IV. Das Ende der antiken Sklaverei?

Gerhard Kehnscherper: Das Verhältnis der jungen byzantinischen
Staatskirche und der römischen Kirche zur Sklaverei, aus:
G. Kehnscherper, Die Stellung der Bibel und der alten christlichen Kirche
zur Sklaverei, 160-181, Halle © 1957 Max Niemeyer Verlag

Gerhard Kehnscherper

Das Verhältnis der jungen byzantinischen Staatskirche
und der römischen Kirche zur Sklaverei

Der dritte Abschnitt in der Entwicklung des kirchlichen Verhältnisses zur Sklaverei ist von der Art, daß innerhalb der Staatskirche des Byzantinischen Reiches und auch innerhalb der römischen Kirche augustinischer Prägung die Institution der Sklaverei als eine göttliche Schöpfungsordnung moralisch begründet und theologisch gerechtfertigt wurde.

Das geschah zu einem Zeitpunkt, als die Sklaverei innerhalb der staatlichen und gesellschaftlichen Ordnungen durch Selbstauflösung vor allem aus wirtschaftlichen Gründen dem Ende nahe war.

In den schnell verweltlichenden Kirchen des Oströmischen Reiches und des Westens wurde das Christentum mißbraucht, um die bestehende Vorrangstellung der herrschenden Kreise und ihren Besitzstand auf jedwede Weise zu mehren, zu festigen und zu sichern. Weil diese kirchliche Haltung in den Jahrhunderten des frühen Mittelalters in weitestem Maße die Öffentlichkeit bestimmte und das gesamte Leben gestaltete, kam es gerade in der Sklavenfrage zu einem tiefen Sündenfall der Kirche. Zur Überwindung der Sklaverei wurde infolge eines primitiven Geschichtsverständnisses innerhalb der Kirche von dieser Kirche selbst nichts mehr getan. Die Überwindung der Sklaverei wurde durch andere, weltliche Kräfte herbeigeführt. […]

Vergegenwärtigen wir uns nochmals die einzelnen Abschnitte in der Rechtsauffassung gegenüber Sklaven, wie sie sich im römischen Recht und in der staatlichen Gesetzgebung widerspiegeln:

a) Das ius civile der alten Zeit war vollkommen konsequent gewesen in der Verneinung jedes Rechtes für Sklaven. Ein Sklave besaß keine persönlichen Rechte und er besaß erst recht keine öffentlichen Rechte; er galt als ‚nicht existierend‘, und sein Zeugnis wurde durch die Folter erzwungen, bzw. beglaubigt. Er besaß vor Gericht keine Verwandtschaft und entbehrte der Fähigkeit zur Ehe. Er konnte weder Vermögen besitzen noch Forderungen stellen. Es wurde die Behauptung der völligen Rechtlosigkeit eines Sklaven und seine Gleichsetzung mit dem Werkzeug oder dem Vieh nur in dem Augenblick auf den Kopf gestellt, wo ein Sklave straffällig wurde, was er nach der bisherigen Definition gar nicht hätte werden können. Die Bestrafung eines straffällig gewordenen Sklaven erfolgte dann erbarmungslos grausam; und vom ‚Sklavenvieh‘ wurde hier mehr verlangt, als von einer freien, menschlichen Persönlichkeit.

b) In der fortschreitenden kulturellen Entwicklung wurde durch die Dichter, die Philosophen und besonders durch die Stoa das ius naturale herausgestellt. Das Naturrecht sprach allen Menschen, also auch den Sklaven "Persönlichkeit" zu und bestritt im Prinzip die Berechtigung der Sklaverei. Aber die stoische Philosophie erleichterte das Los der Sklaven nur innerhalb der häuslichen Ordnungen, deren Herren sich zur Stoa bekannten. Sie übte wohl auch in der Kaiserzeit auf die staatliche Gesetzgebung einen gewissen Einfluß aus. Direkt aber hat sie zur Beseitigung dieser fluchwürdigen und von ihr moralisch verabscheuten Institution dennoch nichts getan.

c) Die Kaiserzeit begann damit, wenigstens vor Gericht (noch lange nicht in der alltäglichen, brutal verschleierten Praxis) den Sklaven ein gewisses Recht zuzuerkennen. Unter besonderen Umständen gestand die Gesetzgebung den Sklaven sogar die Möglichkeit und das Recht auf Freilassung durch Emanzipation (die vom Sklaven ausging) oder auf Manumission (die vom Herren veranlaßt wurde) zu. Folgende Daten wären hier zu nennen:

Bereits unter Kaiser Augustus wird den Herren die Befugnis genommen, Sklaven zum Tierkampf in der Arena oder zum Gladiatorenberuf zu zwingen. In Rom stand die Entscheidung darüber den Stadtpräfekten, in den Provinzen den kaiserlichen Statthaltern zu.

Augustus erleichterte die Rechtlosigkeit der Sklaven auch dadurch, daß dieselben Behörden Beschwerden von Sklaven über Grausamkeiten und Willkürakte ihrer Herren anhören mußten. Kaiser Claudius erklärte durch einen Erlaß jeden Sklaven für frei, den sein Herr ausgesetzt hatte, wenn er durch Krankheit oder Alter dienstunfähig geworden war.

Die von der Stoa beeinflußten Kaiser des 2. Jahrhunderts machten sich um den Rechtsschutz der Sklaven besonders verdient. Man darf dabei aber nicht übersehen, daß sie keineswegs immer von menschlichen Gesichtspunkten geleitet wurden: sondern da schwere Wirtschaftskrisen die römische Gesellschaft erschütterten, schien es ihnen von einiger Wichtigkeit, das unruhige und feindselige Sklavenelement versöhnlicher zu stimmen.

Kaiser Hadrian verbot den Verkauf von Sklaven zu schändlichem oder verbrecherischem Gewerbe; er bestrafte willkürliche Mißhandlungen; er entzog den Herren das Recht. Sklaven willkürlich zu töten.

Kaiser Antoninus Pius übertrug Präfekten und Statthaltern die Befugnis, Sklaven auf deren begründete Beschwerde hin an andere Herren zu verkaufen. Ferner durften Sklaven, welche im Heiligtum irgendeiner Gottheit um Asylrecht nachgesucht hatten, nicht wieder an ihre Herren ausgeliefert werden.

Auch Kaiser Marc Aurel verbot selbst den Verkauf solcher Sklaven an Gladiatorenschulen, die verbrecherisch geworden waren.

Kaiser Septimius Severus bestrafte seit dem Jahre 208 die Mißhandlung von Sklaven mit dem Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte. Die Herren wurden verpflichtet, Sklaven nur zu solchen Arbeiten zu verwenden, für die sie erworben waren. Somit durften gebildete Sklaven nicht mehr zu primitiver Handarbeit verwendet werden. Was Hadrian bereits angeregt hatte, das wurde jetzt die Regel: Zeugnisse von Sklaven vor Gericht sollten auch ohne Anwendung der Folter gelten.

Besonders wesentlich war die Bestimmung, daß ein Familienrecht der Sklaven anerkannt wurde, indem Verwandtschaften geachtet, Familienbande nicht zerrissen und Mann und Frau nicht von ihren Kindern getrennt werden sollten. Auch konnten Sklaven sich mit Hilfe von Ersparnissen freikaufen. Staatssklaven durften sogar über die Hälfte ihres Vermögens testamentarisch verfügen.

Menschenraub zum Zwecke der Sklaverei wurde fortan schwer bestraft. Kaiser Konstantin stellte die absichtliche Tötung eines Sklaven dem Morde gleich (was nur nicht bei der Umbringung seiner Gemahlin mitsamt ihren Sklavinnen im überheizten Bade galt). […]

Neben diesen gesetzlichen Maßnahmen gehen Bestrebungen einher, Sklaven die Freilassung durch Emanzipation zu erleichtern. Durch gesetzliche Bestimmungen wurde das peculium1 dem Zugriff der Herren im Todesfall oder beim Verkauf von Sklaven an andere Herren entzogen, so daß den Sklavenkindern zugute kam, was der Vater oder Großvater zum Zwecke der erstrebten Freikaufung gespart hatte.

Die Rechte der Freigelassenen wurden zudem immer mehr erweitert. Aus besonderen Anlässen (Testamentsbestimmungen, Amnestien und Zweckmäßigkeitsverordnungen der Cäsaren) wurden Scharen von Sklaven freigelassen; und im Jahre 212 verlieh Caracalla allen Freien das römische Bürgerrecht. Nicht unwichtig ist in diesem Zusammenhang das erste Edikt des Kaisers Diokletian gegen die Christen vom 23. Februar 303. Außer dem Befehl zur Zerstörung von christlichen Kirchen und zur Auslieferung, bzw. Verbrennung von heiligen Schriften ordnete es für die christlichen Herren den Verlust von Rang und Standesrechten und für christliche Sklaven den Verlust des Rechtes auf Freilassung an.

Diese gesetzlichen Maßnahmen lassen erkennen, daß die Sklaverei im Stadium der Auflösung begriffen war, so daß Overbeck nicht ganz zu Unrecht die Behauptung aufstellen konnte, diese Gesetze seien nicht aus Gründen der Humanität, sondern vielmehr aus Gründen der Staatssicherheit beschlossen worden. Denn im 2. Jahrhundert und besonders im 3. Jahrhundert wird das Römische Reich von schweren Krisen aller Art heimgesucht, und eine korrupte Beamtenbürokratie tat alles, um die Auflösung aller Lebensordnungen zu beschleunigen. […]

Durch die Anerkennung der christlichen Kirche als Staatskirche wurden sehr bald viele Christen recht vermögend, und mit der Übernahme und bald auch erfolgten Beanspruchung von Macht, Ehre und Besitz wurde die Kirche selbst ohne besondere Bedenken Besitzerin von vielen Sklaven und sanktionierte damit die gesamte Sklavengesetzgebung im Römischen Reich, wobei nicht vergessen werden darf, daß die erwähnten Erleichterungen gerade die äußersten Unmenschlichkeiten beseitigt hatten.

Warum tat die Kirche jetzt nichts, um eine Einrichtung zu beseitigen, welche ihre verderbliche Macht so reichlich bewiesen und den Zorn aller Edeldenkenden heraufbeschworen hatte? Warum führte die Kirche jetzt nicht eine neue Gesellschaftsordnung herbei? An Macht hat es der Staatskirche damals nicht gefehlt. […]

Alles, was Rechtswissenschaft und Gesetzgebung für die Lockerung der Fesseln der Sklaverei in den drei auf Konstantin folgenden Jahrhunderten im Bunde mit der Staatskirche getan haben, hält keinen Vergleich aus mit dem, was in dieser Beziehung in den drei vorhergehenden, noch heidnischen Jahrhunderten geschehen war. Was aus dieser Zeit besonders ins Auge fällt, ist lediglich die Tatsache, daß die Kirche besonders in Erscheinung trat bei der Freilassung von Sklaven. Die Manumission erfolgte in kirchlicher Form durch einen gottesdienstlichen Akt. Ausdrücklich wurde der Kirche der Vollzug der Freilassung von Sklaven am Sonntag gestattet, und die kirchliche Form der Freilassung erhielt rechtlichen Charakter. Durch diese Bestimmung wurde das Amt der Barmherzigkeit der Kirche besonders herausgestellt.2 Uns erscheint die Haltung der Kirche gerade durch diese kirchlichen Freilassungen, die rechtlichen Charakter bekamen, gefährlich zwiespältig: es wurde in der Öffentlichkeit der Anschein von einer Haltung der Kirche erweckt, die sie ganz und gar nicht einzunehmen willens war!

Sodann wurden durch Konstantin im Osten und durch Honorius im Westen Gladiatorenspiele gesetzlich verboten. Schließlich ist zu erwähnen, daß alle Standesunterschiede zwischen Freien und Freigelassenen unter Kaiser Justinian beseitigt wurden.

Weitere Schutzmaßnahmen oder Erleichterung wären aber wohl kaum zu nennen. Andererseits sah die Kirche ebenso wie die Politiker in den großzügigen Freilassungen von Sklaven durch einige Cäsaren eine bedenkliche Verfallserscheinung; wie es denn ja auch in der Tat nicht gelungen war, lediglich durch Sklavenfreilassungen das soziale Problem, soweit es Arbeit und Verdienst betraf, und die wirtschaftlichen Probleme, welche den Staat betrafen, zu lösen. Ob größere Freilassungen von Sklaven stattfanden oder nicht, Sklavenaufstände bedrohten fortgesetzt das Reich, nahmen oftmals bedenkliche Ausmaße an, und eine fortgesetzt sich steigernde Aufsässigkeit der Sklaven wie eine ebenso gefährliche Unzufriedenheit des Freigelassenen gehörten zu den Alltäglichkeiten in dem berstenden Imperium.

Hier war es nun die christliche Kirche, die zusammenhielt, was aus den Fugen zu gehen drohte. Und in ihrer Predigt, welche damals als eine neue Methode der Massenlenkung noch einen sehr großen Einfluß auf die Gemüter ausübte, schenkte sie dem kranken Staate große, sittliche Kräfte.

Es darf nicht unerwähnt bleiben, daß der Bischof Chrysostomos von Konstantinopel durch sehr mutige3 Predigten die Freien als ‚Sklaven ihrer Leidenschaften‘ bezeichnete.4 Er verlangte von christlichen Herren Menschlichkeit, Gerechtigkeit und Liebe gegen die Sklaven, und er kam dabei zu der vieldeutigen Schlußfolgerung: "Versagt der Herr diesen Dienst, dann zwingt kein Gesetz den Sklaven mehr, Sklave zu sein." Er betrachtete das Verhältnis der Sklaven zu ihren Herren als einen Familienbund und forderte die Herren auf, ihre Sklaven einen Beruf erlernen zu lassen und sie dann freizulassen!

Aber solche Predigten änderten nichts an der Institution der Sklaverei, welche durchaus auch weiterhin die Anerkennung der Kirche erfuhr. Sie änderten nichts an der staatlichen Gesetzgebung, die nur auf die Gewinnmehrung. und Wahrung des Vermögens der Herren zugeschnitten war.

Es liegt auf der Linie, welche der jungen Staatskirche recht bald zufiel, wenn sie fortan alles bekämpfte, was sie als Verfallserscheinung innerhalb der Schöpfungsordnung Gottes ansah; sie hielt aber den Staat für die unmittelbare Schöpfung Gottes. […]

Der Fall Roms war das Ergebnis des Zerfalls der römischen Sklavenhaltergesellschaft.5 Es war Schuld und Tragik zugleich, daß die christliche Kirche, welche ihrem Gott den Anbruch einer neuen Geschichtsepoche, eine neue Kultur der Barbaren und neue Staatenbildungen neben dem Römischen Staat nicht zutraute, sondern mit dem Erscheinen der Germanen den Untergang der Welt und den Aufstand der Hölle gekommen wähnte, nun die Sklaverei verteidigte, um den Untergang aufzuhalten. […]

So sahen erst recht die römischen Häupter der katholischen Kirche in Roms Fall den Untergang der Schöpfung Gottes und in dem Ansturm der Germanen das Ende aller Kultur. Daß diese Germanen von Sklaven und unterdrückten Völkern begeistert begrüßt wurden, wo doch der römische Staat vorgab, die Menschheit vor den Barbaren beschützen zu wollen, das läßt die reaktionäre, sklavenfeindliche Haltung der Kirche vielleicht etwas begreiflicher erscheinen. Sie wähnte, Gottes Schöpfung gegen den Satan verteidigen zu müssen. So kam es zu dieser tragischen Verkehrung, daß die christliche Kirche an der sich selbst auflösenden, unheilvollen Institution der Sklaverei festhielt wie an einem Heiligtum! Daher wurde die Gesetzgebung gegen die Sklaven mit Duldung und Unterstützung der Staatskirche grausamer, als sie in heidnischer Zeit gewesen war. […]

So wurde das Asylrecht für Sklaven in einem christlichen Gotteshause erst beschränkt und dann aufgehoben6. Was griechisches und römisches Heidentum dem Sklaven in seiner äußersten Bedrängnis nicht versagt hatte, das versagte ihm die christliche Staatskirche auf kaiserlichen Befehl hin. […]

Die Donauprovinzen waren durch die Latifundienbesitzer zu Gebieten verwandelt worden, in denen der freie Bauernstand planmäßig vernichtet worden war. Brutale Steuereinzieher hatten die freie Bevölkerung in Stadt und Land verelendet, zum Militärdienst gepreßt und die Mehrzahl der Gewerbetreibenden zu Bettlern gemacht. Als die germanischen ‚coloni‘ nun auf verschiedene Weise in diesen Verelendungsprozeß hineingezogen wurden, kam der Aufstand. Er nahm deshalb so unheimliche Maße an, weil die Riesenhaufen der verelendeten Sklaven in den ‚Barbaren‘ ihre Befreier sahen und ihnen zuliefen. Auch die Desertationen im Heere nahmen einen derartigen Umfang an, daß sich Kaiser Theodosius I. gezwungen sah, scharfe Maßnahmen zu ergreifen, um die Disziplin der gegen die Aufständischen und Sklaven kämpfenden Truppen zu sichern. In den Jahren 379-389 erließ er Gesetze, die den Pächtern (actores) und Verwaltern (procuratores) der Güter Verbrennung bei lebendigem Leibe für das Verstecken von Deserteuren androhten (Cod. Theod. 7,18,2). […]

Konstantin ordnete an, daß die Flucht eines Sklaven erneut auf das härteste bestraft würde.7 Ehen oder Geschlechtsverkehr zwischen Freien und Sklaven wurden unmenschlich grausam geahndet.8 Alle auf das Christentum begründeten Emanzipationsforderungen wurden in den christlichen Predigten jener Jahrhunderte schroff zurückgewiesen. Eine Synode von Gangra in Pamphylien beschloß im Jahre 360 ein Verdammungsurteil über jeden, der aus Gründen, der Religion (προφάσει θεοσεβείας), Sklaven von ihren Herren abwendig machen würde (Conc. Gangr. can. 3, Bruns I, 107).

Indem die Kirche aber die im Staate bestehende Sklaverei anerkannte, rechtfertigte sie in stillschweigender Selbstverständlichkeit auch solche Dinge, daß z.B. der Herr nach geltendem Recht immer noch befugt war, seinen Sklaven körperlich beliebig zu züchtigen. Ebenso wurden die unmenschlich-grausamen Leibesstrafen durch Gliederverstümmelung bei bestimmten Delikten gerechtfertigt.

Ausgesetzte Kinder durften zu Sklaven gemacht werden (C. Th. 5,7,1 und 5,8,1). Bis zu Diokletian war der Verkauf von Kindern durch den eigenen Vater erlaubt gewesen; Diokletian hatte ein Verbot erlassen (C.I. 4,43,1). Auch diese Bestimmung wurde wieder aufgehoben. Bei der zunehmenden Verknappung von Sklaven wurde die Aufhebung dieser Bestimmungen, zumal jener über die Versklavung ausgesetzter Kinder, für gewissenlose Händler eine ergiebige Quelle für neue Sklaven. Gerade als die Kirche über Verfolgungen und jede Behinderung in ihrer Kultausübung triumphieren konnte, da sie ihre öffentliche Anerkennung erreicht hatte, wurde die Lage der Sklaven verschlechtert und sogar diese neue Quelle von Sklaven sanktioniert.

Wenn die Macht der Kirche bereits vor ihrer Anerkennung so groß war, hätte sie da als Staatskirche nicht um so mehr im Namen Jesu Christi gegen eine so qualvoll und ungerechte Institution vorgehen müssen? Aber gerade durch solche Zeugnisse wird es deutlich, daß die marxistische Geschichtstheorie richtig ist, derzufolge die Entwicklung der gesellschaftlichen und ökonomischen Verhältnisse sich nach eigenen Gesetzen vollzieht. Wohl wurzeln Auftrag und Wesen des Christentums im Religiösen; hier sah die Kirche ihre Sendung. Aber sie war dabei so sehr ein Kind ihrer Zeit und eingebettet in die bestehenden, wirtschaftlichen Verhältnisse und gesellschaftlichen Ordnungen, daß sie das Sklavenwesen gar nicht als sittliches Problem, erst recht nicht als Unrecht empfand, sondern gerade als Staatskirche durch die Verteidigung dieser Institution die göttliche Schöpfungsordnung zu erhalten wähnte.

Es ist daher auch eine müßige Behauptung, und man wird, wenn man sie ausspricht, den damaligen Verhältnissen nicht ganz gerecht, von einem Versagen des Christentums in der Sklavenfrage zu sprechen. […]

Von den Propheten her hätte die Kirche aber um die sozialen Probleme wissen müssen, wenn ihr eine wissenschaftliche Geschichtserkenntnis auch noch verborgen bleiben mußte. Vom Evangelium her hätte die Kirche sich nicht dazu hergeben dürfen, in der Verteidigung des römischen Kulturerbes ihren göttlichen Auftrag zu erblicken. Sie verleugnete den Gott, den sie verkündigen sollte, als sie ihm gleichzeitig nicht zutraute, daß er auch durch die ‚Barbaren‘, also durch die Germanen, seine großen Taten tun und Neues schaffen würde. Der Kirche war durch die Wirksamkeit der Propheten ein Maßstab gegeben, um alle Erscheinungen, auch wirtschaftliche Institutionen wie die Sklaverei, richtig zu beurteilen. Es war das radikale ‚Nein!‘ Gottes zur Sklaverei längst gesprochen; es war ergänzt worden durch die Botschaft Jesu, daß alle Menschen Brüder sind. So durfte die Kirche nicht den falschen Respekt vor der letztlich heidnischen Gesetzgebung eines Staates haben; sie durfte nicht die bestehenden Eigentumsverhältnisse als „gottgewollt‘ ansehen. – Hier besteht eine Gesamtschuld, die nicht unausgesprochen bleiben darf.

Die Sklaverei wurde schließlich doch abgeschafft; sie wurde durch die wirtschaftliche Entwicklung und mit Hilfe weltlichhumaner Gesichtspunkte überwunden. Dieser Erfolg muß die Kirche um so mehr beschämen, als sie von ihrer Lehre her, daß alle Menschen Gottes Geschöpfe und untereinander Brüder seien, vom ersten Augenblick an die Sklaverei als eine Todsünde hätte bekämpfen müssen. Die Propheten und Jesus hatten deutlich genug gesprochen. Aber einmal lähmte eine falsche Geschichtsauffassung das Verantwortungsbewußtsein in der Kirche, wie sie auch eine rechte Erkenntnis der Dinge behinderte. Als dann sehr bald die römische Aristokratie im Namen Christi für die bestehenden Verhältnisse, insbesondere für die althergebrachten Besitzverhältnisse optiert hatte, war es um das Evangelium geschehen. Nicht das Christentum hat versagt; sondern durch diese unheilvolle Synthese mit dem altrömischen Erbe wurde das Evangelium verraten. […]

Es darf aber nicht übersehen werden, daß dieser Umschmelzungsprozeß sich innerhalb der Byzantinischen Staatskirche abspielte, die äußerlich machtvoll dastand und bereit war, die Ehre Gottes mit dem Schwert zu verteidigen. Hätte die werdende Kirche nun mit der ganzen ihr zu Gebote stehenden Autorität die Sklaverei bekämpft und unter Ausnutzung ihres großen Einflusses auf die Massen, späterhin auch auf den Staat und die Kaiser, die Auflösung der Sklaverei vorangetrieben und den erlassenen weltlich-humanen Gesetzen durch sittliche Forderungen und religiöse Weihe um so größeren Nachdruck verliehen, dann hätte sie wohl das getan, was Jesus von Nazareth wollte, als er das große Gnadenjahr zur Sklavenbefreiung auf Grund der alten, prophetischen Forderungen ausgerufen hatte.

Aber nun war die Kirche in ein rückschrittliches Verhalten geraten, weil sie Gottes Walten in der Geschichte nicht erkannt hatte. So war das Ende dieser Entwicklung im Osten nicht gut. Die Sklaverei blieb als die Geißel der Völker und Menschen im Byzantinischen Reiche mit Duldung der Kirche bestehen. […]

Da der Westen des Imperiums sehr bald Kampfplatz und Siegesbeute der germanischen Völker wurde, die auf den Trümmern des Römischen Reiches ihre nationalen Königtümer errichteten, vollzog sich hier die Entwicklung wesentlich anders als innerhalb der Byzantinischen Staatskirche. Jedoch gehört auch diese Entwicklung eindeutig zu der genannten dritten Phase, während der die Kirche die sich bereits auflösende Institution der Sklaverei unter gänzlicher Preisgabe der ursprünglichen Botschaft und Forderung Jesu als eine Schöpfungsordnung verteidigte und theologisch rechtfertigte. […]

Hatte sich nun das werdende Papsttum bereits während der ersten großen Erschütterungen des Reiches als Hüterin römischer Kultur und römischen Geistes und als Wahrerin des national-konservativen Römertums gefühlt9, wie Augustin es mit restaurativen Tendenzen maßgeblich bestimmt hatte, so übernahm die Papstkirche das geistige und kulturelle Erbe des Römischen Reiches vollends, als der Westen durch die germanischen Eroberungen zerbrach. Augustin errichtete gewissermaßen auf den Trümmern des römischen Imperiums seinen Gottesstaat. In seiner Bischofsstadt Hippo, deren numidisches Hinterland bereits fast ein Jahrhundert lang in den donatistischen Kämpfen mit heißer, religiöser und nationaler Leidenschaft seine sozialen Forderungen gegen die römische Zwangsherrschaft auskämpfte, erlebte er kurz vor seinem Tode noch die Schrecken der Belagerung durch die germanischen Eroberer. Inmitten dieser Untergangsstimmung entwickelte er die Idee vom Gottesstaat auf Erden, der doch nichts anderes ist, als der stolze Machtwille des heidnischen, römischen Staates in kirchlicher Gewandung. Es gehörten der in vielen Gefahren gehärtete Nationalstolz des Römers und die sieghafte Glaubenskraft des durch Christus über alle irdischen Enttäuschungen zur unzerstörbaren Hoffnung erlösten Menschen dazu, um in dieser, irdisch betrachtet, jämmerlichen Situation den Machtanspruch und das geistige Erbe Roms durch die priesterliche Erneuerung aller seiner Ordnungen für die nachkommenden Jahrtausende zu wahren. […]

Wir wiederholen nochmals den für die Konzeption Augustins so wichtigen Gedanken, daß jeder irdische Staat verdorben sei und sich daher böser Mittel bedienen müsse. Wenn aber ein solcher Staat Gott die Ehre gebe, dann werde die Kirche sich nicht scheuen dürfen, den Gesetzen dieses irdischen und sündigen Staates gern zu gehorchen, ‚solange sie auf ihrer irdischen Pilgerfahrt das Leben eines Gefangenen führt‘ und den irdischen Staat erkennt, als Verwalterin der Dinge, die zur Erhaltung dieses vergänglichen Lebens dienen; weil beide auf die verheißene Erlösung warteten, ‚müsse von ihnen Einmütigkeit gewahrt werden‘ (Aug. civ. 19,17).

Wurde ein Staat in diesem Sinne als eine Schöpfungsordnung Gottes angesehen, so konnte es für Augustin und die spätere Kirche denn auch keine Bedenken geben gegenüber einer so ‚sündigen‘ Institution wie der Sklaverei. Heiligte doch der himmlische Zweck jedes irdische Mittel. – Im Einzelnen wirkt sich die Anerkennung der Sklaverei bei Augustin so aus, daß er den Gedanken an Emanzipation für einen christlichen Sklaven völlig verwirft. […]

So wurde es in der Predigt der Kirche sogar üblich, daß die Sklaven unter Hinweis auf das Vorbild und die Leiden Christi zu unbedingtem Ausharren in der Sklaverei auch unter ungerechten Verhältnissen derart angehalten wurden, daß ihnen Emanzipationsbestrebungen untersagt und Emanzipationsgedanken als unchristlich und sündig verboten wurden. Die Kirche ist sogar in dieser durch Augustin angebahnten Richtung ihrer Entwicklung in bezug .auf die theologische und moralische Rechtfertigung der Sklaverei so weit gegangen, daß sie über die Schutzbestimmungen des Alten Testamentes hinwegschritt! Christliche Sklaven sollten ihren Anspruch auf Freilassung nicht etwa damit begründen, daß hebräische Sklaven im siebenten Jahre freigelassen werden mußten (quaest. in Exod. c. 77). Durch solche emanzipatorischen Gelüste werde das Gebot des Paulus an die Sklaven (Eph. 6,5 und I. Tim. 6,1) aufgehoben; denn dort sei verlangt, den Herren untertan zu sein, damit der Name Gottes nicht gelästert werde. Außerdem glaubt Augustin aus der Durchbohrung des Ohres und des Anheftens an den Türpfosten bei solchen Sklaven, die "freiwillig ‚für immer‘ Sklaven bleiben" wollten, schließen zu dürfen, daß das ganze Gebot der Freilassung nach sechs Dienstjahren keine praktische Bedeutung gehabt habe, sondern allenfalls nur eine mystische Bedeutung (in mysterio praeceptum)10 Die Ehrlosigkeit der Sklaven ist für Augustin eine Selbstverständlichkeit. […]

Mit der bedingungslosen Anerkennung des Staates und seines Rechtes sanktionierte demgemäß die römische Kirche augustinscher Prägung auch alle Unmenschlichkeiten und Härten in der Rechtsprechung und im Strafvollzug gegen Sklaven. […]

In der Auflösung der Sklaverei, welche aus wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Gründen nach dem militärisch-politischen Zusammenbruch des Westens mit großer Schnelligkeit erfolgte, sah die Kirche Untergangserscheinungen und verteidigte daher die alten Institutionen wie eine Gottesordnung. Gegen die feudalherrschaftliche Auffassung der germanischen ‚Barbaren‘ setzte sie den Herrenanspruch und den Eigentumsbegriff des alten römischen Rechtes. Indem sie gegen neue, sich bildende ökonomische und staatliche Auffassungen lediglich die alten, römischen Begriffe als allgemeingültig und ‚christlich‘ verteidigte, wurde sie selbst Sklavenhalterin in großem Maße. Sklaven mußte es nach Augustins Lehre geben, um die Schöpfungsordnung Gottes zu erhalten; und deshalb blieben Sklaven dazu verurteilt, ‚im ewig gleichen, unvermindert harten Joch des niederen Standes‘ (Aug. conf. VII,6) zu leben. Sie hatten bei kärglichster Lebenshaltung möglichst viel zu arbeiten; gegen ihre Weitergabe oder ihren Verkauf war nichts einzuwenden. Da die Institution der Sklaverei als eine Strafe für die Sündhaftigkeit des Menschengeschlechtes angesehen wurde,11 wäre es ja sinnlos, sogar schuldhaft gewesen, sie verbessern zu wollen (en. in ps. 124,7).12 So wird von Sklaven treuer Dienst gefordert: ‚bis die Ungerechtigkeit endgültig verschwindet und alle menschliche Herrschaft und Gewalt ein Ende finden und Gott ist alles in allem‘ (Aug. civ. XIX, 15 am Schluß). Das war ein ‚eschatologischer Trost‘, von dem die herrschende Kirche zwar gern und oft Gebrauch gemacht hat, der aber für die armen Sklaven, ‚Abrahams Söhne‘, ‚Gottes Kinder‘ und ‚Miterben Christi‘, ein schwacher Trost war, weil damit der Fortbestand der Sklaverei bis ans Ende der Welt festgehalten und auch von der Großkirche erstrebt wurde.

Die Verfälschung des Evangeliums in der Römischen Papstkirche erfolgte dadurch, daß ihre Hierarchie dem Mammon diente und nicht mehr Gott. Die katholische Kirche hat damals die Vertrauensfrage Jesu: Gott oder Mammon? Eindeutig für letzteres beantwortet. Sie tat diesen tiefen Fall mit einer frappierenden, theologischen Begründung, die Augustin ihr zur Hand gegeben hatte, indem Römertum mit Christentum identifiziert, weiterhin in der Verfallserscheinung des römischen Staats- und Gesellschaftsverbandes das Wirken Satans und im Ansturm der Germanen das Wüten des Antichrists gesehen und gelehrt wurden. Die Verfälschung des Evangeliums war also letztlich eine politische Entscheidung von größter Tragweite.

In Bezug auf die Sklavenfrage wirkte sich diese Optierung der römischen Kirche für Mammon – im weitesten Sinne! – dahingehend aus, daß der Protest der Propheten gegen die Sklaverei als Unehre für Gott abgetan wurde; daß man die sozialethischen Forderungen Jesu nach Freiheit, Frieden und Gerechtigkeit spiritualisierte und – wenn man gar nicht mit ihrem Realismus fertig werden konnte! – in die Eschatologie verbannte. Schuld an dieser schmerzlichen Entwicklung der byzantinischen, der römischen und späterhin auch der protestantischen Kirchen im Allgemeinen und besonders auch in der Sklavenfrage ist u.a. eine primitive Geschichtsauffassung, die nicht auf christlicher, sondern auf philosophischer, und zwar auf heidnisch-philosophischer Grundlage beruhte.13

Anmerkungen

   1 Unter peculium wird nach römischem Recht dasjenige Vermögen verstanden, welches eine der Gewalt eines anderen unterworfene Person (also ein Hauskind oder ein Sklave, der allerdings nicht ‚persona‘ war) mit Bewilligung oder auch ohne Wissen des Gewalthabers zur eigenen Verwaltung in den Händen hatte.

   2 Sozomenos berichtet (Soz. 1,9), daß Konstantin drei Gesetze erlassen habe, welche die rechtliche Gültigkeit der kirchlichen Freilassung bestätigten. Zwei dieser Gesetze aus den Jahren 316 u. 321 sind in den Sammlungen des römischen Rechtes auf uns gekommen. Die Freilassung vollzog sich derart, daß der Herr den Sklaven an der Hand nahm und vor den Altar führte; hier wurde die Urkunde der Manumission verlesen, und der Priester erteilte dem Freigelassenen den Segen. Als im Jahre 321 der Sonntag durch Staatsgesetz zum allgemeinen Feiertag erhoben wurde, an welchem alle geschäftlichen Dinge und gerichtlichen Prozesse ruhten, wurde bereits einige Monate später durch Zusatzbestimmung festgestellt, daß in Bezug auf Manumission durch die Kirche am Sonntag eine Ausnahme bestehe. (Vgl. E. Löning, Geschichte d. dt. Kirchenrechtes, I, Straßburg 1878, 324).

   3 In einer Predigt, die Möhler zitiert, sagt Chrysostomus (Hom. XVII I. ep. ad Tim.): „Du sagst: Mein Vater ist Consul. – Was kümmert mich das! Ich nenne einen jeden Sklaven einen Edelmann und einen jeden Herren einen Knecht, wenn ich seinen sittlichen Charakter kenne.“

   4 In einer anderen Predigt, die Möhler leider ohne Stellenangabe zitiert (Ad. Möhler, Vermischte Schriften, ed. Döllinger. Regensb. 1839, II, S. 93), soll er gesagt haben: „Weißt du nun, durch welche Sitten die Würde eines Freigeborenen erworben wird? ‚Sklave‘ und ‚Freier‘ sind nur Namen. Was ist ein Sklave? Ein Name. Wieviele Herren liegen betrunken auf dem Ruhebett, die Sklaven aber stehen nüchtern dabei […] Welchen soll ich nun den Unfreien nennen, den Nüchternen oder den Trunkenen? Jener hat die äußeren Merkmale der Knechtschaft, dieser die inneren. – Ich werde nicht aufhören, euch dieses zu wiederholen, damit ihr alles nach dem wahren Wert beurteilen lernt, und nicht durch den Irrtum der Masse betört werdet, vielmehr genau wißt, was ein ‚Sklave‘ und was ‚arm‘ und was ‚unfrei‘ ist.“

   5 Diese zur Klärung einiger geschichtlichen Vorgänge in der damaligen Zeit entscheidend wichtigen Feststellungen werden bestätigt durch Hans-Joachim Diesner, Studien zur Gesellschaftslehre und sozialen Haltung Augustins. Halle 1954. Er sagt S. 29: „Viele der Unterdrückten mögen auch schon an das Überlaufen zu den Feinden gedacht haben, von denen diese Schicht allein Hilfe erwarten konnte; und tatsächlich deutet auch Augustin selbst eine solche Flucht wenigstens von Sklaven an …“ An einer anderen Stelle (ebd., 43): „Mit welchen Gründen und mit welcher Intensität viele Sklaven an ihrer Freilassung arbeiteten, zeigt […] auch […] der Tadel an den ‚servi fugitivi‘ (ep. 108, 18), die einfach ihren Herren davongelaufen sind und sich den Circumcellionen angeschlossen haben.“

   6 Flüchtete ein Sklave in eine Kirche, so waren die Priester verpflichtet, binnen eines Tages seinem Herren Anzeige zu erstatten. Wenn der Herr versprach, seinem Sklaven zu verzeihen, so mußte er ausgeliefert werden (C. Th. 9,45,5).

   7 War ein Sklave flüchtig. wiederaufgegriffen und zwischen zwei angeblichen Eigentümern ein Streit über die Zugehörigkeit entstanden, dann sollte nach Anordnung Konstantins der Sklave auf der Folter den Namen seines Besitzers nennen (C.I. 6,1,6).

   8 Durch die Verschärfung der Bestimmungen des Claudischen Senatsbeschlusses, der von Alexander Severus gemildert worden war, verhängte Konstantin wiederum die Todesstrafe über eine Freie, die einen Sklaven ehelichte, und überlieferte ihn selbst dem Scheiterhaufen (C. Th. 9,9,1). – Ist diese Bestimmung an sich schon barbarisch genug, so ist besonders beschämend, daß Sklaven als Denunzianten zugelassen waren und, falls ihre Aussage sich bestätigen würde, mit Freilassung belohnt werden sollten.

   9 Wie sehr sich die katholische Kirche als Verteidigerin des römischen Erbes fühlte und wie sehr selbst die Päpste als Römer mit ihrem christlichen Gewissen in Konflikt kamen, das wird deutlich in N. I. Golubzowa, Zur Frage der Agonistici und Circumcelliones, Italien zu Beginn des. 5. Jahrhunderts und Alarichs Eindringen in Rom, 1949. Am Anfang es heißt dort (S. 45): „Selbst nachdem den Römern klargeworden war, daß sie keinerlei Hilfe zu erwarten hatten, begannen die Menschen auf eine übernatürliche Rettung zu hoffen. In Rom begann der von der christlichen Religion unterdrückte, aber nicht vernichtete heidnische Kult aufs neue Kraft und Bedeutung zu gewinnen. Es kam die Überzeugung auf, daß die Wiedereinführung der Opferungen für die römischen Götter Rom von allen Nöten erretten könnte. In der Zeit der ersten Belagerung Roms durch Alarich überzeugten, wie Zosimos (Zos. 5,41) erzählt, toskanische Weissager den Präfekten der Stadt Pompejanus davon, daß sie Rom mit Hilfe geheimer Beschwörungen und Opfer vor den Barbaren retten könnten: die Barbaren würden sich sofort zurückziehen, gejagt von Donner und himmlischem Feuer. Wenig fehlte, und die Weissager hätten gefordert, daß die Beschwörungen und Opfer öffentlich vor den Augen der ganzen Stadt durchgeführt werden sollten, was einer öffentlichen Wiedereinführung des heidnischen Kultes gleichgekommen wäre. Es kam so weit, daß selbst der Papst Innozens bereit war; ähnlichen Maßnahmen zuzustimmen! Als aber der Vorschlag der Haruspices dem Senat zur Beurteilung vorgelegt wurde und als die Weissager als obligatorische Bedingung stellten, die Opferung auf dem Kapitol unter der Leitung und Gegenwart von Amtspersonen durchzuführen, da gab die Mehrheit der Mitglieder. des Senates diesen Gedanken auf aus Furcht, die Unzufriedenheit des Kaisers hervorzurufen.“

  10 Diese Ausführungen machen dem Exegeten Augustin keine Ehre Diesner faßt in seiner erwähnten Schrift (Studien zur Gesellschaftslehre) seine Ergebnisse in besonders pointierter Weise zusammen, weil er die Substanz der evangelischen Botschaft verraten sieht (S. 44): "Man könnte nach dieser Augustinischen Formulierung Christus für den ausgesprochenen Parteigänger der Reichen auffassen, der sich durch seine Fürsorge um ihre pax domestica ein Anrecht auf die Dankbarkeit dieser Herren erwirbt." Und S. 43 f.: „Mit anderen Worten: so wie Augustin von den Armen Bedürfnislosigkeit (laboriosa pauperta) und innere Abwendung von den äußeren Gütern verlangt hatte – so fordert er von den Sklaven vor allem den durch inneres ‚Training‘ zu erreichenden Verzicht auf die äußere Freiheit (es folgt ein Zitat aus Aug. civ. 19,15). Daß dies bei erschwerten äußeren Bedingungen aus menschlicher Kraft heraus kaum möglich ist, weiß er auch; weshalb er dieser asketischen Übung die Blickrichtung nach oben gibt […] Damit wird die Schwere und Bürde der irdischen Sklaverei zugleich aber bagatellisiert; denn ‚Sklaven Gottes‘ sind ja im Grunde alle Menschen, zumindest alle Christen.“ So kommt Diesner zu dem Ergebnis (S. 45): „Vom ethischen Gesichtspunkt aus ist hierzu festzustellen, daß Augustin selbst hinter der israelitischen Moral zurückbleibt.“ S. 44: „Jedenfalls ist der unterschiedliche Standpunkt und die verschiedene Bewertung – der Hinweis der Sklaven auf die Nutzlosigkeit irdischer Güter und die Gottgewolltheit ihres Zustandes, und umgekehrt der Herren auf den irdischen, materiellen Nutzen, der ihnen aus der kirchlichen Beeinflussung der Sklaven entsteht – frappierend!“

  11 conditio quippe servitutis iure intellegitur imposita peccatori (Aug. civ. XIX, 15). – An keiner Stelle fällt der Rechtfertigungsversuch Augustins so dürftig aus wie hier. Denn die These, daß die Sklaverei Strafe für die Sünde sei, wird in der rauhen Wirklichkeit völlig zu Schanden: die Gottlosen führen vielfach die Frommen in die Sklaverei!

  12 Diesner macht darauf aufmerksam, daß der Gedanke, die Sklaverei sei nicht nur wirtschaftlich zweckmäßig und daher notwendig, sondern sie könne sogar ‚ verdienstlich‘ und ein ‚Gut‘ sein, bei Augustin stark anklingt (enarrat. in PS. 124) und daß Ambrosius solche Gedanken sogar wiederholt ausgesprochen hat. (Stellenangabe bei Diesner, 44, Anm. 4.)

  13 Es sei abschließend nochmals gesagt, daß die in dieser Untersuchung herausgestellten Gesichtspunkte, zu denen die Anregung durch die marxistische Geschichtsphilosophie und die dort angewandten Untersuchungsmethoden gegeben worden ist, einzig und allein von der christlichen Kirche das Ärgernis nehmen können, das sie durch ihre Stellung in der Sklavenfrage die Entwicklung in einer Weise bestimmt, daß darüber das Christentum durch innere Preisgabe seiner Prinzipien ohnmächtig wurde.

Als ein Diener der Kirche und damit unter der Schuld der Kirche stehend meinen wir alles gesagt zu haben, was das Versagen der Kirche in einer so wesentlichen Frage entschuldigen könnte.

Wenn wir nun allerdings diesen Gesichtspunkt herausstellen, daß die Sklaverei ein notwendiges Stadium in der Entwicklung der menschlichen Gesellschaft war und daher von der Kirche auch als ‚notwendig’ empfunden wurde, dann müssen wir um der Wahrheit willen doch mit aller Bestimmtheit sagen:

War der Kirche damals eine Einsicht in die gesellschaftliche und geschichtliche Entwicklung, wie wir sie heute besitzen, auch noch nicht verwehrt, und war sie, wie im Hinblick auf das ptolemäische Weltbild, so auch im Hinblick auf das vorhandene Geschichtsverständnis ein Kind ihrer Zeit, so hätte sie dennoch eine bessere Einsicht besitzen können und eine andere Haltung vertreten müssen.

Denn die alttestamentlichen Propheten hatten, als Offenbarungsträger Gottes ihrer Zeit weit vorauseilend, durch ihre unmittelbare Lebensgemeinschaft mit Gott verkündigt, daß Sklaverei die Ehre Gottes beleidige!

Es hatte Jesus Christus, indem er an diese alttestamentliche Prophetie anknüpfte, in seiner Lebensbezogenheit zu Gott den Anspruch der Gottesherrschaft verkündigt, so daß alle Sklaverei ein Ende finden sollte. Die werdende große Kirche hat das alles preisgegeben und die christlichen Gemeinschaften, welche die ursprüngliche Botschaft bewahrt hatten, mit unerbittlichem Fuß zertreten.

Diese Schuld kann der alten Kirche nicht abgenommen werden.