Die Autorinnen legen dar über welche Sprachregelungen and personellen Netzwerke die Bertelsmann Stiftung versucht, nicht nur die EU-Verfassung zu beeinflussen, sondern auch (Teil-)Politiken der Europäischen Ebene. etwa im Bildungsbereich, gleich mit.
Über zwei Wege schaffte es die Bertelsmann Stiftung, den Verfassungsvertrag entscheidend mit zu beeinflussen. Zum einen hielt sie als einzige deutschsprachige Institution einen Analyse- und Informationsservice für die Konventsmitglieder und die sich anschließende Regierungskonferenz bereit, zum anderen hatte man einen Mitarbeiter und Mandatsträger, den Vorsitzenden des Auswärtigen Ausschusses und CDU-Europaabgeordneten Elmar Brok, im Zentrum der Arbeiten am EU-Verfassungsvertrag positioniert.
Die große Stärke des von der Bertelsmann Stiftung eingerichteten CAP-Instituts war und ist, den Diskussionsprozess durch entsprechende Briefing-Papiere und die Organisation von Debatten vorstrukturiert zu haben. So wurde vor dem Ende der so genannten Reflexionsphase und der von EU-Kommission, EU-Rat und Europaparlament organisierten Debatten zur Zukunft Europas rund um den Europatag, den 9. Mai 2006, eine eigene prominent besetzte Konferenz organisiert mit dem Ziel, die folgenden Debatten entscheidend mit zu beeinflussen. Die Tagung wurde von der Strategiegruppe Europa vorbereitet. Offiziell hieß es: »In Zusammenarbeit mit der Bertelsmann Stiftung begleitet das Centrum für angewandte Politikforschung den Prozess der europäischen Integration durch wissenschaftliche Analyse und lösungsorientierte Politikberatung. Die Tagung der Strategiegruppe diente dazu, die zentralen Herausforderungen für den Fortgang des Integrationsprozesses in den kommenden Jahren zu benennen und Perspektiven für die Fortführung der Projektarbeit zu identifizieren.«1
Fast ein Jahr nach den Verfassungsreferenden in Frankreich und den Niederlanden und der daraufhin von den Staats- und Regierungschefs ausgerufenen >Reflexionsphase< herrsche nach Auffassung der Strategiegruppe »immer noch Ratlosigkeit über den weiteren Verlauf der europäischen Integration.« Um dem abzuhelfen diskutierten am 27. April 2006 in Berlin mehr als 40 europäische Spitzenvertreterinnen aus Politik, Wirtschaft, Wissenschaft und Medien auf Einladung der Bertelsmann Stiftung über die künftige strategische Ausrichtung der Europäischen Union.
Zu den Teilnehmerinnen aus 14 Ländern gehörten Joschka Fischer, die ehemaligen Kommissarinnen Michaele Schreyer, Pavel Telicka und Mario Monti, die bulgarische Europaministerin Meglena Kuneva, der frühere britische Europaminister Denis MacShane, der Sonderberater von Kommissionspräsident Barroso, Loukas Tsoukalis, und der ehemalige schwedische Premierminister Carl Bildt. Die diskutierten Gegenstände tauchen nahezu identisch bei der parlamentarischen Zukunftskonferenz zwei Wochen später in Brüssel wieder auf. Allerdings mit einer noch stärkeren Gewichtung sicherheitspolitischer Themen. »Im Fokus der Debatten standen vier Themenkomplexe: die künftige Verfasstheit der Europäischen Union, die globale Verantwortung und Interessenlage Europas, die Potenziale und Grenzen europäischer Politik sowie die Reaktion Europas auf zentrale sicherheitspolitische Herausforderungen (Energie, Terror, Migration, Lage in der direkten Nachbarschaft).«1
Über diese Debatten versucht die Bertelsmann Stiftung auch ihre Vorstellungen der >Rettung< des EU-Verfassungsvertrags in die Köpfe von Entscheidungsträgerinnen zu bringen. So ist der Vorschlag des CAP, den Kern des EU-Verfassungsvertrags mit einer Art Nizza Plus zu retten, bereits einer der meist diskutierten der EU-Eliten. In einem CAP-Paper mit dem Titel »Wege aus der Verfassungskrise« wird scheinbar als Lehre des NON und des NEE konstatiert: »Die wesentlichen Fortschritte der Verfassung im Hinblick auf Handlungsfähigkeit, Demokratie und Transparenz wurden nicht in Frage gestellt. Diesen Kern gilt es auch im Falle eines Scheiterns der Ratifizierung zu sichern.« Deshalb schlägt das CAP vor, die »zentralen Reformen der Verfassung« sollten »in Gestalt eines Änderungsvertrags zum Vertrag von Nizza gebündelt werden.« Die zentralen Reformen umfassen unter anderem »Die Personalisierung der europäischen Führungsarchitektur«, »die Auswei
Der EU-Verfassungsvertrag und die Bertelsmann Stiftung
tung von Mehrheitsentscheidungen im Ministerrat«, die »Einführung neuer Instrumente vor allem im Bereich der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik.«; benannt werden explizit die »Ständige Strukturierte Zusammenarbeit, EU-Missionen und die Kooperation der Europäischen Verteidigungsagentur«. Weiterhin will das CAP erleichterte Vertragsrevisionen und eine polizei-militärische Solidaritätsklausel bei Terrorgefahren bzw. eine militärische Beistandspflicht im Nizza-Plus-Vertrag verankern. Ein neuer Vertrag solle »bewusst auf eine symbolstarke Überhöhung des Vertragscharakters der Integration« durch eine Benennung des Ganzen als Verfassung verzichten. Bereits im Juni 2005 hatte man hierfür einen kompletten 56-seitigen Entwurf für einen solchen Vertragstext vorgelegt.
Am Kern des Verfassungsvertrags ist das CAP vor allem interessiert, weil es zum einen um das Stimmgewicht Deutschlands im Rat geht und zum anderen um die Kernbereiche der Militarisierung der EU. Die Problematik der veränderten Stimmverteilung im Rat ist bisher auch in der kritischen Öffentlichkeit nur wenig diskutiert worden. Kurz gesagt ist der Übergang vom gültigen EU-Vertrag von Nizza zum EU-Verfassungsvertrag mit einer massiven Erhöhung des deutschen Stimmanteils im Rat sowie mit einer signifikanten Erhöhung des Stimmanteils der großen EU-Mitgliedsstaaten insgesamt verbunden. Im Widerspruch dazu wird offizieller-seits die Legende verbreitet, durch den Verfassungsvertrag würde die EU demokratischer<. So steigt Deutschlands Stimmanteil im Europäischen Rat bei der Beschlussfassung um 102 % von 9,0 % auf 18,2 %, der von Frankreich um 47 % von 9,0 % auf 13,2 % und der von Großbritannien um 44 % von 9,0 % auf 13,0 %. Die kleineren und mittleren Mitgliedsstaaten verlieren dagegen bis zu 92 % ihres bisherigen Stimmanteils.3
Auf der anderen Seite ermöglicht die so strukturierte Zusammenarbeit eine kerneuropäische Militarisierung, indem ähnlich wie beim Euro wenige Staaten beim Militär und insbesondere bei der Vorbereitung einer globalen Kriegsführungsfähigkeit eine Avantgarde-Funktion einnehmen: Die Absicherung der so genannten Verteidigungsagentur ist wichtig, weil durch sie ein EU-militärisch-industrieller Komplex vorangetrieben werden soll. Mit der Solidaritätsklausel wird die zunehmende Vermischung polizeilicher und militärischer Aufgaben gefördert. Militär soll auf Anfrage auch auf dem Territorium eines EU-Mitgliedstaates im Inneren zur Terrorbekämpfung eingesetzt werden können.
Vgl. Wehr, Andreas, 2006: Das Publikum verlässt den Saal. Nach dem Verfassungsvertrag: Die EU in der Krise, Köln: 73
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Das CAP hat als Denkfabrik durch Veranstaltungen und Schriften, etwa durch die Herausgabe des Info-Dienstes Spotlight, die Konventsarbeit ständig begleitet und zu beeinflussen versucht. Betrachtet man sich die CAP-Papiere, die an Konventsmitglieder und an die Regierungskonferenz gingen, sticht eine ähnliche Schwerpunktsetzung wie nach dem Scheitern der Verfassungsreferenden ins Auge. Auffällig ist, dass sich vor allem in den von der deutschen Bundesregierung erst durch Peter Glotz, dann in der entscheidenden Phase durch Außenminister Fischer verantworteten Beiträge zum Konvent sogar ganz direkte Anleihen bei den Bertelsmann-Vorschlägen finden lassen.
Im folgenden dafür einige Beispiele:
• Entwicklungspotenzial auch ohne Verfassungsvertrag: Optionen für GASP und
ESVP, CAP Analyse 1 2005
• Die neue Machtarchitektur der Europäischen Union. Die institutionellen Reformen im Europäischen Verfassungsvertrag. 06.12.2004 Position von Janis A. Emmanoulidis
• Die soziale Dimension im Verfassungsvertrag. Welche Instrumente erhält die EU Währungsunion, Steuerwettbewerb und Wohlstandsgefälle abzufedern? 14.11.2004, Position von Martin Brusis
• Die ungewisse Zukunft des Europäischen Verfassungsvertrages 29.10.2004, Position von Bettina Thalmaier
• Nach der Regierungskonferenz - Wegmarken des weiteren Verfassungsprozesses. Der Ratifikationsprozess in den EU-Mitgliedstaaten. 28.10.2004, Position von Volker Stör
• Die Verfassung ist mehr als die >doppelte Mehrheit<. Der Löwenanteil des Konventsentwurfs sind wichtige Reformschritte 11.12.2003, Almut Metz
• Vom Vertrag zur Verfassung. Verlauf und Bilanz des EU-Reformkonvents. 01.07.2003, Claus Giering
• Der Konvent. Öffentliche Wahrnehmung und die Rolle der Zivilgesellschaft 01.07.2003, Annette Heuser
Elmar Brok vereint viele Funktionen in seiner Person. Seit 1980 ist er Mitglied des Europäischen Parlamentes und zählt inzwischen zu den einflussreichsten CDU-Abgeordneten. Er ist Vorsitzender des Auswärtigen Ausschusses und war Konventsmitglied. Nebenberuflich arbeitet Brok seit 1992 für die Bertelsmann AG; erst als »Europabeauftragter des Vorstands« und aktuell als Senior Vice President
Media Development. Seit 1999 ist Brok außerdem Präsident der Europa-Union Deutschland, einer überparteilichen politischen Organisation. Und nicht zu vergessen, er ist auch stellvertretendes Mitglied des Ausschusses für die Angelegenheiten der Europäischen Union des Deutschen Bundestags. Elmar Brok lässt sich gerne von anderen »Mister Europaparlament« nennen und behauptet von sich selbst, dass er Mandatstätigkeit und Geschäftsinteresse messerscharf trenne. Diese Aussage wird allerdings nicht von allen geteilt. Seine Lobbyaktivitäten für Bertelsmann brachten ihn beispielsweise 2004/2005 in Bedrängnis, als namhafte Zeitungen wie die FAZ über seine >Doppelaktivitäten< in einem Artikel mit dem Titel »Nebeneinnahmen im Zwielicht« berichteten. In dem Artikel ist auch vom Unverständnis der EU-Vertretung der amerikanischen Handelskammer (AmCham EU) über die Tatsache die Rede, dass europäische Unternehmen Menschen auf die Gehaltsliste nehmen - gar mit einem verdeckten Lobbyauftrag -, die gleichzeitig ein politisches Mandat ausüben. Das widerspräche dem Verhaltenskodex amerikanischer Unternehmen. Brok soll für seine Tätigkeit bei Bertelsmann immerhin mit mindestens 180.000 Euro jährlich entlohnt werden2, und er wird nicht gerne auf seine Nebentätigkeit angesprochen. Auf die Frage nach seinem Nebenberuf (taz 24.12.2004) antwortete er ärgerlich: »Warum befragen sie ausgerechnet mich?« und »Als ich den Posten vor 13 Jahren antrat, habe ich sofort eine Presseerklärung dazu veröffentlicht. Manchmal ärgert mich das: Weil ich so offen war, werde ich jetzt immer wieder zu meiner Nebentätigkeit befragt.«3
In dem CDU-Mitgliedermagazin NRW war zu lesen, dass Elmar Brok auf die Frage »Welche Schlagzeile würden Sie gern in der Zeitung über sich lesen?« antwortete »Er macht, was er kann.«4 Allerdings ließ er aus, für wen er alles macht, was er kann und wie viel er wofür macht. Immer wieder betont Brok, dass es zu keinen Überschneidungen komme zwischen seinem Amt als Politiker und seinem Managerposten bei Bertelsmann, weil er an Abstimmungen zur Medienpolitik im Europa-Parlament und in der Fraktion nicht teilnehme. Aber das ist auch nicht das zentrale Problem, die Hauptarbeit liegt in der Vorbereitung von Entscheidungen, man könnte es direkten Lobbyismus nennen. Selbst sein Parlamentskollege, Dr. Hans Peter Martin aus Österreich, wandte sich mit einem im Internet veröffentlichten Brief an Brok, in welchem er diesen als Konzernlobbyist für Bertelsmann im Europaparlament bezeichnet und danach fragt, ob es richtig sei, dass Mitarbeiter der Bertelsmann AG ihn bei seiner Arbeit im Konvent unterstützt hätten. Schon in der
Vergangenheit hat sich Brok für spezielle Wirtschaftsinteressen in Parlament, Rat und Kommission >eingesetzt<. Selbst die Organisation Transparency International, die gegen den heimlichen Missbrauch politischer Macht kämpft und dessen Gründer, Peter Eigen, 2002 ausgerechnet mit dem Carl-Bertelsmann-Preis ausgezeichnet wurde, beschäftigte sich mit den Nebeneinkünften und Interessenskonflikten von Elmar Brok. Bereits 1993 kabelte Brok in seiner damaligen Funktion als Büroleiter der Brüsseler Vertretung des Medienkonzerns nach Gütersloh »Wir verhinderten die Einführung eines Rechtes der ausübenden Künstler auf angemessene Vergütung bei Weiterverbreitung ihrer Darbietung über Kabel und Satellit«.5 Weder Bertelsmann noch Brok sehen darin eine Interessenverquickung. Wer ist schon >wir<? Anke Martiny von Transparency International sieht das jedoch anders, wie in der Neuen Westfälischen nachzulesen ist. Sie sagt: »Nach Vorlage des Papiers ist seine Aussage falsch, er mache eine messerscharfe Trennung zwischen seiner Arbeit für Bertelsmann und seiner Tätigkeit als Europaabgeordneter«.6 In einem Bericht aus dem oben benannten Büro heißt es 1994 »der Europabeauftragte des Vorstandes, Elmar Brok, wird quartalsweise über aktuelle Themen und Entwicklungen in Brüssel sowie Ergebnisse seiner Arbeit berichten. Ich bin sicher, dass diese Berichte für Sie und Ihre Arbeit von Interesse sein werden und bitte Sie, den Bericht [... ] an den relevanten Bezugskreis [...] weiterzuleiten. Bitte informieren Sie Ihrerseits aktiv das Brüsseler Büro über Wünsche und Notwendigkeiten.[...]« Bertelsmann antwortet dann auch im Quartalsinfo (EuroInfo-Quarterly 1.1.-31.3.1994) mit einer langen Wunschliste hinsichtlich der Gesetzesvorhaben der Europäischen Kommission. Das reicht von »Gemeinschaftsregelungen der Zollbestimmungen« (ebenda) bis zum »Zugang der Verbraucher zu Rechtsbehelfen, Kundendienst« (ebenda) und speziellen Themensetzungen wie »Maßnahmen zur Umsetzung der Ergebnisse des GATT«.(ebd.). Die direkte Überschneidung der vielfältigen Tätigkeiten von Elmar Brok ist also sehr wohl vorhanden und hat, wenn man so will, eine lange Tradition.
Nach Aussage von Bertelsmann besteht die Aufgabe von Brok darin, die internationalen gesetzlichen Rahmenbedingungen zu beobachten und für das Unternehmen mit Blick auf Investitionen zu bewerten. Und Brok arbeite für sein Geld. Da drängt sich die Frage nach dem von Bürgerinnen und Bürgern erhofften unabhängigen Vollzeitabgeordneten förmlich auf. Nicht nur der Staatsrechtler Hans Herbert von Arnim kritisiert, dass einige EU-Abgeordnete neben ihrem EU-Mandat auch noch einer versteckten einträglichen Lobby und Beratungstätigkeit nachgehen. »Dass sich dies bisher einer breiten öffentlichen Erörterung entziehen konnte, hat auch mit einer bedenklichen gegenseitigen Verstärkung von Politik und Wirtschaft zu tun [...] in den Parlamenten gewinnt der Politiker an Einfluss, der mächtige Wirtschaftsinteressen im Rücken hat.«7 Zurück zur Frage nach dem Zusammenhang von Broks Mitarbeit am Verfassungsentwurf und Bertelsmann. Als einer von zwei Parlamentsvertretern war Brok bereits an den Vorarbeiten der 1997 in Amsterdam und 2000 in Nizza beschlossenen Verträge beteiligt. Auch der Regierungskonferenz, die den Konventsentwurf im Herbst 2003 überarbeitete, gehörte er als einer von zwei Berichterstattern des Europäischen Parlaments an. Der Bertelsmann-Konzern fördert seit Jahren die Entwicklung hin zu einem wettbewerblich organisierten, aber dennoch weitgehend staatlich finanzierten Bildungssystem und versucht, in diesem Sinne sowohl auf nationaler als auch auf europäischer Ebene nachdrücklich die Bildungspolitik zu beeinflussen. So hat das Unternehmen direkt oder über seine Lobbyarbeit seit mehr als zwanzig Jahren erheblichen Einfluss auf Gesetzesausarbeitungen oder Richtlinienvorschläge der EU. Elmar Brok schlägt als Mitglied des Konventes in einem Diskussionspapier am 27. Januar 2003 vor, dass der Konvent das Recht auf Bildung als Grundfreiheit in die Verfassung aufnimmt8. Diesem Artikel nach ist der Pflichtschulunterricht zwar unentgeltlich, der Rechtsanspruch schließt jedoch ein uneingeschränktes Recht auf kostenlose Bildung für weiterführende Schulen und Universitäten ausdrücklich nicht ein. Die EU müsste dementsprechend ausschließlich auf die Unentgeltlichkeit des Unterrichts im Rahmen der allgemeinen Schulpflicht achten. Der Vorschlag wurde in die Verfassung aufgenommen. Der Lobbyist hat seinen Auftrag erfüllt.
Auch nach Ablehnung des Verfassungsvertrages besteht die Gefahr, dass Teile in zukünftige Vertragswerke übernommen werden. Das ist nur ein Beispiel für die direkte Einflussnahme des Mandatsträgers Brok im Sinne langfristiger strategischer gesellschafts- und bildungspolitischer Interessen seines Konzerns. Im Interesse von Bertelsmann ist es sicher ebenfalls, dass es Elmar Brok in seiner Funktion als Vorsitzender der EVP-Konventsgruppe und Stellvertreter im Ausschuss für konstitutionelle Fragen gelungen ist, dass das Recht auf »Geistiges Eigentum« im Verfassungsentwurf11 absolut gesetzt wurde und keiner sozialen Verpflichtung unterliegt.
Zu übersehen ist ebenso wenig, dass es eine gewisse Affinität gibt zwischen der Tätigkeit Broks als Vorsitzender des Auswärtigen Ausschusses im Europäischen Parlament, den Projekten der Bertelsmann Stiftung (wie beispielsweise das außenpolitische Projekt der EU »Europas weltweite Mitverantwortung«) und dem Interesse des Centrums für angewandte Politikforschung (CAP), den Verfassungsvertrag, wenn auch nur in Teilen, auf den Weg zu bringen. Auf der Homepage der Stiftung kann mensch dazu lesen: »Die EU-Verfassung hat mit dem Amt des Außenministers und neuen Formen der Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Sicherheit und Verteidigung bereits den richtigen Weg gewiesen. Hierzu gehört auch die Europäische Sicherheitsstrategie >Ein sicheres Europa in einer besseren Welt<, in der die EU-Mitgliedstaaten zum ersten Mal eine gemeinsame Bewertung der sicherheitspolitischen Lage sowie ihrer Interessen und Handlungsoptionen vornehmen. Konzeptionell steht man damit aber erst am Anfang eines langen Weges, an dessen Ende die Mitgliedstaaten ihre außen-, sicherheits- und verteidigungspolitischen Fähigkeiten nicht nur koordinieren, sondern integrieren müssen.«
Brok setzte sich im Konvent gegen das Einstimmigkeitsprinzip bei der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik der EU (GASP) ein. Seiner Meinung nach lähme dieses Prinzip die notwendige Reaktionsfähigkeit. Auch die Vorschläge der Bertelsmann Stiftung konzentrieren sich nach eigener Aussage darauf, die Entscheidungsprozesse in der EU zu beschleunigen, um Blockaden einzelner Mitgliedstaaten zu verhindern und eine vertiefte Zusammenarbeit integrationswilliger Länder zu unterstützen.
Vorerst sieht Elmar Brok optimistisch in die Zukunft; so lobte er die österreicherische Präsidentschaft und hofft darauf, dass Angela Merkel Europa in seinem Sinne voran bringt.
Gerald Oberansmayr
http://www.cap-lmu.de/aktuell/events/2006/strategiegruppe.php
Neue Westfälische. 19.02.2005
http://www.taz.de/pt/2004/! 2/24/a0065.1/text.ges, 1
http://cdu-nrw.cdu-service.de/lileadmin/user_upload/PDF/Mitgliedermagazin/2004-01/ Titelthema.pdf
Neue Westfalische, 19.02.2005
cbd.
FAZ, 11.01.2005
Artikel 11-74 Recht auf Bildung