Der Tiermensch

Ermittlungszeitraum: Mai 1929–April 1953

Gerhard Meister kommt als erstes von fünf Kindern einer Tagelöhnerfamilie in Hannover zur Welt. Ein Jahr nach Ausbruch des Ersten Weltkriegs wird der Junge eingeschult. Kurz darauf zieht die Familie – der Vater kämpft unterdessen an der Ostfront in Russland – nach Hamburg, wo die Schwester der Mutter wohnt. Als die deutschen Streitkräfte kapitulieren, kehrt Gerhard mit seiner Familie nach Hannover zurück. Drei Monate später erhält man die Nachricht vom Tod des Vaters.

Die Lebensumstände des mittlerweile 12-Jährigen sind extrem belastend, da die Mutter mit Familie und Beruf überfordert ist und sich kaum um die Kinder kümmern kann, die häufig sich selbst überlassen bleiben. Als ältestes Kind muss Gerhard die Geschwister beaufsichtigen. Als es ihm zu viel wird, läuft der Junge von zu Hause weg. Währenddessen stiehlt er und bricht ein, wird aufgegriffen und wieder zurückgebracht, bevor er erneut entweicht. So geht das 18 Monate lang, bis er in einem Erziehungsheim untergebracht wird. Dort verbringt Gerhard die nächsten vier Jahre, und es gelingt ihm, den Volksschulabschluss zu machen.

Danach arbeitet er auf Wunsch seiner Mutter in einer Ziegelei, bis er 1926 bei der Reichsbahn als Schlosserlehrling eingestellt wird. Die Gesellenprüfung gelingt erst beim zweiten Versuch. Während dieser Zeit lernt er seine Frau kennen, mit der er ein Jahr später nach Hamburg zieht. Mit einem ehemaligen Arbeitskollegen macht der Mann dort eine Wäscherei auf, die anfangs floriert, die sie allerdings zweieinhalb Jahre später aufgeben müssen – Gerhard Meister hat über seine Verhältnisse gelebt und immer wieder Firmengelder unterschlagen. Das Landgericht Hamburg schickt ihn deswegen für anderthalb Jahre ins Gefängnis. Seine Frau lässt sich scheiden.

Nach seiner Entlassung aus der Haft zieht es ihn nach Stralsund und kurz darauf ins pommersche Stargard, wo er bei der Reichsbahn als Reservelokführer angestellt ist. Nach dem Zusammenbruch des Hitlerregimes arbeitet Gerhard Meister für kurze Zeit als Polsterer in Mannheim, später als Handelsvertreter in Berlin. Dort lernt er seine zweite Frau kennen und gründet eine Familie, in kurzem Abstand werden eine Tochter und ein Sohn geboren.

Am 16. April 1953 geht Gerhard Meister zur Polizei und teilt den verdutzten Beamten mit: »Ich halte es nicht mehr aus. Seit 24 Jahren geht das so. Ich werde von Gewissensbissen gehetzt. Alles, was in meinem Leben schiefgelaufen ist, hat damit zu tun. Damals hat es angefangen. Jetzt ist Schluss! Sie sollen wissen, dass ich eine Frau umgebracht habe.«

»Wann soll das denn gewesen sein?«

»Am 27. Mai 1929.«

»Wo?«

»In Hamburg.«

»Wen haben Sie getötet?«

»Die Frau hieß Mathilde Schlörke.«

Gerhard Meister wird eine Viertelstunde später von zwei Kommissaren der Kripo vernommen, die sich den Fall kurz schildern lassen. Eine ausführliche Vernehmung soll erst dann durchgeführt werden, wenn die alten Verfahrensakten vorliegen. Andernfalls können die Beamten nicht beurteilen, ob der Mann auch tatsächlich die Wahrheit sagt.

Polizeiinterne Recherchen ergeben, dass der Mord aktenkundig ist: Mathilde Schlörke, eine 77-jährige Rentnerin und ehemalige Inhaberin eines Frisörsalons, wurde am besagten Tag in ihrer Wohnung im Stadtteil Altona gefunden. Der 20 Jahre jüngere Ehemann des Opfers geriet in Verdacht, seine Frau erdrosselt zu haben, doch musste das Verfahren mangels Beweises eingestellt werden. Der Verdächtige starb sieben Jahre später.

Als die Ermittler im Archiv der Staatsanwaltschaft nachsehen lassen, ob die Mordakten noch vorhanden sind, erleben sie eine faustdicke Überraschung: Dieses Verbrechen ist bereits aufgeklärt! Und als den Beamten der Name des Täters mitgeteilt wird, setzt schlagartig die Erinnerung ein – der Jahrhundertverbrecher, der spektakulärste Mörder der deutschen Kriminalgeschichte.

Rückblende. Sonntag, 31. Januar 1943.

Spielende Kinder finden in den Nachmittagsstunden im Köpenicker Stadtwald die Leiche einer Frau. Es handelt sich um Frieda Rösner, eine 51-jährige Rentnerin aus Berlin. Das Opfer ist erdrosselt worden. Der Täter hat der Frau den Schlüpfer heruntergezogen, die Hände sind mit Spreu und Reisig bedeckt, Handtasche und Kopftuch fehlen. Die Kripo ermittelt, dass Frieda Rösner ihre Wohnung in der Elisabethstraße zwei Tage zuvor gegen 15 Uhr verlassen hat, um wie gewöhnlich spazieren zu gehen. Etwa eine Viertelstunde später dürfte sie dem Täter im Wald begegnet sein – jedenfalls berichten zwei Zeugen von Hilferufen zu dieser Zeit, ganz in der Nähe des Leichenfundortes. Kriminalistisch verwertbare Spuren werden nicht gefunden.

Es ist ein Kriminalfall, wie ihn die Berliner Mordermittler in diesen unruhigen Zeiten des Öfteren zu bearbeiten haben. Routineangelegenheit. Wahrscheinlich ist der Täter wieder unter den Kriegsgefangenen und ausländischen Zwangsarbeitern zu suchen, die in der Nähe des Tatorts in Lagern untergebracht sind. Da die vier regulären Mordkommissionen bereits an anderen Fällen arbeiten, muss improvisiert werden. Leiter der Ermittlungen wird deshalb Kriminalkommissar Heinrich Franz, jung und ehrgeizig, aber auch recht unerfahren.

Im Zuge der ersten Nachforschungen gehen über 100 Hinweise aus der Bevölkerung ein, die in verschiedene Richtungen führen, nur nicht zum Täter. Eine dieser Spuren erscheint aber durchaus Erfolg versprechend. Denn zwei junge Mädchen haben ausgesagt, zur tatrelevanten Zeit in der Nähe des Leichenfundortes einem Mann begegnet zu sein, der sich merkwürdig verhalten und sie belästigt habe. Sein deutlicher Akzent lasse vermuten, dass es ein Ausländer gewesen sein müsse, wahrscheinlich ein Osteuropäer. Daraufhin wendet sich die Mordkommission mit einem Fahndungsaufruf an die Bevölkerung: »Im Laufe der schwierigen Ermittlungen ist ein Mann dringend verdächtig geworden, der sich am 29. Januar in der Umgebung der Mordstelle aufgehalten und mehrere Mädchen belästigt hat. Er ist etwa 35 bis 40 Jahre alt, 1,80 Meter groß, schlank, hat ein schmales, gebräuntes Gesicht und trug einen dunkelblauen Mantel, eine dunkelgrüne Hose und eine graugrüne Schiebermütze.«

Nachdem einige Verdächtige kassiert wurden, jedoch wieder freigelassen werden mussten, stoßen die Ermittler auf den »doofen Bruno« – der Mann soll sich oft in den Waldgebieten in der Nähe des Tatorts herumtreiben und ist bereits als »Spanner« aufgefallen. Bruno Lüdke ist 34 Jahre alt und wohnt in Köpenick bei seiner Mutter. Kommissar Franz lässt sich die Personalakte bringen. Der Mann ist das vierte von sechs Kindern des Wäschereibesitzers Otto Lüdke. Die Eltern gelten als ehrbare Leute. Als man Bruno, der streng erzogen wird, einschult, stellt sich schnell heraus, dass er den schulischen Anforderungen nicht genügen kann. »Betragen und Führung«, urteilt der Klassenlehrer im letzten Zeugnis der Sonderschule, »mussten nur selten beanstandet werden. Er zeigt sich jederzeit willig, freundlich und dienstbereit. Seine Leistungen jedoch erreichten nicht den Durchschnitt, sondern blieben dauernd unzulänglich.« Über die 6. Klasse kommt Bruno nicht hinaus. Nach der Schulzeit arbeitet der junge Mann mehrere Jahre im elterlichen Betrieb, am liebsten als Kutscher. Einen Beruf erlernt er nicht.

In der Nachbarschaft heißt er, der weder Freunde noch Feinde hat, nur der »doofe Bruno« – seine geringe Intelligenz, sein schwerfälliger und menschenaffenähnlicher Gang, seine untersetzte kräftige Statur und sein mitunter scheu umherschweifender Blick diskriminieren ihn. Mit Frauen weiß er nichts anzufangen. Vor fünf Jahren ist Bruno Lüdke erstmals straffällig und danach mehrfach wegen kleinerer Diebereien angezeigt worden. Allerdings hat man ihn nicht verurteilt, weil er als »schwachsinnig« gilt und unter die Schuldausschließungsregel des Paragrafen 51 des Strafgesetzbuchs fällt.

Als Kommissar Franz mit einem Kollegen Erkundigungen über Bruno Lüdke einholt, glaubt niemand ernsthaft daran, dass dieser »harmlose Irre« einen Mord begangen haben könnte. Nichtsdestotrotz fahren die Beamten in die Wäscherei der Mutter und konfrontieren sie und die beiden erwachsenen Töchter mit dem Grund ihres Besuchs. Die Frauen sind empört und können nicht glauben, was sie zu hören bekommen. Weil der Sohn nicht zu Hause ist, zeigt die Mutter den Beamten Brunos Kammer. Kommissar Franz durchsucht die Sachen des Verdächtigen und findet eine Hose, die seinen Argwohn erregt – blutbesudelt! Das Beweisstück wird mitgenommen.

Die Kriminaltechniker teilen der Mordkommission schließlich mit, dass es sich bei den Antragungen an Bruno Lüdkes Hose um Hühnerblut handelt. Allerdings entlastet den Verdächtigen dieses Untersuchungsergebnis nicht, weil ein Beamter sich an blutige Hühnerfedern erinnern kann, knapp 100 Meter vom Tatort entfernt. Bruno Lüdke könnte sich also in der Nähe des Leichenfundortes aufgehalten haben.

Als die Kripo wieder zur Wäscherei der Mutter fährt, treffen die Beamten auf den Verdächtigen, der auch äußerlich von der »Norm der Herrenrasse« abweicht: fliehendes Gesicht mit vortretendem Unterkiefer, starke Backenknochen, breite Nase, niedrige und nach hinten fliehende Stirn, flacher Schädel, überlange Arme und nach unten hängende Schultern, leicht nach vorne gebeugter Rumpf. Kurz nach der Festnahme wird Bruno Lüdke in die mütterliche Wohnung gebracht, gefesselt, mit Striemen im Gesicht und einer geschwollenen Lippe. Angeblich hat sich der »Tiermensch« anfänglich den Polizisten widersetzt.

Kommissar Franz, der den Verdächtigen bei seiner Festnahme mit zwei Boxhieben zur Räson gebracht hat, gelingt es dennoch schnell, eine Vertrauensbasis zu schaffen. Der »doofe Bruno« akzeptiert den 32-jährigen Ermittlungsleiter als Autorität, der man sich nicht zu unterwerfen hat und auf die man sich auch verlassen kann – ein Mann, ein Wort!

Als der Kommissar auf die Sache mit den Hühnerfedern zu sprechen kommt, legt Bruno Lüdke zur allgemeinen Überraschung gleich zwei Geständnisse ab.

»Ja, det Huhn hab ick jeklaut, jawoll. Jawoll, det stimmt. Und da saß ooch diese Olle uf’m Boom.«

»Und was geschah dann?«

»Denn bin ick hin zu ihr.«

»Und was weiter?«

»Da hab ick ihr jefragt, ob se mal will.«

»Und was sagte die Frau da?«

»Nee, hat se jesagt.«

»Und was hast du dann gemacht?«

»Da hab ick ihr an de Kehle jekriegt.«

»Du hast sie umgebracht, nicht?«

»Ja. Ick kann dir det ja sagen. Ick hab ja den Eenundfuffziger.«

»Wie hast du die Frau denn getötet?«

»Na, ick hab ihr de Gurgel zujehalten, dann hat es kieks jemacht, und dann war se hin. Doll, nich?«

Normalerweise benötigen Kriminalisten für ein Mordgeständnis mehrere Stunden oder gar Tage, manchmal Wochen. Diesmal ist alles anders. Bruno Lüdke gesteht die Tötung von Frieda Rösner, nachdem er gerade eben erst geholt worden ist. Da es im Raum Berlin noch eine Vielzahl weiterer ungeklärter Sexualmorde gegeben hat, die Parallelen zum vorliegenden Fall aufweisen, wittern die Kriminalisten Morgenluft. Ist der geistig zurückgebliebene Sonderling gar nicht so harmlos, wie es heißt?

Vorab muss jedoch geklärt werden, ob Bruno Lüdke auch die Wahrheit gesagt hat. Zunächst soll er den Tatort zeigen, was ihm erst im zweiten Anlauf gelingt. Darauf wird er Zeuginnen gegenübergestellt, die von einem Unbekannten im Köpenicker Wald sexuell belästigt worden sind – keine der Frauen identifiziert Bruno Lüdke. Auch die beiden Mädchen, die in Tatortnähe einem sich merkwürdig verhaltenden Mann begegnet sind, erkennen in ihm nicht jenen »komischen Typ« wieder, der ihnen zu nahe gekommen ist. Sachbeweise für eine Täterschaft des Beschuldigten gibt es nicht. Nur sein Geständnis hat Bestand, auch wenn Bruno Lüdke nicht sagen kann, was er mit den geraubten Gegenständen gemacht hat oder wo sie zu finden sind; acht Versionen bietet er an, keine trifft zu. Aber er zeigt sich bei weiteren Vernehmungen nach wie vor ausgesprochen kooperativ.

»Bei der in den heutigen Vormittagsstunden durchgeführten informatorischen Vernehmung des Beschuldigten Lüdke erklärte dieser«, schreibt Kommissar Franz in seinem Bericht, »dass er im Verlauf mehrerer Jahre ungefähr 50 Frauen unsittlich belästigt und diese zum Teil unter Anwendung von Gewalt mit Tötung bedroht hätte, wenn sie sich nicht seinem Willen fügen würden. Bei dem ganz primitiven Verhalten des Beschuldigten musste deshalb in Betracht gezogen werden, dass er Notzuchtverbrechen ausgeführt hat, nachdem er tatsächlich vorher bei den sich wehrenden Frauen Gewalt angewendet hatte. Da die Möglichkeit bestand, dass bei der Ausübung der Notzuchtverbrechen auch wirklich Frauen getötet worden sind, wurde er diesbezüglich genauer befragt.«

Im Vernehmungsprotokoll heißt es: »Dir sach ick noch viel mehr. Meinste, det war die Erste? Mensch, Mann, ick hab noch janz andere umjebracht … Es können siebzich jewesen sein oder vielleicht hundert. Et is schon so lange her. Ick hab schon mit 16 anjefangen, musste wissen.« In den darauffolgenden Wochen und Monaten wird Bruno Lüdke mit einer Vielzahl von Morden konfrontiert, die er alle gesteht, insgesamt 84 Tötungsdelikte. Nach umfangreichen Untersuchungen und Ermittlungen glauben die Kripobeamten schließlich, 53 vollbrachte und drei versuchte Morde aufgeklärt zu haben, begangen im Zeitraum von 1924 bis 1943, und zwar in Berlin, Ostpommern, Sachsen-Anhalt, Sachsen, Thürigen, Bayern und Norddeutschland. Bei den Opfern handelt es sich um fünf Männer und 51 Frauen – eine davon ist Mathilde Schlörke.

Gerhard Meister wirkt auf die Vernehmungsbeamten reumütig. Der Mann, der Mathilde Schlörke vor 24 Jahren getötet haben will, führt sämtliche Misserfolge und Schicksalsschläge auf jene mörderische Begegnung am 27. Mai 1929 zurück. Siebenmal wegen Diebstählen und Einbrüchen vorbestraft, habe er sich vor einigen Jahren selbstständig gemacht, nach einer kurzen Zeit des wirtschaftlichen Erfolgs das Geschäft aber wieder aufgeben müssen, auch wegen seines übermäßigen Alkoholkonsums. »Mit Alkohol und Weibern habe ich versucht, mein Gewissen zu betäuben.«

Und so soll sich die Tat zugetragen haben: Als Eigentümer einer Wäscherei gehört es zu Gerhard Meisters Aufgaben, bei den Kunden die Schmutzwäsche abzuholen und gereinigt zurückzubringen. Am Tattag zählt auch Mathilde Schlörke zu seinen Kundinnen, die er allein in ihrer Wohnung antrifft. Der Entschluss, die Frau zu töten und anschließend zu berauben, kommt spontan und ergibt sich aus Gerhard Meisters allgemein desolater Lebenssituation und der sich unvermittelt bietenden Aussicht auf reichlich Beute – der Mann hält das Opfer für vermögend. Als ihm die Frau den Rücken zukehrt, erdrosselt er sie kurzerhand mit seinem Hosengürtel. Anschließend durchsucht er vorsichtig die Wohnung, ohne dabei äußerlich erkennbare Spuren zu hinterlassen. Die Beute ist jedoch dürftig: eine große Schachtel Zigaretten und ein bisschen Münzgeld.

Gerhard Meister kann bei seinem Geständnis viele Details nennen, die niemals veröffentlicht wurden und mit dem damaligen Tatortbefund exakt übereinstimmen. Nur er kann der Täter sein, urteilt auch das Gericht und verhängt die laut Strafgesetzbuch einzig mögliche Strafe – lebenslanger Freiheitsentzug. Bruno Lüdkes Selbstbezichtigung ist demnach widerlegt. Er kann jedoch nicht noch einmal vernommen werden, weil er am 8. April 1944 während eines längeren Aufenthalts im Kriminalmedizinischen Institut in Wien unter mysteriösen Umständen starb, angeblich nach einer Herzlähmung.

Und auch alle anderen Geständnisse, die Bruno Lüdke unter höchst fragwürdigen Umständen ablegte, erscheinen nicht mehr belastbar. Zu dieser Einschätzung gelangt nach jahrelangen Recherchen auch der niederländische Kriminalkommissar a. D. Jan Blaauw und schließt seinen Untersuchungsbericht mit der Feststellung, dass der Fall Bruno Lüdke wohl einer der weltweit größten Kriminalirrtümer gewesen sein dürfte: »Wenn nach dem Kriege eine Art Mythos über Bruno Lüdke und seine Taten entstand, ist das auf die zum Teil sensationsorientierte Medienberichterstattung, nicht unbedeutend aber auch auf den Film Nachts, wenn der Teufel kam zurückzuführen. Heute wird man das Kapitel des vermeintlichen Massenmörders korrigieren und neu fassen müssen. Darum habe ich mich im Interesse der Wahrheit bemüht, auch wenn per Saldo mehr als 50 ungeklärte Mordfälle zurückbleiben.«