Annie C. Stoddard vs. Tyler J. Brand
TEIL I A: ZEUGENAUSSAGE DER KLÄGERIN

Name: Annie Stoddard

Jahrgang: Zweites Studienjahr

Mutmaßlicher Verstoß: Sexueller Übergriff

Datum: 2.9.17 / 9.9.17 Zeitpunkt: 23:30 Uhr / 21:30 Uhr

Ort: Wohnheim der Studentenverbindung PiKa

 

Schilderung des Vorfalls:

Am ersten Abend war ich betrunken und auf seiner Couch eingeschlafen. Als ich aufwachte, hatte ich seinen Penis in meinem Mund. Zuerst schob ich Tyler nicht weg, weil ich nicht begriff, was los war. Als es mir klarwurde, wollte ich mich zurückziehen, aber er hielt meinen Kopf fest.

Am nächsten Tag überzeugte er mich davon, dass ich mich geirrt hatte und es einvernehmlich gewesen war.

Die zweite Vergewaltigung passierte eine Woche später. Diesmal war kein Alkohol im Spiel. Wir sahen uns in seinem Zimmer einen Film an. Wir knutschten, und ich war einverstanden, mein T-Shirt auszuziehen, aber danach machte ich deutlich, dass ich nicht mit ihm schlafen wollte. Trotzdem kam es zum Geschlechtsverkehr.

Nachdem ich sein Zimmer verlassen hatte, ging ich zur Klinik, um den Vorfall zu melden und mich untersuchen zu lassen. Aber am Ende ließ ich mich nicht untersuchen, weil es zu viel für mich war.

Am nächsten Tag meldete ich es der Dekanin.

I B: ZEUGENAUSSAGE DES BEKLAGTEN

Name: Tyler Brand

Jahrgang: Viertes Studienjahr

Mutmaßlicher Verstoß: Sexueller Übergriff

Datum: 2.9.17 / 9.9.17 Zeitpunkt: 23:30 Uhr / 21:30 Uhr

Ort: Wohnheim der Studentenverbindung PiKa

 

Schilderung des Vorfalls:

Am Abend des zweiten September war Annie Stoddard mit mehreren anderen Kommilitonen in meinem Zimmer. Es wurde sehr viel Alkohol getrunken, woran sie und ich uns beteiligten. Ein paar Stunden später hatten wir beide Sex.

Am nächsten Morgen sprachen wir über die Nacht zuvor und waren uns einig, dass wir beide betrunken waren und uns nicht mehr an die Einzelheiten erinnern konnten. An diesem Morgen knutschten wir erneut, daher dachte ich, alles wäre in Ordnung.

Am nächsten Wochenende gingen wir Pizza essen und dann ins Improtheater. Danach kam sie mit auf mein Zimmer, wo wir uns einen Film ansahen und Sex hatten. Zu keinem Zeitpunkt teilte sie mir mit, dass sie aufhören wollte, daher war ich vollkommen überzeugt, dass es einvernehmlich war. Ich bin aufrichtig schockiert und entsetzt, etwas anderes von ihr zu hören.

Das Ganze ist furchtbar für mich. Ich bin ein anständiger Mensch. Ich wollte nie jemandem weh tun. Niemals würde ich jemanden vergewaltigen.

An: Dekanin Sharon Arroyo, Dekanin für studentische

Angelegenheiten

CC: Annie Stoddard, Klägerin; Tyler Brand, Beklagter;

Carla Bitman, Stellvertretende Dekanin für studentische

Angelegenheiten

Von: RA Lila Wutke, Externe Untersuchungsbeauftragte

Betreff: Untersuchung mutmaßlicher sexueller Übergriffe

Datum: Freitag, 22. September 2017

A. UNTERSUCHUNGSVERFAHREN

Zwischen dem 15. und dem 18. September befragte die Untersuchungsbeauftragte folgende Personen im Carter Boathouse Hotel:

Annie Stoddard, Klägerin

Tyler Brand, Beklagter

Joelle Pasha, Zeugin der Klägerin

Matty Tuttle, Zeuge der Klägerin

Ellen Harris, Zeugin des Beklagten

Alle Zeugen haben sich schriftlich einverstanden erklärt, ihre Aussagen aufzeichnen zu lassen, und wurden darüber aufgeklärt, dass sie im Zusammenhang mit der Untersuchung verwendet werden.

1. Befragung von Annie Stoddard, Klägerin

Die Untersuchungsbeauftragte fand keine größeren Diskrepanzen zwischen dem, was die Klägerin in ihrer Anzeige, und dem, was sie während der Befragung schilderte. Bei der Befragung konzentrierte sich die Untersuchungsbeauftragte vor allem auf zwei besondere Aspekte der Klage, die bis dato unklar geblieben waren:

  1. Wie die Klägerin dem Beklagten ihre Nichteinwilligung in den sexuellen Akt vermittelte und

  2. Warum die Klägerin die Klinik verließ, bevor die Untersuchung auf Vergewaltigung vorgenommen werden konnte.

Bezüglich der ersten Frage erklärte Miss Stoddard Folgendes:

Untersuchungsbeauftragte: Wieso nahmen Sie an, dass er wusste, dass Sie keinen Sex wollten?

Miss Stoddard: Das machte ich mit meinem Körper mehr als deutlich.

Untersuchungsbeauftragte: Inwiefern?

Miss Stoddard: Das merkt man doch, wenn jemand keinen Sex mit einem will. Genauso, wie man es merkt, wenn jemand einen nicht küssen oder berühren oder mit einem reden will.

Untersuchungsbeauftragte: Bitte beschreiben Sie mir genau, wie Sie Ihre Abwehr körperlich und verbal vermittelt haben. Bei beiden Vorfällen.

Miss Stoddard: Also, in der ersten Nacht musste ich würgen und zog mich zurück, aber er hielt mich mit beiden Händen

Untersuchungsbeauftragte: Sie sagten, Sie wüssten nicht, ob das eine gute Idee sei?

Miss Stoddard: Ja, genau. Damit wollte ich nein sagen, ohne direkt das Wort ‹Stopp› zu benutzen.

Untersuchungsbeauftragte: Warum wollten Sie nicht einfach ‹Stopp› sagen?

Miss Stoddard: Das weiß ich nicht. Ich hab’s eben nicht getan. Ich konnte es nicht sagen. Ich hab’s nicht … ich glaube, wahrscheinlich, weil ich nicht vergewaltigt werden wollte. Und ich dachte, wenn ich nicht ‹Stopp› sage, dann wäre es auch keine Vergewaltigung, verstehen Sie? So, als könnte ich uns beiden dann vormachen, dass es eigentlich keine wäre. Mein Freund Matty und ich haben heute darüber geredet … also darüber, wie man sich selbst überzeugen kann, dass etwas vielleicht nicht das ist, was man glaubt, solange man das Wort nicht ausspricht. Aber wenn man das nicht macht, dann kann man natürlich später schwerer beweisen, dass es das war, was man von vornherein wusste. Und vielleicht muss man das können, um, Sie wissen schon, seinen Frieden zu finden. So wie ich jetzt. Es ist, wie wenn man daliegt und sich überlegen muss, wie das zukünftige Ich sich damit wohl einmal fühlen wird. Aber man hat keine Ahnung. Und man hat auch keine Zeit dazu, denn es passiert in diesem Augenblick … und ist einfach verstörend und schrecklich. Also war ich … irgendwie hin und her gerissen und machte dann irgendwas dazwischen, also wehrte mich, ohne nein zu sagen. Obwohl, ich hab nicht gedacht: Ich muss mich wehren. Ich hab’s einfach gemacht, weil, also, ich wollte es ja nicht.

Mit ‹Es› meinen Sie …

Miss Stoddard: Sex.

Untersuchungsbeauftragte: Wann dachten Sie, dass es Vergewaltigung ist?

Miss Stoddard: Direkt, als es passierte.

Untersuchungsbeauftragte: Könnten Sie sich vorstellen, dass er dachte, Sie seien einverstanden?

Miss Stoddard: Auf gar keinen Fall. Wie ich schon sagte, meine Körpersprache war mehr als deutlich.

Bezüglich der Frage, warum die Klägerin sich nicht auf Vergewaltigung untersuchen ließ, erklärte sie Folgendes:

Untersuchungsbeauftragte: Schildern Sie mir bitte, was Sie danach getan haben. Sie haben sein Zimmer verlassen. Und dann?

Miss Stoddard: Zuerst ging ich zur Krankenstation. Da war eine Krankenschwester, eine ältere Dame, die mir ein Päckchen Käsekräcker und eine Flasche Wasser gab und mich fragte, ob sie einen Krankenwagen rufen sollte. Das lehnte ich ab, denn den brauchte ich ja nicht. Ich meine, es war so … bizarr. Sie gab mir ein Schmerzmittel.

Untersuchungsbeauftragte: Was genau war bizarr?

Miss Stoddard: Also, für Käsekräcker und Wasser fand ich es irgendwie zu ernst und für einen Krankenwagen nicht ernst genug. Aber sie bot mir nur diese beiden Möglichkeiten an.

Untersuchungsbeauftragte: Wie sind Sie dann in die Notaufnahme gekommen?

Miss Stoddard: Zu Fuß.

Untersuchungsbeauftragte: Wie weit ist es bis dahin?

Miss Stoddard: Ein paar Meilen. Ich weiß nicht. Es hat ziemlich lange gedauert. Vielleicht eine Dreiviertelstunde?

Was ist dann passiert?

Miss Stoddard: Gegen ein Uhr nachts kam ich am Krankenhaus an und bekam ein Klemmbrett mit einem Formular. Darauf gab ich an, ich wäre vergewaltigt worden. Ich musste nur ein paar Minuten warten. Die Krankenschwester – die befragen Sie doch auch, oder? Als Zeugin?

Untersuchungsbeauftragte: Ja, das werde ich.

Miss Stoddard: Sie maß meinen Blutdruck und forderte mich auf, ihr zu erzählen, was passiert war. Sie sagte, ich … also, sie empfahl mir – das ist das Wort, das sie, glaube ich, benutzte – sie empfahl mir, sofort medizinische Hilfe in Anspruch zu nehmen. Dann fragte sie, ob ich meiner Meinung nach in Gefahr wäre oder jemand verhaftet werden müsste, von dem Gefahr ausginge. Das verneinte ich. Darauf meinte sie, in diesem Fall wäre es okay, wenn ich noch warten wollte und die Polizei erst nach der medizinischen Untersuchung verständigen würde. Aber das wollte ich nicht … ich sagte ihr, ich wollte keine Polizei. Darauf erwiderte sie, sie wären verpflichtet, die Polizei zu informieren. Dann fragte sie, ob ich volljährig wäre. Als ich das bestätigte, sagte sie, dann müssten sie nicht meinen Namen nennen, wenn ich anonym bleiben wollte. Und das wollte ich. Warum, weiß ich nicht.
Darauf erklärte sie mir, eine vollständige medizinische und forensische Untersuchung würde zwei bis drei Stunden dauern. Zuerst müsste ich mich ausziehen und einen Krankenhauskittel anziehen. Sie ging, um mir einen zu holen.
Während ich wartete, kamen langsam Zweifel in mir auf. Ich fragte mich, warum ich überhaupt gekommen war. Ich hatte Beweise dafür haben wollen, dass ich vergewaltigt worden war. Aber so eine Art Vergewaltigung war es ja nicht gewesen. Ich ging nicht davon aus, dass es Spuren von einem richtigen Kampf geben würde. Also bekam ich immer mehr Zweifel,

Untersuchungsbeauftragte: In dem Kittel?

Miss Stoddard: Nein, ich hab mir eine Leggings und ein Sweatshirt aus dem Eimer genommen.

Untersuchungsbeauftragte: Wohin sind Sie dann gegangen? Nach Hause?

Miss Stoddard: Ich wollte nach Hause, klappte aber auf dem Campus auf irgendeiner Bank zusammen. Ich war einfach nur erschöpft und überwältigt. Also schickte ich meinem Freund Matty eine Nachricht – den befragen Sie doch auch, oder?

Untersuchungsbeauftragte: Ja.

Miss Stoddard: Ich schickte ihm eine Nachricht, und er holte mich ab und brachte mich auf sein Zimmer. Dort übernachtete ich auf seinem Futon. Schließlich war es schon nach zwei. Was danach passierte, wissen Sie ja. Am nächsten Tag ging ich zur Dekanin und meldete, was passiert war.

Die Untersuchungsbeauftragte fand keine größeren Diskrepanzen zwischen dem, was der Beklagte in seiner protokollierten Aussage, und dem, was er während der Befragung schilderte. Die Untersuchungsbeauftragte wollte in der Befragung vor allem klären, wie der Beklagte den Gemütszustand der Klägerin beurteilte und welche Anzeichen ihn zu der Auffassung brachten, dass die Klägerin mit dem Sex einverstanden war. Der Beklagte erklärte Folgendes:

Untersuchungsbeauftragte: Miss Stoddard hat ausgesagt, sie hätte mit ihrer Körpersprache deutlich zum Ausdruck gegeben, dass sie keinen Geschlechtsverkehr mit Ihnen wollte. Was sagen Sie dazu?

Mr. Brand: Dem widerspreche ich.

Untersuchungsbeauftragte: Können Sie das näher ausführen? Wie haben Sie das Geschehen in Erinnerung?

Mr. Brand: Ehrlich gesagt, erinnere ich mich kaum noch an Einzelheiten, weil ich bei beiden Gelegenheiten ziemlich betrunken war. Ich war hackedicht. Sie aber auch, zumindest beim ersten Mal. Das soll keine Entschuldigung sein. Nur als Erklärung, wieso ich Ihnen keine Einzelheiten schildern kann. Und ehrlich gesagt glaube ich, aus genau diesem Grund passiert so was manchmal, weil beide Beteiligten keine besonnene Entscheidung treffen.
Damit will ich nicht sagen, dass meine unbesonnene Entscheidung eine Vergewaltigung war. So was würde ich nie tun, egal, wie betrunken ich bin.
Ich glaube nur … ich meine, mir ist klar, wieso man verwirrt sein kann. Nicht, dass ich verwirrt gewesen wäre. Sie hat weder nein oder Stopp gesagt noch sonst was, und selbst

Untersuchungsbeauftragte: Erinnern Sie sich daran, dass sie sich Ihnen entzogen hat?

Mr. Brand: Nein.

Untersuchungsbeauftragte: Oder dass sie sich gewunden hat, um unter Ihnen wegzurutschen? Sie sagt, Sie hätten sie festgehalten.

Mr. Brand: Ich erinnere mich nicht, das getan zu haben. Aber wie ich schon sagte: sich winden? Sex ist doch was Körperliches. Da windet man sich schon mal. (Lacht.)

Untersuchungsbeauftragte: Gut. Möchten Sie noch etwas hinzufügen, bevor wir fortfahren?

Mr. Brand: Ich will nur sagen, dass ich es mit Sicherheit wüsste, wenn auch nur die geringste Möglichkeit bestünde, dass ich sie vergewaltigt habe. Ist eigentlich offensichtlich. Aber ich habe das Gefühl, ich muss das noch mal sagen.
Außerdem weiß ich nicht, ob Sie meine Theorie zu dem Ganzen hören wollen. Wenn ja, dann kann ich sie Ihnen gerne erzählen. Annie hat diese Narben auf ihren Beinen, die ihr sehr peinlich sind. Letzten Sommer hat sie sich deshalb einer kosmetischen Operation unterzogen, und jetzt fühlt sie sich wohler in ihrer Haut und zieht andere Sachen an, echt kurze Röcke zum Beispiel … und sie geht aus … auch mal was trinken. Eigentlich sollte sie eine Mitbewohnerin haben, aber die hat in letzter Minute auf ein anderes College gewechselt. Dadurch hat Annie nun ein Einzelzimmer. Ich weiß, dass sie

Mr. Tuttle studiert im zweiten Jahr und ist mit Miss Stoddard befreundet. Am frühen Morgen des 10. September bat sie ihn um Hilfe, als sie vor Erschöpfung auf einer der Bänke auf dem Campus ‹zusammenklappte›. Mr. Tuttle sagt aus, dass er ein paar Minuten nach Erhalt ihrer Nachricht bei ihr eintraf und fand, dass sie ‹außer sich, erschöpft und verzweifelt› wirkte. Für ihn war offensichtlich, dass ‹etwas Schreckliches passiert› sein musste, noch bevor sie ihm davon erzählte.

Mr. Tuttle teilte mir auch mit, er habe gemerkt, dass ‹irgendwas nicht stimmt›, als er am Wochenende zuvor Miss Stoddard am Morgen des 3. September in ihrem Zimmer aufsuchte, obwohl sie ihm damals noch nichts von der Nacht zuvor erzählte.

4. Befragung von Joelle Pasha, Zeugin der Klägerin

Mrs. Pasha ist die für sexuelle Übergriffe zuständige Bereitschaftsschwester in der Notaufnahme des Carter University Hospital Systems. Ihre Befragung bestätigte Miss Stoddards Version der Ereignisse vom 9. September.

Sie fügte hinzu, dass ihrer fachlichen Meinung nach Miss Stoddards Verhalten und Auftreten stimmig mit dem Kontext eines sexuellen Übergriffs waren.

5. Befragung von Ellen Harris, Zeugin des Beklagten

Miss Harris studiert im dritten Jahr und ist mit dem Beklagten befreundet. Am Abend des 2. September war sie zusammen mit der Klägerin und dem Beklagten im Zimmer des Letzteren.

Miss Harris bestätigte, was der Beklagte zu den Ereignissen des frühen Abends erzählte, insbesondere, dass alle Anwesenden

Die Klägerin kennt sie nicht und hat nur diesen einen Abend am 2. September mit ihr verbracht.

ZUSAMMENFASSUNG UND SCHLUSSFOLGERUNG

Die Untersuchungsbeauftragte findet alle Zeugenaussagen glaubwürdig. Klägerin und Beklagter berichten übereinstimmend von den Ereignissen in der Nacht des 2. September und in der Nacht des 9. September. Uneins sind sie in der Frage, ob Mr. Brand begriff, dass Miss Stoddard bei beiden Gelegenheiten keinen Sex mit ihm wollte. Die Klägerin behauptet, sie hätte das mit ‹ihrer Körpersprache› eindeutig klargemacht, während der Beklagte dem vehement widerspricht und erklärt, es sei viel Alkohol im Spiel gewesen und er glaubte, sie wäre einverstanden gewesen.

Die Untersuchungsbeauftragte steht für weitere Informationen oder persönliche Eindrücke zur Verfügung, falls dies gewünscht und erforderlich ist.

Carter University

120 Campus Drive

 

Tyler Brand

Postfach 937

Via E-Mail

 

25. September, 2017

Sehr geehrter Mr. Brand,

die Untersuchung der Anschuldigungen, die gegen Sie aufgrund der College-Regeln zu sexuellem Fehlverhalten erhoben wurden, ist nun abgeschlossen. Auf Grundlage der Erkenntnisse der externen Untersuchungsbeauftragten und der Charakterzeugnisse, die über Sie und die Klägerin beigebracht wurden, kommt die Vorsitzende hiermit zu folgendem Schluss:

 

Beschuldigungen:

Anschuldigung Nr. 1: Sexueller Übergriff am 2. September 2017

Auf Grundlage der vorgelegten Beweise befindet die Vorsitzende Sie aus triftigen und eindeutigen Gründen für nicht verantwortlich für sexuelles Fehlverhalten im Sinne des im Carter University Student Handbook dargelegten Kodex zu sexuellem Respekt. Zur Begründung dieser Entscheidung siehe weiter unten.

 

Auf Grundlage der vorgelegten Beweise befindet die Vorsitzende Sie aus triftigen und eindeutigen Gründen für nicht verantwortlich für sexuelles Fehlverhalten im Sinne des im Carter University Student Handbook dargelegten Kodex zu sexuellem Respekt. Zur Begründung dieser Entscheidung siehe weiter unten.

 

Begründung:

Was Anschuldigung Nr. 1 betrifft, gaben beide Parteien an, sich wegen exzessiven Alkoholgenusses nicht mehr genau an die Ereignisse erinnern zu können, sodass es uns überlassen bleibt, die Fakten ohne Hilfe ihrer Erinnerungen zu ermitteln. Trunkenheit ist keine Rechtfertigung für sexuelle Übergriffe; vielmehr bildet sie ein Hindernis, den genauen Hergang der Ereignisse nachzuvollziehen, was in Fällen wie diesen frustrierend oft vorkommt.

Mit Hilfe folgender Beweise schlussfolgern wir, was am 2. September stattfand: Eine weibliche Zeugin sagte zugunsten des Beklagten aus, dass der Beklagte sich vor dem fraglichen Akt zwischen den beiden Parteien normal verhalten habe. Die Aussage der Klägerin, dass sie ‹es geschehen ließ› und ‹hin und her gerissen war›, zusätzlich zu der Tatsache, dass sie weiterhin mit dem Beklagten in Kontakt stand und sogar bereit war, erneut mit ihm auszugehen, stützt unseren Schluss, dass der Beklagte nicht verantwortlich ist.

Zu Anschuldigung Nr. 2: Es gibt keinen Beweis, dass Miss Stoddard unter Alkoholeinfluss stand, daher ist ihre Aussage dazu glaubhaft. Mr. Brand aber sagte aus, er wäre

Es ist uns unmöglich, zu ermitteln, was wirklich geschah, daher kann zu diesem Zeitpunkt nicht auf sexuellen Übergriff geschlossen werden.

Dennoch möchten wir Ihnen den Kodex des Colleges zu sexuellem Respekt in Erinnerung rufen.

 

Sexueller Respekt gegenüber anderen:

Sexueller Respekt gegenüber anderen wird generell definiert als Verpflichtung, bei sexuellen Handlungen mit Kommilitonen respektvoll zu kommunizieren und zu interagieren. Diese Verpflichtung untersagt unerwünschtes Verhalten wie ungebetene Kommentare über Sexualität oder Geschlecht des Gegenübers, unangemessene Gesten oder Ausdrücke sowie die Weigerung, sich den ausdrücklich vorgebrachten Wünschen nach körperlicher Autonomie zu fügen.

In diesem Sinne hat Mr. Brand die Verpflichtung zu sexuellem Respekt missachtet.

 

Sanktionsmaßnahmen

Da der Beklagte laut Schlussfolgerung der Vorsitzenden gegen den Kodex des Colleges zu sexuellem Respekt verstoßen hat, werden folgende Sanktionsmaßnahmen über ihn verhängt:

Mr. Brand, bitte nehmen Sie diese Sanktionsmaßnahmen ernst. Wenn Sie während Ihrer Zeit als Student unseres Colleges ein zweites Mal eines Verstoßes gegen den Kodex zu sexuellem Respekt für verantwortlich befunden werden, könnte es zu schärferen Maßnahmen, inklusive Ausschluss vom College, kommen.

 

Hochachtungsvoll

Sharon Maddox Arroyo

Dekanin für studentische Angelegenheiten