Die »neue Freiheit« der NRW-Hochschulen: Freiheit für wen und wozu?

Unter dem Titel »Hochschulen auf neuen Wegen« hat das NRW-Innovationsministerium eine Jubel-Broschüre zum neuen Hochschulfreiheitsgesetz (HFG) herausgegeben. Kein anderes Land mache »Freiheit mit dieser Konsequenz zur Grundlage seiner Hochschulpolitik«, rühmt Innovationsminister Pinkwart sein vom Bertelsmann’schen Centrum für Hochschulentwicklung (CHE) inspiriertes Gesetz. Fragt man jedoch einmal danach, für wen und wozu diese neue Freiheit eigentlich dienlich ist, wird man feststellen, dass die weit überwiegende Mehrheit der Forschenden und Studierenden gemessen an ihren früheren Forschungs- und Lernfreiheiten und verglichen mit ihren bisherigen Beteiligungs- und Mitwirkungsrechten dank dieses Gesetzes wesentlich unfreier sein wird als bisher.

Hochschulen in NRW stünden in einem harten Wettbewerb um Qualität und Ansehen, in einem Wettbewerb um die besten Forscher und Lehrer, um die besten Studierenden und nicht zuletzt auch um Geld - national wie international. Damit sie die Chance hätten, diesen Wettbewerb als einen konstruktiven anzunehmen und mit Erfolg zu bestehen, bräuchten sie faire Ausgangsbedingungen. Die wichtigste Voraussetzung dafür sei es, dass Hochschulen im 21. Jahrhundert nicht mehr wie »nachgeordnete Behörden« geführt würden. Einen neuen Rahmen für selbstbewusste und qualitätsorientierte Hochschulen zu bauen, bedeute zuerst, dass viele Hemmnisse aus dem Weg zu räumen seien. Denn wissenschaftsfremde Regularien, bürokratische Hürden und demotivierende Bedingungen, wie die Blockade wichtiger Entscheidungen in den Gremien, schwerfällige Berufungsverfahren und überholte haushaltsrechtliche Bestimmungen bänden kreative Kräfte und entzögen der Wissenschaft ihr Lebenselixier. Das neue Gesetz räume diese Barrieren beiseite und setze an ihre Stelle einen stimulierenden Rahmen. So begründet Innovationsminister Andreas Pinkwart (FDP) den »Paradigmenwechsel« von der früheren sich als Körperschaft des öffentlichen Rechts selbst verwaltenden - und keineswegs als »nachgeordnete Behörde« geführten - Hochschule hin zur neuen »unternehmenschen« oder gar »entfesselten« Hochschule, wie es beim CHE heißt (MIWFT 2007).

Hochschulpräsident als Chief Executiv Officer

In der selbstverwalteten Gruppenuniversität entschieden (vor allem) die Lehrenden und (in Studienangelegenheiten mit einer Drittelparität) auch Studierenden - jedenfalls dem Anspruch nach - nach forschungs- und lehrrelevanten Maximen und Interessen über Forschung und Lehre und mit zunehmend flexibilisierten Haushalten auch über die Verteilung der Ressourcen. Der Staat legte dabei den Finanzrahmen fest und führte die Rechts- und Finanzaufsicht. In der »unternehmerischen« Hochschule soll nun nicht mehr aufgrund von »Entscheidungen in den Gremien« (in denen nach Pinkwarts Vorurteil natürlich nur blockiert wurde und »demotivierende Bedingungen« herrschten), sondern es muss nach den Gesetzen des »Wettbewerbs« und der »Konkurrenz« auf dem Wissenschafts- und Ausbildungsmarkt gehandelt und entschieden werden. Nicht nur die Universität selbst soll »unternehmerisch« agieren, sondern auch die Lehrenden und Forschenden sollen zu »Unternehmern innerhalb der unternehmerischen Hochschule« werden. Bei Entscheidungen unter Konkurrenz- und Wettbewerbsdruck sind natürlich kontroverse und manchmal auch zeitraubende Diskussionen in Selbstverwaltungsgremien nur »bürokratische Hürden« und »Hemmnisse«, die »aus dem Weg zu räumen« sind. Die Hochschule im Wettbewerb benötigt »klare, handlungsfähige und starke Leitungsstrukturen«, das heißt «ein modernes Management«, das rasche Entscheidungen treffen und auch umsetzen kann. Horizontale oder Bottom-up-Strukturen demokratischer oder kooperativer Interessenvertretung müssen in diesem neuen Leitbild der Hochschulen von vertikalen Top-down-Entscheidungsbefugnissen abgelöst werden. Während der Rektor einer Hochschule früher der Primus inter Pares war, braucht die »unternehmerische« Hochschule als ein auf »den Zukunftsmärkten« agierendes Unternehmen einen Unternehmensführer und ein »professionelles Management« mit effizienten Entscheidungsbefugnissen und rascher Entscheidungskraft. Von der Spitze aus soll in alle Bereiche des Unternehmens durchgegriffen werden können. Der Präsident wird zum »Arbeitgeber und Dienstherrn« des »Personals« (also der Hochschullehrer), die Hochschulleitung übernimmt das »Personalmanagement« (also die Einstellungen, Versetzungen oder die Regelung der Dienstpflichten) und sie regelt die »Ausbildungsverhältnisse« (ehemals Studium genannt). Dazu benötigt man sozusagen einen Chief Executive Ojficer (CEO) als Präsidenten, gegen dessen Stimme keine Entscheidung getroffen werden kann - so zu finden in § 15 Abs. 2 Ziff. 3 Hochschulfreiheitsgesetz (HFG). Pinkwart schreibt hierzu in der

Broschüre (MIWFT 2007): »Jede Hochschule, die bereit ist, schnell, entschlossen und überzeugend zu agieren, gewinnt damit die Chance, sich individuell erfolgreich zu entwickeln. Hochschulen werden dadurch nicht zu Unternehmen; sie können künftig aber unternehmerischer geführt werden, um ihren komplexen Auftrag effektiver erfüllen zu können.«

Hierarchisierung und Diversifizierung der Hochschullandschaft

Die Qualität einer Hochschule bestimmt sich somit nicht mehr aus ihrer wissenschaftlichen Anerkennung innerhalb der Scientific Community sowie einem anspruchsvollen wissenschaftlichen Studium, das zu wissenschaftlichem Denken und Arbeiten befähigt, sondern Qualität erweist sich in der »unternehmerischen« Hochschule in der »Konkurrenz mit ihresgleichen«. Dabei soll die einzelne Hochschule »das Ziel Qualität auf unterschiedlichen Wegen verfolgen. Die eine Hochschule wird sich auf ihre Rolle als Ausbilder und F&E-Partner in ihrer Region konzentrieren. Eine andere Hochschule wird sich an starken europäischen Mitbewerbern um technologische Leitprojekte orientieren und mit dem Anspruch antreten, in der internationalen Liga der Spitzenforschung mitzuspielen.« Nicht mehr möglichst hohe Qualität in möglichst flächendeckender Breite - wofür die deutsche Hochschullandschaft nach wie vor weltweit höchste Anerkennung genießt - ist das wesentliche Ziel dieser neuen Hochschulfreiheit, sondern Diversifizierung und Hierarchisierung: Die Hochschulen sollen in Konkurrenz zueinander »unterschiedliche Wege verfolgen«, um ihre »Qualität« zu beweisen; die eine Hochschule wird zur reinen Ausbildungshochschule ohne oder allenfalls mit einem geringen Anteil an Forschung, die andere wird ihren Platz auf dem Markt als Partner der regionalen Wirtschaft finden und einige wenige werden in »der internationalen Liga der Spitzenforschung mitspielen« können. Die Zielvorstellung von Innovationsminister Pinkwart entspricht also in etwa dem amerikanischen Hochschulsystem mit einer hierarchisch tief gestaffelten Hochschullandschaft einiger weniger Spitzenuniversitäten mit Ausbildungsangeboten für den Nachwuchs überwiegend aus der gehobenen Bevölkerungsschicht sowie der großen Masse von Hochschulen ganz unterschiedlicher Qualität für die zurückbleibende große Masse der Studierenden.

Dass die meisten Hochschulleitungen und auch die überwiegende Zahl der Professorinnen und Professoren in diesem Prozess der dem Ausbildungs- und Wissenschaftsmarkt überlassenen Ausdifferenzierung »mitspielen«, ist schon beachtlich. Man stelle sich nur einmal den Aufschrei der Professoren und Studierenden vor, wenn sich die Politik die »Freiheit« genommen hätte, die Hochschulen in Berufskollegs, Berufsakademien, Techniker- oder Handelsschulen, höhere Ausbildungsschulen, Fachkollegs und Fachhochschulen, Pädagogischen Instituten, Lehruniversitäten, Hochschulen für Technikentwicklung sowie einige wenige Spitzenforschungsuniversitäten aufzuteilen - wie wir das bis in die sechziger Jahren vor den großen Hochschulreformen alles schon mal hatten und mit guten Gründen über Bord geworfen haben.

Bayern München-Effekt:

Deutschland gibt seine Qualität in der Breite auf

Um den Fußball-Liga-Vergleich Pinkwarts aufzugreifen: Es kommt künftig unter den Hochschulen wie in der Fußballbundesliga zu einer Art Bayern-München-Effekt: die großen und reichen Hochschulen schlagen die kleinen und kaufen die international besten Spieler ein. Könnte man dabei immerhin noch zufrieden sein, dass der FC Bayern in der Champions-League mithalten kann, so sind die Auswirkungen auf die Nachwuchsförderung für die Nationalmannschaft schon kritischer zu sehen. Der entscheidende Unterschied zwischen Fußball und Hochschule ist allerdings, dass beim Fußball nur die Fans der abgestiegenen Mannschaften leiden, bei den Hochschulen aber die Masse der Studierenden, die nicht an einer Elitehochschule studieren kann und nur noch die Chance hat, an einer zweit- oder drittklassigen Hochschule ihr Examen mit ganz unterschiedlicher Wertigkeit zu machen - mit entsprechend unterschiedlichen beruflichen Ein- und Aufstiegschancen.

Es werden sich künftig auch in Deutschland einige wenige Elitebildungseinrichtungen herausbilden - ähnlich wie in Frankreich die Grandes Ecoles, in England Oxbridge oder in den USA die Ivy-League-Universitäten, wo die maßgeblichen gesellschaftlichen Eliten ihre universitäre Ausbildung durchlaufen und deren Abschlüsse weitgehend über den Zugang zu den Spitzenpositionen in Wirtschaft, Politik, Verwaltung oder Wissenschaft entscheiden.

Nun werden vielleicht viele einwenden, das amerikanische Hochschulsystem sei doch vorbildlich, schließlich gäbe es dort unter den rund 4.000 Hochschulen ein paar Dutzend weltweit anerkannte Spitzenuniversitäten mit exzellenter Forschung. Bei genauerer Betrachtung ist aber das Vorbild selbst der US-Spitzenuniversitäten in Bezug auf die Lehre ganz sicher »nicht so glänzend, wie es dargestellt wird, und, was noch wichtiger ist, es ist auch nicht so einfach kopierbar« (Hartmann 2007).

Lässt man einmal die in den letzten Jahren gesunkene Lehrqualität und die zurückgehenden Forschungsleistungen in den USA außer Acht, weil sie schwer mess-und vergleichbar sind, so gibt es einen fundamentalen Unterschied, der auch durch eine noch so »unternehmerische« deutsche Hochschule niemals ausgeglichen werden kann: Es ist das hierzulande fehlende Geld. Der Stanford University - um nur eine der Ivy-League-Universitäten zu nennen - stellt für ihre ca. 16.000 Studierenden ein jährliches Etatvolumen zur Verfügung, das dem gesamten Hochschuletat des reichsten Bundeslandes, Baden-Württemberg, entspricht - so Hans Weiler, früherer Stanford-Professor und einflussreicher Berater der Bundesregierung und vieler Länderregierungen in Hochschulfragen, im Tagesspiegel vom 21. März 2006. Das voraussehbare Ergebnis der Hochschulentwicklung in Deutschland fasst der Soziologe Michael Hartmann (2007) so zusammen: »Das aber heißt, dass man hierzulande die trotz der zahllosen Sparmaßnahmen immer noch vorhandene hohe Qualität in der Breite zu opfern bereit ist, ohne einen auch nur halbwegs adäquaten Ersatz bieten zu können.«

Aufsichtsräte mit »Fachaufsicht« statt demokratisch legitimierte

Kontrolle

Damit den Gesetzen des Wettbewerbs gefolgt werden kann, müssen - dem Glaubensbekenntnis des Markt- und Wettbewerbsliberalismus entsprechend - der Staat und vor allem auch die Politik sich aus dem Marktgeschehen weitgehend heraushalten. Das Parlament ist künftig allenfalls noch der Zahlmeister, der »Zuschüsse« gewährt und die »Finanzierungssicherheit (nicht länger als) bis zum Ende der Legislaturperiode« gewährt.

An Stelle des Ministeriums oder Parlaments als demokratisch legitimierte Aufsichtsorgane wird der »unternehmerischen« Hochschule - wie bei einem in Form einer Aktiengesellschaft konstituierten Wirtschaftsunternehmen - künftig eine Art Aufsichtsrat als »Fachaufsicht« übergeordnet. Dieser so genannte Hochschulrat »besteht (dabei) mindestens zur Hälfte aus Mitgliedern, die von außen kommen; der Vorsitzende kommt in jedem Fall von außen.« Vorschläge zur Besetzung des Hochschulrates macht ein Auswahlgremium aus zwei Vertretern des Senates, zwei Vertretern des bisherigen Hochschul rates sowie einem Vertreter oder einer Vertreterin des Landes (mit zwei Stimmen ausgestattet). Diese Findungskommission entwickelt einen Listenvorschlag, der vom Senat bestätigt werden muss und der letztinstanzlichen Zustimmung durch das Ministerium bedarf, das den Rat für eine Amtszeit von fünf Jahren ernennt.

Pinkwart meint, mit diesem »förmlichen« Verfahren sei »die demokratische Legitimation der Hochschulratsmitglieder gesichert.« Was Pinkwart dabei verschweigt, ist, dass der Hochschulrat in seinen Handlungen und Entscheidungen während der fünfjährigen Amtszeit keiner irgendwie und schon gar nicht demokratisch legitimierten Instanz gegenüber mehr rechenschaftspflichtig ist: Noch nicht einmal eine Abwahl ist vorgesehen.

An dieser Frage nach der Legitimation läuft das aus der Wirtschaft entlehnte Konstrukt eines Unternehmens-Aufsichtsrats für eine Hochschule völlig ins Leere: Im Aufsichtsrat einer Aktiengesellschaft entscheiden die Shareholder, die ihr eingesetztes Kapital oder das anderer Aktionäre vertreten. Die Hochschulratsmitglieder mögen durchaus ein Interesse an der Hochschule haben, sie haben jedoch nichts oder vergleichsweise wenig in die Hochschule »investiert«, sie entscheiden über das Geld der Steuerzahler und ansonsten nach ihren persönlichen, politischen oder wirtschaftlichen Interessen. Bestenfalls spenden sie etwas Geld oder einen Stiftungslehrstuhl oder sie vermitteln Forschungsaufträge.

Man stelle sich einmal den Aufstand der Wirtschaft vor, wenn per Gesetz entschieden würde, im Aufsichtsrat eines Unternehmens müsste eine Mehrheit von externen Wissenschaftlern oder von anderen Repräsentanten der Gesellschaft das Sagen haben.

Nun könnte man noch darüber streiten, ob »Persönlichkeiten aus allen relevanten gesellschaftlichen Bereichen mit entsprechender Kompetenz, beruflicher Erfahrung und Unabhängigkeit«, so die Umschreibung von Pinkwart, (wie frühere Kuratorien) eine Hochschule vielleicht beraten, ja eventuell auch noch zu Rechenschaftsberichten einer Hochschulleitung Stellung nehmen können sollten. Der Hochschulrat hat jedoch nicht die Rolle eines Ratgebers, er hat die »Fachaufsicht« über die Hochschule, die es in diesem Umfang von Seiten des Staates nie gab - im Hochschulrat konzentrieren sich laut § 21 HFG die wichtigsten

Machtkompetenzen einer Hochschule:

•    Er wählt die Mitglieder des Präsidiums.

•    Er stimmt dem Hochschulentwicklungsplan zu.

•    Er stimmt dem Wirtschaftsplan und dem Plan zur unternehmerischen Hochschulbetätigung zu.

•    Er nimmt zum Rechenschaftsbericht des Präsidiums Stellung.

•    Er nimmt Stellung zu Angelegenheiten der Forschung, Kunst, Lehre und des

Studiums, die die gesamte Hochschule oder zentrale Einrichtungen betreffen oder von grundsätzlicher Bedeutung sind.

•    Er entlastet das Präsidium.

Am wichtigsten sind dabei die Wahl und die Entlastung der Hochschulleitung durch den Hochschulrat. Detlef Müller-Böling, Chef des Bertelsmann’schen CHE und Spiritus Rector des Hochschulfreiheitsgesetzes, hat die Bedeutung dieser Bestimmung in dankenswerter Offenheit begründet: Nur mit der Wahl des Präsidiums durch den Hochschulrat »erhält die Hochschulleitung gegenüber den hochschulinternen Gremien die Unabhängigkeit, die sie für ein effektives und effizientes Management benötigt. Man stelle sich nur eine mit Globalhaushalt ausgestattete Hochschule vor, deren Leitung in der strategischen Führung allein von gruppenparitätisch besetzten Hochschulgremien abhängig ist« (Müller-Böling 1997, 296). Für das CHE und Pinkwart ist diese Vorstellung einer sich selbst verwaltenden (dann allerdings wirklich autonomen) Hochschule offenbar ein Albtraum. Deswegen dürfen die hochschulinternen Gremien allenfalls noch aus nostalgischen Gründen aber letztlich als eher folkloristische Reminiszenzen beibehalten werden.

Hochschulräte sind mit ihren Kompetenzen überfordert

Ich bin selbst Mitglied in einem Hochschulrat einer rheinland-pfälzischen Hochschule und habe Erfahrungen mit einem solchen >Aufsichtsrat< sammeln können: Mit vielen meiner Hochschulratskolleginnen und -kollegen bin ich zur festen Überzeugung gekommen, dass ein ehrenamtlicher Hochschulrat mit vielen der ihm per Gesetz zugestandenen Kompetenzen schlicht überfordert ist. Es werden ihm Entscheidungen abverlangt, die er guten Gewissens nicht aus eigener Anschauung verantwortlich und sachbezogen treffen kann. Die jeweiligen Entscheidungen leiten sich allenfalls aus dem jeweils persönlichen Vorurteil oder Interessensbezug ab.

In der überwiegenden Zahl der zu treffenden Entscheidungen hat das hauptamtliche Präsidium dabei einen nicht einholbaren Informationsvorsprung und kennt die möglichen Handlungsoptionen erheblich besser als jedes Mitglied des Hochschulrates. Aus anderen Ländern und vor allem aus Österreich - wo es schon flächendeckend Hochschulräte gibt - höre ich: Viele Präsidenten entwickeln sich zu Alleinherrschern bzw. zu patriarchalischen Unternehmerpersönlichkeiten. Im wirklichen Leben sieht es nämlich so aus, dass vor entscheidenden Sitzungen des Hochschulrats der Präsident versucht, dessen Vorsitzenden in Vorgesprächen auf seine Seite zu ziehen und so der Vorschlag des Präsidenten meist nur noch durchgewinkt wird. So kann der Präsident jeden Widerstand oder jeden seiner Position entgegenstehenden Beschluss der hochschulinternen Gremien aushebeln.

Mein Hochschulrat tagt - wenn es hoch kommt - vielleicht vier Mal im Jahr. Die externen Mitglieder kommen von weit her und haben in aller Regel keinen direkten Bezug zum Hochschulstandort sowie keine unmittelbare Anschauung über die Abläufe in der Hochschule und keine nähere Kenntnis der handelnden Personen. Wie sollte ich als Externer, der die handelnden Personen bei ihrer Alltagsarbeit nie kennen gelernt hat, nun etwa einen begründeten Vorschlag zur Wahl eines Präsidenten machen? Sicher, man könnte (auf Kosten der Hochschule) einen Headhunter einschalten, der eine Auswahl aus dem sich nach Pinkwart herausbildenden »speziellen Berufsbild des Wissenschaftsmanagers« trifft, aber würde man damit einen sachlich begründeteren und vor allem zur Hochschule passenderen Personalvorschlag machen können?

Wie sollte ich kompetent die Errichtung, Zusammenlegung oder Aufhebung von Standorten oder wissenschaftlichen Einrichtungen der Hochschule entscheiden, ohne dass ich mir einen persönlichen Eindruck über die Leistungsfähigkeit einer Einrichtung verschaffen konnte? Wie und mit welchem Apparat sollte ich Konzepte zur Weiterentwicklung der Hochschule erarbeiten und »vorschlagen«, ohne ihre Stärken und Schwächen außer über die Papierform abschätzen zu können?

Unser Hochschulrat hat sogar nach Gesetz dem Präsidenten Vorschläge zu machen, welchen Hochschullehrern eine Leistungszulage gewährt werden soll und das, ohne den betreffenden Professor jemals zu Gesicht bekommen zu haben. Es ist geradezu irrwitzig, was per Gesetz den Hochschulräten abverlangt wird.

Ich will gar keinem Hochschulratsmitglied abstreiten, dass es jeweils das Beste für ihre Hochschule will, aber letztlich sind persönliches Vorurteil, politische Einstellung oder Interessenbezug ausschlaggebend für eine Entscheidung und nicht örtliche Sachkenntnis oder konkrete Anschauung und schon gar nicht wissenschaftsimmanente Kriterien. Letzteres ergibt sich schon daraus, dass in den Hochschulräten überwiegend Menschen sitzen, die (außer während ihres Studiums) nie selbst an einer Hochschule wissenschaftlich gearbeitet oder gelehrt haben.

Jeder, der einigermaßen ehrlich zu sich selbst ist, kann nur feststellen, dass mit den Hochschulräten und der Übertragung einer Fachaufsicht an diese Gremien eine gigantische Fehlkonstruktion aufgebaut worden ist und - in Bezug auf andere Bundesländer - weiter aufgebaut wird.

Die von Unternehmensfuhrern gesteuerte Hochschule

Pinkwarts Vorstellung ist die: Der Hochschulrat »nimmt Impulse aus Wirtschaft und Gesellschaft auf und vermittelt in dieser Weise als >Transmissionsriemen< das erforderliche Beratungswissen für die Entscheidungen der Hochschulleitungen.« De facto gibt es jedoch fast überall, wo sich Hochschulräte konstituiert haben, »Impulse« vor allem aus der Wirtschaft, genauer der Groß- und Finanzwirtschaft, der IHKs oder bestenfalls noch von örtlichen Unternehmern.

Um sich davon zu überzeugen, braucht man nur einmal zu >googeln< und den Suchbegriff »Hochschulrat« für die Hochschulen, die schon einen solchen haben, einzugeben.

Weil sie gerade zur »Elite-Universität« gekürt worden ist, greifen wir bspw. die Ludwig-Maximilians-Universität in München heraus. Der dortige Hochschulrat setzt sich wie folgt zusammen: Vorsitzender ist der Großverleger Hubert Burda. Mitglieder sind weiterhin der Vorsitzende des Vorstands der Münchner Rück, ein Vertreter von McKinsey & Company, der Sprecher des Vorstands der HypoVereinsbank AG, der Vorsitzende des Vorstands des Energiekonzerns E.ON AG sowie noch ein paar weitere Prominente, wie etwa Jutta Limbach vom Goethe-Institut, die Geschäftsführerin einer Literaturhandlung oder der Herzog Franz von Bayern.

Man müsste dort ehrlicherweise statt von einer »unternehmerischen« von einer von Unternehmensführern gesteuerten Hochschule sprechen! Und das ist nicht etwa ein Versehen, sondern genau so gewollt.

Pinkwart: »Am offensichtlichsten sind die Neuerungen, die das Hochschulfreiheitsgesetz in diesem Zusammenhang bringt, bei der Kooperation zwischen Wissenschaft und Wirtschaft. Ziel ist es, Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen und Wirtschaft enger zusammenzuführen. Die entscheidenden Innovationsprozesse vollziehen sich im Wechselspiel und im Dialog von Wissenschaft und Forschung mit Unternehmen.«

Freiheit für wen und wozu?

Die Eingangsfrage, für wen und wozu das neue Hochschulfreiheitsgesetz mehr Freiheit bringt, lässt sich, wenn man einmal die Freiheitsrhetorik hinterfragt, sowohl für die innere Organisation der Hochschule als auch und vor allem für die äußeren Einflüsse auf die künftige Hochschulentwicklung ziemlich eindeutig beantworten:

•    Die Hochschulen werden statt den Gesetzen des demokratischen Gesetzgebers und den Entscheidungen der Selbstverwaltungsorgane den anonymen Gesetzen des Wettbewerbs unterstellt. Den angeblich >objektiven< Zwängen des Wettbewerbs kann und darf sich bei Strafe des Untergangs kein Mitglied der Hochschule, ob Forschender, Lehrender oder Studierender, mehr entziehen.

•    Die frühere verfassungsrechtlich garantierte (Abwehr-)Freiheit der Forschung und Lehre gegenüber dem Staat und die Selbstverwaltungsstrukturen der in Angelegenheiten der Wissenschaft autonomen Hochschule werden durch den Funktionswandel in eine »unternehmerische« Hochschule und den Rollenwechsel des einzelnen Hochschullehrers hin zum »Unternehmer« seiner selbst im Sinne des österreichischen Ökonomen Joseph A. Schumpeter durch den Wettbewerb >schöpferisch zerstört<. Freiheit heißt in Zukunft: Durchsetzung unter den Zwängen der Konkurrenz auf dem Ausbildungs- und Wissensmarkt.

•    Die horizontalen Strukturen von Interessenvertretung und akademischer Selbstverwaltung sowie kooperativer Hochschulleitung werden durch eine neuartige zentralistische Aufsichtsrat-Management-Direktionsstruktur ersetzt. Die Hochschulen gleichen sich so auch formal dem Leitbild gewerblicher Unternehmen an.

•    Die »unternehmerische« Hochschule wird über den extern, überwiegend mit Vertretern aus dem Wirtschaftsleben besetzten Hochschulrat zur von Unternehmern bzw. Wirtschaftsverbandsvertretern gesteuerten Hochschule mit dem Auftrag zur Kooperation sowie zur Zusammenführung von Wissenschaft und Wirtschaft.

Damoklesschwert Zielvereinbarung

Und sollten sich die Hochschulen etwa trotzig die Freiheit nehmen, sich den Zwängen des Hochschulfreiheitsgesetzes mit seiner wettbewerblichen Steuerung entziehen zu wollen, schwebt über ihnen bereits das Damoklesschwert der so genannten >Zielvereinbarung<.

Das sind Vereinbarungen (mit bisher unvorstellbarem Detaillierungsgrad) »für mehrere Jahre über strategische Entwicklungsziele sowie konkrete Leistungsziele« (§ 6 Abs. 2 HFG) zwischen der Hochschulleitung und dem Ministerium (das heißt wiederum ohne parlamentarische Einflussmöglichkeit). Danach kann der Minister mit Geld als >goldenem Zügel< die Hochschule >anreizen<, die gewünschten Ziele zu erreichen. Das heißt, »ein Teil des Landeszuschusses an die Hochschulen (kann) nach Maßgabe der Zielerreichung zur Verfügung gestellt (oder - zur Sanktionierung - eben auch nicht zur Verfügung gestellt) werden.«

Fazit: Die nordrhein-westfälischen Hochschulen können ihre ihnen angeblich durch das Hochschulfreiheitsgesetz zugestandene »unternehmerische« Freiheit entweder durch den (freiwilligen) Verzicht auf Freiheit durch Unterwerfung unter die Wettbewerbszwänge wahrnehmen oder sie werden vom Minister zu diesem Verzicht auf Freiheit genötigt, indem er ihnen bei Nichterreichen vereinbarter »Ziele«, die Gelder kürzt.

Diese Verhandlungskonstellation zwischen Minister und Hochschulen erinnert an den zynischen Ausspruch des Mafia-Bosses Al Capone: »Mit einem freundlichen Wort und einer Pistole in der Hand erreicht man mehr als mit einem freundlichen Wort allein.«

Das Centrum für Hochschulentwicklung stellt »Anforderungen«

Schaut man einmal auf die Entstehungsgeschichte des Hochschulfreiheitsgesetzes und fragt danach, woher dieses Konzept des Rückzugs des Staates stammt und von wem dieser »Paradigmenwechsel« hin zur »unternehmerischen« Hochschule angestoßen wurde, so trifft man auf die Governance Struktur des New Public Management- Modells, das vom Centrum für Hochschulentwicklung (CHE) der Bertelsmann Stiftung und dem hochschulpolitischen Arm der Wirtschaft, dem Stifterverband für die Deutsche Wissenschaft, seit geraumer Zeit der Politik angedient, ja noch mehr, geradezu aufgenötigt wird.

Diese Fremdbestimmung bzw. die Privatisierung der Politik lässt sich am Beispiel des Hochschulfreiheitsgesetzes sogar schwarz auf weiß belegen:

Ende 2005 veröffentlichte der überwiegend von der Bertelsmann Stiftung finanzierte Gütersloher Think-Tank - so wörtlich - »Zehn CHE-Anforderungen an ein Hochschulfreiheitsgesetz für Nordrhein-Westfalen« (CHE 2005). In diesen >Anforderungen< finden sich - teilweise sogar bis in den Wortlaut hinein - die >Re-form<-Bausteine, die Innovationsminister Pinkwart (2006), ohne jede politische Debatte in seiner Partei, geschweige denn im Landtag wenige Tage später auf einer Pressekonferenz am 25. Januar 2006 als seine »Eckpunkte des geplanten Hochschulfreiheitsgesetzes« vorstellte.

Die Identität beider Papiere ist frappierend. Hier nur zwei Beispiele:

•    Zum Rückzug des Staates heißt es etwa in den »CHE-Anforderungen«: »Es geht dabei insbesondere um die Möglichkeit einer Stärkung der körperschaftlichen Seite der Hochschulen bei gleichzeitiger Minderung ihrer Eigenschaft als staatlicher Einrichtung.« Diese Anforderung wird in den Pinkwart’schen »Eckpunkten« wie folgt umgesetzt: »Die Hochschulen werden als Körperschaften des öffentlichen Rechts verselbständigt und sind künftig keine staatlichen Einrichtungen mehr.«

•    Oder etwa zur Einführung der Hochschulräte:

Wortlaut »CHE-Anforderungen«: »In verschiedenen Bundesländern ist bereits ein Modell eingeführt worden, in dem die Kompetenzen vom Staat auf einen Hochschulrat übertragen worden sind, wobei die Wahl des Rektorats und die Verabschiedung der Grundordnung unabdingbar dazu gehören. Der Hochschulrat muss hierdurch zu einem insbesondere in strategischen Fragen wichtigen Entscheidungsorgan werden. Die Mitglieder sollten extern bestellt werden.« In seinen »Eckpunkten« verkündet Pinkwart: »Der Hochschulrat tritt als neues Organ an die Stelle des Kuratoriums und besteht mindestens zur Hälfte aus Mitgliedern von außerhalb der Hochschule (...) Der Hochschulrat entscheidet über die strategische Ausrichtung der Hochschule und nimmt die Fachaufsicht war.

Er beschließt über den Hochschulentwicklungsplan und die von den Hochschulen mit dem Land ausgehandelten Zielvereinbarung.«

Das CHE vergibt Noten

Damit aber noch nicht genug. Zwei Tage nach Pinkwarts Pressekonferenz meldet sich der Leiter des CHE, Detlef Müller-Böling, zu Wort (CHE 2006) und erteilt dem Minister Noten: »CHE begrüßt Eckpunkte für NRW->Hochschulfreiheitsge-setz<, sieht aber noch Entwicklungspotenziale«, heißt es hier. Das CHE bewertet in dieser Stellungnahme Pinkwarts Eckpunkte »überwiegend positiv«. »In einigen Punkten erscheinen (jedoch) Modifikationen sinnvoll und der eine oder andere Punkt, der sich in den Eckpunkten bislang nicht findet, kann in dem Gesetz ja durchaus noch angesprochen werden.« In dieser Tonlage fährt das >Zeugnis< des CHE fort: »Diese Forderung wird erfüllt«, »hier fehlen«, »hier ist noch mehr zu tun«, »dies fehlt bisher«, Pinkwart »trägt in erheblichem Umfang Rechnung«, »richtig ist«, Pinkwart »sollte«. »Die Eckpunkte enthalten insoweit sehr gute Ansätze und Zielaussagen. Jetzt müssen sie in einigen Aspekten ergänzt und dann mutig und umsichtig in Gesetzesform gegossen werden« usw. usf.

Mit Verlaub, hier drückt sich eine Anmaßung eines durch nichts als durch riesiges Vermögen legitimierten privaten Interessensgruppe gegenüber dem Staat, der Regierung und dem Parlament aus, die, gemessen an Maßstäben einer demokratischen Kultur, eigentlich nicht mehr hinnehmbar sein sollte. Die Politik wird geradezu zum Befehlsempfänger von Bertelsmann degradiert.

Da verwundert es auch nicht mehr, dass der Redaktionsleiter der hier maßgeblich zu Grunde gelegten Broschüre »Hochschule auf neuen Wegen«, Erik Otto, natürlich gleichfalls aus dem Bertelsmann’schen Centrum für Hochschulentwicklung (CHE) stammt.

Das CHE überwacht die Umsetzung an den Hochschulen

Damit aber immer noch nicht genug: Das nordrhein-westfälische Hochschulfreiheitsgesetz wurde nicht nur am Schreibtisch des CHE entworfen, nach seinem Inkrafttreten am 1. Januar 2007 soll es nun auch noch bei seiner Umsetzung achtzehn Monate von den »unabhängigen Experten« dieses Bertelsmann-Think-Tanks begleitet werden, um dadurch eine »möglichst hohe Qualität bei der Umsetzung zu sichern«, wie es in einer Pressemitteilung des Ministeriums für Innovation, Wissenschaft, Forschung und Technologie (MIWFT 2006) heißt.

Nachdem sich also schon bei der Gesetzgebung der Staat dem Einfluss dieser privaten Lobbyorganisation preisgegeben hat, sollen sich nun auch noch die Hochschulen selbst dem Regime des CHE unterordnen.

Freiheit ab Verzicht auf Freiheit

Das hätte sich früher einmal >der Staat< erlauben sollen, nämlich die Hochschulen bei der Umsetzung eines Gesetzes zum >Erfolg< zu führen. Ein Proteststurm wäre durch das Land gezogen und die Hochschulen hätten den Untergang der Freiheit von Wissenschaft und Forschung wenn nicht gar das Ende der Epoche der Aufklärung beschworen.

Aber wenn nun die Stiftung eines der mächtigsten und politisch einflussreichsten Konzerne den Hochschulen sagt, was sie zu tun haben, dann scheint das von den Rektoren und Professoren ganz selbstverständlich und ohne erkennbares Murren hingenommen zu werden.

Die nordrhein-westfälischen Hochschulen scheinen ihre ihnen angeblich durch das neue Gesetz zugestandene Freiheit offenbar nur noch dadurch wahrzunehmen, dass sie freiwillig auf ihre Freiheit verzichten. Im Mittelalter beherrschten die Kirche und die Monarchen die Universitäten, im 21. Jahrhundert sollen es wohl Bertelsmann und das mit ihm verknüpfte Netzwerk sein. Leider ist eine neue Epoche der Aufklärung, die der Wissenschaft wieder ihre Unabhängigkeit und Freiheit in Forschung und Lehre zurückgeben könnte, nicht in Sicht. Aber vielleicht gibt es ja noch ein bitteres Erwachen aus dem Traum der »unternehmerischen« Freiheit. Vielleicht erfolgt eine Rückbesinnung auf das Freiheitsrecht der Wissenschaftsfreiheit, wie es vom Bundesverfassungsgericht (BVerfGE 1978) ausgeprägt worden ist:

Zugunsten der Wissenschaftsfreiheit ist stets der diesem Freiheitsrecht zugrundeliegende Gedanke mit zu berücksichtigen, daß gerade eine von gesellschaftlichen Nützlichkeits- und politischen Zweckmäßigkeitsvorstellungen befreite Wissenschaft dem Staat und der Gesellschaft im Ergebnis am besten dient.

Alle nicht gesondert ausgewiesenen Zitate entstammen MIWFT 2007.

Literatur

Böckelmann, Frank/Fischler, Hersch, 2007: Bertelsmann. Hinter der Fassade des Medienimperiums, Frankfurt am Main

Bundesverfassungsgericht (BVerfGE), 1978: Beschluss des Ersten Senats vom 1. März 1978, 1 BvR 333/75,

http://www.servat.unibe.ch/law/dfr/bv047327.html. Zugriff am 31.07.2007

CHE (Centrum für Hochschulentwicklung), 2005: Zehn CHE-Anforderungen an ein Hochschulfreiheitsgesetz für Nordrhein-Westfalen, http://www.che.de/downloads/Zehn_Anforderungen_Hochschulge-setz_NRW_422.pdf. Zugriff am 31.07.2007

CHE (Centrum für Hochschulentwicklung), 2006: CHE begrüßt Eckpunkte für NRW-»Hochschulfreiheitsgesetz«, sieht aber noch Entwicklungspotenziale, http://www.che.de/downloads/Bewertung_NRW_Eckpunkte060127_440.pdf. Zugriff am 31.07.2007

Hartmann, Michael, 2007: Die Exzellenzinitiative - ein Paradigmenwechsel in der deutschen Hochschulpolitik,

http://www.nachdenkseiten.de/?p=1974. Zugriff am 31.07.2007

Hochschulfreiheitsgesetz (HFG) des Landes Nordrhein-Westfalen,

http://www.innovation.nrw.de/Hochschulen_in_NRW/Recht/HFG.pdf. Zugriff am 31.07.2007

Lieb, Wolfgang, 2006: »Hochschulfreiheitsgesetz« in NRW - oder der Putsch von oben gegen ein öffentlich verantwortetes, demokratisches Hochschulwesen, http://www.nachdenkseiten.de/?p=l 15. Zugriff am 30.07.2007

Ministerium für Innovation, Wissenschaft, Forschung und Innovation des Landes Nordrhein-Westfalen (MIWFT), 2006: Qualitätssicherung bei der Umsetzung des Hochschulfreiheitsgesetzes: Ministerium unterstützt Hochschulen auf Weg in die Eigenverantwortung - CHE mit Begleitung beauftragt, Pressemitteilung vom 13. November 2006, http://www.innovation.nrw.de/Presse/Pressemittei-lungen/2006/pm_2006_l l_13.html. Zugriff am 30.07.2007

Ministerium für Innovation, Wissenschaft, Forschung und Innovation des Landes Nordrhein-Westfalen (MIWFT), 2007: Hochschulen auf neuen Wegen, MIWFT 1/2007,

http://www.innovation.nrw.de/Service/broschueren/BroschuerenDownlo-ad/MagazinHochschulen.pdf. Zugriff am 30.07.2007

Müller-Böling, Detlef, 1997: Brauchen die Universitäten Hochschulräte? In: Forschung & Lehre 6/1997, S.296

Pinkwart, Andreas, 2006: Sprechzettel zur Landespressekonferenz »Eckpunkte des geplanten Hochschulfreiheitsgesetzes« am Mittwoch, 25. Januar 2006, http://www.innovation.nrw.de/Presse/Pressemitteilungen/2006/ pi_20050125.pdf. Zugriff am 31.07.2007

Guido Monreal