V Tiberius

Überblick

Das folgende Kapitel gibt einen chronologisch-thematischen Überblick über die Jahre des tiberianischen Prinzipats. Im Mittelpunkt stehen – den Quellen geschuldet – die Familienpolitik und die innen- wie außenpolitischen Krisen jener Jahre. Die Familienpolitik ist geprägt durch das Erstarken des dynastischen Faktors, der sich im Auftreten der Person des Germanicus sowie im Umgang mit seinen Nachkommen manifestiert. Außenpolitisch widmete sich Tiberius erfolgreich dem von Augustus hinterlassenen Krisenherd Germanien, Aufständen in Gallien und Nordafrika sowie dem Konflikt um Armenien an der Grenze zum Partherreich. Aus Sicht der senatorischen Geschichtsschreibung dominierte das Fehlverhalten des Prinzeps gegenüber dem Senat diese Phase der römischen Geschichte, und es ist mangels anderer Perspektiven in den Quellen schwierig, dem ein abweichendes Bild entgegenzustellen. Es wird aber zu überprüfen sein, inwieweit die dem Tiberius zugeschriebenen Krisen nicht eher dem System des Prinzipats anzulasten sind.

Zeittafel  
14 n. Chr. Aufstände der Legionen am Rhein und in Pannonien
14/15–16 n. Chr. Feldzüge des Germanicus ins rechtsrheinische Gebiet
26.5.17 n. Chr. Germanicus’ Triumph de Germanis
17–19 n. Chr. Germanicus im Osten
17 n. Chr. Einrichtung der Provinzen Kappadokien und Kommagene
17–23 n. Chr. Aufstand des Tacfarinas in Nordafrika
10.10.19 n. Chr. Tod des Germanicus in Antiochia in Syrien
21 n. Chr. Aufstände in Gallien
23 n. Chr. Tod Drusus’ des Jüngeren
26 n. Chr. Weggang des Tiberius nach Capri
29 n. Chr. Tod der Livia (Julia Augusta)
31 n. Chr. Tod des Nero Julius Caesar
18.10.31 n. Chr. Sturz des Prätorianerpräfekten Seian
33 n. Chr. Tod der Agrippina und des Drusus Julius Caesar
35 n. Chr. Armenien-Krise
16.3.37 n. Chr. Tod des Tiberius in Misenum

1. Familiäre Krisen und Innenpolitik

a. Germanicus und Drusus

Bezeichnenderweise waren es gerade die Legionen am Rhein und in Pannonien, die nach dem Tod des Augustus rebellierten. Eine Belastung über Gebühr in strapaziösen Kriegen, harte Dienstbedingungen und die Rekrutierung ungeeigneter Personen in den letzten Herrschaftsjahren des Augustus bildeten eine gefährliche Mischung an Unruhepotential, das sich nun ein Ventil suchte. Die von den Legionären formulierten Forderungen zeigen aber, dass dies keine Revolte gegen den neuen Machthaber Tiberius war, sondern ein Aufbegehren zutiefst unzufriedener Soldaten: Man forderte die Entlassung der Veteranen, Bestrafungen grausamer Offiziere und eine Verbesserung der Dienstbedingungen. Die Aufstände wurden mit einer Mischung aus Nachgeben und harten Strafen niedergeschlagen.

Germanicus bei den Rheinlegionen

Germanicus, der Neffe und Adoptivsohn des Tiberius, trat bei diesen Ereignissen deutlich in einer ambivalenten Rolle hervor. Er führte das Kommando am Rhein gegen die Aufständischen, die ihm, laut Tacitus, die Akklamation zum imperator anboten, ihn also gegen Tiberius zum Kaiser erheben wollten. An der Historizität dieses Angebots sind Zweifel angebracht, stellt Tacitus den Germanicus doch von Beginn an als Kontrahenten des Tiberius dar. Auch die bei Tacitus überlieferte Hoffnung im Hinblick auf Germanicus, er werde „die Freiheit zurückbringen“ (Tac. Ann. 1, 33), trägt nicht zur Glaubwürdigkeit dieser Episode bei. Hier reflektiert eher Tacitus seine Sicht auf den Herrscherwechsel von 14 n. Chr., denn die libertas rei publicae war nicht das, was die Soldaten zufriedenstellen konnte.

image

Abb. 3 Marmorbüste des Tiberius, ca. 13–9 v. Chr. Ny Carlsberg Glyptothek Kopenhagen.

Die von Tacitus geschilderten Ereignisse bei den Rheinlegionen im Herbst 14 n. Chr. spiegelten in besonderer Weise die Rolle des Germanicus innerhalb der domus Augusta wider. Nero Claudius Drusus Germanicus (15 v. Chr.–19 n. Chr.) war der Sohn des älteren Drusus – seinerseits Sohn der Livia und Bruder des Tiberius – und der Antonia Minor, einer Tochter des Marcus Antonius und der Augustus-Schwester Octavia. Seinen Siegesbeinamen Germanicus hatte er von seinem Vater geerbt, dem äußerst beliebten Drusus dem Älteren, der 9 v. Chr. in Germanien ums Leben gekommen war. Bei der Neuordnung der Nachfolge 4 n. Chr. war er von Tiberius adoptiert worden und als Germanicus Julius Caesar in die julische Familie eingetreten. Er war also als Nachfolger des Tiberius designiert. Unterstrichen wird dies durch seine Eheschließung mit Vipsania Agrippina der Älteren (14 v. Chr.–33 n. Chr.), einer Tochter der Augustus-Tochter Julia und des Agrippa. Bereits mit 19 Jahren hatte er militärische Erfolge bei der Bekämpfung des pannonischen Aufstandes errungen, beim Tod des Augustus war er zum ersten flamen Divi Augusti bestimmt worden.

Germanicus verkörperte all das, was Tiberius fehlte. Er besaß ein gewinnendes Wesen, eine gewisse jugendliche Unbeschwertheit und konnte seine familiäre Herkunft sowie die eigenen Erfolge in ein positives öffentliches Erscheinungsbild ummünzen. Sowohl sein Sohn Gaius, der spätere Kaiser Caligula, als auch sein Bruder Claudius sollen ihre Thronerhebung nicht zuletzt der Verwandtschaft mit Germanicus verdankt haben. Aber selbst bei Tacitus lassen sich auch kritische Töne vernehmen. Bereits bei der Niederschlagung der Aufstände am Rhein deutet sich an, dass Germanicus zu eigenmächtigem und vorschnellem Handeln neigte und um seinen besonderen Ruf wusste.

Feldzüge gegen die Germanen

Nach Beendigung der Unruhen weitete Germanicus seine Mission am Rhein in den Jahren 14/15 bis 16 n. Chr. weiter aus und startete einen Krieg gegen die Germanen rechts des Rheins. Diese Feldzüge der Jahre 15 und vor allem 16 waren extrem verlustreich und kostspielig. Tiberius stand ihnen daher mit großer Skepsis gegenüber. Germanicus gestaltete seinen Krieg auch als Schauspiel für die römische Öffentlichkeit, indem er bewusst bis zum Ort der Varusschlacht vorstieß, um hier die Überreste der gefallenen römischen Legionäre zu bestatten. Trotz dieser öffentlichkeitswirksamen Maßnahmen berief ihn Tiberius 16/17 n. Chr. vom germanischen Kriegsschauplatz ab und beendete damit die römische Expansion in den germanischen Raum fürs Erste. Germanicus durfte zwar einen Triumph abhalten, im Grunde schloss man aber das Kapitel Germanien als letztlich gescheitertes. Zwar war die römische Ehre nach der Katastrophe der clades Variana (Varusniederlage) wiederhergestellt – dass dies ein ganz zentrales Element dieses Krieges war, verdeutlicht die Beschreibung des Triumphzuges bei Strabon, der davon berichtet, dass Thusnelda, die Frau des Arminius, und ihr Sohn mitgeführt wurden –, an eine Wiederherstellung der römischen Positionen östlich des Rheins war aber nicht mehr ernsthaft zu denken.

Quelle

Triumphzug des Germanicus (Strab. 7, 1, 4)

Misstrauen ist gegen sie [die germanischen Völker] von großem Nutzen. Die, denen man vertraute, haben den schwersten Schaden gestiftet, wie die Cherusker und ihre Untertanen, bei denen drei Legionen der Römer zusammen mit ihrem Feldherrn Quintilius Varus vertragsbrecherisch aus dem Hinterhalt vernichtet wurden. Sie haben alle dafür gebüßt und dem jüngeren Germanicus den glänzendsten Triumph bereitet, bei dem die angesehensten Personen, Männer und Frauen, vorgeführt wurden: Segimuntos, Segestes’ Sohn, Anführer der Cherusker, und seine Schwester – die Frau des Arminius, der bei dem Bruch des mit Quintilius Varus geschlossenen Vertrages Oberbefehlshaber der Cherusker gewesen war und noch jetzt den Krieg fortsetzte –, Thusnelda genannt und ihr dreijähriger Sohn Thumelikos; […]. (Übersetzung S. Radt)

Die meinungsbildenden Kreise der römischen Öffentlichkeit goutierten den Abbruch der Offensive gegen die Germanen nicht. Ihre Haltung gibt uns Tacitus in seinem knapp einhundert Jahre später veröffentlichten Werk wieder, wenn er über den Triumph des Germanicus schreibt: „[…] und den Krieg nahm man, weil Germanicus an der Beendigung gehindert worden war, als wirklich beendet an“ (Tac. Ann. 2, 41).

Germanicus im Osten

Die nun folgende Mission des Germanicus im Osten wurde von der tiberiusfeindlichen Geschichtsschreibung oft als Versuch des Prinzeps gewertet, den beliebteren Germanicus aus Rom zu entfernen. Zumal Germanicus diese Reise nicht überlebte, interpretierte man sie gern von ihrem schrecklichen Ende her als Versuch des Tiberius, den Widersacher zu beseitigen. Aber es gab gute Gründe dafür, den zweiten Mann im Staat 17 n. Chr. mit dieser dringenden Mission zu betrauen. Die armenische Frage war noch immer ungeklärt, ein neuer, romfreundlicher Herrscher musste hier dringend gegen parthische Interessen installiert werden. In anderen kleinasiatischen Klientelreichen wie Kappadokien und Kommagene mussten ebenfalls nach dem Tod der Klientelherrscher Regelungen im Sinne Roms getroffen werden. Um seine Mission mit der nötigen rechtlichen Befugnis ausführen zu können, stattete Tiberius den Germanicus mit einem imperium proconsulare maius aus, einem Oberkommando, das ihn in der Befehlshierarchie über alle im Osten des Reiches eingesetzten Statthalter (legati Augusti pro praetore – also Stellvertreter des eigentlichen proconsul Tiberius) stellte.

Einer dieser Statthalter, Cn. Calpurnius Piso (ca. 42 v. Chr.–20 n. Chr.), konsularer Legat von Syrien, ein enger Vertrauter des Tiberius und ein Mann aus einer der angesehensten Familien, sollte Germanicus im Osten beratend zur Seite stehen. Zunächst wandte man sich Armenien zu, setzte hier den Sohn des pontischen Herrschers Polemon I., Artaxias III. (Zenon), als Klientelfürsten ein und überführte die Gebiete von Kommagene und Kappadokien in den Status einer römischen Provinz. Diese Maßnahmen dienten dazu, die am Euphrat gelegenen Gebiete stärker der Kontrolle Roms zu unterstellen und somit die Grenzsicherung besser zu gewährleisten.

Bereits in dieser ersten Zeit der Ostmission begann sich das Verhältnis zwischen Germanicus und Piso einzutrüben. Germanicus ließ sich von den Griechen im östlichen Reichsteil feiern, während Piso dies missbilligte und die Hellenen ganz im Stil des alten Adels offen herabwürdigte. Zu dem immer deutlicher zutage tretenden Zerwürfnis der beiden Männer trugen auch die politischen Entscheidungen des Germanicus bei. Er trat in Verhandlungen mit dem neuen parthischen König Artabanos II. und verbannte den von diesem gestürzten früheren parthischen Herrscher Vonones, der sich des armenischen Throns bemächtigt hatte, nach Kilikien. Piso aber unterstützte dessen Anspruch auf den Thron.

Im Frühjahr 19 n. Chr. begab sich Germanicus nach Alexandria in Ägypten und reiste von dort aus weiter bis nach Oberägypten. Mit dieser Reise maßte er sich allerdings Kompetenzen an, die ihm nicht zustanden.

Sonderstatus Ägyptens

Ägypten war die einzige Provinz, in die Senatoren und höherrangige Ritter seit der Eroberung durch Augustus 30 v. Chr. nur mit Erlaubnis des Prinzeps einreisen durften. Obwohl es zunächst eine Garnison mit drei Legionen erhielt, wurde es einem ritterlichen praefectus Alexandriae et Aegypti unterstellt, und der Aufenthalt für Senatoren und die führenden Ritter ohne spezielle Genehmigung in dieser Provinz wurde untersagt. Der Prinzeps übernahm de facto die Rechtsnachfolge der ptolemäischen Herrscher, das alte Königsland war jetzt Privatbesitz des römischen Kaisers. Die Nutzung der ägyptischen Reichtümer sicherte die Herrschaft des Prinzeps und seiner Familie. Die Ausfuhr des ägyptischen Getreides wurde unter staatliche Aufsicht gestellt. Dieses wichtigste Produkt Ägyptens durfte erst nach Sicherstellung der Versorgung Italiens an andere Interessenten verkauft werden. Der Prinzeps übernahm auch Herstellung und Verkauf von Papyrus in Form eines Monopols und unterstellte sie dem kaiserlichen Haushalt.

Germanicus in Ägypten

Germanicus war nun in diese spezielle Provinz ohne Erlaubnis des Prinzeps eingereist und wurde von Tiberius dafür offiziell gerügt, vor allem, um den Unmut anderer Senatoren zu beschwichtigen, denen dieses Reiserecht nicht gewährt wurde. Einen weiteren diplomatischen Fehlgriff beging Germanicus in Alexandria selbst. Da die lokale Getreideversorgung nicht gewährleistet war, öffnete er die Speicher von Alexandria, in denen das für die annona Roms bestimmte Getreide lagerte, und verteilte aus diesen Beständen Getreide an die Bevölkerung. Damit griff er in die Kompetenzen des von Tiberius direkt eingesetzten Statthalters ein. Tiberius’ Misstrauen erregte vielleicht auch ein anderer Aspekt dieser Reise: Germanicus war ein Enkel des Triumvirn Marcus Antonius. Dessen Machtbasis im Kampf gegen Augustus war Ägypten gewesen, damals noch das Reich der Kleopatra. Die ägyptischen Maßnahmen des Germanicus mussten also fast zwangsläufig zu Konflikten mit dem Kaiser führen.

Nach seiner Rückkehr nach Syrien im Herbst 19 n. Chr. kam es dann zum offenen Bruch mit Cn. Calpurnius Piso, denn Piso hatte Anweisungen des Germanicus außer Kraft gesetzt. Germanicus kündigte dem Piso die Freundschaft auf und verwies ihn der Provinz. Zu diesem Zeitpunkt war Germanicus bereits schwer erkrankt.

Quelle

Die Erkrankung des Germanicus (Tac. Ann. 2, 69, 3)

Die wilde Heftigkeit der Krankheit verschlimmerte sich noch durch die Überzeugung, er sei von Piso vergiftet worden; und wirklich fanden sich, aus dem Fußboden und den Wänden herausgeholt, menschliche Leichenreste, Zaubersprüche mit Verwünschungen sowie der Name Germanicus, auf Bleitäfelchen eingeritzt, Asche, halbverbrannte Körperteile, mit Jauche beschmiert, und andere Zaubermittel, durch die nach allgemeinem Glauben Seelen den Göttern der Unterwelt geweiht werden. (Übersetzung E. Heller)

Bei den von Tacitus beschriebenen Objekten handelte es sich wohl unter anderem um sogenannte Fluchtafeln (tabellae defixionum).

Stichwort

Fluchtafeln entstammen dem Bereich religiös-magischer Praktiken. Ein Schadenzauber soll Leben oder Gesundheit des Verfluchten negativ beeinflussen. Bekannt sind derartige Verfluchungen u.a. aus dem Bereich des Sports, der Politik, der Liebe und der Geschäftswelt. Es existieren heute ca. 1500 sogenannter tabellae defixionum. Die Täfelchen waren meist aus Blei; rituell festgelegte, eingeritzte Formulierungen, oft unterstützt durch Abbildungen, sollten den Zauber in Gang setzen. Man musste die Fluchtafeln im Wasser (Quellen) versenken oder in Gräbern jung Verstorbener platzieren, auch im Haus des Opfers – wie im Fall des Germanicus angeblich geschehen –, in Heiligtümern oder im Stadion. Die antiken Zeitgenossen glaubten, dass diese Täfelchen enorme Schäden anrichten können bis hin zur physischen Vernichtung des Betroffenen. Damit hatte die Handlung, wenn man sie nachweisen konnte, strafrechtliche Konsequenzen.

Tod des Germanicus und Prozess gegen Piso

Am 10. Oktober 19 n. Chr. verstarb Germanicus in Antiochia in Syrien. Da die Giftmord-Theorie von seiner Familie und Anhängern öffentlich gegen Piso vorgebracht wurde, wurde aus dieser in Syrien spielenden Affäre ein ernstes politisches Problem in Rom. Denn es entwickelte sich aus der Trauer um den beliebten Germanicus der Vorwurf eines Komplotts: Tiberius, Livia und Piso hätten von Anfang der Ostmission an seine Ermordung geplant. Die Zurückhaltung des Tiberius, der gewohnt nüchtern und staatsmännisch erklärte, die Männer in den höchsten Stellungen seien sterblich, nur der Staat ewig – principes mortales, rem publicam aeternam esse (Tac. Ann. 3, 6, 3) –, legte man ihm als heimliche Freude aus. Tiberius sah sich durch die öffentliche Meinung in die Ecke gedrängt und ließ seinen Vertrauten Piso wie auch dessen Frau vor ein Senatsgericht stellen. Dieser Prozess im Jahr 20 n. Chr. war im Grunde entschieden, bevor er begann. Die öffentliche Meinung war extrem feindlich gegenüber Piso. Gleichzeitig hatte der Senat mit einer Fülle von Ehrenbeschlüssen für den toten Germanicus reichsweit einen regelrechten Erinnerungskult geschaffen.

Die Überlieferungslage zum Prozess selbst ist schwierig. Bei Cassius Dio und Sueton erscheint Piso als der ausführende Arm des Mordes und wird von Tiberius vor Gericht fallengelassen. Sein angeblicher Selbstmord verhinderte, dass er Tiberius als Hintermann entlarven konnte. Tacitus, die ausführlichste Quelle, berichtet vergleichsweise neutral. Eine in der spanischen Provinz Baetica in mehreren Kopien gefundene Inschrift mit dem abschließenden Urteil des Senats (Senatus consultum de Cn. Pisone patre) zeigt dennoch deutlich die manipulativen Eingriffe des Tacitus in den Text. Der zentrale Punkt, der eine Verurteilung nach sich zog, war die Aufstellung eines Heeres und der Versuch Pisos, die Provinz Syrien nach dem Tod des Germanicus gewaltsam unter seine Kontrolle zu bringen. Dies betrachtete man als Aufruf zum Bürgerkrieg. Piso brachte sich noch vor Ende des Prozesses um, sein Name fiel der damnatio memoriae anheim. Die Familie wurde aber zum Teil rehabilitiert.

Drusus der Jüngere

Die Ereignisse um Germanicus dominieren die Quellen für die ersten sechs Regierungsjahre des Tiberius. Deutlich weniger Raum in der Darstellung nimmt daher der zweite Mann in der Nachfolge, Drusus der Jüngere (15 v. Chr.–23 n. Chr.), ein, der leibliche Sohn des Tiberius. Er war nur unwesentlich jünger als Germanicus und entstammte der ersten Ehe des Prinzeps mit Vipsania Agrippina. Augustus favorisierte zunächst Germanicus deutlich gegenüber Drusus, denn während Ersterer stets alle Ämter und Kommandos weit vor dem üblichen Alter erreichte, erlangte Letzterer diese Ehren erst im vorgesehenen Alter. Erst in den letzten beiden Lebensjahren des Augustus rückte auch Drusus in den inneren Zirkel der Macht auf, und die ihm verliehenen Ämter, Ehrungen und Rechte wurden denen des Germanicus angeglichen.

Nach dem Tod des Augustus war Drusus zunächst aktiv in die Leichenfeierlichkeiten und die nachfolgenden politischen Regelungen involviert, repräsentierte also stellvertretend und sicherlich von seinem Vater Tiberius bewusst so inszeniert die Enkelgeneration, während Germanicus nicht nach Rom beordert wurde.

Drusus war – wie Germanicus – 14 n. Chr. zu den meuternden Legionen geschickt worden und hatte bei den pannonischen Truppen als kluger Diplomat überzeugt. Als Germanicus 17 n. Chr. in den Osten reiste, erhielt Drusus die Aufgabe, Illyrien zu stabilisieren. Er war mit einer Schwester des Germanicus, Julia Livilla, verheiratet. Nach dem Tod des Germanicus fiel ihm natürlicherweise die Position des Nachfolgers im Prinzipat zu. Als er 19 n. Chr. Vater von Zwillingen wurde, war dies Anlass, diese Nachfolgesituation durch eine eigene Münzprägung herauszustellen.

image

Abb. 4 Sesterz, Rom 22–23 n. Chr., Vorderseite: Einander zugewandte Köpfe des Tiberius Gemellus und des Germanicus, der Söhne des Drusus Minor, auf gekreuzten Füllhörnern (cornucopiae). Dazwischen ein geflügelter Merkurstab (caduceus). Rückseite: DRVSVS CAESAR TI AVG F DIVI AVG N PONT TR POT II. Großformatiges S C umgeben von der Umschrift; RIC I Nr. 42

Im Jahr 22 n. Chr. erhielt Drusus die tribunizische Gewalt als offizielles Zeichen seiner Ansprüche auf die Nachfolge. Aber die Eindeutigkeit der Nachfolge wurde möglicherweise innerfamiliär in Zweifel gezogen. Die Witwe des Germanicus, Agrippina die Ältere, wollte ihre drei Söhne, Gaius, Drusus und Nero, stärker gefördert wissen. Die familiäre Dramatik spitzte sich schließlich zu, als im Jahr 23 n. Chr. sowohl Drusus der Jüngere als auch einer seiner Zwillingssöhne starben. Tiberius sah sich plötzlich zurückgeworfen auf seine Enkel, wobei allein die Söhne des Germanicus das notwendige Alter hatten. Die familiäre Situation richtig einzuschätzen, erweist sich in dieser Situation aufgrund der Quellen als schwierig. Die antiken Autoren reduzieren die Ereignisse auf den Machtkampf der Frauen am Kaiserhof. Sie sehen Tiberius eingeengt zwischen seiner hochbetagten, aber immer noch agilen Mutter Livia (Julia Augusta) und den beiden verwitweten Schwiegertöchtern Agrippina der Älteren und Julia Livilla. Aus diesem familiären Druck soll sich Tiberius nun befreit haben, indem er einen Mann förderte, der die Jahre zwischen 23 und 30 n. Chr. dominieren sollte: L. Aelius Seianus.

b. Aufstieg und Fall des L. Aelius Seianus

Aufstieg des Seian

L. Aelius Seianus (um 20 v. Chr.–31 n. Chr.) war Präfekt der Prätorianergarde, also der Leibwache des Kaisers. Er war kein Mitglied des Senats, sondern entstammte dem Ritterstand. Dennoch war er familiär mit den höchsten Kreisen der politischen und gesellschaftlichen Elite verbunden. Sein Vater hatte es bis zum ritterlichen Präfekten von Ägypten gebracht, dem höchsten Amt, das ein römischer Ritter erreichen konnte. Er war in die senatorische Familie der Aelier adoptiert worden, seine Adoptivbrüder waren Konsuln und die Familie seiner Mutter gehörte zu den alten senatorischen gentes. Der Aufstieg des Seian wirft ein Schlaglicht auf die Rolle und Funktion des Prätorianerpräfekten.

Stichwort

praefectus praetorio

Das Amt des Prätorianerpräfekten entstand unter Augustus im Jahr 2 v. Chr. Ursprünglich Kommandeur der kaiserlichen Leibgarde, entwickelte sich das Amt zunehmend zu einer Vertrauensposition im direkten Umfeld des Prinzeps. Dieser allein entschied über die Amtsträger und ihre Amtsdauer. War Augustus noch darum bemüht, den Milizencharakter der 4500 Prätorianer zu verschleiern und ihr Machtpotential durch eine dezentrale Stationierung zu begrenzen, errichtete Tiberius unter dem Einfluss Seians die castra praetoria (Prätorianerlager) in Rom. Der politische Einfluss der Prätorianerpräfekten und der von ihnen befehligten Kohorten entfaltete seine Wirkung in der frühen Kaiserzeit vor allem beim Herrscherwechsel, aber auch bei der Niederschlagung von Umsturzversuchen.

Seian als Nicht-Senatsmitglied und Aufsteiger wurde vor allem bei Tacitus zum Schuldigen für die negativen Entwicklungen der 20er Jahre. Allerdings vernachlässigte der römische Autor damit die Spannungen innerhalb der senatorischen Führungsschicht in dieser Zeit, die an Intrigen reich war. Dennoch kommt man nicht umhin, Seians Aufstieg als ungewöhnlich zu beschreiben. Er ist vielleicht am ehesten dem des Agrippa unter Augustus zu vergleichen. Allerdings war Tiberius zu sehr Aristokrat, um Seian tatsächlich bis an die Spitze vordringen zu lassen; und sicherlich besaß Seian zu wenig von der Selbstlosigkeit eines Agrippa, um sich mit einer Rolle im Hintergrund zu begnügen. Die Karriere des Seian begann bereits im Jahr 1 v. Chr., als er Gaius Caesar auf seiner Ostmission begleitete, später war er an der Seite des jüngeren Drusus in Pannonien. Nach dessen Tod ersuchte er mehrfach vergeblich beim Prinzeps um Erlaubnis, dessen Witwe Julia Livilla heiraten zu dürfen.

Tiberius auf Capri

Die Querelen in der Familie scheinen Tiberius, der bald 70 Jahre alt war, zugesetzt zu haben. 25 n. Chr. verließ er Rom und begab sich 26 n. Chr. nach Capri, wo er bis zu seinem Tod blieb. Eine Parallele zu seinem selbstgewählten Exil 6 v. Chr. in Rhodos scheint sich aufzudrängen. Die Regierungsgeschäfte in Rom übernahm ab diesem Zeitpunkt Seian, dem der Kaiser in dieser Phase blind vertraute. Der Grund für das Vertrauen lag angeblich in einem einschneidenden Erlebnis: Seian soll dem Kaiser beim Einsturz einer Grotte das Leben gerettet haben, indem er sich schützend über ihn warf. Seian kontrollierte von nun an den Zugang zum Prinzeps, hielt mit ihm brieflichen Kontakt und damit alle Fäden in der Hand.

Entmachtung der Familie des Germanicus

Mit der Herrschaft des Seian begann in Rom nun auch ein erst verdeckter, dann offener Kampf gegen Agrippina und ihre Kinder. Sie soll geklagt haben, es finde in Rom ein Krieg gegen die Blutsverwandten des Augustus statt – ein Vorwurf, der nur Tiberius treffen konnte, dem hier implizit vorgeworfen wurde, die leiblichen Nachfahren des Augustus zugunsten der Claudier zu entmachten. Nach dem Tod der Livia (Julia Augusta) im Jahr 29 n. Chr. ging Seian – wohl mit Wissen und vielleicht im Auftrag des Tiberius – gegen Agrippina und ihre Söhne Nero und Drusus vor: Sie wurden inhaftiert oder verbannt und starben grausam. Obwohl sie als leibliche Verwandte des Augustus unter der städtischen plebs viele Anhänger hatten und diese auch mobilisierten, konnten sie nicht gerettet werden. Seians Machtstellung trug ihm zahlreiche Anhänger unter den Senatoren und in anderen Gruppen der römischen Gesellschaft ein. An seiner Nachfolge schien kein Weg mehr vorbeizuführen.

Sturz des Seian

Umso unerwarteter kam das Ende des Aufsteigers Seian. Sein Sturz soll entscheidend angestoßen worden sein von Antonia der Jüngeren (36 v. Chr.–37 n. Chr.), einer Tochter der Octavia und des Marcus Antonius. Hochbetagt und angesehen hatte sie nach dem Tod der Livia eine zentrale Rolle innerhalb des Machtgefüges des augusteischen Hauses eingenommen. Sie war die Mutter des Germanicus und der Julia Livilla, und einige Autoren vermuten darin das Motiv für ihre Tat. Flavius Josephus zufolge schickte Antonia einen ihrer engsten Vertrauten nach Capri zu Tiberius und lieferte dem Prinzeps Informationen über das tatsächliche Gebaren und die umstürzlerischen Absichten Seians. Tiberius demonstrierte daraufhin aus der Ferne und unter Mithilfe des neuen Prätorianerpräfekten Macro, dass er noch immer Herr der Lage war. Er rief Seian unter der Ankündigung, ihm werde die tribunicia potestas verliehen, am 18. Oktober 31 in den Senat. Tatsächlich ließ er einen Brief verlesen, an dessen Ende er die Verhaftung Seians forderte. Dieser wurde noch in der Kurie festgenommen und am selben Tag hingerichtet. Mit ihm starben auch seine Kinder. Seian verfiel der damnatio memoriae. Den letzten lebenden Sohn des Germanicus und der Agrippina Maior, Gaius Caesar, hatte Tiberius bereits vorsorglich nach Capri kommen lassen, wo ihm die toga virilis und ein Priesteramt verliehen wurden und er dem Zugriff des Seian entzogen war.

Stichwort

damnatio memoriae

Die damnatio memoriae – ein Begriff, der einen modernen Neologismus, keinen antiken Terminus wiedergibt – stellt einen Akt des negativen Erinnerns dar. Mit dieser juristischen Maßnahme wollte der römische Senat ein Anti-Exemplum für die römische Öffentlichkeit schaffen. Das dahinterstehende Ziel war also nicht, wie lange in der Forschung angenommen, die Tilgung einer Person, meist des Kaisers, aus dem kollektiven Gedächtnis durch die Zerstörung seiner Erinnerung. Vielmehr wurde durch die sichtbare Entfernung des Namens der Person aus öffentlichen Inschriften oder Zerstörung ihres Bildnisses u.a. auf Münzen eine postmortale Strafe vollzogen, die in einer auf den Erhalt der memoria ausgerichteten Gesellschaft wie der römischen extrem abschreckend gewirkt haben muss.

image

Abb. 5 AE (As), 31 n. Chr., aus Bilbilis (Spanien) mit dem getilgten Namen des Seian, Vorderseite: TI CAESAR DIVI AVGVSTI F AVGVSTVS, Rückseite: AVGVSTA BILBILIS TI CAESARE V [L AEL]IO • [SEIAN]O, COS; RPC I 398

c. Tiberius und der Senat – Machtvakuum und Terrorherrschaft?

„Der Senat war Tiberius’ unglückliche Liebe.“ Dieser Satz aus der klassischen deutschsprachigen Tiberius-Biographie von Ernst Kornemann (2. Auflage 1980) bündelt auf originelle Weise die Beziehung des zweiten Prinzeps zum Senat. Hatte das Verhältnis zwischen dem höchsten politischen Gremium des römischen Reiches und Tiberius bereits mit der ereignisreichen Senatssitzung vom 17. September 14 n. Chr. einen schlechten Start genommen, entwickelte es sich in den folgenden Jahren in stetem Wechsel zwischen dem Versuch einer Reaktivierung dieses politischen Gremiums in seiner traditionellen Rolle und dem Scheitern dieser Bemühungen. Trotz des problematischen Beginns legte Tiberius in den ersten Jahren seiner Herrschaft großen Wert auf die demonstrative Beteiligung des Senats an den Regierungsgeschäften. Der Kaiserbiograph Sueton betont, es sei Tiberius daran gelegen gewesen, die Würde (maiestas) und Macht (potestas) des hohen Hauses wiederzubeleben. Tiberius war sogar bereit, sich dem Diktum des Senats unterzuordnen, er suchte den Ausgleich mit den Senatoren und stand damit ganz deutlich in der republikanischen Tradition. Das Verhältnis des Prinzeps Tiberius zum Senat ist ein viel diskutiertes in den antiken Quellen. So überliefert Sueton einige durchaus glaubhafte Aussprüche des Kaisers, die seine nach außen getragene Unterordnung unter den Willen der Senatoren demonstrieren.

Quelle

Tiberius und der Senat (Suet. Tib. 29)

„Ich habe heute und häufig auch bei anderen Gelegenheiten gesagt, verehrte Senatoren, dass ein guter und heilbringender Kaiser, den ihr mit so gewaltigen und weitreichenden Vollmachten ausgestattet habt, dem Senat dienen müsse, oft auch den Bürgern in ihrer Gesamtheit und in einer großen Anzahl von Fällen sogar einzelnen Bürgern. Und ich bereue keineswegs, dass ich das gesagt habe, und in euch habe ich gute und gerechte und wohlwollende Herren gehabt und habe es noch.“ (Übersetzung H. Martinet)

Allerdings zweifeln sowohl Sueton als auch Tacitus und Cassius Dio an der Ernsthaftigkeit dieser Haltung des Tiberius. Sueton wertet sie als Heuchelei und spricht von species libertatis, dem Schein der Freiheit. Dies ist eine Bewertung, die ganz aus der tiberiusfeindlichen Haltung der späteren Zeit und der späteren Quellen zu erklären ist. Vieles spricht aber dafür, dass Tiberius zunächst tatsächlich den durchaus ernst gemeinten Versuch unternahm, den Senat insgesamt wieder stärker an der Leitung der politischen Geschäfte zu beteiligen. Aber dieser Versuch schlug aus mehreren Gründen relativ bald fehl. Zum einen scheiterte er an der Person des Prinzeps selbst, dessen schwieriger Charakter eine vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Kaiser und Senat unmöglich machte. Er scheiterte aber vor allem am System des Prinzipats und an seinen inneren Widersprüchen. Denn dem öffentlichen Bekenntnis des Tiberius zum Trotz war der Senat abhängig vom Willen des Kaisers, sei es bei Beschlüssen, sei es bei der Wahl von Beamten. Vor allem war der Senat nicht frei in seinen Entscheidungen, weil über ihm das Damoklesschwert der Majestätsprozesse schwebte.

Quelle

Majestätsprozesse unter Tiberius (Tac. Ann. 1, 72)

Den Titel ‚Vater des Vaterlandes‘, der ihm vom Volk des öfteren angetragen worden war, wies Tiberius zurück; auch dass man den Eid auf seine Verordnungen leiste, gestattete er nicht, obwohl der Senat dafür stimmte: alles auf Erden sei unsicher, sagte er wiederholt, und je mehr einer erreiche, auf desto schlüpfrigerem Boden stehe er. Doch erweckte er dadurch nicht das Zutrauen zu seiner bürgerlichen Gesinnung; denn er hatte das Majestätsgesetz wieder in Gebrauch genommen [legem maiestatis reduxerat]. Dieses hatte zwar bei den Vorfahren die gleiche Bezeichnung, doch kamen damals andere Verfehlungen vor Gericht: falls nämlich einer etwa durch Verrat das Heer oder die plebs durch aufhetzende Tätigkeit, schließlich durch verwerfliche Staatsführung die Hoheit des römischen Volkes beeinträchtigt hatte: aber nur Taten kamen unter Anklage, Worte blieben ungestraft. Als erster ließ Augustus eine Untersuchung über Schmähschriften unter dem Deckmantel dieses Gesetzes anstellen […] Später gab Tiberius auf die Anfrage des Prätors Pompeius Macer, ob gerichtliche Verhandlungen über Majestätsverbrechen zugelassen werden sollten, zur Antwort, Gesetze müsse man anwenden. (Übersetzung E. Heller)

Majestätsprozesse

Majestätsprozesse, also Hochverratsprozesse auf der Grundlage von Gesetzen zum Schutz der maiestas, waren bereits alte republikanische Tradition. Sie dienten dem Schutz von Beamten und sollten das Volk als Ganzes vor Beleidigungen schützen. Ein sehr flexibel anwendbarer juristischer Sachverhalt also, der schon in der Republik je nach politischer Konstellation gedehnt werden konnte und sich mal gegen unfähige Feldherren (104/03 v. Chr.), mal gegen Angriffe auf die römische Nobilität (Sulla) richtete. Bereits Augustus hatte diese Schutzfunktion auf den Prinzeps als Verkörperung des Staates und damit auf seine Person bezogen. Auf der rechtlichen Basis der lex Julia maiestatis ging man unter dem Vorwand, die maiestas des Staates zu schützen, gegen diejenigen vor, die Schmähschriften gegen Augustus verfassten, oder man bemühte diese rechtliche Konstruktion gegen Personen, die in den Sturz der älteren Julia verwickelt waren.

Tiberius hatte sich noch am Beginn seiner Herrschaft gegen diese Art der Verfahren gewandt, musste aber schnell erkennen, dass sie im System des Prinzipats verankert waren. Als er 15 n. Chr. vom zuständigen Prätor explizit gefragt wurde, ob persönliche Beleidigung des Prinzeps wie unter Augustus als Hochverratsverbrechen zu bestrafen sei, konnte er nur antworten, dass man die Gesetze anwenden müsse. An dieser Einstellung hielt er auch noch fest, als nach 24 n. Chr. die Zahl der Anklagen auf dieser rechtlichen Basis sprunghaft zunahm. Dies lag nun nicht daran, wie die ältere, stark an Tacitus angelehnte Geschichtswissenschaft behauptete, dass hier ein pathologischer Tyrann und Misanthrop wütete, sondern es war Ausdruck eines komplizierten Systems.

Zum einen war der Begriff der laesa maiestas extrem unscharf gefasst. Es konnte der Verkauf einer Augustus-Statue oder der Besuch einer öffentlichen Toilette mit einer Münze, die das Abbild des Kaisers zeigte, ausreichen, um wegen Majestätsverbrechen angeklagt zu werden. Zum anderen wurde derjenige, der die Anzeige erstattete, der delator, mit dem Viertel des Vermögens des Angeklagten belohnt, wenn der Prozess erfolgreich geführt und zur Verurteilung gebracht wurde. Da es in Rom keinen Staatsanwalt im modernen Sinn gab, keine Anklagebehörde also, war der Staat auf die privaten Anzeigen angewiesen, was dem Denunziantentum Tür und Tor öffnete. Dieses durch das maiestas-Gesetz geschaffene Klima der Angst verhinderte neben dem persönlichen Auftreten des Tiberius eine echte und faire Einbindung des Senats.

Hinzu kam, dass der Kaiser nicht gegen dieses Unwesen einschritt, sondern im Gegenteil auf strikter Einhaltung der Gesetze beharrte, obwohl die Auswüchse mit belegten 60 Majestätsprozessen in den Jahren zwischen 24 und 37 n. Chr. deutlich sichtbar waren. Aber das System des Prinzipats funktionierte eben nur, wenn die Stellung des Prinzeps garantiert war und allgemein akzeptiert wurde. Die Sanktionierung dieser notwendig überhöhten Position musste zwangsläufig auch zur Anwendung der maiestas-Klauseln führen. Der Prinzeps durfte nicht in Frage gestellt werden. Missbrauch war kaum zu verhindern. Die legale Anwendung der einschlägigen Gesetze diskreditierte das System aber. Das Phänomen der Majestätsprozesse ist ein weiteres Indiz für den Zwang zur Heuchelei und Unaufrichtigkeit, in die Prinzeps und Führungsschicht hineingerieten, indem sie offiziell die res publica zelebrierten, tatsächlich aber eine Monarchie lebten.

2. Die Provinzen und die Außengrenzen des Reiches

Die gesamte Regierungszeit des Tiberius war in Fragen der Provinzial- und Außenpolitik von den Spätfolgen der augusteischen Epoche bestimmt. Tiberius verfuhr nach dem Prinzip der Konsolidierung des Erreichten und verzichtete weitgehend auf große militärische Unternehmungen. Eine Ausnahme bildeten lediglich die Feldzüge des Germanicus, deren Ziel aber weniger eine Erweiterung des Reiches war, als vielmehr Rache und Gesichtswahrung. Allerdings gestaltete sich für Tiberius selbst die Konzentration auf die Sicherung des römischen Territoriums schwierig, was sich anhand von zwei militärischen Unternehmungen darstellen lässt, die exemplarisch die Auswirkungen der römischen Herrschaft auf die einheimische Bevölkerung in vielen Gebieten verdeutlichen.

a. Der Aufstand des Sacrovir in Gallien (21 n. Chr.)

Im Jahr 21 n. Chr. erhoben sich Teile Galliens unter Führung des Häduers Julius Sacrovir und des Treverers Julius Florus gegen Rom. Der Aufstand erwuchs aus dem Inneren der lange romanisierten gallischen Provinzen und wurde von Männern angeführt, die selbst wohl als Auxiliaroffiziere im römischen Dienst standen und deren Familien offensichtlich schon in der zweiten oder dritten Generation mit römischem Bürgerrecht ausgestattet waren. Dies führt recht deutlich vor Augen, dass hier wohl schon während der Regierung des Augustus ein Gefahrenpotential für die römische Herrschaft entstanden war, das sich zum einen aus der als zu hoch empfundenen Abgabenlast speiste, zum anderen auch von jenen Bevölkerungsteilen ausging, die die vermeintlichen Profiteure einer römischen Herrschaft waren. Die ökonomischen Belastungen ergaben sich für die gallischen Stämme wohl in erster Linie aus den Spätfolgen der Varus-Katastrophe sowie den Germanicus-Feldzügen. Die römischen Truppen in Lyon (Lugdunum) sowie militärische Einheiten vom Niederrhein konnten den Aufstand relativ schnell niederwerfen. Die Entscheidungsschlacht fand bei Autun (Augustodunum) statt, wo ein zahlenmäßig zwar überlegenes, aber nur unzureichend ausgerüstetes gallisches Heer unter Führung des Sacrovir von zwei Legionen des obergermanischen Heeres unter dem Kommando des C. Silius geschlagen wurde.

b. Der Aufstand des Tacfarinas in Nordafrika (17–23 n. Chr.)

Strukturelle Schwächen der römischen Provinzialverwaltung offenbarte der Krieg gegen Tacfarinas in Nordafrika. Hinzu kam die Schwierigkeit, dass die Aufständischen in einem äußerst schwer zu kontrollierenden Terrain agierten. Ausgangspunkt der Auseinandersetzungen waren wohl römische Straßenbauten, die von der Küste in das Landesinnere führten. Die mit diesen Straßenbauten verbundene Vermessung und Katastrierung des Landes rief den Widerstand der einheimischen Bevölkerung hervor, die als Halbnomaden lebte. Im Gegensatz zu den urbanisierten Regionen an der Küste besaßen diese Gebiete des Landes weder städtische Gesellschaften noch administrative Strukturen und wurden daher von den Römern dem Eigentum des römischen Volkes oder des Kaisers zugeschlagen. Hinzu kamen Versuche Roms, die Wanderungsbewegungen der Stämme kontrollieren zu wollen. So wird erklärlich, dass die Stämme der Musulamier und Garamanten unter Führung eines Mannes namens Tacfarinas gegen die Römer rebellierten und einen Krieg begannen, der rund sieben Jahre andauerte und erst durch das Heranziehen von Truppen aus Europa beendet werden konnte. Tacfarinas wird bei Tacitus als Einheimischer beschrieben, der auf eine Dienstzeit als Auxiliarsoldat in der römischen Armee zurückblicken konnte – eine häufiger belegte Biographie bei Anführern aufständischer Bewegungen gegen Rom.

c. Die Armenien-Frage

Das Eingreifen des Tiberius in das an die neu eingerichtete Provinz Kappadokien angrenzende Klientelreich Armenien verdeutlicht, welchen Prinzipien der Prinzeps an den Reichsgrenzen folgte. Auch die armenische Frage kann dabei als ein Erbe des Augustus angesehen werden. In Armenien überschnitten sich die Einflusssphären Roms und des Partherreiches, des größten Gegners Roms in dieser Zeit. Tiberius selbst war 20 v. Chr. damit betraut worden, die armenische Frage im römischen Sinne zu lösen und die 53 v. Chr. in der Schlacht von Carrhae verlorenen Feldzeichen auf diplomatischem Weg von den Parthern zurückzugewinnen. Dieser Erfolg des Tiberius war von Augustus als großer symbolischer Sieg in der römischen Öffentlichkeit dargestellt worden. Im Jahr 2 n. Chr. wurde der Thronfolger Gaius Caesar nach Armenien geschickt, um die römischen Interessen zu wahren. Auch Germanicus war 17 n. Chr. als Diplomat in den Osten entsandt worden, um Armenien für die Römer zu sichern.

Das erneute Eingreifen datiert nun in die Spätzeit der tiberianischen Herrschaft, in das Jahr 35 n. Chr. Nach dem Tod des armenischen Königs Artaxias III. hatten die Parther einmal mehr – wie bereits 20 v. Chr. und 2 n. Chr. – ihre Chance ergriffen, den armenischen Thron mit einem eigenen Mann zu besetzen, Arsakes, einem Sohn des Partherkönigs. Tiberius reagierte in dieser bedrohlichen Lage trotz seines hohen Alters und trotz seiner Entfernung vom römischen Geschehen im selbstgewählten Exil auf Capri sehr deutlich: Er blieb dem Leitsatz der römischen Ostpolitik – kein armenischer König ohne römische Zustimmung – treu und installierte mit Hilfe des Stammes der im heutigen Georgien lebenden Iberer einen prorömischen Gegenkönig, den auch die Parther in Friedensverhandlungen mit Rom anerkannten. Dieser Erfolg war sicherlich ein wichtiger Sieg des Tiberius, der in diesem Punkt auch im hohen Alter durchaus seine Bereitschaft erkennen ließ, zentrale außenpolitische römische Interessen zu wahren.

d. Politikwechsel in Germanien

Mit der Abberufung des Germanicus aus dem rechtsrheinischen Germanien im Jahr 16 n. Chr. endete eine römische Politik, die Augustus im Jahr 12 v. Chr. begonnen hatte und die nicht zuletzt mit der Varusschlacht 9 n. Chr. gescheitert war. Dank neuerer archäologischer Ausgrabungen, unter anderen in Waldgirmes, gilt es heute als erwiesen, dass Augustus die Provinzialisierung des rechtsrheinischen Gebietes bis zur Elbe zum Ziel hatte. Nach der ersten Phase der militärischen Eroberungen, die mit den Feldzügen des Drusus 12 v. Chr. ihren Anfang nahmen, gingen die Römer mehr und mehr dazu über, zivile Städte zu gründen und administrative Strukturen aufzubauen. Die Provinzialisierung Germaniens im Sinne einer ökonomischen, fiskalpolitischen, rechtlichen, verwaltungstechnischen, religiösen und kulturellen Durchdringung war also im Jahr 9 n. Chr. in vollem Gange, wenn auch noch lange nicht abgeschlossen. All diese Prozesse gerieten mit der Niederlage des Varus im Teutoburger Wald ins Stocken, scheinen aber noch nicht sofort zum Erliegen gekommen zu sein.

In den folgenden Jahren musste Rom in erster Linie durch militärische Operationen, die zunächst von Tiberius und Germanicus, ab 14 n. Chr. von Germanicus als selbstständigem Oberbefehlshaber geführt wurden, die Truppen am Rhein reorganisieren sowie grenznahe Stützpunkte sichern. Erschwerend kamen im Jahr 14 n. Chr. Aufstände innerhalb der römischen Truppen am Rhein hinzu, die nach dem Tod des Augustus ausgebrochen waren und in denen sich jahrelang angestaute Konflikte um die schlechte Behandlung der Soldaten entluden. Germanicus konnte diese für Rom gefährlichen Meutereien niederschlagen, handelte dabei allerdings nicht immer im Einklang mit den Anweisungen des Tiberius. In den Jahren 15 und 16 fielen die Truppen des Germanicus immer wieder in das rechtsrheinische Gebiet ein und lieferten sich Auseinandersetzungen mit germanischen Stämmen, dabei drangen sie sogar bis zum Ort der Varusschlacht vor, wo der Feldherr selbst die Knochen der toten Soldaten eingesammelt und bestattet haben soll.

Die Strategie der römischen Germanienpolitik in den Jahren zwischen 10 und 16 n. Chr. ist heute umstritten. Rache für die Niederlage in der Varusschlacht war sicherlich eines der Motive, strategisch wollte man wohl auch die Koalition der Cherusker zerschlagen. Die persönlichen Ziele des Germanicus, der das Recht auf seinen vom Vater geerbten Ehrennamen unter Beweis stellen wollte, sollte man ebenfalls nicht außer Acht lassen. Das Vorgehen des noch jungen Feldherrn wird in den Quellen als grausam den Germanen gegenüber und verlustreich auf römischer Seite dargestellt. Schätzungen gehen davon aus, dass er zwischen 20.000 und 25.000 seiner Soldaten verlor. Manche seiner militärischen Manöver erwecken den Eindruck eines verbissenen Festhaltens an einer gescheiterten Taktik. Dabei brachte das Vorgehen nicht nur kaum militärische Erfolge, es stärkte sogar die Truppen des Arminius, und durch die rücksichtslose Ausbeutung der gallischen Provinzen zur Beschaffung militärischer Ressourcen drohte auch in diesem Raum Gegenwehr.

Beendigung der Offensivstrategie in Germanien

Im Gegensatz zu Germanicus scheint Tiberius erkannt zu haben, dass die Spirale der Gewalt zu keinem Erfolg führte, und so ordnete er im Jahr 16 n. Chr. die Einstellung der germanischen Offensive und die Rückbeorderung seines Sohnes und potentiellen Nachfolgers an. Dieser Befehl leitete eine Wende in der römischen Germanienpolitik ein. Zwar wurde auf Münzen offiziell verkündet „SIGNIS RECEPT(is) – DEVICTIS GERM(anis) (Rückgewinnung der Feldzeichen – völliger Sieg über die Germanen)“ und damit der römischen Erwartungshaltung entsprochen, de facto verzichtete Rom aber von nun an auf die Eroberung der rechtsrheinischen Gebiete und setzte auf eine defensive Strategie an der Rheingrenze. Die Kommandostruktur der Rheinlegionen wurde regionalisiert, das übergreifende Kommando, das mit der Statthalterschaft Galliens verknüpft war, abgeschafft. Dennoch verblieben die Truppen in der gewohnten Stärke an der Grenze. Tiberius’ Strategie zeigte indes Wirkung, denn kurz nach dem Rückzug der Römer – und damit dem Wegfall des die germanischen Stämme einigenden Gegners – fiel Arminius einer Intrige zum Opfer, und die Germanen schwächten sich durch innere Streitigkeiten zunehmend selbst.

Der Verzicht auf militärische Eroberung bedeutete auch keineswegs den gänzlichen Rückzug aus dem germanischen Gebiet. Germanien blieb ein für die Römer wichtiger Wirtschaftsraum, diplomatische Kontakte zu einzelnen Stämmen wurden gepflegt, und Rom griff immer wieder als Ordnungsmacht in interne Streitigkeiten ein. Die Attraktivität des römischen Nachbarn mit seinen zivilisatorischen Errungenschaften, seinen rechtlichen Grundsätzen und auch seinen militärischen Möglichkeiten blieb für die Germanen erhalten. Die Abkehr von einer offensiven römischen Germanienpolitik, die Tiberius 16 n. Chr. vollzogen hatte, wurde von keinem seiner Nachfolger aus dem julisch-claudischen Haus ernsthaft in Frage gestellt.

3. „Tiberius, der traurige Kaiser“? Der Charakter als Spiegel von Herrschaft

Abgesehen von den notwendigen Reaktionen auf zentrale Bedrohungen römischer Einflusssphären wie in Gallien, Nordafrika oder Armenien, muss man die Politik des Tiberius in Fragen der Provinzial- und Außenpolitik eher als Konsolidierungsphase beschreiben. Zwar reagierte er auf plötzlich auftretende Probleme entschlossen, handelte aber selbst kaum proaktiv.

image

Abb. 6 Münze des Provinziallandtags von Asia, Dank für Hilfsleistungen nach dem Erdbeben 17 n. Chr., geprägt 23–26 n. Chr./Neuprägung 28/29 n. Chr.; Avers: Drusus und Germanicus in Toga, sitzend auf kurulischen Stühlen, ΔPOYΣOΣ KAI ΓEPMANIKOΣ KAIΣAPEΣ NEOI ©EOI ФIΛAΔEΛФOI, Revers: Eichenkranz, im Inneren: KOINOY AΣIAΣ EПI APXIEPEͅZ AΛENANΔPOY KΛEΩNOΣ ΣAPΔIANOY, RPC I 2994

Sparsamkeit als Herrschaftsprinzip

Diese auffällige Zurückhaltung lässt sich auch im Bereich der Staatsfinanzen nachweisen, deren Situation nach dem letzten Jahrzehnt der augusteischen Herrschaft desolat gewesen sein muss. Während Augustus zu seinen Lebzeiten große finanzielle Spielräume besaß und sie zu nutzen wusste, war die Haushaltspolitik des Tiberius dem Prinzip der Sparsamkeit verpflichtet. Aus seiner Regierungszeit ist kein einziges größeres Bauvorhaben in der Stadt Rom bekannt. Sogar der Bau des Tempels für den vergöttlichten Augustus benötigte mehr als zwei Jahrzehnte und wurde erst nach Tiberius’ Tod vollendet.

Neue Einnahmen erschloss Tiberius dem Reich und dem kaiserlichen Privatschatz durch die Einrichtung neuer Provinzen. So wandelte er die Klientelreiche Kappadokien und Kommagene in römische Provinzen um und stellte Gebiete aus dem Herrschaftsbereich der Könige von Judäa unter direkte römische Verwaltung. Damit sicherte er deren Steuereinnahmen für die römische Staatskasse, während der Privatbesitz der Könige in den kaiserlichen Besitz überführt wurde. Direkter kaiserlicher Verwaltung wurden seit Tiberius auch die gewinnbringendsten Bergwerke und Marmorbrüche des Reiches unterstellt. All diese Maßnahmen dienten der finanziellen Vorsorge und Kontrolle und waren kein Selbstzweck. Tiberius nutzte seine finanziellen Möglichkeiten durchaus dann, wenn er es für nötig und geboten hielt. Im Jahr 17 n. Chr. richtete ein schweres Erdbeben in der Provinz Asia weitreichende Schäden an und zerstörte ganze Städte. Hier zeigte Tiberius sich großzügig und gewährte diesen Städten den Erlass der Steuern für die Dauer von fünf Jahren. Den Verlust ersetzte er der Staatskasse aus seinem Privatvermögen. Auch in Rom griff er bei einem Versorgungsengpass ein, setzte einen Höchstpreis für Getreide fest und entschädigte die Händler für ihre Verluste.

Tiberius soll seinem Nachfolger die enorme Summe von 2,3 Milliarden Sesterzen an öffentlichen Geldern hinterlassen haben. Dass es sinnvoller gewesen wäre, zumindest einen Teil dieser Summe in öffentliche Bauten oder zur Steigerung des eigenen Prestiges zu investieren – eine Kunst, die Augustus virtuos beherrscht hatte –, ist sicher eine zutreffende Vermutung.

Zurückhaltung in der religiösen Überhöhung der eigenen Person

Persönliche Zurückhaltung zeigte Tiberius immer wieder, wenn es um die religiöse Überhöhung seiner Person ging. Ein repräsentatives Beispiel für diese Haltung ist seine Reaktion auf eine Anfrage der griechischen Stadt Gytheion im Jahr 15 n. Chr. Die Stadt auf der Peloponnes schickte eine Gesandtschaft nach Rom, um die Erlaubnis zu erbitten, für Augustus, Tiberius und Livia einen Kult, also göttliche Verehrung, einrichten zu dürfen. Die Antwort des Tiberius ist inschriftlich erhalten. Darin schrieb er, dass er den Kult für den Divus Augustus zwar genehmige, ihn aber für die eigene Person ablehne. Seiner Mutter Livia überließ er es, selbst zu entscheiden. 23 n. Chr. erlaubte er dann zwar in Smyrna in der Provinz Asia die Errichtung eines Tempels für seine Person, seine Mutter Livia und den Senat. Als aber zwei Jahre später die spanische Provinz Baetica nach dem Vorbild der Asia einen Kaiserkulttempel einrichten wollte, verbat er sich dies mit folgenden Worten: „Ich bin ein sterblicher Mensch. Menschliche Pflichten habe ich zu erfüllen, und mir ist es genug, wenn ich den Platz eines Prinzeps ausfüllen kann.“ (Tac. Ann. 4, 37) Allgemein war er also ein recht konservativer Politiker in Fragen der Religion. So ist es auch durchaus glaubhaft, wenn die Quellen aus den ersten Jahren seiner Herrschaft von einigen Anordnungen gegen religiöse Randgruppen berichten, in denen er offenbar eine Gefahr erblickte. So soll es Ausweisungen von Magiern und Astrologen aus Italien sowie von Anhängern des Isiskultes und des Judentums aus Rom gegeben haben.

Die Persönlichkeit des Tiberius und die strukturellen Voraussetzungen des Prinzipats

Neben diesen wissenschaftlich nachvollziehbaren Charaktereigenschaften des Tiberius ist in der Forschung immer wieder versucht worden, nicht nur den Herrscher in seinem Handeln für das Reich und den Prinzipat zu würdigen, sondern auch seine Persönlichkeit einem abschließenden Urteil zu unterwerfen. Nicht selten wurde Tiberius dabei in eine Beziehung zum monumentalen Bild des Augustus gesetzt, was ihn für die einen zur misslungenen Kopie, für die anderen zum Opfer des Augustus machte.

Das grundsätzliche Problem bei der Beurteilung dieses Herrschers – und aller anderen des julisch-claudischen Hauses – liegt dabei in der Gewichtung der Quellen. Es lässt sich leicht beobachten, dass die Bewertung der einzelnen Kaiser in der Tendenz immer an die Bewertung der antiken Autoren geknüpft ist. Je stärker man einem Bild des Tiberius folgt, das die wohl aus gemeinsamen nachtiberianischen Überlieferungen schöpfenden Autoren Tacitus, Sueton und Cassius Dio zeichnen und das einer lange eingeübten antiken Tyrannentypologie folgt, umso mehr erblickt man in der tiberianischen Herrschaft ein persönliches und politisches Scheitern. Werden die Schilderungen der genannten Autoren, vor allem des Tacitus, eher kritisch beurteilt oder neigt man dazu, dem lange zu wenig beachteten Velleius Paterculus eine historische Glaubwürdigkeit und realistische Perspektive zuzuerkennen, dann gewinnt auch Tiberius in seiner schwierigen Aufgabe, als erster Prinzeps nach Augustus die Herrschaftsform des Prinzipats auszufüllen, an Format.

Quellenkritik

Die kritische Reflexion der antiken Quellen erscheint dabei zentral und verweist den modernen Historiker auf die Grenzen seines Zugangs. Bei allem Verständnis für die Suche nach Erklärungsmustern des tiberianischen Handelns erscheint es wenig hilfreich, Tacitus so weit zu folgen, mit der dissimulatio, dem Verbergen tatsächlicher Absichten, das Verhalten des Tiberius in weiten Teilen erklären zu wollen. Ebenso führen Versuche in Leere, seine Karriere als Feldherr als Erklärungsmuster heranzuziehen und anzunehmen, ein Mann, der im militärischen System von Befehl und Gehorsam Erfolge feierte, sei dem System des Prinzipats, das auf der Fiktion einer Monarchie im Gewand einer Republik beruhte und daher einer beständigen (Selbst-)Täuschung aller Beteiligten bedurfte, nicht gewachsen gewesen. Derartige Ansätze vernachlässigen zu stark die Narrativität und Intertextualität der Quellen, die eben keine historischen Abhandlungen im modernen wissenschaftlichen Sinn sind, sondern historiographische Literatur. Aus ihr historische Realitäten zu konstruieren und in Kombination mit psychoanalytischen Allgemeinplätzen ein Charakterbild eines antiken Menschen zu formen, scheint gewagt und kann kaum gelingen.

Statt nach dem Menschen Tiberius zu fragen, kann es sich als sinnvoll erweisen, nach historischen Prozessen, Veränderungen und Kontinuitäten zu fragen, die in den Jahren zwischen 14 und 37 n. Chr. greifbar wurden. Dabei erweist es sich, dass der Prinzipat unter Tiberius als äußerst stabiles Herrschaftssystem erscheint, das allem Anschein nach nicht einmal die Anwesenheit des Prinzeps in Rom benötigte. Wenn also in der Forschung die kommunikative Praxis des Prinzipats in den Mittelpunkt von Erklärungsversuchen gestellt wird und auf die „Paradoxien“ dieser Kommunikationssituation hingewiesen wird, so scheint die elf Jahre währende Abwesenheit des Tiberius von Rom doch ein interessantes Phänomen in den Fokus zu stellen. Anscheinend bedurfte es nur einer sehr eingeschränkten Kommunikation zwischen Prinzeps und herrschaftsrelevanten Gruppen wie Senat, Militär oder plebs, um die Prinzipatsherrschaft stabil zu halten. Die Institutionalisierung des Prinzipats war also bereits unter dem zweiten Kaiser so weit fortgeschritten, dass es in gewissen Grenzen ein sich selbst erhaltendes System war. Dies mag man zum einen auf die klaren Anweisungen des Augustus zurückführen, die Tiberius für sich als bindend ansah, man muss aber sicherlich auch die Kooperationsbereitschaft von Senat, Reichs- und Provinzialverwaltung als entscheidenden Faktor im Auge behalten.

4. Der Machtwechsel 37 n. Chr.

Tiberius hatte sich seit seinem Weggang aus Rom im Jahr 26 n. Chr. nie wieder in die Stadt begeben, einige wenige Male war er bis an die Grenze des pomerium gereist, hatte es aber niemals übertreten. Seine Einstellung zur Hauptstadt änderte sich auch nach dem Sturz des Seian nicht, ebensowenig wie seine Einstellung gegenüber der Familie des Germanicus. Agrippina die Ältere und Drusus Caesar, Ehefrau und Sohn des Germanicus, blieben inhaftiert und starben 33 n. Chr. Aus der Familie des Germanicus blieb nur der jüngste Sohn, Gaius, genannt Caligula, verschont und erhielt fortan neben dem leiblichen Enkel des Tiberius, dem erst 20 n. Chr. geborenen Tiberius Gemellus, eine Rolle in der Nachfolge.

Seine beiden Enkel zog der Kaiser nach den Ereignissen um Seian am Hof in Capri auf, wo sie unter permanenter Beobachtung und Bewachung standen. So konnte er sie zwar kontrollieren und beeinflussen, entzog ihnen aber auch jede Möglichkeit, Erfahrung im Umgang mit den staatlichen Organen wie Senat oder Heer zu sammeln.

Der Tod des Tiberius

Am 16. März 37 n. Chr. starb Tiberius in Misenum. Wie so oft wird auch sein Ableben umrankt von Gerüchten, er sei keines natürlichen Todes gestorben. Diesen Berichten entgegen steht allerdings mit dem Jahresprotokoll der Arvalbrüder eine in ihrer Glaubwürdigkeit nicht in Zweifel zu ziehende epigraphische Quelle.

Quelle

Auszug aus dem Protokoll der Priesterschaft der fratres Arvales für das Jahr 37 n. Chr. (CIL 6, 2027, Scheid, AFA (1998), Nr. 8)

Idibus lanuaris [13. Januar] in Capito[lio]/[Taurus Sta]tilius Corvinus magister frat[-rum arvalium]/[ex ius]su consulum collegas convocav[it ad vota solvenda]/[et sus]cipienda pro salute Ti. Caesaris.

A(nte) d(iem) (decimum) k(alendas) Febr(uarias) [23. Januar] in Capitolio/[Taurus Stat]ilius Corvinus magister fratrum A[rvalium]/[ex ius]su consulis et ex consensu senatus c[ollegas]/[con]vocavit et ob securitatem et salut[em Ti(beri)]/[Caesar]is Augusti boves mares duo[s] Iovi O[(ptimo) M(aximo)]/[immolav]it […]

Die von den Konsuln und dem Senat angeordneten Gelübde und Opfer für das Wohlergehen und die Sicherheit des Tiberius bereits im Januar des Jahres 37 n. Chr. deuten darauf hin, dass sich der Gesundheitszustand des bald 80-jährigen Prinzeps schon mehrere Wochen vor seinem Tod verschlechtert hatte und er für die Öffentlichkeit nicht überraschend verstarb.

Bei den nun folgenden Ereignissen wird die Rolle des Prätorianerpräfekten für den Herrscherwechsel deutlich. Diese Funktion übte im Jahr 37 n. Chr. noch immer Naevius Sutorius Macro aus, der das Amt beim Sturz des Seian 31 n. Chr. übernommen hatte. Er stellte sich nach dem Tod des Prinzeps hinter Caligula, den älteren der Tiberius-Enkel und Sohn des Germanicus. Traditionell erwies sich die Treue der Prätorianer gegenüber den Nachkommen des Germanicus bis zum Ende der julisch-claudischen Zeit als sehr stabil. Noch am 16. März proklamierten die Prätorianer Caligula zum neuen Kaiser. Der Senat beugte sich den geschaffenen Fakten und erhob bereits am 18. März Caligula offiziell zum Augustus. Der Prätorianerpräfekt musste aber nicht nur die staatsrechtliche Machtübernahme sichern, sondern auch die privatrechtliche, um seinem Kandidaten die alleinige Verfügungsgewalt über das kaiserliche Privatvermögen zu garantieren. Dieser Absicht stand der Wortlaut des kaiserlichen Testamentes entgegen, in dem Tiberius seine Enkel Caligula und Tiberius Gemellus als gleichberechtigte Erben eingesetzt hatte. Unter dem Vorwand, Tiberius sei zum Zeitpunkt der Abfassung nicht testierfähig gewesen, erklärte der Senat das Testament für ungültig und setzte Caligula als alleinigen Erben ein. Caligula erhielt ebenfalls die für die Ausübung der Herrschaft zentralen politischen Vollmachten, also die tribunicia potestas, das imperium proconsulare maius sowie das imperium consulare. Die Verleihung des Titels pater patriae, dessen Annahme Tiberius stets verweigert hatte, erfolgte im September 37 n. Chr.

Am 28. März zog Caligula nach sechsjähriger Abwesenheit feierlich in Rom ein. In einer ersten programmatischen Rede im Senat erklärte er eine vertrauensvolle Zusammenarbeit mit den Senatoren zur Maxime seiner Herrschaft und demonstrierte dies auch sogleich, indem er anhängliche Majestätsprozesse einstellen ließ, die Freilassung inhaftierter Personen anordnete und die entsprechenden Gerichtsakten vernichten ließ. Seinen verstorbenen Adoptivgroßvater ließ Caligula in einem großen Staatsbegräbnis beisetzen und hielt selbst die Leichenrede. Eine Konsekration des Tiberius fand nicht statt. Weder Caligula noch der Senat hatten ein gesteigertes Interesse daran, diesen Mann über die nötigen Pflichten hinaus zu ehren. image

Auf einen Blick

Die Herrschaftszeit des Tiberius erweist sich innen- wie außenpolitisch als Zeit des Aufbrechens von Konflikten und Krisen, die ihren Ursprung in der Herrschaftszeit des Augustus hatten. Die Dynamisierung der von Augustus getroffenen Nachfolgeregelungen, die Nachwirkungen militärischer Fehlentscheidungen oder eine repressive Politik in den Provinzen gegenüber der einheimischen Bevölkerung können dabei als Erbe des Augustus betrachtet werden, das die Handlungsspielräume des Tiberius deutlich einengte. In der Bekämpfung der Krisen in den Provinzen und an den Grenzen zeigt sich das Geschick des Tiberius. Gleichzeitig verweigerte er sich der öffentlich-repräsentativen Rolle des Prinzeps.

Insbesondere im Umgang mit dem Senat, aber auch mit anderen herrschaftsrelevanten Gruppen wie der plebs erwies sich sein von republikanischer Tradition geprägter Herrschaftsstil einerseits als untauglich, da er die Erfordernisse der unter Augustus praktizierten Kommunikation negierte, andererseits als unglaubwürdig, da gerade Tiberius auf der Anwendung der maiestas-Klausel bestand und sich damit als Willkürherrscher präsentierte. Personelle Fehlentscheidungen wie die Einsetzung des Prätorianerpräfekten Seian als eine Art Stellvertreter in Rom mit beinahe unbegrenzter Machtstellung verschärften die innerfamiliären Konflikte weiter und verdeutlichten, welche machtpolitischen Spielräume sich für die Prätorianerpräfekten öffnen konnten, wenn der Prinzeps schwach und sein Verhältnis zur Reichsaristokratie gestört war. Obwohl sich Tiberius dem Kosmos Rom ab 26 n. Chr. entzog und als Prinzeps persönlich scheiterte, gelang ihm die Konsolidierung des von Augustus geschaffenen Prinzipatssystems.

Literaturhinweise

Bellemore, J.: The Identity of Drusus: The Making of a Princeps, in: Gibson, A.G.G. (Hg.): The Julio-Claudian Succession. Reality and Perception of the „Augustan Model“, Leiden 2013, S. 79–94. Versuch, die Rolle des Drusus in der Nachfolgepolitik unter Augustus und Tiberius zu erläutern.

Burmeister, S./Rottmann, J. (Hgg.): Ich Germanicus. Feldherr, Priester, Superstar, Sonderheft der Zeitschrift Archäologie in Deutschland, Darmstadt 2015. Begleitband zur gleichnamigen Sonderausstellung im Museum Kalkriese, der neueste Forschung überblicksartig bündelt und weiterführende Literatur bietet.

Eck, W./Caballos, A./Fernàndez, F.: Das Senatus consultum de Cn. Pisone patre, München 1996. Text, Übersetzung und Kommentar des inschriftlich überlieferten Senatsbeschlusses aus dem Jahr 20 n. Chr., der die Verhandlung gegen Cn. Calpurnius Piso und das Urteil des Senats wiedergibt.

Eck, W.: Mord im Kaiserhaus? Ein politischer Prozess im Rom des Jahres 20 n. Chr., Jahrbuch des Historischen Kollegs 1995/1996 (München 1997), S. 99–132. Zusammenfassende quellenkritische Analyse des Prozesses gegen Gnaeus Calpurnius Piso.

Levick, B.: Tiberius the Politician, London 21999. Neuauflage der erstmals 1976 erschienenen politischen Biographie des Tiberius.

Hertel, D.: Die Bildnisse des Tiberius, Wiesbaden 2013. Typologische Untersuchung der Herrscherbildnisse, sehr gut in Zusammenschau mit jenen des Augustus (Boschung 1993) und des Caligula (Boschung 1989).

Vout, C.: Tiberius and the Invention of Succession, in: Gibson, A.G.G. (Hg.): The Julio-Claudian succession. Reality and Perception of the „Augustan Model“, Leiden 2013, S. 59–77. Diskussion der problematischen Situation, in der sich Tiberius als erster Nachfolger des Augustus befand.

Yavetz, Z.: Tiberius, der traurige Kaiser. Biographie, München 1999. Knappe, stark an Tacitus orientierte biographische Skizze, die auf einer publizierten Vorlesungsreihe basiert.