Am 28. Mai 2021 wurden in Emden 400 Schlüssel gestohlen. Wie die örtliche Polizei berichtete, seien 15 Greenpeace-Aktivist:innen über einen Zaun geklettert und hätten aus Neufahrzeugen die Schlüssel entwendet. Emden ist nicht nur die größte Stadt Ostfrieslands, es ist auch der Verladehafen für Fahrzeuge, unter anderem der Marke VW – oder wie es Greenpeace formuliert: »Dieser Hafen ist ein Schauplatz der Scheinheiligkeit von Volkswagen.«
Als weltweit zweitgrößter Autobauer entscheide VW mit seiner Modellpolitik »maßgeblich über den globalen CO2-Ausstoß im Verkehr«, sagte Greenpeace-Verkehrsexperte Benjamin Stephan im Norddeutschen Rundfunk. Die Autos, so Stephan, die pro Jahr in Emden verladen würden, hinterließen einen ebenso großen ökologischen Fußabdruck wie die gesamte Schweiz. Der Schlüsseldiebstahl sollte die Autos fahruntauglich machen – jedenfalls symbolisch. Um seiner Klimaverantwortung gerecht zu werden, müsse Volkswagen aufhören, weitere Diesel und Benziner zu entwickeln und in alle Welt zu verkaufen. Greenpeace kündigte zudem im Netz an, die geklauten Schlüssel an einen »Ort der Klimazerstörung« zu bringen.
Welcher Ort gemeint war, wurde dann im Laufe des Tages klar: Greenpeace meldete sich mit einem Video von der Zugspitze, dem höchsten Berg Deutschlands. Zu sehen war eine junge Aktivistin, die auf die geklauten Schlüssel deutete und davon sprach, dass es Gletscher wie jenen der Zugspitze bald nicht mehr geben werde, unter anderem eben wegen Klimasündern wie Volkswagen. Wenn man die Schlüssel zurückhaben wolle, und nun waren ihre Worte direkt an die Führungsetage von Volkswagen gerichtet, müsse man nur auf die Zugspitze kommen; der CEO von VW, Herbert Diess, sei herzlich eingeladen.
Nun, Volkswagen ist längst dabei, sich vom Verbrennungsmotor zu verabschieden. Als erster Autohersteller überhaupt investiert man in Windkraft- und Solaranlagen und hat in Salzgitter ein Werk aufgebaut, um eine neue leistungsstarke und umweltgerechte Batterie für E-Autos zu entwickeln. Wie keine andere deutsche Automarke haben sich die Wolfsburger früh positioniert und forcieren inzwischen unzweideutig den Umstieg auf die Elektromobilität. Mitte des Jahrzehnts soll der letzte Verbrenner vom Band laufen. Eigentlich haben sie die Zeichen der Zeit erkannt. Doch nun standen sie im Mittelpunkt einer Greenpeace-Aktion. Und reagierten mit moderner Kommunikation.
VW-Markenchef Ralf Brandstätter schrieb auf LinkedIn: »Ohne Reibung kein Fortschritt« und äußerte Verständnis dafür, dass »vielen der Wandel nicht schnell genug geht«. Die Gesellschaft brauche kritische Stimmen. »Nicht zuletzt die Fridays-for-Future-Bewegung hat für große Dynamik beim Klimaschutz gesorgt.« Herbert Diess, der VW-CEO, antwortete via Twitter auf das Greenpeace-Video: »Gerne Zugspitze, heute schaffe ich es aber nicht mehr – möchte nicht den Flieger nutzen. Demnächst bei gutem Wetter?«
Diese kurze Episode zeigt, was ESG für Unternehmen auch und vor allem bedeutet: eine neue Form der Kommunikation – und zwar mit den verschiedensten Stakeholdern, und das sind inzwischen weit mehr als nur die klassischen Shareholder. Politik und Regierung, Bürger:innen in ihren verschiedenen Rollen – als Konsument:innen, als Influencer:innen, organisiert in NGOs –, das sind inzwischen neben dem Kapitalmarkt entscheidende Stakeholder:innen für Unternehmen geworden. Letztlich waren sie das schon immer, aber aufgrund der sozialen Medien und aufgrund der völlig neuen Bedeutung von ESG sind sie elementar wichtig geworden für den Unternehmenserfolg oder eben -misserfolg. Und mit diesen neuen Gruppen ist zu kommunizieren – mehr, anders und auf ganz verschiedenen Kanälen. Herbert Diess, der auf sozialen Netzwerken sehr aktiv ist, demonstriert hier, wie diese neue Kommunikation aussieht.
ESG steht für Nachhaltigkeit in den Bereichen Environment (Umwelt – also zum Beispiel CO2-Fußabdruck, aber auch das Thema Abfall gehört dazu), Social (Gesellschaft – dazu gehören Arbeitnehmerrechte, aber auch deutlich breitere Themen wie Diversität) und Governance (verantwortungsbewusste Unternehmensführung – also Aufsichtsstrukturen, Compliance, aber auch die Frage, wie Zulieferer die Menschenrechte einhalten). Die immer intensiver geführte ESG-Debatte knüpft zum Teil an die 30 Jahre alte Debatte um Corporate Social Responsibility (CSR) an, geht aber weit darüber hinaus. ESG-Kriterien oder die in Kapitel 1 schon erwähnte Taxonomie bilden den Rahmen dafür, wie Unternehmen mit diesen Themen umgehen.
Sie spielen auch bei Investitionsentscheidungen eine immer größere Rolle, doch nicht nur da. Von Unternehmen wird immer mehr erwartet, dass sie sich aktiv gegen Missstände in der Welt einsetzen, wenn sie ihre Glaubwürdigkeit und Reputation und damit ihre Kund:innen behalten möchten – und vor allem auch, wenn sie Talente überzeugen und Mitarbeiter:innen halten wollen. Der Druck von außen, sprich vom Kapitalmarkt, und auch der Druck einer selbstbewussten Belegschaft kann so groß werden, dass Unternehmen gezwungen sind, zu handeln und einen positiven Beitrag für die Welt zu leisten. Unternehmen haben letztendlich die Wahl: Entweder sie sind Teil der Lösung oder sie bleiben Teil des Problems.
Doch so schnell, wie man Teil der Lösung war, so rasch kann man erneut Teil des Problems werden. Auf die Frage, ob uigurische Zwangsarbeiter:innen in China eingesetzt werden dürfen und welche ethisch-moralischen Konsequenzen sich daraus für Unternehmen ergeben, die Produkte aus diesen Lagern beziehen oder mit China Geschäfte machen, antwortete VW eher ausweichend. Der britische Oxford-Historiker Timothy Garton Ash, Karlspreisträger und profunder Kenner der deutschen Geschichte, hatte in einem Gastbeitrag in der Welt am Sonntag das Verhalten des VW-Konzerns kritisiert. Ash nahm darin ausdrücklich zu VW Stellung – was für einen der wichtigsten Zeithistoriker Europas ungewöhnlich genug ist – und stellte heraus, dass der Fall insbesondere deshalb so heikel sei, »weil Volkswagen ursprünglich von den Nazis gegründet wurde und der Einsatz von Zwangsarbeitern während des Dritten Reichs im damaligen Werk von deutschen Historikern ausführlich dokumentiert wurde«.
Ash verwies auf eine Äußerung der Präsidentin des Board of Deputies of British Jews, der wichtigsten jüdischen Organisation Großbritanniens. »Als Gemeinschaft sind wir immer außerordentlich zurückhaltend, wenn es um Vergleiche mit dem Holocaust geht«, schrieb Marie van der Zyl in einem Brief an den britischen Premierminister. Doch gebe es Ähnlichkeiten zwischen dem, was aus China berichtet werde, und dem, was in den 30er- und 40er-Jahren in Nazideutschland geschehen sei. Die Verletzung der Menschenrechte der Uiguren entwickele sich zum »größten Skandal unserer Zeit«. Nach Ansicht von Ash habe sich VW »selbst in eine Zwickmühle manövriert und steckt zwischen einem unnachgiebigen Xi Jinping und einer zunehmend empörten westlichen Öffentlichkeit fest«. Das Ergebnis könne, so Ash, ein moralischer Autounfall sein. Oder mehr als das. Es braucht wenig Fantasie, um sich auszumalen, dass ESG-orientierte Anleger:innen Menschenrechtsverletzungen in China auf der Hauptversammlung ansprechen – oder ihre Investitionen vom Umgang mit dieser heiklen Frage abhängig machen.
Wie schnell ein Problem unübersichtlich werden kann, zeigt auch das folgende Beispiel aus den Niederlanden. Im Mai 2021 jubelten vor der Tür des Bezirksgerichts in Den Haag die Klimaschützer:innen. Sie hatten gegen den Ölkonzern Shell einen historischen Sieg errungen. Nach dem Urteil der Richter:innen muss Royal Dutch Shell als Konzernmutter dafür sorgen, dass die Treibhausgasemissionen der gesamten Shell-Gruppe bis 2030 deutlich reduziert werden – und zwar um 45 Prozent im Vergleich zu 2019. Die Richter in Den Haag, das als Gerichtsort gewählt wurde, weil Shell dort seinen Hauptsitz hat, forderten den Konzern dazu auf, seinen Beitrag »im Kampf gegen gefährlichen Klimawandel« zu leisten. Denn das Unternehmen, so die Richter:innen, trage mit seinem Geschäft zu den »schlimmen« Folgen des Klimawandels für die Bevölkerung bei und sei »verantwortlich« für enorme Mengen an ausgestoßenen Treibhausgasen.
Das Urteil steht tatsächlich für eine Zeitenwende: Es ist das erste Mal, dass private Kläger:innen auf dem Zivilrechtsweg die Verpflichtung eines Unternehmens zur Reduzierung von Treibhausgasen erwirkt haben. Im Jahr 2019 hatten sieben Umweltorganisationen, darunter auch Greenpeace, Klage gegen Shell eingereicht, unterstützt von mehr als 17 000 Bürger:innen. Die Umweltschützer:innen warfen dem Unternehmen vor, pro Jahr etwa neunmal mehr CO2 zu emittieren als die kompletten Niederlande. Im Mai 2021 hatten sie recht bekommen. Eine Berufung vonseiten des Konzerns wurde abgewiesen, die Richter:innen machten deutlich, dass ihr Urteil ab sofort gelte – und zwar nicht nur für den Mutterkonzern, sondern auch für Zulieferfirmen und Endabnehmer von Shell.
Das zeigt: Es gibt Druck von außen, von der Belegschaft, von den Anlegern, den Investoren – und eben auch von NGOs, Umweltschützer:innen und Aktivist:innen, die verstärkt und auch juristisch gegen Unternehmen vorgehen. Und selbst wenn ein Verfahren zu Ungunsten der Kläger:innen ausgeht, reicht oft die mediale Berichterstattung und die zum Teil globale Aufmerksamkeit, die solche Verfahren mit sich bringen, um genügend Druck auf die Konzerne auszuüben – und Gesetzgebungsverfahren in nationalen Parlamenten zu beschleunigen.
Genau darin sehen manche jedoch eine Gefahr. Kritiker:innen äußerten Bedenken, da das Gericht mit dem Urteil faktisch Klimapolitik betreibe. Wer aber habe die Richter:innen dazu legitimiert? »In Demokratien sollten solche weitreichenden Entscheidungen von gewählten Abgeordneten getroffen werden«, so ein Kommentar in der FAZ. Es sei unstrittig, dass fossile Brennstoffe, die Unternehmen wie Shell vermarkten, »für den Löwenanteil der globalen CO2-Emissionen verantwortlich« seien, aber, so das Blatt, »auch Klimaschutzmaßnahmen müssen demokratisch beschlossen werden«. Dieser Aspekt droht untergehen, einerseits. Andererseits wird durch solche Urteile ein öffentlicher Druck aufgebaut, auf den Parlamente reagieren müssen.
Ein schwerer, juristischer Eingriff in die Klimapolitik vollzog sich im Frühjahr 2021 auch in Deutschland. Nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts muss der Bundestag nun bis Ende 2022 einen Plan verabschieden, um die Treibhausgase über 2030 hinaus zu senken, damit die Erderwärmung unter dem Wert von zwei Grad Celsius gehalten werden kann. Damit gab Karlsruhe einer Gruppe von Kläger:innen recht, die argumentieren, Deutschlands Klimaziele ab 2030 seien zu wenig ambitioniert und belasteten dadurch die jüngere Generation. Die Last der Emissionsminderung, so die Urteilsbegründung, sei »unumkehrbar auf Zeiträume nach 2030 verschoben«. Dieses Urteil hatte massive Folgen: Deutschland verschärfte daraufhin seine Klimaziele und will nun bereits bis 2045 CO2-Neutralität erreichen.
Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts ist insofern historisch, als dass Klimaschutz nun als Grundrecht definiert wird und klargestellt wurde, dass der Staat die Lasten des Klimawandels nicht unnötig auf zukünftige Generationen verschieben darf. Freiheit bedeute, die zukünftigen Generationen nicht zu schädigen, heißt es seitens des obersten deutschen Gerichts, das unter anderem das Vorsorgeprinzip des Staates laut Grundgesetz Artikel 20a anführte. Auch in diesem Fall reagierte das Parlament, auch in diesem Fall haben Klimaaktivist:innen recht bekommen. Und genau das sollten Unternehmen sehr genau beachten.
Für viele ist das ein völlig neuer Blick auf Risiken. Risikomanagement dreht sich meist um Fragen wie: Was machen wir, wenn Rohstoff X ausfällt? Wie reagieren wir auf Ernteausfälle? In Zukunft könnten auch Fragen wie folgende relevant werden: Was passiert, wenn eine Führungskraft Rassismus relativiert? So geschehen im Sommer 2020 – mit Folgen für einen weltweit führenden Sportartikelhersteller. Eine leitende Mitarbeiterin hatte mit einem flapsigen Spruch ihren Arbeitgeber einem Sperrfeuer an Kritik ausgesetzt. Nach dem Mord an George Floyd im amerikanischen Minneapolis wenige Wochen zuvor war die Stimmung ohnehin aufgeheizt; es kam zu Ausschreitungen in den USA, schwere Unruhen drohten, die Black-Lives-Matter-Bewegung erfasste nicht nur die USA, sondern nahezu den gesamten Planeten, trotz Corona-Pandemie fanden an vielen Orten in der Welt Demonstrationen statt. Und mitten in dieser Atmosphäre soll Karen Perkin, damals Personalchefin bei Adidas, in einem internen Meeting gesagt haben, Rassismus sei lediglich »Lärm«, der nur in den USA diskutiert werde.
Nur ein bisschen »Lärm«. Ein Spruch, einfach so dahingesagt, in einem internen Meeting unter Kolleg:innen. Tatsächlich hat diese flapsige Bemerkung die Runde gemacht, denn jemand trug den Satz nach außen. Er sorgte für großen Unmut, nicht nur bei schwarzen Mitarbeiter:innen von Adidas, sondern bei der schwarzen Bevölkerung insgesamt. Durch sämtliche Medien wucherten Vermutungen und Verallgemeinerungen, im betroffenen Unternehmen herrsche eine rassistische Voreingenommenheit. Für ein führendes Unternehmen aus Deutschland, einem Land, das weltweit immer noch stark mit der Rassenpolitik und dem Holocaust der Nazis assoziiert wird, war dies ein schwerwiegender Ausrutscher.
Plötzlich war Adidas eine »weiße« Marke.
Der Spruch wanderte durch die Medien, verkürzt und verknappt, er ließ Adidas wie ein rassistisches Unternehmen erscheinen, und das wurde rasch zu einem massiven Problem. Obwohl es keine offizielle Verlautbarung war, obwohl die Richtigkeit des Zitats nicht nachgeprüft werden konnte, obwohl es unter Umständen sogar anders gemeint war, musste Adidas handeln. Es stand richtig viel auf dem Spiel, zu viel. Perkin hat sich entschuldigt, ihren Job gekündigt, der Ansehensverlust konnte halbwegs eingehegt werden. Aber erneut zeigte sich, wie schmal der Grat ist, auf dem Unternehmen heute wandeln.
Es sind diese vermeintlichen Nebengeräusche, die plötzlich toxisch werden können. Und die Situation der Uiguren ist ein auch für deutsche Unternehmen durchaus schwieriges Beispiel. Nach einem Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags aus dem Frühjahr 2021 profitieren auch nichtchinesische Unternehmen direkt oder indirekt von der Ausbeutung ethnischer Minderheiten in Xinjiang. Und darunter eben auch deutsche Firmen. Dieser Verantwortung können sich Unternehmen nicht einfach entziehen, ganz gleich, wie präzise ein mögliches Lieferkettengesetz die Einhaltung von Menschenrechten bei Zulieferfirmen zukünftig regeln wird. Der Schaden, der dadurch entsteht, einerseits von Verantwortung zu sprechen, auf der anderen Seite aber Zwangsarbeit zu unterstützen, dürfte den meisten Firmen im heutigen global vernetzten Kommunikationszeitalter massiv schaden.
Es genügt, dass in den sozialen Medien der Vorwurf aufgegriffen wird, ein bestimmtes Unternehmen beschäftigte Zwangsarbeiter. Der Vorwurf wird zugespitzt formuliert, vielleicht garniert mit einem KZ-Vergleich (im Internet gelten eigene Geschmacksregeln), und rückt das Unternehmen mit ein paar Worten in die Ecke von Faschisten. Das geht ganz schnell und der Ansehensverlust ist massiv. Deshalb muss in der Regel schnell gehandelt werden, wie das Beispiel H&M zeigt. Der Bekleidungshersteller hatte im Herbst 2020 verkündet, keine Baumwolle mehr aus der chinesischen Provinz Xinjiang beziehen zu wollen, weil die muslimischen Uiguren von den chinesischen Behörden massiv unterdrückt würden. Man riskierte den Konflikt mit China, beendete die Zusammenarbeit mit einem bis dato wichtigen und sicher auch preislich sehr attraktiven Zulieferbetrieb, um seiner Verantwortung gerecht zu werden – und vor allem, um glaubwürdig zu bleiben.
Für H&M hatte die Entscheidung zur Abkehr von Xinjiang weitreichende Folgen. Im März 2021 wurde in China über die Staatsmedien zum Boykott zahlreicher Firmen aufgerufen. Im Verbund mit chinesischen Prominenten startete China eine Vergeltungskampagne, die auch Hersteller wie Nike, Burberry, Adidas und Tommy Hilfiger betraf – alles Marken, die sich der Better Cotton Initiative (BCI) angeschlossen hatten. Der BCI ist ein gemeinnütziger Verbund, der sich für nachhaltige Baumwollproduktion einsetzt und ebenfalls Kritik an China übt. H&M jedenfalls verschwand innerhalb von 24 Stunden aus der digitalen Welt Chinas. Sowohl online als auch analog konnten keine Produkte von H&M mehr gekauft werden. Läden wurden geschlossen – und man begann, heimische Hersteller anzupreisen und dafür zu loben, dass sie Baumwolle aus Xinjiang verwenden. Der Hashtag »Ich unterstütze Xinjiang-Baumwolle« beherrschte das chinesische Web; die Aktien von H&M, Adidas und Nike fielen. Im Juni 2021 beschloss China darüber hinaus das schon erwähnte Anti-Sanktionsgesetz, auf dessen Grundlage künftig jedes Individuum und jedes Unternehmen, das gegen China gerichtete Sanktionen umsetzt, rechtlich belangt werden kann. Im Fall der Uiguren würde das bedeuten, dass Unternehmen, die sich an EU-Menschenrechtsstandards halten, automatisch Rechtsbruch in China begehen – mit unabsehbaren ökonomischen Folgeschäden.
Auch deshalb müssen Unternehmen die Lieferkette im Blick haben – und zwar sehr genau. Gesetzt den Fall, dass wir Baumwolle nutzen, diese aus Xinjiang kommt und aller Wahrscheinlichkeit nach von Zwangsarbeitern geerntet worden ist: Was bedeutet das? Was ist mit dieser Minderheit? Welche Folgen hat das für unser Business? Und vor allem: Wie schnell stehe ich, steht mein Unternehmen am Pranger, weil ein Teil unserer Produktion aus solcher Zwangsarbeit stammen könnte? Hier ist das Risiko für ein deutsches Unternehmen besonders hoch, weil Zwangsarbeit immer noch ein Begriff ist, der weltweit historisch mit Deutschland assoziiert wird.
Dies sind Risiko- und Bedrohungsszenarien, die wir in Kooperation mit den jeweiligen Unternehmen erstellen, und über allem schwebt die Frage: Was könnte alles passieren? Worauf müssen wir noch achten? Aus welcher Ecke kann der Querschläger kommen? Es mag neurotisch klingen, wenn man hinter jeder Hecke eine Gefahr vermutet, doch das ist lediglich der Imperativ einer neuen Weltöffentlichkeit, die über die sozialen Medien hergestellt wird. Wer ein wenig neurotisch ist, ohne dabei durchzudrehen, betreibt daher einfach gutes Risikomanagement, vor allem im Hinblick auf geopolitische Risiken, deren Wucht kaum absehbar ist.
Denn nachhaltigeres Wirtschaften ist ein Schlüsselthema für Unternehmen aller Branchen in Europa und Deutschland. Und ist es heute noch möglich, sich mit Themen wie Diversität und Klimaneutralität vom Wettbewerb abzuheben, wird dies schon bald eine unabdingbare Voraussetzung sein, um im Markt mitzuspielen. Was genau so viel damit zu tun hat, dass Unternehmen grüner werden, wie mit den Kapitalmarktakteur:innen als Treibern des Wandels. Banken und Investmentfonds drängen darauf, dass sich Unternehmen nachhaltig entwickeln. Aber eben nicht nur bezogen auf die Reduzierung von Treibhausgasen. Vielmehr müssen Unternehmen überdenken, wie sie ihre Mitarbeiter:innen, ihre Kund:innen, ihre Lieferketten und die Gesellschaft insgesamt behandeln. Es geht um Vielfalt, um Chancengleichheit und die Bekämpfung von Vorurteilen.
Der Satz prägt sich ein. Der langjährige CEO des amerikanischen Landmaschinenherstellers AGCO Corporation, Martin Richenhagen, hatte in der Talkshow »Maybrit Illner« gesagt: »Es gibt in Deutschland praktisch keine Partei mehr, die nicht auch grün ist, auch denken die meisten Unternehmen schon heute grüner als die Grünen.« Was nun weniger damit zu tun hat, dass sich Unternehmen reumütig einer Partei unterworfen haben, vielmehr ist es vor allem eine Folge der fundamentalen Umgestaltung der Finanzwirtschaft.
Der Blick ist auf die Investor:innen gerichtet. Sie sind die Treiber des Wandels. Investor:innen drängen darauf, dass sich Unternehmen nachhaltig entwickeln – aber eben nicht nur bezogen auf die Reduzierung von Treibhausgasen. Vielmehr müssen Unternehmen überdenken, wie sie ihre Mitarbeiter:innen, ihre Kund:innen, ihre Lieferketten und die Gesellschaft insgesamt behandeln. Es geht um Vielfalt, um Chancengleichheit und um die Bekämpfung von Vorurteilen.
Waren ESG-Themen lange Zeit eher etwas für engagierte Bürger:innen und NGOs und wurden in Unternehmen oft mit CSR-Initiativen verwechselt, so haben sie in den letzten Jahren an Bedeutung gewonnen. Sicher auch, weil der Klimawandel inzwischen so spürbar ist, von Waldbränden im Urlaub auf Griechenland bis zu Überflutungen, und so viele Menschen jemanden kennen, der unmittelbar betroffen ist. Von großer Bedeutung ist, dass die Kapitalmärkte schneller reagiert haben als die Politik. ESG gilt inzwischen als ein immer wichtigeres, wenn nicht gar das zentrale Anlagekriterium der großen institutionellen Anleger an der Börse, aber zunehmend auch in der Private-Equity-Branche.
Beschleunigt wurde das »grüne Finanzieren« wie so vieles durch die Corona-Pandemie. In einer weltweiten Umfrage des britischen Economist gaben institutionelle Anleger an, dass sie in den nächsten drei bis fünf Jahren eine weitere Zunahme der in nachhaltige Kapitalanlagen fließenden Anlagegelder erwarten. Insgesamt befragte der Economist im Auftrag des Schweizer UBS Asset Management 450 institutionelle Investoren. Fast drei Viertel der Antwortenden gaben an, dass ihre ESG-konformen Investments bereits in den drei Jahren vor 2020 eine bessere Performance erzielt haben als vergleichbare traditionelle Investments. Denn, und das ist der entscheidende Punkt: Nach Überzeugung der Anleger eröffnet es Anlagechancen, wenn Unternehmen sich an ESG-Kriterien halten. Das hat nicht zuletzt die Corona-Pandemie gezeigt. Denn oft heißt es sogar: »ESG-Aspekte zu integrieren, hat den Abschwung abgefedert.«
Dabei orientieren sich die großen Anleger und Unternehmen verstärkt an den von der UN im Jahr 2015 definierte 17 Zielen, den sogenannten Social Development Goals (SDG), die die Richtschnur für die Jahre bis 2030 vorgeben. Und allein elf dieser Ziele widmen sich der Stärkung sozialer Belange, dem sogenannten Social Empowerment. Man kann es auch so sagen: Wer diese außer Acht lässt, wird es sehr schwer haben.
Das zeigt der Blick nach Skandinavien.
Der norwegische Staatsfonds Oljefondet gehört zu den wichtigsten Investoren weltweit. Mit mehr als einer Billion Euro Vermögen ist der Fonds der größte Staatsfonds der Welt und Teilhaber nahezu aller wichtiger börsennotierter Unternehmen weltweit. Dass Nachhaltigkeit ein großes Thema für den Fonds ist, war bekannt. Im Frühjahr 2021 wurde publik, welche Anforderungen er an die Vielfalt und Geschlechtergleichheit in Unternehmen, die in seinem Portfolio vertreten sind, stellt. So muss gewährleistet sein, dass eine große Bandbreite an Sichtweisen und Meinungen in die Entscheidungen dieser Unternehmen einfließen.
Zum Beispiel müsse ein Aufsichtsrat immer eine Vielfalt an Kompetenzen und Hintergründen repräsentieren. Und was die Geschlechterverteilung betrifft, so sollte keines der beiden Geschlechter weniger als 30 Prozent der Mandate innehaben. Aufsichtsräte, bei denen eines der Geschlechter auf eine geringere Quote komme, sollten sich zum Ziel setzen, dies zu ändern, heißt es. Und wie gesagt, das sind keine Forderungen des Kreisverbands der Grünen in Berlin-Schöneberg – sondern klar formulierte Kriterien des größten Staatsfonds der Welt. Der neue Chef des Fonds, Nicolai Tangen, legt weiter nach: Laut Manager Magazin hat der Fonds im Jahr 2021 bereits Aktien von problematischen Unternehmen in Bezug auf Umwelt-, Sozial- und Governance-Aspekte, also eben jenen ESG-Aspekten, verkauft. Und dann sagte Tangen noch: »Ich denke, wir werden das in Zukunft ausbauen.«
EQT, eine große Private-Equity-Firma mit Hauptsitz in Stockholm, ist da schon einen Schritt weiter. Als erste Beteiligungsgesellschaft weltweit hat sie im Oktober 2021 angekündigt, alle Unternehmen im Portfolio auf wissenschaftlich fundierte Business-Ziele zu verpflichten, um das 1,5-Grad-Ziel des Pariser Abkommens zu erreichen.
Die Politik und insbesondere die EU-Kommission hat die Bedeutung des Kapitalmarktes für die Transformation der europäischen Industrie in Richtung CO2-freier Produktion erkannt. Seit 2018 arbeitet die EU im Rahmen des EU-Aktionsplans »Financing Sustainable Growth« daran, Standards zu setzen, um zu klären, was nachhaltige oder grüne Anlagemöglichkeiten sind. Dazu muss in erster Linie Nachhaltigkeit messbar gemacht und somit auch die Möglichkeit geschaffen werden, entsprechende Finanzprodukte zu vergleichen. Um das präzise zu definieren, hat die EU-Kommission ein Klassifikationssystem entwickelt, das ab Januar 2022 gelten soll, die sogenannte Taxonomie – wir haben sie eingangs schon kurz erwähnt.
Diese Taxonomie enthält detaillierte Kriterien für mit ihr kompatible Wirtschaftstätigkeiten im Zusammenhang mit dem Klimaschutz und der Anpassung an den Klimawandel. Ihr Ziel ist es, bis 2030 jährlich 180 Milliarden Euro in nachhaltige Geldanlagen umzulenken. Zusätzlich geht es darum, ESG-Faktoren als Standard im Risikomanagement zu verankern sowie Transparenz und Langfristigkeit am Kapitalmarkt zu fördern.
Das Kriterium der Nachhaltigkeit ist dabei eng an die sechs EU-Umweltziele geknüpft:
Klimaschutz,
Anpassung an den Klimawandel,
nachhaltige Nutzung und Schutz der Wasser- und Meeresressourcen,
Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft,
Vermeidung und Verminderung von Umweltverschmutzung,
Schutz und Wiederherstellung der biologischen Vielfalt und der Ökosysteme.
Damit eine ökonomische Tätigkeit als nachhaltig gelten kann, muss sie vier Kriterien erfüllen:
Sie leistet einen substanziellen Beitrag zu mindestens einem der Umweltziele.
Sie fügt keinem der anderen Umweltziele erheblichen Schaden zu.
Sie steht im Einklang mit Mindestanforderungen in den Bereichen Arbeitsstandards und Menschenrechte.
Sie erfüllt die durch die EU-Kommission vorgegebenen technischen Bewertungskriterien – das sind quantitative und qualitative Kriterien wie etwa Schwellenwerte, anhand derer die ökologische Nachhaltigkeit von Aktivitäten festgelegt wird.
Mithilfe der Taxonomie können zum einen wirtschaftliche Tätigkeiten als nachhaltig eingestuft werden, insbesondere die emissionsfreie Energieerzeugung, die unmittelbar zur Erfüllung von EU-Umweltzielen beiträgt. Zum anderen hat die EU die Kategorien »Enabling«- und »Transition«-Aktivitäten eingeführt: Enabling-Aktivitäten unterstützen bei der Erreichung eines der Umweltziele. Ein Beispiel sind Datenservices zur Optimierung der Steuerung erneuerbarer Energiequellen und Netze. Für diese Kategorie gelten strenge Zusatzanforderungen.
Bei Transition-Aktivitäten handelt es sich um Tätigkeiten, für die es bisher noch keine CO2-arme Alternative gibt, die aber den Übergang in eine klimaneutrale Wirtschaft unterstützen. In dieser Kategorie werden nur Tätigkeiten anerkannt, die auf das Umweltziel »Klimaschutz« hinwirken. Auch hier gelten strenge Zusatzanforderungen. Kurz gesagt: Mithilfe der Taxonomie wird die Investitionsattraktivität von Unternehmen standardmäßig anhand der Nachhaltigkeit ihrer Aktivitäten bewertet. Der EU-Vizepräsident Vladis Dombrovkis bezeichnete die Taxonomie daher schon 2019 als »die wichtigste Politik-Initiative« der kommenden EU-Legislatur.
Im Bereich der Politik ist ohnehin zu erwarten, dass gesetzliche Vorgaben und klimabezogene Regulierungen zunehmen werden, etwa beim Preis pro emittierter Tonne CO2. In Deutschland wurden bereits im Frühjahr 2021, auch auf Druck des Verfassungsgerichts und wegen neuer EU-Vorgaben, die Klimaziele deutlich erhöht. Bis 2030 will man nun 65 Prozent weniger Treibhausgase ausstoßen als 1990. Zuvor lag dieses Ziel bei 55 Prozent. Um das zu erreichen, werden vermutlich noch drastischere Maßnahmen folgen müssen. Nicht auszuschließen ist beispielsweise, dass Subventionen im Energie- und Verkehrssektor gekürzt oder gestrichen werden. Bislang wird der Verkehrssektor in Deutschland laut Bundesumweltamt mit 30,8 Milliarden Euro, der Energiesektor mit 25,4 Milliarden und das Bau- und Wohnungswesen mit 3,0 Milliarden Euro pro Jahr subventioniert. In einem Wegfall dieser Subventionen, vor allem im Energiebereich, sehen Klimaschützer ein hohes Klimaschutzpotenzial.
Sicher ist auch: Es wird keinen Weg zurück geben. Die EU-Taxonomie werde ein Erfolg, sagt RWE-CEO Markus Krebber im Interview mit dem Berliner Tagesspiegel. »Sie wird sich durchsetzen, und zwar auf ganzer Linie. Natürlich können die Asset-Manager frei entscheiden, ob sie sich der EU-Taxonomie anpassen. Ich beobachte, dass schon heute kaum noch Mittel in Europa für nichttransformative Investitionen bereitgestellt werden.« Krebber war bereits im Sommer 2021 davon überzeugt, dass die Taxonomie ihre volle Wirkung entfalten wird. »Meinen Sie, ein einziger Automobilhersteller baut noch ein neues Werk für fossile Verbrennungsmotoren? Meinen Sie, ein Kohlekraftwerk wird noch neu geplant und dann gebaut in Europa? Daran glaube ich nicht. Es wird schneller gehen, als viele derzeit meinen. Für bestimmte Investitionen wird einfach gar kein Geld mehr zur Verfügung stehen, zumindest kein Kapital des regulierten Kapitalmarkts.« Krebbers Ansicht nach richtet sich der Blick bei der Bewertung unternehmerischer Nachhaltigkeit vor allem auf die Investitionen. Er kündigt an, dass RWE »ab sofort ausschließlich grüne Anleihen emittieren wird«. Übrigens geht auch die Deutsche Bank in einer Schätzung von 2021 davon aus, dass 2030 rund 95 Prozent der global gemanagten Assets »ESG-Kriterien auf die eine oder andere Art entsprechen werden«.
Die bedeutendsten Investor:innen der Welt haben diesen Wandel längst eingeleitet. So hat Larry Fink, Chef der US-Investmentfirma Blackrock, des mit Anlagegeldern in Höhe von 8,7 Billionen US-Dollar größten Vermögensverwalters der Welt, Anfang 2021 eine grüne Devise für die nächsten Jahre ausgegeben: »Für die Wachstumsaussichten eines jeden Unternehmens wird die Energiewende von zentraler Bedeutung sein«, schrieb Fink in seinem Jahresbriefing für 2021. »Wir rufen Unternehmen daher dazu auf, einen Plan vorzulegen, aus dem hervorgeht, wie sie ihr Geschäftsmodell an eine klimaneutrale Wirtschaft anpassen wollen.« Ziel scheint es auch für Blackrock zu sein, bis 2050 eine globale Klimaneutralität erreichen zu können, oder wie es Fink ausdrückte: »Mit einer Reihe von Maßnahmen wollen wir unseren Anlegern helfen, ihre Portfolios auf eine klimaneutrale Welt vorzubereiten und die Chancen zu nutzen, die dieser Übergang bereithält.«
Wenn Firmen wie Blackrock dieses Signal senden, wenn nicht mehr in fossile Brennstoffe investiert wird, können nachhaltig orientierte Investor:innen am Aktienmarkt mit einem Renditeplus rechnen. Blackrock ist inzwischen auch ein Vorreiter beim Thema Diversität und Frauenförderung: Unternehmen müssten das »gesamte Spektrum an Talenten« nutzen, ansonsten schwächten sie sich selbst. Es brauche Vielfalt, nicht nur um Talente zu fördern, sondern auch um Bedürfnisse von Kunden besser abdecken zu können. Mit dieser Einstellung steht der Investor nicht allein. Die Unternehmenswelt verspürt zunehmend Druck von der Kapitalseite, weil Investor:innen sehr genau hinschauen, wie ernst es den Unternehmen mit Themen wie Frauenförderung und Diversität ist – neben Klimaschutz und guter Führung. Diversitätssteigerung und Gleichstellung von Frauen sind inzwischen strategische Aufgaben geworden.
»Der ESG-Zug ist nun endlich aus dem Bahnhof und nichts wird ihn stoppen«, so Lutz Diederichs, Deutschland-Chef der europäischen Großbank BNP Paribas. BNP Paribas hat schon 2017 als erste Bank angekündigt, auf die Finanzierung von Projekten in Verbindung mit Kohleverstromung zu verzichten. Die Bank UniCredit will bereits bis 2023 vollständig aus Kohlekraftwerksprojekten aussteigen. Auch Investitionen in die Gasförderung in Alaska, in Fracking oder in die Schieferölförderung werden immer fraglicher, sind kaum noch tragbar. Für uns steht fest: Kein Unternehmen kann es sich in den 2020er-Jahren noch leisten, die immer höheren Erwartungen der Kapitalmärkte, von Gesellschaft und Politik in puncto ESG-Management zu ignorieren, wenn es mittelfristig noch existieren will.
Für Unternehmen bedeutet das eine Neujustierung des Geschäftsmodells über die gesamte Wertschöpfungskette hinweg. Benötigt wird eine ganzheitliche Strategie zur nachhaltigen Ausrichtung des Geschäftsmodells (z. B. »emissionsfrei bis 2030«), die regulatorische Neuerungen berücksichtigt (z. B. EU-Taxonomie, EGS-Regulierung in den USA und anderen G20-Ländern), sowie eine grüne »Equity Story« (also eine Argumentationslinie gegenüber potenziellen Investoren), die alle Stakeholder:innen im Blick hat. Hierzu ist es notwendig, sich in der Tiefe mit den immer präziseren Forderungen der großen Kapitalsammelstellen und institutionellen Investoren, mit den Regulierungsvorhaben der Politik sowie den Interessen von NGOs und Bürger:innen auseinanderzusetzen.
Die strategische Ausrichtung eines Unternehmens an ESG-Nachhaltigkeitskriterien dient letztlich – auch wenn es pathetisch klingt – dem Schutz und Erhalt unseres Planeten und ist grundlegend für die Lebensbedingungen unserer Kinder. Es geht darum, Existenzbedingungen von Menschen, Tieren, Pflanzen und unserer gesamten Umwelt langfristig zu sichern. Klima- und Umweltschutz liegen deshalb auch im strategischen Interesse jedes gewinnorientierten Unternehmens – in Deutschland wie auf der gesamten Welt.
Diejenigen Unternehmen, die nicht nur den notwendigen »Muskel« entwickelt haben, um mit ESG-Themen kraftvoll umzugehen, sie in den Kern ihres Geschäfts zu integrieren und damit auch Gewinne zu erzielen, sondern die darüber hinaus erkennen, welche ESG-Themen gerade Bedeutung erlangen, haben eine klare Möglichkeit der Differenzierung. Wenn ein Unternehmen ESG ernst nimmt, eröffnen sich ihm neue Chancen. Man erscheint nicht nur als »bessere«, ethisch orientierte Firma, sondern kann mit Nachhaltigkeit auch Profite erzielen. Wenn ein Unternehmen, beispielsweise aus der Medizinbranche, sich dem Ziel »Wir wollen Menschenleben retten« verschreibt anstelle von »Wir wollen unsere Shareholder:innen zufriedenstellen«, ist es offener für Innovation, wacher für den neuesten Trend in der jeweiligen Branche und kann sich im besten Fall an die Spitze der Bewegung setzen.
Wer beispielsweise früh erkannt hätte, welche Dynamik Bewegungen wie Black Lives Matter entfalten, hätte frühzeitig handeln können – und sich entsprechend positionieren können. Wie viel Geld und Zeit mangelnde Sensibilität kosten kann, hat Adidas-CEO Kasper Rorsted erlebt, als er viel Geld für PR-Maßnahmen weltweit ausgeben musste, um die weiter vorne beschriebene, diskreditierende Äußerung einer Adidas-Mitarbeiterin zu Black Lives Matter auszubügeln. Adidas sah sich jedenfalls gezwungen, in einer global angelegten Kommunikationskampagne darzulegen, dass es keine Unterschiede zwischen verschiedenen Volksgruppen macht und für volle Gleichbehandlung steht.
ESG wird nicht mehr von der Tagesordnung verschwinden. Die Frage lautet nur, welches die nächsten Themen sein werden. Mit Sicherheit wird das Thema Digitale Ethik, also die Zusammenführung von Digitalisierung und ESG, ins Zentrum rücken. Dabei geht es um die Frage, wie Algorithmen aufgebaut sind, welche Daten zu deren Trainieren verwendet werden, welche Prozessstandards zu beachten sind. Sarah Spiekermann, Professorin an der renommierten Eidgenössischen Technischen Hochschule (ETH) in Zürich, hat beispielsweise zusammen mit anderen den neuen Industriestandard IEEE 7000 erarbeitet. Dieser macht im Hinblick auf Digitale Ethik konkrete Prozessvorgaben, wie wir sie für andere Produkte kennen, die dann in Zertifizierungen münden und den Käufern und Anwendern Sicherheit geben.
Wir haben weiter oben den Fall des Bekleidungsherstellers H&M geschildert, der sich gegen einen weiteren Bezug von chinesischer Baumwolle aus Xinjiang entschieden hat – mit allen Nachteilen, die dem Unternehmen daraus erwuchsen. Doch auch die gegenteilige Entscheidung geht für die betroffenen Firmen nicht unbedingt gut aus: Im Juli 2021 leitete die französische Staatsanwaltschaft ein vorläufiges Untersuchungsverfahren gegen vier milliardenschwere Textilunternehmen ein. Den Firmen, darunter die japanische Marke Uniqlo und die spanische Inditex-Gruppe (Zara u. a.), wird vorgeworfen, an der Unterdrückung von Uiguren in China beteiligt zu sein oder zumindest davon zu profitieren – denn chinesische Zulieferfirmen beschäftigten uigurische Zwangsarbeiter:innen oder verarbeiteten Baumwolle, zu deren Ernte Zwangsarbeiter eingesetzt würden. Die Ermittlungen leitet die Abteilung für Terrorismusbekämpfung, die auch für Fälle von Verbrechen gegen die Menschlichkeit zuständig ist. Auch hier wurden die Firmen von verschiedenen Nichtregierungsorganisationen und Menschenrechtsgruppierungen angezeigt.
Diese Entwicklung sollten global agierende Unternehmen sehr ernst nehmen – und sehr genau abwägen, welche unternehmerischen Entscheidungen mit ESG-Kriterien kompatibel sind und welche nicht. Denn es sei keinesfalls ein auf die Energie- oder Textilbranche beschränktes Problem, sagt der Jurist und Experte für Gesellschaftsrecht, Christoph Seibt: »Die entscheidende Frage, die gerade alle umtreibt, lautet: Welche Industrie ist die nächste, die mit Klagen und Verwaltungsverfahren zu rechnen hat?« Ist es die Automobilindustrie? Die Nahrungsmittelindustrie? Die Landwirtschaft?
Seibt warnt Firmen mit klaren Worten davor, leichtfertig auf diese Entwicklung zu reagieren: »Wer die Erwartungen von Eigentümern, Investoren, Führungskräften, Belegschaft oder der Öffentlichkeit verfehlt und sich zum Beispiel von Partnern in politisch umstrittenen Regionen beliefern lässt, riskiert finanziell spürbaren Reputationsschaden und Nachteile am Kapital- und allgemeinen Finanzierungsmarkt.« Seibt, mit dem wir uns ausführlich unterhalten haben, verweist in diesem Zusammenhang auf die gesetzlichen Rahmenbedingungen, die Firmen künftig in die Pflicht nehmen. Nach Maßgabe des Sorgfaltspflichtengesetzes, das auch als Lieferkettengesetz bekannt ist und zum 1. Januar 2023 in Kraft treten wird, sind Unternehmen dafür verantwortlich, dass ihre Lieferanten und Kunden Menschenrechts- und bestimmte Umweltstandards einhalten. Wenn nicht, wird es – neben Reputationsnachteilen – auch gleich sehr teuer. Der Gesetzgeber sieht Bußgelder bis zu 800 000 Euro vor, für Unternehmen mit einem Jahresumsatz von 400 Millionen Euro auch darüber hinaus. Wohlgemerkt: nicht nur, wenn der eigene Konzern, sondern auch, wenn ein Geschäftspartner gegen Standards erkennbar verstößt. Der Monitoring- und Dokumentationsaufwand stellt eine große, bislang häufig unterschätzte Herausforderung dar, gerade auch für kleinere Unternehmen.
Denn die neue Regelung betrifft ab 2023 zunächst Unternehmen ab einer Mitarbeiterzahl von 3000. Ab dem 1. Januar 2024 stehen jedoch auch Unternehmen ab einer Mitarbeiterzahl von 1000 in der Pflicht. »Unternehmen müssen jetzt sehr aufpassen und bereits jetzt ihre internen Prozesse umstellen«, sagt Seibt. Wenn nicht, drohten »Versorgungsengpässe, Bußgelder, Auftragsausschluss und nicht zuletzt sogar Schadensersatz«. Ob und wie sich das Gesetz in der Praxis bewähren wird, steht aber noch in den Sternen.
Dabei wird es zweifellos stark auf die weitere Entwicklung der Jurisprudenz und die Gerichte ankommen, insbesondere auf deren Urteilsbegründungen. »Kann es sich zum Beispiel ein Automobilhersteller leisten, auf die Produkte einer chinesischen Zulieferfirma zu verzichten, weil in dieser Firma keine freie Gewerkschaft installiert ist?«, fragt Seibt, gerade im Hinblick auf die Abhängigkeit deutscher Automobilhersteller vom chinesischen Markt. Für Seibt ist klar: »Das Radarfeld des Risikomanagements muss außenwirtschaftlich erweitert werden. Phänomene wie der Konflikt zwischen den USA und China samt Bildung einer amerikanischen und einer chinesischen Technikwelt und die verstärkten nationalistischen Tendenzen verlangen vorausschauende und sachverständig erprobte Investitionsentscheidungen.«
In der Pflicht stünden daher vor allem Vorstand und Aufsichtsrat. So gebe es bereits einen rechtlichen Anker, der die »Bedeutung geopolitischer Einschätzungen für die Pflichtenlage von Vorstand und Aufsichtsrat deutscher Unternehmen« regelt. Zu diesen Pflichten gehört es, eine Strategie zum Themen Klimaschutzaktivitäten sowie zum Szenario eines weiteren USA-China-Decoupling zu entwickeln. Auch sollten geopolitische Einschätzungen bei der Risikoanalyse berücksichtigt werden. Kurzum: Es ist die Pflicht eines Vorstands, sich um Menschenrechte, Klimawandel und Diversität in seinem Konzern und bei seinen Geschäftspartnern zu kümmern. Geschieht das nicht hinreichend und mit guten sachlichen Gründen, stellt das eine Pflichtverletzung dar. Und Pflichtverletzungen seien, so Seibt, nach wie vor ein »scharfes Schwert«. Eine Ausrede wie »Ich kann mich nicht um alle Themen kümmern« werde wohl in Zukunft nicht mehr ausreichen. Ein Vorstand müsse heute vielmehr eine überzeugende Antwort auf die Frage finden: Wie politisch bin ich?
Denn: ESG führt zu einer grundlegenden Haltungsänderung, es wird die Führung von Unternehmen und deren Kultur verändern. Mit Blick auf den Kapitalmarkt bleibt Unternehmen gar nichts anderes übrig, als »Gutes zu tun«, um es mal etwas überspitzt zu formulieren. Oder wie es die einflussreiche Investorin Fiona Reynolds im Berliner Tagesspiegel formulierte: »Ich denke, eine nachhaltige Wirtschaft muss sein. Die Pandemie hat uns gelehrt, was passiert, wenn wir keine nachhaltige Welt gewährleisten. Wenn wir damit weitermachen, nicht an die Biodiversität zu denken, die planetaren Grenzen zu missachten und in die Wildnis zu drängen, werden wir mehr Pandemien erleben und den Klimawandel verschärfen.« Für Reynolds ist klar: »Es gibt keine gesunde Wirtschaft ohne gesunde Menschen und einen gesunden Planeten. Wenn wir das jetzt nicht begreifen, weiß ich nicht, wann sonst.«
Am besten wirkt ESG, wenn daraus Nutzen für Klima und Umwelt erwächst und Unternehmen zugleich profitieren können. Wie das geht, hat Deutschlands größter Autovermieter Sixt vorgemacht: Im Juli 2021 bestellte es den ausgewiesenen ESG-Experten Kai Andrejewski zum CFO – unter anderem mit dem klaren Auftrag, die Nachhaltigkeitsstrategie des an der Börse notierten Mittelständlers neu auszurichten. Sixt ersetzt in seiner digitalisierten Plattform zum einen individuelle Mobilität durch geteilte Mobilität, beispielweise in Form von Sharing-Modellen. Darüber hinaus entwickelt Andrejewski mit seinem Team innovative CO2-Kompensationsprogramme für die Sixt-Flotte. Der Clou: Aufgrund der ESG- und Taxonomielogik verringert Sixt so auch seine Kapitalkosten, da Banken und Anleger die CO2-Reduzierung honorieren und Sixt deshalb einen niedrigeren Zins für seine Anleihen einräumen als weniger grünen Firmen.
Johannes Bohnen schreibt in seinem sehr lesenswerten, 2020 erschienenen Buch Corporate Political Responsibility: »Unternehmen müssen sich stärker mit den Chancen an den Schnittstellen von Politik und Wirtschaft beschäftigen. Denn der Geschäftserfolg ist von gesellschaftlichen und politischen Voraussetzungen abhängig, die Unternehmen bisher zu wenig befördern. Politische Verantwortung zu übernehmen, ist für Unternehmen ein Business Case.« Und natürlich gilt das berühmte Diktum des Staatsrechtlers Ernst-Wolfgang Bockenförde nicht nur für Bürger, sondern auch für Unternehmen: »Der Staat ist darauf angewiesen, dass die Bürger eine gewisse Grundeinstellung, ein staatstragendes Ethos haben, sonst hat er es schwer, eine im Gemeinwohl orientierte Politik zu verwirklichen.«
Gerade im deutschen Mittelstand und bei den über Generationen aktiven Familienunternehmen wird diese Einstellung, zumindest was die soziale Verantwortung anbelangt, schon lange mit Leben erfüllt. Hier wie in vielen Ländern Europas gilt das Leitbild des »ehrbaren Kaufmanns«. Doch auch dieser wird weiter hinzulernen müssen – und künftig auch der ehrbaren Kauffrau Platz machen. Denn Themen wie geschlechterspezifische Gehaltsunterschiede, ökologische Nachhaltigkeit weltweit oder auch gute Governance – was bedeutet, unabhängige Beiräte und Aufsichtsräte zu akzeptieren – sind längst noch nicht überall verbreitet. Andere Themen wie Vielfalt im Hinblick auf Nationalität, Religion oder soziale Herkunft werden in deutschen Unternehmen weit weniger offen gelebt oder auch nur als Ziel gesehen, als das im Hinblick auf ESG-Kriterien sinnvoll wäre. Sicher ist: Der Druck auf die Unternehmen, diese Themen transparent und messbar anzugehen, wird in Zukunft steigen. Es sind eben gerade die EU-Taxonomie zu Nachhaltigkeit und die damit einhergehende »soziale Taxonomie«, die Unternehmen mit Nachdruck zu noch mehr Engagement bewegen sollen. Wir mögen Quoten und Taxonomien nicht schätzen, aber unsere jüngere Geschichte hat gezeigt, dass die Entwicklung ohne sie zu langsam verläuft.
Wie sollen sich deutsche Unternehmen also angesichts der wachsenden Bedeutung von ESG verhalten, wie sich auf die ESG-Welt vorbereiten?
Angesichts der massiven Herausforderungen durch den Klimawandel haben schon viele Unternehmen begriffen, dass sie um Dekarbonisierung nicht herumkommen – vielleicht auch, dass es für uns alle existentiell ist, und womöglich sogar, dass darin eine Chance liegen kann. Auch wenn es in vielen Sektoren – in der Energieerzeugung, beim Stahl, im Verkehr, in der Landwirtschaft – künftig nicht um eine Anpassung des existierenden Geschäftsmodells gehen wird, sondern oftmals um die Neuerfindung der gesamten Firma. Ähnlich wie hinsichtlich der Digitalisierung der Leitspruch gilt: »Alles, was digitalisiert werden kann, wird digitalisiert«, heißt es beim Klimawandel: »Alles, was CO2-frei gemacht werden kann, wird CO2-frei gemacht werden.« Geschäftsmodelle werden sich grundlegend ändern müssen, wenn die Unternehmen auch in zehn oder 20 Jahren noch existieren wollen.
Diese Bereitschaft zur Veränderung, zur Transformation, muss von oben, vom Vorstand und Management, gelebt werden. Denn wenn Nachhaltigkeit, Selbstverpflichtung zum Klimaschutz, zur fairen Behandlung von Mitarbeiter:innen und zur Kontrolle der Lieferkette auf die Einhaltung von Arbeits- und Menschenrechtsstandard sowie gute Unternehmensführung nicht von der Unternehmensspitze ernst genommen und konsequent (vor-)gelebt wird, wird sich keine ESG-Orientierung im Unternehmen verankern lassen. Es gilt das alte Diktum: Wandel beginnt an der Spitze.
Für die Kommunikation bedeutet dies eine Umstellung auf mehreren Ebenen:
Zunächst muss der Unternehmenszweck, der berühmte »Purpose«, das »Warum gibt es die Firma«, grüne und ESG-Elemente berücksichtigen, soweit dies nicht bereits der Fall ist. »Purpose« mag ein Schlagwort sein, das gerade en vogue ist, aber das zugrundeliegende Prinzip ist für Mitarbeiter:innen und junge Talente, die angezogen und gehalten werden sollen, zentral. Sie fragen: »Was ist unsere Mission, außer Geld zu verdienen? Was tun wir fürs größere Ganze? Was ist unser Beitrag zum Gemeinwohl? Warum soll ich hier meine Arbeitskraft einsetzen und nicht woanders?« Auf diese Fragen gilt es authentische, mit dem Geschäftsmodell kongruente Antworten zu definieren. Und zu leben.
Der Purpose, die Vision und das Mission Statement – all das muss sauber durchdekliniert werden und sich dann in der kompletten Unternehmenskommunikation widerspiegeln.
Das gilt auch für die Finanzmarktkommunikation. Wie beschrieben, wird ESG ein entscheidender Faktor auf den Kapitalmärkten werden, ist es vielfach schon. Investoren wollen eine nachhaltige »Equity Story« sehen und hören. Das ist bereits gängige Praxis in Investorengesprächen und Präsentationen. Künftig wird es auch für Bankgespräche und sämtliche Formen der Investor Relations gelten.
Kein Greenwashing: Unbedingt vermeiden sollten Unternehmen jedoch jede Form des Greenwashings, insbesondere Ankündigungen im Klimaschutz- oder ESG-Bereich, die sie dann nicht einhalten. Denn die Journalist:innen und Analyst:innen schauen heute sehr genau hin; es gibt inzwischen spezialisierte NGOs und Thinktanks, die darauf achten, dass ein Unternehmen hält, was es verspricht. Im Zweifel gilt »Lieber erst zu wenig versprechen und dann mehr liefern als versprochen« als umgekehrt, ansonsten droht ein erheblicher Reputationsschaden oder gar eine Klage von Investor:innen oder Verbraucher- und Umweltverbänden.
Zuletzt wird es zunehmend Aufgabe der Kommunikationsabteilungen sein, genau zu erfassen, welche Stakeholder-Gruppen auf welche Weise relevant sind und was sie wollen und fordern. Dazu sind moderne datengetriebene Analysemethoden zu entwickeln und anzuwenden. Die Ergebnisse – ganz analog der geopolitischen Analyse – sind als Input für die Unternehmensstrategie zu betrachten und nicht ausschließlich als Hilfsmittel, um am Ende die Strategie zu kommunizieren. Dies erfordert ein massives Umdenken und Umsteuern der Beteiligten.
Es wird auszuloten sein, welche Stakeholder-Gruppen durch die Kommunikationsabteilung, welche durch Public Affairs oder Government Relations und welche durch eine eventuell auch noch vorhandene ESG-Abteilung abgedeckt werden. Wichtig ist, dass alle Gruppen abgedeckt sind, ein konsistentes Bild entsteht und gleichzeitig Doppelarbeit vermieden wird. ESG-Governance ist eine neue Disziplin.
Für ein umfassendes Verständnis der Stakeholder ist die Analyse von und die Interaktion mit Personen und Organisationen auf verschiedenen Ebenen geboten:
Politische und regulatorische Ebene: Welche Gesetze und Initiativen planen Brüssel, Berlin, Paris, Washington oder Peking?
Umwelt-NGOs sowie Thinktanks und politische Stiftungen auf G20-Ebene, also in den wichtigsten Industrie- und Schwellenländern: Wie ist ihre Haltung?
Relevante Medien und Social-Media-Kanäle: Was sagen die internationalen Wirtschafts- und Finanzzeitungen? Welche Themen setzen u. a. Financial Times, Wall Street Journal, The Economist sowie die Blogs und LinkedIn- oder Facebook-Posts der wichtigen Aktivist:innen?
ESG-Trends auf dem Kapitalmarkt: Welche ESG-Anlageentscheidungen treffen die großen institutionellen Investoren, also Versicherer, Pensions- und Publikumsfonds? Diese sind oft Vorreiter für Trends.
Branche/Wettbewerber: Wie handeln andere Unternehmen, wer ist ESG-Vorreiter, was kann ich mir abschauen, wie kann ich mich bewusst differenzierend positionieren?
Gerade weil es auf die Umsetzung ankommt, weil Definition von Purpose und Kommunikation nur notwendig, aber nicht hinreichend sind, gilt es klar definierte ESG-Ziele kongruent mit Maßnahmen zu hinterlegen und die Umsetzung zu verfolgen wie bei anderen Unternehmenszielen auch. Und das über alle Geschäftsbereiche und Funktionen hinweg.