Die vergangenen Jahre sind eine Zeit radikalen hochschul pol irischen Wandels, in denen Änderungen durchgesetzt wurden, die noch kurz zuvor kaum jemand für möglich gehalten hätte; so zum Beispiel die Einführung von Studiengebühren. Kyrosch Alidusti fragt nach der Rolle des (Bertelsmann-) Centrums für Hochschulentwickung in diesem Transfomationsprozess.
Die Debatte um die Reform des Hochschulwesens und die Einführung von Studiengebühren wird in der Bundesrepublik seit mehr als einem Jahrzehnt intensiv geführt. Seit seiner Gründung 1994 ist das Centrum für Hochschulentwicklung (CHE) mit Sitz in Gütersloh darin ein einflussstarker Akteur. Die vorliegende Arbeit möchte vor diesem Hintergrund die Praxis des CHE analysieren und seine Kommunikationsmethoden modellhaft skizzieren. Als Methoden betrachte ich alle Kommunikationsformen, die auf die schrittweise politische Realisierung von CHE-Positionen zielen. Das ist zum einen die direkte Einflussnahme auf Ministerien über die Öffentlichkeitsarbeit und personelle Netzwerke, dazu gehören die Inszenierung einer Wettbewerbssituation durch so genannten Rankinglisten, schließlich die langfristige kampagnenartige Durchsetzung einer Idee etwa durch wortpolitische >Umarbeitungen< öffentlicher Problemdefinitionen, aber auch durch die strategische Platzierung und Terminierung von Umfragen.
So werden beispielhaft die vom CHE vertretene Figur der »sozial gerechten Studiengebühren« und deren Verbreitung dargestellt. Da das CHE diese Argumentation konsequent über ein Jahrzehnt vertrat, ist es durchaus gerechtfertigt, sie als Gütersloher Argumentationsmuster zu bezeichnen. Jedoch haben auch andere Institutionen, wie zum Beispiel die Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft die Argumente aufgegriffen, so dass der direkte Weg der Beeinflussung nicht immer nachweisbar ist. Wichtig ist diese Argumentation vor allem, weil sie für die parlamentarischen Mehrheiten und öffentliche Legitimation von Studiengebühren wesentlich war.
Der Leiter des CHE, Detlef Müller-Böling, bilanziert in einer Festschrift zu Ehren von Norbert Szyperski aus dem Jahr 2006, bis zu diesem Zeitpunkt seien »erstaunlich angesichts der Änderungsgeschwindigkeit sozialer Systeme - weite Teile der Reform zumindest in der Grundphilosophie umgesetzt [worden].«1 Was er als Grundphilosophie bezeichnet, hatte er in seinem Buch »Die entfesselte Hochschule« aus dem Jahr 2000 in sieben Leitbilder für die Hochschule der Zukunft konkretisiert. Die Hochschulen sollten
• im Wettbewerb ihre Leistungsfähigkeit entwickeln
• wirtschaftlich den Einsatz ihrer Ressourcen gestalten
• international an der globalen Wissenschaftsentwicklung teilhaben
• virtuell die Chancen neuer Medien nutzen
• profiliert ihre eigene Identität finden
• autonom ihre Ressourcen, ihr Personal und ihre Organisation entwickeln, damit sie
• wissenschaftlich ihre Aufgaben in Forschung, Lehre und Weiterentwicklung erfüllen könnten."
Neben diesen »Leitbildern« nannte Müller-Böling im halbjährlich erscheinenden CHEck up in einer Rückschau weitere Erfolge: »Etliche >heilige Kühe< sind ge-schlachtet«3, frohlockt er dort und nennt das »Beispiel Gruppenuniversität« und die neue Zustimmung zur »Finanzautonomie«. »Doch es ist auch richtig, dass einige nur vermeintlich sakrosankte Kühe noch auf der Weide stehen: Beispiel Hochschulzugang, Beispiel Kapazitätsrecht, Beispiel Studiengebühren.« Und was wird in Deutschland aus jedem anständigen Vieh? »Jede angeblich heilige Kuh ist ein potenzielles Steak«1 Was in der Pressearbeit des CHE wenig deutlich wird, wird hier in einen Zusammenhang gebracht. Es geht um nichts weniger als darum, jedes einzelne Steinchen der staatlich finanzierten Gruppenhochschule umzudrehen und in das Konzept des CHE zu integrieren oder um im Bild zu bleiben: es geht um ein Schlachtfest.
In der Selbstwahrnehmung des CHE handelt es sich bei dessen Hochschulpolitik um eine Erfolgsgeschichte. Ein Meilenstein für die strukturellen Veränderungen in den Hochschulen der letzten zwanzig Jahre war die Debatte um die Änderung des Hochschulrahmengesetzes, das den bundespolitischen Rahmen für die Ausgestaltung der Landeshochschulgesetze bildet. Hier wurden unter anderem der Bachelor- und Masterabschluss ermöglicht und die Gruppe der Juniorprofessoren in die Personalstruktur der Hochschulen eingeführt. In NRW folgte 1999 der so genannte Qualitätspakt, der die Hochschulen unter finanziellen Druck setzte, den geplanten 2.000 Stellenstreichungen zuzustimmen und in dem Zusammenhang eine stärkere Mittelkonzentration und »Profilbildung« in Bereichen zu praktizieren, die ihnen als »innovativ« und »wettbewerbsfähig« erschienen.
Nach dem nordrhein-westfälischen Regierungswechsel von Rotgrün zu Schwarzgelb im Jahre 2005 radikalisierte das »Hochschulfreiheitsgesetz«2 (HFG) diese Tendenzen. Das HFG kann getrost als juristische Umsetzung des Konzeptes »Entfesselte Hochschule« verstanden werden. Es regelt das Personalwesen sowie die Eigenständigkeit der Hochschule als Körperschaft des öffentlichen Rechts. »So werden sie [die Hochschulen, d.A.] etwa künftig Arbeitgeber bzw. Dienstherr ihres Personals. [...] Auch bei den Finanzen bekommen die Hochschulen weitgehende Handlungsfreiheit. Sie werden künftig über Zuschüsse finanziert und können dann frei wirtschaften, Geld ansparen oder Investitionen über Kredite vorfinanzieren.«3 Das HFG reduziert die traditionellen Selbstverwaltungsorgane vollständig auf reine Beratungsfunktionen und konzentriert die wesentlichen Entscheidungsbefugnisse an der Spitze der Hochschule (Präsidium), die künftig wie ein Unternehmensmanagement agieren kann. Das Präsidium ist wiederum von einem aufsichtsratähnlichen »Hochschulrat« abhängig, der mehrheitlich aus hochschulexternen »Experten« besteht. Dieser muss dem »Hochschulentwicklungsplan«, dem »Entwurf der Zielvereinbarung« und dem »Wirtschaftsplan, zur unternehmerischen Hochschultätigkeit«4 zustimmen und hat damit eine strategische Lenkungsftinktion.5
So erstaunt es nicht, wenn der Ministers für Innovation, Wissenschaft, Forschung und Technologie des Landes Nordrhein-Westfalen, Andreas Pinkwart, feststellt, die Hochschulen stünden derzeit, und man kann hinzufügen, erst recht in Zukunft, »in einem Wettbewerb um die besten Forscher und Lehrer, die besten Studierenden und nicht zuletzt auch um Geld - national wie international.«6 Verstärkt wurde die Ausrichtung auf den Wettbewerb dadurch, dass die Hochschulen nun die Mittel der Betriebswirtschaft, wie das »ganzheitliche [...] Controlling« und die »Kosten- und Leistungsrechnung«7 verwenden und unternehmerisch handeln sollen.
Das HFG wurde von einer Landtagsmehrheit verabschiedet. Auffällig ist jedoch, dass die Kriterien der »entfesselten Hochschule« mit ihm buchstabengenau erfüllt wurden - Müller-Bölings Ideen waren also durchaus einflussreich. Nach der Verabschiedung des HFG wurde das CHE vom Ministerium zudem mit der Begleitung und Auswertung beauftragt, es soll den Hochschulen behilflich sein, »die Möglichkeiten des neuen Hochschulrechts optimal zu nutzen und zugleich eine möglichst hohe Qualität bei der Umetzung sichern«.11
Der Einfluss des CHE wird auch von anderen Beobachtern als erheblich eingeschätzt. Marco Finetti, Bildungs- und Wissenschaftskorrespondent der Süddeutschen Zeitung, nennt in einer Broschüre des Ministeriums für Innovation, Wissenschaft, Forschung und Technologie den »CHE-Leiter Detlef Müller-Böling und Stifterverbands-Generalsekretär [gemeint ist der >Stifterverband für die Deutsche Wissenschaft<, d.A.] Manfred Erhardt [...] die heimlichen Bildungsminister der Republik, die immer neue Stichworte in die hochschulreformerische Debatte warfen, von denen viele schnell Gemeingut wurden.«8
Das CHE ist eine Gründung der Bertelsmann Stiftung, die den größten Teil seines jährlichen Gesamtbudgets von Zwei Millionen Euro bereitstellt. Die Bertelsmann Stiftung wiederum ist als größte Aktieninhaberin, allerdings ohne Stimmrecht, stark mit der Bertelsmann AG verbunden.9 Mit einem derart hohen Finanzvolumen ausgestattet handelt es sich bei der Bertelsmann Stiftung um die größte operativ handelnde Unternehmensstiftung in Deutschland.10 Das Vorstandsmitglied der Bertelsmann Stiftung Werner Weidenfeld, gleichzeitig Leiter des Centrums für angewandte Politikforschung (CAP), ebenfalls eine Gründung der Bertelsmann Stiftung, erläutert das Operative an der Stiftung wie folgt: »Wir ermitteln den Handlungsbedarf, wir entwickeln Lösungskriterien für diese Probleme, Strategien und bemühen uns dann auch, an der Umsetzung dieser Strategien mitzuwirken.«11 Das heißt, dass die Stiftung, und in gleicher Weise ihre Tochter CHE, für sich die Definitionsmacht über Reformbedarf in Anspruch nimmt und im Sinne des Agenda Settings die Themen mitbestimmt. Alle anderen politischen Akteure geraten damit automatisch in Zugzwang, nicht zuletzt gegenüber den von Bertelsmann beeinflussten Massenmedien, die die Problemdefinitionen der Think Tanks in eine breitere Öffentlichkeit tragen.
Bei einem Vergleich des Einflusses von Think Tanks in den USA und Deutschland hat Martin Thunert festgestellt, dass sich die mediale Nachfrage nach Experten aus den Think Tanks mit der wachsenden Komplexität der Politik und steigendem Orientierungsbedürfnis der Zuschauer verstärkt hat. »In den USA vollzog sich der Aufschwung der Think Tanks nicht zufällig parallel zur Entwicklung von Nachrichtensendern wie CNN, MSBNC, Fox News Channel sowie der Public Affairs Programme in Sendern wie PBS und CSPAN«12 13 Zieht man nun die Bertelsmann gehörenden Medien in die Überlegung mit ein, verfügt die Stiftung über häufig kaum wahrgenommene Möglichkeiten, auf die Öffentlichkeit Einfluss zu nehmen und Modelle für nahezu alle Politikbereiche anzubieten.
Thunert nennt als Kommunikationstechnik der Think Tanks jüngeren Typs »Beratungskonzepte, die bewusst aus wissenschaftsferneren Bereichen wie Pro-dukt-PR, politische[r] Kommunikation oder Strategieberatung entnommen sind.«17 In unserem Zusammenhang kann man PR als Pflege und Förderung von Beziehungen definieren, die das Ziel haben, Akzeptanz und Glaubwürdigkeit zu schaffen. Entscheidend ist aus dieser Perspektive, dass Politik und Medien als Teilöffentlichkeiten Kommunikationsempfänger des eigenen Wirkens sind oder als Multiplikatoren wirken sollen. Insofern ist es eine Hilfe für das CHE, dass sich deren Pressemitteilungen auch auf der Homepage der Bertelsmann Stiftung finden.14 In der Kommunikationsstrategie des CHE finden sich darüber hinaus auch andere Formen wieder, von der kurzfristigen PR bis zur langfristig angelegten Kampagne.
Die Bertelsmann Stiftung und das CHE verfügen zudem noch über einen anderen Kanal, den persönlichen Kontakt. Das erstreckt sich bis hin zum zielgerichteten Aufbau von Netzwerken im halb-privaten, quasi vor-politischen Bereich. So schreibt Gerhard Schröder im Geleitwort zur Broschüre »25 Jahre Bertelsmann
Stiftung. Reformbilanz«: »Ich persönlich erinnere mich gern an die intensiven und ertragreichen Gespräche beim Berliner Forum, dem Internationalen Bertelsmann Forum oder den Kanzlerdialogen.«15 Auch Angela Merkel16 besucht die Foren und Jürgen Rüttgers werden als ehemaligen Bundesbildungsminister ebenfalls enge Kontakte zur Bertelsmann Stiftung nachgesagt. Die Parteizugehörigkeit der Politiker spielt dabei keine Rolle, wichtig ist die Bereitschaft, als Resonanzverstärker für die Stiftungs- oder CHE-Konzepte zu fungieren. »Wir haben jeweils immer den unterstützt, von dem wir meinen, dass der also die richtige Auffassung hat. Und haben hier nie parteipolitisch oder wie auch immer Koalitionen geschlossen«, verriet Müller-Böling in einer Sendung des Deutschlandfunks.17
Die Verfügung über Ressourcen, Geld, Medien und persönliche Netzwerke rundet damit die politischen Beeinflussungsstrategien ab. Dies war bereits in der Form der Gründung des CHE angelegt.
Das CHE entstand 1994 als gemeinnützige GmbH in gemeinsamer Trägerschaft der Hochschulrektorenkonferenz (HRK) und der Bertelsmann Stiftung. Die HRK verband mit dieser Gründung die Erwartung, die Strukturen der Hochschule mit Hilfe einer vermeintlich neutralen Experten-Agentur zu modernisieren. Offenbar wurde den Hochschulen eine Reform aus sich selbst heraus nicht zugetraut. Im Hintergrund stand die Zielsetzung, dass sich das Hochschulwesen in Deutschland stärker wettbewerblich orientieren und einer internen Qualitätskonkurrenz aussetzen müsse. Nach Einschätzung der HRK verfügte sie selbst allerdings nicht über genügend Ressourcen, »Leistungsvergleiche für alle Hochschulen und Fächer durchzuführen. Sie entschloss sich deshalb zu der Kooperation mit der Bertelsmann-Stiftung, die ihrerseits innovative Lösungen im Bildungsbereich fördern wollte«18, soweit die Darstellung der HRK. Von Studiengebühren, war von Seiten der Rektoren während der Konstituierung des CHE offiziell nicht die Rede - ganz im Unterschied zu dessen unmittelbaren Repräsentanten.19
Die eigenartige Jointventure-Konstruktion des CHE wirkt im Rückblick als gelungener Schachzug. Schließlich gilt die HRK in der Öffentlichkeit als politische Repräsentantin des staatlichen deutschen Hochschulsystems. So erschien das CHE selbst als eine Art Public Private Partnership-Modell und konnte daher immer dem Eindruck entgegen wirken, eine x-beliebige privatnützige Consulting-Agentur zu sein. Auf diesem Tandem war das CHE derjenige der beiden Partner, der Themen und Trends bestimmte, kurz: Tempo und Richtung vorgab. Während der ganzen 90er Jahre verfocht das CHE etwa Positionen, die unter den Rektoren (noch) nicht mehrheitsfähig waren. Sei seiner Gründung propagierte es lautstark die Einführung von Studiengebühren, die vom regelmäßig tagenden HRK-Plenum mehrfach abgelehnt wurden - und erstmalig 2003 eine Mehrheit fanden. Ungeachtet dessen waren der jeweilige HRK-Präsident - und einzelne Rektoren - immer Mitglieder des CHE-Beirates und repräsentierten folglich nolens volens dessen Politik mit.
Wie bereits dargelegt wurde, bedeutet das NRW-Hochschulfreiheitsgesetz (HFG) die derzeit weitestgehende marktförmige Umstrukturierung der Hochschulen. Gelegentlich wird daher auch vermutet, das Gesetz stamme aus der Feder des Centrums oder sei von diesem »abgeschrieben«. Tatsächlich stammen der Name und die wesentlichen Inhalte aus dem CHE20, nicht aber der Wortlaut. Es entfaltet sich im Vorfeld des Gesetzgebungsverfahrens ein Austausch zwischen dem Ministerium und dem CHE, das einem Ping-Pong-Spiel glich. Ende 2005 veröffentlichte das CHE seine »Zehn CHE-Anforderungen für ein Hochschulfreiheitsgesetz in Nordrhein-Westfalen« und stellte mit einer Pressemitteilung sicher, dass die Vorschläge richtig verstanden würden. Darin hieß es: »Die Landesregierung in NRW muss sich daran messen lassen, ob sie gegenüber den Hochschulen tatsächlich die Regelungsdichte abbaut und dem Prinzip der Übertragung von Verantwortung gerecht wird.«21^ Innovationsminister Pinkwart präsentierte einen Monat später am 25. Januar auf einer Pressekonferenz die »Eckpunkte des geplanten Hochschulfreiheitsgesetzes«22. Bereits zwei Tage später begrüßte und bewertete das CHE diese nach dem Motto, gut aber noch nicht gut genug. Es verglich Pinkwarts Eckpunkte mit seinen Anforderungen und kam zu dem Schluss: »Die Eckpunkte enthalten insoweit sehr gute Ansätze und Zielaussagen. Jetzt müssen sie in einigen Aspekten ergänzt und dann mutig und umsichtig in Gesetzesform gegossen werden.«23 Das Kabinett der Landesregierung beschloss das Gesetz am 30. Mai 2006 und der Landtag beschäftigte sich damit in erster Lesung am 21. Juni 2006. Das Gesetz ist schließlich am 25. Oktober 2006 verabschiedet worden und trat am 1. Januar 2007 in Kraft. Zwischen dem energischen Meinungsaustausch Anfang 2006 und dem Kabinettsbeschluss, dem ein Referentenentwurf vorausging, lag eine erstaunlich kurze Zeitspanne. Erstaunlich vor allem, weil ein derartig radikaler Umbau einer seit Jahrzehnten gültigen Hochschulverfassung eine ausführliche öffentliche Pro- und Contra-Diskussion erfordert hätte. Man darf vermuten, dass dieses Tempo im Sinne einer Überrumpelungsstrategie beabsichtigt war: Die Mehrheit der Hochschulangehörigen, insbesondere die Professorinnen und Professoren, merkten erst nach der Verabschiedung des Gesetzes, was da auf sie zukommt.
In der bereits erwähnten Broschüre des Ministeriums »Hochschulen auf neuen Wegen« bewertet Müller-Böling das Gesetz zunächst positiv um dann einen nächsten Schritt zu fordern. »Zur umfassenden Autonomie gehört übrigens auch die Übertragung der Liegenschaften - hier muss noch nachgebessert werden.«24 Was wohl als Ankündigung einer neuen Initiative des CHE zu werten ist, die die Politik dann nur noch nachzuvollziehen braucht.
Die Kommentare, Bewertungen und Empfehlungen, die das CHE den Entwürfen und Äußerungen der Politik folgen lässt, erwecken den Eindruck, das Ministerium werde vom CHE benotet. Hier zwei Beispiele aus der Bewertung der Eckpunkte: »Diese Forderung wird erfüllt«, »Dieser erhebliche Aspekt fehlt. Das zukünftige Gesetz sollte ihn in jedem Fall berücksichtigen« oder »Es bleibt zu wünschen, dass...«25. Diese Art der Kommentierung und Bewertung kann durchaus als Machtkommunikation gewertet werden und der Gesetzgeber erscheint in diesem Fall als Schüler. Das bedeutet natürlich keineswegs, dass sich das Ministerium real in der Position des Befehlsempfängers befände. Vielmehr scheint es so, dass diese Art der politischen Kommunikation und Politikumsetzung bewusst gewählt wurde, um sich lange politische Auseinandersetzungen zu ersparen. Anders gesagt: die Kommunikation mit den »Experten« des CHE bietet bis zu einem gewissen Grade die Legitimation gegenüber Parlament und Öffentlichkeit - und hilft auf diese Weise, über den »Katalysator« CHE, den marktradikalen Umbau öffentlicher Institutionen zu beschleunigen.
27
28 29
Seit den 1970er Jahren, der Zeit der »Bildungsexpansion«, wurde Bildungsteilhabe in der Bundesrepublik von einem größer werdenden Teil der Bevölkerung als Chance des sozialen Aufstiegs, der Teilnahme am kulturellen Leben sowie als Möglichkeit der persönlichen und gesellschaftlichem Emanzipation gesehen. Daher wurde der Zugang zur Hochschule als Rechtsanspruch und nicht nach Zahlungsfähigkeit gestaltet, das BAföG sollte für Studierende mit finanziell weniger starkem Hintergrund das Studieren ermöglichen. Rückschauend bilanziert Rainer Geißler die Auswirkungen skeptisch. »Die Bildungsexpansion hat also ein paradoxes Ergebnis produziert: Sie hat die Bildungschancen aller Schichten verbessert, ohne gleichzeitig gravierende schichttypische Ungleichheiten zu beseitigen.«26 Gleichwohl wurden die sozial ungleichen Bildungschancen bis weit in die 80er Jahre kaum öffentlich thematisiert, es herrschte zunächst eine Auffassung vor, die im Bildungswesen eine Chancengleichheit ungeachtet der Herkunft annahm. Da der Zugang zu allen Bildungsstufen formaljuristisch allen möglich war, galt deren Finanzierung als Aufgabe der öffentlichen Hand. Geißler macht darauf aufmerksam, dass der finanzielle Aspekt bei der Wahl des Schulform trotzdem immer mit entscheidet. »In bildungsfernen und ressourcenarmen Familien wird sich daher die Tendenz verstärken, einfache Bildungsgänge mit geringeren Ansprüchen und Risiken zu wählen«27 Dies führt auch dazu, dass der Anteil derjenigen, die diesen Schichten entstammen, an den Gymnasien und Hochschulen deutlich unterproportional ist.
Bei seiner Gründung fand das CHE einen stabilen und mehrheitsfähigen politischen Konsens vor, dass nicht nur Bildung unentgeltlich zu sein, sondern dass der Staat auch einen sozialen Bildungsförderauftrag habe. Gleichzeitig wurde in den 90er Jahren die Dominanz gehobener sozialer Schichten an den Hochschulen in der öffentlichen bildungspolitischen Debatte zunehmend als Problem thematisiert - eine scheinbar schwierige Situation für die Studiengebührenbefürworter. Das Kunststück bestand darin, eine Argumentation zu entwickeln, die Studiengebühren als »sozial« erscheinen lassen würde.
Mitte der 1990er Jahre wurde vom CHE die Behauptung aufgestellt und systematisch in die Öffentlichkeit gebracht, die Inanspruchnahme eines Studiums, das über Steuern von allen Steuerzahlern finanziert werde, sei für diejenigen, die selbst nicht studieren oder studiert haben, ungerecht. In der deutschen Öffentlichkeit wirkte dies relativ ungewohnt, ungeachtet dessen, dass diese Argumentation ein Ladenhüter »angebotsorientierter« Wirtschaftstheorie ist.28
Müller-Böling führt die Kernthese unter anderem 1996 in einem in der tageszeitung erschienen Artikel mit dem Titel »Ohne Gebühren geht es nicht«29 ein. Hier heißt es: »Da der Anteil an Studierenden aus höheren Einkommensschichten weiterhin eindeutig dominiert, finanzieren einkommensschwächere Steuerzahler eine Ausbildung, die darüber hinaus zu höherem Einkommen führt. Damit ergibt sich eine Umverteilung von ärmeren auf reichere Schichten. Das ist unsozial.« Diese These wurde immer breiter öffentlich kolportiert. Mit dem Hinweis auf einen Artikel von Müller-Böling in der ZEIT reagiert nur einen Monat später ein taz-Leser auf ein Interview mit der AStA-Vorsitzenden der TU Berlin mit den Worten: »Bevor Studenten das Wort unsozial in den Mund nehmen, sollten sie sich bewusst machen, wer eigentlich ihr Studium finanziert. Denn es ist nicht einzusehen, daß der junge Facharbeiter oder die Jungverkäuferin die Studienkosten für den gleichaltrigen Medizinersohn oder die Managertochter mitbezahlt«30.
Im Jahr 2000 veröffentlichte das CHE eine eigene Studie31, die Müller-Bölings journalistische Aussagen scheinbar wissenschaftlich stützte. In der Folge wurden die Umverteilungswirkung des gebührenfreien Studiums und die Aussage, Studiengebühren seien sozial gerecht, Bestandteil fast aller CHE Papiere.
Nach der Aufhebung des Verbots von Studiengebühren im Hochschulrahmengesetz 2005 frohlockte Ulf Poschardt in der Zeitung Die Welt: »[b]isher war das Verbot von Studiengebühren - wie die Eigenheimzulage - überwiegend eine Subvention für den Mittelstand, dessen Sprösslinge in den Genuss eines Gratisstudiums kamen. Damit ist jetzt Schluss.«32 Und auch in der Begründung des Regierungsentwurfs zum »Gesetz zur Sicherung der Finanzierungsgerechtigkeit im Hochschulwesen« (HFGG) für NRW wird entsprechend argumentiert. Das Gesetz, das die Einführung von Studiengebühren in Nordrhein Westfalen ermöglichte, schmückt sich mit der Absicht, die ungerechte steuerliche Belastung der einkommensschwachen Familien, die das Studium der Jugendlichen aus einkommensstarken Familien finanzieren, zu beseitigen.33 Als Reaktion auf die Abweisung von Klagen Studierender durch das Verwaltungsgericht Freiburg kommentierte der baden-württembergische Wissenschaftsminister Peter Frankenberg: »Unsere Studiengebühren sind angemessen und gerecht.«34 Damit führt er eine Argumentation fort, die auf dem Teil der Website des Ministeriums, die sich speziell an Schüler und Studierende richtet, bereits ausgeführt wurde. Hier werden potentielle Fragen von Schülern und Studierende vorweggenommen und beantwortet. Eine sich selbst gestellte Frage lautet dort: »Werden künftig nur noch Vermögende studieren?« Und die Antwort lautet nein, die günstigen Modalitäten des gleichzeitig eingeführten Darlehens garantierten die »Sozialverträglichkeit der Studiengebühren« und diese »seien ein Beitrag zur sozialen Gerechtigkeit«. Im Gegenteil sei das gebührenfreie Studium ungerecht gewesen. In der Folge wird das bereits bekannte Gütersloher Argumentationsmuster wiedergegeben.35
Der Wissenschaftliche Dienst des Bundestags hat sich 2006 mit der Aussage beschäftigt. Als Grund führt der Autor der Studie, Daniel Lübbert, an, dass diese Argumentation »in der Studiengebühren-Debatte der letzten Jahre in Deutschland« von den Gebühren-Verfechtern - der Autor nennt hier explizit das CHE -, »ebenso vehement vertreten, wie seine Gültigkeit von anderen in Frage gestellt wird.«36 Lübberts Untersuchungsergebnis lautet, dass über die Lektüre verschiedener Untersuchungen und bei Bewertung der verschiedenen Methoden kein eindeutiges Ergebnis zustande komme, vielmehr bleibe die »Antwort auf die Frage der Umverteilungswirkung [...] deshalb meist von persönlichen und politischen Überzeugungen mit geprägt«37 38 Weil dem so sei, zieht er den Schluss, dass »die These von der regressiven Umverteilung nicht geeignet« sei, »als maßgebliches Argument für die Einführung von Studiengebühren zu fungieren.«42 [Hervorhebung im Original, d.A.]
Doch selbst wenn man der Meinung ist, die öffentliche Finanzierung der Hochschulen bedeutete eine zusätzliche Privilegierung ohnehin zahlungskräftiger sozialer Schichten, kann mit dieser Prämisse nicht begründet werden, wie man mit Studiengebühren diesen Zustand im Sinne einer sozial ausgewogeneren Bildungsbeteiligung ändern kann. Eher kann angenommen werden, dass Gebühren soziale Bildungsungleichheit verstärken, kurz: den geringen Anteil einkommensschwacher
Schichten an Hochschulbildung noch weiter verringern. Um diesem Dilemma auszuweichen, wurde die ideologische Figur der »sozialverträglichen Studiengebühren« entwickelt. Es handelt sich dabei um eine Begriffskonstruktion, die in den 80er Jahren noch kein Mensch kannte. Dass diese Figur ursächlich auf das CHE zurückzuführen ist, ist schwer zu beweisen. Ungeachtet dessen nimmt sie einen strategischen Platz in allen seinen Pro-Studiengebühren-Interventionen ein. In dieser Terminologie gelten Studiengebühren dann als »sozialverträglich«, wenn sie über Kredite finanziert werden können, die von den so genannten banküblichen Bedingungen abweichen. »Bankunüblich« heißt in dem Fall, dass die Vermögenssituation der Kreditnehmer nicht überprüft und die Rückzahlung nicht an feste Fristen gebunden ist, sondern einkommensabhängig erfolgt. In diesem Sinne schätzte das CHE 2006 alle Studiengebührengesetze der (damals) sieben Bundesländer als »sozialverträglich« ein.39
Diese Argumentation bietet einige Vorteile im Sinne einer Problemverschiebung. Erstens wird die Frage der Wirkung von Studiengebühren auf die gesamtgesellschaftliche Verteilung von Bildungschancen, kurz deren reale soziale Dimension, komplett ausgeklammert, indem der Fokus der Problemwahrnehmung auf abstrakt-juristische banktechnische Kriterien verengt wird. Zweitens wird verschwiegen, dass sich die Studienkosten für diejenigen, die auf Kredite angewiesen sind, erheblich verteuern, sich also in Abhängigkeit von Laufzeit und Zinsen (auch im Falle von einkommensabhängigen Rückzahlungsmoratorien wachsen die Zinsen weiter) verdoppeln können. Daraus ergibt sich für alle, die Gebühren nicht aus dem Familieneinkommen finanzieren können, eine - keineswegs soziale - Zusatzbelastung.40
Zum Schluss soll hier nur angedeutet werden, wie die hier kritisierte Art und Weise der Präsentation des Themas »Gerechtigkeit« anschlussfähig für weiter gehende »Reformdiskurse« ist, mit denen auch andere soziale Akteure ins Spiel kommen.. »Die traditionelle Diskussion um Solidarität und Gerechtigkeit, Teilhabe und Chancengleichheit wird dabei Zug um Zug auf Perspektiven öffentlicher Gewährleistung einer individuellen Grundausstattung reduziert. Man spricht von Bildung, um über anderes nicht (mehr) reden zu müssen [...]«.41 Zugleich ist das Argumentationsmuster übertragbar auf andere Institutionen des Bildungssystems, und vor allem auf solche, die nicht von allen genutzt werden. So ist die gymnasiale Oberstufe prädestiniert dafür, das nächste Ziel dieser Argumentationsfigur zu werden. Der Zugang steht formal allen offen, die entsprechende Noten vorweisen können, doch die Kinder aus der Mittel- und Oberschicht dominieren, obwohl alle Steuerpflichtigen für die Finanzierung der gymnasialen Oberstufe zahlen etc. ... Sollte diese Spekulation aufgehen, scheint sich eine Aufgabenteilung anzudeuten: das Instrumentarium zur Selbstevaluation und besseres Schulmanagement stellt Bertelsmann zur Verfügung42, die Forderung nach mehr Autonomie, einer staatlichen Steuerung über wettbewerbliche Zielvereinbarung und zeitlich befristete Anstellungen für Lehrer kommt vom Aktionsrat Bildung dem auch CHE-Leiter Müller-Böling angehört,43 und erste Überlegungen zum Thema Schulgeld finden sich beim Bundesverband der Deutschen Industrie.44
Die massivsten Studierendenproteste gegen die Änderungen des Hochschulrahmengesetzes (HRG) durch den damaligen Bundesbildungsminister Rüttgers fanden im Wintersemester 97/98 und kurz vor dem Bundestagswahlkampf 1998 statt. Damit konnten die Akteure sich einer hohen medialen Aufmerksamkeit sicher sein. Die Forderung nach einem Verbot von Studiengebühren in der anstehenden HRG-Novelle wurde zu einem zentralen Thema der universitären und medialen Wahrnehmung der so genannten >Lucky Streikst Genau das Gegenteil wollten das CHE und die HRK, nämlich dass ein Verbot unter keinen Umständen im Gesetz formuliert werde.
Einen direkten Kommentar des CHE zu dem Streik gab es nicht. Das CHE äußerte in diesem Zusammenhang lediglich die Befürchtung, dass der Streit um die Gebühren zwischen der CDU und der SPD das gesamte Paket der notwendigen HRG-Novelle scheitern lassen könnte. Aus Sicht des CHE wäre dies ein herber Rückschlag gewesen. Daher schlug HRK Präsident Klaus Landfried vor, man solle den Streit fünf Jahre lang vertagen und das Paket ohne das Gebührenverbot in Kraft setzen.45 Ein Vorschlag, der zunächst fast erfolgreich gewesen wäre - bis sich das Präsidium der SPD dagegen aussprach. Die CDU lehnte ein Gebührenverbot jedoch als Eingriff in die Bildungshoheit der Länder ab. Das Gesetz wurde gegen den Widerstand der SPD verabschiedet und vom damaligen Bundespräsidenten Roman Herzog am 20. August 1998 unterzeichnet.
Das CHE präsentierte nach dem Streik und vor der entscheidenden Bundesratsitzung zum HRG eine demoskopische Umfrage, die eine enorme Wirkung hatte. Christian Füller, der für Hochschulpolitik zuständige Redakteur der taz griff diese am 5.3.1998 auf. Der Befragung zu Folge war ein großer Teil der Bevölkerung und auch der Studierenden bereit Gebühren zu zahlen, wenn diese statt an das jeweilige Bundesland direkt an die Hochschulen flössen.
Auf Seite eins kommentiert Füller: »Studiengebühren? Ja, aber...«. Unterüberschrift: »Das Wahlvolk ist intelligenter als die Regierung«. Er schreibt von einer »Ohrfeige für die Häuptlinge bei SPD und Bündnisgrünen«, das »Plebiszit« sei »ein Rüffel für rot-grüne Anti-Gebühren-Fundis und gleichzeitig eine empirisch gut gestützte Absage an die Bundesregierung«46 Auf Seite sechs differenziert er in seinem Artikel: »Unter Umständen wollen Studentinnen zahlen«. Demnach votierten »61 Prozent der potentiellen Wählerinnen von SPD und Bündnisgrünen fürs bezahlte Studium. Voraussetzung wäre allerdings, daß das Geld den Hochschulen zugute kommt.«47 Selbst wenn Füller auf Seite sechs auch Gebührengegner zu Wort kommen lässt, übernimmt er die politischen Aussagen, mit der die Umfrage vom CHE öffentlich präsentiert wird. Interessant ist vor allem die Reaktion auf die Artikel, denn Torsten Bultmann, Bundesgeschäftsführer des Bundes demokratischer Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, reagierte mit einem Leserbrief. Er schreibt:
Wenn darüber hinaus der entscheidende Passus dieser demoskopischen Inszenierung aus einer überkomplexen Suggestivfrage (Ich bin zwar für Studiengebühren, aber nur, wenn... wenn... und wenn...) besteht, die direkt auf das vom Auftraggeber gewünschte Antwortergebnis zielt, so daß sich mit einer anders formulierten Fragestellung auch der entgegen gesetzte demoskopisch-ideologische Effekt hätte erzeugen lassen können. Kurz: Wenn all dies sich so wundersam zusammenfügt, könnte jeder halbwegs kritische Journalist von allein merken, was hier abläuft: keine wissenschaftlich seriöse Meinungsforschung, sondern eine politische Werbekampagne!48
Die Befragung wurde im Auftrag des CHE vom FORSA-Institut durchgeführt. Dessen präziser Arbeitsauftrag lautete aber, die Befragten drei verschiedene Studiengebührenmodelle bewerten zu lassen - eine Möglichkeit, sich gegen Studiengebühren auszusprechen, gab es nicht. Jeder, der sich an der Befragung beteiligte, wurde automatisch als Studiengebührenbefürworter verbucht - nicht von FORSA, aber in der verfälschenden medialen Präsentation der Ergebnisse durch das CHE. Es wurde schlicht unter den Teppich gekehrt, dass auch prinzipielle Studiengebührengegner verschieden Studiengebührenmodelle unterschiedlich bewerten können - auch im Sinne einer Wahl zwischen kleineren und größeren Übeln. In den Augen der Öffentlichkeit wurden durch dieses Verfahren die studentischen Massenproteste gegen Studiengebühren isoliert und als »Minderheitenposition« etikettiert, die Presse sprach gar von »Fundamentalopposition«, die konträre Meinung des CHE wurde legitimiert und drittens konnte der Politik signalisiert werden, solltet ihr euch für Gebühren aussprechen, steht ihr nicht allein, die Bevölkerung ist hinter euch! 49
Entsprechend dem Bekanntheitsgrad des CHE und der Regeln des Medienmarktes war es nahe liegend, die CHE-Meinungsumfrage als Meldung zu bringen. Niemand wurde allerdings gezwungen, auch die vom CHE kommunizierte Bewertung mit zu übernehmen und auf weitere Recherchen zu verzichten. Geholfen hätte etwa ein bloßer Anruf bei FORSA, um in Erfahrung zu bringen, welche Fragen in der Umfrage wirklich gestellt worden waren. Doch die Berufung auf den bloßen Menschenverstand hilft nicht immer weiter. Die Frage stellt sich gänzlich anders, wenn man vom »herrschaftsförmigen kulturellen Konsens« ausgeht, den die Medien bewusst oder unbewusst reproduzieren.50 Und eine Art unausgesprochenen »Konsens« scheint der Name Bertelsmann in den Medien hervorzurufen.51
Ebd.
Die Namen verschleiern in allen Fällen deutlich die Themenstellungen oder sind, wie im Falle des »Gesetzes zur Sicherung der Finanzierungsgerechtigkeit im Hochschulwesen«, dessen Inhalt die Einführung von Studiengebühren ist, ein politisches Statement. Der Name des Hochschulfreiheitsgesetzes entstammt einem Papier des CHE (s.u.).
Pressemeldung des Ministeriums für Innovation Wissenschaft, Forschung und Technologie des Landes Nordrhein-Westfalen 2006
Hochschulfreiheitsgcsctz (HFG), § 21 Abs. 1.2 und 1.3. Dazu ausführlich: Lieb 2006a
Vgl. Lieb 2006b
Pinkwart 2007: 20
Vgl. Hochschulfreiheitsgesetz § 5 Abs. 2
Finetti 2007: 7. Die Formulierung »Mutter aller Reformen«, die Finetti bereits verwandt hatte, hat dem Minister scheinbar so gut gefallen, dass er Finetti gleich zu Beginn seiner Rede auf einem Kongress des Stifterverbands zitierte, vgl. Pinkwart 2006b (Rede)
Vgl. die Eigendarstellung des CHE auf ihrer Internetseite http://www.che.dc/cms/?getObject=237&getName=Das+CHE&getLang=de.
Vgl. auch den Artikel von Thomas Barth in diesem Band.
Weidenfeld 1997: 18
Thunert 2003: 36.
Thunert 2003: 37
Vgl. (http://www.bertelsmann-stiftung.de/cps/rde/xchg/SID-0A000F14-081E47D8/bst/hs.xsl/ nachrichten.htm) Zugriff am 03.07.2007
Schröder 2002: 7. ln derselben Jubiläumsbroschüre erscheint als Gratulant auch der damalige Ministerpräsident des Landes NRW, Wolfgang Clement, und die ehemalige Bundestagspräsidentin Rita Süssmuth wird als Kuratoriumsmitglied der Stiftung vorgestellt.
Böckelmann / Fischler, zum Kontakt mit Angela Merkel: 247ff.
Honecker (Red.) 2003: 4
Centrum für Hochschulentwicklung (CHE) http://www.hrk.de/de/projekte_und_initiativen/117.php.
Müller-Böling 1995: 44
Vgl. CHE 2005a: 1
CHE 2005b
Pinkwart 2006a
E 2006a: »CHE begrüßt Eckpunkte für NRW-Hochschulfreiheitsgesetz, sieht aber noch Entwicklungspotenziale«. Eine entsprechende Mitteilung von Müller-Böling gleichen Titels trägt das Datum 27.1.2006, dem Tag nach der Landespressekonferenz. Vgl. Müller-Böling, 2006b
leidoskop 2007: 5
E 2006a: 2
Geißler 2006: 40
Geißler: 45
Die Denkfigur wird bis auf den Ahnherren eines radikalen Wirtschaftliberalismus, Mikon Friedman, zurückgeführt. Einen guten Überblick über die Debatte bietet die Dissertation von Lang 2005
Müller-Böling 1996: 14
Klar 1996: 17
Ederer, P./Kopf, C./Schüller, P. u. a., 2000
Poschardt 2005
Vgl. Regierungsentwurf des HFGG mit Begründung: Gesetz zur Sicherung der Finanzierungsgerechtigkeit im Hochschulwesen. (HFGG) o. J.
Ministerium 2007
Vgl. Ministerium o. J.
Lübbert 2007: 5
Lübbert 2007: 27
Lübbert 2007: 27
»In allen Bundesländern ist es möglich, die Gebühren über Darlehen vorzufinanzieren, und die Höhe der Rückzahlungsrate später einkommensabhängig zu bestimmen. Damit ist eine wesentliche Bedingung für eine sozialverträgliche Ausgestaltung gesichert.« (CHE 2006b: Pressemitteilung)
Die höheren Kosten für einkommensschwächere Herkunftsgruppen mindern zugleich den individuellen ökonomischen Ertrag des Studiums. Dies ist auch - solider analysierenden - Volkswirten aufgefallen: »Durch die Einführung von Studiengebühren in Verbindung mit staatlichen Darlehen öffnet sich die Schere zwischen den Ertragswerten, die von Studienberechtigten aus unterschiedlichen sozialen Herkunftsgruppen erzielt werden können, noch weiter. Studiengebühren in Verbindung mit staatlichen Darlehen dürfen somit aus humankapitaltheoretischer Sicht zu einem niedrigeren Grad der Zugangsgerechtigkeit fuhren.« (Lang 2005: 116)
Josczok 2001: 36
Vgl. Schulentwicklung o. J.
Vgl. Schultz 2007
Holet 2006: 3
HRK-Präsident schlägt Parteien Kompromiß vor, in: die Tageszeitung vom 19.2.1998: 5
Füller 1998: 1
Füller 2007: 6
Bultmann 1998: 14
Der Vollständigkeit halber sei erwähnt, dass das CHE im Jahr 2003 noch einmal die gleiche demoskopische Masche mit den gleichen Fragestellungen probierte. Auch dies war vermutlich eine Reaktion auf studentische Massenproteste (gegen die Einführung verschiedener Studiengebührenvarianten), die im Sommersemester 2002 die Hochschulen Nordrhein-Westfalens komplett lahm gelegt hatten. Die rotgrüne Bundesregierung verfolgte darauf hin den Kurs eines gesetzlichen Verbotes von Studiengebühren. Diesmal wurde der Versuch jedoch zum Rohrkrepierer. Aufgrund einer effektiven Gegeninformationskampagne des Aktionsbündnisses gegen Studiengebühren stand das CHE auch in der überregionalen Presse, einschließlich der taz, als blamiert da. Vgl. dazu: Struben 2004
Leidinger 2004: 51
Vgl. den Beitrag von Frank Böckelmann in diesem Buch.