IV. Kaiser, Gesellschaft, Reich – die Situation des Jahres 14 n. Chr.

Überblick

Nachdem der Machtwechsel von Augustus zu Tiberius skizziert wurde, erscheint es angebracht, die Chronologie zu unterbrechen, um einen Blick auf strukturelle Gegebenheiten am Beginn der Kaiserzeit zu werfen. Mit Augustus hatten sich zwar die politischen Koordinaten des römischen Herrschaftssystems grundlegend gewandelt, die gesellschaftliche Struktur des Reiches allerdings war im Wesentlichen erhalten geblieben. Lediglich die höchste soziale Schicht hatte sich durch das Auftreten der Kaiserfamilie (domus Augusta) vertikal ausdifferenziert, und die Einbindung der provinzialen Eliten in das römische Rangund Ehrensystem hatte zu einer horizontalen Verbreiterung aller gesellschaftlich relevanten Schichten geführt. Im folgenden Kapitel wird der Frage nach den strukturellen Gegebenheiten des Imperium Romanum nachgegangen und dargestellt, in welcher Weise sie Einfluss auf die Funktionsweise des Herrschaftssystems und die Handlungsspielräume einzelner Herrscher hatten.

1. Die Gesellschaft des frühen Prinzipats

Moderne Schätzungen gehen von 60 bis 76 Millionen Menschen aus, die um das Jahr 14 n. Chr. unter der Herrschaft des Prinzeps lebten. Als römische Bürger allerdings erfasste die Volkszählung (census) im Jahr 14 n. Chr. nur einen Bruchteil davon. Augustus selbst berichtet in seinen res gestae von 4.937.000 römischen Bürgern, die Fasten von Ostia listen für dieselbe Volkszählung lediglich 4.100.900 Bürger auf, wobei die Ursache der Differenz umstritten ist. Ebenso unklar ist, ob Augustus nur die männlichen Bürger erfassen ließ oder alle Bürger, also auch Frauen und Kinder.

Bei der Betrachtung der sozialen Struktur des römischen Reiches sollte man sich stets vor Augen halten, dass es die eine römische Gesellschaft nicht gab. Vielmehr handelte es sich wohl um ein Nebeneinander mehrerer oder sogar vieler Gesellschaften, die aber durchaus Schnittmengen aufweisen konnten. Um einen Überblick gewinnen zu können, ist es also notwendig, mit Modellen zu arbeiten, die diese komplexen Zusammenhänge erfassen und auf wesentliche Merkmale reduzieren. Am deutlichsten umrissen werden kann sicherlich aufgrund der relativ guten Quellenlage die stadtrömische Gesellschaft, die sich aus den Ständen (ordines) der Senatoren und Ritter sowie der plebs urbana zusammensetzte. Außerhalb Roms bildeten die Eliten der Städte eine weitere herausgehobene Gruppe, die jedoch nur am jeweiligen Ort von wirklicher Bedeutung war. Die Reichselite bestand sicherlich aus dem Senatorenstand und dem Ritterstand. Sie werden auch in den Quellen in einen klaren Gegensatz zur übrigen Bevölkerung gestellt. Nach Herkunft, moralischer Untadeligkeit und Vermögen unterschieden, hoben sie sich ab.

An der Spitze der römischen Gesellschaft stand der ordo senatorius, eine im Vergleich zur Zahl der römischen Bürger relativ kleine Gruppe von ca. 600 Personen mit ihren Familien. In der hierarchischen Gliederung darunter angesiedelt findet sich der ordo equester (Ritterstand), eine zahlenmäßig deutlich größere Gruppe von ca. 50.000 bis 60.000 Personen im gesamten Reich. Die decuriones, also die Stadträte, bildeten die lokale Oberschicht. Die Masse der römischen Bürger gehörte zur Gruppe der plebs, der einfachen römischen Bürger. Von ihnen unterschieden waren die liberti, rechtlich gesehen benachteiligte, da ursprünglich dem Sklavenstand angehörige Freigelassene. Die Benachteiligung dieser Gruppe war eine soziale, wirtschaftlich gesehen finden sich in der Gruppe der liberti durchaus wohlhabende Personen. Am unteren Ende der römischen Gesellschaft – sowohl sozial als auch ökonomisch gesehen – firmierten die servi, die Sklaven. Als Kriterien, um diese nach den Quellen wichtigsten Gruppen unterscheiden zu können, dienen einerseits ihr Vermögen, andererseits aber auch ihr rechtlicher Status (persönliche Freiheit oder Unfreiheit), ihre soziale Herkunft sowie ihr Zugang zu politischer Macht und Privilegien.

In der althistorischen Forschung gab es diverse Versuche, diese Schichten aufeinander zu beziehen und in einem Modell zu veranschaulichen. Ein gelungenes Modell bieten Jacques und Scheid (s. Abb. 1).

Für die Gestaltung ihres Modells gehen die Autoren von zwei Hauptkriterien aus. Erstens stützen sie sich auf eine binäre Gliederung der Gesellschaft, die von den Römern selbst verwendet wurde und den Begriff der „Ehre“ (honos) in den Mittelpunkt stellte. Die durch Vermögen und Abstammung privilegierten „ehrbaren Leute“, die honestiores, verfügen über Prestige und Einfluss (dignitas, auctoritas), die sie als soziales Kapital einsetzen können, um wiederum Ehrenämter (honores) auszuüben. Ein ehrbarer Mann ist dabei zwangsläufig auch ein vermögender Mann, seine persönliche Integrität steht aufgrund seiner Herkunft außer Frage. In einem hermeneutischen Zirkelschluss ergibt sich nach römischer Logik aus der Tatsache, dass man zu den honestiores gehört, auch der Anspruch auf Herrschaftsfähigkeit sowie soziale und rechtliche Privilegierung (s. Quelle). Die von dieser Gruppe unterschiedene Masse der Menschen (humiliores), die aufgrund ihrer geringen Herkunft diese den honestiores zugeschriebenen positiven Eigenschaften nicht besitzt, ist natürlichen Gesetzen folgend rechtlich, sozial und in Fragen der Ämterausübung untergeordnet und bedarf der Aufsicht durch die honestiores. Dieser Logik entsprechend erscheint die Barriere zwischen den beiden Gruppen der honestiores und humiliores relativ undurchdringlich.

image

Abb. 1 Modell der römischen Gesellschaft nach Scheid, J./Jacques, F.: Rom und das Reich in der Hohen Kaiserzeit 44 v. Chr.–260 n. Chr., Bd. 1: Die Struktur des Reiches, Stuttgart, Leipzig 1998, S. 335.

Quelle

Rede des Maecenas an Kaiser Augustus über die Rekrutierung und Auswahl von Senatoren und Rittern (uterque ordines) (Cass. Dio 52, 19, 1–4)

Meine Ansicht geht nun dahin: Du musst an erster Stelle und sogleich die gesamte Senatorenschaft nach Herkunft unterscheiden und auslesen, da wegen der Bürgerkriege einige, ohne die nötige Eignung zu besitzen, Senatoren geworden sind; und solche Persönlichkeiten unter ihnen, die sich irgendwie auszeichnen, solltest du beibehalten, den Rest aber aus den Listen streichen. Entferne aber keinen braven Mann wegen geringen Besitzes, sondern gib ihm sogar noch das nötige Geld. An die Stelle der ausgebooteten Mitglieder setze dann die Vornehmsten, Besten und Reichsten, wobei du deine Auswahl nicht nur auf Italien, sondern auch auf die Bundesgenossen und die untertänigen Völker ausdehnst. Auf solche Weise wirst du nämlich über viele Mitarbeiter verfügen und die führenden Männer aus sämtlichen Provinzen in sicherer Hut haben; in Ermangelung von angesehenen Führern werden dann die Provinzen mit keinem Aufstand beginnen, statt dessen ihre Ersten dir zugetan sein, da sie ja mit dir zusammen Teilhaber an der Reichsregierung geworden sind. Verfahre genau so auch mit den Rittern, indem du diejenigen, die nach Herkunft, Tüchtigkeit und Reichtum in allen Gebieten den zweiten Platz einnehmen, in die Ritterschaft aufnimmst. Schreibe in beide Klassen so viele Mitglieder ein, als dir eben zusagen, und kümmere dich nicht näher um ihre Zahl, denn je mehr angesehene Männer dir zur Seite stehen, um so leichter wird es dir selbst, im Bedarfsfall alle Maßregeln zu treffen. (Übersetzung O. Veh)

Als zweites Hauptkriterium wird eine juristische Trennung zwischen freier und unfreier Herkunft angewandt. Damit werden die Gesellschaft der Sklaven und Freigelassenen und die Gesellschaft der Freigeborenen als parallel existierende und in ähnlichen Hierarchien funktionierende Gebilde zueinander in Bezug gesetzt. In gewisser Weise stellt sich die Teilgesellschaft der Sklaven und Freigelassenen als Kopie der Gesellschaft der Freigeborenen dar, die über parallele soziale Verbindungen wie Clientela verfügte und ihr soziales Prestige über gleiche Handlungsmuster wie den Euergetismus erzeugte, jenes hellenistische Prinzip des Wohltätertums, das die soziale und politische Vormachtstellung griechischer Honoratioren sicherte.

Die trennenden Schranken in der römischen Gesellschaft waren sozialer Art. Das Vermögen spielte eine Nebenrolle. Augustus hatte für die Senatoren und Ritter einen Minimalzensus von 1 Million bzw. 400.000 Sesterzen eingeführt, der regelmäßig überprüft wurde. Viele Ritter und Dekurionen erreichten allerdings durchaus den Senatorenzensus, hatten aber dennoch ein geringeres Ansehen. Nur innerhalb einer Gruppe diente das Vermögen als Differenzierungskriterium.

Trotz der relativ klaren Trennung zwischen den Gruppen der honestiores und der humiliores bestanden vielfältige Beziehungen zwischen ihnen. Angehörige der humiliores wählten höhergestellte Personen als Patron oder amicus, um so zu einer gewissen Würde, aber auch Sicherheit zu gelangen.

Stichwort

Römische Patronat-Klientel-Beziehung

Römisches Abhängigkeitsverhältnis sozialen, rechtlichen und politischen Charakters, bei dem eine höherrangige Person (patronus, amicus) eine Schutzfunktion über eine freie, aber sozial abhängige Person (cliens) übernimmt und der Klient sich im Gegenzug in einem Treueverhältnis (fides) mit klar umrissenen Pflichten zum patronus befindet.

Die Überlegenheit der oberen Stände fand ihren repräsentativen Ausdruck in verschiedenen zwischenmenschlichen Interaktionen, spezifischen kommunikativen Ritualen und Handlungen. Das Ideal der Gleichheit und Gleichbehandlung aller Menschen war der Antike fremd. Die Trennung wurde visuell durch Rangabzeichen und Statussymbole deutlich gemacht, spiegelte sich also beispielsweise in der Kleidung, den für Senatoren und Rittern reservierten Sitzreihen im Theater und im Circus, der Reihenfolge bei religiösen Prozessionen oder Leichenbegängnissen wider. In den Provinzen war auch das römische Bürgerrecht zunehmend ein Statussymbol, wie sich in der Benutzung des römischen Namenssystems (tria nomina) zeigte.

Quelle

Der griechische Rhetor Aelius Aristides über die Vorzüge des römischen Bürgerrechts (2. Jh. n. Chr.) (Ael. Arist. or. 26, 59)

Die bei weitem größte Aufmerksamkeit und Bewunderung verdient jedoch die Erhabenheit eures Bürgerrechts und der Gesinnung, die ihr damit verbindet. Es gibt wohl nichts, was insgesamt damit verglichen werden könnte. Ihr habt nämlich sämtliche Untertanen eures Reiches – wenn ich das sage, habe ich den ganzen Erdkreis gemeint – in zwei Gruppen eingeteilt und überall die Gebildeten, Edlen und Mächtigen zu Bürgern gemacht oder auch ganz und gar zu euren Verwandten, die übrigen Reichsbewohner gelten euch als Untertanen und Beherrschte. (Übersetzung R. Klein)

Abgeleitet von den bisher genannten Kategorien, mit denen in der Regel Männer erfasst werden, war auch der Status der Frauen in Abhängigkeit von dem ihres Ehemannes oder bei unverheirateten Frauen dem ihres Vaters festgelegt. Man übertrug die dignitas der Männer, die die Vormundschaft (tutela) ausübten, auf die Frauen der römischen Gesellschaft, die sich intern wiederum nach den ordines ihrer Männer und Väter gliederten. Die Bekleidung von Ämtern blieb ihnen weitgehend versagt, auch wenn es Beispiele dafür gibt, dass Frauen öffentliche Rollen ausfüllen konnten. Relativ häufig traten Frauen als Priesterinnen oder Patroninnen von Städten öffentlich in Erscheinung. Dabei agierten sie nach dem Vorbild der Kaiserfrauen. Gerade deren durch die Prinzipatsherrschaft neu definierte Rolle wurde dabei zum Motor einer Entwicklung, die Frauen mehr Spielraum für öffentliches Auftreten ermöglichte. So übernahmen die Kaiserfrauen nicht nur selbst neue Funktionen als Priesterinnen ihrer vergöttlichten Familienmitglieder, sie wurden auch für die Frauen der höheren Stände zu Fürsprecherinnen, Euergetinnen oder Leitfiguren.

Im Sinne einer stabilen Machtausübung des Prinzeps waren neben dem Militär vor allem die Senatoren, die Ritter und die stadtrömische plebs herrschaftsrelevante Gruppen. Im täglichen ritualisierten Umgang mit ihnen musste der Kaiser seine Akzeptanz beständig aushandeln und seine Herrschaftsfähigkeit unter Beweis stellen. Die Stabilität der augusteischen Regentschaft hatte sich nicht zuletzt aus der Modifizierung des persönlichen Verhältnisses des Prinzeps zur Reichsaristokratie, aber auch zur plebs urbana ergeben und damit seinen Nachfolgern Wege gewiesen, aber auch Schranken gesetzt.

a. Der Prinzeps und sein Verhältnis zum Senat

Personelle Umgestaltung

Traditionell lenkten die Senatoren die Geschicke Roms. Die Bürgerkriege nach dem Tod Caesars 44 v. Chr. hatten für das Gremium des Senats große personelle Veränderungen mit sich gebracht. Viele Männer der alten Republik waren gefallen, ganze Familien ausgelöscht. An ihre Stelle waren „neue Männer“, homines novi, getreten. Schließlich hatte Augustus den Senat grundlegenden Veränderungen unterzogen. Sein Ziel war es, möglichst viele der Senatoren in einem persönlichen Loyalitätsverhältnis an seine Person und sein Haus zu binden, worauf auch die zahlreichen Heiraten zwischen den Angehörigen der domus Augusta und Mitgliedern senatorischer Familien hinweisen. Insgesamt fünf Mal zwischen 28 v. Chr. und 14 n. Chr. nahm er Revisionen der Senatsliste (lectiones senatus) vor. Kein Kaiser nach ihm hat den Senat so massiv personell umgestaltet. Vor allem verdiente Männer aus dem Ritterstand erhielten nun Zugang zum Senat. Augustus beeinflusste zudem nicht nur die Wahlen der Beamten aus den Reihen des Senats, sondern er vergab auch wichtige Ämter in seinem Umfeld an ausgewählte Senatoren. Damit nahm er entscheidend Einfluss auf die senatorischen Karrieren.

Man konnte nun im Dienst des Prinzeps nicht nur Legat einer Legion oder Provinz werden, sondern auch Verwalter einer der wichtigen hauptstädtischen curae (öffentliche Aufgabenbereiche, die nicht durch einen ordentlichen Magistrat ausgefüllt wurden, wie beispielsweise die stadtrömische Wasserversorgung, cura aquarum) und sich damit für die weitere Verwendung empfehlen. Dabei ist bezeichnend, dass Augustus keine Angehörigen der alten Nobilität zu seinen Legaten und Statthaltern machte, sondern sich ausschließlich auf homines novi stützte. Die früheren Amtsträger der libera res publica entwickelten sich unter Augustus in zunehmendem Maß zu Beamten des Kaisers. Dies lässt sich auch daran festmachen, dass Augustus sowohl für die Senatoren als auch für die ritterlichen Beamten eine feste Besoldung einrichtete, die offiziell aber nicht als Gehalt, sondern als Aufwandsentschädigung galt.

Neustrukturierung der Institution

Augustus band aber nicht nur den einzelnen Senator und seine Familie an sich, sondern er gab auch dem Senat als Institution eine neue Struktur. Seit dem Jahr 13 v. Chr. galt für die Senatoren ein verpflichtender Mindestzensus von 1 Million Sesterzen. Damit war die wirtschaftliche Unabhängigkeit der Mitglieder dieses höchsten Gremiums sichergestellt und – in römischer Sichtweise – auch seine Würde untermauert. Durch die Ausweitung senatorischer Rechte und Standeszeichen auf die Senatorensöhne erschuf Augustus einen geschlossenen Senatorenstand. Dass es dem ersten Prinzeps durchaus darum ging, diesen Stand nicht nur rechtlich, sozial und ökonomisch als einen herausgehobenen zu verankern, sondern auch die moralischen Qualitäten zum Distinktionsmerkmal zu erheben, zeigt kaum etwas so klar wie die sogenannten augusteischen Ehe- und Sittengesetze. Mit ihnen griff Augustus erstmals systematisch in die Beziehung zwischen Staat und familia ein, um das von ihm geschaffene politische System auch gesellschaftspolitisch abzusichern.

Ziel dieser Gesetzesmaßnahmen war es, die führenden Schichten des Reiches, vor allem den Senatorenstand, zu stabilisieren und nach unten abzugrenzen. Offenbar war Augustus der Meinung, es gäbe in den oberen Schichten der Gesellschaft eine sehr weitgehende Freizügigkeit im Bereich der sexuellen Moral, was zu einer bedenklichen Lockerung der Ehe geführt hätte. Für Augustus bildeten die römische familia und die legitim in ihr geborenen Kinder das Fundament des Staates. Aber gerade die Kinderlosigkeit in den oberen Ständen erwies sich als ein Problem. Sie war die Folge einer zunehmenden Vermeidung der regulären Ehe durch die Senatoren, die oft in außerehelichen Verhältnissen mit freigelassenen Frauen oder Sklavinnen lebten. Die Ehe- und Sittengesetze des Augustus zielten nun darauf ab, das Ansehen der Ehe allgemein zu heben und die Kinderzahl vor allem in den oberen Ständen zu steigern, indem sie zuwiderlaufendes Verhalten hart sanktionierten. So wurden unter anderem der Ehebruch zum Kriminaldelikt erhoben, eine Ehepflicht für alle Männer von 25 bis 60 und für alle Frauen von 25 bis 50 Jahren erlassen, Scheidungen erschwert und generell Ehe- und Kinderlosigkeit mit Strafen belegt sowie eine große Kinderschar mit Ehrenplätzen im Theater und dem ius trium liberorum belohnt, also der Befreiung von der männlichen Vormundschaft für frei geborene Frauen, die die Geburt von drei Kindern nachweisen konnten.

Zwar zeigten diese Gesetze kaum die gewünschten Erfolge – vielmehr öffneten sie natürlich auch die Möglichkeit des Missbrauchs gegen politische Gegner –, die Hartnäckigkeit, mit der Augustus an diesen Regelungen festhielt, gibt allerdings einen Hinweis auf seine konservative Haltung, was die moralisch führende Rolle der Senatoren anging. Augustus war bestrebt, den Senat als das Organ, das seine Herrschaft legitimierte, herauszustreichen. Er erschuf ja die Fiktion, die Herrschaft sei ihm vom Senat übertragen worden. Damit stärkte er das korporative Selbstvertrauen dieser Institution, die sich als eigentliche Fortsetzung der Republik und ihrer Traditionen verstand. Der Senat als Stand entwickelte unter diesen Voraussetzungen einen ungemein stabilen Korpsgeist und eine schwer zu kontrollierende Eigendynamik. Zwar war er nicht mehr in der Lage, selbst zu regieren. Eine Regierung ohne oder gegen ihn war aber auch nicht möglich.

b. Veränderungen des Ritterstandes im frühen Prinzipat

Die augusteische Umgestaltung der Führungsschicht erstreckte sich auch auf die römischen Ritter. In der Republik bildeten die equites equo publico den Ritterstand, der in 18 Ritterzenturien gegliedert war. Für sie waren die ersten 14 Reihen im Theater reserviert. Eine eigene Organisation wie den Senat besaßen die Ritter aber nicht. Als Stand konnten sie nur in den Zenturien und bei der alljährlichen Reiterparade am 15. Juli in Erscheinung treten. Augustus vergrößerte nun die Zahl der Ritter, die ein Staatspferd besaßen, vielleicht sogar auf 5000. Diese enorme Erweiterung bot Augustus die Möglichkeit, die Zusammensetzung des Ritterstandes zu kontrollieren und fähige wie loyale Männer vor allem aus dem Militär (Zenturionen) mit dem Eintritt in den Ritterstand zu belohnen. Auch die Eignung der Ritter wurde durch einen Zensus überprüft. Der Ritterzensus lag bei 400.000 Sesterzen, der Zugehörigkeit zu diesem Stand lag also ebenfalls die finanzielle Leistungsfähigkeit zugrunde. Seit Augustus entschied der Prinzeps persönlich über den Eintritt in diesen zweiten Stand der Reichsaristokratie.

Obwohl die Zugehörigkeit de facto nicht vererbbar war, erfolgte oft die Aufnahme der Söhne von Rittern. Jedes Jahr von neuem musste die Zugehörigkeit überprüft werden. So waren die Angehörigen des Ritterstandes bei weitem stärker von der Gunst des Prinzeps abhängig als die Senatoren. Als positiv für die Kaiser erwies sich auch, dass der Ritterstand ein reiner Geldadel war, frei von politischen Traditionen und politischem Erbe – wie es beim Senat der Fall war. Unter dem ersten Kaiser erfuhr der Ritterstand eine enorme Aufwertung auch durch die Einbindung in zentrale Ämter der Reichs- und Militärverwaltung, in die Rechtspflege und die Verwaltung des kaiserlichen Privatvermögens. Auch zahlreiche Intellektuelle im Umfeld des Hofes wie die Dichter Vergil und Horaz oder der Historiker Livius zählten zum Ritterstand. Genau wie die Senatoren erhielten die ritterlichen Beamten eine feste Besoldung.

Eine wichtige Entwicklung im frühen Prinzipat war die zunehmende Präsenz von Familien aus der provinzialen Oberschicht im Ritterstand. Stammte der Großteil der Ritter unter Augustus noch aus Italien, hatte sich bereits unter Tiberius das Verhältnis zugunsten der Provinzialen verschoben. Der Ritterstand wurde also deutlich erweitert – die soziale Mobilität für einfache Soldaten, Provinzbewohner oder Söhne von Freigelassenen dadurch erhöht – und er wurde zunehmend als fester ordo mit eigenen Rangabzeichen fixiert. Zwar zeigten gerade diese Rangabzeichen wie der schmale Purpurstreifen (clavus angustus) an der Toga die hierarchische Unterordnung unter die Senatoren, die Ritter wurden allerdings zum festen Bestandteil des augusteischen Machtapparates und als potentielle Aufsteiger in den Senat treue Anhänger der Principes. Dies spiegelt sich beispielsweise in der Rolle, die führende Männer des Ritterstandes im Bestattungsritual des Augustus erhielten.

c. Der Prinzeps und die plebs urbana

Die städtische plebs entwickelte sich in der Prinzipatszeit zum wichtigen Ansprechpartner der Kaiser.

Stichwort

plebs

Die plebs im Sinne von „Menge“ bezeichnete ursprünglich alle Bürger außer den Patriziern, der frühen Adelsklasse. Als die Patrizier in der Nobilität aufgingen, nachdem führende plebejische Familien in diese Schicht aufgestiegen waren und die Ritter sich als eigene Gruppe herausbildeten, wurde die plebs zum Synonym für das „niedere Volk“. In der Kaiserzeit lässt sich die auch politisch einflussreiche plebs als jene Menge charakterisieren, die in Rom zum Empfang von kostenlosem Getreide (plebs frumentaria) berechtigt war.

Seit Augustus büßte die plebs zwar politische Rechte ein, erlangte allerdings in der öffentlichen Kommunikation eine Schlüsselrolle. Nicht mehr das Forum, sondern Circus und Theater avancierten zu jenen Orten, an denen die plebs ihre Forderungen – in erster Linie die Sicherstellung ihrer Versorgung mit öffentlichem Getreide – artikulierte. Augustus hatte nach anfänglichen Schwierigkeiten die Gunst der Menge vor allem durch Schuldenerlässe und Steuergeschenke gewonnen. Ebenso trug die Verleihung der Unverletzlichkeit (sacrosanctitas) der Volkstribunen zu seinem Erfolg bei. Der Beginn eines großen Bauprogramms, kostenlose Lebensmittelverteilungen und Besuche von Bädern sowie große Spiele taten ihr Übriges. Die römische plebs konnte für die Kaiser Segen und Fluch sein. Einerseits war sie im Gegensatz zum Senat prinzepsfreundlich. Sie wollte einen Diktator, wie Caesar einer gewesen war, sie wollte einen Kaiser mit Sondervollmachten und außerordentlichen Kommandos. Die plebs tritt aber auch als Korrektiv kaiserlichen Handelns in unseren Quellen auf, vor allem wenn der Kaiser moralisch falsch handelte.

Die plebs organisierte sich seit republikanischer Zeit in Vereinen, vor allem die Compitalvereine waren äußerst beliebt. Sie vollzogen den Kult der Lares Compitales (Schutzgeister der Nachbarschaften) und richteten die Compitalia aus, eine Art Neujahrsfest, das mit öffentlichen Feiertagen, Spielen und Opfern gefeiert wurde. Augustus gab diesen Vereinen eine neue Struktur im Rahmen seiner Verwaltungsreform der Stadt Rom im Jahr 7 v. Chr. Dabei wurde die Stadt in 14 Regionen gegliedert, jede Region wiederum in mehrere vici unterteilt. Die Regionen wurden einem Magistrat (Ädil oder Prätor) unterstellt, die insgesamt 265 vici jeweils einem Kollegium von vier vicomagistri. Die vicomagistri rekrutierten sich aus dem Stand der Freigelassenen und erhielten das Recht, eigene Fasten (Amtslisten) zu führen und Amtsinsignien zu tragen. Den vicomagistri wurde nun auch der Compitalkult übertragen, der in seiner kultischen Ausrichtung völlig verändert wurde. Die bisher verehrten Lares Compitales wurden mit den Lares Augusti verschmolzen und um eine weitere Gottheit ergänzt: den genius des Kaisers. Die Compitalheiligtümer der plebs wurden so zu Zentren der Kaiserverehrung. Augustus selbst schenkte den vicomagistri neue Statuetten der Lares Augusti und des genius Augusti, und er stiftete wohl auch 265 neue Larenaltäre, von denen einige Exemplare erhalten sind.

Durch diese Verknüpfung von traditionellem Kult in ureigenen Institutionen der städtischen plebs mit dem Kult des Herrschers entstand eine enge politisch-religiöse Bindung zwischen Prinzeps, domus Augusta und plebs. Besonders die meist aus der sozial benachteiligten Gruppe der Freigelassenen rekrutierten vicomagistri erhielten Sonderrechte, die üblicherweise Vorrechte römischer Amtsträger waren. Dies bedeutete eine enorme Steigerung des Sozialprestiges dieser Personen, die im Gegenzug sicherlich gern und bereitwillig ihr Vermögen und ihren Einfluss in den Dienst des Prinzeps stellten. Augustus erschloss sich damit gleichzeitig ein neues finanzielles Reservoir: Die Freigelassenen, die für diese Ämter nun rekrutiert wurden, verfügten über beträchtliche finanzielle Mittel und erreichten nicht selten den ritterlichen Zensus. Augustus kanalisierte diese Mittel nun zugunsten seiner Verehrung und der Verehrung seiner Familie.

image

Abb. 2 Larenaltar, Museo Gregoriano Profano, Vatikan, ca. 7 v. Chr.

Neben diesem recht symptomatischen Beispiel für die augusteische Neuregelung im Bereich der plebs strukturierte Augustus die plebs auch an anderer Stelle um. Aus rein finanziellen Motiven reduzierte er 2 v. Chr. die Zahl der Getreideempfänger auf 200.000. Nur mehr römische Bürger, die älter als zehn Jahre waren, wurden zugelassen und als plebs frumentaria definiert. Man wies diese privilegierte Schicht an, künftig Toga und Filzmütze (pileus) zu tragen, um auch nach außen zu demonstrieren, dass es sich um einen eigenen Stand handelte. Ihnen wurde die Mitte des Theaters reserviert. Damit etablierte der erste Prinzeps eine Art dritten Stand neben den Rittern und den Senatoren und schuf eine klare soziale Stratifizierung der stadtrömischen Gesellschaft.

Für die senatorische Geschichtsschreibung war die plebs in ihrer Nähe zum Prinzeps und damit als Gegengewicht zum Senat Stein des Anstoßes.

Quelle

Die negative Bewertung der plebs durch Tacitus nach dem Tod Neros (Tac. Hist. 1,4,3)

Die Senatoren waren frohgemut, da sie […] ihre Unabhängigkeit geltend machen konnten […]. Die Ritter ersten Ranges freuten sich fast ebenso sehr wie die Senatoren. Der wohlbestallte, mit vornehmen Familien in enger Verbindung stehende Teil des Volkes, die Klienten und Freigelassenen verurteilter oder verbannter Herren gaben sich hochgespannten Hoffnungen hin; die ärmliche und an Circus und Theater gewöhnte Masse aber [plebs sordida et circo ac theatris sueta], ebenso das Lumpenpack der Sklaven oder das nach dem Verbrauch von Hab und Gut auf Kosten von Neros Ruf unterhaltene Gesindel war niedergeschlagen und nur auf Gerüchtemacherei aus. (Übersetzung J. Borst)

2. Rom – das Gesicht der Hauptstadt verändert sich

Der erste Kaiser veränderte aber nicht nur die römische Gesellschaftsordnung, er gestaltete auch die Hauptstadt des Reiches tiefgreifend um. Für die antiken Autoren galt der Umgang mit der urbs, der Stadt Rom, als ein Ausweis der Herrschaftsfähigkeit der Kaiser. Den als positiv erachteten Kaisern wurde die Verschönerung der Hauptstadt des Reiches zugeschrieben, die schlechten Kaiser stellten ihre Unfähigkeit zu herrschen stets auch dadurch unter Beweis, dass sie als Bauherren im öffentlichen Raum versagten. Schon für die antiken Autoren galt Augustus als der Kaiser, der die Stadt am deutlichsten umgestaltet hatte. Laut Sueton durfte Augustus sich mit Recht rühmen, „an Stelle der Stadt aus Ziegeln, die er übernommen hatte, eine aus Marmor zu hinterlassen“ (Suet. Aug. 28, 3). Augustus selbst schrieb sich also die Gestaltung des städtischen Raumes als Errungenschaft zu. Tatsächlich hat Augustus die Stadt zur Metropole gemacht, ihr Äußeres ihrem politischen Stellenwert und dem Selbstverständnis der Römer angeglichen, sie aber vor allem architektonisch zur Repräsentantin einer Monarchie geformt.

Palatin

Dazu trug wohl am entscheidendsten die Verschiebung des politischen Zentrums weg vom Forum hin zum Palatin bei, wo das Haus des Augustus stand. Dabei repräsentierte weniger das eher bescheidene Haus des Prinzeps die neue Monarchie, vielmehr symbolisierte die Wahl des Ortes die neue Macht. Die Residenz, die in unmittelbarer Nähe zum und architektonisch verbunden mit dem Apollo-Tempel errichtet worden war, entstand an einem für die Stadt symbolisch extrem aufgeladenen Ort. Der Palatin als Ort, an dem die Hütte des Stadtgründers Romulus gestanden haben und der dem Augustus durch ein göttliches Zeichen gewiesen worden sein soll, markierte die räumliche Abwendung von der res publica und die Hinwendung zu einer neuen Herrschaftsauffassung. Damit entstand hier der Nukleus der julisch-claudischen Herrschaft in Rom. Der Palatin war vielleicht der wichtigste, aber längst nicht der einzige Ort in Rom, an dem das neue System seine Spuren hinterließ.

Augustusforum

Ein weiteres Beispiel für den symbolträchtigen Umgang mit Architektur stellte das Augustusforum dar. In der Nachahmung Caesars, der durch sein Forum Julium nördlich des Forum Romanum im Zentrum der Stadt Selbstdarstellung und politische Repräsentation verknüpft hatte, ließ Augustus sein nach ihm benanntes Forum unmittelbar daran anschließend errichten. Die 2 v. Chr. eingeweihte Anlage stellt das in Architektur umgesetzte Herrschaftsprogramm des Augustus dar. Der Tempel des Mars Ultor dominierte den Platz. Die umlaufenden Portiken und Exedren waren mit Statuen der berühmten Männer der römischen Geschichte geschmückt, zurückreichend bis zu Aeneas und Romulus. Im Zentrum der Anlage befand sich eine Statue des Augustus. In einer einzigen architektonischen Umarmung erklärte er sich kurzerhand zum Zentrum und Höhepunkt der römischen Geschichte seit der Gründung der Stadt, ja eigentlich seit den Ursprüngen in Troja.

Diesen beiden Beispielen ließen sich zahlreiche weitere anschließen: das Augustusmausoleum und die Sonnenuhr auf dem Marsfeld, die ara Pacis, das Pantheon und der Tempel des Divus Julius, um nur einige weitere zu nennen. Es erschließt sich ein Eindruck davon, wie sich das Stadtbild in den 50 Jahren der Herrschaft des Augustus verändert hatte, wie sich die Architektur der politischen Veränderung angepasst hatte, wie tatsächlich eine Stadt aus Marmor entstanden war, wo das alte Rom aus Ziegeln gestanden hatte. Für die Nachfolger des Augustus war mit diesen baulichen Maßnahmen aber auch ein Maßstab geschaffen worden, an dem sie gemessen wurden. Die Baupolitik der Kaiser ist für antike wie moderne Autoren ein Paradigma, ihren Erfolg oder Misserfolg zu messen, aber auch ihre politischen Botschaften zu entschlüsseln.

3. Das Reich und die Provinzen

Die Errichtung des Prinzipats hatte auch gravierende Auswirkungen auf die Beziehungen zwischen Rom und den Provinzen. Erstmals scheint sich unter Augustus ein systematischer Umgang mit den Provinzen und eine Herrschaftskonzeption für das gesamte Reich herausgebildet zu haben. Die Person des Herrschers als sakral überhöhtes Wesen wurde zum Zentrum einer gemeinsamen Identität ausgebaut. Die unter Augustus systematisch im Osten und zum Teil auch im Westen eingerichteten Provinziallandtage (Koina/Concilia) erweisen sich als proaktive römische Herrschaftsmaßnahme, die den Handlungskontext zwischen Rom und den Provinzen von einer in erster Linie politischen auf eine kultisch-religiöse Ebene verlagerte. Dieses Integrationsangebot wurde von den Provinzialen – von Ausnahmen abgesehen – bereitwillig angenommen. Die römische Kultur breitete sich in allen Facetten seit Augustus vom Atlantik bis an die Grenze des Partherreiches und von der Nordsee bis nach Nordafrika aus. Dabei hat sich die Forschung heute von Konzepten verabschiedet, die diese Entwicklung als „Romanisierung“ beschreiben. Die jüngere, stark kulturwissenschaftlich geprägte Sicht auf diese Entwicklungen fragt eher nach Kulturkontakten, Identitäten, Migration und betrachtet das Reich von der Peripherie her. Jene Entwicklungen, die das „Romanisierungs“-Konzept entweder positiv als Zivilisationsleistung oder negativ als Ausbeutungs- und Unterdrückungsprozess deutete, werden heute als Integrationsprozess verstanden, der maßgeblich von den provinzialen Eliten ausging.

4. Militär und Grenzpolitik

Militärische Krisen der letzten Jahre des Augustus

Das römische Reich hatte in den letzten zehn Jahren der augusteischen Herrschaft mit Krisen zu kämpfen, die durch Aufstände im Grenzraum oder innerhalb der Provinzen ausgelöst wurden. Ein Problemherd war Germanien, das seit seiner teilweisen Unterwerfung zwischen 12 und 9 v. Chr. am Beginn eines Provinzialisierungsprozesses stand. Geplante militärische Aktionen in den Krisengebieten wurden 6 n. Chr. aber von schweren Aufständen im Illyricum vereitelt. Die Niederschlagung des pannonischen Aufstands (6–9 n. Chr.) kostete Rom enorme Kräfte, riss große personelle Lücken in die Legionen und brachte das Reich auch an den Rand seiner finanziellen Leistungskraft.

Ein dramatisches Ereignis mit gravierenden Folgen für die römische Militärstrategie in Germanien war die römische Niederlage 9 n. Chr. im Teutoburger Wald. P. Quinctilius Varus, der Statthalter des germanischen Kriegsschauplatzes, war zusammen mit drei kompletten Legionen inklusive Hilfstruppen östlich des Rheins von aufständischen germanischen Stämmen, angeführt vom Cheruskerfürsten und römischen Ritter Arminius, vernichtet worden. Lange Zeit glaubte die Forschung, dass als unmittelbare Folge die römischen Positionen östlich des Rheins aufgegeben wurden. Neueste Befunde aus Waldgirmes an der Lahn zeigen allerdings, dass diese ab 4 v. Chr. gegründete zivile Siedlung erst 17 n. Chr. verlassen wurde, die Römer sich also nach der Niederlage des Varus nicht sofort vollständig bis an den Rhein zurückzogen. Psychologisch scheint sich die Niederlage allerdings bis nach Rom ausgewirkt zu haben, wo man ein Eindringen der Germanen – ähnlich dem Keltensturm 387 v. Chr. – befürchtete, vor allem aber nun zusätzlich zu den gerade aktuellen Folgen der Pannonischen Kriege auch die Nachwirkungen dieser Katastrophe finanziell, personell und mental bewältigen musste.

Augustus war nämlich nicht gewillt, die Offensive in den rechtsrheinischen Raum zu diesem Zeitpunkt zu beenden. Die Zahl der in Germanien eingesetzten Legionen wurde – zum Teil durch Verlegungen, zum Teil durch Neuaushebungen – auf sechs erhöht. Tiberius begab sich unmittelbar nach der Varusschlacht an den Rhein, und es gelang ihm offensichtlich innerhalb kurzer Zeit, die Lage zu stabilisieren, genügend Truppen heranzuziehen und die neu ausgehobenen Truppeneinheiten kampffähig zu machen. Dennoch gehörten diese Ereignisse zu den Hypotheken, mit denen die Herrschaft des Tiberius von Beginn an belastet war. Sowohl in Germanien als auch in Pannonien hatte Rom im ersten Jahrzehnt des 1. Jahrhunderts n. Chr. die Grenzen einer expansiven Politik aufgezeigt bekommen.

In anderen Teilen des Reiches war die Lage stabiler, aber auch hier war nicht alles gut. Das Partherreich entwickelte sich zu dem großen Kontrahenten im Osten. Augustus hatte zwar in einem gefeierten diplomatischen Akt jene Feldzeichen zurückgewonnen, die 53 v. Chr. bei Carrhae schmachvoll verlorengegangen waren. Die bedrohliche Machtzunahme des parthischen Reiches konnte er allerdings nicht einschränken. Ungehindert von Rom hatte sich mit Artabanos II. ein neuer Herrscher durchgesetzt, der allmählich begann, sich als gefährlicher Gegenspieler im Nahen Osten zu profilieren. Der Konflikt zwischen Rom und den Parthern blieb immer virulent, beschränkte sich unter Augustus aber auf das Gebiet Armenien, wo beide Seiten die Souveränität über diesen Raum zum außenpolitischen Prinzip erklärten.

Sowohl im Osten als auch in Germanien und auf dem Balkan war die Lage also alles andere als stabil. Nicht nur die unterworfenen Völker und angrenzenden Reiche stellten dabei eine potentielle Gefahr für die künftigen Herrscher dar, sondern auch die Überforderung der eigenen Ressourcen.

Umstrukturierungen im Heer unter Augustus

Augustus hatte diese Probleme erkannt und zu ihrer Lösung die wohl bedeutendste Reform im militärischen Bereich seit dem 2. Jahrhundert v. Chr. in die Wege geleitet, nämlich die Umwandlung des bis dato existierenden Milizheeres in eine Berufsarmee. Ziel dieser Reform war es, ein Heer zu schaffen, das für die Sicherung und Verteidigung des Reiches groß genug war, gleichzeitig aber auch bezahlbar blieb. Die Berufsarmee bot die Chance der Kontinuität und Kalkulierbarkeit. Sie bot vor allem die Möglichkeit, den verheerenden Konsequenzen zu entgehen, in die die Neuaufstellung und Entlassung von Massenheeren die alte Republik gestürzt hatten. Diese Reform war eine notwendige Umstrukturierung, sie brachte allerdings auch Probleme mit sich. Vor allem die finanzielle Belastung war immens. Die Versorgung der Armee im laufenden Dienst sowie der Veteranen nach Ausscheiden aus dem Dienstverhältnis war eine finanzielle Herkulesaufgabe. Die laufenden Kosten der Berufsarmee wurden dabei durch das Steueraufkommen gedeckt, nicht aber die Altersversorgung der Legionäre. Bei den Entlassungen wurden die Veteranen nun mit Geld abgefunden. Man hatte sich daher im Jahr 6 n. Chr. entschlossen, mit einer kaiserlichen Anschubfinanzierung von 170 Millionen Sesterzen eine Militärpensionskasse zu gründen. Diese zeigte erst nach anfänglichen Schwierigkeiten, die Augustus mit dem Einsatz seines Privatvermögens abfederte, positive Wirkungen. Für die langfristige Finanzierung dieser Kasse wurde eine Erbschaftssteuer in Höhe von 5 Prozent auf große Vermögen sowie eine Verkaufssteuer von 1 Prozent erhoben. Gleichzeitig wurde die Dienstzeit auf 20 Jahre verlängert. In Krisenzeiten konnte es aber vorkommen, dass die Verbände über diese Zeit hinaus im Dienst gehalten wurden, was regelmäßig zu Aufständen und Meutereien führte. image

Auf einen Blick

Das Imperium Romanum war zwischen 44 v. Chr. und 14 n. Chr. einem grundlegenden Wandlungsprozess unterworfen, der in erster Linie die politischen Strukturen betraf. Darüber hinaus formierten sich aber auch entscheidende gesellschaftliche Gruppen wie die Stände der Senatoren und der Ritter neu, indem ihr Verhältnis zum Prinzeps definiert wurde. Dieser Prozess beinhaltete eine politische Entmachtung des Senats, ging aber mit einer gleichzeitigen sozialen Aufwertung einher. Der ordo equester erfuhr im Prinzipat eine generelle Aufwertung, allerdings nicht in Konkurrenz zum Senat, sondern in Ergänzung des höchsten Standes. Die plebs urbana wurde zum eigenen Stand geformt und gewann durch die Möglichkeiten, als Kollektiv in einer veränderten öffentlichen Kommunikation zwischen Prinzeps und Volk in Erscheinung zu treten, an Gewicht.

Augustus veränderte während der langen Dauer seiner Herrschaft zudem die Hauptstadt Rom maßgeblich, indem er sie den Ansprüchen der Alleinherrschaft gemäß ausgestaltete. Jahrhundertelang waren Bauen und Wohnen in Rom der Ausdruck republikanischer Lebensform, Raum aristokratischer Konkurrenz und Selbstbestätigung gewesen. Diese Möglichkeiten wurden seit dem Beginn der Kaiserzeit systematisch eingeschränkt.

Der Prinzipat, wie er von Augustus angelegt wurde, strukturierte das Verhältnis zwischen Reich und Peripherie neu und ermöglichte erstmals einen systematischen Umgang mit den Provinzen und eine Herrschaftskonzeption für das gesamte Reich. Neben einem kulturellen begann damit auch ein politischer Integrationsprozess der Provinzen und ihrer Eliten, der sich in der julisch-claudischen Zeit rasant beschleunigte.

Als langfristige militärische Krisenherde kristallisierten sich die Rhein-Donau-Grenze sowie die Grenze zum Partherreich heraus. Diesen sich abzeichnenden Entwicklungen, vor allem aber den weiter existierenden Belastungen der Bürgerkriegszeit trat Augustus mit einer Umstrukturierungspolitik der Armee entgegen, die militärische Flexibilität und finanzielle Stabilität sicherte.

Literaturhinweise

Demougin, S.: L’ordre équestre sous les Julio-Claudiens, Paris, Rom 1988. Noch immer umfänglichste Studie zum Ritterstand dieser Zeit, mit zahlreichen Verweisen auf literarische und epigraphische Quellen sowie Forschungsliteratur.

Eck, W.: Die Ausformung der ritterlichen Administration als Antisenatspolitik?, in: ders. (Hg.): Die Verwaltung des römischen Reiches in der Hohen Kaiserzeit. Ausgewählte und erweiterte Beiträge I, Basel, Berlin 1995, S. 29–54. Eck bezweifelt die in der Forschung häufig zu findende Ansicht, ein zunehmener Einsatz ritterlicher Amtsträger in der Kaiserzeit spiegele eine gegen den Senat gerichtete Politik wider.

Edelmann-Singer, B.: Koina und Concilia. Genese, Organisation und sozioökonomische Funktion der Provinziallandtage im römischen Reich, Stuttgart 2015. Untersuchung der Provinziallandtage als Herrschaftsmaßnahme und Integrationsplattform im frühen Prinzipat.

Gilliver, K.: The Augustan Reform and the Structure of the Imperial Army, in: Erdkamp, P. (Hg.): A Companion to the Roman Army, Chichester 2001, S. 183–200. Kompakter Überblick über die Reformen des Augustus und die römische Armee zu Beginn der Kaiserzeit.

Kröss, K.: Die politische Rolle der stadtrömischen plebs in der Kaiserzeit, Leiden 2017. Untersuchung der politischen Kommunikationsmechanismen zwischen Plebs und Kaiser.

Scheid, J./Jacques, F.: Rom und das Reich in der Hohen Kaiserzeit 44 v. Chr. – 260 n. Chr., Bd. 1: Die Struktur des Reiches, Stuttgart, Leipzig 1998, S. 317–411. Das Kapitel zur römischen Gesellschaft bietet in diesem Band zur Strukturgeschichte des römischen Reiches eine sehr gute Einführung in die Thematik.

Yavetz, Z.: Plebs and Princeps, New Brunswick 21988. Grundlegende, durch neuere Forschungen in vielen Aspekten aber präzisierte Arbeit zur plebs der frühen Kaiserzeit.