Allgemeinheit

Als die renommierten Anwälte der Siemens AG, die gegen «Unsere Siemens-Welt» klagten, 1973 endlich merkten, dass sie es mit einer Satire, also einem literarischen Kunstwerk zu tun hatten, argumentierten sie so:

«Ebenso wie eine Fronleichnamsprozession verboten werden kann, wenn sie in einem Seuchengebiet stattfindet, muss auch eine künstlerische Darbietung unterbunden