Überblick
Zum Verständnis der Herrschaft des Tiberius wie der gesamten julisch-claudischen Epoche (14–68 n. Chr.) ist es unerlässlich, die Situation beim Herrschaftsantritt des Tiberius detailliert zu erfassen. Dies bedeutet einerseits, die politischen wie familiären Bedingungen beim Tod des Augustus im Jahr 14 n. Chr. zu skizzieren, unter denen Tiberius sein Prinzipat im September 14 n. Chr. antrat. Andererseits bedeutet es aber auch, seine Lebensgeschichte bis zu diesem Punkt einfließen zu lassen und die problematischen historischen Ereignisse um die erste Machtübertragung zu schildern. In den Wochen zwischen dem 19. August und dem 17. September 14 n. Chr. erfolgten die Weichenstellungen in der dynastischen Nachfolgeregelung, im Umgang mit dem verstorbenen Herrscher und im politischen Verhältnis zum Senat.
Zeittafel | |
19.8.14 n. Chr. | Tod des Augustus in Nola |
20.(?)8.14 n. Chr. | Ermordung des Agrippa Postumus |
September 14 n. Chr. | Beisetzung des Augustus im Mausoleum Augusti |
17.9.14 n. Chr. | Entscheidende Senatssitzung nach dem Tod des Augustus Konsekration des ersten Prinzeps zum Divus Augustus Erhebung des Tiberius zum Augustus und Verleihung des imperium proconsulare auf Lebenszeit Verleihung des imperium proconsulare an Germanicus und Ernennung zum flamen Augustalis Testamentarische Adoption der Livia in die julische Familie (Name: Julia Augusta), Ernennung zur sacerdos divi Augusti |
16.11.42 v. Chr.–16.3.37 n. Chr. | Lebensdaten des Tiberius |
Tod und Bestattung
Der Imperator Caesar Divi Iulii filius Augustus verstarb am 19. August 14 n. Chr. Bei seinem Tod war er fast 76 Jahre alt und hatte die Geschicke des römischen Reiches 58 Jahre lang bestimmt. 44 Jahre davon (ab 31 v. Chr.) war er im Grunde unumstrittener Alleinherrscher gewesen. Kaum ein Bewohner des römischen Reiches konnte sich im Sommer 14 n. Chr. an eine Zeit ohne Augustus erinnern oder war gar in der Zeit vor den Bürgerkriegen, die in Abgrenzung vom Prinzipat in Anlehnung an Cicero als libera res publica (freier Staat) bezeichnet wurde, politisch aktiv gewesen. Sein Tod stellte eine Zäsur dar, und die Ereignisse um die Bestattung des Augustus werden in den Quellen daher auch detailreich geschildert.
Quelle
Bestattung des Augustus Suet. Aug. 100, 2–4
Im Senat entbrannte in dem Bemühen um eine prachtvolle Ausrichtung der Beisetzungsfeierlichkeiten und darum, dem Andenken des Toten Ehre zu erweisen, ein regelrechter Wettstreit, so dass es so weit ging, dass unter vielem anderen einige Senatoren den Antrag stellten, der Leichenzug sollte durch das Triumphtor ziehen, dabei solle das Bild der Siegesgöttin vorangetragen werden, das in der Curia stehe, und Kinder beiderlei Geschlechts aus den vornehmsten Familien sollten das Trauerlied singen. Andere beantragten, am Tage des Begräbnisses solle man die goldenen Ringe ablegen und eiserne anstecken. Einige schlugen vor, die Priester der obersten Kollegien sollten die Gebeine aufsammeln. Einer empfahl, den Namen des Monats Augustus auf den September zu übertragen, weil in diesem Augustus geboren sei, in jenem gestorben. Ein anderer war der Meinung, man solle den gesamten Zeitraum vom Tag seiner Geburt bis zu seinem Todestag das Augusteische Zeitalter nennen und es so in den Kalender aufnehmen. Den Ehrungen hat man aber das rechte Maß gesetzt und nur zwei laudationes gehalten: die eine hielt Tiberius vor dem Tempel des Divus Julius, die andere Drusus, der Sohn des Tiberius, vorn auf der alten Rednertribüne, und Senatoren trugen den Leichnam auf ihren Schultern bis zum Marsfeld, dort wurde er verbrannt. Und es gab auch einen Mann im Range eines Prätors, der schwor, dass er gesehen habe, wie das Abbild des Verbrannten in den Himmel aufgestiegen sei. Die sterblichen Überreste sammelten die vornehmsten Angehörigen des Ritterstandes in der Tunika, ohne Gürtel und mit bloßen Füßen auf und setzten sie im Mausoleum bei. (Übersetzung H. Martinet)
Augustus hatte für den Fall seines Ablebens sowohl politisch wie auch persönlich präzise Vorkehrungen getroffen. Möglicherweise leitete ihn dabei die Erinnerung an Caesars plötzlichen Tod 44 v. Chr. und die chaotischen Szenen bei dessen Bestattung. Wahrscheinlicher ist allerdings, dass Augustus das von ihm erschaffene Herrschaftsgefüge nach seinen Vorstellungen weitergeführt wissen wollte und daher über den eigenen Tod hinaus Anweisungen hinterlassen hatte, die unter anderem einen Tatenbericht (res gestae) enthielten, der sein Leben in der eigenen Deutung darstellte und prominent am Mausoleum in Rom angebracht werden sollte.
Schon der Leichenzug (pompa funebris) erinnerte eher an einen Triumphzug als an die großen Leichenzüge berühmter Männer der Republik. Denn neben den üblichen Bildern der berühmten Vorfahren wurden auch die Bilder der von Augustus unterworfenen Völker mitgetragen. Der vergöttlichte Caesar fehlte zwar im Leichenzug, da die Leichenreden (laudationes funebris) des Adoptivsohnes und designierten Nachfolgers Tiberius und seines Sohnes Drusus des Jüngeren aber vor dem Tempel des Divus Julius gehalten wurden, war dieser wichtigste der augusteischen Vorfahren doch prominent genug vertreten. Cassius Dio berichtet, Tiberius habe den Augustus mit dem Halbgott Herakles verglichen, der wegen seiner Leistungen vom Scheiterhaufen auf den Olymp entrückt worden war. Diese Rede zielte bereits stark darauf ab, Augustus zum Staatsgott zu erheben. Nach Cassius Dio beendete Tiberius seine Rede mit den Worten: „Wir dürfen ihn darum auch nicht betrauern, sondern sollen nunmehr seinen Leib der Natur zurückgeben, während wir seine Seele gleich der eines Gottes für alle Zeit verherrlichen.“ (Cass. Dio 56, 41, 9) Nach der Zeremonie auf dem Forum trugen die Senatoren den Toten zum Marsfeld, wo außerhalb des pomerium, der sakralen Stadtgrenze, ein riesiger Scheiterhaufen errichtet war. Es folgten die Magistrate, die Priesterkollegien, die übrigen Senatoren, die Ritter, die Soldaten und die Bevölkerung. Der Leichnam des Augustus wurde auf dem Scheiterhaufen verbrannt und man ließ einen Adler steigen, um darzustellen, dass die Seele des Verstorbenen von den Göttern in den Himmel geholt worden sei. Es blieb damit auch kein Zweifel, dass die Erhebung zum Staatsgott ein Akt göttlichen Willens war, den der Senat nur bestätigte. Ein Mann im Rang eines Prätors schwor einen Eid, dass er den Aufstieg des Augustus vom Scheiterhaufen in den Himmel gesehen habe. Nachdem der Scheiterhaufen abgebrannt war, sammelten die führenden Ritter die Knochen des Toten ein und setzten diese im Mausoleum des Augustus bei.
Konsekration
Am 17. September fand dann die erste Senatssitzung der nachaugusteischen Epoche statt, in der beschlossen wurde, dem Augustus einen offiziellen Staatskult einzurichten. Ähnlich wie bei der Divinisierung Caesars durch die lex Rufrena 42 v. Chr. wurde sicherlich ein Gesetz erlassen, das den Beschluss zur Vergöttlichung regelte und für alle Bürger verbindlich die Einrichtung eines neuen Kultes festschrieb. Augustus wurde nun zum Divus Augustus, zum göttlichen Augustus, er erhielt einen Priester, einen Tempel und Opfer zugesprochen. Leider gibt es von dem monumentalen Tempel, der in der Senke zwischen Palatin und Kapitol lag, keine Reste, sondern nur Abbildungen auf Münzen. Die relativ späte Weihung der aedes im Jahr 37 n. Chr. durch Kaiser Caligula, den Nachfolger des Tiberius, führt zu der Vermutung, dem Tiberius habe wenig an der Vergöttlichung und kultischen Verehrung seines Vorgängers gelegen. Die Priesterschaft, die nun eingerichtet und mit dem Kult des Augustus betraut wurde, trug den Namen sodales Augustales, nach dem Vorbild einer Priesterschaft, die für den Stadtgründer Romulus in mythischer Zeit eingerichtet worden war. Zu den ersten Mitgliedern dieser neuen Augustus-Priesterschaft gehörten die Angehörigen des Kaiserhauses (Tiberius, Germanicus, Claudius, Drusus der Jüngere) und wohl die höchste Führungsschicht des Reiches. Der erste Priester des Augustus (flamen Divi Augusti) wurde sein Adoptivenkel Germanicus, designierter Nachfolger des Tiberius. Interessanterweise wurde auch Livia, die Witwe des Augustus, zur Priesterin ihres verstorbenen Mannes ernannt (sacerdos divi Augusti). Zu den weiteren Ehrungen für den neuen Gott Augustus gehörte es, dass mehrtägige Feste und Spiele zu seinen Ehren in den römischen Festkalender integriert wurden: So feierte man von nun an die Augustalia zwischen dem 3. und 12. Oktober und die ludi Palatini vom 17. bis zum 19. Januar.
So weit gab es im Senat Einigkeit, was die Beschlüsse über den toten Herrscher anging. Wie aber sollte es nun mit der Herrschaft, dem Prinzipat, weitergehen? Der 17. September 14 n. Chr. erscheint als historisch bedeutsamer Moment, denn zum ersten Mal musste das von Augustus geschaffene Herrschaftssystem an einen Nachfolger aus der Familie übertragen werden. Jenes Herrschaftssystem, das die moderne Forschung Prinzipat nennt, war eine kaum verhüllte Monarchie. Die Kaiser selbst stellten es aber als Fortsetzung der römischen Republik dar.
Stichwort
Prinzipat
Bezeichnet die von Augustus 27 v. Chr. geschaffene Herrschaftsform, die als Kompromiss zwischen dem aus dem Bürgerkrieg siegreich hervorgegangenen Prinzeps Augustus und dem Senat inszeniert wurde. Rechtlich abgesichert wurde die führende Position des Prinzeps durch republikanische Amtsgewalten und Befugnisse, die allerdings modifiziert und damit ihres republikanischen Charakters entledigt wurden. Faktisch beruhte die Macht des Augustus auf seiner Kontrolle des Militärs, seiner Herkunft, seiner sakralen Sonderstellung, seinen Klientelbeziehungen und seinem Reichtum. Sozial resultierte die Führungsrolle aus der im pater patriae-Titel verankerten Schutzfunktion für das gesamte Reich.
Wie sollte die Herrschaft weiter ausgeübt werden? Gab es überhaupt einen Spielraum? Entscheidende Regelungen waren von Augustus bereits zu seinen Lebzeiten in die Wege geleitet worden: Er hatte dafür gesorgt, dass der designierte Nachfolger Tiberius die beiden entscheidenden Kompetenzen der Herrschaftsausübung bereits innehatte – seit seiner Adoption 4 n. Chr. besaß er die tribunicia potestas und seit 13 n. Chr. war er Inhaber des imperium proconsulare maius. Entsprechend hatten bereits unmittelbar nach dem Tod des Augustus die beiden Konsuln sowie der Prätorianerpräfekt den Treueeid auf Tiberius abgelegt.
Stichwort
tribunicia potestas
Beinhaltet sämtliche Befugnisse und Privilegien der Volkstribunen, vor allem das Antragsrecht vor der Volksversammlung bezüglich Gesetzesinitiativen und Strafanklagen, das Recht, Senatssitzungen anzuberaumen, ein allgemeines Hilferecht gegenüber jedermann, das vor allem eine Schutzfunktion für betroffene Bürger gegenüber Willkürakten einzelner Magistrate einschloss, sowie das Vetorecht gegenüber allen Handlungen sämtlicher Magistrate bis hinauf zu den Konsuln.
imperium proconsulare maius
Erstreckte sich auf das ganze Reichsgebiet und ermöglichte es dem Prinzeps, auch in Senatsprovinzen dem jeweiligen Statthalter übergeordnet zu sein.
Mit dieser staatsrechtlichen Übertragung der Macht musste auch die privatrechtliche einhergehen. Denn der Prinzipat beruhte eben nicht ausschließlich auf potestas, also Machtbefugnissen, sondern zu einem großen Teil auch auf weiteren zentralen Pfeilern: der auctoritas des Prinzeps, seinem sozialen Prestige und seinem wirtschaftlichen Vermögen.
Mit seinem Testament hatte Augustus auch privatrechtlich den Schritt der Machtübertragung abgesichert. Um einerseits verstehen zu können, wie Augustus über seinen Tod hinaus weiterwirkte, um andererseits aber auch zu begreifen, welche Zwänge auf Tiberius lasteten, muss man sich die Regelungen jenes privaten Testamentes vor Augen halten, das Augustus 13 n. Chr. verfasst hatte und das nun in der ersten Senatsdebatte nach seiner Konsekration verlesen wurde. Grundsätzlich muss man dem Testament eines Römers eine hohe soziale und kommunikative Bedeutung beimessen. Es repräsentiert nicht nur individuelle Wünsche, sondern gleichermaßen seine gesellschaftliche Eingebundenheit.
Erben und Legate
Dieser letzte Wille verfügte, dass der Adoptivsohn Tiberius und die Witwe Livia als Haupterben – Livia zu einem Drittel, Tiberius zu zwei Dritteln – eingesetzt wurden. Die Enkel Germanicus und Drusus der Jüngere wurden als Erben zweiten Ranges bedacht. Daneben verfügte Augustus, dass 40 Millionen Sesterzen von seinen Erben an die stadtrömische Bürgerschaft (die tribus), die Militärs der Stadt (Prätorianer, römische Kohorten) und schließlich an alle in den Legionen dienenden Bürgersoldaten ausbezahlt werden sollten. Bei diesen Regelungen waren ihm sicherlich die positiven Auswirkungen der Legate (Vermächtnisse) im Testament Caesars in Erinnerung, die er selbst als Haupterbe im Jahr 44 v. Chr. ausgezahlt und mit denen er sich die Loyalität der zivilen und militärischen Anhänger Caesars gesichert hatte. Das private Testament stand also ganz klar unter der Maßgabe des reibungslosen Übergangs der Macht innerhalb der Familie an den vorgesehenen Nachfolger Tiberius. Sowohl staatsrechtlich als auch privatrechtlich hatte Augustus ihm den Weg geebnet.
Adoption der Livia
Die Rolle, die der Witwe des Augustus und Mutter des Tiberius, Livia (58 v. Chr.–29 n. Chr.), eingeräumt wurde, bedarf allerdings einiger Erklärungen: Das Testament legte nämlich für viele sicherlich überraschend fest, dass Livia in die julische Familie adoptiert werden und fortan den Namen Julia Augusta tragen sollte. Sowohl die hohe Summe der Erbschaft als auch diese testamentarische Adoption einer Frau bei gleichzeitigem Vorhandensein eines männlichen Erben und Nachfolgers waren in jeder Hinsicht ungewöhnlich. Seit 169 v. Chr. existierte infolge der Punischen Kriege ein Gesetz (lex Voconia), das es verbot, Frauen als Erben von Vermögen über 100.000 Sesterzen einzusetzen. Im Falle der Livia berichtet Cassius Dio (56, 32, 1), dass der Senat diese Erbschaft durch eine Ausnahmeregelung abgesegnet hatte – der Senat war also in die Abfassung des Testaments zumindest in diesem Punkt eingebunden. Allerdings scheint es, als sei die testamentarische Adoption der Livia ein sozialer Akt ohne rechtliche Konsequenzen gewesen. Hätte Livia auf einem für Männer belegten Arrogationsverfahren bestanden, wären wohl die innerfamiliären Konsequenzen zu problematisch gewesen, schließlich wäre sie dann die Schwester ihres Sohnes geworden. Die Adoption der Livia muss daher weniger in einem juristischen Sinne verstanden werden, sondern mehr als Versuch, ihre Position sozial und sakral zu festigen. Die Versuche der Livia, aus dem neuen Namen Julia Augusta Kapital zu schlagen, veranschaulichen dies: Sie plante unter anderem einen Adoptionsaltar, eine ara adoptionis, zu errichten, was Tiberius allerdings verhinderte. Hier wird das Muster, das sich hinter dieser Adoption und Livias Einsetzung als Erbin verbarg, deutlich. Augustus scheint eine Art Kontrollinstanz für den von ihm wenig geliebten und vielleicht auch für wenig geeignet erachteten Tiberius geplant zu haben. Dafür stattete er Livia zusätzlich zu ihrem bereits bestehenden Besitz mit großen finanziellen Ressourcen, aber auch mit symbolischem Kapital in Form der Übertragung seines Namens und in Form des Priesteramts in seinem Kult aus. Dies sicherte ihr eine aktive Rolle im Prinzipat über seinen Tod hinaus.
Augustus-Name
Der erstmals am 16. Januar 27 v. Chr. übertragene Name Augustus (der Erhabene) wertet seinen Träger sakral auf, da er an den mythischen Stadtgründer Romulus und das erste Augurium (augurium augustum), also die Einholung und Deutung des Götterwillens, erinnert und etymologisch in das religiös aufgeladene Wortfeld des Verbs augere (vermehren) gehört.
Mit der Adoption Livias setzte Augustus nicht nur ein Gegengewicht zu Tiberius innerhalb der Familie, es entstand auch – ob intendiert oder nicht – ein Graben zwischen Mutter und Sohn, der der Kaiserherrschaft des Tiberius real und in der Wahrnehmung der Zeitgenossen wie der antiken Autoren schadete. Denn die Erhebung Livias zur Augusta schuf ein machtinternes Gegengewicht, das auch vom Senat, von den Provinzen und den herrschaftsrelevanten Gruppen als Herabsetzung des Tiberius wahrgenommen wurde. Gleich nach der Bekanntmachung der Adoption Livias trug ihr dann auch der Senat den Titel der mater patriae an. Der Senat nahm also den Ball, den Augustus ins Feld geworfen hatte, auf und unterstützte dieses Gegengewicht zum neuen Kaiser. Die Senatoren forderten ferner, in Zukunft sollte Tiberius sich in seiner offiziellen Nomenklatur nicht nur Sohn des Augustus, sondern auch Sohn der Julia nennen. Außerdem sollte ein Monat nach ihr benannt werden, so wie es bereits mit Augustus und Caesar (Juli) geschehen war. Ihre Stellung sollte also über derartige kultische und soziale Ehrungen eine Art Verrechtlichung erfahren. All dies war ein Affront gegen Tiberius. Wäre er ein wenig souveräner gewesen, hätte er diesen ins Leere laufen lassen. Stattdessen lehnte er alle diese Vorschläge sofort und rundherum ab, indem er sagte, „die Ehrungen für Frauen seien einzuschränken“ (Tac. Ann. 1, 14, 2).
Das Verhältnis des Tiberius zu seiner Mutter Livia gestaltete sich ab 14 n. Chr. schwierig und war bereits vor diesen Ereignissen um die testamentarische Adoption kein einfaches gewesen. Grund genug, die Biographie dieses Mannes bis zum Jahr 14 n. Chr. genauer dar- und einige Überlegungen zu seiner Persönlichkeit anzustellen.
Tiberius war zum Zeitpunkt seines Herrschaftsantritts 56 Jahre alt und hatte in seinem Leben einige prägende Erfahrungen machen müssen. Vorsicht ist bei der Beurteilung seines Charakters geboten, denn die kritische Reflexion der vorliegenden Quellen zeigt, dass sie Tiberius entweder ex post als gescheiterten Kaiser betrachten oder als Zeitgenossen ihren Kaiser glorifizieren. Dennoch geben die Handlungen dieses Mannes vor Antritt der Herrschaft einige Anhaltspunkte zum Verständnis seiner Person.
Eltern und Kindheit
Tiberius wurde in krisengeschüttelten Zeiten geboren. Seine Mutter Livia Drusilla brachte ihn im Bürgerkrieg 42 v. Chr. zur Welt. Väterlicherseits entstammte er der alten patrizischen Familie der Claudier, was ihm den Ruf einbrachte, wie einige der Sprösslinge aus dieser gens hochmütig, grausam, stur und einzelgängerisch zu sein. Sein Vater, Tiberius Claudius Nero, war zunächst Parteigänger Caesars gewesen und hatte unter dem Diktator Karriere gemacht. Nach dessen Tod war er in das Lager der Republikaner und Caesarmörder gewechselt, war aber bald wieder zu Marcus Antonius umgeschwenkt. Nach dem Perusinischen Krieg musste er Italien verlassen und ins Exil gehen, aus dem er erst 39 v. Chr. aufgrund seiner Begnadigung nach Rom zurückkehrte. Er heiratete wohl 44 oder 43 v. Chr. seine entfernte Cousine Livia Drusilla, die zu diesem Zeitpunkt 13 oder 14 Jahre alt war. Der Altersunterschied betrug mindestens 15 Jahre, was den üblichen Verhältnissen der römischen Hocharistokratie entsprach. Livia Drusilla, die Mutter des Tiberius, entstammte ebenfalls republikanischem Adel. Ihr Vater, Marcus Livius Drusus Claudianus, war gebürtig aus der Familie der Claudier, war aber in die Familie der Livier adoptiert worden, eine plebejische Senatorenfamilie mit ebenfalls langer republikanischer Tradition. Die Adoption war in der römischen Gesellschaft eine übliche Form des Familienerhalts und wurde als Erhöhung des eigenen Sozialprestiges verstanden. So leitete Livia beispielsweise ihre hohe soziale Stellung aus beiden Herkunftsfamilien, der claudischen und der livischen, ab.
Die Ehe der Eltern war wohl ein Versuch, in politisch schwierigen Zeiten Allianzen zu schmieden. Livias Vater hatte sich im Bürgerkrieg wie sein Schwiegersohn auf die Seite der Caesarmörder geschlagen und ging mit ihnen in der Schlacht von Philippi 42 v. Chr. unter. Nach der Niederlage nahm er sich das Leben. Wenige Wochen später gebar die gerade 16-jährige Livia ihren Sohn Tiberius. Seine ersten Lebensjahre verbrachte das Kind auf der Flucht und im Exil. 39 v. Chr. kehrte die Familie nach Rom zurück und zerbrach auch schon, denn noch im Oktober 39 v. Chr. heiratete Livia den neuen starken Mann in Rom, Octavian, den späteren Augustus (63 v. Chr.–14 n. Chr.). Bei ihrer Heirat war sie bereits mit ihrem zweiten Kind schwanger, und ihr erster Ehemann, Tiberius Claudius Nero, übernahm die Rolle des Brautführers. Das Kind Tiberius wuchs im Haus seines Vaters auf, auch seinen Bruder Drusus, der im Januar 38 v. Chr. geboren wurde, schickte man bald dorthin. Erst als ihr Vater 33 v. Chr. starb, kamen die Kinder zu ihrer Mutter Livia in das Haus des Octavian. Hier wuchsen sie gemeinsam mit Julia (39 v. Chr.–14 n. Chr.), der Tochter Octavians aus dessen Ehe mit Scribonia, auf. Auch diese Ehe war anlässlich der Heirat von Livia und Octavian geschieden worden.
Nun darf man aber angesichts dieser ungewöhnlichen Konstellation nicht von einer großen romantischen Liebe zwischen Octavian und Livia ausgehen, wie sie uns manche antiken Autoren überliefern und wie sie dem modernen Verständnis von Liebe und Ehe vielleicht entspricht. Diese Ehe der Livia und des Octavian war am Beginn ein politisches Zweckbündnis, das neue Machtkonstellationen absichern sollte. Octavian war auf die alte römische Aristokratie angewiesen, und Livia galt als Vertreterin zweier der wichtigsten aristokratischen Familien der römischen Republik – der patrizischen Claudier und der plebejischen Livier. Der spätere Augustus heiratete weniger eine Frau, sondern eher das Prestige ihrer Familie und ihre Kontakte zu den führenden Schichten. Dies war in jenen Tagen durchaus üblich. Der Bräutigam selbst war gerade 24 und ging schon seine dritte Ehe ein, alle seine Ehen waren politische Zweckbündnisse gewesen. Diese Ehe zwischen Augustus und Livia hatte allerdings über 50 Jahre bis zum Tod des Augustus 14 n. Chr. Bestand, obwohl sie kinderlos blieb.
Tiberius in der domus Augusta
Tiberius kam also 9-jährig in das Haus seines Stiefvaters und erlebte hier die wichtigen Jahre der politischen Entscheidungen in Rom mit. 31/30 v. Chr. besiegte Octavian seine Widersacher Marcus Antonius und Kleopatra, 27 v. Chr. begann mit dem großen Staatsakt der Prinzipat, und damit stellte sich auch bald die Frage, wer die Nachfolge des Augustus antreten könnte. Schließlich war seine Gesundheit nie die beste, und in den 20er Jahren hätte wohl kaum einer darauf gewettet, dass er bis ins hohe Alter von fast 76 Jahren leben und herrschen würde. Tiberius hatte von Beginn an nicht die besten Karten. Nicht nur sein eigener Bruder Drusus stand in der Beliebtheit weit vor ihm – angeblich besaß er das gewinnendere Wesen –, auch der Neffe des Augustus, Marcellus, wurde ihm vorgezogen. Dieser wurde mit der Augustus-Tochter Julia verheiratet, starb aber früh 23 v. Chr. Julia wurde nun weitergereicht an Agrippa (64/63 v. Chr.–12 v. Chr.), den engsten Vertrauten des Augustus, mit dem sie fünf Kinder bekam. Die beiden ältesten Söhne, Gaius und Lucius Caesar, adoptierte Augustus 17 v. Chr., was die Nachfolgefrage zu diesem Zeitpunkt klärte. Tiberius und sein Bruder Drusus wurden allerdings durchaus politisch und militärisch im Sinne des Reiches und der Dynastie eingesetzt. Tiberius erhielt 27 v. Chr. die Männertoga und erlangte bereits 23 v. Chr., also fünf Jahre vor dem Erreichen des Mindestalters, das Amt des Quästors. Seinen ersten außenpolitischen Erfolg erreichte er 20 v. Chr., als er in Armenien einen Thronwechsel im römischen Sinne organisierte. 16 v. Chr. wurde Tiberius Prätor. Gemeinsam unterwarfen Tiberius und Drusus 15 v. Chr. die rätischen Stämme in den Alpen, ein geostrategisch bedeutsamer Schritt in den auf Expansion in den germanischen Raum ausgelegten Planungen des Augustus. 13 v. Chr. erreichte Tiberius zum ersten Mal das Amt des Konsuls.
Trotz dieser Erfolge verlief sein persönliches Leben zu dieser Zeit keineswegs in ruhigem Fahrwasser. 12 v. Chr. war Agrippa unerwartet gestorben und hatte nicht nur potentielle Nachfolger des Augustus hinterlassen, sondern auch eine Witwe Julia, die als einzige Tochter des Augustus und potentielle Mutter von Kaisernachwuchs dem Ehemarkt entzogen werden musste. Also verheiratete man sie mit Tiberius, der sich dafür von seiner Ehefrau Vipsania Agrippina (33 v. Chr.–20 n. Chr.), der Mutter des gemeinsamen Sohnes Drusus des Jüngeren, scheiden lassen musste. Für Tiberius war dies eine schwere Entscheidung, da er zum einen seiner Frau wohl tatsächlich verbunden war, zum anderen kein gutes Verhältnis zu Julia hatte. Die neue Ehe blieb dementsprechend für beide Seiten eine Enttäuschung. Ein gemeinsames Kind starb früh. Tiberius aber blieb nach Agrippas Tod der wichtigste Militär für Augustus.
Ein Einschnitt in seinem Leben war sicher der unerwartete Tod des Drusus 9 v. Chr., der in Folge eines Sturzes vom Pferd in Germanien ums Leben kam. Tiberius trauerte sehr um seinen Bruder, zu dem er noch ans Sterbebett geeilt war. Für seine Erfolge 9 v. Chr. in Pannonien ehrte Augustus ihn mit einem kleinen Triumph (ovatio). Diese Tatsache und das zweite Konsulat für Tiberius 7 v. Chr. lassen die in den Quellen und auch in der modernen Literatur immer wieder strapazierte These von der offenen Zurücksetzung des Tiberius hinter die Kinder der Julia und des Agrippa nicht immer ganz plausibel erscheinen. 6 v. Chr. erhielt er dann auch einen ersten Teil der formellen Herrschergewalten des Prinzeps, die tribunicia potestas. Er stand auf dem Höhepunkt seiner Karriere, und an ihm schien kein Weg vorbeizuführen, wenn es um die Nachfolge des Augustus ging.
Rhodos
Umso erstaunlicher erschien es dann, dass Tiberius im Jahr 6 v. Chr. darum bat, alle seine Ämter niederlegen und Urlaub nehmen zu dürfen. Er wollte nach Rhodos gehen und philosophische Studien aufnehmen. Eine erste Ablehnung seines Ansinnens durch Augustus und seine Mutter beantwortete er mit einem Hungerstreik, woraufhin man ihn gehen ließ. Die Gründe für diese Flucht sind nicht zu verstehen, ohne einen Blick auf die Beschreibungen von Tiberius’ Charakter bei den antiken Autoren zu werfen.
Bis auf Velleius Paterculus sind sich die antiken Autoren einig darin, dass Tiberius von Beginn an ein problematischer Charakter war, dessen positive Anlagen, so man sie ihm denn zugesteht, im Laufe seines Lebens, spätestens mit Erreichen der Position des Thronfolgers, von den schlechten Charaktereigenschaften überlagert wurden. Heuchelei, Grausamkeit, Heimtücke und Unmenschlichkeit werden ihm als Eigenschaften zugeschrieben. Die Beurteilung erfolgte dabei vom Ende seiner Herrschaft her und vor allem unter dem Aspekt des Umgangs mit dem Senat. So deuteten diese Autoren den Weggang des Tiberius als Folge von Enttäuschung, Kränkung und verletzter Eitelkeit, weil er sich hinter die von Augustus adoptierten Kinder zurückgesetzt sah. Anders Velleius Paterculus, der Tiberius anhand seiner Taten, vor allem der militärischen Errungenschaften und seiner erfolgreichen Herrschaftssicherung nach dem Tod des Augustus, beurteilt. Bei ihm war es in Wirklichkeit erst Tiberius, der durch seine Siege den Prinzipat zu wirklicher Größe führte und durch seine Herrschaftsübernahme die problematische Politik des Augustus rettete. Dementsprechend gibt Velleius für den Weggang nach Rhodos einen anderen Grund an:
Quelle
Der Weggang des Tiberius nach Rhodos in der Darstellung des Velleius Paterculus (Vell. 2, 99, 2)
Und dabei bewies er einen wundersamen, kaum glaublichen und in Worten fassbaren Familiensinn, der sich bald offenbaren sollte. Als nämlich Gaius Caesar soeben die Männertoga angelegt hatte und sich Lucius ebenfalls dem Erwachsenenalter näherte, da wollte Tiberius mit seinem Glanz nicht die ersten Anfänge der jungen Männer verdunkeln. Er verheimlichte seine wahre Absicht und erbat von seinem Schwieger- und Stiefvater einen Urlaub, um sich von seinen ununterbrochenen Strapazen auszuruhen. (Übersetzung M. Giebel)
Ohne zu stark Psychologie anhand der antiken Quellen betreiben zu wollen, scheint dieser Weggang des Tiberius doch einen deutlichen Bruch in seinem bisherigen Lebenslauf darzustellen. Selbst der ihm nicht wohlgesonnene Tacitus betont an vielen Stellen, dass Tiberius immer ein sehr korrekter und pflichtbewusster Mensch war. Sueton gibt einen gewissen Überdruss an, der einerseits gegen seine Frau Julia und ihren Lebensstil gerichtet, andererseits dem wenig moralischen Leben in Rom allgemein geschuldet war. Tiberius blieb acht Jahre in Rhodos, lebte als Privatmann, und man gewinnt den Eindruck, dass das wegen der Frage der Nachfolge belastete Verhältnis zu seinen Stiefsöhnen doch eines der Motive war, das ihn zum Weggang bewog. Entgegen den antiken Vorlagen muss man diesen Schritt aber weder als altruistisch noch als resignativ verstehen, sondern eher als fast schon modern anmutende innere Befreiung, die ihm zumindest für den Moment – und darauf deutet sein recht unbeschwertes Leben in Rhodos – ein Bedürfnis war. Aber auch wenn ihm das Exil auf Rhodos persönlich wichtig war, so schadete es seinem Ruf nachhaltig. Die eigene Familie empfand seinen Weggang als völlig unangemessene Pflichtverletzung und schloss ihn gänzlich aus ihrem inneren Zirkel aus; in der römischen Bevölkerung war seine Reputation langfristig beschädigt.
Als Julia 2 v. Chr. wegen angeblich unmoralischen Verhaltens verbannt wurde, schickte Augustus ihr im Namen des Tiberius den Scheidebrief. Tiberius setzte sich in mehreren Schreiben an die Familie für sie ein, allerdings vergeblich. Gleichzeitig lief seine tribunizische Amtsgewalt aus, was seine Position doch erheblich zu erschweren drohte. Seine Bitte, angesichts dieser Entwicklungen zurückkehren zu dürfen, wurde recht brüsk abgelehnt. Seine Mutter erreichte im Jahr 1 v. Chr. wenigstens seine formale Ernennung zum legatus Augusti, so dass er sein Gesicht wahren konnte.
Am Aufenthalt in Rhodos scheint sich ein Muster in dieser Vita zu erschließen, das in seiner Regierungszeit als Prinzeps immer wieder durchscheint. Tiberius neigte dazu, in einer eigenbrötlerischen Art Dinge, die er für richtig hielt, ohne Rücksichten zu nehmen und ohne Kompromissbereitschaft durchsetzen zu wollen, oft ungeachtet der daraus folgenden Konsequenzen. Am Ende sah er sich aber nicht selten gezwungen, hinter seine Maximalforderungen zurückzugehen, was er dann als Niederlage empfand, auf die er entsprechend harsch und mit ganzer Ausnutzung seiner Herrschergewalt reagierte.
Rückkehr und Adoption
Die Rückkehr nach Rom aus dem selbstgewählten Exil in Rhodos wurde Tiberius erst 2 n. Chr. gestattet, allerdings nur als privatus. Kurz nach seiner Rückkehr verstarb der jüngere der Augustus-Enkel, Lucius Caesar, auf dem Weg nach Spanien in Massilia (Marseille). Als dann 4 n. Chr. auch Gaius Caesar nach einer Verwundung bei Kämpfen in Armenien unerwartet verstarb, rückte Tiberius erneut ins Zentrum der Nachfolgefrage. Am 26. Juni 4 n. Chr. adoptierte ihn Augustus und machte ihn zu seinem präsumtiven Nachfolger. Gleichzeitig musste Tiberius seinen Neffen Germanicus adoptieren, den Sohn des 9 v. Chr. verstorbenen Drusus.
Interessant und sehr oft unter den unterschiedlichsten Gesichtspunkten bewertet worden ist die öffentliche Haltung des Augustus zu diesem Schritt. Dabei sind vor allem zwei Äußerungen des Prinzeps mit größter Akribie durchleuchtet worden. Die erste findet sich in seinem Testament, in dem Augustus von einem grausamen Schicksal (atrox fortuna) spricht, das ihm die Enkel geraubt habe. Die andere Äußerung gibt Velleius Paterculus wieder, der die Adoption des Tiberius mit dem Zusatz „rei publicae causa„ („um des Staates willen“) versieht. Aus beiden Textstellen wollte man eine Herabwürdigung des Tiberius ablesen. Gegen eine solche Annahme sprechen allerdings das gewählte Datum der Adoption sowie der größere nachfolgepolitische Rahmen dieser Adoptionszeremonie. Der 26. Juni war ein für die augusteische Politik äußerst symbolträchtiger Tag: Am 26. Juni des Jahres 23 v. Chr. legte Augustus den Konsulat nieder und erhielt anschließend die tribunicia potestas. Noch in der nachaugusteischen Zeit wurden an diesem Tag regelmäßig öffentliche Opfer an der ara providentiae Augustae, dem der Voraussicht des Kaisers gewidmeten Altar, dargebracht. Jener Altar, der nicht erhalten, aber aufgrund von Münzabbildungen bekannt ist und große Ähnlichkeit mit dem bekannten Friedensaltar, der ara Pacis, aufwies, befand sich auf dem campus Agrippae. Die providentia Augusti betrifft dabei nicht nur die göttlich inspirierte Voraussicht des Herrschers, sondern sie bezeichnet auch seine Fähigkeit, für den Fortbestand der Dynastie zu sorgen. Dieser Altar stand auch bei vielen Zeremonien der Arvalbrüder im Mittelpunkt, einer Priesterschaft, die Augustus restaurierte und für seinen eigenen Herrscherkult instrumentalisierte.
Politische Zukunftssicherung
Datum und Kontext der Adoption sprechen also durchaus dafür, dass es sich weniger um eine „Notlösung“ als vielmehr um einen als Gesamtentwurf zu verstehenden Akt der politischen Zukunftssicherung handelte. Schließlich rückten durch die Adoptionen des Tiberius und des Germanicus zwei weitere präsumtive Nachfolger in die zweite Reihe nach: Drusus der Jüngere (15 v. Chr.–23 n. Chr.), leiblicher Sohn des Tiberius, avancierte nun ebenso wie Germanicus zum Enkelsohn des Augustus, und der 15-jährige Agrippa Postumus (12 v. Chr.–14 n. Chr.), der letzte noch lebende Sohn aus der Ehe des Agrippa und der Julia, wurde ebenfalls 4 n. Chr. von Augustus adoptiert, was ihn – rein rechtlich gesehen – auf eine Stufe mit Tiberius stellte.
Die Adoptionen des Jahres 4 n. Chr. erfüllten zwei zentrale Aufgaben: Zum Ersten sicherten sie durch die Übertragung des sozialen Beziehungsgeflechts (clientela-patronatus) und des wirtschaftlichen Reichtums des Prinzeps die durch rechtliche Kompetenzen definierte, aber keineswegs allein darauf beruhende Macht des Prinzeps privatrechtlich ab. Dieser entscheidende Teil der Macht konnte nur auf den etablierten Wegen der Vererbung weitergegeben und so in Zukunft für die Herrscherfamilie bewahrt werden. Darüber hinaus stellten die Adoptionen im Prozess der Konstruktion einer Kaiserfamilie, der domus Augusta, wie sie uns spätestens unter Tiberius auch in offiziellen Dokumenten des Senats entgegentritt, eine entscheidende Wegmarke dar. Dieser letzte Punkt unterschied die Adoptionen des Jahres 4 n. Chr. sicherlich von jenen Adoptionen der Enkel Gaius und Lucius Caesar 17 v. Chr.
Nach diesem nun vollzogenen Akt der Rehabilitation übernahm Tiberius auch sofort wieder Aufgaben, die an seine militärischen Einsätze vor dem rhodischen Exil anknüpften. Zunächst übernahm er ein Kommando in Germanien (4–6 n. Chr.), zwischen 6 und 9 n. Chr. musste er den großen Aufstand in Pannonien niederwerfen, der das Reich personell und materiell an seine Grenzen brachte. Wenige Tage nachdem dieser Aufstand niedergerungen war, traf dann 9 n. Chr. in Rom die Nachricht von der verheerenden Niederlage des Varus in der Schlacht im Teutoburger Wald ein. Auch hier griff nun wieder Tiberius ein und eilte erneut nach Germanien, wo er bis Anfang des Jahres 13 n. Chr. durch Truppenaushebungen einerseits sowie die Umorganisationen bestehender Armeen und disziplinarische Maßnahmen andererseits die Lage wieder stabilisieren konnte. Erst nach seiner Rückkehr 13 n. Chr. konnte er seinen pannonischen Triumph feiern. Im Sommer 14 n. Chr. war er gerade nach Illyrien aufgebrochen, um hier die Provinzialisierung voranzutreiben, als ihn die Nachricht erreichte, Augustus liege im Sterben.
Der Senat begann nun in einer denkwürdigen Debatte mit den Beratungen, wie nach dem Tod, der Bestattung und Konsekration des Augustus die Herrschaft weiter ausgeübt werden sollte. Staatsrechtlich besaß Tiberius mit der tribunicia potestas und dem imperium proconsulare maius die zentralen Kompetenzen, privatrechtlich hatte Augustus durch die Adoption und die Einsetzung als Haupterbe im Testament alle wesentlichen Voraussetzungen geschaffen, um einen reibungslosen ersten Herrscherwechsel zu garantieren – und dennoch ist uns bei Sueton die Aussage des Tiberius überliefert, „er halte einen Wolf an den Ohren“ (Suet. Tib. 25). Schenkt man dieser Aussage Glauben, so sah sich Tiberius im September 14 n. Chr. also einer kaum beherrschbaren Situation gegenüber. Eine Erklärung dafür mag in der Grundkonzeption des Prinzipats zu suchen sein. Diese verfassungsrechtlich so schwierige Stellung begründete sich nämlich gerade nicht nur in staatsrechtlich klar umrissenen Kompetenzen, sondern war aufs engste mit der auctoritas des Augustus verbunden. Der erste Prinzeps selbst hatte in seinen res gestae die zwei Säulen benannt, auf denen das von ihm geschaffene Herrschaftssystem beruhte: potestas und auctoritas.
Quelle
Die auctoritas des Augustus (Aug. res gestae 34)
In meinem sechsten und siebten Konsulat habe ich, nachdem ich die Flammen der Bürgerkriege gelöscht hatte und mit der einmütigen Zustimmung der gesamten Bevölkerung in den Besitz der staatlichen Allgewalt gelangt war, das Gemeinwesen aus meiner Machtbefugnis wieder der Ermessensfreiheit des Senats und des römischen Volkes überantwortet. […] Seit dieser Zeit überragte ich alle übrigen an auctoritas, an Amtsgewalt (potestas) aber besaß ich nicht mehr als die anderen, die auch ich im Amt zu Kollegen hatte.
(Übersetzung K. Bringmann/D. Wiegandt)
Die auctoritas des Prinzeps beschreibt seine über die staatsrechtlich fassbaren Kompetenzen der potestas hinausgehende legitimatorische Basis. Sie lässt sich nicht klar definieren, umfasst aber unter anderem den Augustus-Namen, seine Stellung als Vater des Vaterlandes (pater patriae), die Anhäufung sakraler Ämter (u.a. pontifex maximus), die göttliche Abstammung der julischen Familie (Venus und Mars), seine Gottessohnschaft (divi filius), die Verehrung augusteischer Abstraktionen (pax Augusta, genius Augusti) oder auch die propagierte enge Verbindung zu bestimmten Göttern wie Apoll.
Die Debatte, die sich nun im Senat nach der Verlesung des Testaments um die Frage der Nachfolge entspann, muss immer unter der Prämisse betrachtet werden, dass alle beteiligten Personen und Gruppen genau wussten, dass sie nur diese Chance hatten, die Rahmenbedingungen für die nächsten Jahre festzulegen und Fehlentwicklungen des augusteischen Prinzipats zu korrigieren. Viele Historiker beschreiben die Diskussion um die Nachfolge durch Tiberius als Scheindebatte, die lediglich den Zweck hatte, die Fassade einer nach außen hin wiederhergestellten Republik zu wahren. Denn – so die Argumentation – man konnte schlecht eine Herrschaft übertragen, deren wichtigste Bestandteile bereits an Tiberius verliehen worden waren. Diese Ansicht geht zurück auf Tacitus, die Hauptquelle dieser Ereignisse. Diese Erklärung ist aber zu einseitig und greift zu kurz.
Das Zögern des Tiberius
Sieht man sich die Debatte genauer an, ergibt sich folgendes Bild: Tiberius zögerte und ließ sich bitten. Er hatte bereits bei der Verlesung der augusteischen libelli aus physischen oder psychischen Gründen – die von den Autoren als vorgeschoben gegeißelt werden – abbrechen müssen und seinen Sohn Drusus gebeten weiterzulesen. Nun setzte er diese Strategie fort und erklärte auf die Bitten der Senatoren, „er sei zwar der Gesamtleitung des Staates nicht gewachsen, werde aber für jeden Teil, den man ihm übertrage, die Betreuung übernehmen“ (Tac. Ann. 1, 12, 1). Er lehnte also die Alleinherrschaft ab und beabsichtigte angeblich, die Herrschaft über das Reich zu teilen. Tacitus und Sueton werfen ihm reines Taktieren vor, da er ja bereits unmittelbar nach dem Tod des Augustus die Prätorianer und Legionen des Reiches auf sich eingeschworen hatte, die Amtsgewalten seit Jahren besaß und per Testament auch der Privaterbe des Augustus geworden war – kurz, de facto sei er bereits Alleinherrscher gewesen. Warum also spielte er dieses Schauspiel? Bösartigkeit und Heuchelei als Motiv lesen wir bei Tacitus. Angst und Furcht vor dem „Wolf, den er an den Ohren halte“, mischen sich bei Sueton und Cassius Dio in die Beschreibung, auch wenn sie die Charakterschwäche des Tiberius als Hauptgrund sehen. Bei Velleius wird das Zögern des Tiberius anders dargestellt: Zunächst schildert Velleius ausführlich die Stimmung nach dem Ableben des Augustus, die auf dem schmalen Grat zwischen Heil und Verderben stand. Man erwartete Auseinandersetzungen, ja den Zusammenbruch der Welt, aber es blieb – dank Tiberius – ruhig.
Quelle
Velleius Paterculus zur Senatssitzung (Vell. 2, 124, 2)
Nur einen Kampf – wenn man einmal so sagen will – gab es in der Bürgerschaft: Senat und Volk kämpften nämlich mit Tiberius Caesar, dass er die Stellung seines Vaters übernehme. Er aber kämpfte darum, eher die Rolle eines Bürgers unter Bürgern als die des herausragenden ersten Mannes spielen zu dürfen. Endlich wurde er, mehr durch Vernunftgründe als durch die ihm angetragene Ehrenstellung, besiegt: Er sah nämlich ein, dass alles untergehen werde, wenn er es nicht unter seinen Schutz nähme. (Übersetzung M. Giebel)
Der Zeitzeuge Velleius Paterculus scheint die Lage treffender zu beschreiben als Tacitus oder Sueton. Keinesfalls darf außer Acht gelassen werden, dass im September 14 n. Chr. zum ersten Mal eine Übertragung der Prinzipatsherrschaft vollzogen wurde. Der erste Prinzeps hatte mit seiner Person den Prinzipat verkörpert. Das Urteil des Tacitus, es sei dem Tiberius um eine völlige Unterwerfung des Senats gegangen, scheint übertrieben und der tiberiusfeindlichen Tradition entsprungen. Auch die Angst vor den meuternden Truppen oder dem Konkurrenten Germanicus scheint kein hinreichendes Motiv für das Handeln des Tiberius zu sein.
Gründe für Tiberius’ Handeln
Tiberius’ Zögern lässt sich dennoch rational erklären: Ihm musste daran gelegen sein, von den Senatoren ein klares Bekenntnis zu erhalten, dass sie seine von Augustus verliehenen Kompetenzen und Ehrungen anerkannten, dass sie auch seine auctoritas respektierten. Ähnlich dem Staatsakt vom Januar 27 v. Chr., als Augustus seine Sonderstellung vom Senat dekretiert wurde, musste es Tiberius darum gehen, vom wichtigsten politischen Organ Anerkennung für seine Position zu erhalten. Die Idee, dies ganz nach dem Muster des Augustus zu tun, der am 13. Januar 27 v. Chr. vorgab, die res publica in die Hände des Senats zurückzulegen, um dann von eben diesem Gremium quasi mit der Herrschaft beauftragt zu werden, war aber insofern unklug, als Tiberius’ Ausgangssituation eine gänzlich andere war. Das Ritual der Zurückweisung der Herrschaft (recusatio imperii) war von vornherein auf einer anderen Basis angesiedelt. Denn zum einen hätte Tiberius seine Kompetenzen (tribunicia potestas und imperium proconsulare) zurückgeben müssen, um sie dann erneut vom Senat übertragen zu bekommen – dies wäre ein heikles Spiel gewesen. Zum anderen war durch die testamentarische Verfügung des Augustus, sowohl Tiberius als auch Livia den Augustus-Namen zu übertragen, eine Wiederholung des Erhebungsrituals von 27 v. Chr. ausgeschlossen. Insofern war das Empfinden der Senatoren nicht unberechtigt. Konnte man den Staatsakt von 27 v. Chr. noch als tatsächlichen Machtübertragungsakt verstehen, war dies 14 n. Chr. beim besten Willen nicht möglich. „Andere Menschen täten, was sie versprochen hätten, spät, er selbst aber verspreche nur spät, was er bereits tue.“ (Suet. Tib. 24,1) So lautete der Vorwurf eines der Senatoren in der Senatssitzung. Die Senatoren fühlten sich zu Recht in ihrer Würde und in der Würde ihrer Institution verletzt und degradiert.
Kritik an der Inszenierung der Machtübertragung
Man kann argumentieren, es sei dem Tiberius tatsächlich auch darum gegangen, den Senat einzubinden und ihm zumindest einen Teil der Verantwortung an der Regierung wieder zu übertragen. Dafür sprechen erste Regierungsmaßnahmen des Tiberius, die die Magistratswahlen aus der Volksversammlung an den Senat übertrugen. Tiberius stand schon aufgrund seiner familiären Herkunft aus dem Haus der Claudier in einer stark republikanischen Tradition. In dieser Hinsicht unterschied er sich von Augustus, der diese Dinge als ursprünglich von außen kommender Aufsteiger sehr pragmatisch gehandhabt hatte. Was man dem Tiberius vorwerfen kann und muss, ist, dass er dabei übersah oder übersehen wollte, dass der Senat ihm aufgrund der würdelosen Inszenierung der Machtübertragung keinen Glauben schenken konnte. Er vergaß aber auch, dass er rechtlich, sozial und familiär eine Stellung besaß, die es keinem anderen Organ wirklich erlaubt hätte, neben ihm gleichberechtigt zu existieren und zu agieren. Jeder Akt des Entgegenkommens war ein willkürlicher, der jederzeit von Tiberius aufgrund seiner Vollmachten und Befehlsgewalten hätte widerrufen werden können. Ähnlich dem Philosophen Favorinus, der Kaiser Hadrian in einer Diskussion mit dem Argument nachgab, er erkenne denjenigen als Gelehrtesten an, der 30 Legionen befehlige (SHA Hadr. 15, 12–13), erkannten die Senatoren, dass dieses Angebot des Tiberius – selbst wenn er es ernst meinte – kein echtes Angebot zur Mitherrschaft sein konnte.
In dem Moment, in dem Tiberius nach dem Tod des Augustus die Prätorianer und die Legionen im Reich auf seinen Namen vereidigt hatte, in dem die Konsekration des Augustus vollzogen und er divi filius war, in dem er den Augustus-Namen und das Testament mit dem Erbe und den Legaten akzeptiert hatte, gab es kein Zurück mehr zu einer wie auch immer gearteten Mitoder Teilregentschaft des Senats. Sollte Tiberius das nicht erkannt haben? Er scheint in diesem Punkt einem republikanischen Trugschluss erlegen zu sein. Er wollte ein Senatskaiser sein und öffnete daher nach seinem Verständnis den goldenen Käfig, um den Senatoren die Freiheit zu schenken. Sie aber wollten und konnten nicht frei sein. Das verübelte er ihnen und agierte in der Folge in vielen Situationen wie ein Autokrat. Damit rechtfertigte er im Nachhinein die Reaktion der Senatoren auf sein Ansinnen, sie an der Macht zu beteiligen. Am 17. September 14 n. Chr. begann das problematische Verhältnis des Tiberius zum Senat.
Ein weiteres Ereignis überschattete den Beginn der Herrschaft des Tiberius. Wenige Tage nach dem Tod des Augustus wurde sein letzter lebender Enkel und Adoptivsohn Agrippa Postumus ermordet. Ob dieser Mord noch von Augustus in Auftrag gegeben worden war oder von Tiberius befohlen wurde, lässt sich kaum abschließend klären. Der Mord wirft allerdings ein Schlaglicht auf die Probleme beim Herrscherwechsel im Prinzipat.
Agrippa Postumus war im Jahr 12 v. Chr. nur wenige Monate nach dem Tod seines Vaters Agrippa geboren worden. Aus diesem Grund erhielt dieses fünfte Kind der Augustus-Tochter Julia und des engsten Wegbegleiters des ersten Prinzeps den ungewöhnlichen Namen Agrippa Postumus. Er hatte nie die prominente Rolle seiner Brüder Gaius und Lucius in den Nachfolgeplänen des Augustus eingenommen. Die Quellen berichten wenig Positives über ihn, was nachträgliche Konstruktion sein mag. Nach dem Sturz seiner Mutter Julia, die 2 v. Chr. von Augustus verbannt worden war, und dem Tod seiner Brüder geriet dieser letzte Augustus-Enkel zwar in der großen Familienrochade 4 n. Chr. noch einmal in den Fokus, als er von Augustus adoptiert wurde, im Jahr 8 n. Chr. aber folgte er seiner Mutter in die Verbannung. Ebenso wie seine Mutter und seine Schwester, die jüngere Julia, war er unter dem Vorwand unmoralischen Verhaltens, wahrscheinlicher aber wegen eines geplanten Umsturzes gegen Augustus in die Verbannung geraten.
Einige Autoren überliefern, Augustus habe sich kurz vor dem Ende seines Lebens heimlich zu ihm begeben, es habe eine tränenreiche Versöhnung gegeben und Agrippa sei wieder in den Kreis der Nachfolgekandidaten gerückt. Tiberius und seine Mutter Livia hätten dies erfahren und daraufhin sowohl den Augustus als auch den Agrippa Postumus umgebracht. Diese Erzählungen können wohl getrost als tiberiusfeindliche Überlieferung klassifiziert werden. Es gibt keinen Grund anzunehmen, Augustus habe sich von Tiberius entfernt und den jungen, unerfahrenen und aufgrund illoyalen oder sogar umstürzlerischen Verhaltens verbannten Agrippa Postumus als Nachfolger vorgesehen. Neben Augustus werden in der Forschung trotzdem auch Tiberius und Livia als Auftraggeber des Mordes diskutiert. Aber auch außerhalb der Familie hat man die Hintermänner vermutet: Sallustius Crispius, einer der engsten Berater des Augustus, – so eine These in der Forschung – habe die Anweisung im Namen des Augustus gegeben, um eine reibungslose Übergabe der Herrschaft zu garantieren. Letztlich muss man konstatieren, dass unsere Quellen viele Spekulationen, aber keine gesicherte Aussage zulassen, wer nun hinter der Ermordung des jungen Agrippa zu vermuten ist.
Dass dieser Mord im Sinne der Nachfolgesicherung keine unbegründete Tat war, zeigen Ereignisse, die einige Zeit später zu verorten sind: Ein Sklave namens Clemens trat als Agrippa Postumus auf, erklärte, er sei in Wahrheit den Mördern entkommen, und forderte nun die Herrschaft ein. Es gibt Hinweise darauf, dass dieser Pseudo-Agrippa von einer Gruppe von Senatoren benutzt wurde, um die Herrschaft des Tiberius zu stürzen. Ein plötzlich auftretender Augustus-Erbe schien ihnen dazu geeignet. Es deutet einiges darauf hin, dass diese Gruppe bereits zu Lebzeiten des Augustus die Enkelsöhne – zunächst Gaius, dann Agrippa – gegen Tiberius in Stellung bringen wollte. Vor diesem Hintergrund scheint die vorsichtige Zurückhaltung des Tiberius im September 14 n. Chr. vielleicht ein wenig erklärbarer zu werden. Im Senat existierten Kräfte, die ernsthaft an der Wiederherstellung alter republikanischer Verhältnisse interessiert waren. Auch die Ermordung des seit 1 v. Chr. verbannten Senators Ti. Sempronius Gracchus, der im Zusammenhang mit der Exilierung der älteren Julia verurteilt worden war, fällt in die Monate nach der Regierungsübernahme 14 n. Chr. Die neue Herrschaft des Tiberius sah sich einer Bedrohung gegenüber, die mit jenen Namen verbunden war, die schon von Augustus als Feinde seines Prinzipats wahrgenommen und verurteilt worden waren. Das problematische Verhältnis des Tiberius zum Senat mag daher nicht nur ihm und seinem unglücklichen Agieren geschuldet gewesen sein.
Der Tod des Augustus kam nicht unerwartet. Der erste Prinzeps hatte durch die Übertragung zentraler Kompetenzen und Amtsgewalten, frühzeitige Adoptionen sowie testamentarische Regelungen – nicht zuletzt zu seiner Divinisierung und kultischen Verehrung – die Nachfolge durch Tiberius staatsrechtlich wie privatrechtlich langfristig vorbereitet. Dennoch erwies sich die Übertragung der Macht des Prinzeps als problematisch. Die Widersprüchlichkeiten einer vordergründig als Republik konzipierten Monarchie traten nun offen zutage, und es zeigte sich, dass der für das augusteische Prinzipat so zentrale Faktor der persönlichen auctoritas des Prinzeps kaum übertragbar war, sondern einer stetigen individuellen Erneuerung bedurfte. Hinzu traten persönliche Fehler des Tiberius, innerfamiliäre Konflikte und schwer fassbare Widerstände im Senat. Dieses Konglomerat von Problemen entwickelte sich zu einer schweren Hypothek der tiberianischen Regentschaft in den folgenden Jahren.
Bleicken, J.: Augustus – Eine Biographie, Berlin 31999. Umfangreiche Biographie mit materialreichem Anhang.
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Kunst, Ch.: Livia. Macht und Intrigen am Hof des Augustus, Stuttgart 2008. Ausführliche deutschsprachige Biographie Livias, die auch auf die veränderte Rolle der Frauen in der domus Augusta eingeht.
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Pettinger, A.: The Republic in Danger. Drusus Libo and the Succession of Tiberius, Oxford 2012. Detaillierte Untersuchung der Ereignisse am Hof zwischen 4 und 16 n. Chr., die die Herrschaft des Tiberius als fragiles Konstrukt zeigt.
Schlange-Schöningen, H.: Augustus, Darmstadt 22012. Überblicksdarstellung.
Timpe, D.: Untersuchungen zur Kontinuität des frühen Prinzipats, Stuttgart 1962. Noch immer grundlegende Studie zum Herrscherwechsel in der julisch-claudischen Zeit.