Die Bertelsmann Stiftung gilt gemeinhin als Think Tank, der politikberatend und -beeinflussend tätig ist. Dabei bedient sie sieh professionell der Medien, nicht zuletzt der eigenen des Bertelsmann-Konzerns. Zumei len geht unter, dass die Stiftung darüber hinaus umfassend medienpolitisch tätig ist, d. h. die gesellschaftlichen Kommunikationsverhältnisse und die Strukturen der (neuen) Medien aktiv im Konzerninteresse zu beeinflussen versucht.
Wenn in der BRD von Medienmacht die Rede ist, wird bis heute vor allem an den Springer-Verlag bzw. seine Personifikation Axel Cäsar Springer gedacht. Hintergrund sind die großen Auseinandersetzungen im Zuge der Studentinnenrevolte Ende der 1960er Jahre. Die Kritik an der Berichterstattung oder präziser: an der Hetze der Springer-Presse über die Proteste der (mehrheitlich) Studierenden wuchs. Als Benno Ohnesorg während einer Demonstration am 2. Juni 1967 erschossen wurde, war dies gleichsam der Anstoß zur Initiierung einer Kampagne gegen Springer, die sich mit dem Attentat auf Rudi Dutschke am 11. April 1968 radikalisierte. Die Kampagne, die von Widerstandsformeln wie »Enteignet Springer!« des Sozialistischen Deutschen Studentenbundes (SDS) und »Haut dem Springer auf die Finger!« des Sozialdemokratischen Hochschulbundes (SHB) geprägt war, erreichte mit ihrer Kritik an Pressekonzentration, Meinungsmonopolisierung und der Entdemokratisierung von Öffentlichkeit breite gesellschaftliche Kreise (vgl. Bauß 1977: 68-111). Die mit dem Bertelsmann-Konzern verbundene ökonomische und publizistische Machtkonzentration wird dagegen bis heute nur in Expertinnenkreisen diskutiert, die allerdings, wie im Mediensektor insgesamt, auch im Hinblick auf Bertelsmann mit Informationsdefiziten zu kämpfen haben. Eine Widerstandsbewegung gegen den Bertelsmann-Konzern, die der Anti-Springer-Kampagne Ende der sechziger Jahre vergleichbar wäre, gibt es bis heute nicht.
Das ist umso erstaunlicher, hatte doch Der Spiegel schon im Jahr 1970 unter dem Titel »Bertelsmann. Die totale Information« auf die Bedeutung des damals größten international tätigen bundesdeutschen Medienkonzerns hingewiesen und den »freundliche[n] Moloch« einer gründlichen Kritik unterzogen (Spiegel 1970: 99). Gleichwohl verbindet man bis heute mit internationalem Medieneinfluss vor allem Namen wie Silvio Berlusconi, Rupert Murdoch oder Bill Gates, aber wer kennt schon Reinhard Mohn? Erst in den letzten zwei, drei Jahren haben Foren wie www.bertelsmannkritik.de und Anti-Bertelsmann-Kongresse (2005; 2006), aber auch die www.nachdenkseiten.de zu einer größeren Sensibilität zumindest für die Bedeutung der Bertelsmann Stiftung beigetragen. Dennoch bleibt auch und gerade im Vergleich zu Springer auffällig, dass dessen Image durch seine halbseidenen Boulevardblätter getragen wird und entsprechend negativ besetzt ist, während Bertelsmann als vergleichsweise seriös gilt.
Dieser Seriosität gehen wir im Folgenden am Beispiel der medienpolitischen Aktivitäten der Bertelsmann Stiftung auf den Grund. Der medienpolitischen Einmischung kommt vor dem Hintergrund des Konnexes zwischen Medien-Unternehmen und Medien-Stiftung eine besondere Bedeutung zu: Einige Jahre nach der Stiftungsgründung 1977 wurden 1993 rund 75 % der Kapitalanteile des Unternehmens auf die Stiftung übertragen. Abgesehen von einem kurzen Intermezzo, änderte sich an dieser Situation bis heute nichts. Medienpolitische Aktivitäten der Stiftung müssen insofern auch immer vor dem Hintergrund gesehen werden, dass die Stiftung mehrheitlich im Besitz eines der mächtigsten global player im Mediengeschäft ist.
Bertelsmann gehört zu den fünf weltgrößten Medienkonzernen und führt in 63 Ländern Medienprodukte aller Art (vgl. Jakobs 2005: 74).1 Der Konzernumsatz betrug im Kalenderjahr 2005 17.016 Millionen Euro und gliederte sich prozentual in seinen sechs Geschäftsfeldern folgendermaßen: RTL Group T7,7 %; Arvato 23,7 %; Grüner + Jahr 14,2 %; Direct Group 12,9 %; SonyBMG 11,5 % und Random House 9,9 % (vgl. Röper 2006, 183).
Im Vergleich zu anderen deutschen Medienunternehmen expandierte Bertelsmann früh ins Ausland: 1962 wurde beispielsweise der erste Buchclub in Spanien gegründet, auf den weitere in anderen europäischen Ländern sowie in Mexiko und Kolumbien folgten. 1986/1987 waren wichtige Jahre für die territoriale Grenzüberschreitung und für den internationalen Bekanntheitsgrad des Konzerns: Zu
Satzung | Anders als die meisten als gemeinnützig anerkannten Stiftungen, ist die BS nach den Bestimmungen ihrer Satzung eine operative Stiftung. »Sie ist operativ, nicht philanthropisch tätig.« (Böckelmann/Fischler 2004: 216) Das heißt, sie unterstützt mit den ihr zur Verfügung stehenden Mitteln nicht andere gemeinnützige Organisationen bei der Erfüllung ihrer wohltätigen Aufgaben. Vielmehr finanziert sie aus dem Stiftungsetat einen eigenen, unabhängigen Organisationsapparat, um damit, unbeeinflusst durch Dritte, die eigenen Organisationsziele zu verwirklichen. Die BS ist finanziell unabhängig, unterliegt keinen Einflüssen von außen und verfügt über einen hohen Grad an Entscheidungsautonomie und organisatorischer Schlagkraft.
Es ist der BS aber freigestellt, von den Grundsätzen der operativen Stiftung abzuweichen und entweder Einrichtungen und Maßnahmen anderer Träger zu fördern, oder Zuwendungen an andere steuerbegünstigte Körperschaften oder Körperschaften des öffentlichen Rechts zu tätigen. In solchen Fällen behält sie sich ein Mitspracherecht vor. Gemäß ihrer Satzung soll dann stets »eine konzeptionelle Mitgestaltung bzw. Einflussnahme von Seiten der Stiftung gewährleistet sein« (§ 2 Absatz 5 der Satzung in der am 13.12.2004 von der zuständigen Aufsichtsbehörde genehmigten Fassung). Mit anderen Worten: Wenn beispielsweise eine kommunale Körperschaft Zuwendungen aus Stiftungsmitteln bekommt, behält sich Bertelsmann das Recht vor, konzeptionell mitzugestalten und Einfluss zu nehmen. Entsprechend haben eine Stadtgemeinde oder ein Landkreis es zu akzeptieren, wenn die Stiftung mit der Vergabe einer Zuwendung den Anspruch verbindet, sich konzeptionell oder in anderer Weise (etwa bei Personalentscheidungen) einzumischen.
Die Stiftungsaufgabe, sich kommunalpolitisch einzubringen, ergibt sich aus der Satzung. Darin heißt es summarisch unter Punkt b) des § 2 Absatz 2, Aufgabe der Stiftung sei »die Erforschung und Entwicklung von innovativen Konzepten der Führung und Organisation in allen Bereichen der Wirtschaft und des Staates, insbesondere durch Systementwicklung und anschließende Implementierung«. Sofern man bereit ist, Städte und Landkreise als >Bereiche des Staates< zu interpretieren (und solange dagegen keine staats- oder verfassungsrechtlichen Bedenken geltend gemacht werden2), tut die Stiftung Recht daran, Kommunen und Regionen in ihr Aufgabenspektrum einzubeziehen.
2006). Dieser sieht vor, die Arbeitszeit zu verlängern, die Zuschläge für Mehrarbeit weitgehend abzuschaffen und neu eingestellten Mitarbeiterinnen etwa 20 Prozent weniger zu bezahlen als bisher. Auch erste Entlassungen hat es bereits gegeben. Und dies beim umsatzstärksten Bereich von Bertelsmann, zu der sich die RTL-Group entwickelt hat (vgl. ebd.).
Mit dem Anteilsrückkauf wurde ein weiteres Mal der Börsengang von Bertelsmann unwahrscheinlich und durch die Mohns, die die Tradition des Familienunternehmens offenkundig nicht aufgeben möchten, gewissermaßen vereitelt. Börsengänge sind zur Akquirierung von Kapitel eigentlich typisch für die globalplayer der Medienglobalisierung, zu denen Bertelsmann in vorderster Reihe gehört.
Komplexer und umfangreicher werdende Kapitalverflechtungen sind seit Mitte der neunziger Jahre gleichsam zum Symbol für den Globalisierungsprozess mit seinen politikgestalteten, neoliberalen Kräften der Deregulierung, Privatisierung und Liberalisierung geworden. Dies gilt auch für den Prozess der Medienglobalisierung. Trotz gelegentlich gegenläufig entflechtender Tendenzen nimmt die Zahl unternehmerischer Akteure in der globalen Medienlandschaft stetig ab (vgl. Leidinger 2003; Bagdikian 2004). Ein Blick auf das globale Mediensystem zeigt (mindestens) drei Gruppen, die ein dynamisch-amorphes und komplexes Netzwerk bilden:
Die erste Gruppe setzt sich aus nicht einmal mehr zehn transnational agierenden, überwiegend börsennotierten Konzernen mit Stammsitzen in Nordamerika, Asien und Europa zusammen. Sie bilden globale Oligopole, die den Markt gegenüber Neueinsteigern hermetisch abriegeln. Als Gruppenmitglieder gelten derzeit AOL Time Warner, Disney, News Corporation, Viacom!CBS, Bertelsmann, General Electric/NBC, Vivendi Universal, Sony und AT&T
Die zweite, dynamischste Gruppe des globalen Mediensystems, die durch die ökonomische Übermacht der ersten leicht übersehen wird, besteht bisherigen Schätzungen zufolge aus rund 60 bis 90 Konzernen wie Globo (Brasilien), Cisneros (Venezuela), Hearst (USA), Mediaset (Italien), ReedElsevier (Großbritannien) und Axel Springer (BRD). Sie sind als transnational-regionale Machtzentren zu begreifen und breiten sich vor allem in asiatische Märkte, aber auch nach Mittel- und Osteuropa aus. Zwar ist die Regionalisierung von Medienkonzernen auch eine Antwort auf den Ausschluss vom Weltmarkt, dem so neue Inklusionen gegenüber gestellt werden. Die Konzerne speziell der zweiten Gruppe sind aber - ganz im Sinne der Formel von der Glokalisierung, womit der zeitgleich verlaufende Prozess der Globalisierung und Lokalisierung bezeichnet wird - als integraler Bestandteil des
Medienpolitische Aktivitäten
globalen Mediensystems und nicht als dessen ausgelagerte Gegenbewegung zu verstehen.
In der dritten, größten und zahlenmäßig noch nicht bezifferten Gruppe, versammeln sich alle nationalstaatlich und regional ansässigen Medienkonzerne. Obwohl ihre ökonomische Macht im Vergleich zu den Unternehmen der beiden anderen Gruppen gering ist und sie nur wenig oder gar nicht transnational aktiv sind, verfügen ihre Produkte über eine meinungsbildende Bedeutung im lokalen und (über)regionalen Raum, die teils über den jeweiligen Staat hinausweist, wie etwa die Schweizer Neue Zürcher Zeitung. Das Lokale ist demnach integrativer, in Relation stehender Aspekt der Globalisierung der Medien, nicht aber dessen Gegenteil. Insofern ist es weder ausreichend, Globalisierung als einen Prozess zu verstehen, bei dem das Globale das Lokale völlig vereinnahmt, noch ist es sinnvoll, die lokalen und regionalen Gegenbewegungen als potente Gegenspieler zu den globalen Kräften zu begreifen und aufzuwerten.
Am Rande dieser dritten Gruppe orientieren sich inzwischen einige Konzerne verstärkt transnational und sammeln Know-how, um perspektivisch vor allem in die zweite Gruppe zu streben. Beispielsweise expandieren Konzerne, die teilweise in ihren ökonomischen Herkunftsländern eher unbekannt sind, in Staaten Mittelund Osteuropas, wie etwa die bundesdeutsche Verlagsgruppe Passau, die auf den polnischen lokalen Tageszeitungsmarkt drängte und deren dortige politische Rolle äußerst umstritten ist: Einst politische Blätter wurden nach deutschem Vorbild zu unkritischen Heimatpostillen umgekrempelt, die kein heißes Eisen mehr anfassen. An solchen Beispielen zeigt sich, wie problematisch >globale Zugriffe< auf das Lokale sind (vgl. dazu ausführlich Leidinger 2003).
Der Bertelsmann-Konzern, der als global player zur ökonomisch mächtigsten Gruppe der Medienglobalisierung zählt, verfügt mit der Bertelsmann Stiftung über ein weiteres bedeutendes mächtiges Instrument, auf Staat und Gesellschaft einzuwirken, das weit über die konventionellen Einflussmöglichkeiten schierer Konzernmacht hinausreicht.
Innerhalb der Sozialwissenschaften besteht heute ein weit reichender Konsens, dass gesellschaftspolitische Entwicklungen immer weniger durch den Staat bestimmt, sondern statt dessen durch die Aktivitäten zivilgesellschaftlicher Akteure beeinflusst werden. Dieser Paradigmen Wechsel wird als Übergang von Formen des Government zu solchen der Governance beschrieben (vgl. Lange/Schimank 2004). Demnach wirken im Gegensatz zu den traditionellen, zentralistisch organisierten
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und hierarchisch strukturierten staatlichen Entscheidungsinstanzen, in zunehmendem Maße in Netzwerken organisierte und auf kooperative Entscheidungsverfahren angewiesene zivilgesellschaftliche Akteursgruppen auf das gesellschaftspolitische agenda-setting ein.
Eine dieser Akteursgruppen sind Stiftungen, die historisch eigentlich kein neues Phänomen darstellen, denen aber gleichwohl eine neue gesellschaftspolitische Bedeutung zugesprochen wird (vgl. Schöller 2006). Dem entsprechend nimmt die Bertelsmann Stiftung, als Unternehmensstiftung eines der weltweit größten Medienkonzerne, eine herausragende Stellung ein. Während sie vermittelt über das Medienunternehmen aus den gesellschaftlichen Bereichen Wirtschaft und Medien umfangreiche Ressourcen schöpft, entfaltet die Stiftung ihrerseits darüber hinaus vielfältige Aktivitäten in den Bereichen Staat und Wissenschaft. Auf diese Weise erstreckt sich der Einflussbereich der Bertelsmann Stiftung faktisch über vier der zentralen gesellschaftlich relevanten Machtfelder.
Es ist allerdings auffallend, dass in der Governance-Forschung gerade die Frage nach Macht- und Herrschaftsverhältnissen kaum gestellt wird (vgl. Walters 2004). Vielmehr gilt das Augenmerk vor allem vermeintlich harmonischen auf Konsens gründenden Entscheidungsfindungsprozessen. Alte Konfliktlinien, wie etwa jene zwischen Kapital und Arbeit, hätten sich in hochgradig differenzierten Gesellschaften weitgehend aufgelöst und stellten kein strukturierendes Merkmal mehr dar. In dieser Perspektive erscheinen gemeinnützige Stiftungen gleichsam als Idealtypen einer konsensualen, auf das Gemeinwohl aller zielenden Governance. Dabei wird heute zumeist übersehen, dass bürgerliche Stiftungen sich immer schon durch einen Doppelcharakter ausgezeichnet haben. Neben der abstrakten Gemeinwohlverpflichtung verfolgen die privaten Stifter auch mehr oder weniger stark ausgeprägte Partikularinteressen. Wie stark sich die privaten Neigungen und Ziele durchsetzen, hängt insbesondere von der juristischen Form der Stiftung ab. So werden reine Förderstiftungen von so genannten operativen Stiftungen unterschieden. Während erstere ihren Einfluss allenfalls indirekt über eine spezifische Förderstrategie geltend machen, beteiligen sich operative Stiftungen direkt beim agenda-setting, indem sie ausschließlich eigene Projekte finanzieren, um auf gesellschaftliche Entwicklungsprozesse einzuwirken.
Die Bertelsmann Stiftung ist eine operative Stiftung. Mit Blick auf unser Thema ist daher zu erwarten, dass sie mit ihren medienpolitischen Aktivitäten ganz konkrete Ziele verfolgt. Deshalb soll hier zunächst die grundsätzliche ideologische Ausrichtung der Bertelsmann Stiftung skizziert werden, bevor wir auf ihre medienpolitischen Aktivitäten im engeren Sinne eingehen. Zu diesem Zweck bietet sich das seit Mitte der 1990er Jahre von der Stiftung geförderte Projekt mit dem bezeichhenden Titel »Geistige Orientierung« an. Das Projekt wurde maßgeblich von dem Patriarchen des Familienunternehmens und Stiftungsgründer Reinhard Mohn initiiert.3 Anlass für das Projekt war Mohns Diagnose eines weit reichenden gesellschaftlichen Werteverfalls, dessen Beginn er mit dem bundesdeutschen Wirtschaftswunders datiert. Die materielle Sicherheit, so Mohn, habe zu einer auf monetäre Werte reduzierten Selbstbezüglichkeit der Menschen geführt, während umgekehrt verbindende, insbesondere religiöse Werte verloren gegangen seien. In dem Maße, wie auf diese Weise der Klebstoff sozialer Beziehungen sich verflüchtigt habe, sei der Zusammenhalt moderner Gesellschaften gefährdet.
Vor dem Hintergrund dieser Zeitdiagnose hat es sich die Bertelsmann Stiftung zur Aufgabe gemacht, Sinn zu stiften. Als maßgebliche Stichwortgeber im Rahmen des Projekts »Geistige Orientierung« haben sich die renommierten Soziologen Peter Berger und Thomas Luckmann (1995) betätigt. In ihrer für die Bertelsmann Stiftung erstellten Studie Modernität, Pluralismus und Sinnkrise. Die Orientierung des modernen Menschen lautet die zentrale These, dass die zerrütteten sozialen Verhältnisse in modernen Gesellschaften als die Folge einer unglücklichen Beziehung zwischen dem Staat und seiner Bevölkerung zu verstehen sind. So gelingt es dem Staat immer weniger, die vielfältigen individuellen Bedürfnisse seiner Bewohnerinnen angemessen zu berücksichtigen, mehr noch, er stellt zunehmend ein Hindernis für fortschrittliche Entwicklungen dar.
Eine Versöhnung erhoffen sich die Autoren durch so genannte »Intermediäre Institutionen«, womit Einrichtungen bezeichnet werden, die im weitesten Sinne dem »Dritten Sektor« zuzurechnen sind. Indem diese organisatorisch und funktional zwischen den »großen Institutionen der Gesamtgesellschaft und dem einzelnen in seinen Lebensgemeinschaften« (ebd.: 76) verortet sind, befördern sie die Herausbildung zivilgesellschaftlicher Strukturen. Allerdings war von Anfang an unklar, bei welchen Einrichtungen es sich um Intermediäre Institutionen handelt; dazugezählt wurde sowohl eine kirchliche Ortsgemeinde wie eine psychotherapeutische Gruppe als auch eine Agentur des Wohlfahrtsstaates, sollte sie im Erleben der Menschen als vermittelnde Institution empfunden werden. Schließlich ergaben die empirischen Ergebnisse, dass auch die als Intermediäre Institutionen identifizierten Einrichtungen nicht nur eine vermittelnde Funktion ausüben, sondern auch Konflikte schüren können. Damit aber wurden die in sie gesetzten Hoffnungen einer sozialen Reintegration durch die Vermittlung verbindlicher gesellschaftlicher Werte enttäuscht. War das Konzept immer schon nebulös, weil unklar blieb, was Intermediäre Institutionen sind, wurde es damit schließlich ad absurdum geführt.
Doch unabhängig davon, welche zivilgesellschaftlichen Organisationen nun tatsächlich in ihrer janusköpfigen Funktion als vermittelnde Instanzen der Sinnproduktion zwischen Individuum und Staat fungieren: die Massenmedien, so Ber-ger/Luckmann, spielen bei der modernen Sinnorientierung bzw. Sinnverteilung eine Schlüsselrolle: »Sie vermitteln zwischen kollektiver und individueller Erfahrung, indem sie typische Deutungen für als typisch definierte Probleme anbieten. Was immer andere Institutionen an Wirklichkeitsdeutungen und Werten produzieren, die Medien wählen aus, organisieren (>verpacken<) diese Produkte, verändern sie meistens im Lauf dieser Prozesse und entscheiden über die Formen der Verbreitung« (ebd.: 57).
In Anbetracht der Bedeutung, die den Massenmedien hier ganz unvermittelt zugeschrieben wird, überrascht die ansonsten durchgehende Fixierung der Autoren auf die intermediären Institutionen. Es fällt auf, dass die gesellschaftliche Funktion der Massenmedien an keiner Stelle problematisiert wird. Im Gegenteil, mit Blick auf die intermediären Institutionen wird den Massenmedien eine ausschließlich positive Rolle zugeschrieben: »Es liegt in der Verantwortung und, wie wir meinen, auch der konkreten Verwirklichungsmöglichkeit der Führungskräfte der Sinnvermittlungsanstalten, wie z. B. der Massenmedien, im Rahmen eines >deregulierten< Sinnangebotsmarktes intermediäre Institutionen zu stützen« (ebd.: 71).
Unterschiede zwischen privatwirtschaftlichen Medien und öffentlichen Anstalten finden Erwähnung, werden jedoch nicht ausgeführt. Stattdessen sehen Ber-ger/Luckmann die intermediären Institutionen offensichtlich vor allem durch den Staat gefährdet: »Bezeichnenderweise ist es nicht selten der Staat, der an der Schwächung intermediärer Institutionen [...] mitwirkt« (ebd.: 63). Mit ihrer Stoßrichtung gegen wohlfahrtsstaatliche Einrichtungen folgen die Autoren ihrem Auftraggeber Reinhard Mohn, der ebenfalls den aufgeblähten Staatsapparat als den Ausdruck einer dekadenten Anspruchsmentalität sowie daraus resultierender Innovationsfeindlichkeit ausmacht (vgl. Mohn 1997).
Faktisch wird das von Berger/Luckmann propagierte Projekt intermediärer Institutionen, welche die lebensweltliche Artikulation individueller Bedürfnisse gewähr
leisten soll, konterkariert durch die besondere Rolle der Massenmedien als zentraler gesellschaftlicher Vermittlungsinstanz. Daraus folgt für die Autoren jedoch nicht die Notwendigkeit einer kritischen Analyse der gesellschaftlichen Funktionsweise von Massenmedien in modernen Gesellschaften. Vielmehr nehmen sie die herausragende gesellschaftliche Definitionsmacht der Massenmedien zum Anlass, an die Verantwortung der führenden Eliten zu appellieren, die Entwicklung intermediärer Institutionen einer pluralistischen civil society zu fördern (vgl. Berger/Luckmann 1995: 71). Auf die Unternehmenselite der Medienunternehmen beziehen Berger/Luckmann dabei zwei von insgesamt drei Konzepten der soziologischen Elitetheorie. Zum einen verwenden sie das Konzept der Funktionselite, demzufolge moderne Gesellschaften in funktional differenzierte Subsysteme ausdifferenziert sind, die von den Experten in ihrem speziellen Fach geleitet werden. Darüber hinaus übernehmen die Medienführer die Aufgabe der sogenannten Wertelite\ »Im Begriff der Wertelite steckt die Vorstellung einer Krise der Werte. Weil der gesellschaftliche Zusammenhalt durch die Pluralität der Lebensstile und die Multiplizität der Lebenskreise als grundsätzlich gefährdet angesehen wird, braucht es eine davon unberührte Gruppe, die zumindest die letzten Werte< des Großen und Ganzen verkörpert.« (Bude 2000: 10)
Mit ihrer Orientierung an ausgewählten Führungspersönlichkeiten folgen die Soziologen Berger/Luckmann dem programmatischen Selbstverständnis der Bertelsmann Stiftung, die davon ausgeht, dass jene »für die Stiftungsarbeit notwendigen führungstechnischen Voraussetzungen zuallererst von Unternehmerpersönlichkeiten erfüllt« werden können (Bertelsmann Stiftung 1997: 10). Auffällig ist, dass das dritte Konzept soziologischer Elitetheorie, das der Machtelite, keine Anwendung findet. Dadurch geht ein konflikttheoretischer Gesellschaftsbegriff von vornherein verloren. Macht- und Herrschaftsstrukturen, deren Analyse einmal im Zentrum soziologischer Studien gestanden haben, verflüssigen sich im »modernen Pluralismus« differenzierter Gesellschaften, folgt man Berger/Luckmann, in einem Brei der Medienpartizipation verschiedenster »moralischer Unternehmer« (Berger/Luckmann 1995: 75), die die Medien der Massenkommunikation jeweils für ihre Zwecke einsetzen. Das Feld der Massenkommunikation erscheint bei ihnen schlicht als Jahrmarkt der Eitelkeiten, auf dem die unterschiedlichsten Lebensstile miteinander wetteifern. Der Aspekt einer demokratischen Legitimation, wie sie für öffentliche Medienanstalten - bei allen Einschränkungen - gelten, wird von Berger/Luckmann an keiner Stelle angesprochen. Es ist kaum anzunehmen, dass den Autoren soziale Statusunterschiede und daraus resultierende Zugangsbeschränkungen unbekannt sind, vielmehr drängt sich der Eindruck auf, wenn sie auf die besondere Rolle gesellschaftlicher Eliten hinweisen, dass eine hierarchische Strukturierung gesellschaftlicher Verhältnisse Berger/Luckmann zufolge mit einer pluralen Zivilgesellschaft vereinbar sei, ja von ihnen unhinterfragt vorausgesetzt wird. Offenkundig verbinden die Autoren mit dem Ausbau zivilgesellschaftlicher Strukturen keine traditionellen Formen demokratischer Partizipation. Das strategische Ziel des Projekts »Geistige Orientierung« benennt hingegen Werner Weidenfeld, wenn er feststellt: »Die vordringliche Aufgabe wird sein, dem Gedanken zum Durchbruch zu verhelfen, daß soziale Kohäsion die grundlegende Quelle der wirtschaftlichen Entwicklung und der ökologischen Sensibilität darstellt. Die kulturellen Grundlagen der Gesellschaft verdienen unsere volle Aufmerksamkeit als Basis für dauerhafte Entwicklung.« (Weidenfeld 1997: 13)
Es geht mithin um die Verhinderung von Anomie durch die Gewährleistung des symbolisch (sinnhaft) vermittelten Zusammenhalts pluraler Gesellschaften. Für eine gesellschaftliche Institution wie die Bertelsmann Stiftung, die ihre zentrale Aufgabe in der Schaffung sozialer Integration sieht, eröffnet sich damit offenbar ein wichtiges Arbeitsfeld. Wie sich dies in den medienpolitischen Stiftungsaktivitäten im engeren Sinne äußert, soll im Folgenden untersucht werden.
Nach eigenen Angaben hat die Bertelsmann Stiftung ihre medienpolitischen Aktivitäten mittlerweile eingestellt: »Im Zuge des einige Jahre zurückliegenden Change Prozesses der Bertelsmann Stiftung wurden die Projektaktivitäten der Bertelsmann Stiftung in den Themenfeldern Bildung, Wirtschaft und Soziales, Gesundheit und Internationale Verständigung organisiert und neu fokussiert. Die Projekte des ehemaligen Bereiches Medien sind inzwischen abgeschlossen, sodass aktuell keine medienpolitischen Projekte in der Bertelsmann Stiftung durchgeführt werden.« (Bertelsmann Stiftung 1/2006, Herv. cl/os)4 Allerdings hat sie zuvor - neben interessanten Einzelprojekten - eine umfangreiche Kommunikationsordnung in den medienpolitischen Diskurs gespeist, anhand derer sich ein guter Eindruck von den Zielen der Stiftung bzw. des Konzerns vermittelt.
Die formellen und informellen medienpolitischen Unternehmungen der operativ und konzeptionell arbeitenden Stiftung erstrecken sich - neben der zentralen Frage nach der Mediennutzung (BertelsmannMediaMonitor5), deren Erkenntnisse für den Medienkonzern in offensichtlicher Weise bedeutsam sind - insbesondere auf den Gebieten der Qualifizierung mit den Schwerpunkten Medienkompetenz (v. a. sog. Neue Medien) und Selbstregulierung; beides Felder mit denen ein immenses öffentliches Interesse verbunden ist. Argumentativ sind Medienkompetenz und Selbstregulierung, teilweise auch Selbstkontrolle genannt, eng miteinander verknüpft: Eine »neue Medienstruktur« erfordere eine »neue Verantwortungskultur«, die zweierlei meint: »Der Staat fordert von der Industrie ein, dass sie in Selbstkontrollgremien Verantwortung übernimmt; und er versetzt den einzelnen Bürger in die Lage, bei der Mediennutzung selbst Verantwortung zu übernehmen.« (Hamm/Hart 2001: 93f)
Im Januar 1997 stellte die Bertelsmann Stiftung ihre Kommunikationsordnung 2000 vor; Ende Oktober des Jahres 2000 folgte die Kommunikationsordnung 2010. Dabei handelt es sich um »Leitlinien einer neuen Kommunikationsordnung«, die in der neueren Version »unter den Prämissen der digitalen Revolution fortgeschrieben« wurde (Hamm/Hart 2001: 6; ko2010.de). Offizielle Berater waren bei beiden Kommunikationsordnungen Kurt Biedenkopf, Wolfgang Clement, Peter Glotz, Jo Groebel, Manfred Lahnstein, Reinhard Mohn, Dieter Stolte und Mark Wössner.
Unter dem Thema »Kommunikationsordnung 2000 - Innovationen und Verantwortung in der Informationsgesellschaft« verlieh die Bertelsmann Stiftung den Carl-Bertelsmann-Preis 1998, um die Industriestaaten »aktiv [auf dem] [...] Weg in das digitale Medienzeitalter« zu begleiten (Hamm/Waltermann 1998: 8f.). Preisträger waren zum einen das Canadian Radio- Television and Telecommunications Commission (CRTCf die Regulierungsbehörde für den kanadischen Rundfunk- und Telekommunikationsmarkt in Kanada und zum anderen die »unabhängige[n] Non-Profit-Organisation« Recreational Software Advisory Council (RSAC) in den USA, die 1994 unter gesetzgeberischem Druck von der Softwareindustrie gegründet wurde, um wirksame Maßnahmen gegen »Gewalt und Sex in Computerspielen« zu entwickeln (Mattem u. a. 1998a: 35f; 54f): »Mit Hilfe des vom RSAC betriebenen Selbstklassifizierungssystems RSACi können Internet-Anbieter ihre Sites
Fernsehen, Radio, Print, Internet und Intermedia für die Länder Deutschland, Dänemark, Tschechien und Großbritannien und USA vorhandene Mediennutzungserhebungen zusammengestellt. Für die Seite der akademischen Mediennutzungsforschung hat das Hans-Bredow-Institut eine ausführliche Bibliographie erarbeitet. In geht [sic!] der Verfasser Prof. Dr. Uwe Hasebrink auf die institutioneilen Rahmenbedingungen der akademischen Mediennutzungsforschung ein und benennt deren Konzepte und Themen. Das Dokument enthält darüber hinaus eine Detaildarstellung zahlreicher aktueller Nutzungsuntersuchungen, die von der Bertelsmann Stiftung ausgearbeitet wurde. « (bertelsmann-stiftung.de, Herv. cl/os) Zur Mediennutzung vgl. z. B. die Stiftungspublikationen von Harmgarth 1999; Langen/Bentlage 2000. Die ursprüngliche Idee einer eigenen Nutzungsstudie der Bertelsmann Stiftung wurde ohne Angabe von Gründen nicht umgesetzt (vgl. bertelsmann-stiftung.de).
online innerhalb bestimmter Kategorien wie Sex oder Gewalt einstufen. Die Seiten werden dann mit einem Label versehen, das Nutzer mit den gängigen Internet-Browsern lesen können, um ihren Kindern den Zugang zu für sie ungeeigneten Angeboten zu versperren. Die CRTC ist vor allem deshalb wegweisend, weil sie die klassischen Grenzen zwischen Telekommunikations- und Medienaufsicht auflöst und die Selbstkontrolle auf Seiten der von ihr regulierten Industrien fördert.« (bertelsmann-stiftung.de, Herv. cl/os)
Das Thema Selbstkontrolle der Industrie, dass auch Selbstregulierung genannt wird, ist Dreh- und Angelpunkt der programmatisch angelegten Kommmunika-tionsordnung2000y die wenige Jahre später als Kommmunikationsordnung2010 verschärft fortgeschrieben wurde.
Über die Frage der Selbstkontrolle hinaus, die die Bertelsmann Stiftung bereits Mitte der Neunziger aufgegriffen hatte (vgl. Hamm 1996), ist die Auswahl der CRTC als Preisträger 1998 mit Blick auf Regulierungsfragen generell bedeutsam: Verwischte Grenzen zwischen der Aufsicht der Telekommunikation und der Medien (konkret ist der Rundfunk gemeint), sind aus gesellschaftlicher und demokratiepolitischer Perspektive heikel.
Als »Lehren für Deutschland« aus dem bestpractice Beispiel à la CRTC'm Kanada werden u. a. die Folgenden formuliert: »In Anbetracht technologischer Konvergenz muß den Anbietern in bisher getrennten Märkten [...] der Zugang zum jeweils anderen Markt eröffnet werden.« Und: »Notwendig ist die Konvergenz der Zuständigkeiten der Marktaufsicht für Medien und Telekommunikation.« (Mattem u. a. 1998: 82)
Auf den ersten Blick greift die Bertelsmann Stiftung ein wichtiges Problem auf: In der BRD wird seitens des politisch-administrativen Systems mit veralteten Steuerungsmechanismen gearbeitet, die durch Transnationalisierung und zudem durch miteinander verstärkt verschmolzene Bereiche wie Telekommunikation und Rundfunk nicht mehr greifen und insofern neuer Regulierungsbedarf entstanden ist. Problematisch ist hingegen die daraus gezogene Konsequenz, die in ihrer Vielschichtigkeit nicht offen gelegt wird.
Schauen wir uns den dahinter stehenden Sachverhalt genauer an: Das Verschmelzen der Bereiche Telekommunikation, Computer und Rundfunk zur »Mediamatik« wird als Konvergenz bezeichnet (Latzer 1999: 283). Dabei ist es sinnvoll, zwischen der technischen und ökonomischen Konvergenz zu unterscheiden: Technische Konvergenz bezieht sich auf die verstärkte Nutzung der gleichen technischen Infrastruktur für elektronische Kommunikation, der Austauschbarkeit der Netze plus der Verschmelzung der Endgeräte wie Fernseh-PC und Internet-Radio. Ökonomische Konvergenz beschreibt »nichts anderes als vertikale und horizontale Unternehmensfusionen und Allianzen zur Maximierung der Wertschöpfungskette« (Knöbelspies 1998: 21). Karin Knöbelspies hat dabei zurecht daraufhingewiesen, dass die Durchsetzung des Konvergenzbegriffes als Hebel genutzt wird, medienspezifische Regelungen zu kippen, da verschmolzene Bereiche nicht mehr gesondert reguliert werden müssen (vgl. Knöbelspies 1998: 20; vgl. Leidinger 2003: 47-50). Die Betonung verschmolzener Telekommunikations- und Rundfunkregulierung, wie sie sich auch in der Beschreibung der Arbeit der CRTC als Preisträger findet, blendet demnach den unterschiedlichen Regelungsbedarf aus. Mögliche Folge: ohnehin wenig regulierende Mediengesetze könnten abgeschafft werden.
Diese Befürchtungen erscheinen vor dem Hintergrund folgender Ausführungen der Stiftung realistisch: »Die Konvergenz von Regulierungszuständigkeiten dahingehend, daß Regelungen für Telekommunikation, Fernsehen und Internet aufeinander abgestimmt werden und in dieselbe Richtung zielen, kann die Schaffung günstiger Rahmenbedingungen unterstützen.« »Hierunter fallen der Abbau von Marktzutrittschranken oder die wohlwollende Prüfung von Zulassungsanträgen« (Mattem u. a. 1998: 85).
Zu weltweiten Beteiligungen von Bertelsmann und Konzentrationsproblematik vgl. die Auflistung des Portals Freepress: URL <http://www.freepress.net/ownership/> (download 6/2006) sowie die Texte von Marco Unger in diesem Band.
Artikel 28 (2) Grundgesetz besagt: »Den Gemeinden muss das Recht gewährleistet sein, alle Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft im Rahmen der Gesetze in eigener Verantwortung zu regeln.«
Gerade erscheint aus Anlass seines 85. Geburtstag der Sammelband Werte. Was die Gesellschaft Zusammenhalt, in dem die dort versammelten Autorinnen und Autoren eine Bestandsaufnahme der Projektergebnisse liefern (Mohn et al. 2006). Im Folgenden wird aus Platzgründen auf eine detaillierte Zitierweise verzichtet; vgl. ausführlich Schöller 2001.
Vgl. Elektronisches Schreiben der Pressestelle der Bertelsmann Stiftung vom 25.1.2006 an cl.
»In einem ersten Schritt ging es bei dem Projekt BertelsmannMediaMonitor darum, die Datenlage in
Bezug auf Mediennutzung zu erfassen. Für die marktrelevante Mediennutzungsforschung hat IP
Deutschland im Rahmen des BMM einen Überblick erstellt. In der Studie wurden in Bezug auf