Über den Versuch, aus Bibliotheken marktschnittige Wissensund Kompetenzzentren zu basteln
»Ums Buch ist mir nicht bange. Das Buch hält sich noch lange. [...]
Die meisten anderen Medien tun sich von selbst erledigen. Kaum sind sie eingeschaltet, heißts schon: Die sind veraltet Und nicht mehr kompatibel -marsch in den Abfallkübel [...].«
(Robert Gernhardt, 2001)
Die Bertelsmann Stiftung mischt seit einiger Zeit bei der Umgestaltung der Bildungsund Kulturlandschaft kräftig mit. Aus traditionellen, kameralistisch verwalteten Bibliotheken und Büchereien sollen leistungsorientierte sog. Kompetenz-, Hybrid- und Wohlfühlbibliotheken der Informationsgesellschaft geformt werden. Thomas Ristow analysiert diese politischen Transformationsstrategien und die dabei auftretenden Widersprüche.
Bedingt durch die im letzten Viertel des vergangenen Jahrhunderts einsetzende Phase des neoliberalen Kapitalismus werden heute zunehmend auch die kameralistisch ausgerichteten Bibliotheks- und Bildungsinstitutionen ins Universum der sog. Informations- und Wissensgesellschaft gestoßen.
Sogar der Gebrauch des manchmal inflationär benutzten Adjektivs >neoliberal< ist hier angemessen, weil es sich um schon länger anhaltende Umkehrprozesse handelt. Die Privatisierungsmanie: Der sog. Rückbau des Sozialstaates, die Reduktion von Regulierungsaktivitäten durch die öffentliche Hand sowie die Konzentration auf klassisch-liberale »Kernaufgaben« (O. Ullrich). Nachdem die profitträchtigen Energieversorgungs-, Post-, Bahn- und Telekombereiche privatisiert (vgl. ausführlich Rügemer 2006: 62ff) worden sind, geraten auch andere, weniger interessante öffentliche Güter in den Fokus (FAS 5.12.2004) kapitalistischer Begierden. Man kann also sagen, dass durch die »Staatskapitalprivatisierung« (Zeuner 1999: 287) die Konditionen heute für die Privatisierung von Universitätskliniken (z. B. Uni-Klinik Gießen-Marburg, Rheinische Klinken), des ÖPNV (z. B. cross border leasing) und der nationalen Verkehrsinfrastruktur (z. B. Autobahn-Maut, Brücken- und Tunnelgebühren) morgen für die Kommunalverwaltung (East Riding, Yorkshire) oder den Strafvollzug (JVA Hünfeld, Hessen) und übermorgen für Teile des gesellschaftlichen Wissens - zum Beispiel Schulen (Rügemer 2006a: 10) - günstig sind.
Da auch Bibliotheken mit einem spezifischen Merkmal des kapitalistischen Systems, der fortschreitenden Privatisierung öffentlichen Eigentums1, konfrontiert werden, soll nachfolgend über die Reise der wissenschaftlichen Bibliotheksszene in die unbekannten Regionen des »informationeilen Kapitalismus« (M. Castells) berichtet werden. Das Bibliothekswesen und die Deutsche Nationalbibliothek1 haben also Fahrt aufgenommen: Von den seichten Gewässern der sog. Bestandserhaltung in die Untiefen der »anarchischen Wirtschaftsordnung« (Ex-Bundesminister H. Geißler) der Informationsgesellschaft.
Namen wie Nevermann, Schäfer, Nida-Rümelin, Weiss (parteilos) oder Neumann (CDU) sind relativ problemlos in die ministeriell-politischen Kästchen2 einzuordnen, die Mitglieder der Bibliothekselite kommen aus verschiedenen, allgemein kaum bekannten Institutionen? Diese Kultur-, Bildungs- und Bibliotheksreformer haben sich den neoliberalen Trends angeschlossen und sich die vom Staat geförderte und die von der Wirtschaft geforderte Reorganisation der Gesellschaft auf die Fahnen geschrieben - und natürlich ist eines der größten Medienunternehmen Europas und seine »Denkfabrik« (M. Bennhold) ebenfalls mit am Ball.
Wissenschaftliche Landes-, Hochschul-, National- und Spezialbibliotheken sollen »Kompetenzzentren« (H. Neuroth) der Wissensgesellschaft werden, die restlichen Büchereien (wenn sie nicht geschlossen werden) zu sog. Frequenzbringern oder »Wohlfühlbibliotheken« (Dahm 2005: 6) mutieren. Die Stiftung hat dafür mehrere bildungspolitische Projekte ins Leben gerufen - eines davon nennt sich Bibliothek 2007.
Schon in den 1990er Jahren des letzten Jahrhunderts wird von einem Bibliotheksmanagement-Spezialisten in Hamburg ein »inflationärer Werteverlust« (Bussel: ohne Seitenzähl.) im bibliothekarischen Berufsfeld konstatiert. Auch Prof. Hobohm (FH Potsdam) sieht das Bibliothekswesen Ende der 1990er Jahre in der Krise. Gerhard Kissel (HAW Hamburg) folgert, dass die Bibliotheken die weltweiten Megatrends genauer ins Auge fassen müssten, um das »Bibliothekswesen konsequent auf die Anforderungen von Gegenwart und Zukunft« auszurichten, und Hans-Christoph Hobohm hält die von ihm ausgemachte Krise für zwingend notwendig, weil ohne sie keine »Lernprozesse« in Gang gesetzt werden können, die bewirken, dass sich die Bibliotheken von den »veralteten Konzepten« trennen (Hobohm 1997: 300).
Doch während Kissel und Hobohm in den Folgejahren über die vermeintlichen Ursachen dieser bibliothekarisch-ideologischen Baisse spekulieren, ist eine handverlesene 20 Personen zählende Gruppe von Bibliotheksspezialistinnen und -Spezialisten in der Stiftung des Medienkonzerns zum Projekt-Briefing angetreten. Die Mitglieder der sog. Steuerungsgruppe und das Verfasserteam der sog. Expertengruppe gehören mehrheitlich zur Elite des Bibliothekenspektrums.3 Ausfluss dieses
Projektes ist u. a. eine im Verlag der Stiftung, erschienene Propagandabroschüre deren »politische Werbesprache« (D. Gaus) unter dem Titel Strategiekonzept firmiert.
Nach Meinung von Verdienstkreuzträger Dr. Georg Ruppelt6 sind auch Bibliotheken »Teil des internationalen Netzes der Informationsversorgung« (2005a: 169). Doch das, was Kissel zuvor noch als einen zu beachtenden Trend sah, wurde im 2007er-Projekt (2007: 11, 34) zum zentralen »Erfolgsfaktor im globalen Wettbewerb« stilisiert. Da er und die Projektgruppe davon überzeugt sind, dass Information und Wissen »zentrale Rohstoffe für die Wettbewerbsfähigkeit eines Landes« (2007: 22) sind, geht es ihnen u. a. darum, Deutschland als »Wissensgesellschaft« und Bildungsland international ganz oben - wie im industriellen Exportbereich -zu positionieren (ebd.: 11; FAS 3.4.2005). Auch bei unserem linksrheinischen Nachbarn denkt man ähnlich: »kulturelle Aktivitäten sind [...] kein Selbstzweck, sondern stärken unsere Exportkraft« (Jeanneney 2006: 70), so das Credo des Chefs der französischen Nationalbibliothek (BNF).
Weil die deutsche Bibliothekselite ebenfalls gerne in die »Zukunftsfähigkeit unserer Gesellschaft« (Ruppelt 2005a: 169) investieren möchte, wird mit dem sog. Strategiekonzept versucht, auf breiter Front Lobbyarbeit zu betreiben, um die darin enthaltenen Ideen und Visionen7, z. B. die einer sog. Bibliotheksentwicklungsagentur (BEA) voran zu treiben. Diese BEA soll als »Innovationsmotor« arbeiten (2007: 28), um ein zukünftig mit benchmark, ranking und anderen betriebswirtschaftlichen Schmiermitteln zu steuerndes Bibliothekswesen in einem »neu gestalteten föderalen System« (ebd.: 34) zu verankern. Mit den im Projekt »inspirierten Prozessen« sollen außerdem »neue Impulse« (Seefeldt 2005: 14) gegeben, Innovationen und Kooperationen ausgedehnt und zentral gesteuert werden, denn nur ein sog. Bildungs- und Informationsgesetz auf Bundesebene sei langfristig die richtige »Lösung« (ebd.: 16). Als weitere »Kernaufgaben« (2007: 28) hat die BEA Förderprogramme zu initiieren, Qualität zu definieren, die Entwicklungsplanung zu sichern, die Effizienz zu steigern und die Kundenorientierung usw. zu fördern. Geplant ist außerdem der systematische Aufbau »effektiver und effizienter Koordinations- und Kooperationsformen« (ebd.: 24), um verbindliche Rahmenpläne und Standards
mationsmanagement [Ex-BISJ d. Uni. Oldenburg / BIB / 2007). Auflistung der Steuerungs- und Expertengruppe unter: www.bibliothek2007.de
6 C. Wulff (niedersächsischer Ministerpräsident) anlässlich der Verleihung des Ordens im November 2005 über Ruppelts Verdienste um das deutsche Bibliothekswesen: »Georg Ruppelt ist eine Institution«.
7 Beraterfirmen die in den Verwaltungen bei der Erstellung von output-orientierten Modellen und Dienstleistungsprodukten aktiv sind, leben ebenfalls von der Erzeugung von Controlling- und Evaluierungsvisionen (vgl. ausführlich Resch 2005: 208ff). H. Schmidt (Ex-Bundesminister u. -kanzlet): »Wer Visionen hat, sollte zum Arzt gehen«, (vgl. auch Herrmann 2005: 47)
entwickeln zu können. So ist es nicht ganz abwegig, dass ein kritischer Bibliothekar von der Universität Lüneburg in dem Modell der BEA »Ähnlichkeiten mit dem schon genannten CHE« sieht (Gaus 2005: 282) allerdings mit einem entscheidenden Unterschied, dass die BEA auch 2007 im Gegensatz zum CHE Fiktion bleiben wird.
Doch damit nicht genug: Als gemeinnützige Stiftung soll die BEA Teil einer zusätzlich auf Bundesebene neu zu gründenden Stiftung mit Schwerpunkt Bildungsinnovation werden. Partner dieser omnipotenten Bildungsinnovationsagentur sollen der Bund, die Länder, die Kommunen und Wirtschafts- und Bibliotheksinstitutionen werden. Die finanzielle Basis soll sich aus einem Grundvermögen, Zustiftungen, Drittmitteleinforderungen usw. zusammensetzen. Zusätzlich will man diese nach »unternehmerischen Verständnis« zu führende Agentur (2007: 32) mit der Gründung eines (nicht genauer bestimmten) Innovationsfonds ergänzen, der aus verschiedenen Quellen (vermutlich ähnlich wie bei den dänischen Institutionen, dort stammt das jährliche Budget zu 14 % aus nationalen Fonds- und Lotterieerlösen [ebd.: 33]) oder auf Refinanzierungen (vermutlich durch einträgliche Machbarkeitstudien oder sog. Gutachten) gespeist werden soll.
Innovationen können nur dann umgesetzt werden, wenn das Alte, das vielleicht sogar ein Hindernis bei der Entfaltung des Neuen darstellt, vernachlässigt oder gar zerstört wird. Die Innovation ist die Mutter der »Wettbewerbsfähigkeit« (ebd.: 8, 11, 21ff) - auch der herbeiphantasierten. Innovationen haben immer einen Preis, diesen Preis kann man beschönigend mit dem Begriff der »schöpferischen Zerstörung« (J. Schumpeter) belegen. Ein Beispiel: So empfahl der sächsische Landesrechnungshof »im Jahre 2003 dem Freistaat, seine Jahrhunderte alten Archive zu digitalisieren und sie anschließend mehrheitlich zu makulieren. Der prognostizierte ständig wachsende Magazin- und Mittelbedarf der Staatsarchive war der Grund für diese Empfehlung. Von vielen Seiten wurde daraufhin nachgewiesen, dass eine Komplett-Digitalisierung keineswegs kostengünstiger, sondern teurer sein wird als die Originalbewahrung; vom Kulturgut-Verlust ganz abgesehen« (Frühauf: 3). Wenn der Landesrechnungshof auf der Höhe der Zeit gewesen wäre, hätte er statt der Makulierung die Verhökerung der Bestände präferenzieren sollen. Dass so etwas nicht an den Haaren herbeigezogen ist, sei an der British Library belegt: Im Herbst 1999 hat sie eine umfangreiche Sammlung älterer ausländischer Zeitungen (z. B. die New York Herald Tribüne) »in einer blinden Auktion verscherbelt.« (Baker 2005: 15) Wenn man Nicholson Bakers »äußerst gewissenhaft recherchierte« Darstellung (W. Wächter) weiter liest, stellt sich schnell heraus, dass sich die sächsischen Verwaltungsbeamten auf renommierte in- und ausländische Vorreiter berufen könnten. Schon 1996 trug Prof. Dr. Hartmut Weber (Präsident des Bundesarchivs in Koblenz) auf einer Konferenz (Thema: Choosing of Preserve) in Leipzig vor, dass das Ziel konservatorischer Maßnahmen bekanntlich darin besteht »die langfristige Zugänglichkeit von Kulturgut sicherzustellen. Die zweite Frage bezieht sich auf den Grad der Wirtschaftlichkeit.« Und weiter führt er aus, dass »auch die nachträgliche Kassation (Vernichtung von Unterlagen; T. R.) übernommener Bestände kein Tabu sein« darf.4 Aktuelle Fälle in der BRD sind z. B. die Veräußerung wertvoller Inkunabeln bzw. einzigartiger Drucke aus Kirchenbibliotheken, die auf Wunsch der Unterhaltsträger (z. B. Baden-Württemberg) aus Kostengründen verkauft bzw. verauktioniert worden sind. Hier zeigt sich, dass die oben genannte Schumpetersche Schöpferkraft im Schoß des globalen Archivwesens fruchtbar ist. Um traditionelle Kulturgüter in den Papiercontainer werfen zu lassen, bedarf es also keiner BFA, die zurzeit grassierende Digitalisierungs-Pandemie der sog. politischen Entscheidungsträger reicht völlig aus, die Beseitigung oder Veräußerung traditioneller Bestände und Werke auch hier langsam salonfähig zu machen.
Die staatliche Finanzverwaltung und das behördliche Herrschaftsgehäuse ruhen immer noch weitgehend auf den alten preußisch-kameralistischen Fundamenten. Diese rechtlich fixierte Inputausrichtung wirkt sich auf die Umorientierungsbestrebungen »einengend« aus (2007: 13). Man wird also auf ministerieller Ebene nicht umhin kommen, irgendwann eine betriebswirtschaftliche Rechnungslegung (vgl. ausführlich Bolsenkötter 2000: 7ff), d. h. eine sog. outputorientierte Haushaltsführung einzuführen. Das bedeutet, dass das Haushalts- und Finanzrecht sowie andere tangierende Rechtsformen umfassend geändert werden müssen. Obwohl bereits Ansätze zur Reformierung des öffentlichen Dienstes auf einem Nebenschauplatz, z. B. durch das sog. Eckpunktepapier des Deutschen Beamtenbundes (dbb) zu erkennen sind, sind bisher in diesen Bereichen fast keine relevanten Aktivitäten erkennbar. Dies ist nur auf den ersten Blick erstaunlich, ist doch das Beamtensystem administrativ, politisch und ideologisch in Deutschland5 so tiefgreifend verankert, dass deren Umjustierung nicht so problemlos durchzuziehen ist wie mit anderen Gesellschaftsschichten - zum Beispiel im Arbeitslosen- und Sozialhilfebereich.
Auch das Stiftungsrecht, das neoliberalen Vorstellungen entsprechend nach wie vor auf der Staatsvorstellung des 19. Jahrhunderts beruht, spiegelt folglich, so die Stiftungsreferenten Feddersen und Schwertmann, auch auf Länderebene nicht mehr Erfordernisse einer »modernen Bürgergesellschaft« wider. (Schwertmann 2004: 24) Das Bestreben, dieses zu deregulieren, um bundesweit vereinheitlichte und »einfachere Stiftungslösungen« zu erhalten (Feddersen 2000: 19), stößt auf allgemeine Zustimmung (vgl. BtDr. 14/8277; SZ 5.10.1999). Der Grund, warum er und auch die Projektmitglieder überzeugt sind, dass die Rechtsform einer Stiftung zumindest für »größere Bibliothekssysteme« (Pallasch 2006: 11) gut geeignet sei, ist nachvollziehbar, - liegt doch der besondere Reiz von Stiftungen darin, dass sie »weitgehend frei von direkter interner und externer Kontrolle« sind (Anheier 2000: 13). Obwohl im Jahre 2002 das Gesetz zur Modernisierung des Stiftungsrechts in Kraft trat, sind auch hier »wenig Bewegungen [...] im politischen Raum zu verzeichnen« (Schwertmann 2004: 66). Ruppelt vertritt sogar die Ansicht, dass sich gegenwärtig die rechtlichen Entfaltungsmöglichkeiten durch die Veränderungen im Kommunal- und Länderrecht eher verschlechtert haben (Ruppelt 2005).
Zwar will die parlamentarische schwarz-rötliche Koalition die Kompetenzen von Bund und Ländern entzerren, doch in der Bildungspolitik soll dem »Bund und den Ländern weitgehend die Zuständigkeit« erhalten bleiben (FAS 13.11.2005). Offen ist auch, ob mit der Fortsetzung der »Diskussion über eine grundsätzliche Steuerreform« (Schwertmann 2004: 67) tatsächlich Bewegung in die Reformierung des Stiftungsrechts oder der Finanzverwaltung kommt. So ist anzunehmen, dass eine Fortsetzung der Debatte über die sog. Föderalismusreform innerhalb der großen Koalition den politisch randständigen Bibliotheken wenig bringen wird -sehr zum Ärger der nationalen Bibliothekselite, die gerne die sog. coordinating authority mit einer übergreifenden Regulierungsinstitution (z. B. mit der BEA) auf Bundesebene übernehmen würde (vgl. 2007: 16) -, denn das Bildungswesen wird bis auf weiteres in der »Zuständigkeit« der Bundesländer, Städte oder Kommunen (Reul 2006: 6) bleiben.
Aktive Bildungs- oder Bibliothekspolitik ist ein Teil des gesellschaftlichen Reproduktionsprozesses. Der Staat übernimmt dabei die gesellschaftlichen Aufgaben, die eine Privatwirtschaft nicht aufgreifen will oder kann. Die Öffnung schulischer
sklaven in die Fabriken des NS-Staares zu zwingen, wird sich heute, auch wenn man diese Spezies nicht mehr so recht lieb hat, nicht geräuschlos umjustieren lassen. Außerdem wird der Beamte in den verbleibenden Bereichen (Legislative, Exekutive, Judikative) staatlicher Aktivitäten noch gebraucht.
und universitärer Bildung (BAföG, sog. Zweiter Bildungsweg usw.) für Menschen, die nicht zu der gesellschaftlichen Elite gehörten, war ab Mitte der 1960er Jahre notwendig, weil u. a. die alten Strukturen nicht genügend qualifizierten Nachwuchs für die Produktivkraftentwicklung in den imperialistischen Zentren hervorbringen konnten (vgl. ausführlich Fülberth 2005: 238f; Huisken 2005: 36ff).
Heute, in der Schlussphase dieses goldenen Zeitalters, ist die klassische Industriearbeit und die Vollerwerbstätigkeit durch prekäre Situationen auf dem Arbeitsmarkt abgelöst worden. Die Bildung hat dabei ihren Charakter als »Schlüsselposition für bestimmte Karrieren« (E. Altvater) verloren. Doch bei statistisch erfassten rund vier Millionen Arbeitslosen kommen immer noch ziemlich viele Menschen in den Gratisgenuss von Bildung. Der Zugang zu weiterführenden Schulen, Universitäten und auch Bibliotheken wird nun durch weitere Beschränkungen (Campus-Maut, Bildungsgutscheine usw.) bzw. durch das cost sharing-Prinzip und andere Mechanismen für sozialökonomisch unrelevant gewordene Gruppen (Arbeiter-, Alleinerziehenden-, Migrationsfamilien usw.) erschwert. Ein exempli causa ist die DDB/D-NB in Frankfurt: In den 1980er Jahren noch kostenlos nutzbar, knöpft man 2006 jeder Leserin und jedem Leser fünf Euro für eine Tageskarte und 36 Euro für eine Jahreskarte ab. Firmen (maximal drei Mitarbeiter) dagegen zahlen nur 90 Euro.
Staatlich geförderte Bildung und die Abläufe in einer Bibliothek6 regeln sich noch nicht über die Mehrwertproduktion und auch nicht über den Markt. Gesellschaftliche Bildung ist, solange sie staatlich subventioniert wird, kein »Produkt« (E. Altvater), sondern eine »allgemeine Produktionsbedingung« (K. Marx). Die Aneignung von Wissen findet öffentlich, salopp ausgedrückt, hinter dem Rücken der kapitalistischen Produktion statt. Trotzdem schaffen staatlich geregelte Reproduktionsprozesse die Voraussetzung, (brauchbare) Kids und Jungbürger möglichst reibungslos in das System einzubinden, zum Beispiel mit einer Ausbildung, damit sie möglichst flexibel als »Softfaktor« (F. Piech) - in einem befristeten Projekt der
D-NB, bei Random House11 oder in einem call center bei Arvato7 - ihre Arbeitskraft verausgaben können.
Die »Kommerzialisierung der Bildung« (M. Bennhold), bzw. die Transformation des »Bildungsbürger zum Lernbürger« (O. Schöller), sowie die Austreibung sog. Humboldtscher Ideale und anderer Sozialreformen aus Zeiten des sog. Kalten Krieges, ist also in vollem Gange. Das geschah bereits während der rötlich-grünlichen Regierung durch das Anprangern einer vorgeblichen »Mitnahmegesellschaft« (Ex-Kanzler G. Schröder); damit war das überholte Anspruchsdenken vieler Menschen gemeint, die bisher glaubten, dass Bildung und die Aneignung öffentlichen Wissens Teil ihrer Bürgerrechte seien (vgl. ausführlich Pelizarri 2004: 20f).
Im 2007er-Projekt geschieht der ideologische Paradigmenwechsel über das penetrante Deklarieren neoliberaler Schlag-Wörter: So soll die Vermittlung und Aneignung der »Ressource Wissen« (2007: 34) nur noch über »Best-Practice«, »Rankings«, »Benchmarking« (ebd.: 9, 29), die immer im Zusammenhang mit Effizienz, Effektivität oder »internationaler Wettbewerbsfähigkeit« (ebd.: 34) stehen, definiert werden usw.
Schon 1996 ahnt Kissel, wohin die Reise gehen wird, wenn er schreibt, dass sich diese Entwicklung »mit einer weltweiten industriellen Geschäftspolitik trifft, die Produktqualität umfassend zum Wettbewerbsfaktor« machen will. Leider kommt er nicht über die Argumentation hinaus, dass es an der kameralistischen Struktur der öffentlichen Haushalte liegen müsse, die das Behörden-Management »nicht ausreichend mit den erforderlichen Daten versorgen« könne. Auch Anke Berghaus-Sprengel (Zentral- und Landesbibliothek Berlin) stellt fest, dass »bisher nicht nur die Vergleichbarkeit der Produkte anhand einheitlicher Sets von Leistungsindikatoren« fehlt, »auch Richtwerte oder rationale Leistungsstandards sind nicht vorhanden.« (Berghaus-Sprengel 2001: 149) Für sie liegt es daran, dass in der »alltäglichen Praxis vielfach eine große Unsicherheit darüber vorhanden ist, was mit den gesammelten Daten anzufangen sei bzw. welche Daten überhaupt erfasst werden sollen.« (ebd.: 145)
Für die Verantwortlichen des sog. Strategiekonzepts ist dieses Thema dagegen völlig uninteressant: Dort wird zwar kurz angemerkt, dass es an verbindlichen Qualitätsstandards fehlt, doch die »Definition von Qualitätsstandards für bibliothekarische Dienstleistungen« (2007: 29) und das entsprechende »Benchmarking« (ebd.) will man der oben beschriebenen BEA überlassen. Wenn man den Aussagen von Georg Ruppelt vor der Enquete-Kommission glaubt, scheint es sowieso nur eine Frage des richtigen Formulierens und Übersetzens zu sein: Im März 2005 berichtet er vor den Kommissionären, dass französische Kulturschaffende ungläubig über diesen Mangel in Deutschland staunen. »Qualitätsstandards gibt es in Großbritannien, und kürzlich wurden solche auch für die öffentlichen Bibliotheken in den Niederlanden formuliert.« (Ruppelt 2005: ohne Seitenzähl.)
10 Jahre nach Gerhard Kissel konstatiert Jürgen Seefeldt (Standortleiter der Büchereistelle in Koblenz), dass zwar in den vergangenen Jahren auf dem Gebiet der Leistungsmessung in Bibliotheken viel geleistet wurde, aber zu bemängeln ist, dass sie den Bibliotheken kaum geholfen haben »einheitliche Qualitätsmaßnahmen zu definieren.« (Seefeldt 2006a: 204) Dass hier so gut wie nichts geschehen ist, zeigt sich darin, dass Seefeldt sogar die »Formulierung bestimmter Mindeststandards« (gemeint sind hier technische Ausstattungen, administrative Abläufe, Öffnungs- und Ausleihzeiten usw.) anmahnen muss (ebd.: 202).
Dass hinter den Standardisierungsfragen von Seefeldt und Berghaus-Sprengel mehr steckt, zeigt Diplom-Bibliothekar Detlef Gaus auf, der darauf verweist, dass die »normative Komponente von Standardisierung« de facto auf eine massive »Veränderung des Bibliothekswesens« abzielt (Gaus 2005: 282). Weil die Ziele der Qualitätssicherung und die Standard-Festlegung auf Konditionen und Normen zurückzufuhren sind, bleiben Normen außerdem immer an subjektive Interessen gebunden (ebd.). Gaus merkt auch an, dass versucht wird, mit Traditionen aufzuräumen, um die klassischen Bildungseinrichtungen »an die Benchmark der output gesteuerten Standardisierung nach dem Markt-Modell« heranzuführen (ebd.: 275) - darüber wird später noch zu sprechen sein.
Die auch im Fernsehen (RTL usw.) beliebten Vergleichs- und Evaluationsspielereien - bei dem nur noch das von Bedeutung ist, was sich messen lässt - sind wichtig, um das Publikum sukzessive an die »Krämer-Variante« der »Pluralität« (Markard 2005: 39) zu gewöhnen. Die PISA-Studien sowie das Hochschul- und BIX-Ranking13 , die
13 BIX: Bibliotheksindex (www.bix-bibliotheksindex.de); vgl. Böckelmann/Fischler 2004: 231
letzteren beiden unter maßgeblichem Einfluss der B-S erstellt und aufbereitet, lassen sich ebenfalls gut nutzen, um die Gesellschaft auf die Wettbewerbs- und Konkurrenznormen einer neoliberalen Wertekultur einzustimmen. Im 2007er-Projektpapier wird mit sog. best practie-Analysen die trendige Strategie der Besten- und Ländervergleiche fortgeführt. Dort kam man zu der nicht überraschenden Erkenntnis, dass ein dringender »Handlungsbedarf« bestehe (2007: 16), um Deutschlands Bibliotheken wieder zu einem wichtigen »Baustein« in der europäischen Informationsgesellschaft (Ruppelt 2005) werden zu lassen. Am Beispiel eines südostasiatischen Stadtstaates, der bestrebt ist, zu einem »Science Hub« (2007: 19) von Bildung, Forschung und Lehre zu werden, soll belegt werden, dass heute fast alles möglich ist, wenn man nur darf. Dr. Georg Ruppelt, Direktor der Gottfried Wilhelm Leibniz-Bibliothek, lässt seinen Sohn begeistert aus Singapore berichten: »Hier kannst du sieben Tage in der Woche 24 Stunden lang einkaufen und in die Bibliothek gehen« (Ruppelt 2005).
Um auch hier Zustände wie am Südzipfel der malaiischen Halbinsel zu schaffen, bedarf es - wie sich nachfolgend zeigen wird - noch einiger Anstrengungen. Doch die Enkel von Ruppelt können die berechtigte Hoffnung hegen, eines Tages bei Opa Georg in Hannover rund um die Uhr zu shoppen oder sich UED-Sonderaus-gaben8 oder BMG-DVDs9 von einem Ein-Euro-Jobber Sonntag Nacht aus einer Wohlfühlbibliothek bringen zu lassen. Wie sich der Chef der ehemaligen Niedersächsischen Landesbibliothek die Bibliothekszukunft pars pro toto vorstellt, ist in einem aktuellen Aufsatz nachzulesen. Er träumt deutschlandweit von einem »Serviceangebot, das im Optimalfall (wie an der UB Karlsruhe) 24 Stunden an 7 Tagen zur Verfügung steht« (Ruppelt 2006a: 200).
Die bisher öffentlich organisierte Aneignung von Bildung zu einer »privaten« Angelegenheit zu machen (Altvater: 52), bedeutet, dass sich die traditionelle Bildung zu einer Bildungs-Ware reduzieren wird. Die Bibliothek wird dann zu einem »Kaufhaus des Wissens« (E. Chargaff), die Nutzer einer Bibliothek werden zu Kunden und das Personal zu Verkäufern in einer bibliomedialen Tankstelle.10 Für die UmformungNQn Bibliothekspersonal zu Verkäufern oder zu Dienstleistern sind diverse Umstrukturierungen nötig (vgl. ausführlich Keller: 79ff), doch die Umwandlung verläuft zäh, u. a. weil traditionelle Teile des Kündigungsschutzes, der Mitbestimmungsgesetze und anderer Rahmenbestimmungen einer breiten Reorganisierung im Wege stehen. Ver.di, der dbb und die öffentlichen Arbeitgeber haben mit ihren Reform- bzw. Eckpunktepapieren (vgl. ausführlich NN: 6ff; JW 29.1.2005) die ersten Schritte unternommen, um das Beamtenrecht neu auszurichten (vgl. SZ 27.8.2004, 5.10.2004). Auch die im Oktober 2005 in Kraft getretene »Jahrhundertreform« (E Bsirske) für die Angestellten des öffentlichen Dienstes (TVöD) kommt diesen Bestrebungen ein gutes Stück entgegen.
Damit auch das Bibliothekswesen in der knowledge-Gesellschaft mitmischen kann, findet eine erste Reorganisierung der Beamten, Angestellten und Arbeiter11 statt: Das mit einer lebenslangen Versorgung gepuderte Beamtentum wird sukzessive deklassiert (vgl. Huisken 2005: 52; SZ 5.10.2004; HB 9.2.2005) und den traditionellen Angestellten gleichgestellt werden. Mit einem neuen Tarifsystem, das vordergründig die Leistungsoptimierung im öffentlichen Dienst zum Ziel hat, werden die ersten gewünschten Verknüpfungen zwischen Bezahlung, Leistung (vgl. SZ 6.10.2004; DW 16.11.2004; DZ 52/2004) im Angestelltenbereich hergestellt. Letztlich geht es um die Entprivilegierung und Flexibilisierung des gesamten Behördenpersonals. Wenn dies geschehen ist, tritt der neue sog. basic worker (mit einem unbefristeten Arbeitsvertrag) an deren Stelle. Er wird die zukünftige Personal-Basis der Bibliotheken sein. Doch die Zahl dieser TVöD-Dienstleister wird sich von Jahr zu Jahr verringern, denn im Rahmen der sog. Personalentwicklung wird man vermehrt dazu übergehen, feste Stellen nicht neu zu besetzen, sondern in befristete sog. outside jobs umzuwandeln. Mit diesem flexibel jobbenden Humankapital (Unwort des Jahres 2004) erhalten die Bibliotheken eine ideale Manövriermasse, um auf zukünftige Erfordernisse (vgl. Ruppelt 2005; ausführlich Keller 2006: 93f) der Informations- und Wissensgesellschaft effektiv reagieren zu können.
Und auf der untersten Personal-Hierarchie werden schließlich die Ein-Euro-Lückenfüller ihre Tätigkeiten in Bildarchiven (vgl. FR 4.11.2004), als »Buchsortierer in der Bibliothek« (DW 4.12.2004), Museums- oder Lesesaalaufsicht, Service-Bote (vgl. DW 7.12.2004) oder Security-Personal zu erledigen haben.
Bezüglich dieser Ein-Euro-Jobs muss sich die alimentierte Personal- und Behördenführung auch vor den Arbeitnehmervertretern nicht fürchten: Bis Ende 2006
In der DDB/D-NB zeigt sich dieses Splitting schon heute. Die Umwandlung in befristete Stellen ist hier längst alltäglich: Innerhalb von fünf Jahren (2000-2004) ist dort die Wiederbesetzung der unbefristeten Stellen rapide gesunken, die befristeten Anstellungen haben sich dagegen vervielfacht.19 Wer sich die Mühe macht, die in den Jahren 2000ff veröffentlichten Stellenausschreibungen von Bibliotheken und anderer Behörden zu sichten, wird bestätigt finden, dass die Einstellung von befristetem Personal - auch in der D-NB - Hochkonjunktur hat (vgl. FAS 24.9.2006).
Für die 2007er-Projektgruppe steht fest, dass für das »Bibliothekswesen der Zukunft« der »Kunde im Zentrum« (2007: 11) steht. Dem Personal, das bisher auf traditionell-bibliothekarische Weise ausgebildet wurde, mangelt es jedoch noch an der sog. serviceorientierten Ausrichtung, hier gilt es zu handeln: Schlagworte wie Effektivität und Kompetenz sind gefragt: Mit ihnen soll aus einer Medien-Fachangestellten (sog. FAMi) oder einem Diplombibliothekar ein anpassungsfähiger und flexibler sog. knowledge worker geformt werden. Dass man jedoch noch nicht sehr weit mit dem Umkrempeln der Tätigkeitsstrukturen und -abläufe (workflow) gekommen ist, wie es sich Prof. Hobohm Mitte der 1990er Jahre wünschte, zeigt ein Interview (DW 29.6.2005) von Dr. Elisabeth Niggemann aus dem Jahre 2005: Dort stellte sie fest, dass die Sammlung elektronischer Werke »einen gewissen Mentalitätswechsel für die Mitarbeiter der Bibliothek nötig« mache, »die sich eben nicht mehr, wie früher, vor allem als Büchersammler betrachten können, sondern lernen müssen, sich als Informations-Technologen zu verstehen.«
18 Im Trend liegen Anpassung oder Zustimmung: Innerhalb dieser Institutionen wird, wenn überhaupt (z. B. www.akribie.de), nur marginal Widerstand gegen die sog. Reorganisation bzw. Verschlankung geleistet. Im Gegensatz zu dem im VW-Konzern (vgl. SZ 14.7.2005) praktizierten Co-Management, dass Betriebsräten üppige Gehälter und teilweise frei verfügbare Budgets bescherte (vgl. Rügemer 2006: 70), hat die quasi Gratis-Anpassung vieler Personalräte (nach dem Motto: >mittendrin statt nur dabei<) dazu geführt, die Umjustierung des Bibliothekswesens zu ignorieren und/oder die Anpassung des Personals wohlwollend zu begleiten.
19 Obwohl dem (in der D-NB angestellten) Autor detaillierte Informationen zur Verfügung stehen, wird hier und im gesamten Aufsatz nur wiedergegeben und analysiert, was öffentlich (Bibliotheksszene, Internet, Foren, Medien, Presse usw.) bekannt ist. Dies geschieht prophylaktisch - um eventuelle juristische Belästigungen (z. B. den Vorwurf der Schweigepflichtverletzung durch Personalräte) zu vermeiden.
ist kein Fall öffentlich bekannt geworden, in dem Personalräte ihre Mitbestimmungsrechte eingeklagt haben. Auch in der D-NB (so die Erfahrung des Autors)
oder anderen bibliothekarischen Institutionen stößt man fast nur noch auf Co-Ma
nagement18.
Vorab lässt sich resümieren, dass hier Wunsch und Wirklichkeit weit auseinander klaffen. Es ist also noch ein langer Weg zurückzulegen, bis die Mitarbeiter für die Aufgaben der sog. Wissensgesellschaft zugerichtet sind. Ähnliches gilt, wie sich nachfolgend zeigen wird, auch für das sog. Bibliotheksmanagement: Auch deren Wandlung vom alimentierten Direktor zum sog. chief knowledge officer (CKO) will nicht so recht gelingen - wie sich nachfolgend zeigen wird.
Ein wichtiger Aspekt der Umstrukturierung ist die in den letzten Jahren staatlich geförderte Übernahme betriebswirtschaftlicher Standards und Managementsysteme im Behördenbereich. Sie sind mittlerweile in vielen Bibliotheken installiert und aktiviert worden. Dass man mit der Einführung staatlich geförderter und subventionierter Controllingsysteme und der Umwandlung eines Verwaltungsaktes in ein Produkt sich und seiner Behörde ein windschnittiges Mäntelchen (Hartz III, Job-Center usw.) umhängen kann, liegt zwar im Trend, trägt aber zur gewünschten Effizienz und Effektivität wenig bei: Die häufig nur mit allgemeinen und traditionellen Qualifikationen ausgestatteten (und als Manager verkleideten) höherrangigen Staatsdiener versenken jedoch bei der Einführung vermeintlich effizienter Software-Systeme (vgl. FAS 17.10.2004) viele Steuermillionen im kameralistisch geführten Behörden- bzw. »Datenmorast« (N. Baker). Mit der Installation dieser management-Schmiermittel können sehr gut die Eitelkeiten der jeweiligen Ministerien oder staatlichen Medienbeauftragten (z. B. BKM) bedient werden, die sich dann als besonders innovativ und fortschrittlich profilieren können. Die daraus resultierenden System-Komplikationen werden später - wie sich noch zeigen wird - innovativ, d. h. privat, z. B. im Verein mit Unternehmensberatern (Booz Allen & Hamilton usw.) oder anderen Dienstleistern (Stichwort Yorkshire-Projekt), gerade gerückt.
Die Einführung von Controlling (vgl. ausführlich Ratzek 2005: 209ff) im öffentlichen Dienst ist hauptsächlich für Beraterfirmen lohnend. Die nicht sehr profitablen Happen (z. B. in der D-NB) überlässt die mächtige consulting-Mafia. gern der mittelständischen Schein-Konkurrenz - z. B. Mach oder der Kienbaum GmbH (vgl. Böckelmann/Fischler 2004: 229; Wiesenmüller 2005: 201). Die Mächtigen wie die Mittelständischen beleuchten mit ihren abgespeckten light-Versionen dafür auch nur oberflächlich die sog. Schmuddelecken im traditionellen Behörden(un)wesen: Mit ihm kann man nur annähernd erahnen statt ermitteln, wie viel Zeit das Personal durch Krankheit und Urlaub bei der Herstellung eines Produktes verplempert, doch wie effizient und rationell ein Projektteam nach privatwirtschaftlichem Maßstab arbeitet, lässt sich damit nicht erfassen. Mit diesem Mimikry-controlling kommt eine Bibliothek vielleicht zu dem erschreckenden Ergebnis, dass man für einen Ausleih
vorgang 500 Euro vom Nutzer verlangen müsste, um alle bibliothekarischen Vor-, Nach- und Zuarbeiten (Titelaufnahme, Sach- und Formalerschließung usw.) kostendeckend abzusichern, doch mit welchen Mitteln man den Preis für die gleiche Dienstleistung um 90 % reduzieren könnte, wird den sog. Kostenstellenbeauftragten der jeweiligen Behörde weitgehend verborgen bleiben. Und beim Stichwort TQM (total quality management) kommt z. B. Kissel schon in den 1990er Jahren zu dem Schluss, dass von »Paradebeispielen abgesehen, TQM in der Praxis wohl eher dazu tendiert, eine >Total Quality Lähmung< zu erzeugen.« (Kissel)
Um diese Halbherzigkeiten und Lähmungen in den Griff zu bekommen, bedarf es also rigider Methoden und Mechanismen. Sie werden im sog. Strategiekonzept am Rande angedeutet: »Personaleinsatz und -entwicklung [...] müssen auf den Erkenntnissen moderner und leistungsorientierter Betriebsführung beruhen« (2007: 23), steht da lapidar. Eine aggressive Leistungskontrolle und Personalüberwachung wäre hier vorstellbar, denn nur so können auch die im neuen TVöD festgeschriebenen Zielvereinbarungen bzw. Leistungsvergütungen gemessen werden. Vorstellbar wären z. B. die verstärkte Digitalisierung bzw. Automation arbeitsintensiver Bereiche (z. B. bei der Erfassung und Erschließung von sog. Medienwerken), die Nutzung der sog. smart technology20, die Ausweitung flexibler bzw. fragmentierter Arbeitszeiten (sog. Servicezeiten) oder das outsourcing21, d. h. das Privatisieren angeblich unrelevanter Bereiche - z. B. Erschließung, Bestandserhaltung oder Restaurierung.
Um den Rahmen dieses Aufsatzes nicht zu sprengen, und da die Reorganisation der öffentlichen Büchereien (vgl. www.bibliothekssterben.de) in ganz anderen Bahnen verläuft als der Umbauprozess des wissenschaftlichen Bibliothekswesens, beschränkt sich der Autor auf diesen Bereich - und beispielhaft auf die Deutsche Nationalbibliothek (nachfolgend D-NB). Der jährliche Etat der D-NB (Ltg.: Generaldirektorin Dr. Elisabeth Niggemann; gesamt ca. 700 Mitarbeiter; über 22 Mio. archivierte xMedienwerke), eine Bundesanstalt des öffentlichen Rechts (www.d-nb.de / ehemals www.ddb.de), liegt mit ca. 38 Mio. Euro weit unter dem Budget (ca. 57 Mio. Euro) der Bertelsmann Stiftung (nachfolgend B-S).
Nach M. Naumann (1998-2000), J. Nida-Rümelin (2001-2002) und C. Weiss (2002-2006) ist Bernd Neumann der vierte Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (nachfolgend BKM) bzw. Kulturstaatsminister. Nach K. Nevermann (1998-2006) ist Ministerialdirektor Hermann Schäfer (Ex-Präsident der Stiftung Haus der Geschichte der BRD) der zweite Abteilungsleiter für Kultur und Medien (sowie neuer Vorsitzender des Verwaltungsrates der D-NB).
Einige beispielhafte Namen (und ihre Funktionen) sind: Prof. Dr. Gabriele Beger (Ltg. Staats- u. Uni.bib. Hamburg / BID / DGI / DBW Projekt Bibliothek 2007 [nachfolgend 2007])-, Albert Bilo (Ltg. Uni.bib. Duisburg-Essen / 2007); Dr. Arend Flemming (Ltg. Stadt. Bib. Dresden / DBV/ BID / 2007); Barbara Lison (Ltg. Stadtbib. Bremen / BID-Sprecherin / DBV / 2007); Prof. Dr. Claudia Lux (Ltg. Stiftg. Zentral- u. Lds.bib. Berlin / DBV / BID / IFLA / 2007); Dieter Mewes (Ltg. VDG Infozentrum Düsseldorf / BID / DGI / 2007); Prof. Elmar Mittler (Ltg. Uni.bib. Göttingen / BID / 2007); Dr. Elisabeth Niggemann; Dr. Georg Ruppelt (Ltg. G. W. Leibniz Bib. Hannover / BID / DBV / Stiftg. Lesen / 2007); Hans-Joachim Wätjen (Ltg. Zentrale Einrichtung f. Integriertes Infor
Weber, H.: http://www.uni-münster.dc/Forum-Bestandserhaltung/konversion/allg-weber.html. Zugriff am 30.11.2006.
Ein Beamtensystem, mit dem es gelungen ist, in einem Weltkrieg, effektiv und effizient Millionen von Juden über die Selektionsrampen von Oswiecim oder Sobibor zu jagen und Mio. von Arbeits
Hier sei angemerkt, dass je nach Größe und Ausstattung die Nutzung von Beständen (auch in der D-NB, trotz gesetzlicher Abgabepflichten) nur begrenzt möglich ist und nicht allen gleichzeitig zur Verfügung stehen kann. Der Zugriff lässt sich ab einer bestimmten Nutzerzahl nicht ausweiten. Der freie Zugang zu Bibliotheken kann also immer nur beschränkt mit einem öffentlich kontrollierten Verfahren realisiert werden. Die Art der Limitierung entsteht durch politische Entscheidungen (Nutzungsbeschränkungen u. -gebühren u. a. m.) und wird normativ festgelegt.
»arvato liefert alles von A bis O [...]« (Böckelmann/Fischler: 285). Arvato AG-. Dienstleister mit rund 250 Tochterunternehmen (Empolis, Nionex usw.) in 28 Ländern (Umsatz 2005: 4,37 Mrd. Euro/ 23,7 %).
GEO: Zeitschrift von Gruner+Jahr (74,9 % im Besitz der Bertelsmann AG / Umsatz 2005: 2,62 Mrd. Euro / Anteil am gesamten Bertelsmann-Umsatz: 14,2 % [BöB 13/2006]), größter Zeitschriftenverlag Europas.
BMG (Sony-Bertelsmann Music Group): weltweit drittgrößter Musikverlag mit 200 Label in 41 Ländern (2,13 Mrd. / 11,6 %)
Daneben »wird ein Netzwerk von Bibliotheken entstehen. [...] [K]leine Bibliotheken mit besonderen Beständen an alltäglichen Begegnungsorten, wie Hotels, Kneipen, Bahnhöfe, Schulen und Tankstellen (sowie an Orten des] Massenvergnügens [...] beispielsweise Freizeitparks, Einkaufszentren oder auch Einrichtungshäuser wie IKEA.« (Ruppelt 2006a: 200; vgl. Döhmer 2004: 240
Die Lohngruppe Arbeiter wurde aus dem neuen Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes (TVöD) gestrichen.