4.8    Die Bedingungen von Flickr

Flickr ist eine Internetplattform, die besonders für Fotografen lange Zeit interessant war, die aber in letzter Zeit durch die starke Verbreitung von Instagram deutlich an Bedeutung verloren hat. Fotografen können dort Ihre digitalen und digitalisierten Bilder einstellen, mit anderen registrierten Teilnehmern kommunizieren und auch fremde Bilder kommentieren. Damit ist Flickr eine Kombination aus Bildergalerie und sozialem Netzwerk. Der englische Name der Plattform lässt das auch anklingen, denn to flick through something heißt so viel wie »durch etwas durchblättern«. Seit 2005 gehörte Flickr zu Yahoo, das jedoch wiederum im Juli 2016 von Verizon übernommen wurde, aber noch unter seinem eigenen Namen Yahoo auf dem Markt operiert.

Durch die Änderung seiner Nutzungsbedingungen im Jahr 2013, denen zufolge man für die Abschaltung der Werbung bezahlen muss und der Speicherplatz auf 1 TB begrenzt ist bzw. darüber hinausgehender Speicherplatz bezahlt werden muss, hat diese Plattform erheblich an Anziehungskraft für Fotografen verloren. Auch dass Getty Images 2014 die Kooperation mit Flickr beendet hat, innerhalb derer Flickr-Mitglieder ihre Fotos kommerziell lizenzieren konnten, wird sein Übriges dazu beigetragen haben. Gleichwohl soll auch hier ein Blick auf die Bedingungen geworfen werden, wobei in diesem Zusammenhang zu sagen ist, dass die Regelungen bei Flickr gegenüber dem Zustand bei Erscheinen der Vorauflage etwas unübersichtlicher geworden sind.

Klickt man auf der Flickr-Seite auf den Button »AGB«, so wird man auf die AGB von Yahoo geleitet. Dort heißt es in Ziffer 9.2:

»Wenn Sie einen Inhalt in einen öffentlich zugänglichen Bereich von Yahoo eingeben, gewähren Sie Yahoo, den mit Yahoo verbundenen Unternehmen und den Vertragspartnern von Yahoo das gebührenfreie, nicht ausschließliche, unbefristete Recht, diesen Inhalt (ganz oder teilweise) weltweit zur Erbringung der im Rahmen des betreffenden Dienstes angebotenen Leistungen und zur Bewerbung der Dienste von Yahoo zu nutzen. Für die Erbringung von Diensten ist es insbesondere erforderlich, dass die von Ihnen veröffentlichten Inhalte von Yahoo gespeichert, auf Servern gehostet, zum Abruf bereitgehalten, technisch vervielfältigt, dargestellt und öffentlich zugänglich gemacht werden. Zu den Leistungen von Yahoo zählt auch, dass Yahoo seinen Nutzern bei einigen Diensten gestattet, Teaser und/oder Auszüge von Inhalten – nicht aber vollständige Inhalte – auf deren Seiten unter Verwendung sog. RSS-Feeds darzustellen und öffentlich zugänglich zu machen, soweit diese Teaser und/oder Auszüge einen Link zu dem betreffenden Dienst enthalten.«

In Ziffer 9.4 heißt es dann ergänzend:

»Falls Sie selbst nicht Inhaber der Rechte an einem von Ihnen eingegebenen Inhalt sind, sind Sie dafür verantwortlich, dass der Inhaber der Rechte an dem Inhalt (z. B. der Verfasser eines Textes, der Fotograf eines Bildes, der Ersteller eines Videos, der Komponist/Interpret eines Musikstückes) sich mit der von Ihnen vorgenommenen Nutzung des Inhalts und der Übertragung der Rechte gemäß den vorstehenden Regelungen einverstanden erklärt hat.«

Darüber hinaus gibt es auch bei Yahoo in Ziffer 10 der AGB, der Haftungsfreistellung, eine Klausel, wonach Yahoo bei Verletzungen von Rechten Dritter freizustellen ist. Sie lautet:

»Sie erklären hiermit, dass Sie Yahoo und die mit Yahoo im Sinne von § 15 AktG verbundenen Unternehmen, deren Organe, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen von allen Ansprüchen, einschließlich angemessener Kosten der Rechtsverteidigung, freistellen, die von Dritten wegen eines Verstoßes gegen Rechtsvorschriften, behördliche Anordnungen oder vertragliche Verpflichtungen (a) durch die Inhalte, die Sie eingeben, öffentlich zugänglich machen oder in sonstiger Weise im Rahmen der Dienste verbreiten oder (b) aufgrund Ihrer sonstigen Nutzung der Dienste geltend gemacht werden, es sei denn, Sie haben die behauptete Rechts- bzw. Pflichtverletzung nachweislich nicht zu vertreten.«

Und nun ist auf eine Änderung gegenüber dem in der Vorauflage dargestellten Rechtsstand hinzuweisen. In eigenen AGB hatte Flickr – wie auch in der Vorauflage zitiert – geregelt:

»Es bedeutet nicht, dass die Fotos unser Eigentum sind bzw. unser Eigentum werden. Wenn Ihr Eure Fotos bei Flickr hochladet, behaltet Ihr Eure Rechte an diesen Fotos. Auch wenn Yahoo! Deutschland laut Ziffer 9.3 der AGB auch das Recht hat, Inhalte für die Bewerbung der von Yahoo! angebotenen Dienste zu nutzen, würden wir dies bei Flickr nicht ohne Euer vorheriges Einverständnis tun.

Genauer gesagt, wenn Ihr etwas bei Flickr hochladet, bestimmt Ihr, welche Lizenz Ihr den Fotos zuweist. ›Alle Rechte vorbehalten‹ ist die Standardeinstellung. Ihr könnt aber auch zwischen verschiedenen Creative Commons-Lizenzen wählen. Es ist Eure Entscheidung, und Ihr behaltet die Kontrolle darüber, wie Euer Foto von anderen genutzt werden darf.«

Diese Regelung scheint es in dieser Form nicht mehr zu geben, die eigenständigen AGB von Flickr sind durch »Flickr Community-Richtlinien« im Oktober 2014 ersetzt worden, die jedoch eher einen Verhaltenskodex darstellen und keine Regelungen über Lizenzen mehr enthalten. So heißt es dort:

»Diese Community-Richtlinien sollen dir dabei helfen, zu verstehen, was es bedeutet, ein Mitglied auf Flickr zu sein. Beachte, dass du dich durch die Verwendung von Flickr mit diesen Community-Richtlinien und unseren AGBs einverstanden erklärst.«

Und diese AGB, auf die dort verwiesen wird, sind die von Yahoo, eigene AGB von Flickr sind im Netz nicht mehr zu finden. Nirgendwo wird in AGB mehr auf die Flickr-Creative-Common-Lizenzen (CC-Lizenzen) hingewiesen.

Aber es gibt sie definitiv noch bei Flickr! Ich habe mich eigens zur Überprüfung dessen bei Flickr angemeldet und ein Bild hochgeladen. Wenn man das Bild hochgeladen hat, kann man unter Bearbeiten beim Punkt Schutzstufe der Urheberrechte für dieses Foto festlegen, welche Art von CC-Lizenz man vergeben möchte.

[ ! ]  Resümee

So verlockend es sein mag, mit Freunden in der ganzen Welt via Internet vernetzt zu sein oder auch die große Reichweite der sozialen Netzwerke für berufliche Zwecke zu nutzen, so empfehle ich dringend jedem, der Bilder in einem sozialen Netzwerk einstellt, sich vorher genau darüber zu informieren, welche rechtlichen Konsequenzen dies für seine Bildrechte haben kann, und für sich eine Entscheidung zu treffen, ob er dies akzeptieren möchte oder nicht.