Richard Klein: Zum Verhältnis von Herren und Sklaven in der Spätantike,
aus: R. Klein, Roma versa per aevum. Ausgewählte Schriften zur
heidnischen und christlichen Spätantike, Hrsg. v. R. von Haehling,
K. Scherberich, 356-393, Hildesheim © 1999 Georg Olms Verlag

Richard Klein

Zum Verhältnis von Herren und Sklaven in der Spätantike

Zahlreich und mannigfach sind die Probleme, welche mit der Sklaverei in der Spätantike verbunden sind. Die unterschiedliche Bewertung beginnt bei der Schätzung der Sklavenzahlen sowie mit der Frage, wo die Unfreien vor allem beschäftigt waren, und erreicht einen besonderen Streitpunkt dann, wenn es gilt, die Abgrenzung von den übrigen Angehörigen der Unterschichten, insbesondere den Kolonen, festzulegen1. Erschwerend kommt hinzu, daß dieser Problemkreis ideologisch verfestigt ist wie kaum ein anderer in der Alten Geschichte. Glaubt man auf der Seite der östlichen Wissenschaft, den Schwerpunkt vor allem auf die Veränderung der sozialen und ökonomischen Verhältnisse und die allmähliche Ablösung der Sklavenarbeit durch den Feudalismus legen zu müssen, so geht es bei kirchlich gebundenen Forschern in hohem Maße darum, wie weit die christliche Lehre von der Gleichheit aller Menschen auch den Unfreien zugute kam. Es ist bekannt, wie sich vor allem katholische Forscher seit den Zeiten von Wallon und Allard um den Nachweis bemühten, daß es das letzte Ziel der Kirchenväter gewesen sei, die Institution der Sklaverei gänzlich zu beseitigen.2 Alle jene Deutungen leiden, abgesehen von den vorgegebenen Prämissen, vornehmlich daran, daß man Herkunft und Bindung der antiken Autoren und darüber hinaus die unterschiedlichen politischen und sozialen Gegebenheiten in den einzelnen Gebieten zu wenig berücksichtigt. […]

Neben der Sonderentwicklung der einzelnen Gebiete gilt es, ein Zweites zu berücksichtigen. Es wird mit einem gewissen Recht gesagt, daß das falsche Bild vor allem auf der einseitigen Überlieferung beruhe, die zum großen Teil aus Gesetzestexten und Heiligenviten bestehe3. Daher ist es um so nötiger, neben dem inschriftlichen Material, das nur eine Momentaufnahme wiedergibt, die literarischen Aussagen nicht zu ignorieren. Gerade sie sind geeignet, über alle ökonomischen Probleme hinaus einen Einblick zu vermitteln, wie die Herren über die in ihrem Dienste stehenden Unfreien dachten und sie behandelten. Daß hierbei ein Vergleich zwischen heidnischer und christlicher Haltung möglich wird, erhöht zum einen den Reiz der Fragestellung, läßt aber auch Antworten zu über das vieldiskutierte Problem, wie weit die paulinischen Sätze von der Einheit aller in Christus im Zusammenstehen der einzelnen Mitglieder des Hauses verwirklicht wurden. Wenn hierbei allein die italischen und gallischen Gebiete in den Blick genommen werden, so deswegen, weil dort die Sozialstruktur der oberen Stände weitgehend ähnlich war. Zudem finden sich in dem seit frühester Zeit romanisierten und stets nach Italien ausgerichteten Land zwischen Alpen, Rhein und Pyrenäen mehr Belege als andernorts, welche in der Zeit des Umbruchs über das gegenseitige Verhältnis zwischen Herren und Bediensteten wertvolle Aufschlüsse geben.

Ausgangspunkt des Vergleichs soll der stadtrömische Senator Symmachus sein, der als Exponent der reichen senatorischen Oberschicht im Westen, aber auch als einer der letzten Vertreter des absterbenden Heidentums sich hierfür wie kaum ein anderer anbietet. Symmachus scheut sich nicht, immer wieder offen zuzugeben, wieviel ihm an der Wahrung der Standesunterschiede gelegen ist. Daher begegnet er allen Schichten, welche nicht der pars melior humani generis (ep. I 52) angehören, mit auffallender Geringschätzung4. Diese trifft die Menge des einfachen Volkes insgesamt, vornehmlich aber die Sklaven, welche er lediglich als Objekte von rein ökonomischem Wert betrachtet5. Dementsprechend reagiert er mit Empörung und Härte bei der Flucht eines Sklaven und bittet einflußreiche Amtsträger, aber auch Freunde um Mithilfe bei der Wiederbeschaffung; denn er ist weit davon entfernt, die fuga servorum für etwas anderes anzusehen als einen materiellen Verlust. Ohne mit einem Wort den Grund für die Flucht aufzugreifen, wird ihm diese zu einem Beweis für servilis nequitia und familiaris improbitas6. Es verwundert nicht, daß bei einer derartigen Einstellung Sklaven in großer Zahl von den villae suburbanae der in Rom weilenden Latifundienbesitzer entwichen und ein unruhiges Räuberleben dem unmenschlichen Dienst in Haus und Feld vorzogen. Symmachus stellt nicht in Abrede, daß die Knechtschaft für Menschen schmählich und schwer erträglich ist, richtet jedoch dessen ungeachtet seine ganze Aufmerksamkeit darauf, daß flüchtige Sklaven wieder eingefangen werden und als wertvolle Arbeitskräfte erhalten bleiben. Demgemäß verteidigt er auch jede Art von Strafe gegen säumige actores, welche einer solchen Flucht Vorschub leisten.7

Jene Unfähigkeit des Symmachus, Sklaven als Menschen zu verstehen und ihnen im Alltag auf humane Weise zu begegnen, findet ihre Entsprechung in der rigorosen Einstellung zu fremden Völkern. Wie er im Ernstfall immer wieder die menschliche und soziale Inferiorität der Barbaren betont, so hält er jeden Kompromiß zwischen dem zur Herrschaft über den ganzen Erdkreis berufenen römischen Volk und den von Valentinian I. besiegten Alemannen für undenkbar.

Es wäre in der Tat abwegig, wollte man das stolze Selbstbewußtsein des Aristokraten Symmachus und die damit verbundene Gefühllosigkeit gegen das harte Los der Unfreien seinem Festhalten an der heidnischen Götterwelt zuschreiben; denn zum einen finden sich auch unter seinesgleichen gegenteilige Stimmen, wie z.B. von Praetextatus, zum anderen belegen die zahlreichen Mahnungen von Ambrosius und Augustinus, wie wenig sich christliche Sklavenbesitzer von einem solchen Verhalten distanzierten. Die eindringlichen Worte der Bischöfe an ihre Gemeindemitglieder, Sklaven in christlichem Geist zu behandeln und sie nicht allein nach ihrem Kaufpreis einzuschätzen, legen davon Zeugnis ab.8 Ebenso wäre an die ausführlichen Vorhaltungen zu erinnern, welche der Presbyter Salvian in Gallien gegen reiche Herren erhebt, die nicht aufhörten, ihre Sklaven als habgierig und lügnerisch zu beschuldigen, der Schlemmerei ergeben und auf Flucht begierig.9

Für Gallien geben hierüber auch zwei Gedichte Auskunft, die in der Forschung noch wenig Beachtung gefunden haben. Sie stammen von Paulinus von Pella, der sich in seiner Jugend in dem von Feinden noch nicht heimgesuchten Aquitanien seiner großen Besitztümer ungestört erfreuen konnte und zunächst wenig mehr als ein Namenchrist war.10 In den wenigen Zeilen eines Gedichts, das in die Form eines Gebetes an den allmächtigen Herrn und Schöpfer gekleidet ist, bittet er um ein glückliches und ruhiges Leben, das sich im ungestörten Genuß materieller Güter erschöpft. Diesem Ziel dient auch sein Wunsch, niemandes Mißgunst und üble Nachrede zu erregen, aber auch nicht sinnlichen Freuden und üblem Gewinn nachzujagen. Mittelpunkt seines Strebens ist ein blühendes Haus mit wohlgenährten Sklaven, treuen Klienten und Bediensteten, die stets eine heitere Miene zeigen. Seine einzige Sorge zielt darauf, daß ihm diese bona unversehrt erhalten bleiben.11

Tiefe Mißachtung der menschlichen Würde eines Untergebenen und rücksichtslose Willkür werden erkennbar, wenn er offen bekennt, daß er sich damals stets mit den Verführungen der Sklavinnen im eigenen Haus zufrieden gegeben, jedoch nie eine freie Frau gegen oder auch mit ihrem Willen begehrt habe. Noch verächtlicher als dieses offene Eingeständnis ist die Begründung, die er anfügen zu müssen glaubt. Er räumt zwar ein, daß er damit einen Fehltritt begangen habe, aber dies zählt für ihn wenig im Vergleich dazu, daß ihm deswegen keine Anklage wegen eines Verbrechens erwachse. Außerdem brauche er nicht zu fürchten, daß er seinen guten Ruf verliere.12

Es besteht kein Zweifel, daß eine solche Ansicht unter seinen Standesgenossen weit verbreitet war. Die scharfen Anschuldigungen, welche Augustinus und Salvian wegen des gleichen Vergehens gegen die patres familiae erheben, bieten hierfür den besten Beweis. Die entrüstete Antwort, welche man in Afrika den wiederholten Mahnungen des Bischofs von Hippo entgegenhielt, ein Herr könne in seinem Haus mit den ancillae verfahren, wie es ihm beliebe, dürfte auch den gallischen Herren leicht von der Zunge gegangen sein. Man hielt eine Sklavin für ein frei verfügbares Besitztum ohne persönliche Rechte, der es einzig aufgegeben war, sich dem Willen dessen zu fügen, dem sie gehörte. Von einer christlich geprägten Rücksicht auf den Sklaven als ein Ebenbild Gottes ist hierbei ebenso wenig zu spüren wie von einem freundschaftlichen Verkehr im Alltag.13 […]

Nun darf nicht übersehen werden, daß jene rigorose Härte, wie sie bei Symmachus und Paulinus zu bemerken ist, keineswegs bei allen aristokratischen Landbesitzern üblich war. […]

Es ist das auffallende Charakterbild, welches allerdings wesentlich später der Dichter Apollinaris Sidonius von einem reichen gallischen Großgrundbesitzer aus senatorischem Stand zeichnet14. In dem Portrait des Laien Vettius werden dessen humanitas grandis grandiorque sobrietas herausgehoben (ep. IV 9,1). Die erste konkrete Bemerkung über die pudicitia, die im Hause herrscht, gilt in bezeichnender Weise der Dienerschaft. Servi utiles: rustici morigeri, urbani amici. Sein Tisch nährt nicht weniger den Gastfreund als den Klienten. Erneut werden die servi unterschieden in Land- und Stadtsklaven. Während bei den ersteren ihre Arbeitswilligkeit hervorgehoben wird, sind es bei den unfreien Bediensteten in der Stadt Gehorsam, freundschaftlicher Umgang und Zufriedenheit mit ihrem Herrn. Diese Eigenschaften sind die Voraussetzung dafür, daß im Haus wie auf den Feldern eine nutzbringende Arbeit geleistet wird. […]

Es bedarf keiner weiteren Erwähnung, wie sehr solche Werte, die auf ein Vertrauensverhältnis zwischen Herren und Untergebenen schließen lassen, sich von den verächtlichen Bemerkungen unterscheiden, welche Symmachus sofort bereit hat über alles, was sich mit dem Sklavenstand verbindet. […]

Der Grund für diesen Wandel der Gesinnung gegen die subiecti wird bei dem illustris vir Vettius unüberhörbar angegeben. Der Dichter charakterisiert seinen Freund als vir sacerdotalis, der eine neue Lebensart pflegt. Sie besteht in der Beschäftigung mit den heiligen Schriften, die seine geistige Nahrung bilden. Häufig liest und singt er die Psalmen und wird als vorbildlicher christlicher Laie zum Gegenbild des palliolum der Mönche (VI 9,3). Aus seiner christlichen Gesinnung entspringen die Tugenden der Menschlichkeit und Besonnenheit, die er zuvörderst im täglichen Umgang mit den Bewohnern seines Hauses praktiziert. Dadurch, daß er keine ungebührliche Betonung der Standesgrenzen kennt und sie nicht einmal auf die Sklaven innerhalb und außerhalb des Hauses anwendet, wird er zum Vorbild für seine Standesgefährten15. Er weiß, daß beide Teile, der Herr wie der Sklave, aufeinander angewiesen sind, und er findet aus christlicher Gesinnung den Weg, der für ein freundschaftliches Auskommen beider Teile und damit für ein Gedeihen des Hauses nötig ist. Humanitas und sobrietas schaffen hierfür die Voraussetzung. […]

Jedoch bei allem Entgegenkommen hielt auch Sidonius an einem standesgemäßen Leben fest, das für die Angehörigen der Oberschicht ohne eine stattliche Schar von Sklaven nicht vorstellbar war. Der Besitz von mancipia war ihm geradezu gleichbedeutend mit Ansehen und Würde, worauf die viri nobiles seiner Zeit Anspruch erheben durften. […]

Vermitteln die bisherigen Beispiele, die aus dem Kreis der gallischen Oberschicht genommen waren, praktische Auskünfte darüber, wie sich das gegenseitige Auskommen von Freien und Sklaven unter christlichem Einfluß veränderte, so wird mit der aufkommenden asketischen Richtung eine neue Stufe erreicht, auf der man zu tieferen Einsichten in die sozialen Lebensverhältnisse gelangte. Die Vertreter dieser viri sancti begnügten sich nicht mehr mit der Beschreibung vorhandener Zustände, von welchen sich manche der christlichen Grundbesitzer zu lösen versuchten, sondern sie forschten nach den Ursachen, welche zum Zusammenbruch der sozialen Ordnung zu führen drohten. Ausgelöst waren jene Erklärungsversuche durch eine dramatische Zuspitzung der Sklavenflucht in der ersten Hälfte des 5. Jh.s, wovon auch die gallischen Länder nicht verschont blieben.16 […]

Durch die Ankunft der Germanen bot sich den unterdrückten Bewohnern des Landes, vor allem jenen aus den Unterschichten, den Kolonen und Sklaven, eine weitaus bessere Chance, ihrem beklagenswerten Schicksal zu entgehen. Umgekehrt bemühte man von Seiten der Staatsorgane die fremden Eroberer, soweit sie in römische Dienste getreten waren, um solche Erhebungen niederzuschlagen. Dies war der Fall, als es dem Heerführer Exsuperantius im Jahre 417 gelang, die abgefallene Landschaft Aremorica wieder in seine Hand zu bringen. Dort hatten die Bagauden die Großgrundbesitzer enteignet und sie auf den Feldern, deren Eigentümer sie einst selbst gewesen waren, harte Arbeit verrichten lassen. Der römische Eroberer aber duldete nicht, „daß diese Sklaven ihrer eigenen Sklaven wurden“ (Rut. Nam. 1,216). Die Wiederherstellung der Gesetze durch römische Waffen bedeutete, daß die Sklaven, welche für zwei Jahrzehnte die sozialen Verhältnisse umgekehrt hatten, wieder in ihre früheren Abhängigkeitsverhältnisse zurückkehrten.17 Ein zweites Ereignis läßt schlaglichtartig deutlich werden, wie sehr auch der freie Teil der Bevölkerung bestrebt war, den drückenden Verhältnissen zu entfliehen, diesmal in der Hoffnung, Hilfe bei den Eroberern zu finden. Nicht lange nach dem J. 414 hatte Paulinus von Pella unter dem Druck der Goten Athaulfs seine ausgedehnten Landbesitzungen verlassen müssen und in der kleinen Stadt Bazas in Aquitanien Zuflucht gesucht. Dort aber traf es ihn noch ärger, denn schlimmer als die feindliche Besatzung war der „Volkshaufe der Sklaven“, der sich zusammen mit „böswilligen jungen Menschen, wenn auch freigeboren“, mit Waffengewalt gegen die Stadtbevölkerung bei Ankunft der Feinde erhob und die Ermordung des Adels betrieb. Bei jenen ingenui, mit welchen sich die Sklaven verbanden, ist wohl an die von Steuern und anderen Lasten bedrückte Masse der kleiner Handwerker und Kaufleute zu denken, die dem Abgabendruck zu entkommet suchten18. Jene beiden Einzelzeugnisse legen die Vermutung nahe, daß die lapidare Feststellung in den Chronica minora für das Jahr 435 einen tatsächlichen Zustand wiedergibt (MGH AA 9,660): Omnia paene Galliarum servitia in Bacaudam conspiravere. Die Grundbesitzer müssen in der Tat in der ersten Hälfte des 5. Jhs. einen beträchtlichen Teil ihrer Sklaven durch die Flucht verloren haben, auch wenn die staatliche Macht alles daran setzte, diese Bewegung einzudämmen.19 […]

Diese Situation bildet den Hintergrund zu der eindringlichen Analyse der moralisch-gesellschaftlichen Verhältnisse, welche der ebenfalls einer wohlhabenden Familie entstammende, aus seiner bedrängten moselländischen Heimat entflohene Priester Salvian von Marseille anstellte. Was seine in dem apologetischen Werk „ Über die Vorsehung Gottes“ gegebene Schilderung auszeichnet, ist der klare Blick, mit welchem er die sozialen Hintergründe des Niedergangs erkennt. Er weiß nicht nur zu berichten, wie freie Bauern ihrem unerträglichen Los dadurch zu entgehen suchten, daß sie sich in das Patrocinium mächtiger Herren begaben oder zu den Barbaren flüchteten, noch ausführlicher beschäftigt er sich mit den Vorwürfen, welche die Reichen gegen ihre Sklaven erhoben.20 Auch wenn es ihm im letzten immer darum geht, die Laster der patroni in dunklerem Licht erscheinen zu lassen als die ihrer Untergebenen, so leugnet er auch die vitia servorum nicht; aber er sucht jeweils nach dem Grund, warum die letzteren in dieser Weise handeln, wie allgemein beklagt wird. Diebe sind sie, so gibt er zu, aber sie werden gezwungen zu stehlen, weil ihnen lediglich der übliche Lohn gezahlt wird, der mehr der Gewohnheit als den wirklichen Bedürfnissen entspricht.21 Ihre Schuld verringert sich auch dort, wo man ihnen die steten Gedanken an Flucht vorhält; denn nicht nur ihre Not, sondern auch fortwährende schwere Mißhandlung durch die verschiedenen Aufseher veranlaßt sie dazu, wie Salvian richtig bemerkt. […]

Gewiß ist Salvian weit davon entfernt, diese Eigenschaften der Sklaven zu leugnen – als Angehöriger eines angesehenen Hauses dürfte er sie selbst erlebt haben –, aber er meint, daß sich die Herren in allen Punkten weit mehr versündigen. Ganz besonders aber kreidet er den Vertretern der Oberschicht zwei Vergehen an, von welchen die Sklaven weitgehend oder völlig frei sind. Zum einen morden die Reichen und Mächtigen ihre Sklaven, ohne eine Strafe fürchten zu müssen; denn sie können sich auf ein Gesetz berufen, das lediglich die vorsätzliche Tötung mit einer Waffe verbietet,22 zum anderen hält er es für eine besonders beklagenswerte Unsitte, daß Sklavinnen auch gegen ihren Willen von den Herren zur Unzucht mißbraucht werden. Auch wenn hierbei ein verächtlicher Ton gegen die „Weiber aus dem Sklavenstand“ mitschwingt, da durch ihre Existenz die Heiligkeit der Ehe gröblich verletzt wird, zeigt der Autor doch ein gewisses Verständnis für die vilitas servarum, da er weiß, daß sie häufig gezwungen werden, den schamlosen Gebietern zu gehorchen.23 Immer steht für ihn die moralische Verkommenheit der Herren im Mittelpunkt, so daß das Gefühl entsteht, daß die geringeren Untaten der Sklaven einschließlich der entschuldigenden Erklärung, die er hierfür findet, lediglich als Folie für das eigentliche Anliegen dienen, das wüste Treiben der Reichen und den dadurch drohenden Untergang des Römischen Reiches noch anschaulicher darzustellen.

Was das Schicksal der Sklaven selbst betrifft, so ist auch der eifernde Christ Salvian weit entfernt, über Sidonius hinausgehende Forderungen zu erheben. Wenn er zugibt, daß Sklaven durchwegs schlecht und verabscheuungswürdig sind24, so sucht man solche Vorurteile bei den beiden „Laien“ zwar vergebens, aber diese iudicia werden dadurch aufgewogen, daß er sich in die Lage der Ärmsten hineinzufühlen versteht. Man ist übereinstimmend überzeugt, daß es Aufgabe der Herren ist, den Untergebenen Schutz und Fürsorge angedeihen zu lassen, da ihnen so die materielle Lebensgrundlage vermittelt wird. Was bei den ersteren die Mahnung zur Menschlichkeit bezweckt, wird bei dem Sittenprediger Salvian zur Entrüstung darüber, daß sie sich ihrer Verantwortung entziehen. Für beide ist es selbstverständlich, daß nichtswürdige Sklaven eine gebührende Strafe verdienen, welche dazu beiträgt, sie zu bessern.25 Von konkreten, an Schriftquellen orientierten Hinweisen an Herren und Sklaven, wie sie bei den Bischöfen Ambrosius und Augustinus in steter Wiederholung zu finden sind, ist bei dem pessimistischen Geschichtstheologen freilich nichts zu entdecken.26 […]

Ein Großteil der im 4. und 5. Jh. in rascher Folge christlich gewordenen Landadeligen hatte die gleichen Praktiken gegen ihre Sklaven und Kolonen beibehalten, wie sie in den Schriften des Symmachus am augenfälligsten greifbar werden. Ihrer Härte und launenhaften Willkür entsprachen Widerwille, Verstellung und stete Fluchtgesinnung auf der Seite der Unterdrückten. Durch die zunehmende Verschlechterung der sozialen Lage und das immer weitere Eindringen der Barbaren in die gallischen Länder, womit die Bedrängnis der herrschenden Schichten weiter wuchs, ergab sich für die Sklaven die Möglichkeit, sich gewaltsam aus ihrer Abhängigkeit zu lösen und das überkommene Sozialgefüge in Frage zu stellen. Dies ist vor allem dort zu beobachten, wo die Sklaven- und Kolonenwirtschaft am stärksten verbreitet war. Veranlaßt durch jene bedrohliche Situation, aber noch weit mehr beeinflußt durch die christliche Forderung, eine brüderliche Gesinnung gegen alle, auch gegen die sozial abhängigen und unfreien Mitglieder des Hauses, zu verwirklichen, suchten manche unter den nobiles ein neues Verhältnis zu den Sklaven zu gewinnen. Dieses schloß die geistige und materielle Fürsorge ebenso ein wie das Recht zur Zügelung, wenn es im Interesse der übrigen Hausbewohner geboten schien. Freilassungen größeren Stils aber dürfte es in Gallien ebensowenig gegeben haben wie in den übrigen Teilen des Reiches, da eine das übliche Maß übersteigende Zahl von liberti das existenzlose Proletariat nur vergrößert hätte und sicherlich keine Maßnahme im Geist christlicher Brudergesinnung gewesen wäre.27 […]

Was den politischen Rahmen angeht, so ist zu bemerken, daß in den Jahren der merowingischen Könige die Institution der Sklaverei ohne wesentliche Änderung erhalten blieb und die Anzahl der Unfreien nicht geringer wurde, sondern sogar noch zunahm. Es gab Sklaven, welche ihren Herren mannigfache Dienste im Haus und in der unmittelbaren Umgebung zu leisten hatten, aber auch solche, welche auf ausgedehnten Ländereien arbeiteten; denn der Großgrundbesitz in seiner spätrömischen Struktur mit der Bewirtschaftung durch abhängige Arbeitskräfte blieb erhalten, auch wenn die Herren wechselten. Der Grund für das Ansteigen der Sklaverei waren vor allem die ständigen Beutezüge, welche die einzelnen Herrscher in die Randgebiete ihrer regna unternahmen. Hierbei raubten sie nach den Worten des Bischofs Gregor von Tours, der einen solchen Zug Theoderichs I. gegen Clermont erwähnt, nicht nur Gold und Silber in beliebiger Menge, sondern auch Vieh, Sklaven und Kleidung im Übermaß28. Wie häufig solche Unternehmungen waren, zeigt die Thematik vom Loskauf Gefangener, welche in den Heiligenviten stets eine zentrale Rolle spielt. Eine Folge war auch das Sinken der Sklavenpreise; denn aufgrund des Weiterverkaufs der in die Unfreiheit Gefallenen war man in der Lage, die Nachfrage der Herren besser als zuvor zu stillen. Als rechtliche Grundlage für die Behandlung der Sklaven in jener Zeit zunehmender Gewalt diente den germanischen Nachfolgestaaten des Imperium Romanum das römische Sklavenrecht, das in den verschiedenen leges barbarorum zu einem guten Teil rezipiert wurde29.

Ein bezeichnendes Schlaglicht auf die überragende Bedeutung der Sklaverei und die brutale Härte, welche die Unfreien traf, kann an der Veränderung abgelesen werden, welche das Tötungsrecht damals erfuhr. Während in spätrömischer Zeit die Tötung eines Sklaven durch seinen Herrn als homicidium geahndet wurde, wurde das gleiche Delikt im Frankenreich nicht mehr unter Strafe gestellt30. Daher verwundert es nicht, daß Exzesse gegen Unfreie durchaus keine Seltenheit waren. So läßt, wie Gregor erzählt, ein Herr seinem Zorn über zwei entlaufene Sklaven freien Lauf und droht, wenn er sie finde, den einen am Galgen aufhängen, den anderen mit dem Schwert in Stücke hauen zu lassen31. Von einer ähnlichen Willkür weiß der gleiche Bischof an anderer Stelle zu berichten: Ein Herr läßt seinen Knecht eine Fackel so lange halten, bis ein Bein verbrannt ist32. Es gab Züchtigungen jeder Art, welche weit über das verdiente Strafmaß hinaus gingen. Angesichts dieser Methoden ist es nicht auffällig, wenn Sklaven in ihrer Verzweiflung zur Selbsthilfe griffen und sogar vor der Ermordung ihres Herrn nicht zurückschreckten33. Unfreie waren völlig rechtlos, und die weltliche Gesetzgebung, die sich häufig mit der causa servorum befaßte, unternahm keinerlei Anstrengung, um deren Los zu mildern.

Wie aber verhielt sich die Kirche angesichts jener zunehmenden Verrohung im Verhältnis von patronus und servus? Zunächst ist auf die karitative Tätigkeit zu verweisen, welche die Bischöfe aufgrund ihrer einflußreichen Stellung, aber auch mit Hilfe ihres Reichtums in den Städten und darüber hinaus ausübten. Schon Sidonius zeichnete den Bischof Patiens von Lyon als einen wahren Vater seiner Gläubigen, der unentgeltliche Getreidespenden an die notleidende Bevölkerung weit über die Grenzen seines Bistums hinaus verteilte und hierbei mehr auf die Gründe der Bedürftigen und weniger auf ihre Person setzte34. Was in den Epitaphien vieler Bischöfe als besondere Tugend gepriesen wird – bereits bei der Wahl verlangte man, daß ein Bewerber humilibus affabilis und misericors sei –, wird in der Zeit Gregors von Tours zu einer institutionalisierten Armenpflege. Die pauperes werden in matriculae eingeschrieben und erhalten nach Vorzeigen eines Ausweises regelmäßige Almosen35. Auffällig ist hierbei allerdings, daß in der Gruppe der Armen die Unfreien nicht eigens genannt werden, obwohl viele von ihnen gewiß nicht weniger materielle Not litten. Der Grund liegt darin, daß sie ihren Platz in den Familien hatten und aufgrund ihres unfreien Standes nicht berechtigt waren, an der Liebestätigkeit der Bischöfe teilzuhaben. Da für sie die Herren zuständig waren, kamen sie nicht in den Genuß der Mittel, welche nach der Anordnung der Bischöfe Armenhäusern und Spitälern zugedacht waren. Lediglich an einer Stelle innerhalb des karitativen Wirkens der Bischöfe für die miseri und pauperes finden die Sklaven eine stete Erwähnung. Es ist die pastorale Verpflichtung, Gefangene loszukaufen und ihnen das Schicksal dauernder Versklavung zu ersparen. Was in den Vorschriften für die Bischöfe in besonderer Form niedergelegt ist, wird z.B. von Caesarius von Arles im konkreten Fall in übergroßem Maße praktiziert36. Da aber die Kirche selbst eine nicht unbeträchtliche Menge an Sklaven besaß, wurde der Loskauf von captivi für die Bischöfe nicht selten zu einer Gewissensfrage. Selbst in den Mönchskreisen der Merowingerzeit findet sich noch keine Spur einer Verteidigung der Gleichheit aller Menschen. […]

Die Bischöfe selbst waren jedoch nicht bereit, so weit zu gehen, im Gegenteil, sie lassen keinen Zweifel aufkommen, wie sehr ihnen an der Wahrung der Standesgrenzen gelegen war. Sie scheuten sich nicht, bei Würdenträgern des Staates und der Kirche die freie Abkunft zu betonen, während sie umgekehrt rasch zur Hand waren, bei moralischen Vergehen die Abstammung aus dem Sklavenstand verantwortlich zu machen. […]

Sehr vorsichtig verhielt sich die Kirche in der Frage der Freilassung. Da die Klöster sich selbst der Sklavenarbeit bedienten, hielt man es für ungerecht, daß die Unfreien das otium libertatis genießen, während die Mönche die tägliche Landarbeit weiterhin verrichten müssen, wohl aber sollten Sklaven, die ein Teil der „Gemeinschaft der Kirche“ sind, besser behandelt werden als die übrigen. Ein Teil ihrer Aufgaben sollte ihnen erlassen werden, damit sie Gott die Wohltaten erweisen könnten, die sie von ihren Priestern empfingen37. Weiterhin hält man es nicht für angemessen, bei der Veräußerung von kirchlichen Gütern bereits Freigewordene wieder in den Sklavenstand zurückzuzwingen, ebensowenig dürften die freigelassenen Nachkommen von Sklaven in den Status ihrer Eltern zurückgeholt werden, wie es von den Herren bisweilen gefordert wurde38. Dankbar dürften es die Sklaven und Freigelassenen begrüßt haben, daß die im J. 549 zu Orleans versammelten fränkischen Bischöfe die manumissio in ecclesia als „nationale Gewohnheit“ gegen hartnäckige Versuche mancher Herren verteidigten, ehemaligen mancipia erneut das Joch der Knechtschaft aufzunötigen. Der Hinweis auf den Schutz der Gerechtigkeit durch die Kirche zeigt, wie sehr man darauf bestand, das schlimme Los der Rechtlosen zu beenden.39

Überblickt man insgesamt die Entwicklung in den Ländern Italien und Gallien in der ausgehenden Antike, so mag das, was an zwischenmenschlichen Verbesserungen im Miteinander von Herren und Sklaven erreicht wurde, gering veranschlagt werden. Das Ergebnis ist auch deshalb unbefriedigend, weil man bei den Vertretern der Kirche jene klaren Worte vermißt, wie sie im Osten etwa von Gregor von Nyssa gegen die Einrichtung der Sklaverei oder von Johannes Chrysostomus gegen den Besitz großer Sklavenscharen gesprochen wurden40. Im Gegensatz dazu hütete man sich im Westen auf der Seite der Amtskirche geradezu ängstlich, das System der Unfreiheit auch nur im Geringsten anzutasten. Die Bischöfe sind weit entfernt, an dem Recht der Herren zu rütteln, das diese dazu gebrauchten, um die Arbeitskraft ihrer Bediensteten in jeder Weise auszunützen. Sucht man dennoch den Einfluß christlichen Denkens, dann findet man ihn in einem menschlichen Miteinander oder, etwa bei Salvian, in einem bisher nicht gekannten Verständnis für die Handlungsweise der Sklaven, welches auf der klaren Erkenntnis und rückhaltlosen Offenlegung der veränderten sozialen Verhältnisse beruht. Aber trotz einer weiteren Verschlechterung der Situation wagt man keine grundlegende Diskussion über die Konsequenzen des christlichen Gleichheitsgedankens für die in persönlicher Abhängigkeit lebende Bevölkerungsschicht. Da man die uneingeschränkte Verfügungsgewalt der Herren über ihr Eigentum nicht in Frage stellen will, bleiben die Sklaven selbst vom kirchlichen Einsatz für die inferiores und pauperes ausgeschlossen. Man begnügt sich auf den kirchlichen Synoden, Auswüchse von Willkür und grausamer Behandlung zu beschneiden. Mehr war – von gewissen Mönchskreisen abgesehen – nicht zu erwarten, nicht zuletzt deswegen, weil die Kirche selbst zur Besitzerin vor Sklaven im großen Stil geworden war.

Anmerkungen

   1 Bester allgemeiner Überblick noch immer bei W.L. Westermann, The Slave Systems of Greek and Roman Antiquity, Philadelphia 1955 und ders. schon vorher RE Suppl. VI 1935, 894ff. Zur Forschungslage vgl. N. Brockmeyer, Antike Sklaverei, Darmstadt 1979, 16ff. Ein unentbehrliches Hilfsmittel ist die Bibliographie zur antiken Sklaverei im Auftrag der Kommission für Geschichte des Altertums der Akademie der Wissenschaften und der Literatur [Mainz] hrsg. von Heinz Bellen und Heinz Heinen, neu bearbeitet von Dorothea Schäfer und Johannes Deissler, 2 Bde., Stuttgart 2003, auf Grundlage der von Elisabeth Herrmann in Verbindung mit Norbert Brockmeyer erstellten Ausgabe (Bochum 1983).

   2 Zusammenfassend dazu J. Vogt, Sklaverei und Humanität. Studien zur antiken Sklaverei und ihrer Erforschung (Historia Einzelschriften 8), Wiesbaden 21972, 97ff. und R. Klein, Die Sklavenfrage bei Theodores von Kyrrhos: „Die 7. Rede des Bischofs über die Vorsehung“, in: Romanitas-Christianitas, Festschrift. J. Straub, hrsg. v. G. Wirth u.a., Berlin 1982, 586ff.

   3 Vgl. S. Lauffer, Die Sklaverei in der griechisch-römischen Welt, in: Gymnasium 86, 1961, 370ff. und H. Nehlsen, Sklavenrecht zwischen Antike und Mittelalter. Germanisches und römisches Recht in den germanischen Rechtsaufzeichnungen I: Ostgoten, Westgoten, Franken, Langobarden, Göttingen 1972, 51ff.

   4 Z.B. or. 4,7 und ep. IX 138. Dazu H.O. Kröner, Die politischen Ansichten und Ziele des Q. Aurelius Symmachus, in: Politeia und Res Publica, dem Andenken v. R. Stark, Palingenesia IV, Wiesbaden 1969, 347ff. und A. Kneppe, Untersuchungen zur städtischen Plebs des 4. Jh. n. Chr., Bonn 1979, 158ff.

   5 Eine spezielle Untersuchung über das Thema „Symmachus und die Sklaven“ gibt es nicht. Einige zusammenfassende Bemerkungen bei S. Roda, Commento storico al libro IX dell'epistolario di Q. Aurelio Simmaco, Pisa 1981, 184ff. und noch kürzer bei A. Marcone, Commento storico al libro VI dell'epistolario di Q. Aurelio Simmaco, Pisa 1983, 73f.

   6 Ep. 6,8: Sed puer vester inconsultis atque ignorantibus nobis urbe discessit, ut est servis familiaris inprobitas. Vestra in manu est, utrum hoc inultum esse patiamini. Über die Bitte um Beihilfe zur Wiedergewinnung entlaufener Sklaven ep. 9,140: Plurimi enim de familia domus meae per fugam elapsi in iis locis, quae sibi commissa sunt, delitescunt. Hos auditis allegationibus procuratoris mei quaeso restituas; convenit enim tuis moribus, et amicitiae nostrae contemplationem gerere et servili nequitiae negare perfugium. Ein Grund für die Flucht ist nicht angegeben.

   7Ep. 9,6: Dort wird terror dominorum gegen säumige actores angekündigt. Weiter heißt es: Quare quaeso, ut suggestiones notarii mei, cui adhibenda nonnulla ad praetoriam functionem et debita ab obnoxiis servis eruenda mandavi, iuvare digneris et vicem sollicitudinis meae in curam tuam recipere non recuses. Roda denkt dabei an Kolonen und Halbfreie (s.o. Anm. 5). Ähnlich über die Flucht von Sklaven aus dem Besitz des reichen Gutsbesitzers Bassus ep. 4,48: Nam rebellem servum sibi poscit adduci, ad cuius investigationem nec praecepti caelestis auctoritas nec Africani comitis vigor potuit pervenire: siquidem facti audacis conscius imminentem poenam latebrarum vitavit effugio. Die Hilfe für den Geschädigten ist nötig […] ne ulterius innocens domus commentis feralibus vilis mancipii terreatur. Zur ständig ansteigenden Sklavenflucht in dieser Zeit vgl. R. MacMullen, Enemies of the Roman Order. Treason, Unrest and Alienation in the Empire, Cambridge/Mass. 1966, 255ff. und H. Bellen, Studien zur Sklavenflucht im römischen Kaiserreich (FAS 4), Wiesbaden 1971, 114f.

   8 Zur Meinung des Praetextatus Macr. Sat. I 11.1ff. „Wir alle sind Sklaven“ vgl. A. Cameron, The Date and Identity of Macrobius, in: JRS 56, 1966, 25ff. Über das Verhalten der Bischöfe Ambrosius und Augustinus zu den Sklaven vgl. R. Klein, Die frühe Kirche und die Sklaverei, in: RQ 80, 1985, 272ff.

   9 Salv. gub. 4,13ff. und 29. Auf diese Vorwürfe und die Einstellung des Autors zu Herren und Sklaven wird noch einzugehen sein.

  10 Über Paulinus von Pella, den Enkel des Dichters Ausonius (Lebenszeit 376-nach 459), vgl. allgemein R. Helm, RE XVIII 4, 1949, 2351ff. s. v. Paulinus 10; J. Fischer, Die Völkerwanderung im Urteil der zeitgenössischen kirchlichen Schriftsteller Galliens unter Einbeziehung des heiligen Augustinus, Heidelberg 1948, 157ff., 206ff.; P. Courcelle, Histoire littéraire des grandes invasions germaniques, Paris 31964, 293ff.; neuerdings ausführlich C. Moussy, Paulin dc Pella. Poème d‘action de grâce et prière. SCh 209. 7ff. und jetzt A. Sciascia, Paolino di Pella: Atti del IV Convegno internazionale dell’ Accademia Romanistica Costantiniana in onore di Mario dc Dominicis, Perugia 1981, 193ff.

  11 Paul Pell. 15ff. Adsit laeta domus epulisque adludat inemptis/verna satur fidusque comes nitidusque minister,/morigera et coniunx caraque ex coniuge nati. Es handelt sich um das Gedicht Omnipotens genitor, das unter den Werken des Paulinus von Nola überliefert ist (CSEL 30, 3), aber von P. Courcelle dem Paulinus von Pella zugesprochen wurde (Un nouveau poème de Paulin de Pella, VChr I, 1947, 101ff.).

  12 Euch. 164-168: […] carumque memor servare pudorem/cedere et ingenuis oblatis sponte caverem,/contentus domus inlecebris famulantibus uti, quippe reus culpae potius quam criminis esse/praeponens famaeque timens incurrere damna. Bezeichnend ist, daß er die Schuld für sein Vergehen den Verführungen der Sklavinnen zuschreibt, d.h. sich reinzuwaschen versucht. Nach gültigem Recht war der Ehebruch der Frau ein Scheidungsgrund, nicht aber der des Mannes (C. Th. 9,9,1: vgl. 4,16,3; 9,7,1), auch Constantin hat daran nichts geändert. Über die römische Ehegesetzgebung in der Spätantike vgl. J. Vogt, Zur Frage des christlichen Einflusses auf die Gesetzgebung Konstantins des Großen, in: Festschrift L. Wenger II, München 1945, 135ff. und E. Herrmann, Ecclesia in Re Publica. Die Entwicklung der Kirche von pseudostaatlicher zu staatlich inkorporierter Existenz, Frankfurt 1980, 263ff.

  13 Augustinus kommt auf dieses Thema im Rahmen seiner zahlreichen Ermahnungen an die Herren öfter zu sprechen, z.B. serm. 153,6 mit der wörtlich eingefügten Rede eines Herrn: Ancilla mea concubina mea est, numquid ad uxorem alienam vado? Numquid ad meretricem publicam vado? An non licet in domo mea facere quod volo? Ähnlich serm. 9,4ff. und 224,3ff. Mit gleicher Schärfe reagieren auf die Verharmlosung in der öffentlichen Meinung Laktanz inst. 6,23,23f., Hieronymus ep. 123,3 und Salvian, gub. dei 4,24ff. bzw. 7,19. Dazu A. Stuiber, Konstantinische und christliche Beurteilung der Sklaventötung, in: JbAC 21, 1978, 65ff.

  14 Allgemein zu A. Sidonius vgl. A. Klotz, RE II 1923, 2230ff. und C.E. Stevens, Sidonius Apollinaris and his Age, Oxford 1979 (Nachdruck). Eine gute Einführung bietet A. Loyen, Sidoine Apollinaire I, Poèmes (lat. Text und franz. Übers.), Paris 1960, VIIff. Den politischen und gesellschaftlichen Rahmen schildert K.F. Stoheker, Der senatorische Adel im spätantiken Gallien, Tübingen 1948, 76ff. Das Verhältnis des Dichters zu den Sklaven zu beschreiben, ist ungleich schwieriger, da noch keine Konkordanz vorliegt (wie zu den Schriften des Symmachus und Ausonius).

  15 Das Charakterbild des Vettius zeigt ohne Zweifel eine gewisse Stilisierung, da die neue Lebensart dieses vir sacerdotalis in der Auseinandersetzung mit dem radikal gelebten Christentum der Mönche geschrieben ist (daher das Wortspiel palliolum – paludamentum). Außerdem ist folgendes zu beachten: Es gab damals Bischöfe, welche als ehemals vornehme Laien das Amt als Zuflucht und Pfründe betrachteten, nachdem es keine adäquate Tätigkeit in der Reichsverwaltung mehr gab. Manche von ihnen brachten den Episkopat in Mißkredit. Dazu bes. E. Griffe, La gaule chrétienne à l’époque romaine II, Paris 21966, 213ff. Die Reaktion auf solche Zustände ist dieser Brief, in welchem das lobenswerte Beispiel eines Mannes gezeichnet wird, der wie ein Priester lebt, ohne selbst einer zu sein (5: Plus ego admiror sacerdotalem virum quam sacerdotem). Nur ein solcher konnte ein „christliches“ Verhältnis zu den Sklaven finden.

  16 Die Fluchtbewegung von Sklaven und Kolonen im Römischen Reich verstärkte sich in der zweiten Hälfte des 4. Jh.s, erreichte um die Jahrhundertwende ihren Höhepunkt und dauerte noch bis um die Mitte des 5. Jhs. an. Zu erinnern ist im Westen an die Scharen barbarischer Sklaven, die zu dem Westgoten Alarich flohen (Zos. 5,42,3); im Osten führte das Drängen der Sklaven in Kirchen und Klöster schließlich dazu, daß Theodosius II. sich gezwungen sah, das christliche Asylrecht klar zu definieren (z.B. C. Th. 9,45,5). Hierzu M. Siebold, Das Asylrecht der römischen Kirche mit besonderer Berücksichtigung seiner Entwicklung auf germanischem Boden, München 1930, 33ff. und Bellen (s. Anm.7), 122ff.

  17 Über das Unternehmen des Exsuperantius Rut. Nam. l,213ff.: Er hat die große Erhebung, welche in den Jahren 407-417 tobte, bezwungen, die Gesetze wiederhergestellt, die Freiheit wiedergebracht […] Et servos famulis non sinit esse suis (1,215; vgl. auch Zos. 6,5,3). Die Rückbeorderung der Westgoten aus Spanien durch Constantius Patricius und ihre Ansiedlung in Aquitanien hatte kein anderes Ziel, als die nördlich wohnenden Bagauden in Schach zu halten. Gewöhnlich wird auch eine Stelle aus der Komödie „Querolus“, die aus dem frühen 5. Jh. stammt, zitiert, wo es heißt, daß die Bauern in den Wäldern am Loireufer eine völlig neue Gesellschaftsordnung errichteten (S. 16, ed R. Peiper). So E.A. Thompson, Bauernaufstände im spätantiken römischen Gallien und Spanien in: Sozial- und Wirtschaftsgeschichte der römischen Kaiserzeit, hrsg. von H. Schneider (WdF 552), Darmstadt 1981, 43ff. Über die Flucht der unterdrückten Schichten zu den germanischen Landesfeinden vgl. Salv. gub. 5,21.

  18 Paul. Pell. euch. 331ff. […] in urbe/Vasatis patria maiorum et ipsa meorum,/et gravior multo circumfusa hostilitate/factio servilis paucorum mixta furori/insano iuvenum <nequam> licet ingenuorum/armata in caedem specialem nobilitatis. Über die Deutung der ingenui entweder als Plebejer oder als membres de l’aristocratie sénatoriale des cités vgl. C. Jullian, Histoire de la Gaule VIII, Paris 1926, 175 und kurz C. Moussy, Paulin de Pella. Poème d’action de grâce et prière, SCh 209, 162. Auch P. Courcelle denkt an „excitations de quelques jeunes meneurs de bonne famille“ (Histoire litteraire des grandes invasions germaniques, 71).

  19 In jenen Jahren gab es in der Aremorica eine weitere Sklavenerhebung, die wohl noch umfassender war. Sie stand unter der Leitung eines gewissen Tibatto (Chron. min. ibid.); gegen sie richteten sich die Unternehmungen des Aetius und seines Unterfeldherrn Litorius, die ebenfalls „die Gesetze wiederherstellten“ (so Merobaudes in seiner Lobrede auf Aetius, poet. 8ff. und Apoll. Sidon carm. 7,246ff.). Vgl. dazu J.F. Drinkwater, Peasants and Bagaudae in Roman Gaule, in: EMC, 1984, 349ff.

  20Über den Schutz, den freie Bauern bei einem Mächtigen suchten, um Hilfe gegen die Übergriffe der Franken zu erhalten, gub. 5,38f. Zum Werk Salvians, das zwischen 439 und 451 entstand, jetzt zusammenfassend J. Badewien, Geschichtstheologie und Sozialkritik im Werk Salvians von Marseille, Göttingen 1980, bes. 99ff. Sehr instruktiv auch E. Bordone, La società Romana nel quinto secolo nella requisitoria di Salviano Massiliense, in: Studi dedicati alla memoria di Paolo Ubaldi, Mailand 1937, 316ff. und G. Lagarrigue, Salvien de Marseille, Oeuvres, tome II (Text mit franz. Übers.), Paris 1975, 24ff. (SCh 220).

  21 Salv. gub. 4,14: Ac primum servi, si fures sunt, ad furandum forsitan egestate coguntur, quia, etiamsi eis stipendia usitate praestentur, consuetudini haec magis quam sufficientiae satisfaciunt. Wer gegen seinen Willen zum Diebstahl gezwungen wird, ist weniger schuldig. Speziell zum Sklavenproblem bei Salvian vgl. A. Schäfer, Römer und Germanen bei Salvian, Breslau 1930, 67ff. und R. Kaminik, Les esclaves dans les écrits de Salvien de Marseille et les opinions de la littérature ancienne, Annales Univ. Mariae Curiae Sklodovska. Sect. 1, Lublin 1965 [1968], 1ff. (Polnisch mit franz. Resümee).

  22 Salv. gub. 4,23: Homicidia quoque in servis rara sunt terrore ac metu mortis, in divitibus adsidua spe ac fiducia impunitatis. Nisi forte iniqui simus, hoc quod divites faciunt ad peccata referendo, quia illi cum occidunt servulos suos, ius putant esse, non crimen. Die Entschuldigung, daß Sklaven selten morden, dürfte wohl im Hinblick auf die Notizen bei Ammian und Sidonius nicht zutreffen, aber es kommt dem Autor hier auf die Antithese zur Straffreiheit der Herren bei einem Tötungsdelikt gegen Sklaven an (nach C. Th. 9,12,1,2: „Eine Strafe erfolgt nur, wenn der Herr seinen Sklaven vorsätzlich und mit einer Waffe tötet. Der Tod als Folge von Schlägen oder Einkerkerung zieht keine Bestrafung nach sich, auch nicht die Tötung nach einem schweren Delikt zur Abschreckung der übrigen Bediensteten.“).

  23 Dem Asketen Salvian ist dieses Thema so wichtig, daß er zweimal ausführlich darauf zu sprechen kommt (gub. 4,24-26), wo er mit starker Entrüstung den Herren ihre Schamlosigkeit vorhält, weil sie die fastigia nobilium matrimoniorum in den Schmutz ziehen. Wenn er sagt, daß viele so weit in ihrer impudentia gehen, daß sie ihre Sklavinnen für ihre Ehefrau halten, so stellt er sich hier bewußt gegen die Ansichten mancher Kirchenväter, welche ein lebenslängliches Konkubinat als Ehe betrachteten (Belege bei E. Herrmann-Otto (s. Anm.12), 268ff.). In 7,17-26 prangert er vor allem die sittenlosen Zustände in Aquitanien an. Hier findet er wiederum die Entschuldigung (7,20): […] sed vis ac necessitas quaedam, quia parere impudicissimis dominis famulae cogebantur invitae et libido dominantium necessitas subiectarum erat. Ein solcher Satz kontrastiert z.B. mit der Beobachtung des Joh. Chrysostomus über die sexuelle Zügellosigkeit der Sklavinnen, die sich nicht allein mit Fremden einlassen, sondern die Leidenschaft der Herren erregen, um Zwietracht zwischen den Gatten zu säen (virg. 67 [PG 48, 583f.]).

  24 Sal. gub. 4,29: Malos esse servos ac detestabiles satis certum est, sed hoc utique ingenui ac nobiles magis execrandi si in statu honestiore peiores sunt. Die konträre Beurteilung entspricht seiner Einschätzung der germanischen Barbaren, deren Moral er einerseits heraushebt, andererseits, wenn er von einzelnen Stämmen spricht, doch erheblich kritisiert (z.B. 4,65). Dazu bes. G. Sterzl, Romanus – Christianus – Barbarus. Die germanische Landnahme im Spiegel der Schriften des Salvian von Massilia und Victor von Vita, Erlangen 1950, 21ff.

  25 Salvian, der nirgends die Schuld der Sklaven leugnet, spricht in gub. 6,68 davon: Aut, sicut corrigi ad praesens etiam nequissimi quique servorum solent, modestiam saltim ac disciplinam terror extorsit? Nirgends in seinem Werk spricht Salvian überdies von Freilassung, von grundlegenden Zweifeln an der Einrichtung der Sklaverei ganz zu schweigen.

  26 Sie führen vor allem die bekannten Haustafeln aus dem Epheser-, Kolosser- und dem 1. Petrusbrief, aber auch die Mahnungen aus dem 1. Korintherbrief (7,20ff.) und dem Philemonbrief im Munde (vgl. R. Klein, Die Sklaverei in der Sicht der Bischöfe Ambrosius und Augustinus (FAS 20), Stuttgart 1988, 32ff.; 177ff.).

  27 Auch Augustinus war von erheblicher Sorge um das weitere Geschick der liberti erfüllt; daher solle es der gute Knecht, wie er sagt, vorziehen, wie ein Sohn im Hause des Herrn zu bleiben (en. ps. 99,7; serm. 59,5). Theodoret von Kyrrhos widmet diesem Problem seine 7. Rede über die Vorsehung und meint, daß der Dienst der Sklaven beneidenswerter sei als der der Herren. Vgl. Klein (s. Anm.2), 595ff.

  28 Greg. v. Tours, hist. Franc. III 11: Me sequimini, et ego vos inducam in patriam, ubi aurum et argentum accipiatis, quantum vestra potest desiderare cupiditas, de qua pecora, de qua mancipia, de qua vestimenta in abundantiam adsumatis. Im J. 530 kehrte Theoderichs Bruder Childerich I. nach Spanien zurück mit Gefangenen more canum binos et binos insimul copulatos (Vita S. Eusicii, ed. Duchesne, 534). Hierzu sowie über die Zahl und Bedeutung der Sklaverei im Merowingerreich vgl. Nehlsen (s. Anm.3), 260ff. und F. Graus, Die Gewalt bei den Anfängen des Feudalismus und die „Gefangenenbefreiungen“ der merowingischen Hagiographie, in: Jahrb. f. Wirtschaftsgesch. 1, 1961, 77ff.

  29 Beispiele für Gefangenenloskauf durch Heilige bei Graus (s. Anm.28), 72. Über die Sklavenpreise etwa D. Claude, Zu Fragen der merowingischen Geldgeschichte, in: VSWG 48, 1961, 239. Der Bischof Remigius von Reims kaufte z.B. einen Mann für 14 Solidi, obwohl seit Justinian ein genereller Preis von 20 Solidi festgelegt war (MGH, Script. rer. Merov. 111.339). Über die Rezeption des Sklavenrechts durch die germanischen Nachfolgestaaten wiederum Nehlsen (s. Anm.3) 38ff.

  30 Zur römischen Rechtspraxis vgl. etwa C. Th. 9,12,1 vom J. 319 (mit einem langen Katalog von Fällen, die zur Bestrafung des Herrn führen). Dagegen unternimmt die weltliche Gesetzgebung im Frankenreich nichts, um die völlige Mittellosigkeit der Sklaven zu beseitigen. Man überläßt es der Kirche, mit geistlichen Strafen zu drohen. Nach Nehlsen galt das umfassende Herrenrecht seit Ansiedlung der Franken auf römischem Boden, in der lex Salica sind „Sklaven bewußt den Sachen zugeordnet“ (s. Anm.3, 273).

  31 Hist. Franc. 3,155. Sie wurden kurz darauf von einem Priester aufgenommen und versorgt.

  32 Ebd. 5,3. Bezeichnend das Verhalten des Herzogs Rauching: Wenn der Gequälte schreien oder sich von der Stelle rühren wollte, zog er sogleich das Schwert blank, und während der Unglückliche wimmerte, jauchzte der Herzog vor Freude.

  33 Ebd. 7,46: Zwei sächsische Knechte zürnten ihrem Herrn, einem Kaufmann, schon lange und waren ihm schon wiederholt entlaufen, weil er sie oft hart züchtigte. Deshalb durchbohrte ihn der eine in einem Wald, der andere spaltete ihm mit dem Schwert den Kopf. Einer der Mörder wurde gefaßt, gefoltert und am Galgen aufgeknüpft.

  34 Sidon. Ep. 6,12,1: […] qui vivit alieno quique fidelium calamitates indigentiamque miseratus facit in terris opera caelorum. Daher das Lob des Sidonius am Ende des Briefes (6,12): Per omnem fertur Aquitaniam gloria tua; amaris laudaris, desideraris excoleris, omnium pectoribus, omnium votis. Er ist für alle ein bonus sacerdos und bonus pater. Auch Sidonius selbst sorgte als Bischof für die Armen seines Bistums (ep. 4,7,2; 4,17,2).

  35 Hierzu J. Tobei, Bischofsamt und Caritas. Das Amtsethos des Bischofs als Pater pauperum im Decretum Gratiani, Diss. Freiburg 1964, 19ff. und bereits früher K.L. Noethlichs, Materialien zum Bischofsbild aus den spätantiken Rechtsquellen, in: JbAC 6, 1973, 39ff. Zu den Epithaphien der Bischöfe, wo die rühmliche Eigenschaft elemosinarius nicht fehlt, vgl. bes. M. Heinzelmann, Bischofsherrschaft in Gallien. Zur Kontinuität römischer Führungsschichten vom 4. bis zum 7. Jh. Soziale, prosopographische und bildungsgeschichtliche Aspekte, München 1976, 162ff.

  36 In der Vita des Caesarius, die Cyprian von Toulon und andere Freunde und Schüler zwischen 542/549 gemeinsam verfaßten, wird erzählt, daß der Heilige einmal so viele Gefangene freikaufte, daß sein Ordinator den Vorschlag machte, sie doch durch die öffentliche Fürsorge ernähren zu lassen (vita Caesarii II 8 [MGH SS rer. Merov. III 486]). Auch in den zahlreichen Predigten des Caesarius spielt die redemptio captivorum eine große Rolle. Zum regen Sklavenhandel in der merowingischen und karolingischen Zeit im großen Stil (zugleich Transithandel von Ost nach West), der sich in der Stadt Arles konzentrierte, vgl. C. Verlinden, Wo, wann und warum gab es einen Großhandel mit Sklaven während des Mittelalters? Köln 1950, 1ff. Viele Sklavenhändler waren übrigens Juden. Bezeichnend die Bestimmung des Konzils von Lyon vom J. 583: Wer von den losgekauften Gefangenen sein Lösegeld nicht aufbringen kann, bleibt im Dienste des Bischofs, der ihm zur Freiheit verholfen hatte (C. Declercq, Concilia Galliae A.511–A.695, Turnhout 1968, 232 cn. 2).

  37 So auf dem Konzil von Yenne vom J. 517 (can. 8): Mancipia vero monachis donata ab abbate non leceat manumitti; iniustum enim potamus, ut monachis cotidianum rorale opus facientebus servi eorum libertatis otio potiantur. Daraus geht hervor, daß sich die Arbeit der freien Mönche und der Sklaven kaum unterschied.

  38 So auf dem Konzil von Orleans vom J. 541 (can. 9 und 32). Es dürfte sich um den Status von Halbfreien gehandelt haben, die zwar niemals einer ordnungsgemäßen Freilassung teilhaftig geworden waren, aber in größerer Entfernung von ihren Herren arbeiteten und im Laufe der Zeit wie Kolonen oder Laeten angesehen wurden (so auch C. Verlinden, L’esclavage dans l’europe medievale, I: Péninsule Iberique-France, Brügge 1955, 683).

  39 Can. 7: Et quia plurimorum suggessione conperimus eos, qui in ecclesia iuxta patrioticam consuetudinem a servitio fuerint absoluti, pro libito quorumcumque iterum ad servitium revocari, impium esse tractavimus, ut, quod in ecclesia dei consideratione a vinculo servitutis absolvitur, irritum habeatur […] Huiusmodi quoque libertas si a quocumque pulsata fuerit, cum iustitia ab ecclesiis defendatur, praeter eas culpas, pro quibus legis conlatas servis revocari iusserunt libertates. Man scheint sich also in diesem Zeitalter der Willkür und Brutalität nicht einmal an die durch die Kirche verfügte Freilassung gehalten zu haben. Daher zu einseitig, wenn es bei Graus (s. Anm.28) heißt, die Kirche habe auf jede Weise die weltlichen Gerichte unterstützt.

  40 Hierüber zusammenfassend O. Schilling, Naturrecht und Staat nach der Lehre der Alten Kirche, Paderborn 1914, 78ff.