10.3    Warum Sie bloggen sollten

Immer mehr Unternehmen – auch im deutschsprachigen Raum – haben bereits ihr eigenes Blog gestartet. Manches Blog ist ein Experiment geblieben, aber zahlreiche Firmen-Blogs haben die Vorteile des Bloggens für sich erkannt und informieren die Öffentlichkeit über unternehmensrelevante Neuigkeiten. Mit Blogs können Sie neue Kunden gewinnen und treue, interessierte Kunden ausführlich informieren. Die Kommentarfunktion bei Blogs war lange Zeit die größte Errungenschaft von Blogs, da sie erstmalig den Dialog zwischen Unternehmen oder Einzelpersonen mit den Lesern ermöglichte. Allerdings ist durch die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) die Kommentarfunktion gerade schlecht besprochen. Wenn jemand einen Kommentar in einem Blog hinterlässt, werden dabei dessen Kundendaten (Name, E‐Mail-Adresse) ebenfalls hinterlassen. Diese Daten müssten dann, streng genommen, auch gespeichert und abgelegt werden.

Rechtstipp von Sven Hörnich: Zur datenschutzrechtlichen Behandlung der Kommentarfunktion in Blogs

Blogs sind datenschutzrechtlich in der Datenschutzerklärung gesondert zu berücksichtigen, wenn dem Besucher eine Kommentarfunktion zur Verfügung steht. Der Inhalt der hierdurch aufzunehmenden Zusatzpassagen sowie rechtlichen Zusatzfunktionen hängt vom Umfang der im Einzelfall erhobenen und verarbeiteten Daten sowie von deren Weitergabe ab. Zudem muss der kommentierende User vor dem Absenden seiner Inhalte auf die geplante Datenverarbeitung hingewiesen sowie gegebenenfalls (je nach Umfang der Erhebung und Verarbeitung) dessen Einwilligung eingeholt werden. Empfohlen wird zudem das sogenannte Double-Opt-in-Verfahren auch für Kommentatoren, um missbräuchliche Kommentare Dritter (z. B. peinliche Posts in fremdem Namen) zu vermeiden.

Die genaue Formulierung hängt von Ihrer technischen Umsetzung im Einzelfall ab. Erheben könnten Sie neben dem Kommentar aber auf der Grundlage einer Einwilligung (Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. a) DSGVO) grundsätzlich die E‐Mail-Adresse (auch zwecks Double-Opt-in), das Alter (mindestens 16 Jahre, siehe Art. 8 Abs. 1 S. 1 DSGVO) sowie freilich den Kommentartext. Auch die zeitweilige Erhebung der IP-Adresse kann hier zur Vermeidung oder gegebenenfalls zur Aufklärung von strafbaren Handlungen auf der Grundlage einer Interessenabwägung (Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f DSGVO) vertretbar sein. Über all dies sowie die Widerspruchs- und Widerrufsmöglichkeiten (Art. 13, 21 DSGVO) ist aber der Kommentator vor bzw. bei der Abgabe des Kommentars zu belehren und die etwaige Einwilligung zu Beweiszwecken zu protokollieren. Je nach technischer Ausgestaltung und Themengebiet des Blogs – z. B. falls die Kommentare die Gefahr der Erhebung sogenannter besonderer personenbezogener Daten bergen (siehe Art. 9 DSGVO) – können hier weitere Anforderungen hinzukommen, wozu jedoch ein ausreichend spezialisierter Rechtsberater ohne erhebliche (mithin ohne kostenintensive) Recherchen Rede und Antwort stehen kann.

Kommentare können sicherlich ein Blog stärken, jedoch bestehen zwei wesentliche rechtliche Problemfelder:

  1. Zunächst kann der Blogger unter Umständen für rechtswidrige Kommentare Dritter haften. Der Umfang seiner eigenen Sorgfaltspflichten hängt u. a. davon ab, ob er die Kommentare generell erst prüft und dann freischaltet oder diese standardisiert durch Dritte (ähnlich einem Forum) veröffentlicht werden. Insoweit kommt eine Haftung als Täter (im Fall des sogenannten »Sichzueigenmachens« der Kommentare) sowie als sogenannter Störer (z. B., wenn der Kommentar trotz Hinweises auf dessen Rechtswidrigkeit nicht gesperrt wird) infrage. Gerade im Zusammenhang mit der sogenannten Störerhaftung stellt sich regelmäßig auch die Frage nach der ausreichenden Reaktionszeit des Bloggers auf Hinweise Dritter, was vom jeweiligen Einzelfall abhängt. Provoziert der Blogger z. B. am Freitagabend mit einem, sehr kontrovers zu diskutierenden eigenem Post offenkundig eine umfangreiche Diskussion der Nutzer, kann er sich danach nicht »entspannt« ins Wochenende verabschieden und der Sache seinen Lauf lassen.

  2. Zudem werden die Kommentatoren durch ihre Posts oder sonstige gespeicherte Daten (z. B. deren IP für den Fall rechtswidriger Handlungen) regelmäßig identifizierbar sein, was sich in etwaigen Einwilligungen (z. B. im Rahmen des Kommentierungsvorgangs) sowie (im Fall des Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f DSGVO) in zumindest transparenten Belehrungen niederschlagen muss.

Blogs können ebenso für ein effizienteres Projektmanagement innerhalb Ihres Unternehmens eingesetzt werden, insbesondere um den Arbeitsprozess für alle Mitarbeiter transparenter zu machen. Das Unternehmen IBM nutzt interne Blogs seit Jahren für ihr Wissensmanagement und hat damit sehr gute Erfahrungen gemacht. Da wir in diesem Buch hauptsächlich den Marketingaspekt von Blogs beleuchten möchten, gehen wir nicht weiter auf Blogs von Solopreneuren ein. Wir zeigen Ihnen, wie Sie ganz leicht Ihr eigenes Blog starten können, und wir zeigen auf, wie Sie mit Ihren relevanten Bloggern in Kontakt treten und von potenziellen Kunden gefunden werden können.

10.3.1    Welche Vorteile bietet ein Blog für Unternehmen?

Suchmaschinen lieben Blogs

Ein Blog lebt davon, dass regelmäßig Beiträge verfasst werden. Dadurch wird mittel- und langfristig die Menge an Blog-Beiträgen immer größer. Damit wird nicht nur das Blog »gefüttert«, sondern auch die Suchmaschinen, die gern auf Blogs zurückgreifen, werden damit bestückt. Warum? Suchmaschinen bewerten Websites mit unterschiedlichem und ständig aktualisiertem Inhalt (Content) und vielen Unterseiten (Links) höher als Websites mit wenigen (aktuellen) oder sich wiederholenden Inhalten. Vielleicht haben Sie es selbst schon einmal erlebt: Sie haben in Google oder Bing nach einem bestimmten Begriff gesucht und im Suchergebnis eine Website angeklickt, die sich bei genauerer Betrachtung als Blog herausgestellt hat. Vielleicht haben Sie aber auch gar nicht bemerkt, dass es sich dabei um ein Blog handelte. Tatsache ist, dass Blogs immer öfter auf sehr guten Plätzen im Suchergebnis auftauchen, insbesondere lösungsorientierte Beiträge, die unter den ersten Suchergebnissen eingereiht werden. Sie erleichtern Ihren Kundensupport, denn die Kundenanfrage wird direkt im Blog-Post beantwortet. Sie können mit einem Blog also auch Ihre FAQ (Frequently Asked Questions) abbilden.

10.3.2    Ein Blog ist ein Dialoginstrument

Auf Websites haben Besucher meist nur die Möglichkeit, ein Kontaktformular auszufüllen oder sich per E‐Mail und Telefon an das Unternehmen zu wenden. Die Kundenanfragen werden aber niemals öffentlich, d. h. für andere Kunden sichtbar, dargestellt. Wenn überhaupt eine öffentliche Stellungnahme durch den User möglich war, dann über das Gästebuch.

Blogs bieten von Beginn an mit der Kommentarfunktion die direkte und öffentliche Reaktionsmöglichkeit für die User. Die Kommentarfunktion lädt dazu ein, Feedback zu geben und seine Meinung zu äußern.

Die bewusste und offene Auseinandersetzung mit Kritik ist in einem Blog sehr wichtig und wurde durch die Verbreitung der Blogs gefördert. Auch wenn Sie diese Transparenz und Kritikfähigkeit irritieren mag, dürfen Sie die Kommentarfunktion nicht verbieten, sonst verkommt Ihr Blog automatisch zu einem klassischen Einweg-Kommunikationsorgan, an dem kein User wirklich Gefallen finden wird. Grundsätzlich sollte die Möglichkeit des Kommentierens immer gegeben sein, um Ihren Kunden zu signalisieren, dass Sie an einem Dialog interessiert sind. Das meiste Feedback wird ohnehin positiv ausfallen. Häufig werden gar keine Kommentare hinterlassen, was Sie jedoch nicht als Manko des Blogs zu werten brauchen. Aus eigener Erfahrung wissen wir, dass viele User die Blog-Beiträge zwar lesen, aber keinen konkreten Anlass zum Kommentieren sehen.