»Beabsichtigte Verschleierungen eines Verbrechens durch mehr oder weniger geschickte Vortäuschung eines Unfalles oder Selbstmordes gehören nach gerichtsmedizinischer Erfahrung keineswegs zu den größten Seltenheiten. Derartige, meist unklare und auch nur schwer zu beurteilende Tatbestände müssen besonderes kriminalistisches und gerichtsmedizinisches Interesse wecken, weil in der Regel nur bei der ersten Untersuchung der Leichen und des Tatortes die zur Aufklärung des Falles nötigen Befunde festgestellt werden können, die bei Außerachtlassung der Sorgfalt die Klärung und gerichtliche Behandlung sonst bedeutend erschweren oder gar unmöglich gestalten.«
Erich Fritz, Mord durch Erschießen unter raffinierter Vortäuschung eines Verkehrsunfalls