4.3 Die Bildrechte bei Pinterest
Allgemein etwas weniger beachtet als Facebook und Instagram ist ein weiteres soziales Netzwerk, Pinterest. Hierbei handelt es sich um eine Plattform, auf der die Nutzer Bilder, Bilderkollektionen und Videos an virtuelle Pinnwände anheften können. Daher kommt auch der Name, denn das Kunstwort »Pinterest« setzt sich zusammen aus dem englischen to pin (anheften) und interest (Interesse). Sinn der Plattform ist, dass man dort seine eigenen Interessen herausstellen und sich hierüber mit anderen austauschen kann. So können die Nutzer Inhalte mit anderen Nutzern auch teilen, was man als »repinnen« bezeichnet. Weltweit hat Pinterest über 100 Millionen aktive Nutzer pro Monat, wobei das Netzwerk in den USA auf Platz 13 der meistbesuchten Websites liegt, in Deutschland dagegen nur auf Platz 38 (Quelle: Wikipedia, Stichwort »Pinterest«, Abruf am 05.05.2017).
Für den Nutzer sind die Bedingungen von Pinterest, die in der aktuellen Fassung seit dem 01.11.2016 Gültigkeit haben, nur geringfügig besser als das, was Sie bei Facebook und Instagram bereits gesehen haben. Bezüglich der Verwendung von eingestellten Inhalten ist dort zu lesen:
»Für den ausschließlichen Zweck des Betriebs, der Entwicklung, der Bereitstellung und Verwendung der Produkte gewähren Sie Pinterest und seinen Nutzern eine nicht ausschließliche Lizenz, Ihren Nutzerinhalt auf Pinterest zu verwenden, zu speichern, zu präsentieren, zu reproduzieren, aufzuheben, zu ändern, abgeleitete Arbeiten davon zu erstellen, ihn vorzuführen und zu verteilen. Durch keine Bedingung dieser AGB werden etwaige sonstige Rechte Pinterests an dem jeweiligen Nutzerinhalt eingeschränkt, beispielsweise gemäß anderen Lizenzrechten (…).«
Dies gilt im Übrigen, wie es in den Bedingungen dann an späterer Stelle weiter heißt, auch für einen »wirtschaftlich angemessenen Zeitraum« (was das ist, wird nicht definiert) nach Kündigung oder Deaktivierung des Kontos.
Angenehm fällt dagegen gegenüber anderen Netzwerken auf, dass Pinterest sich nicht vorbehält, Unterlizenzen zu vergeben. Ein Inhalt darf demzufolge beispielsweise nicht von Pinterest an die Werbeindustrie zur weiteren Nutzung abgegeben werden. Vielmehr ist die Verwendung nur auf Pinterest und die anderen Nutzer begrenzt.
Nichtsdestotrotz muss man sich darüber im Klaren sein, dass man mit der Anmeldung bei Pinterest und der damit verbundenen Anerkennung der Nutzungsbedingungen nicht mehr alleiniger Herrscher über seine Inhalte ist, und muss sich auch hier vorher überlegen, was man an Rechteverlust zulassen möchte.
Die Besonderheit von Pinterest im Vergleich zu Facebook und Instagram besteht darin, dass man in den meisten Fällen nicht nur Inhalte einstellt, an denen man selbst die Rechte hat (eigene Fotos, eigene Texte), sondern dass man sich häufig auch fremder Werke bedient und diese kommentiert. So wird beispielsweise ein Kochrezept nebst Foto eingestellt und in irgendeiner Weise für die anderen Nutzer kommentiert; man zeigt seine Einrichtungsvorstellungen mit entsprechenden Fotos von Markenmöbeln und bittet die anderen Nutzer um Kommentare; man zeigt neueste Stücke seiner Garderobe oder, oder … Die Möglichkeiten sind vielfältig, ist doch Pinterest so konzipiert, dass man sich über Hobbys, Interessen, Einkaufstipps und vieles mehr untereinander austauscht.
Das bedingt in vielen Fällen, dass im eigenen Beitrag fremde Inhalte einbezogen werden oder zu diesen verknüpft wird, und dafür wird die Einwilligung des jeweiligen Rechteinhabers benötigt. Andersherum bedeutet dies, dass beim Pinnen eines fremden Fotos, zu dem der Urheber nicht eingewilligt hat, eine Rechtsverletzung gegeben ist, was zu kostenpflichtigen Abmahnungen führen kann. Dabei ist es völlig unerheblich, ob man Pinterest privat oder gewerblich nutzt, denn das macht für die Urheberrechtsverletzung keinen Unterschied. Und auch eine Verteidigung mit dem Argument, man habe den »Pin it«-Button gedrückt, ohne zu wissen, dass man damit eine Urheberrechtsverletzung begeht, ist, wie Sie ja wissen, unerheblich, da es für eine Urheberrechtsverletzung nicht auf schuldhaftes Handeln ankommt. Die in solchen Fällen durchaus streng urteilenden Gerichte werden diesen Einwand deshalb nicht berücksichtigen.
Natürlich gilt auch bei anderen sozialen Netzwerken, dass Sie nichts ohne Einwilligung einstellen dürfen, an dem ein anderer Rechte hat, seien es Urheber- oder Persönlichkeitsrechte. Aber bei Pinterest kommt diesem Gebot aufgrund der speziellen Konzeption dieses Netzwerkes eine besondere Bedeutung zu.