Die direkten Kommissions-Zuarbeiten durch die Bertelsmann Stiftung

Hier ist der operative Einfluss von außen her schwerer nachzuvollziehen, aber er wird bzw. wurde auch nicht verschwiegen.

In mehreren Publikationen ist plötzlich von einer Arbeitsgruppe Reform der Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe der Bertelsmann Stiftung die Rede. Nach einem stiftungsinternen Bericht von Frank Frick arbeitete diese Arbeitsgruppe in Abstimmung mit dem Bundesarbeitsministerium. Er berichtet weiter, dass die Arbeitsgruppe die Möglichkeiten der besseren Zusammenarbeit von Arbeitsämtern und Kommunen untersucht habe, wobei diese Maßnahme »sich als ungeeignet herausgestellt hat, die Probleme auf dem Arbeitmarkt zu lösen. Sinnvoller erscheint vielmehr ein steuerfinanziertes einheitliches System, in dem sämtliche Leistungen aus einer Hand erfolgen« (Frick 2002a). Das bedeutet aber, die Bertelsmann-Arbeitsgruppe hat irgendwann allen vorherigen Kooperationsempfehlungen zum Trotz schon einmal die Entscheidung für ein neues, einheitliches System getroffen.

Es begann ein hektisches Publizieren und natürlich weitere Auftragsvergabe, die noch am Besten im Infopool von www.bik-online.de nachzuvollziehen war. Irgendwann im Herbst des Jahres 2006 und glücklicherweise erst nach Abschluss dieser

Recherche ist diese Fundstelle allerdings verschwunden. Ob das dem verstärkten öffentlichen Interesse am Einfluss der Stiftung bei der Hartz-Reform oder einer allgemeinen Neuordnung des Internetauftritts geschuldet ist, ist nicht zu ermitteln. Viele Arbeiten sind auch in den Anlagen zum Bericht der Hartz-Kommission enthalten, die heute nur noch in der CD-ROM-Version des Kommissionsberichts nachzulesen sind. Die Kommission selber teilte sich für ihre Arbeit in fünf Teilprojekte auf, die fünf mehr oder weniger aussagekräftige Teilberichte und einen Zwischenbericht vorlegten. Diese Berichte sind noch im Internet zu finden, etwa bei www.arbeitnehmerkammer.de/sozialpolitik.

Aufgeteilt hat sich offenbar auch die Bertelsmann-Arbeitsgruppe. Die Unterarbeitsgruppe Reduzierung des Nebeneinanders der Hilfesysteme beauftragte Bruno Kaltenborn im Februar 2002 mit einer Expertise Quantitative Wirkungen und Anreize für die beteiligten Fiski (Nachgedruckt in Gesundheits- und Sozialpolitik Heft 1-2/2003) und im März 2002 mit einer Datensammlung zur Arbeitslosen- und Sozialhilfe - beides offenbar zur Untermauerung der Forderung, die Systeme zusammenzulegen. Später folgte noch ein Auftrag zu den fiskalischen Konsequenzen der Personal-Service-Agenturen.

Bruno Kaltenborn ist freiberuflicher Wirtschaftsforscher und Politikberater, der sich, nachdem die Grünen mit der Regierungsbeteiligung ihr Grundsicherungsmodell aufgegeben hatten, mit Begleituntersuchungen zu Kombilohnmodellen einen Namen gemacht hat.

Und natürlich ergingen Aufträge an Helmut Hartmann, der schon im Februar 2002 in Kurzfassung ein Organisationsmodell der Arbeitsförderung vorlegte und im Juni 2002 ein Expose zur Arbeitsmarktpolitik in den Niederlanden, das eine sehr anschauliche Beschreibung des als Vorbild favorisierten Centrum voor Werk en Inkomen (CWI) gab. Hartmann selbst beschreibt später sein Wirken so:

Auf dem Gebiet der Hartz-Gesetzgebung hat con_sens mehrere Studien für die Bertelsmann Stiftung erstellt (bik-online im www), darunter als Hintergrundmaterial für den Bericht der Hartz-Kommission für 15 Staaten kurze Übersichten zur Arbeitsmarktpolitik mit dem Schwerpunkt >Steuerung< und >Innovationen<. Die Studien liegen als Anlage zum Bericht der Hartz-Kommission vor und wurden Ende 2002 als gesonderte Publikation von der Bertelsmann Stiftung herausgegeben (Deutscher Verein 2005).

In den Materialien zum Kommissionsbericht finden sich unter der Überschrift »Internationaler Vergleich« 15 Länderstudien, die con_sens im Auftrag der Bertelsmann Stiftung erstellt hat.

Am 7. März 2002 muss eine weitere Arbeitsgruppe unter Moderation der Bertelsmann Stiftung getagt haben, deren Ergebnisse von Jürgen Kruse präsentiert wurden, einem Sozialrechtler, der bislang mehr im Krankenversicherungsrecht gearbeitet hatte. Dabei ging es unter dem Titel Reform von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe alternativ um entweder eine verbesserte Koordinierung beider Systeme oder um die Zusammenführung derselben und um allgemeine Prämissen und Bewertungskriterien. Für was man sich auch entscheide, im Vordergrund müssten die Eingliederungsmaßnahmen stehen, während die Unterhaltssicherungsleistungen demgegenüber für alle erkennbar zurücktreten müssten. Am besten sollte das Prinzip >Keine Leistung ohne Gegenleistung< gelten und Geldleistungen nur erbracht werden, solange sich der Erwerbslose aktiv um Eingliederung in das Erwerbsleben bemühe. Diese Papiere, die ausdrücklich vorläufigen Charakter haben sollten, sind ebenfalls in den Anlagen zum Kommissionsbericht enthalten.

Richtig aktiv wird Frank Frick selber. Von ihm ist ein 7-seitiges Strategiepapier Zur Diskussion um die Reform von Arbeitslosen- und Sozialhilfe und ein Folienvortrag Reformkonzepte zur institutioneilen Zusammenarbeit und Systemreform bereits im Januar 2002 nachgewiesen. In dem Strategiepapier wird bereits die grundlegende Systemreform favorisiert, zu der die Bertelsmann-Arbeitsgruppe gefunden habe und prägnant die Zielsetzung formuliert: »In der Arbeitsgruppe gab es einen Konsens über das oberste Ziel: Die Reduzierung und Vermeidung der Hilfebedürftigkeit. Alle anderen Ziele - Transparenz und Bürgerfreundlichkeit, Kundenorientierung und Akzeptanz - müssen dahinter zurückstehen, damit es keine Zielkonflikte gibt« (ebd.: 3). Die Folien finden sich als Sachverständigenbeitrag in den Kommissionsmaterialien wieder.

Am 22. Mai 2002 fand mit Unterstützung der Bertelsmann Stiftung in Berlin für alle Teilprojekte der Kommission ein Benchmarking-Workshop Reformen der Arbeitsverwaltung im internationalen Vergleich statt, in dem Vertreter aus Österreich, Großbritannien, Schweiz und Niederlande ihre Systeme darstellten. Die auswertende Abschlussdiskussion wurde von Frank Frick geleitet.

Zu den Sitzungen der Kommission am 27. Mai 2002 und am 21. Juni 2002 sind von ihm zwei Sachverständigenberichte über die Ergebnisse von 5 Länderreisen und den Umbruch in insgesamt 15 Arbeitsverwaltungen in Europa und Übersee nachgewiesen. Das Ganze wurde im Spätjahr 2002 als Broschüre Arbeitsverwaltungen im Wandel - Erfahrungen aus 15 Ländern im Vergleich im Bertelsmann Verlag publiziert. Für mehr visuell eingestellte Menschen produzierte die Bertelsmann Stiftung parallel noch einen Film mit Begleitheft: Die Arbeitsverwaltung im Umbruch - europäische Impressionen - mit Reportagen aus Großbritannien, Dänemark und Niederlande.

FAZ.NET vom 13. August 2002 berichtete zu diesen Aktivitäten: »Anleihen nimmt das Hartz-Konzept vor allem bei den europäischen Nachbarn Niederlande, Großbritannien, Österreich, Schweiz und Schweden. Die Bertelsmann-Stiftung erstellte im Mai und Juni 15 Länderberichte für die Hartz-Kommission. Das Gremium war >hellauf begeistert<, erinnert sich ein Stiftungsmitarbeiter« (»Hartz-Ideen europaweit im Trend«). Wie sich aus einer anderen Quelle ergibt, hatte die Stiftung auch gleich Studienfahrten an die besagten Orte organisiert (Fleckenstein 2004: 654).

Das Januar-Diskussionspapier von Frank Frick und die Beiträge von Jürgen Kruse werden im Zwischenbericht der Hartz-Kommission über weite Strecken aufgenommen. Besonders gefragt scheinen die Ansichten der Bertelsmann Stiftung im Teilprojekt II der Kommission Lohnersatzleistungen und Sozialhilfe gewesen zu sein, dem Isolde Kunkel-Weber von der Gewerkschaft ver.di, Harald Schartau, ehemaliger Bezirksleiter der IG Metall in NRW und gerade zum SPD-Minister für Arbeit und Soziales in NRW aufgestiegen und Wolfgang Tiefensee, SPD-Oberbürgermeister von Leipzig, angehörten. Der Bericht des Teilprojekts weist einen Workshop am 12. April 2002 aus, bei dem u. a. Frank Frick als Sachverständiger eingeladen war und einen Workshop am 16. Mai in Köln, wo nicht nur die Kölner Sozialverwaltungen breiten Raum hatten, ihr Modell darzustellen, sondern auch Eric Thode von der Bertelsmann Stiftung einen umfangreichen Vortrag zu Arbeitslosengeld, Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe im internationalen Vergleich hielt. Die inhaltlichen Bezüge, die sich daraus in den Teilberichten und im Endbericht nachweisen lassen, können hier nicht weiter vertieft werden.

Was bei diesen begeisterten Ländervergleichen überspielt wurde: Die britischen Jobcenter Plus haben erst am 1. April 2002 ihre Arbeit begonnen, die niederländischen CWI Anfang 2002. Es gab bis dato nur behördenseitige Selbstdarstellungen aus diesem Bereich, die auch die Kommissionsmaterialien bestimmten - keine gesicherten Ergebnisse. Einen Hinweis auf die Mindestlohnpolitik in beiden Ländern oder die deutlich höheren Quoten von anerkannt Erwerbsunfähigen, die das verstärkte Fordern dort erträglicher erscheinen lassen, vermisst man völlig, Erfahrungen der betroffenen Arbeitslosen selbstverständlich auch. Nach neueren Erkenntnissen waren die von der Stiftung sehr propagierten Jobcenter in anderen Ländern doch nicht so ganz unumstritten, weswegen man sich lieber das damals modellhaft bestehende Kölner Jobcenter zum Vorbild nahm (Fleckenstein 2004: 657f), das ja ebenfalls zum Bertelsmann-Netzwerk gehörte und sich an diesen Vorbildern orientierte. Was die Akteure auch dabei in ihrer Begeisterung ganz übersehen haben oder übersehen wollten: Das Kölner Jobcenter lag zwar räumlich beim Arbeitsamt, war aber in Wirklichkeit ein Sozialamt, das sich nur noch auf Beschäftigungsangebote um jeden Preis konzentrierte und dabei seine übrigen Sozialhilfeaufgaben bereits vernachlässigte (Spindler 2002c; Scholz 2004); die Jugendabteilung Jobbörse Junges Köln erzielte ihren Haupterfolg durch den in den Folgen nicht genau erfassbaren Abgang von großen Gruppen junger Antragsteller (Spindler 2003). Weder diese negativen Seiten noch die ungeklärten Zuständigkeiten und Abgrenzungsprobleme oder die fachliche Kritik am praktizierten Casemanagement und die damals nicht seriös erfassbaren Kosten dieses Modells wurden je zur Kenntnis genommen.

Immerhin: Die Arbeit des Teilprojekts II führte zum Modul 6 des Berichts der Kommission Zusammenführung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe und das wurde als fast einziges Modul später mit der Verabschiedung des neuen Sozialgesetzbuch II (>Hartz IV<) auch umgesetzt.

Schließlich ist noch im Juni 2002 etwas mehr öffentlich im Positionspapier der Bertelsmann Stiftung Eckpunkte einer Reform von Arbeitslosen- und Sozialhilfe nachzulesen, das die bisher erarbeiteten Empfehlungen zusammenfasst. Erstaunlich ist das Nachwort: Die Bertelsmann Stiftung sei beim Verfassen des Papiers durch »eine Kommission aus unabhängigen Sachverständigen« beraten worden, denen auch für »die offene, konstruktive Kritik« gedankt wird. Von diesen 29 Kommissionsmitgliedern sind ca. 15 leitende Mitarbeiter von Bundes- und Landesministerien, kommunalen Spitzenverbänden und von der Bundesanstalt für Arbeit. Dann folgen aus dem Bereich kommunaler Träger Vertreter aus ... Köln, Krefeld, Hamburg, Osnabrück, Pirmasens, Zwickau und Herne - man kennt sich vom BiK! Dann kommen noch Herr Hartmann, Herr Kaltenborn und Herr Kruse, Herr Empter, Herr Frick und Frau Hackenberg und last not least Herr Christoph Kannengießer von der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände. Seit wann müssen Träger öffentlicher Aufgaben als unabhängige Experten eine private Stiftung bei einem Positionspapier über die Bestimmung ihrer Aufgaben beraten? Und seit wann sind eigene Mitarbeiter und Auftragnehmer unabhängige Experten? Da haben sich offenbar irgendwelche Koordinaten im Selbstverständnis verschoben.

Auch mag Herr Frick seine Patenschaft nicht ganz unter den Scheffel stellen. Mit dem Hinweis auf diese von der Stiftung erarbeiteten Quellen meldete er sich in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung zu Wort: »Jedes der untersuchten Länder könne größere Erfolge auf dem Arbeitsmarkt vorweisen als Deutschland, sagte Frank Frick, Arbeitsmarktexperte bei der Bertelsmann Stiftung, die an der Kommissionsarbeit beteiligt war« (»Peter Hartz wird in ganz Europa fündig«, FAZ 16.08.2002: 10. Der Bericht hat viel Ähnlichkeit mit dem von Alexander Jung: »Empfangspersonal statt Panzerglas« im Spiegelet. 26/2002: 28f und von Clemens Wieland im (Bertelsmann-)Forum 4/2002). Danach benennt er die übertragbaren Elemente aus den einzelnen Ländern. In seiner Auswertung der internationalen Erfahrungen setzt er sich dann zwar ein wenig von der Kommission ab und propagiert die leicht veränderte Bertelsmann-Schwerpunktsetzung, die das Gebiet noch stärker wettbewerblich durchdringen will, aber im Großen und Ganzen besteht Übereinstimmung, was Leiharbeit, Jobcenter, stärkere Zumutbarkeit und wettbewerbliche Elemente bei der Arbeitsvermittlung angeht.

Im August 2002 erschien dann endlich der Bericht der Hartz-Kommission.

Doch der wurde ja sehr rasch nur als Zwischenetappe zur Agenda 2010 begriffen. Aber immerhin war der Kommission gelungen, jedenfalls vor den Wahlen den Eindruck zu erwecken, es werde so etwas wie eine Arbeitslosenhilfe für alle geben und eine umfassende Betreuung durch die Arbeitsämter. Etwas, was viele sozialdemokratische Wähler oder auch Wohlfahrtsverbände, wie etwa Der Paritätische Wohlfahrtsverband (DPWV) ganz positiv aufnahmen. Dass das so ernst nicht gemeint war und nicht die Arbeitsämter für die Sozialhilfe, sondern das System der Sozialhilfe für die Arbeitslosenhilfebezieher erschlossen werden sollte (Spindler 2002c), das merkten viele erst später.

Und auch in der Konzeption der Personalserviceagentur (PSA) erkannte man, gerade wenn man das niederländische Vorbild vor Augen hatte, die Probleme schnell. Durchgesetzt in der Kommission hatte sich nach einem Insiderbericht der hessische Landesarbeitsamtsleiter Wilhelm Schickler, der das Modell der vermittlungsorientierten Arbeitnehmerüberlassung durch das berufliche Fortbildungszentrum der Bayrischen Wirtschaft anderen nationalen und internationalen Vorbildern vorzog. Weil sich das auch von der von Peter Hartz favorisierten Wolfsburger Personalserviceagentur stark unterschied, hat sich zur Sicherheit parallel zur Kommissionsarbeit zusammen mit Wilhelm Schickler eine ungewöhnliche Kooperation am Rande ergeben, die sich in einer weiteren Broschüre der Stiftung niederschlägt: Weil es für die PSA noch an detaillierten konkreten Konzepten fehle, »haben sich die Bertelsmann Stiftung, die Bundesanstalt für Arbeit und McKinsey & Company entschlossen, ihr know-how zu bündeln und parallel zur Arbeit der Kommission mit vereinten Kräften einen Beitrag zu leisten. >Gemeinsam sind wir stark< war hier das Motto [...]. Das Ergebnis dieser ebenso intensiven wie fruchtbaren Zusammenarbeit von hochrangigen Experten der beteiligten Institutionen« war die Broschüre Die Personal-Service-Agentur (PSA), die bereits Anfang Herbst 2002 vorlag und schon in den Kommissionsbericht eingespeist wurde (Fleckenstein 2004: 660f). Zu Löhnen in Höhe des Arbeitslosengeldes II oder ein wenig darüber, sollten ca. 375.000 Arbeitslose innerhalb von 5 Jahren arbeiten und vermittelt werden.

Diese Mühe war vergebens. Die niederländische Firma Maatwerk - in Deutschland bisher nur in einigen lokalen Sozialhilfevermittlungsprojekten (Hamburg u. a.) erfahren - hatte über 200 Aufträge für PSAen durch ein besonders günstiges Angebot an sich gezogen und hatte sich diesem Geschäft nicht gewachsen gezeigt. Unseriöse Abrechnung von Zuschüssen und schlechte Behandlung von Arbeitslosen ließ man ihr noch durchgehen (»Personal-Service-Agenturen sahnen Arbeitsamtszuschüsse ab«, FAZ 21.01.2004: 13, mit Verweis auf die reichlich beschönigenden IAB-Kurzberichte 1 und 2/2004; Mag Wompel: »Vor/an/gegen die Wand! Maatwerk - Die Geschichte einer fast typischen PSA«, Express 2004 Nr. 3: 1 und www.labournet.de), aber den Konkurs im Februar 2004 konnte man dann doch nicht abwenden (»Pleite nach Maß«, Spiegel /9/2004:99). Es gibt Anhaltspunkte dafür, dass das inzwischen stark zurückgegangene geförderte Verleihgeschäft von den Beschäftigungsgesellschaften durch den noch viel weniger geregelten und kontrollierten Verleih von Ein-Euro-Kräften form- und rechtloser bewerkstelligt werden kann (Spindler 2004; 2006). Profitiert von dem Vorgang hat allerdings die Leiharbeit in Deutschland allgemein, die aufgewertet und von arbeitsrechtlichen Beschränkungen befreit wurde (Schmid 2003a) und sogar von den Gewerkschaften mit einem Tarifabschluss honoriert wurde, der noch unter den Mindestarbeitsbedingungen in einigen Nachbarländern liegt. Damit hatte die gescheiterte PSA vermutlich ihren eigentlichen Hauptzweck erfüllt.

Am 7. März 2003 veranstalteten die Bertelsmann Stiftung und die Bundesanstalt für Arbeit dann noch eine gemeinsame Fachtagung Job Center - die lokalen Zentren Jur Integration und Beschäftigung, in der die konkreten Aufbauprobleme diskutiert und in einer gemeinsamen Broschüre festgehalten wurden. Den >Blick über den Zaun< ermöglichte die schon aus dem internationalen Workshop vom 22. Mai 2002 bekannte Lynda Rüssel aus Kent/UK, deren Vortrag unter der Überschrift From Vision to Reality die Stichworte »Managing the change«, »Leadership for change« abarbeitete und allerlei sozialtechnokratisches Know-how lieferte, einschließlich des »Mantra der Jobcentres Plus: Arbeit für alle die können, Unterstützung für die, die nicht können« - alles weitere entscheidet der Behördenmitarbeiter. Die Tagung wurde aufgearbeitet in einer gemeinsamen Broschüre Job Center. Konzeption und Diskussion der lokalen Zentren für Erwerbsintegration (verantwortlich: Helga Hackenberg, 2003). Dabei wird nach dem Work-first-Prinzip bereits erwogen, die Leistungsanträge erst nach Beratung und nachgewiesenen vergeblichen Arbeitsbemühungen der Arbeitslosen anzunehmen (ebd.: 46) und die Übertragung dieser Praxis auch auf den Arbeitslosengeldbereich angedacht. Noch deutlicher wird es bei den Perspektiven: »Eine tragfähige Lösung für die Integration arbeitsmarktpolitischer Dienstleistungen erfordert: [...] Eine starke Vereinfachung des SGB III, wobei das BSHG hier durchaus Modellcharakter für die Neugestaltung bei bestimmten Fragestellungen haben kann« (ebd.: 83f). Im Klartext bedeutet das zusammen mit den anderen Vorschlägen: Workfare und Fürsorgesystem für alle Arbeitslosen, auch für die Bezieher der Versicherungsleistung Arbeitslosengeld.

In diesem Zusammenhang steht vermutlich auch noch die 2003 im Auftrag der Stiftung erstellte Kurzexpertise: Zielsteuerung in der Arbeitsmarktpolitik - vom Ausland lernen? Die Beispiele Österreich und das Vereinigte Königreich von Helmut Hartmann.

Dabei wird hervorgehoben, dass Recht in diesen Ländern nur als allgemeiner gesetzlicher Rahmen, eine Art Hülle, existiert, während die konkrete Steuerung durch eine möglichst reduzierte, quantitative Ziel- und Erfolgsbestimmung, dezentrale Entscheidungsmöglichkeiten, nichtöffentliche Expertengremien oder über Delegation an außenstehende Dienstleister erfolgt. Dort gibt es weniger gerichtliche oder sonstige Kontrolle, nur noch Zielvereinbarung und Kontraktmanagement, kein bestimmtes, für den Bürger kalkulierbares und im Ergebnis beeinflussbares Verfahren und Ergebnis mehr. Er hat nur noch >Chancen<, aber keine subjektiven Rechte mehr. Vor diesem Hintergrund werden auch Anderungswünsche für das SGB III formuliert: Möglichst kurz soll es werden, möglichst wenig Rechte, möglichst große Handlungsspielräume für operativ tätige Akteure und ein einfacher, rechtlich und praktisch leicht praktizierbarer Sanktionsmechanismus (ebd.: 35f).

Die hier gelieferte Zusammenstellung verdeutlicht eines: Ohne die Vor-, Zwischen- und Mitarbeit der Bertelsmann Stiftung auf vielen Ebenen wären die Vorschläge der Hartz-Kommission und die folgenden gesetzgeberischen Aktivitäten fachlich und auch institutionell schon gar nicht umzusetzen gewesen.

Mit Hartz IV ist ein erster Durchbruch gelungen, der die zeitweiligen Schwächephasen der Politik mit kontinuierlicher strategischer Aktivität kompensierte. Umgekehrt muss auch Werner Eichhorst nachträglich der Politik ihren Anteil zugestehen: »Die Entwicklung der Vorschläge der Hartz-Kommission wäre ohne das >window of opportunity< (Zeitfenster) des >Vermittlungsskandals< nicht möglich gewesen. Erst durch die geschickte Nutzung dieser Gelegenheit durch die Bundesregierung zur Einsetzung einer Expertenkommission gelang es etablierte Reformblockaden in der Arbeitsmarktpolitik aufzubrechen.« Er liefert auch gleich noch sein Politikverständnis nach: »Gegenüber den etablierten parteipolitisch geprägten parlamentarischen Entscheidungsprozessen und auch im Vergleich zum blockierten >Bündnis für Arbeit< profitierte die Arbeit der Hartz-Kommission von ihrer pluralistischen Zusammensetzung, bei der Vertreter der Parteien und Verbände sowie der Wissenschaft nur eine untergeordnete Rolle spielten. Prägender waren Unternehmer und Unternehmensberater.« Da macht es für ihn auch nichts, dass die »Verständigung innerhalb der Kommission [...] nur um den Preis teilweise widersprüchlicher oder mehrdeutiger Formulierungen erreicht werden« konnte und eine >eins zu eins<-Umsetzung gar nicht möglich gewesen wäre. Entscheidend sei, dass sie »wesentliche Impulse zu strukturellen Reformen des deutschen Beschäftigungssystems geliefert«, »die Notwendigkeit weitergehender Veränderungen veranschaulicht und damit die >Agenda 2010< erst ermöglicht« habe (Eichhorst 2005).

Ähnlich bewerten die beiden Kommissionsmitglieder Günther Schmid und Werner Jann die mehr volkspädagogische Wirkung der Kommission, wenn sie 2004 ihr Buch Eins zu eins? Eine Zwischenbilanz der Hartz-Reformen am Arbeitsmarkt damit vorstellen, dass zwar bei einzelnen Modulen die Erwartungen zu hoch gesteckt gewesen wären, die Kommission dennoch aber »zum ersten Mal ein kohärentes Gesamtkonzept für einen modernen und flexiblen Arbeitsmarkt vorgelegt, eine klare Agenda für die Reformdiskussion vorgegeben und eine nachhaltige Reformbewegung in Gang gesetzt« habe (zitiert nach http://www.wz- berlin.de/publi-kation/buecher2004.de.htm ; 14. Dezember 2006). Insofern sei »ein Lernprozeß im Geiste des Gesamtkonzepts wichtiger als eine mechanistische Eins-zu-eins-Umsetzung«.

Und abschließend auch noch der Blick von Frank Frick auf die Hartz-Kommission: Unter der Überschrift »Reform-Lehrstück« kommentiert er die Voraussetzungen und Gründe für die erfolgreiche Kommissionsarbeit:

•    Skandal um gefälschte Vermittlungszahlen: in dieser institutionell verkrusteten, korporatistisch geprägten, föderalistisch verfassten und lobbyistisch unterwanderten Republik gibt es wirkliche Reformchancen nur noch angesichts eines handfesten Skandals.

•    Der Vergleich als Aufbruch aus der Lethargie: Die Menschen waren nicht bereit, tatenlos zuzuschauen, wie Arbeitslosigkeit lediglich verwaltet wird. Wenn die Nachbarländer Dänemark, Niederlande, Großbritannien, Schweiz und Österreich derartig erfolgreich Beschäftigung aufbauen, werden in einem Wahljahr Erwartungen geweckt.

•    Berufung geeigneter Personen: Vollblutpolitiker saßen nicht in der Kommission -niemand hatte ein Interesse daran, kurz vor der Wahl unangenehme Maßnahmen zu vertagen und statt dessen Wahl- und Sonntagsreden in Berichtsform vorzulegen. Auch handelte es sich nicht um institutioneile Beteiligungen - die Kommissionsmitglieder bildeten zwar die wichtigen gesellschaftlichen Gruppen ab, waren aber als Personen berufen und erwehrten sich erfolgreich der Instrumentalisierung.

•    Ein mutiger Vorsitzender: Peter Hartz hat den Auftrag des Kanzlers zum Umbau der Bundesanstalt für Arbeit eigenmächtig ausgeweitet. Die Halbierung der Arbeitslosigkeit erschien ihm zu Recht als erstrebenswertes Ziel.

•    Kluge Hintergrundarbeit: Während die Kommission tagte, analysierte und diskutierte, wurden hinter den Kulissen die Spielräume ausgelotet und die heiligen Kühe identifiziert. Heraus kam das erfolgversprechendste Reformpaket der deutschen Arbeitsmarktpolitik (Frick 2002b: 22).

Hier formuliert sich ein Selbstverständnis, ganz in dem Sinn wie Gunter Thielen es für die Stiftung schildert: Policy Analysis und strategische Politikberatung »werden auch bei uns in dem Maße an Bedeutung zunehmen, in dem die großen Parteiapparate und politischen Stiftungen durch ihre unaufhaltsame Überalterung, hemmungslose Interessenpolitik und überbordende Bürokratie erstarren. Die Bertelsmann Stiftung hat künftig die Möglichkeit aus ihren Kompetenzfeldern heraus hochagile Think Tanks zu bilden, in denen junge Menschen zu Ideenbrokern werden. Ein Mutterschiff mit vielen kleinen Schnellbooten; das ist der Flottenverband, mit dem die Bertelsmann Stiftung künftig im Wettbewerb der politischen Ideen kreuzen wird« (Thielen, 2002: 26).

Am Hartz-Beispiel zeigt sich, dass es nicht nur Ideenwettbewerb, nicht nur fleißige Hintergrundarbeit ist, sondern in der Summe ein strategisch aktives Agieren und Vor-Auswählen unter handverlesenen Partnern und ideologischen Positionen und das, wie man so schön sagt, >finanziell gut gepolstert<. Insofern ist die Trennung zwischen Politikakteuren und Zuarbeitern, die Fleckenstein noch glaubt treffen zu können (Fleckenstein 2004: 669), und die ihm vermutlich aus sehr unterschiedlichen Gründen von seinen Gesprächspartnern nahegelegt wurde, nicht einfach aufrecht zu erhalten. Und auch Günter Schmid, der ansonsten ein recht informatives Bild des Netzwerks der Hartz-Kommission zeichnet (Schmid 2003b: 77), verschleiert den Einfluss der Stiftung durch drei mysteriöse >Einfluss<-Pfeile mehr, als dass er ihn erhellt. Dabei fehlt auch noch ein wichtiger vierter Pfeil im Bereich Presse/Medien vollständig, der sich keinesfalls nur auf die Bertelsmann-Organe beschränkte.

Wenn man die hemmungslose Sehnsucht nach einer vollständig widerspruchsfreien Gesellschaft, zu der sich Peter Hartz später bekennt (Hartz: »Ich habe einen Traum« in: Die Zeit Nr. 42, 13.10. 2005; dazu auch Jäger: »Hartz träumt, Wenn ich die Regierung wär: Peter und die Tafelrunde«, FAZ 14.10.2005: 43), seine Vorstellung von der mittelalterlich-feudalen Tafelrunde der Sozialreformer, vom wunderbaren, sympathischen, liebevollen Alleinherrscher, der mit seinem Leben für den Abbau von Arbeitslosigkeit haftet, in die Analyse mit einbezieht, dann stellt sich die Frage, wer in der Kommission Akteur war und wer Zuarbeiter, womöglich noch einmal ganz neu.

Resümee: Netzwerkarbeit mit demokratiefeindlichem Kern

Was ist an der beschriebenen Entwicklung kritisch?

Es ist das gute Recht einer jeden Regierung, den mit der Politikberatung zu beauftragen, der ihr sympathisch ist. Es ist das gute Recht eines jeden Unternehmers, der meint, etwas zur Verbesserung der Gesellschaft beitragen zu können, eine Stiftung zu gründen und Themen bearbeiten zu lassen. Dass sich dabei Gleichgesinnte treffen, wird jeweils unvermeidlich sein.

Doch wer öffentliche Aufgaben erfüllt, Gesetze verändern will, die in Gestaltungsrechte und Lebenschancen von Millionen Bürgern eingreifen, der muss sich der öffentlichen Auseinandersetzung stellen. Die Mitwirkenden müssen ihre gesellschaftspolitischen und wirtschaftlichen Ziele offen legen, die Öffentlichkeit muss den Prozess nachvollziehen, erkennen können, wer welchen Einfluss ausübt und welche Konsequenzen das Vorgehen hat. Das war schon angesichts der inoffiziellen Aufträge des Bundespräsidenten Roman Herzog, der auf dem Gebiet eigentlich keine Kompetenz hatte (Frank Frick: »Der Präsident suchte ein neues Thema und wir hatten eines«, Schumann 2006), und aus dem Kanzleramt durch Bodo Hombach bei gleichzeitiger Niederlage mit dem offen politisch vorgestellten Schröder-Blair-Papier, nicht eingehalten. Was mir besonders auffiel, war, dass sich seit der zunehmenden Netzwerkarbeit durch die Bertelsmann Stiftung die Akteure überhaupt nicht mehr mit Gegenmeinungen und Kritik auseinandergesetzt haben, Gegenargumente praktisch an einem Panzer der Selbstgewissheit abprallten, die Wahrheit bereits erkannt zu haben. Ein deutlicher Bruch im Politikstil bestand darin, keine Betroffenenorganisationen mehr zur Beratung zuzulassen, wie in früheren Sozialhilfeprojekten, und bei Tagungen oder den Anhörungen zu Gesetzesentwürfen nicht mehr wie früher wenigstens pro forma noch kritische Stimmen oder profilierte Vertreter von Verbänden und verschiedenen gesellschaftlichen Kräften zu Wort kommen zu lassen. Auch der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge, der bei derartigen Vorhaben in der Vergangenheit mit Vorarbeiten, Koordination und begleitenden Gutachten beauftragt wurde, war diesmal nicht eingeschaltet. Das spontan formulierte und offenbar bertelsmannkonforme Pluralismus- und Gesellschaftsverständnis von Werner Eichhorst und Frank Frick liefert hierfür natürlich den Schlüssel. Wenn sie meinen, die Vertreter aller gesellschaftlichen Gruppen seien an der Arbeit beteiligt gewesen (Schumann 2006), dann haben sie nur noch handverlesene Mitglieder ausgewählter Gruppen vor Augen. Man hat offenbar auch besonders darauf geachtet, möglichst keine Sozialjuristen mehr einzuladen, jedenfalls keine, die mit dem Gebiet langjährig vertraut waren, und keine Wissenschaftler, die dem bestehenden Sozialstaat noch ein bisschen was abgewinnen konnten, beizuziehen. Nicht dass man deren Argumente hätte übernehmen müssen, aber Kritik wahrzunehmen und sich damit auseinanderzusetzen ist etwas anderes, als sie totzuschweigen. Offensichtlich waren die Anhänger sozialen Rechtstaats, die Gegner von Workfare-Modellen, die sozialen Dienstleister und Berater, die sich mit ihren Angeboten noch den Arbeitslosen und ihren Interessen verbunden fühlen, als Vetospieler inoffiziell identifiziert und zielstrebig aus den Vorbereitungen ausgeschlossen worden. Die von Bertelsmann eingerichtete Arbeitsgruppe ist nicht nur in der entscheidenden Zeit, sondern bis heute ein Geheimbund geblieben, was die jeweiligen Mitglieder, die Arbeitsgebiete und vor allem die Arbeitsaufträge angeht. Selbst die erstellten Materialien und Arbeitspapiere, die häufig nur zufällig für gewisse Zeit im Internet auftauchten, sind einer unabhängigen wissenschaftlichen Untersuchung und Bewertung nicht zugänglich. Auffällig ist, dass diejenigen, die sich mit der Tätigkeit der Stiftung befassen, praktisch auf nachträgliche Interviews mit Vertretern der Stiftung angewiesen sind (Fleckenstein 2004, Pautz 2006, Schumann 2006), durch die die Informationen aber anders als beim Einblick in vollständige Originaldokumente den neuen Gegebenheiten entsprechend gesteuert werden können. Der Wegfall des bik-online-Infopools machte das zuletzt noch einmal ganz deutlich.

Es war eine sehr raffinierte Form der Einflussnahme auf die deutsche Sozialpolitik, die effektiv war, ohne sichtbar zu werden. Frank Böckelmann hat das einmal so gekennzeichnet: »Es ist keine Frage, dass sich vieles ändern muss. Aber als Leser und Zuschauer gewinnt man heute den Eindruck, einem geschlossenen, fast totalitären Spektrum weniger und einander sehr ähnlicher Meinungen gegenüberzustehen.« Es scheine, »dass fast alles was man hört oder liest, in gewisser Weise vorsortiert und aufeinander abgestimmt ist [...]« (Rötzer 2004). Und so fühlten sich nicht nur die Laien als Zuschauer, sondern auch viele Fachleute, die sich lange mit dem Bereich befasst haben und durchaus etwas zur Weiterentwicklung hätten beitragen können. Der Fokus der Politik wurde so nicht erweitert, sondern im Gegenteil verengt und so kanalisiert, wie es offen agierende Interessengruppen kaum zu erreichen vermögen.

Das Ganze wird auch nicht dadurch relativiert, dass sich Wissenschaftler aus renommierten Forschungseinrichtungen wie etwa MPIfG oder WZB (Pautz 2006: 6) mit sehr ähnlichen Strategien in die Politikberatung drängen und ihren grenzenlosen Datenhunger, ihre Bedürfnisse nach Evaluierungsmöglichkeiten und Träume vom Aufbau einflussreicher nationaler Politikberatungsinstitutionen (Schmid 2003b: 81) gegenüber der Notwendigkeit normativen Schutzes von sozialen, demokratischen und Persönlichkeitsrechten der Bürger in den Vordergrund schieben.

So hatte man dann genau den Boden für eine radikale Veränderung geschaffen, die endlich einmal ohne Bedenkenträger aus den verschiedensten Bereichen durchgeführt werden konnte; auch unter Inkaufnahme der vielen immanenten handwerklichen und organisatorischen Mängel, die dadurch geradezu vorprogrammiert waren. Man hat ja nicht nur Millionen Betroffene durch Hartz IV - die neue Grundsicherung für Arbeitsuchende, das Sozialgesetzbuch II - verunsichert, sondern auch Hunderttausende von Behördenmitarbeitern (Seil 2006) und sozialen Dienstleistern; ein juristisches und organisatorisches Chaos inszeniert, das seinesgleichen sucht und sogar erfahrene Softwareentwickler wie die Firma Prosoz an den Rand des Ruins trieb. Und wenn sich die Folgen gegenwärtig noch in zu vielen Gerichtsprozessen niederschlagen, dann wird man das auch bald durch die Einführung einer Sozialgerichtsgebühr oder durch die Abschaffung der spezialisierten Sozialgerichte in den Griff bekommen. Oder die Bertelsmann Stiftung initiiert ein

Sozialrichterprojekt zur effektiven und effizienten Abwicklung von SGB-II-Verfahren - mit Entwicklung einschlägiger Kennzahlen.

Die Politik, und in diesem Fall ganz besonders die sozialdemokratische Politik, die durch ihre Auftragsvergabe für die gesamte Entwicklung in erster Linie verantwortlich ist, hat sich durch dieses Vorgehen die falsche Sicherheit bestellt, alle Fachleute seien sich einig, das Ausland hätte die verschiedenen Modelle zu aller Zufriedenheit bereits implementiert, hätte problemlos durch Aufbau einer neuen Organisation zwischen Arbeitsamt und Kommunen die Arbeitslosigkeit bekämpft und vieles mehr. Dieses Ausmerzen von fachlichen Gegenstimmen, demokratischer Willensbildung und umfassender Bürgeraufklärung, das ist für mich das Gefährliche und der demokratiefeindliche Kern dieser zugestandenermaßen perfekten Netzwerkarbeit, die zielstrebig strategisch günstige >Zeitfenster< abwartet, um lange vorbereitete Projekte umsetzen zu können. Ob das dann >Florida Rolf ist oder ein angeblicher Vermittlungsskandal (bis heute wird nicht ausgewiesen, welche Vermittlungen auf mehr oder weniger zielgerichtete Aktivitäten der Behörde zurückzuführen sind, dafür werden neuerdings die bis zu 500.000 Zuweisungen in Ein-Euro-Jobs als Vermittlungen mitgezählt) oder ein nackter Partner einer Arbeitslosen auf dem Balkon, das ist dann letztlich gleichgültig. Irgendwas lässt sich, vor allem wenn man auch noch über ein Mediennetzwerk verfügt, immer zielstrebig hoch kochen. Es stehen dem in Deutschland keine verlässlichen, profilierten Netzwerke gegenüber, die die Gesellschaft über die Risiken und Nebenwirkungen dieser hochkomplexen, sozialtechnokratischen Projekte aufklären. Im Gegenteil, über die Rolle der gewerkschaftsnahen Stiftungen, der Friedrich-Ebert-Stiftung (Pautz 2006: 8) und der Evangelischen Akademien in diesem Prozess würde sich vermutlich eine weitere kritische Untersuchung lohnen.

Auch wenn man bei Bertelsmann bescheiden darauf hinweist, dass man noch nicht die vollständige Macht über die Gesetzgebung habe und dass über Hartz IV schließlich andere entschieden hätten (Schumann 2006): Die Hartz-Kommission hat sich mit Jobcentern, der neuen Zumutbarkeit und der Zusammenführung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe seit Februar 2002 beschäftigt, die Arbeitsgruppen der Bertelsmann Stiftung haben schon seit 1999 mit vielen Fachleuten an diesem Thema zielstrebig gearbeitet und durchgängig die Verschlechterung der Rechtspositionen von Arbeitslosen propagiert. So konnte sich die Hartz- Kommission auf die Arbeiten von Bertelsmann und die Politik auf die Vorschläge der Hartz-Kommission beziehen, obwohl weder die Evaluierung verschiedener Modellprojekte noch die viel schwierigere Neuordnung der Gemeindefinanzreform einigermaßen seriös vorangekommen waren (Tegtmeier 2003).