern (4,13,51). Aus Hausgenossen wurden Feinde; fast jeder wurde dem Hausgenossen untreu und stellte den eigenen Vorteil über das Mitleid mit diesem (4,13,53f.).15 Nach dieser recht summarischen Angabe werden die vielfachen Formen der Gegenwehr, des Verstecks und des schrecklichen Ausgangs bezeichnet und dann (4,15,59) der Eifer und die Tugend von Frauen, Kindern, Brüdern und Sklaven, die auf Rettung der Geächteten bedacht waren, erstmals hervorgehoben. Appian betont in diesen einleitenden Sätzen das Besondere dieser Vorgänge im Vergleich mit den Geschehnissen in der Zeit des Marius und Sulla und beschränkt seine Berichterstattung auf die glänzenden und die schlechteren Taten (τὰ λαμπρὰ καὶ τὰ χείρω γενόμενα); nur dies will er erzählen, was als das Wunderbarste am meisten in Staunen setzen und das Vorausgeschickte bestätigen kann (4,16,63). „Es ist viel Stoff, und viele Römer haben es in vielen Büchern in ihrer Art dargestellt. Ich will nur weniges niederschreiben nach jeder einzelnen Art, was der Beglaubigung des Ereignisses und dem Glücksgefühl der Gegenwart dienen kann, wegen der Länge nur der Hauptsache nach.“ (4,16,64). Es gab also römische Geschichtswerke (Ῥωμαῖοι συνέγραψαν), die diesen Stoff behandelten; aber auch die Klassifizierung der Begebenheiten nach guten und schlechten Taten war offenkundig schon vorgebildet, also die Rubrizierung in Beispielsammlungen16.

Das Wenige, auf das sich Appian beschränkt, ist immer noch ein großer, mannigfaltiger Stoff. Er ist so geordnet, daß zunächst über Männer berichtet wird, die den Untergang fanden (4,17,65-35,148), dann über unerwartete Fälle von Rettung (4,36,149-51,223). Die große Gruppe der Opfer ist zu einem guten Teil so gegliedert, daß jeweils die Fälle, in denen die Söhne, die Brüder und die Frauen die entscheidende Rolle spielten, zusammengestellt sind17; doch wird auch bei diesen Schicksalen wiederholt das gute oder schlechte Mitwirken von Sklaven erwähnt. Danach werden an einer großen Reihe von Schicksalen die Treue und die Untreue von Sklaven anschaulich gemacht, so in 4,26,108 die „Herrenliebe“ eines Sklaven, der den Hauptmann, der seinen Herrn umgebracht hat, erschlägt und dann sich selbst tötet. In der Einleitung zu dem Abschnitt, der Beispiele von überraschender Rettung bringt, wird neben die Liebe der Frauen zu ihren Männern und die gute Gesinnung von Kindern gegen ihre Väter, die über die Natur hinausgehende Wohlgesinntheit von Sklaven gegen die Herren gestellt (4,36,154 εὔνοιαι … θεραπόντων ὑπὲρ φύσιν ἐς δεσπότας). Der Abschnitt bringt dann auch eine lange Reihe von Beispielen treuer Sklaven, die durch keinen Versager unterbrochen ist (4,43,179-48,208). Es handelt sich zumeist um die Geheimhaltung des Verstecks des Herrn und um Hilfe bei der Flucht – Handlungen, die mit dem Risiko des eigenen Lebens verbunden waren, doch gibt es auch den äußersten Beweis der Treue, den Opfertod für den Herrn (4,44,185f.). Überschaut man das Ganze, so gewinnt man ein Ergebnis, das für die Sklaven weit günstiger lautet, als Velleius es wahrhaben will. Während die Staatsführung zur Tyrannis absank, die herrschende Gesellschaft sich selbst zerfleischte und fast jede Familie an schweren inneren Gegensätzen litt, haben viele Sklaven Heldentaten der Treue verrichtet. Sie haben wesentlich dazu beigetragen, der Gemeinschaft den unverlierbaren Rest von Anstand und Vertrauen zu bewahren, und haben zugleich ihrem eigenen Stand neue Möglichkeiten der Einflußnahme erschlossen. Unter den Machthabern der Zukunft, die ihren eigenen Standesgenossen mißtrauten, begann die langanhaltende Reihe der servi Augusti, die zu hohen Stellen im kaiserlichen Haushalt und in der Staatsführung aufstiegen. […]

Eine zusammenhängende Reihe von denkwürdigen Taten der Sklaven gab es von demselben Augenblick an, bei dem auch die Geschichtsschreibung der Bürgerkriege eingesetzt hat: seit dem Auftreten der Gracchen. Die Rubrik des Valerius Maximus (6,8) de fide servorum ist ein uns erhalten gebliebenes Stück aus dieser neuartigen Literatur. Hier steht am Anfang die „ergebene und tapfere“ Bewährung des Sklaven, der bei der Anklage des Redners M. Antonius im Jahr 113 der schärfsten Folterung standgehalten hat. Es folgt die als „hingebungsvolle Rettung“ gewertete Tat des Sklaven, der den jungen Marius getötet und so vor der Grausamkeit Sullas bewahrt haben soll. Daran schließen sich die mit ihren Namen genannten Sklaven des C. Gracchus und des C. Cassius, beide Sklaven gerühmt für ihre Treue, weil sie ihre in hoffnungslose Lage geratenen Herren auf deren Bitten hin getötet und dann sich selbst entleibt haben. Die letzten drei Beispiele, die von fides und pietas künden, gehören dem Unglücksjahr der triumviralen Proskriptionen an. Die Sklaven des C. Munatius Plancus lassen sich so lange foltern, bis ihr Herr sich den Verfolgern stellt; der Sklave des Urbinius Panapio läßt sich für seinen Herrn erschlagen, und derjenige des Antius Restio rettet seinen Herrn, obwohl er von diesem zuvor in Ketten gelegt und mit dem Brandmal versehen worden war, durch eine grausige List: er erschlägt einen alten Bettler, wirft ihn auf den Scheiterhaufen und erklärt den Verfolgern, die seinen Herrn suchen, dieser büße dort im Feuer für seine Grausamkeit. Die Taten der beiden letzten in dieser Reihe heldischer Sklaven sind auch im Geschichtswerk des Appian gerühmt (4,44,185 ohne Nennung des Namens und 4,43,181-184) und begegnen wieder bei Seneca und Macrobius (s.u.), die das Thema im Rahmen einer philosophischen Beweisführung aufgreifen.

Valerius Maximus verbindet die Verherrlichung der Sklaven des C. Gracchus und des C. Cassius mit einem starken Tadel ihrer Herren (6,8,3f.): Gracchus habe es an Geistesgegenwart gefehlt, sonst hätte er den tödlichen Stoß selbst geführt und sich nicht vom Sklaven in der Schönheit des Todes übertreffen lassen. Cassius aber habe für das schwere Verbrechen des Caesarmordes Strafe verdient, und nun habe divus Iulius selbst sich gerächt, indem er den Verräter so betäubt habe, daß er einen niedrigen Menschen um Hilfe anflehen mußte (sordidum auxilium). Wenn dieser heftige Ausfall gegen Cassius sich auch aus der Tatsache erklärt, daß das Buch des Valerius Maximus dem Kaiser Tiberius gewidmet ist, so bleibt doch das allgemeine Urteil bestehen, daß Gracchus und Cassius durch die Heranziehung eines Sklaven sich etwas von ihrer Würde vergeben haben. Das ist eine Auffassung, die auch in dem Bericht des Appian über das Ende des Caesarmörders Brutus begegnet (4,131,55lf.): Brutus habe den Rhetor Straton, seinen Freund, gebeten, ihn zu töten; als dieser noch weitere Überlegung anriet, habe er einen seiner Sklaven gerufen; daraufhin aber habe Straton das Werk vollbracht, damit Brutus für seinen letzten Befehl lieber einen Freund als einen Sklaven zur Verfügung habe. Man mag daraus ersehen, wie schwer es den Männern der herrschenden Schicht fiel, einen Sklaven für diesen letzten Dienst in Anspruch zu nehmen. Und doch gibt es zahlreiche Beispiele für diese Bitte um sordidum auxilium, besonders aus diesem Zeitalter des gesellschaftlichen Verfalls. Sei es, daß gegen den Vollzug des Selbstmords mit eigener Hand noch religiöse Bedenken bestanden oder daß die körperliche und die geistige Kraft, die die Führung des Stahls gegen die eigene Brust erforderte, im Zustand der Ermattung und Verzweiflung fehlte18, immer wieder haben einzelne Feldherrn und Kaiser in der letzten Not – von allen Großen der Welt verlassen – die Sterbehilfe von Sklaven oder Freigelassenen erhalten: so C. Flavius Fimbria19, M. Antonius20, der Kaiser Nero21 und manche andere. So zeigt sich uns, daß in dieser Grenzsituation der rohe Zwang der Sklaverei zusammenbrach und der Mensch zum Menschen finden konnte. So wie der Säugling der unfreien Amme übergeben wurde, wie der Knabe dem Pädagogen gehörte, wie der Kranke glücklich war, sich einem zum Arzt ausgebildeten Sklaven anvertrauen zu dürfen22, so nahm der am Leben verzweifelte Held den Sklaven als letzten Wohltäter an. Ist aber nicht das Handeln in extremis die entscheidende Probe auf die Ehrlichkeit des Einzelnen und der ganzen Gesellschaft?

Bald nachdem Valerius Maximus dieses beneficium servi (6,8,3) gerühmt hatte, ist Seneca als einziger römischer Schriftsteller mit ausführlichen, grundsätzlichen Darlegungen über das Verhältnis zwischen Herren und Sklaven hervorgetreten. Es ist dies in zwölf Kapiteln des wohl um das Jahr 60 geschriebenen dritten Buches „De beneficiis“ (3,17-28) und wenig später in dem berühmten 47. Brief geschehen. Die Thesen, die der Moralist ebenso nachdrücklich wie gewandt verficht, sind einmal die Lehre, daß die Sklaven Menschen sind, und dann die sich daraus ergebende Weisung an die Herren, den Sklaven durch das eigene Verhalten Anteil an der Menschlichkeit zu geben. Die wohlgelungene Interpretation, die diesen Ausführungen Senecas kürzlich zuteil geworden ist23, hat vor allem dies ergeben, daß Senecas Maximen weniger mit philosophischen Theorien des Hellenismus als mit Lebenserfahrungen und Normen der gebildeten Schicht römischer Herren in Verbindung zu bringen sind. Die Argumente, die an der einen und der anderen Stelle begegnen, berühren sich tief, doch können wir uns im weiteren Verfolg des Motivs der Sklaventreue auf die in der Schrift De beneficiis vorgetragenen Gedanken beschränken. Hatte schon Valerius Maximus die Bewährung der Treue in einer außerordentlich kritischen Lage als beneficium bezeichnet, so kommt es Seneca darauf an, im einzelnen zu begründen, weshalb der Sklave auch dem Herrn Wohltaten erweisen kann. Der geläufigen Meinung, daß der Sklave dem Herrn gegenüber lediglich den schuldigen Dienst (ministerium) leisten könne, stellt er sogleich die philosophische Überzeugung gegenüber, daß das Menschsein als solches zum Wohltun befähige, daß von jedem Stand aus der Weg zur virtus offenstehe. „Auch der Sklave kann gerecht, tapfer, großmütig sein, also kann er auch eine Wohltat erweisen“ (3,18,4). Im Hinblick auf außerordentliche Leistungen, die der Sklave vollbringt – ohne Rücksicht auf sich selbst indem er sein Leben der Treue opfert (impendisse spiritum fidei) – heißt es: „Sieh zu, daß die Beispiele der Tugend bei Sklaven nicht desto höher stehen, je seltener sie sind“ (3,19,3f.). Weiterhin wird das Wohltun der Sklaven gerade darin nachgewiesen, daß die Handlung des Sklaven, der im Geistigen frei und selbständig ist, nicht auf einem Befehl, sondern auf freiem Entschluß beruht, daß mehr geleistet wird, als der normale Dienst erfordert (3,20-22). Dann folgen (3,23-27) beneficiorum exempla: eine sinnvolle Anwendung der Rubrik De fide servorum, wie Valerius Maximus und andere Autoren von Exemplasammlungen sie geboten haben. Valerius Maximus allerdings hat nicht als Vorlage gedient, denn Seneca bringt fast durchweg andere Beispiele von Sklaventreue als dieser.

Für die an erster Stelle genannte Sklaventat beruft sich Seneca auf das 22. Buch der Annalen des Claudius Quadrigarius, doch dieses Zitat schließt nicht aus, daß Seneca hier ähnlich verfahren ist wie so oft in seinen Schriften, wenn er Beispiele aus der römischen Geschichte anführt: daß er sich an die zahlreich zur Verfügung stehenden Sammelbücher gehalten hat24. Die Sklaven von Grumentum in Lucanien und der treue Bursche des Italikerführers Vettius, die die Reihe eindrucksvoll eröffnen (3,23), gehören dem Bundesgenossenkrieg an; sie repräsentieren die Großartigkeit des Handelns (magnificentia) so überzeugend, daß sie auch bei Macrobius, unserem letzten Gewährsmann, wiederkehren (s.u.). Es folgt der Sklave des von Caesar in Corflinium eingeschlossenen Domitius (3,24), dann (3,25) jener Märtyrer vom Schreckensjahr der Proskriptionen, dessen Opfertod Appian (4,44,185) ohne Namensnennung berichtet, während Valerius Maximus (6,8,6) und dann Macrobius (1,11,16) den Urbinius Panapio als Herren anzugeben wissen. Den Schluß bilden nostri saeculi exempla, zwei gute Taten von Sklaven aus der Regierungszeit des Tiberius und des Augustus (3,26f.). Am Ende dieses Abschnitts bekräftigt Seneca seine These mit den Argumenten, die er auch im 47. Brief bringt: mit dem Hinweis auf den gemeinsamen Ursprung von Sklaven und Freien und auf die Sklaverei der Begierden, der wir alle in gleicher Weise unterliegen (3,28).

Es ist nicht nur diese Ausweitung des Themas von der Sklaventreue zu der allgemeinen These, daß Sklaven Menschen sind und als solche die Fähigkeit zu jeglicher virtus haben, was Seneca über die Historiker und die Exemplasammler hinaushebt. Vielmehr hat der Philosoph gerade die historische Bedeutung des großmütigen Handelns der Sklaven in ihrer ganzen Tiefe und in ihrer dauernden Gültigkeit verstanden. „Welche Größe bedeutet es, für den Herrn sterben zu wollen in einer Zeit, in der es schon eine seltene Treue war, wenn einer nicht wollte, daß sein Herr den Tod fand? Bei der allgemein gewordenen Grausamkeit mildherzig, bei der staatlich verordneten Treulosigkeit treu befunden zu werden? Wenn riesige Belohnungen des Verrats in Aussicht gestellt wurden, den Tod als Lohn der Treue zu verlangen?“ (3,25) Mit diesen Worten ist das Verhalten der Machthaber im Bürgerkrieg, die gegen Treue und Glauben verstießen, und die rettende Tat der sittlich handelnden Unfreien glänzend charakterisiert. Die beiden letzten Beispiele aber machen es klar, daß die Gefährdung der fides auch unter dem Prinzipat weiterbesteht.

Es ist hier nicht der Ort, die Wirkung von Senecas Lehren über das Menschsein der Sklaven und über die Pflicht der Herren zur Menschlichkeit zu verfolgen. Man hat neuerdings darauf hingewiesen, daß die führenden Schichten der römischen Gesellschaft in einer Zeit, in der das Institut der Sklaverei aus vielen Gründen in eine schwere Krisis geriet, eine stärkere Tendenz bekundet haben, ihre Sklaven, Freigelassenen und Klienten noch mehr als bisher an die Familien zu binden, und daß sich auf der andern Seite für die Sklaven und die armen Proletarier ein gewisses Standesbewußtsein, ein Bekenntnis zu den Tugenden der Ehrlichkeit und des Anstands (fides, pudor) aus Inschriften und literarischen Texten erschließen läßt25. So wirkten die harten Tatsachen des wirtschaftlichen und sozialen Prozesses zusammen mit den philosophischen und religiösen Antrieben auf die Milderung der Sklaverei hin, wie sie vor allem in der kaiserlichen Gesetzgebung und Rechtsprechung zutage tritt. Ein Menschenalter vor der großen Kodifikation des Kaisers Theodosius II., begegnet uns in der antiken Literatur der letzte Verfechter der Humanität, der seine philosophischen Argumente mit den historisch bezeugten virtutes servorum gestützt hat. Macrobius läßt in den Saturnalien (1,11) den Praetextatus im Anschluß an seinen vorausgehenden Vortrag über die Entstehung des Saturnalienfestes den Beweis für das Menschsein der Sklaven mit erlesener Gelehrsamkeit führen. Nachdem er – wahrscheinlich im Anschluß an den Annalisten Cn. Gellius26 – die Stimme Iuppiters zugunsten der Sklaven in Anspruch genommen hat (1,11,3-5), legt er – im wesentlichen dem 47. Brief des Seneca folgend – die philosophischen Gründe dar (1,11,6-15) und läßt dann eine lange Reihe historischer Beispiele für fides, benignitas und andere virtutes der Sklaven folgen (1,11,15-29). Er holt noch weiter aus, erschließt aus der militärischen Heranziehung der Sklaven ihre Verdienste um den Staat (1,11,30-34), gedenkt auch der Sklavinnen (1,11,35-40), würdigt die servi philosophi (1,11,41-45) und kommt zu dem Ergebnis (1,11,46), „daß man den Sklavennamen nicht mißachten und geringschätzen darf, da Iuppiter sich um einen Sklaven Sorge gemacht hat und es feststeht, daß viele von ihnen sich treu, vorausschauend, tapfer, selbst philosophisch bewährt haben“ (fideles, providos, fortes, pilosophos etiam extitisse). Noch einmal steht also die Treue an der Spitze der Sklaventugenden.

Wenn wir uns auf den Abschnitt über die historischen Beispiele beschränken, so fällt auf, daß auch hier die meisten Belege in der langen Reihe, die keineswegs die chronologische Abfolge einhält, dem Zeitalter der Bürgerkriege entnommen sind, doch gibt es auch Beweise der Sklaventreue im Prinzipat (1,11,17.21), allerdings reichen hier die Beobachtungen nicht über die Zeit des Augustus hinaus, was der allgemeinen Voreingenommenheit der Spätantike für die klassische Zeit Roms entspricht. Auf der andern Seite wird auf den Vater des Scipio Africanus zurückgegriffen (1,11,26), und am Ende begegnen vorbildliche Sklaven des Hellenismus und der griechischen Tyrannenzeit (1,11,27-29). Macrobius hat also ein umfangreiches Material zu Rate gezogen, wahrscheinlich Beispielsammlungen und historische Schriften zugleich. Er nennt die Sklaven von Grumentum und den Sklaven des Vettius (1,1l,23f.) in derselben Reihenfolge wie Seneca, aber sein Bericht zu Vettius weicht erheblich von der Darstellung des Seneca ab. Er hat sich also nicht bei Seneca allein orientiert; vielleicht hat er dieselbe Beispielsammlung wie dieser benützt, dann aber doch anderes aus ihr entnommen27. […]

So wird dieses späte Elogium auf die treuen Sklaven zu einem schönen Beweis sowohl der gelehrten Studien als auch der humanen Anschauungen, die im Kreis der letzten römischen Heiden in Geltung waren. […]

Anmerkungen

   1 Bultmann, Art. πιστός Theologisches Wörterbuch zum Neuen Testament VI, Stuttgart 1954, 175ff.

   2 Zur Wertung der Sklaverei in Dichtung und Philosophie vgl. J. Vogt, Sklaverei und Humanität im klassischen Griechentum, Ak. d. Wiss. u.d. Lit., Abh. d. Geistes- u. sozialwiss. Kl. 1953, 4; W. Richter, Seneca und die Sklaven, Gymnasium 65, 1958, 206ff.; P.P. Spranger, Historische Untersuchungen zu den Sklavenfiguren des Plautus und Terenz, Ak. d. Wiss. u.d. Lit., Abh. d. Geistes- u. sozialwiss. Kl. 1960, 8, 18ff. (durchges. u. erw. Aufl. = FAS 17, Stuttgart 1984)

   3 F. Bömer, Untersuchungen zur Religion der Sklaven in Griechenland und Rom, Ak. d. Wiss, u. d. Lit., Abh. d. Geistes- u. sozialwiss. Kl. 1957, 7; 1960, 1; 1961, 4; 1963, 10 (durchges. u. erw. Aufl. = FAS 14, Stuttgart 1981). Vgl. die Indices s. v. Humanität, Rom.

   4 G. Lüdeke weist in einer Arbeit, deren Manuskript mir durch die Freundlichkeit von Karl Büchner zugänglich gemacht wurde, auf folgende Monologe hin: Aul. 587ff., Men. 966ff., Rud. 920ff., Pseud. 1103ff.

   5 Belege bei Jachmann, Art. fides, fidelis Thesaurus Linguae Latinae VI, 655ff.; Bauer, Art. fidus ebenda 703ff.

   6 Spranger (s. Anm.2), 27, 29; zu Geta sagt Donat. ad Ter. Ad. v. 301: mira in servo fides.

   7 E. Fraenkel, Art. fides Thesaurus Linguae Latinae VI, 661ff.; R. Heinze, Vom Geist des Römertums, hrg. von E. Burck, Leipzig-Berlin 1939, 25ff.; Lombardi, Dalla fides alla bona fides, Milano 1961., 4ff., 38ff.

   8 „Nimmer dem Herrn untreu, unverächtliche Stütze des Hauses Ruht Metrophanes hier, weiland der Sklave Lucils“ Übersetzung von O. Weinreich, Römische Satiren, Zürich/Stuttgart 19622, 33. – Bömer (s. Anm.3), Abh. 1963, 10, 166ff. hebt mit Recht die römische Komponente in dieser Herrengesinnung hervor. Dagegen ist der griechische Einfluß überschätzt bei E.M. Staerman, Die Lage der Sklaven zur Zeit der späten Republik, Vestnik drevnej istorii 1963, 2, 96ff. – Es ist aufschlußreich, daß Lucilius sein Lob des Sklaven in der Weise zum Ausdruck bringt, daß er die Fehler als nicht vorhanden bezeichnet: neque infidus neque inutilis. Diese Fehler galten offenbar noch bei vielen Römern als die Regel. So wurde der vilicus, ob Sklave oder Freigelassener, häufig als Spitzbube eingeschätzt, vgl. M.E. Sergejenko, Der Vilicus, Vestnik drevnej istorii 1956, 4, 50ff.

   9 P. Jal, La guerre civile à Rome, Ètude littèraire et morale, Paris 1963.

  10 M. Zeller, Die Rolle der unfreien Bevölkerung Roms in den politischen Kämpfen der Bürgerkriege, Tübingen 1962; E.M. Staerman, Sklaven und Freigelassene im sozialen Kampf gegen Ende der Republik, Vestnik drevnej istorii 1962, 1, 24ff., bes. 36ff.

  11 Cic. Tusc. 5, 58: credebat nemini eorum, sed iis, quos ex familiis Iocupletium servos delegerat, quibus nomen servitutis ipse detraxerat, et quibusdam convenis et feris barbaris corporis custodiam committebat. Dazu K.F. Stroheker, Dionysios I., Wiesbaden 1958, 42f., 152f. – Zu diesem Wesenszug der griechischen Tyrannis überhaupt H. Berve, in: HZ 177, 1954, 14f.

  12 Die persönliche Anhänglichkeit und Treue der Fremden wird für die Germani corporis custodes besonders betont bei Flav. Jos., Antiqu. 19,149; Tac. ann. 15,58; Suet. Gal. 12,2.

  13 Zeugnisse bei Jal (s. Anm.9), 412.

  14 E. Gabba, Appiano e la storia delle guerre civili, Firenze 1956, 223ff.

  15 In § 53 und 54 bedeutet das οἰκεῖοϛ den Hausgenossen, den nächsten Verwandten, genau so wie 4,17,66 und allgemein sonst. Jal (s. Anm.9), geht fehl, wenn er οἰκεῖοϛ in § 53 mit Sklave und in § 54 mit Herr übersetzt. Es ist auch nicht richtig, wenn er Appian 4,29,126f. dahin interpretiert, das Volk habe nach dem Ende des Mordes ein allgemeines Vorgehen gegen die Sklaven verlangt, die ihre Herren verraten hatten; es handelt sich hier nur um einen einzigen Sklaven.

  16 Auch Cass. Dio 47,9-13 betont bei der Berichterstattung über die Proskriptionen des Jahres 43 die vielfältigen Formen der Abschlachtung und der Rettung und beschränkt sich dann auf einige besonders denkwürdige Beispiele.

  17 Die merkwürdige Art, daß erst am Schluß eines solchen Abschnitts das Stichwort genannt wird, hat Jal (s. Anm.9), 269f. gekennzeichnet.

  18 Vgl. die aufschlußreichen Bemerkungen von J. Bayet, Le suicide mutuel dans la mentalité des Romains, in: Année sociologique, Sèr. 3, 1951, 35ff, bes. 51f.

  19 App., Mithr. 59f.; Plut. Sul. 25, 1-3.

  20 Plut. Ant. 76,7f.

  21 Suet., Nero. 49,3.

  22 J. Vogt, Wege zur Menschlichkeit in der antiken Sklaverei, Tübingen 1958 (Rektoratsrede Universität Tübingen 47), 19ff.

  23 W. Richter, Seneca und die Sklaven, in: Gymnasium 65, 1958, 196ff.

  24 F.J. Kühnen, Seneca und die römische Geschichte, Köln 1962.

  25 E.M. Staerman, Die Krisis der Sklavenhalterordnung im Westen des römischen Reiches, Berlin 1964, 112ff.

  26 E. Türk, Macrobius und die Quellen seiner Saturnalien, Freiburg 1961, 119f.

  27 Vgl. Kühnen (s. Anm.9), 29, 5 – Die antiken Zeugnisse für die einzelnen, von Macrobius genannten Begebenheiten findet man in den Anmerkungen der Ausgaben von Jan, Leipzig 1848 und von M. Nisard, Collection des acteurs Latins, Paris 1883.