Auch Thomas Hobbes, 1588 als Sohn eines anglikanischen Landpfarrers in Malmesbury, England, geboren, ist vielseitig wissenschaftlich, politisch und philosophisch tätig. Im hohen Alter veröffentlichte er 1672 eine Autobiographie in lateinischen Distichen. In dieser Autobiographie erklärt er seine angeborene Veranlagung zur Furcht dadurch, dass seine Geburt in die Zeit des Eindringens der spanischen Armada in englische Gewässer fiel:
Átque metúm tantúm concépit túnc mea máter,
Út parerét geminós, méque metúmque simúl.
(Und eine so große Furcht empfing daraufhin meine Mutter,
Dass sie als Zwillinge mich brachte zur Welt samt der Furcht.)
Hobbes war Sekretär bei Francis Bacon, wahrscheinlich kurz vor dessen Tod. Aber er ist nicht von Bacons Methodik beeinflusst, sondern von der Geometrie Euklids und von Galilei.
Auf Drängen der Familie Cavendish, wo er Tutor gewesen war, veröffentlichte er 1640 anonym seine ersten politischen Schriften (»Elements of Law, Natural and Politic«: Elemente des natürlichen und politischen Gesetzes), die aber keinen großen Erfolg hatten, da er jede faktische Macht verteidigt. Darum flieht er nach Frankreich, wo er mit Unterbrechungen insgesamt fast 20 Jahre seines Lebens verbringt und die Philosophen Descartes, Gassendi, Mersenne u. a. kennenlernt. Durch Mersennes Vermittlung wird er zum Verfasser der Dritten Einwände gegen Descartes’ Meditationen. Auf Reisen begegnet er auch in Pisa Galilei.
Hobbes war historisch und humanistisch hochgebildet. Sein erstes Werk war eine Übersetzung des griechischen Historikers Thukydides ins Englische, und er verfasste einen englischen Abriss der aristotelischen Rhetorik.
Sein philosophisches System entwickelt er vor allem in den »Elementa philosophiae« (Elemente der Philosophie), die aus drei Teilen bestehen (in systematischer, nicht zeitlicher Reihung): »De corpore« (Der Körper, 1655), »De homine« (Der Mensch, 1658), »De cive« (Der Bürger, 1642), in denen er sein eigenes System entwickelt.
Sein Hauptwerk ist der »Leviathan« (1651), dessen zentrales Thema die Staatslehre ist. Dieses Werk enthält aber auch andere wichtige Punkte seiner Philosophie, vor allem Erörterungen über den Menschen und die Erkenntnis, aber auch Ausführungen über die Religion. Bis an sein Lebensende auch literarisch tätig, veröffentlicht Hobbes noch mit 87 Jahren eine englische Übersetzung des ganzen Homer in gereimten Versen. Er stirbt 1679 in London.
Literatur:Höffe 1981; Moreau 1989; Sorrell 1996, 1999; Willms 1987
Im ersten Teil der »Elementa« (Über den Körper) ist zu Beginn die Logik und Methodenlehre enthalten. Auch für Hobbes ist das Methodenproblem grundlegend. Die richtige Methode ist allein die Methode der Mathematik und der Naturwissenschaften. Was unsere Zeit von der früheren Barbarei unterscheidet, so sagt er, ist fast durchwegs der Geometrie zu verdanken. Denn was wir der Physik verdanken, verdankt die Physik der Geometrie. Dagegen ist die traditionelle Metaphysik ein Gespenst, das endlich durch das Licht der Vernunft ausgetrieben werden muss. Dies ist ein typischer Ausdruck der Zeit, die mit allem Herkömmlichen bricht und unter dem vorherrschenden Eindruck des neuen mathematisch-naturwissenschaftlichen Denkens steht.
Gegenstand der Philosophie sind die Körper, sowohl natürliche wie künstliche Körper, worunter Hobbes menschliche Gemeinwesen, vor allem den Staat, versteht. Sie müssen dadurch erklärt werden, dass die Wirkungen aus ihren Ursachen, die Ursachen aus ihren Wirkungen erkannt werden, so dass künftige Wirkungen voraussagbar werden und den praktisch nützlichen Gebrauch der Dinge ermöglichen.
In der Erkenntnislehre zeigt sich bei Hobbes schon deutlicher als bei Bacon der empiristische Ansatz. Das Denken ist ein reines Rechenverfahren wie die mathematische Addition und Subtraktion. Es lässt ein rational deduktives Schlussfolgern zu. Doch ist darin ein nominalistischer Grundzug wirksam. Denn dieses mathematische Denken ist eine bloße Kombination von Wortsymbolen, mit denen wir die Dinge bezeichnen. Es gibt keinen echten Begriff, in dem sich eine Wesenserfassung des Dinges vollziehen würde.
Daraus folgt, dass es für Hobbes keine apriorische Notwendigkeit, keine Einsicht in allgemeine und notwendige Wesensgesetze gibt, weil es auch keine allgemeinen Wesensbegriffe gibt, in denen eine solche Einsicht fundiert wäre. Das Denken des Verstandes hat keine selbständige, die sinnliche Wahrnehmung übersteigende Funktion. Es hat nur die Funktion einer Verarbeitung der sinnlichen Gegebenheiten; es hat die Erscheinungen nach Wortsymbolen zu ordnen.
Hobbes führt ausdrücklich alle Erkenntnis auf sinnliche Empfindungen zurück. Die Sinnesqualitäten, die wir wahrnehmen, sind nur Modifikationen des empfindenden, vom Objekt affizierten Subjekts. Der Sinneseindruck ruft Lust oder Unlust hervor, er bewirkt Erinnerung, diese führt zur Assoziation von Ideen, alles auf rein mechanische Weise, in der auch die Vorgänge des Lebens und des Bewusstseins erklärt werden sollen.
Daraus ergibt sich weiter, dass es für Hobbes keine Willensfreiheit geben kann, sondern nur mechanisch notwendige Reaktionen auf äußere Einwirkungen. Hier ist bereits ein materialistisch-mechanistisches Welt- und Menschenbild entworfen, wie es später, vor allem seit der französischen Aufklärung (Lamettrie), zu breiter Auswirkung kommen wird.
Unmittelbar noch wirkungsvoller wird die Staatslehre von Hobbes, die er in dem Werk »De cive« (Der Bürger) und noch schärfer mit Angriffen auf den Staat und die Kirche im berühmten »Leviathan« (1651) darlegt. Der Name geht auf das mythologische Untier zurück, das im Alten Testament als Bezeichnung der feindlichen Weltmächte der Assyrer und der Babylonier erscheint (Jes. 27,1; Ps. 74,14), bei Hobbes aber zum Namen für den Staat wird, den Hobbes als sterblichen Gott bezeichnet.
Analog zum neuzeitlichen Materieverständnis, das alle Körper als Zusammensetzungen aus atomaren Grundbausteinen versteht, wird die Gesellschaft nicht mehr wie in der aristotelischen Tradition als Folge der gesellschaftlichen Natur des Menschen als zôon politikón bzw. animal sociale, sondern als eine Vereinigung ursprünglich selbständiger Individuen (das lateinische Wort Individuum und das griechische Wort Atom bedeuten dasselbe: das Unteilbare) verstanden und als Staatsvertragstheorie rational rekonstruiert.
Vorgängig zur Vergesellschaftung, die mit der Staatsgründung geschieht, wird der Naturzustand angesetzt, in dem es noch kein geordnetes Zusammenleben gibt. Statt dessen herrscht der Krieg(szustand) aller gegen alle (bellum omnium contra omnes). Homo homini lupus: der Mensch ist dem Menschen ein Wolf. Jeder Einzelne muss seine Rechte und Ansprüche gegen alle anderen erkämpfen und verteidigen. Als Beleg hierfür zieht Hobbes einerseits die Verhältnisse der Wilden zueinander in einigen unzivilisierten Gegenden Amerikas heran (so wie man sie damals interpretierte), zum anderen die Verhältnisse der verschiedenen Völker zueinander.
Hobbes gibt auch verschiedene Gründe dafür an, dass kein Frieden zwischen den Menschen im Naturzustand herrscht. Dies liegt vor allem daran, dass der Naturzustand durch endlose Begierde gekennzeichnet ist und dass alle einander gleich sind. Denn auch der Stärkste kann in eine Situation kommen, wo er getötet werden kann. Es gibt in diesem Zustand kein Recht, kein Gesetz und kein Eigentum. Statt dessen herrschen Konkurrenz, Misstrauen und Ruhmsucht. Das diesem Zustand entsprechende natürliche Recht besagt die unbeschränkte Freiheit eines jeden auf seine Selbsterhaltung. Aber dies führt zur Gefährdung aller. Keiner kann sich seines Lebens sicher sein. Darum bewegen die Furcht vor dem Tod und das Streben nach einem angenehmen Leben die Vernunft dazu, den Naturzustand zu überwinden und Frieden zu suchen.
Hieraus ergeben sich die natürlichen Gesetze, die sich an die menschliche Vernunft richten. Das erste Gesetz lautet: Suche Frieden. Sofern dies nicht möglich ist, besteht freilich weiterhin das Recht auf Verteidigung. Das zweite natürliche Gesetz fordert, dass zu diesem Zweck alle auf alle Rechte verzichten müssen. Das dritte natürliche Gesetz besagt, dass Verträge einzuhalten sind, damit man so zu Gerechtigkeit, der Errichtung eines Staates und zu rechtlichem Eigentum gelangt.
Hobbes zählt dann noch eine große Zahl weiterer natürlicher Gesetze auf, die u. a. die Vermeidung von Konflikten, die Sicherung des Friedens und die goldene Regel (Was du nicht willst, dass man dir tu, …) betreffen. Außerdem erörtert Hobbes ausführlich den Rechts- und Verpflichtungscharakter von Verträgen. Hierzu gehört auch die These, dass Verträge auch dann verpflichten, wenn sie unter Zwang geschlossen wurden. Auf diese Weise bereitet Hobbes seine zentrale These vor, dass sich die Menschen primär aus Angst um ihrer Sicherheit willen durch einen gemeinsamen Vertrag zum Staat zusammenschließen. Und so kann auch die Unterwerfung unter einen Eroberer als eine Weise des Staatsvertrags interpretiert werden.
Die natürlichen Gesetze sind nur mit Zwangsgewalt durchsetzbar. Auch kleine Zusammenschlüsse geben keine Garantie für Sicherheit, denn man will um der Ehre willen den eigenen Herrschaftsbereich erweitern und überfällt andere. Die Menschen sind ungesellig, denn: 1. Sie stehen in ständigem Wettkampf um Ehre und Würde, was zu Neid, Hass und Krieg führt. 2. Wegen des gegenseitigen Vergleiches gefällt jedem nur Außerordentliches. 3. Man hält sich für klüger als die Regierung und sucht darum den Umsturz. 4. Durch die Sprache bewerten wir als gut und böse und schaffen dadurch Unfrieden. 5. Aus Langeweile kritisieren wir andere. 6. Lebewesen stimmen natürlicherweise miteinander überein; bei Menschen ist das nur vertraglich möglich.
Um sich aber darin zu sichern, eine gewisse Ordnung im unausweichlichen Zusammenleben der Menschen herzustellen, schließen sie sich durch Verträge zusammen. So kommt es zur Ausbildung der menschlichen Gesellschaft; ihr Ursprung ist der Vertrag.
Eine allgemeine Gewalt, die vor fremder Gewalt schützt und so Sicherheit gewährt, kann nur durch Übertragung aller Macht und Stärke auf einen Menschen oder eine Versammlung entstehen, die mehrheitlich entscheiden kann, und dem bzw. der sich alle unterwerfen. Es ist ein Vertrag folgenden Wortlauts anzunehmen: »Ich autorisiere diesen Menschen oder diese Versammlung von Menschen und übertrage ihnen mein Recht, mich zu regieren, unter der Bedingung, dass du ihnen ebenso dein Recht überträgst und alle ihre Handlungen autorisierst.«
Hierdurch wird der Staat als der große Leviathan, der sterbliche Gott erzeugt. Er ist »eine Person«, »bei der sich jeder einzelne einer großen Menge durch gegenseitigen Vertrag eines jeden mit jedem zum Autor ihrer Handlungen gemacht hat, zu dem Zweck, dass sie die Stärke und Hilfsmittel aller so, wie sie es für zweckmäßig hält, für den Frieden und die gemeinsame Verteidigung einsetzt.« (Lev., 17. Kap.)
Hier taucht bereits die Vertragstheorie auf, die später, durch Locke u. a., besonders von Rousseau als Lehre vom »contrat social« (Sozial- oder Gesellschaftsvertrag) weiter ausgebildet wurde. In der näheren Auslegung des Gesellschaftsvertrags gehen aber Hobbes und Rousseau weit auseinander. Der Vertrag ist bei Hobbes nicht kündbar, außer mit Billigung des Souveräns, da dem Souverän alles übereignet wurde. Den Vertrag schließen die Bürger nämlich nur untereinander; sie treten ihre Freiheit an den Souverän ab, der selbst aber kein Vertragspartner ist. Es handelt sich also bezüglich des Souveräns um einen Begünstigungsvertrag. Aus diesem Grund steht der Souverän rechtlich über dem Vertrag und ist an keinerlei rechtliche Regelungen gebunden.
Hobbes tritt für unumschränkte Staatsgewalt ein. Denn das Recht des Staates geht so weit, wie es das Wohl des Gemeinwesens verlangt. Das Gemeinwohl fordert aber einen Staat, der die Einheit des Willens aller Staatsbürger verkörpert und unbedingte Macht über alle besitzt. Nur ein Staat mit absoluter Staatsgewalt kann Frieden, Ordnung und Rechtssicherheit verbürgen. Nur die Vereinigung aller Staatsgewalten gibt nach Hobbes die Gewähr dafür, dass es zu keinen Zwistigkeiten und damit zu keiner Gefährdung des Friedens und der Sicherheit kommt.
Angesichts dieser Möglichkeit scheint Hobbes ein totalitärer Missbrauch der Staatsgewalt durch den alle Macht in sich vereinigenden Souverän die geringere Gefahr darzustellen. Entsprechend der Regierungsform seiner Zeit fordert Hobbes darum die absolutistische Herrschaft des Staates, die aber nur durch vertragsmäßige Rechtsübertragung von den Einzelnen auf den Staat und ihre Unterwerfung gegenüber dem Staat zustande kommt.
Auch in der Religion darf es keine Vielfalt geben, da sonst die Einheit des Staates gefährdet würde. Der bürgerliche Souverän ist darum auch der oberste Herr über die Kirche. Für den christlichen Glauben und das Seelenheil genügt das Bekenntnis: »Jesus ist der Christus«. Alles, was den Glauben angeht, ist innerlich und unsichtbar. Darum ist nach außen hin in allem dem Souverän Gehorsam zu leisten, auch wenn er aus dem Bekenntnis falsche Schlüsse zieht oder ein Ungläubiger ist.
Der Staat ist gleichsam ein künstlicher Organismus, der wie jeder natürliche Organismus rein mechanisch zu verstehen und nach seinen mechanischen Gesetzen wie eine Maschine durch den Techniker vom Herrscher richtig zu handhaben ist. Wie es scheint, ein merkwürdiger Widerspruch: Die Staatsgewalt geht aus vertragsmäßiger Bindung der Einzelnen hervor, trotzdem kommt ihr unumschränkte Vorherrschaft zu; einerseits wird der Staat als Ungeheuer der Gewalt angeprangert, andererseits doch wieder seine absolutistische Herrschaft gefordert. Ein Widerstandsrecht gegen einen ungerechten Herrscher lehnt Hobbes ab.
Entgegen dem Anschein konstruiert Hobbes jedoch keinen völlig totalitären Staat. Denn es gibt einige Rechte des Einzelnen, deren Verlust mit dem Staatszweck der Sicherung des Lebens unvereinbar wären und die darum unverlierbar sind, nämlich das Recht eines jeden auf sein Leben und seinen Körper. Die Verpflichtung der Untertanen erlischt in dem Augenblick, wo ihr eigenes Leben dadurch gefährdet würde. Allerdings gilt das nicht für Berufssoldaten oder Söldner oder dann, wenn alle zur Landesverteidigung nötig sind.
Die Staatstheorie von Hobbes wurde schon damals weitgehend als zu autoritär abgelehnt. Diese Konzeption wird allerdings verständlicher, wenn man bedenkt, dass für Hobbes das größte Übel der Bürgerkrieg war, dessen Ursache er in einer Zersplitterung der Macht und dem sich daraus ergebenden Machtkampf sah. Man kann Hobbes auch wohlwollend interpretieren und sagen, dass er zeigen will, dass selbst unter den denkbar ungünstigsten Voraussetzungen seitens der menschlichen Veranlagungen und Verhaltensweisen (Kant wird später sagen: »selbst für ein Volk von Teufeln [wenn sie nur Verstand haben]«: Vom ewigen Frieden, Definitivartikel, Erster Zusatz, Akad.-Ausg. VIII 366) die Möglichkeit und Notwendigkeit des Staates aufgewiesen werden kann.
Auch wenn keiner der späteren Staatsphilosophen die radikale autoritäre Staatskonzeption von Hobbes übernimmt, so sind doch alle von ihm abhängig und beziehen sich mehr oder weniger deutlich auf ihn. Darum kann man mit Recht sagen, dass Hobbes trotz seiner einseitigen Position zum Vater der modernen Staatsphilosophie geworden ist.
Der widerspruchsvolle Charakter der Philosophie von Hobbes ist schon seinen Zeitgenossen aufgefallen. Er ist eine Gestalt des Übergangs. Die Geistesrichtung, die er vertritt, kommt klarer und konsequenter bei den Hauptvertretern des englischen Empirismus, John Locke und David Hume, zur vollen Ausbildung.