Beendigung der Apartheid: Der einzige Weg zum Frieden

Richard Falk

Vor mehreren Monaten wurden Professor Virginia Tilley und ich von der Wirtschafts- und Sozialkommission der Vereinten Nationen für Westasien (escwa) gebeten, eine Studie zu verfassen, in der geprüft werden sollte, inwiefern Israel in seinem Umgang mit dem palästinensischen Volk als »Apartheid-Regime« agiere, und zwar laut der Definition des Begriffes »Apartheid« im Internationalen Strafgesetz. Die Befolgung solch eines legalen Zugangs ist im Vergleich zu einer oft im politischen oder moralischen Kontext verwendeten Bezeichnung von Israel als »Apartheid-Staat« – die zwar von diesem Gesichtspunkt verständlicherweise tendenziös impressionistisch und emotional ist – sehr viel anspruchsvoller und genauer, da sie das Aufzeigen einer willkürlichen Etablierung von rassenbedingten diskriminierenden Strukturen erforderlich macht. Unser Bericht zeichnet sich durch das Bemühen aus, Israels Umgang mit dem palästinensischen Volk und die damit einhergehende Politik ausschließlich auf rechtlicher Basis zu beurteilen. Die Untersuchungsergebnisse führen zu einigen moralischen und politischen Schlussfolgerungen, die sich in den Empfehlungen für diesbezügliche Maßnahmen und Handlungen der Vereinten Nationen, der Regierungen souveräner Staaten und der Aktivisten und Organisationen der Zivilgesellschaft widerspiegeln.

Es freute uns, diesen Auftrag und damit unsere Rolle als Ermittler, die an einem akademischen Unterfangen teilnehmen, anzunehmen. escwa, eine von mehreren regionalen Kommissionen der un, ersuchte auf Grund eines unangefochtenen und von seinen 18 arabischen Mitgliedsstaaten angenommenen Antrages, um Durchführung dieser Studie.

Innerhalb weniger Stunden nach Veröffentlichung unseres Berichtes am 15. März 2017, der den Titel »Israels Umgang mit dem palästinensischen Volk und die Frage der Apartheid« trug,127 setzten Reaktionen ein, die bestenfalls als hysterisch und höhnisch bezeichnet werden können. Auffallend an der sofortigen und wütenden Ablehnung des Berichts durch Israel und die Vereinigten Staaten war außerdem das absolute Fehlen auch nur irgendeiner substanziellen Kritik am Inhalt der im Bericht angeführten Ergebnisse oder Analysen. Die neu ernannte un-Botschafterin der usa, Nikki Haley, verurteilte den Bericht und forderte die Vereinten Nationen auf, ihn zurückzuziehen, ohne andere Gründe zu nennen als dass der Bericht in seiner Beurteilung des Verhaltens von Israel gegenüber den Palästinensern unvorteilhaft sei. Der frisch gewählte Generalsekretär der Vereinten Nationen, António Guterres, reagierte schnell und forderte escwa öffentlich auf, den Bericht von ihrer Webseite zu löschen; und obwohl Rima Khalaf, Leiterin der Kommission, anfänglich noch versuchte zu erklären, weshalb dies eine unangebrachte Forderung sei, bestand Guterres darauf. Anstatt dieser Forderung nachzugeben, trat Khalaf von ihrem Posten zurück und richtete ein Schreiben an den Generalsekretär, in dem sie freundlich und prinzipientreu die Gründe ihres Rücktrittes erklärte. Dieses Schreiben ist ein eloquenter Ausdruck des Gewissens der Öffentlichkeit, was an sich in der Geschichte und den Erfahrungen der Vereinten Nationen bereits sehr rar gesät ist und daher eine besonders positive Erwähnung verdient.128 Kurze Zeit später wurde der Bericht von der Webseite der Kommission entfernt.

Das Verblüffende an diesem Aktions- und Reaktionsmuster, das in vielerlei Hinsicht der Reaktion der us-Regierung auf den Goldstone-Bericht (Untersuchungskommission der Vereinten Nationen zum Gaza-Konflikt von 2008/09) ähnelt, ist das Ausmaß, in welchem Israels Funktionäre im Tandem mit ihren amerikanischen Kollegen auf massive Kritik lediglich mit der Diffamierung und Verletzung des Verfassers reagieren, anstatt mit inhaltlicher Kritik aufzuwarten und diversen Anschuldigungen mit detaillierten und substanziellen Argumenten zu begegnen und dadurch die im Umgang mit den Palästinensern befolgte Politik zu verteidigen. Jedes Mal, wenn es dieser Technik der Ablenkung gelingt, erfolgreich zu diskreditieren, zu verletzen und die Aufmerksamkeit umzuleiten, wird die Rolle der Vereinten Nationen als Bewahrerin des Allgemeinwohls geschwächt, und zwar symbolisch wie auch inhaltlich. Die Organisation wird zunehmend als Instrument wahrgenommen, durch das geopolitische Kräfte ihren eigenen Willen zu Lasten der Wahrheit, der Vernunft, der Gerechtigkeit und des menschlichen Wohlbefindens durchsetzen.

Die Vereinten Nationen sind unweigerlich eine politische Arena, in der rivalisierende Regierungen ihre entgegengesetzten Meinungen zu globalen Themen vertreten, doch sollten sie trotzdem danach trachten, eine Atmosphäre zu schaffen, in der kontroversielle Themen verantwortlich diskutiert und verschiedene Blickwinkel beleuchtet werden können, ohne auf Verleumdungs- oder Hetztaktiken zurückzugreifen. Besonders bei kontroversiellen Themen sollten Rede- und Gedankenfreiheit gewährleistet sein, wenn die Vereinten Nationen ihr Mandat, internationalen Frieden und Sicherheit zu stärken und die Menschrechte schutzbedürftiger Menschen zu gewährleisten, wahrnehmen wollen. Globale Interdependenz macht es umso wichtiger, dass sich die Vereinten Nationen Kontroversen gegenüber offen zeigen, ganz gleich wie hitzig die Debatte auch sein möge. Es gelingt den Vereinten Nationen, auch solch eine Atmosphäre in Bezug auf viele internationale Belange zu schaffen; allein im Zusammenhang mit dem israelisch-palästinensischen Konflikt gelingt ihr dies leider nicht, denn hierzu werden alle Diskussionen im Keim erstickt, selbst wenn es sich um akademische Untersuchungen handelt, deren Berichte in Methodik und Stil wissenschaftlichen Standards entsprechen.

Virgina Tilley, Professorin für Politikwissenschaften an der Universität Carbondale von Southern Illinois und internationale Apartheid-Expertin, und ich, emeritierter Professor für internationales Recht an der Princeton Universität, sowie auch escwa haben wiederholt unsere Bereitschaft signalisiert, auf inhaltliche Kritik und kritisches Feedback einzugehen. Wir hatten gehofft, dass unsere Analyse und Schlussfolgerungen eine Basis für Diskussion, Dialog und weitere Erörterung der Empfehlungen, die am Ende des Berichtes angeführt sind, bieten würden. In diesem Zusammenhang sei darauf hingewiesen, dass auch escwa ihrerseits Maßnahmen gesetzt hat, um sicherzustellen, dass der Bericht wissenschaftlichen Standards entspricht und legte unseren Rohbericht daher drei prominenten internationalen Juristen vor, die ausgewählt worden waren, um eine objektive Beurteilung abzugeben. Ihre Identität wurde uns erst nach der Abgabe ihrer Beurteilungen bekannt gegeben. Jeder dieser Experten gab eine sehr positive Beurteilung ab, mit einigen Überarbeitungsvorschlägen, die wir dankend in den Endbericht, der in weiterer Folge an die Vereinten Nationen weitergegeben wurde, eingefügt haben. Vor dem Hintergrund dieser sorgfältigen wissenschaftlichen Prüfung ist es von Regierungsvertretern und anderen Funktionären höchst fahrlässig, den Bericht als einseitig polemisch abzutun, und zwar ohne sich auch nur ansatzweise mit den Inhalten der Analysen auseinandersetzen zu wollen. Solch ein Zugang untergräbt nicht nur die Autorität der Vereinten Nationen sondern auch allgemein den Respekt für internationales Völkerrecht. Es ist jedoch auch auf geopolitische Einflussnahme zurückzuführen, und zwar besonders im Zusammenhang mit un-Finanzierungen, wenn brisante internationale Herausforderungen und damit zusammenhängende Argumente, die, vernünftig vorgebracht, eigentlich den Raum für gegensätzliche Meinungen schaffen sollten, um einen Austausch über diesbezügliche gegenteilige Positionen zu erlauben, leichtfertig übergangen und in Misskredit gebracht werden. Das gesamte Konzept, internationale Konflikte friedlich zu lösen, basiert doch darauf, Kommunikationskanäle für Diskussionen offen zu halten. Es war leider doch anzunehmen, dass es nach 50 Jahren diskriminierender Besatzung und erfolgloser Diplomatie die Grenzen vernünftiger Diskussion sprengen würde, wenn Israels Umgang mit den Palästinensern im Verständnis des internationalen Völkerrechts als Apartheid bezeichnet wird. Diese Verweigerung verstärkt lediglich den Status quo, der letztendlich dem palästinensischen Volk über solch einen langen Zeitraum sehr viel Leid zugefügt hat.

Außerdem ist es irreführend, das zu tun, was amerikanische und israelische Diplomaten wie auch die Medien getan haben, nämlich diese Studie so zu behandeln, als wäre sie ein Bericht, der offiziell von den Vereinten Nationen verabschiedet worden ist. Solch eine Behandlung übersieht eindeutig den Haftungsausschluss, der auf der Einführungsseite des Berichtes aufscheint und in dem unmissverständlich erklärt wird, dass die im Bericht erwähnten Analysen und Interpretationen eindeutig jene der Autoren sind und daher nicht der escwa und schon gar nicht den Vereinten Nationen zugeordnet werden können. Tatsächlich handelt es sich dabei um ein Dokument, dessen Erstellung von den Vereinten Nationen in Auftrag gegeben wurde, dessen Qualität bezüglich der Übereinstimmung mit wissenschaftlichen Standards geprüft und das in weiterer Folge von der Organisation jedoch weder angenommen noch verabschiedet wurde, obwohl dies in Zukunft geschehen könnte, ein Schritt, den wir als Autoren willkommen heißen würden.

Berechtigte Kritik wird diskreditiert

Während meiner Amtszeit als Sonderbeauftragter der Vereinten Nationen für Menschenrechte in den besetzten palästinensischen Gebieten (2008–2014) wurde ich Zeuge, wie Verteidiger Israels häufig versuchten, vorgebrachte Kritik zu diskreditieren. Meine halbjährlichen Berichte, die ich in der Zeit, als ich diesen Posten innehatte, an die Menschenrechtskommission der Vereinten Nationen und an das dritte Komitee der Generalversammlung richtete, beinhalteten oft scharfe Kritik an Israel und an anderen Akteuren, die sich auf verschiedene Themenbereiche bezog, einschließlich der Missachtung des Völkerrechts, illegaler Expansion des Siedlungsbaus und unverhältnismäßiger Gewaltanwendung. Außerdem wies ich in den Berichten auch auf die Komplizenschaft internationaler Unternehmen und Banken hin, die gewinnbringende Geschäfte mit den Siedlungen unterhalten. Zu meiner Überraschung erhielt ich in Bezug auf diese konkreten Vorwürfe weder von Israel noch von den usa abweisende Reaktionen. Hingegen musste ich die leidvolle Erfahrung machen, dass meine Worte zu einer damit gar nicht zusammenhängenden Thematik aus dem Kontext gerissen wurden, um in weiterer Folge von un-Watch und anderen NGOs, deren Energien und Ressourcen fast ausschließlich der Verteidigung Israels dienen, den Vertretern der Vereinten Nationen und wichtigen Diplomaten, die Mitgliedsstaaten repräsentieren, zur Kenntnis gebracht zu werden. Dies geschah nicht etwa mit vernünftigen Argumenten oder durch das Einbringen von Gegenbeweisen, sondern lediglich durch das Lancieren von Diffamierungskampagnen, die sich häufig um die bösartige Behauptung drehen, dass Kritik an Israel als Antisemitismus zu betrachten sei. Zu meinen schärfsten Kritikern gehörten die üblichen ultra-zionistischen NGOs, die durch die Verbreitung diffamierender Erklärungen über meine Meinungen die Unterstützung pro-israelischer Regierungen mobilisierten. Ich war überrascht und enttäuscht, dass die Diplomaten Barack Obamas bei den Vereinten Nationen, einschließlich Susan Rice und Samantha Power, wie auch der damalige Generalsekretär Ban Ki-moon und eine Reihe hochrangiger Diplomaten aus Kanada und Australien – d.h. aus Ländern, die selbst mit einer peinlichen kolonialen Siedlungsvergangenheit behaftet sind – diese Vorwürfe akzeptierten, ohne weiter nachzufragen oder meine Seite der Geschichte anzuhören, und damit ihren Einfluss und ihre Autorität für solch eine Art von Rufmord zur Verfügung stellten. Als ich mich beim Büro von Ban Ki-moon über die Ungerechtigkeit seiner Verurteilung meiner Meinung beschwerte, wurde mir von seinem Assistenten entschuldigend mitgeteilt, »wir haben es an der angemessenen Sorgfaltspflicht fehlen lassen, doch abgesehen davon waren wir durch Washington unter Druck, zeigen zu müssen, dass wir Israel unterstützen.« Ich erwähne diese persönliche Erfahrung, nur um darauf hinzuweisen, dass sie sich in ein seit langem bestehendes Muster schmutziger Tricks einreihen lässt, bei denen die leidenschaftlichsten Verteidiger Israels es vorziehen, ihre Gegner zu verleumden, anstatt das Risiko einzugehen, sich auf die augenscheinliche Gefahr einer vernünftigen Diskussion über wichtige zur Debatte stehende gesetzliche und rechtliche Aspekte einzulassen.

Der »Apartheid-Bericht«

Das Verbrechen der Apartheid wurde 1973 in der Internationalen Konvention über die Unterdrückung und Bestrafung des Verbrechens der Apartheid verbindlich definiert. Darin wird das Verbrechen der Apartheid als vorsätzlicher und systematischer Akt der Rassendiskriminierung bezeichnet, der mit dem Ziel ausgeführt wird, ungesetzliche Strukturen rassischer Dominanz, d.h. der Unterdrückung einer Rasse durch eine andere Rasse, aufrecht zu erhalten. Unser Bericht ging auch auf die Frage ein, ob es im Zusammenhang mit der Untersuchung des Vorliegens von Apartheid angebracht ist, Juden und Palästinenser als eigene Rassen zu betrachten. Wir kamen zu dem Schluss, dass es dafür genug Grundlagen gibt. Wie unser Bericht zeigt, wird »Rasse« in diesem rechtlichen Kontext als sozial und politisch konstruierte Kategorie behandelt, die entwickelt wurde, um ein spezifisches Volk oder eine spezifische Ethnie zu identifizieren. Dies steht in keinem Zusammenhang zur biogenetischen Wirklichkeit, die in diesem Fall ironischerweise eine beträchtliche Überlappung zwischen Juden und Palästinensern zeigt.

Der Bericht geht auch von der Prämisse aus, dass das Vorkommen oder auch das Nicht-Vorkommen von Apartheid davon abhängt, wie das palästinensische Volk als Ganzes und im Ganzen behandelt wird und nicht nur von der Untersuchung des einfachen Falles einer dualen gesetzlichen Struktur, die Palästinensern und Israelis, die im West­jordanland leben, seit 1967 auferlegt wird. Im Bericht wird vorgebracht, dass es jene Unterteilung der Palästinenser in bestimmte Bereiche, die von Israel absichtlich als integrierter Kontrollmechanismus konstruiert wurden und aufrechterhalten werden, ist, die das Vorliegen von Apartheid so überzeugend machen.

Durch die Anwendung einer, wie wir glauben, innovativen Methode näherten wir uns der Herausforderung, das Vorliegen eines Apartheidsystems als Gesamtkonzept zu beurteilen, indem wir die Palästinenser in vier Kategorien aufteilten, die der Art und Weise entsprechen, wie Israel seine Dominanz im Laufe von sieben Dekaden gesichert hat, wobei berücksichtigt wurde, dass die spezifischen Kontrollmaßnahmen im Laufe der Zeit variieren, da sie an die sich verändernden Umstände angepasst wurden. Dies ist auch nicht das erste Mal, dass sich internationale Wissenschaftler mit der Frage auseinandergesetzt haben, ob Israel der Apartheid bis zu einem bestimmten Grad schuldig ist.

Meine Mitautorin bei diesem Bericht, Virginia Tilley, hat vor ein paar Jahren ein Team internationaler Rechtsgelehrten geleitet, welches befunden hat, dass die israelischen Praktiken in den besetzten palästinensischen Gebieten als Apartheid einzustufen sind.129 Diese Studie weist im Besonderen auf die systematische Diskriminierung von Palästinensern hin, die im Westjordanland unter der israelischen Militärverwaltung – der Besatzungsmacht – leben. Das bedeutet, dass Palästinenser als indigene Bevölkerung in all den Jahren ohne Rechte lebten, während die jüdischen Siedler in den gesamten Genuss der Rechtsstaatlichkeit kommen, wie sie in Israel in Bezug auf jüdische Staatsbürger praktiziert wird. Die Tilley-Studie befand, dass Straßen, die nur Siedlern vorbehalten sind, duale Rechtssysteme, zahlreiche Checkpoints, die zu zahlreichen Verzögerungen für Palästinenser führen, wie auch die drakonische rassenbedingte Aufteilung von zwei Bevölkerungsgruppen auf spezifische Regionen, genügend Elemente eines Apartheid-Systems beinhalten, um eine solche Schlussfolgerung zuzulassen.

Repressive Praktiken, die das Leben einfacher Palästinenser in eine tägliche Tortur verwandelt haben, sind eine Hauptdimension dieses rassisch organisierten Kontrollsystems. Hierzu sollte auch erwähnt werden, dass einige fortschrittliche Interpretationen des internationalen Völkerrechts die Bestrafung und Kriminalisierung von gewaltlosen Formen des Widerstandes gegen Apartheid als eigene Strafdelikte bezeichnen, wodurch das eigentliche Verbrechen der Apartheid selbst noch verschärft wird.

Der Apartheidcharakter der Besetzung des Westjordanlands ist hierbei noch die am wenigsten umstrittene Bestätigung der Behauptung, dass Apartheid die gesamte Beziehung zwischen Juden und Palästinensern unter israelischer Verwaltung beschreibt.

Erwähnenswert ist außerdem, dass für den Gazastreifen seit 2005, als die Siedlungen im Rahmen des israelischen »Abzugsplans« entfernt wurden, eine gesonderte Analyse erforderlich ist. Für die Zeit von der Besetzung des Gazastreifens 1967 bis 2005 trifft für den Gazastreifen dieselbe Analyse zu wie derzeit für das Westjordanland. Seit 2005 wird der israelische Kontrollmechanismus auf eine besondere und grausame Art und Weise aufrechterhalten, um die jüdische Dominanz über die palästinensische Bevölkerung im Gazastreifen zu gewährleisten. Dies umfasst strafende Blockaden, periodische militärische Einfälle, gezielte Tötungen und bestätigte Bemühungen, der Zivilbevölkerung genügend Lebensmittel zu verweigern, die ihr erlauben würde, ein gesundes Leben zu führen.

Eine weitere im Bericht untersuchte Kategorie waren Palästinenser, die in Jerusalem leben. Hier äußert sich der Apartheidcharakter der israelischen Herrschaft in der Art, wie die israelische Regierung die individuelle Sicherheit der in Jerusalem lebenden Palästinenser massiv untergräbt, indem ihre Aufenthaltsrechte manipuliert und ihnen eine Vielzahl verschiedener diskriminierender Vorschriften auferlegt werden, die von steuerlichen Maßnahmen über Zerstörungen bis zur willkürlichen Vorenthaltung von Baugenehmigungen reichen. Im Gegensatz dazu genießen Juden in den Siedlungen in Ost-Jerusalem seit 1967 alle Vorteile und jeglichen Schutz der israelischen Staatbürgerschaft.

Die dritte Kategorie setzt sich mit der palästinensischen Minderheit auseinander, die in Israel lebt und die möglicherweise die problematischste Komponente in Bezug auf die Etablierung einer rechtlichen Definition von Apartheid darstellt, welche alle palästinensischen Einwohner umfasst. In dieser Kategorie gibt es ungefähr 1,7 Millionen Bürger von Israel, denen es erlaubt ist, politische Parteien zu gründen und zu wählen. Doch dieser Minderheit, die ungefähr 20% der israelischen Bevölkerung ausmacht, ist es gesetzlich verboten, den erklärten jüdischen Charakter des Staates zu hinterfragen. Außerdem ist sie Opfer einer ganzen Bandbreite diskriminierender Staatsbürgerschaftsgesetze wie auch Verwaltungspraktiken, welche die Rechte der Palästinenser im Hinblick auf Landkauf, Besitz, Einwanderung, Familienzusammenführung und Freiheiten in der Eheschließung stark einschränken.

Das internationale Strafgesetz hat Apartheid aus seinem südafrikanischen Kontext genommen. Apartheid wird jetzt als unabhängiges Verbrechen gegen die Menschlichkeit angesehen, das nicht mit dem Vorliegen ähnlicher Merkmale wie jene, die das Apartheidsystem in Südafrika ausmachten, steht oder fällt. Hier gibt es wichtige Unterschiede. Zum Beispiel befolgt Israel nicht die notorische Praxis der »Passgesetze«, die das Leben für betroffene Menschen in Südafrika so jämmerlich machte. Gleichzeitig ist die südafrikanische Erfahrung keine Schablone für ein Apartheidsystem schlechthin, auch wenn sie manchmal als Analogie hilfreich ist. Die Natur des Verbrechens der Apartheid wird im Völkerrecht dahingehend und nicht konkreter definiert als dass es sich um eine Struktur der absichtlich ausgeübten Rassendominanz einer rassischen Personengruppe über eine andere handelt.

Eine vierte Kategorie, die das demografisch größte Segment betrifft, umfasst die Palästinenser, die entweder bei den Vereinten Nationen als Flüchtlinge registriert wurden oder gezwungen sind, unfreiwillig im Exil zu leben. In diesem Zusammenhang steht Israels Ablehnung von Resolution 194 (1948) der Generalversammlung der Vereinten Nationen, in welcher festgehalten wird, dass Palästinenser, die 1948 durch Israel enteignet oder vertrieben wurden sowie ihre Nachfahren das Recht auf Rückkehr genießen. Die Resolution 3236 der Generalversammlung der Vereinten Nationen erklärt dieses Rückkehr- oder Wiedereinbürgerungsrecht zu einem »unabdingbarem Recht«, das wahrscheinlich auch für jene hunderttausende Palästinenser gilt, die später durch den Krieg von 1967 vertrieben wurden. Soweit bekannt, wurde keinem Palästinenser, der seit der Gründung von Israel im Jahr 1948 vertrieben worden ist, erlaubt, von seinem Rückkehrrecht Gebrauch zu machen und seinen Aufenthalt wiederzuerlangen, ganz gleich wie stark seine Wurzeln auch sein mögen.

Wie bereits erwähnt, kommt der escwa-Bericht zu dem Schluss, dass das Verbrechen der Apartheid von seinen historischen südafrikanischen Wurzeln getrennt wurde. Weder die Konvention von 1973 noch das Römische Statut als Grundlage für den Internationalen Strafgerichtshof verknüpfen Apartheid mit Südafrika, sondern behandeln diese Praxis als eigenständiges Verbrechen gegen die Menschlichkeit. Es ist wichtig zu erkennen, dass es bedeutsame Unterschiede gibt zwischen dem Apartheidsystem, wie es in Südafrika praktiziert wurde, und der Art und Weise, wie es derzeit gegen Palästinenser umgesetzt wird. Wobei diese Unterschiede für die Frage, ob der Vorwurf der Apartheid gerechterweise, überzeugend und genau auf Israel zutrifft, nicht relevant sind. Ein maßgeblicher Unterschied ist, dass die afrikaanische Führung in Südafrika das Apartheidsystem freimütig zum Spiegelbild ihres ideologischen Glaubens an die Rassentrennung erklärt hat, während in Israel solch eine Struktur der diskriminierenden Trennung auf Grund der Rasse geleugnet und abgelehnt wird. Nennen auswärtige Quellen diese Struktur beim Namen, so wird dies als infame Beleidigung behandelt, wie es bei diesem Bericht der Fall war. In diesem Zusammenhang sei erwähnt, dass eine Reihe von Israelis, einschließlich etlicher ehemaliger Premierminister, die Gefahren bzw. Existenz eines Apartheidsystems in den Beziehungen zwischen Juden und Palästinensern, besonders in Bezug auf das Westjordanland, anerkannt und davor gewarnt haben, als sie ihrer Sorge um die Zukunft Israels Ausdruck verliehen.

Diese fast permanente Dominanzstruktur auf Grund der Rasse kann nicht mit dem Hinweis auf Israels legitimes Bedürfnis nach Sicherheit gerechtfertigt oder erklärt werden. Eine Teilmotivation für die Aufrechterhaltung einer Apartheid-Struktur ist es, der zionistischen Vorstellung von Israel als »jüdischem Staat« Substanz und Nachhaltigkeit zu verleihen. Solch ein Zugang und die Berücksichtigung des mit faktischer Gewissheit erfolgten nationalen Widerstands des palästinensischen Volkes in der post-kolonialen Ära erfordern an sich schon fast die Notwendigkeit einer harten rassenbasierten Kontrollstruktur. Dies umso mehr, nachdem Israel ein Staat ist, welcher der palästinensischen Nation durch subventionierte Einwanderung und den in Europa durch den Holocaust geschaffenen außergewöhnlichen Umständen aufgezwungen worden ist.

Unser Bericht kommt zur Schlussfolgerung, dass Israel in Bezug auf diese vier angeführten demografischen Kategorien das palästinensische Volk absichtlich zersplittert hat und sich dabei auf systematische Diskriminierung, einschließlich »unmenschlicher Handlungen«, gestützt hat, um in erster Linie seine Kontrolle aufrechtzuerhalten und palästinensischen Widerstand schwieriger und gefährlicher werden zu lassen, während Israel selbst seine Territorien ausweitet und damit die Perspektive einer Selbstbestimmung der Palästinenser weiter schwinden lässt. Aufgrund dieser Ergebnisse, die durch angeführte empirische Daten, einschließlich der Bezugnahme auf offizielle israelische Quellen, gestützt werden, kamen wir zum dem Schluss, dass der rechtliche Vorwurf der Apartheid fundiert und wohlbegründet ist sowie die derzeitige Situation besser beschreibt als jegliche Standardterminologie zur Besatzung, die im internationalen Dialog verwendet wird und die eher irreführend ist.

Wie eingangs angedeutet, ist es uns absolut bewusst, dass dieser escwa-Bericht das Ergebnis einer akademischen Untersuchung ist und keine verbindliche, von einem offiziellen rechtlichen Gremium oder einer Regierungsinstitution verfasste Abhandlung zur Apartheid darstellt. Wie bereits erwähnt – und zwar widersprüchlich zu dem, was in Medien berichtet und mittels diplomatischer Verleumdungen behauptet wird –, ist der Bericht niemals von den Vereinten Nationen oder auch von escwa angenommen oder bestätigt worden. Wir würden solch eine Annahme sehr empfehlen und wir drängen die Vereinten Nationen wie auch nationale Regierungen und die Zivilbevölkerung, Maßnahmen zu treffen, die darauf abzielen, Israel dazu zu bewegen, seine Apartheidherrschaft abzubauen und das palästinensische Volk in einer Art und Weise zu behandeln, die mit den Vorgaben des Völkerrechts, der Menschenrechte wie auch grundlegender Moralvorstellungen übereinstimmt.

In weiterem Sinne basiert unsere Behauptung, dass sich Israel zu einem Apartheid-Staat entwickelt hat, auf der Tatsache, dass es auf diplomatischer Ebene keine friedliche Lösung des Konfliktes und damit auch keine vorhersehbare Perspektive für eine Beendigung des diskriminierenden Regimes und des andauernden Leidens des palästinensischen Volkes gibt. Es ist ein langanhaltender schädlicher Trugschluss, weiterhin vorzugeben, dass es irgendeine Art ausgehandelter Lösung geben wird, sobald nur beide, Israelis und Palästinenser, zu »schmerzhaften Zugeständnissen« bereit sind. Solange Israel weiterhin daran festhält, ein jüdischer Staat zu sein, gibt es für Palästinenser kein Entrinnen aus dem eisernen Käfig der Apartheid.

Diese fast permanente Dominanzstruktur kann nicht überzeugend mit Israels Bedürfnis nach Sicherheit gerechtfertigt werden, zumal dieses Bedürfnis zu einem erheblichen Maße durch den Unwillen Israels, den Palästinensern die ihnen laut Völkerrecht zustehenden Rechte zu gewähren, geschaffen wird. Eine spezifische Ethnie kann nicht von einer anderen Ethnie dauerhaft durch militärische Gewalt und administrative Zwänge unterdrückt werden, ohne auch die damit einhergehende Struktur, die als Apartheidherrschaft entstanden ist, zu berücksichtigen. Tatsächlich war ein Teil des Grundes, weshalb wir nicht auf eine offiziellere Beurteilung dieser Beschuldigungen durch ein ordnungsgemäß konstituiertes juristisches Gremium warteten, unser Empfinden, jene Reihe von Maßnahmen dringend beenden zu wollen, die nun schon so lange für das große Leiden des palästinensischen Volkes verantwortlich sind, was wiederum direkt daraus resultiert, dass Palästinensern ihre grundlegenden Rechte verweigert werden, vor allem das Recht auf Selbstbestimmung.

Ein Politik-Gebot: Von der Beendigung der Besatzung zur Beendigung der Apartheid

Seit 1967 verdichtet sich die Hauptforderung all jener, die sich um Frieden zwischen Israelis und Palästinenser bemühen, in dem Slogan »Ende der Besatzung«. Grundsätzlich folgen die Vereinten Nationen dieser Denkweise, in der jedoch die notwendigen Vorbedingungen für einen Frieden niemals ganz berücksichtigt werden – mit Ausnahme der Perspektiven liberaler Zionisten –, da sie das Leid der Palästinenser auf den territorialen Konflikt beschränken. Tatsächlich könnte Israel Frieden haben, der auch von Palästinensern akzeptiert werden sollte, wenn die Rückzugsbedingungen, wie vom Sicherheitsrat in seiner Resolution 242 festgelegt, erfüllt werden und wenn ein palästinensischer Staat mit Ost-Jerusalem als Hauptstadt errichtet oder eine andere Formel gefunden wird, auf die sich beide Staaten einigen können und die beiden Staaten erlaubt, ihre Flaggen in der geeinten Stadt von Jerusalem wehen zu lassen. Diese Denkweise, die nach wie vor die politische Phantasie jener beflügelt, die an der Durchsetzung der Idee eines verhandelten Friedens festhalten, übersieht das Leid und die traurige Situation der Palästinenser, die seit mehreren Generationen in Flüchtlingslager gepfercht oder gezwungen sind, ein unfreiwilliges Exil auf sich zu nehmen. Diese Idee eines vernünftigen Kompromisses setzt die Bereitschaft der Palästinenser voraus, auf jegliches spezifisches Rückkehrrecht zu verzichten. Das grundsätzliche Missverständnis dieses allgemeinen Zuganges ist es, zu vergessen, dass der palästinensische Kampf hauptsächlich ein Kampf um die Rechte eines Volkes und erst sekundär einer um territoriales Recht ist.

Abgesehen von diesen konzeptuellen Bedenken gibt es aus der Perspektive einer Konfliktlösung empirische und normative Gründe dafür, sich von »Besatzung« als Hauptfokus abzuwenden. Zunächst wird »Besatzung« als juristischer Begriff mit der legitimen Situation der »kriegsbedingten Besatzung« gemeint, die von einem temporären Zustand ausgeht, wie in dem Vierten Abkommen der Genfer Konventionen, in dem die Folgezeit eines Krieges geregelt wird, festgehalten ist. Berücksichtigt man, dass die Besatzung des Westjordanlandes, von Ost-Jerusalem und vom Gazastreifen nunmehr seit 50 Jahren besteht, ohne dass ein Ende in Sicht ist, wird es zu einer Parodie der Realität, diese Situation anders als fast-permanent zu bezeichnen. Tatsächlich hat sich Israel Gebiete mit Gewalt angeeignet, getarnt als Besatzung und als Folge des Ausganges des Krieges von 1967, was eine Verletzung einer fundamentalen Norm des Völkerrechts darstellt.

Es gibt noch weitere empirische Tatsachen, die außerdem eine Vermeidung des Begriffs Besatzung begründen. Die Natur einer Besatzung wurde durch die Ambitionen und Handlungen Israels umgewandelt, um die eigene territoriale Hegemonie zu erweitern. Das wird insbesondere angesichts der massiven israelischen Siedlungen im West­jordanland und in Ost-Jerusalem ersichtlich, die eine direkte Verletzung des Artikels 49(6) des Vierten Genfer Abkommens darstellen und die im Rahmen eines Friedensabkommens, sollte ein solches jemals zustande kommen, in den Staat Israel eingegliedert werden müssten; eine Forderung, auf die Israel besteht. Mit anderen Worten: Israel hat Tatsachen geschaffen, die einen Rückzug faktisch unmöglich machen, was wiederum die operative Relevanz der Forderung nach einem »Ende der Besatzung« sehr irreführend werden lässt. Israel hat vor Ort zusätzliche Fakten geschaffen, die es schwierig machen, sich die Durchsetzung eines wahren Endes der Besatzung vorzustellen: Das teure Straßennetz, eigens konstruiert, um die Siedlungsblocks mit den israelischen Gebieten von vor 1967 zu verbinden; der Trennwall, der vom Internationalen Strafgerichtshof in einer fast einstimmig erteilten Stellungnahme im Jahre 2004 als illegal erklärt wurde und daher abgetragen und betroffene Palästinenser entschädigt werden sollten; und letztlich sogenannte Sicherheitszonen, in denen Israel das Recht einfordert, bis in eine unendliche Zukunft militärische Macht auszuüben, und zwar besonders im Jordantal.

Die Fortdauer der »Besatzung«, obwohl es sich dabei um eine Fehlbezeichnung handelt und in seiner ausschlaggebenden rechtlichen Dimension von Israel als Besatzungsmacht missachtet wird, ist noch immer ein relativ neutraler Begriff, das der israelischen kriminellen Verantwortung für die Aufrechterhaltung der derzeitigen unterdrückerischen Herrschaft nicht entspricht. Es ist an der Zeit, den die Situation beschreibenden und normativen Terminus zu verändern, und zwar von »Besatzung« zu »Apartheid«. Apartheid ist ein internationales Verbrechen, dessen Aufrechterhaltung den schwerwiegenden Machenschaften einer kriminellen Vereinigung gleichkommt. Im Endeffekt wird somit die Besatzung durch das Apartheidsystem kriminalisiert, was die Verpflichtung mit sich bringt, diese Situation zu beenden. Außerdem liefert dies auch der Zivilbevölkerung eine Vielzahl starker Rechtfertigungen, sich in gewaltlosen Formen militanter Aktionen zu engagieren, um auf Israel und seine Unterstützer Druck auszuüben, was wiederum die Exekutive, die israelische Führung und Bürger veranlassen wird, ihre Interessen neu zu berechnen. Die Logik hinter der bds-Kampagne130 folgt dieser Argumentationslinie.

Der Begriff Apartheid spiegelt die Realität, mit der sich die Palästinenser konfrontiert sehen, besser als jener der Besatzung wider. Die allgemeine Situation der palästinensischen Bevölkerung als Ganzes ist von Unterjochung durch eine israelische Politik gekennzeichnet, die sich lediglich an der rassischen Identität orientiert. Eine Beendigung der Apartheid ist notwendig, um Umstände einer existentiellen Gleichheit zwischen beiden Völkern zu etablieren und damit die wichtigste Bedingung für eine konstruktive Diplomatie zu schaffen, die sich der Konstituierung von Regeln widmet, die in weiterer Folge zu einem nachhaltigen und gerechten Frieden zwischen diesen beiden Völkern führen.

Vor allem unterstreicht die Akzentsetzung auf die Beendigung einer den Palästinensern auferlegten dominierenden, diskriminierenden und als Apartheid verstandenen Struktur die Legitimität der palästinensischen nationalen Bewegung für die Erlangung von Rechten. Apartheid zeigt auf, dass sich der palästinensische Missstand auf die Menschen wie auch auf die Gebiete und damit fundamentaler und umfassender auf das gesamte Volk bezieht.

Die Existenz der Apartheid anzuerkennen, hat außerdem den positiven Effekt, die Tendenz ausländischer Regierungen, und zwar besonders jener der usa, zu überwinden, die meinen, dass die Verhandlungen Beziehungen zwischen zwei Seiten umfassen, die sich in einem ausgeglichenen Verhältnis gegenüberstehen, das ein gleichwertiges Geben und Nehmen zur angemessenen Dimension der Erwartungen werden lässt. Die Realität der Apartheid hingegen fordert solche Illusionen heraus und verdeutlicht eine Situation der fundamentalen Ungleichheit. Ohne Auflösung der Apartheid bleibt die Perspektive eines nachhaltigen Friedens eine Chimäre. In diesem Zusammenhang ist die Analogie zu Südafrika erleuchtend. Der Abbau der Apartheid war eine Voraussetzung für den Schritt, eine Versöhnung der in Südafrika beheimateten Rassen zu erleichtern. Ohne diese Voraussetzung wäre die Entlassung Nelson Mandelas aus dem Gefängnis eine vergebliche Geste geblieben, die schnell zum Bumerang hätte werden können.

Es war die Hoffnung der Autoren dieses Berichts, dass dessen Ergebnisse in Bezug auf die Apartheid zu einem klareren Verständnis des palästinensischen Leids führen und die Vereinten Nationen, die Regierungen und die Zivilgesellschaft ermutigen, effektivere Positionen einzunehmen. Außerdem ist unser anhaltender Wunsch, dass Menschen des guten Willens auf der ganzen Welt, aber besonders in Israel, auf eine politische Lösung hinarbeiten werden, die es Juden und Palästinensern endlich erlaubt, in nachhaltigem Frieden zusammenzuleben, in einem Rahmen, der auch die Lösung gerechtfertigter Beschwerden miteinschließt.

Übersetzung aus dem Englischen: Magda Assem

127. Nachdem der Text des Berichts von der Webseite entfernt wurde, kann er im Internet wie auch von meinem Blogeintrag vom 19. März 2017 heruntergeladen werden; siehe: richardfalk.wordpress.com; siehe auch: https://electronicintifada.net/sites/default/files/2017-03/un_apartheid_report_15_march_english_final_.pdf

129. Siehe: Virginia Tilley (Hg.), Beyond Occupation: Apartheid, Colonialism and International Law in the Occupied Palestinian Territories, London 2012

130. bds steht für Boycott, Divestment, Sanctions.