Ein Ausbildungsberuf ist staatlich anerkannt, wenn für ihn eine Ausbildungsordnung durch Rechtsverordnung des zuständigen Bundesministers im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Bildung und Forschung erlassen wurde. Damit wird eine geordnete und einheitliche betriebliche Berufsausbildung im gesamten Bundesgebiet gewährleistet. Gesetzliche Grundlagen für die Berufsausbildung sind das Berufsbildungsgesetz und die Handwerksordnung.
Anerkannte Ausbildungsberufe (Lehrberufe) kann man in einem Betrieb oder in einer Verwaltung, manche auch in einer Berufsfachschule oder einer anderen berufsbildenden Einrichtung erlernen.
Die praktischen und theoretischen Kenntnisse und Fertigkeiten werden sowohl im Betrieb oder in der Verwaltung als auch in der Berufsschule vermittelt (also an zwei Orten), man spricht deshalb auch vom „dualen System“ der Berufsausbildung. Bei einer Reihe von Berufen wird die Ausbildung im Betrieb durch überbetriebliche Ausbildungsphasen ergänzt.
Darüber hinaus gibt es zahlreiche Berufe, die man im Rahmen einer schulischen Berufsausbildung an Vollzeitschulen (z.B. Berufsfachschulen) erlernen kann. Schulische Ausbildungsberufe sind durch Bundes- oder Landesrecht geregelt.
In den ersten zwei Ausbildungsjahren werden die berufliche Grund- und Fachbildung vermittelt. Meist ab dem dritten Ausbildungsjahr wird die Ausbildung in einer Fachrichtung fortgesetzt. Die Abschlussprüfung erfolgt dann auch in der jeweiligen Fachrichtung. Die Fachrichtung wird in der Berufsbezeichnung ergänzend erwähnt.
Ein Ausbildungsberuf mit einheitlichem Berufsbild, bei dem im zweiten und dritten Ausbildungsjahr ein Teil der Qualifikationen in unterschiedlichen Tätigkeitsfeldern erworben werden kann. Der Schwerpunkt wird in der Berufsbezeichnung nicht erwähnt.
In der Regel dauert eine betriebliche Berufsausbildung in Deutschland drei bis dreieinhalb Jahre. Es gibt aber auch Ausbildungen, die in zwei Jahren absolviert werden können. Auf diesem Weg kann man schnell zu einem Berufsabschluss gelangen.
„Fortsetzungsmöglichkeit“ bedeutet, dass aufbauend auf dem Berufsabschluss der zweijährigen Ausbildung ein weiterer Berufsabschluss erworben werden kann, der das bisher Gelernte vertieft und erweitert.
„Anrechnungsmöglichkeit“ bedeutet, dass die abgeschlossene Ausbildung auf die zweite Ausbildung angerechnet wird.
Beispiele:
Die Ausbildungsdauer zum/zur Verkäufer/in beträgt zwei Jahre. Anschließend kann die Ausbildung zum/zur Kaufmann/-frau im Einzelhandel fortgesetzt werden. Die gesamte Ausbildungsdauer beträgt dann drei Jahre, wobei die zwei Jahre der Ausbildung als Verkäufer/in angerechnet werden.
Die Ausbildungsdauer zum Hochbaufacharbeiter beträgt zwei Jahre. Anschließend kann die Ausbildung beispielsweise zum Maurer fortgesetzt werden. Die gesamte Ausbildungsdauer beträgt dann drei Jahre, wobei die zwei Jahre der Ausbildung als Hochbaufacharbeiter/in angerechnet werden.
Weitere Beispiele enthalten die Grafiken
Hotel- und Gaststättenberufe mit gemeinsamen Ausbildungsinhalten,
Fortsetzungsmöglichkeiten für Maschinen- und Anlagenführer/in,
Fortsetzungsmöglichkeiten nach erfolgreicher Abschlussprüfung als Änderungsschneider/in und
Fortsetzungsmöglichkeiten nach erfolgreicher Abschlussprüfung als Polster- und Dekorationsnäher/in
So unterschiedlich wie die Ausbildungsgänge für diese Berufe sind auch die schulischen Voraussetzungen. Soweit sie rechtlich vorgeschrieben sind, werden sie bei der jeweiligen Beschreibung genannt. Einzelne Länderregelungen zu den Berufen werden hier nicht aufgeführt. Auch sind Informationen, die erst nach Redaktionsschluss bekannt werden, nicht berücksichtigt.
Für die anerkannten dualen (betrieblichen) Ausbildungen sind rechtlich keine bestimmten Zugangsvoraussetzungen vorgeschrieben. Die Einstellungsbedingungen können jedoch von Betrieb zu Betrieb unterschiedlich sein. Sie können bei der Berufsberatung der Agenturen für Arbeit oder bei den Betrieben direkt erfragt werden.
Die Ausbildungsdauer in den anerkannten Ausbildungsberufen ist nicht einheitlich. Sie reicht von zwei Jahren bis zu dreieinhalb Jahren und wird in der jeweiligen Ausbildungsordnung festgelegt. Die Ausbildung kann unter bestimmten Voraussetzungen, zum Beispiel bei bestimmten Schulabschlüssen, guten Leistungen während der Ausbildung oder bei einer Umschulung für Erwachsene, verkürzt werden.
Bei einigen zweijährigen Ausbildungsberufen besteht die Möglichkeit, die Ausbildung in einem verwandten drei- oder dreieinhalbjährigen Beruf fortzusetzen. Die erste Ausbildung wird auf die Ausbildungszeit angerechnet.
Wer einen staatlich anerkannten Beruf in einem Betrieb erlernt, erhält eine Ausbildungsvergütung. In einigen wenigen Berufen, die man an Berufsfachschulen erlernen kann, wird auch eine Ausbildungsvergütung gezahlt, z.B. in der Krankenpflege. Die Ausbildungsvergütung kann zwischen den Tarifpartnern (Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände) vereinbart sein oder auch von der zuständigen Kammer - Industrie- und Handelskammer (IHK) oder Handwerkskammer (HK) - empfohlen sein. Daher kann die Ausbildungsvergütung für die gleiche Ausbildung von Betrieb zu Betrieb und von Region zu Region unterschiedlich sein. Die im Kapitel „Berufsbeschreibungen“ genannten Beträge sind Durchschnittswerte und dienen lediglich der Orientierung. Weitere Informationen finden Sie im Internet unter www.arbeitsagentur.de > BERUFENET.
Ja! Alle Berufe können sowohl von Frauen als auch von Männern ausgeübt werden.
Einen guten Überblick und spezielle Informationen zu den Ausbildungsmöglichkeiten in der Region bietet die Berufsberatung
der Agentur für Arbeit. Dort erhält man auch die „Regionalschrift“. Diese Broschüre informiert darüber, welche betrieblichen
Ausbildungsstellen und welche schulischen Ausbildungsplätze es im Gebiet der zuständigen Arbeitsagentur gibt und welche Voraussetzungen
erwartet werden. Sie nennt auch die Adressen der Berufsfachschulen. Die Informationen und die Broschüre zum Download sind
auch im Internet zu finden unter
www.regional.planet-beruf.de.
Eine individuelle Vermittlung in Ausbildungsstellen bietet die Berufsberatung der Agentur für Arbeit. Vereinbaren Sie hierzu einen Gesprächstermin unter der kostenfreien Rufnummer 0800 4555500 oder im Internet unter www.arbeitsagentur.de > Kontakt.