Mitteilung vom Patentamt der Vereinigten Staaten
In Übereinstimmung mit Paragraf 16-A der Vorschriften für das Patentierungsverfahren der Vereinigten Staaten von Amerika senden wir Ihnen anbei eine Ausfertigung der Mitteilung über die vorläufige Ablehnung Ihres Antrags zu Ihrer Erfindung mit der Bezeichnung »Das Perfekte Ei«. Grund ist der Antrag eines anderen Unternehmens, das ein ähnliches Produkt mit der Bezeichnung »CloudEi« eingeführt hat und vertreibt. Sollten Sie Widerspruch gegen diesen Bescheid einlegen wollen, müssen Sie dazu einen Patentanwalt beauftragen, der auf dem vorgesehenen juristischen Wege tätig werden kann.