Überblick
Die Frage, was diese 54 Jahre von Tiberius bis Nero zu einer Epoche formt, richtet den Blick zwangsläufig auf spezifische Entwicklungen, in denen sich gerade diese Jahre zwischen 14 und 68 n. Chr. von der vorhergehenden Herrschaftszeit des Augustus, aber auch von der nachfolgenden Dynastie der Flavier abgrenzen lassen. Die julisch-claudischen Herrscher standen am Beginn der römischen Kaiserzeit und legten den Grundstein für Entwicklungen, die über mehrere Jahrhunderte relativ stabil blieben. Dazu gehörten beispielsweise die Ausbildung eines kaiserlichen Hofes, der Umgang mit den Provinzen, die Außenpolitik oder die Ausgestaltung der sakralen Rolle des Herrschers. Nach der prägenden Phase der augusteischen Herrschaft stellte die Zeit zwischen 14 und 68 n. Chr. aber auch eine Findungsphase dar, in der die Prinzipien des Augustus entpersonalisiert und damit für eine langfristige Stabilisierung nutzbar gemacht werden mussten. Wie kaum eine andere der nachfolgenden Kaiserdynastien zeichnete sich die julisch-claudische daher durch die Versuche einzelner Kaiser aus, die Rolle des Prinzeps neu zu definieren.
Trotz der von Augustus inszenierten und propagierten Wiederherstellung der Republik kann es keinen Zweifel daran geben, dass es sich beim Staatsakt von 27 v. Chr. um das Gründungsereignis der augusteischen Monarchie handelte, die als Prinzipat bezeichnet wird. Die Vorherrschaft des Kaisers strukturierte die römische Innenpolitik völlig um. Politische Macht war nicht länger abhängig von der Ausübung eines Amtes oder vom Einfluss des Einzelnen im Senat, sondern konnte zunehmend ausschließlich durch den Kaiser erreicht werden. Politische Machtausübung verlagerte sich vom Forum und dem Senat weg an den Hof des Herrschers, der sich nun seit Augustus herausbildete und unter seinen Nachfolgern weiter ausgebaut wurde. Als Institution wie als Wort war der Hof, die aula, neu und der römischen Republik wesensfremd. Sie unterschied sich in Funktion und Struktur von einer aristokratischen domus. Hier entstand mit der Kaiserzeit ein völlig neues soziales Gebilde mit eigenen personellen, rituellen und architektonischen Strukturen. Aula ist eine direkte Ableitung des griechischen Wortes aulé, des Ausdrucks für den hellenistischen und orientalischen Königshof. Unter den julisch-claudischen Kaisern entwickelte sich der Begriff rasch zu jenem Terminus, der sowohl den Ort der Kaisermacht bezeichnen konnte als auch den Typus von Herrschaft, das Personal oder den Lebensstil, der damit verbunden war.
In der historischen Entwicklung unter den einzelnen Kaisern zeigen die Veränderungen des Hofes unter Claudius die nachhaltigsten Spuren. Zunächst waren die unter Tiberius und Caligula feststellbaren Tendenzen ins Extreme eher gescheitert. Während Tiberius sich dem von Augustus in die Wege geleiteten Prozess der Etablierung eines Hofes verweigerte und damit Raum für Nebenzentren entstand, übte Caligula sich in einer bewussten Distanzierung durch übertriebene höfische Rituale. Erst Claudius gelang eine institutionelle Verfestigung des Hofes. Für das Verständnis der Funktionsweise dieses neuen Machtzentrums sind vor allem die Rollen der kaiserlichen Freigelassenen am Hof, der kaiserlichen amici aus dem Ritterstand, aber auch die Einbindung der senatorischen Elite in die Hofhaltung der Kaiser von Belang. Die Formen des Kontaktes der Kaiser zu ihren Untertanen, der Prozess der Entscheidungsfindung am Hof, die Verteilung von Ressourcen im höfischen Leben oder das System der Patronage weisen dabei das vielschichtige Netzwerk des Hofes und seine Abhängigkeiten aus. Dennoch bleibt das Innenleben des Kaiserhofes bis zu einem gewissen Grad immer eine Blackbox. Cassius Dio beschreibt die Schwierigkeiten des Historikers, damit umzugehen:
Quelle
Cassius Dio über den Umgang des Historikers mit der Abgeschlossenheit des Hofes (Cass. Dio 53, 19, 2f.)
[…] früher wurden bekanntlich sämtliche Vorkommnisse […] vor den Senat und das Volk gebracht. Und so erfuhren alle davon und viele berichteten schriftlich darüber, wodurch sich die Wahrheit über den Ablauf der Dinge […] bis zu einem gewissen Grad wenigstens […] feststellen ließ. Doch seit jener Zeit [dem Beginn des Prinzipats] begann man, die meisten Ereignisse heimlich und verborgen zu behandeln, und wenn trotzdem einige Dinge zufällig in die Öffentlichkeit drangen, so finden sie keinen Glauben, weil man sie jedenfalls auf ihren Wahrheitsgehalt nicht prüfen kann; […]. Und so schwatzt man von vielen Dingen, die sich gar nicht zutrugen, während man von anderem, was sich bestimmt ereignet, nichts weiß; jedenfalls laufen fast sämtliche Geschehnisse in einer Version um, die sich mit den Tatsachen nicht deckt. (Übersetzung O. Veh)
Diese höchst interessante Selbsterkenntnis des antiken Historikers sollte als Leitmotiv der Auseinandersetzung mit der julisch-claudischen Zeit gelten. Die Historiographie beschreibt die dem Rückzug von Entscheidungsprozessen in den höfischen Raum geschuldete Wissenslücke und wie sie damit umgeht: Sie greift auf kursierende oder erfundene Anekdoten zurück, um das zu beschreiben, was sie nicht wissen kann. Dabei vereinfacht sie oft stark oder greift auf literarische Erzählmuster zurück. So entsteht eine Kaisergeschichte, die von Palastintrigen, verrückten oder unfähigen Kaisern, macht- und geldgierigen Freigelassenen und stereotypen Frauenfiguren nur so wimmelt.
Augustus’ Umgang mit dem Senat zeichnete sich durch eine politische Entmachtung aus, der eine soziale und moralische Aufwertung entgegenstand. Unter Tiberius und vor allem Claudius wurde der Senat daneben in seinen juristischen und gesetzgeberischen Kompetenzen gestärkt. Mit Caligula und Nero waren es interessanterweise gerade die jüngeren, im römischen Herrschaftssystem unerfahrenen Kaiser, die sich damit schwertaten, den Senat als ihre Macht – wenn auch nur formal – begrenzende Institution zu akzeptieren. Ihre offensichtlichen Versuche, sich dieses Einflusses teilweise zu entledigen, schlugen indes fehl. Beide Herrscher wurden allerdings bezeichnenderweise gerade nicht von einer vordergründig dem Senat entspringenden Verschwörergruppe entmachtet, sondern von den Prätorianern bzw. den Militärkommandeuren in den Provinzen.
Der Senat als Institution bezog sein Selbstbild als Kollektiv nach wie vor aus seiner republikanischen Tradition. Mit der Öffnung hin zu neuen Mitgliedern aus den Provinzen änderte sich an diesem Selbstbild kaum etwas. Der einzelne Senator jedoch fühlte sich sicherlich mehr dem Kaiser verpflichtet als dem Stand, da der Prinzeps allein Quelle von Macht, Reichtum und lukrativen Posten war. Denn bei aller Einbuße an kollektiver Macht bildeten die senatorischen Vertreter im Militär, in den Provinzen und in der Administration des Reiches und der Hauptstadt doch die entscheidende Gruppe, ohne deren Erfahrung und Kompetenz eine Herrschaft über das Reich kaum möglich war. Abgesehen davon waren es in der Regel Senatoren, die dem Prinzeps als Berater zur Seite standen, ohne dass sie dafür einen eigenen Posten bekleidet hätten.
Daran änderte auch die quantitative Zunahme ritterlicher Dienststellungen im Laufe der julisch-claudischen Zeit nichts. Diese Entwicklung, die bereits unter Augustus ihren Anfang genommen hatte, spiegelt in keiner Weise eine antisenatorische Politik der Kaiser wider, sondern hat ihren Ursprung vielmehr in administrativen Notwendigkeiten. Zu beobachten ist zudem seit Nero eine zunehmende Besetzung von Funktionsstellen mit Rittern gerade dort, wo kaiserliche Freigelassene agiert hatten. Insofern ist diese Entwicklung weniger eine Aufwertung des ritterlichen Standes gegen den Senat, sondern eher eine Aristokratisierung sämtlicher öffentlicher und kaiserlicher Funktionen.
Neben dem höfischen Leben und seinen spezifischen Ausprägungen, die man bei der Beurteilung des Prinzipats berücksichtigen muss, zeigt sich der monarchische Charakter der von Augustus geschaffenen Herrschaftsform vor allem in der Familien- und Nachfolgepolitik deutlich. Die immer neue Präsentation von Nachfolgern aus der domus Augusta ließ keinen Zweifel daran, dass schon Augustus die Herrschaft als Eigentum seiner Familie betrachtete. Tacitus lässt den späteren Kaiser Galba sagen: „Unter Tiberius, Gaius und Claudius waren wir sozusagen das Erbstück einer einzigen Familie“ (Tac. Hist. 1, 16), und stellt damit die Zeit der Julier und Claudier in Kontrast zum Prinzip des Adoptivkaisertums und damit der Nachfolge des vermeintlich besten Kandidaten.
Das domus Augusta-Prinzip und die matrimonialen Linien
Die domus Augusta, wie unter anderem die Tabula Siarensis die zeitgenössische Bezeichnung für die kaiserliche Familie wiedergibt, war mehr als eine gens oder familia. Sie stand hierarchisch über den anderen aristokratischen Familien Roms und war – wie schon die Terminologie suggeriert – sowohl mit dem Gründer des Prinzipats als auch mit dem Herrschaftssystem verknüpft. Damit wurde die domus Augusta zwangsläufig zum Bestandteil des Prinzipats, wie die Ausdehnung der maiestas-Klausel auf ihre Angehörigen verdeutlicht. Und sie schloss auch die matrimonialen Linien ein, was den Kreis der potentiellen Nachfolgekandidaten erheblich erweiterte, in letzter Konsequenz aber vor allem die Position der weiblichen Familienmitglieder stark aufwertete. Denn dieses domus Augusta-Prinzip, wie es Augustus eingeführt und seine Nachfolger unhinterfragt übernommen hatten, führte dazu, dass die Frauen in der julisch-claudischen Dynastie ebenso wie die Männer als Träger des familiären Prestiges galten.
Da Augustus selbst keinen Sohn hatte, gelangten sämtliche seiner präsumtiven Nachfolger über ihre weiblichen Verwandten in die Position von Adoptivsöhnen des Augustus. Diese Linie setzte sich unter den Kaisern der julisch-claudischen Dynastie fort. Caligulas Herrschaftsanspruch leitete sich neben seiner Stellung als Sohn des beliebten Germanicus, der selbst ein Sohn der Augustus-Nichte Antonia Minor war, über seine Mutter Agrippina die Ältere, eine Enkelin des Augustus, ab. Nero verdankte seine Adoption dem Argument, er stamme über Agrippina die Jüngere in direkter Linie von Augustus ab. Deren Eheschließung mit Claudius war mit demselben Argument forciert worden. Lediglich Claudius fiel aus dieser Linie heraus – ein Makel, den er wohl selbst empfand und zu beheben suchte, indem er zum einen mit Messalina und Agrippina zwei Frauen mit direkter verwandtschaftlicher Verbindung zu Augustus heiratete und zum anderen seinen Töchtern die programmatischen Namen Antonia und Octavia gab.
Die Akzeptanz des domus Augusta-Prinzips war auch in der Bevölkerung und unter den herrschaftsrelevanten Gruppen wie den Prätorianern verbreitet, wie die Einsetzung des Claudius oder die in den Quellen überlieferten Argumente für die Ehe mit Agrippina und die Adoption Neros zeigen. In diesem Punkt wirken die Versuche, eine Kompromisspolitik mit dem Senat zu betreiben, seit Augustus und bei allen seinen Nachfolgern unglaubwürdig. Entgegen der Behauptung, die Macht im Staate werde vom Senat übertragen, lagen die eigentlichen Grundlagen für die Herrschaft des jeweiligen Nachfolgers in der Abstammung aus der julischen oder wenigstens claudischen Familie, in der Zustimmung der wichtigsten Gruppen (Militär, Prätorianer) und in der Sicherung des Vermögens der Herrscherfamilie. Verfügte ein potentieller Kandidat für die Nachfolge über dieses reale wie symbolische Kapital, war die Übertragung der tatsächlichen Machtbefugnisse durch den Senat unausweichlich, wie das Beispiel des Claudius zeigt.
Ganz im Gegensatz zur gerade beschriebenen zentralen Position der Frauen innerhalb der domus Augusta stand ihr vom Kaiserhaus gezeichnetes Bild in der Öffentlichkeit, das jene den gesellschaftlichen Konventionen und Normen verpflichteten weiblichen Tugenden pries. Gerade Augustus war akribisch darum bemüht, die Frauen seines Hauses als tugendhafte Matronen darzustellen, bis hin zu der von Sueton verbreiteten Legende, sie würden die Kleider des Kaisers in Handarbeit selbst fertigen. Die politischen Ambitionen seiner Tochter behandelte er als sittliche Vergehen und bestrafte sie als pater familias. Gleichzeitig schuf er aber mit der testamentarischen Adoption seiner Witwe Livia und der Verleihung des Augusta-Titels an sie ein völlig neues Konzept der Frau an der Seite des Prinzeps.
Politisch aufgeladene Rollen
Die monarchische Realität und die damit verbundene dynastische Ausrichtung der Nachfolge führte zwangsläufig und langfristig zu einer politisch aufgeladenen Position der Frauen des Kaiserhauses. Dabei konnte sich diese Rolle nicht in den üblichen Bahnen politischer Macht, also Ämtern und Kompetenzen oder militärischer Führung, bewegen. All dies war für Frauen aufgrund ihres Geschlechts nicht vorgesehen. Als Machtoptionen standen ihnen die Ausübung ihres familiär-persönlichen Einflusses aufgrund ihres engen Verhältnisses zu ihren Ehemännern, Söhnen, Vätern oder Brüdern zur Verfügung, daneben aber auch der Aufbau eines reichsweiten Netzwerkes an patronalen Beziehungen, die in ihrer spezifisch weiblichen Form in der Forschung als Matronage bezeichnet werden, und die Einflussnahme über ihren Reichtum, der sich aus Landbesitz, dem Eigentum an landwirtschaftlichen und handwerklichen Großbetrieben sowie Erbschaften speiste.
Religiös aufgeladene Rollen
Auf einem Feld öffentlicher Funktion allerdings agierten die Frauen des frühen Prinzipats ihren männlichen Familienangehörigen erstaunlich gleichgestellt, nämlich dem der Priesterämter im Kult der verstorbenen und divinisierten Kaiser. Livia übte neben Germanicus das Amt der ersten Priesterin des vergöttlichten Augustus in Rom aus, Claudius bestellte Antonia Minor 41 n. Chr. ebenfalls in dieses Amt. Agrippina die Jüngere wurde zur Priesterin des Divus Claudius. Die Übertragung eines derart hohen Amtes im Staatskult, das auch mit der Wahrnehmung öffentlicher Rituale wie Opfer und Gebete einhergegangen sein dürfte, ordnete sich dabei ein in eine bereits seit der Zeit des Triumvirats zu beobachtende religiöse Aufwertung der Frauen innerhalb der domus Augusta. Augustus hatte im Jahr 35 v. Chr. seiner Ehefrau und seiner Schwester die Unverletzlichkeit der Volkstribunen (sacrosanctitas) verliehen sowie das Recht, juristisch selbstständig handeln zu dürfen – ein Recht, über das bis dato nur die Priesterinnen der Göttin Vesta verfügten. Die Frauen der domus Augusta erlangten damit einen privilegierten Status, wie ihn zuvor nur die höchsten weiblichen Priesterinnen besessen hatten. Als sakral überhöhte Figuren wurden sie seit Caligula dann auch in das Götterprogramm der domus Augusta aufgenommen und zu Divae konsekriert. Drusilla, die 38 n. Chr. verstorbene Schwester des Prinzeps Caligula, war die erste Frau der Dynastie, der diese Ehre zuteil wurde. 42 n. Chr. folgte Livia, die als Diva Augusta zur Göttin mit Staatskult erhoben und im Tempel des Divus Augustus gemeinsam mit diesem verehrt wurde. Nero ließ dann seine im Säuglingsalter verstorbene Tochter zur Diva Claudia erheben, und auch ihre Mutter Poppaea erhielt als Diva Sabina einen Staatskult und einen Tempel in Rom.
Die Frauen der Dynastie erreichten so zu Lebzeiten und nach ihrem Tod in der öffentlichen Darstellung einzigartige Rollen, die sich in zahlreichen Ehrungen in Form von Statuen, Inschriften, Tempeln oder in der Münzprägung sehr gut rekonstruieren lassen. Dabei wird deutlich, dass ihre Vorbildrolle gerade für die Frauen der provinzialen und lokalen Elite sehr wirksam wurde. Vor allem in den Provinzen des Ostens stand sowohl die Rolle der Herrscherfrauen als auch ihre religiöse Verehrung bereits zu Lebzeiten in hellenistischer Tradition.
Beurteilt man die Bedeutung der Frauen der domus Augusta im Kontext der gesamten Kaisergeschichte, zeigt sich ihre Rolle als verbindliches Vorbild – und hier ist ausdrücklich ihr öffentlich propagiertes Bild und nicht ihre pejorative Darstellung in den schriftlichen Quellen gemeint – zumindest bis in die Zeit der Severer (193–235 n. Chr.). In der Lobrede des jüngeren Plinius auf Kaiser Trajan am Beginn des 2. Jahrhunderts n. Chr. thematisiert der römische Autor auch die Erwartungshaltung der Öffentlichkeit an das Auftreten der Kaiserfrau und dessen Rückwirkung auf den Prinzeps.
Plinius über die Rolle der Kaiserfrau (Plin. pan. 83, 4–6)
Viele sonst angesehene Männer gerieten in schiefes Licht durch eine Ehefrau, die sie unüberlegt geheiratet hatten oder an der sie mit zu viel Nachsicht festhielten; so erstickte die Schande ihres Hauses ihren draußen erworbenen Ruhm, und dass sie nicht zu den großen Bürgern gezählt wurden, geschah darum, weil sie als Ehemänner weniger groß waren. Dir aber bringt Deine Gattin Ruhm und Ehre. Denn wer ist sittenreiner als sie, wer verkörpert mehr die altüberkommenen Ideale? […] Nichts verlangt sie von Deiner hohen Stellung für sich, außer dass sie Freude darüber fühle! (Übersetzung W. Kühn)
Die Rolle der Provinzen und vor allem die Integration der provinzialen Eliten erfuhren in der Kaiserzeit völlig neue Impulse. Die julisch-claudische Dynastie leitete mit ihrer Politik Entwicklungen ein, die es langfristig ermöglichten, dass Familien aus den Randzonen des Reiches, wie Nordafrika oder Syrien, zur Herrschaft gelangen konnten. Dies geschah nicht ohne Rückschläge, wie die Aufstände in Gallien und Nordafrika unter Tiberius oder in Britannien und Judäa unter Nero zeigen. Auf lange Sicht allerdings sicherte die Übertragung des Modells der Integration Italiens, das die römische Republik geprägt hatte, auf das gesamte Reich vom Atlantik bis an den Euphrat und von der Nordsee bis zur Sahel-Zone die Existenz des Imperium Romanum über Jahrhunderte. Die Integration vollzog sich dabei einerseits auf einer rechtlichen Ebene – mit der Verleihung des Bürgerrechts an die Eliten, später an ganze Gemeinden, oder der von Claudius vorgenommenen Vergabe des ius honorum (Zugang zum Senat und Recht, sich um senatorische Ämter bewerben zu können) an die gallischen Notabeln –, andererseits auf einer kulturellen Ebene.
Integration provinzialer Eliten
Zum Ausgangspunkt der Integration wurden die provinzialen Eliten, die sich dem julisch-claudischen Kaiserhaus verpflichtet fühlten. Führende Vertreter der Provinzen verdankten ihren Aufstieg in den Reichsadel – in erster Linie in den Ritterstand – dem Wohlwollen und der Förderung des Prinzeps. Ebenso verbanden sich innerhalb der Provinzen Aufstieg und Karrieren mit der persönlichen Freundschaft (amicitia) zum Kaiser. Dies offenbart ein Blick auf die führenden Vertreter der Provinziallandtage, die Provinzialpriester, am Beginn des Prinzipats. Der erste Provinzialpriester von Asia, C. Julius Epikrates, war ein persönlicher Freund des Augustus und wurde von ihm mit dem Bürgerrecht ausgezeichnet. Der erste Provinzialpriester des syrischen Koinon, ein Mann namens Dexandros, stammte nicht nur aus einer lokalen Dynastie, sondern war auch ein enger Vertrauter des M. Agrippa. Als ersten Provinzialpriester des concilium trium Galliarum (gallischer Provinziallandtag) überliefern die Quellen C. Julius Vercondaridubnus; sein Name steht ebenfalls für die enge Beziehung zur julischen Familie. Vor allem Claudius setzte diesen von Augustus eingeschlagenen Kurs konsequent fort, indem er die Mitgliedschaft im Senat auch auf gebürtige Gallier ausdehnte.
Integration durch Provinzialisierung
Die von Augustus eingeführte Teilung der Provinzen in jene, die unter senatorischer Aufsicht standen, und jene, die vom Kaiser kontrolliert wurden, behielt man in julisch-claudischer Zeit bei. Das Konzept wurde relativ flexibel gehandhabt. Insgesamt zeigt sich unter den julisch-claudischen Herrschern der Trend zur direkten Kontrolle, also Provinzialisierung, anstelle der indirekten Einflussnahme durch Klientelherrscher. Die Dynamik dieser integrativen Politik, wie sie Augustus betrieben hatte, stagnierte unter Tiberius etwas, der lediglich die Klientelreiche Kappadokien und Kommagene in Provinzen umwandelte. Caligulas kurze Regierungszeit schlug sich in der Provinzialisierungspolitik kaum nieder, er scheint aber ganz in der Tradition seines Urgroßvaters M. Antonius eine gewisse Präferenz dafür gehabt zu haben, ihm persönlich bekannte und verpflichtete Klientelkönige großzügig in ihre Herrschaften einzusetzen. Vor allem Claudius konnte den von Augustus angestoßenen Prozess effektiv vorantreiben. Britannien, Noricum, Thrakien und Lykien wurden als Provinzen eingerichtet, ebenso fiel Judäa zeitweise unter die Kontrolle des syrischen Statthalters. Neros Provinzpolitik wird im Osten überlagert durch die Armenienkrise und den jüdischen Aufstand. Eine Bevorzugung der östlichen Reichshälfte lässt sich aber schon an der Steuerbefreiung für die Provinz Achaia sowie die epigraphisch überlieferten Zollgesetze der Provinzen Asia und Lykia ablesen. Die westlichen Provinzen, wo in Britannien und schließlich auch in Gallien unter seiner Herrschaft Aufstände und Rebellionen ausbrachen, blieben diesem Kaiser fremd.
Die Außenpolitik der Kaiser von Tiberius bis Nero kann in ihrer Gesamtheit als Konsolidierungsprozess beschrieben werden. Abgesehen von der Eroberung Britanniens unter Claudius gingen vom Imperium Romanum zwischen 14 und 68 n. Chr. keine expansiven Militärkampagnen aus. Vielmehr lässt sich die Sicherung des Erreichten auch in der Politik der Stationierungen der Legionen ablesen: Truppenkonzentrationen lassen sich an den strategisch wichtigen Punkten in Syrien, in den beiden germanischen Provinzen und an der Donau festmachen. Im Falle militärischer Erhebungen in einzelnen Provinzen – wie beim Aufstand des Tacfarinas in Nordafrika in der Regierungszeit des Tiberius – oder von Konflikten in Grenzregionen – wie jenem um Armenien unter Nero – verlegte man einzelne Legionen und Auxiliartruppen in die umkämpften Gebiete und verstärkte so die dort stationierten Einheiten. Man schuf also ein System der Grenzverteidigung, das im Bedarfsfall flexibel reagieren konnte. Allerdings offenbarten sich bereits in der relativ friedlichen Epoche zwischen Tiberius und Nero Defizite. Denn dieses System funktionierte nur dann optimal, wenn es auf einen einzelnen größeren Konflikt reagieren musste. Traten dagegen mehrere kriegerische Ereignisse auf, geriet es schnell an seine Kapazitätsgrenzen.
Eine Veränderung im Vergleich zur Zeit der römischen Republik und auch zu den Prinzipien des Augustus lässt sich bei der Rekrutierungsbasis der Legionäre feststellen: Bei der Rekrutierung regulärer Einheiten griffen die Kaiser der julisch-claudischen Zeit zunehmend auf Nichtbürger außeritalischer Herkunft zurück, denen bei der Einschreibung das römische Bürgerrecht verliehen wurde. Der Umgang mit den nichtrömischen Hilfstruppen erhielt unter Claudius wegweisende Impulse. Nach einer Dienstzeit von 25 Jahren erhielten Auxiliarsoldaten (ebenso wie Flottensoldaten und Prätorianer) nun verbindlich das römische Bürgerrecht, ihre während der Dienstzeit geschlossenen Ehen wurden legalisiert und damit ihre Kinder als römische Bürger anerkannt. Beurkundet wurden diese Privilegien in den seit Claudius ausgestellten Militärdiplomata, bronzenen Täfelchen, die der Soldat am Ende seiner Dienstzeit überreicht bekam und von denen bis heute ca. 1000 Exemplare bekannt sind. Claudius war es möglicherweise auch, der eine reguläre Besoldung der Auxiliareinheiten einführte, die Kommandoposten einem cursus unterwarf und sie für ritterliche Offiziere reservierte.
Die Konzentration der neun Prätorianerkohorten sowie der drei in Rom stationierten cohortes urbanae in den unter Tiberius errichteten castra praetoria am nördlichen Stadtrand bedeutete eine deutliche Fokussierung der kaiserlichen Macht auf die städtischen Einheiten, die noch unter Augustus eher dem Blick der Öffentlichkeit entzogen waren.
Die religiöse Legitimation von Herrschaft bildete im Prinzipat von Beginn an einen zentralen Eckpfeiler der Macht. Die julisch-claudischen Kaiser folgten in der sakralen Überhöhung der Person des Prinzeps grundsätzlich dem von Augustus vorgegebenen Modell, auch wenn einzelne Vertreter der Dynastie starke Ausschläge in die eine oder andere Richtung produzierten. Augustus hatte die göttliche Verehrung seiner Person in den Provinzen generell erlaubt, förderte diese Verehrung auf lokaler und provinzialer Ebene und verband sie mit der Integration einheimischer Eliten. In Rom vollzog sich die Sakralisierung seiner Person über die Verehrung von augusteischen Abstraktionen wie der pax Augusta, des genius Augusti oder der Lares Augusti. Die sakrale Sonderstellung der julischen Familie wurde in repräsentativer Architektur, in der Literatur oder in der Kunst, in Inschriften und auf Münzen öffentlich dargestellt, der Prinzeps selbst als Divi filius in die Nähe göttlicher Verehrung gerückt. Gleichzeitig häufte Augustus religiöse Autorität durch die Mitgliedschaft in allen amplissima collegia an, vor allem aber durch die Übernahme des Oberpontifikats seit 12 v. Chr. Seine offizielle Konsekration allerdings wurde erst nach seinem Tod in Rom durch einen Senatsbeschluss vollzogen, was die Einrichtung eines Kultes mit Tempel, Priestern und Opfern nach sich zog.
Stichwort
amplissima collegia
In der Kaiserzeit hatte der Herrscher neben dem Amt des pontifex maximus in der Regel auch die Mitgliedschaft in den vier höchsten Priesterkollegien (amplissima collegia) inne. Dazu zählten die pontifices, die augures, die quindecimviri sacris faciundis und die septemviri epulonum. Die pontifices übten eine generelle Aufsicht über das religiöse Leben Roms aus. Die augures waren zuständig für die Deutung des Götterwillens. Den quindecimviri oblag als wichtigste Aufgabe die Interpretation der sibyllinischen Bücher, einer Orakelsammlung in griechischer Sprache. Die septemviri erfüllten kultische Aufgaben bei den Spielen, so beispielsweise die Ausrichtung der Opfermahlzeit für Jupiter, Juno und Minerva.
Diese Formen der religiösen Verehrung des Herrschers erlangten eine gewisse Eigendynamik, auf die die Herrscher nur punktuell Einfluss nehmen konnten. Tiberius war für seine eher reservierte Haltung in diesen Dingen bekannt. Als die griechische Stadt Gytheion um die Erlaubnis bat, für Augustus, Tiberius und Livia einen Kult einrichten zu dürfen, erlaubte Tiberius zwar die Verehrung seines Adoptivvaters und überließ Livia selbst die Entscheidung über die Verehrung ihrer Person, für sich selbst lehnte er einen Kult allerdings ab. Im Jahr 23 n. Chr. erlaubte er dann zwar in der Provinz Asia die Errichtung eines Tempels in Smyrna für sich selbst, seine Mutter Livia und den Senat. Als aber zwei Jahre später die Provinz Baetica in Spanien nach dem Vorbild von Asia einen Kaiserkulttempel einrichten wollte, verbat er sich dies mit den Worten: „Ich bin ein sterblicher Mensch. Menschliche Pflichten habe ich zu erfüllen, und mir ist es genug, wenn ich den Platz eines Prinzeps ausfüllen kann.“ (Tac. Ann. 4, 38, 1) Diese Art der Selbststilisierung und individuellen Zurückhaltung verhinderte allerdings nicht, dass er in seiner Rolle als Prinzeps dieselbe Verehrung im Reich erfuhr wie Augustus.
Konzeptionell wurde die Herrschaft aller Principes vor allem außerhalb Roms viel stärker sakral als rechtlich aufgefasst. Opfer und Gelübde für die Kaiser wurden nicht selten dazu benutzt, eine Verbindung zwischen der Sicherheit des gesamten Reiches und der Lebensdauer des jeweiligen Herrschers herzustellen. Insofern war der Wunsch des Caligula, eine sehr viel stärker im Sakralen verankerte Position als Prinzeps auch in Rom zu installieren und sich hierbei an hellenistischen Traditionen zu orientieren, eine Neuerung, die weniger die grundlegende Konzeption des Prinzipats als vielmehr die unmittelbare Formensprache betraf. Im Osten des Reiches erfuhren die Kaiser seit Augustus göttliche Verehrung. Dies zeigen Inschriften wie jene aus Ephesos, welche die offiziellen Beschlüsse der Provinz aus dem Jahr 9 v. Chr. zur Verlegung des Neujahrstages auf den Geburtstag des Augustus wiedergibt.
Quelle
Kalenderdekret der Provinz Asia, 9 v. Chr. (Dreyer, B./Engelmann, H.: Augustus und Germanicus im ionischen Metropolis, ZPE 158 (2006), S. 173–182 = AE 2006, 1449–50)
Da die Vorsehung […] den Augustus für uns und unsere Nachkommen wie einen Gott an ihrer Stelle hervorgebracht hat, und uns den Mann geschenkt hat, der dem Krieg ein Ende setzen und den Frieden in schöner Ordnung gestalten sollte […] [Augustus hat] der ganzen Welt ein anderes Antlitz gegeben […], [der Welt], die am liebsten ihren Untergang gewünscht hätte, wenn nicht Caesar [= Augustus], das gemeinsame Glück aller, geboren wäre. (Übersetzung B. Dreyer/H. Engelmann)
Die Übertragung derartiger Ideen auf Rom scheint aus der Sicht einer hellenistisch geprägten Herrschaftskonzeption weniger abwegig, als es die Quellen suggerieren, wenn sie beispielsweise berichten, Caligula habe eine jüdische Gesandtschaft, die seine Hilfe gegen antisemitische Ausschreitungen in Alexandria erbat, mit den Worten zurückgewiesen, sie seien „die Gottverhassten, die ihn nicht für einen Gott hielten“. Caligulas Projekt eines – nach Augustus und Tiberius – dritten provinzialen Heiligtums für den Herrscherkult in der Provinz Asia liegt jedenfalls auf der Linie seiner Vorgänger. So sollte mit dem didymeischen Apolltempel bei Milet der neue Neokorietempel des provinzialen Herrscherkultes entstehen, in dem Caligula in Tempelgemeinschaft mit dem didymeischen Apoll verehrt werden wollte. Münzen und Inschriften geben Auskunft darüber, dass das Projekt, obwohl bereits fortgeschritten, mit der Ermordung des Prinzeps 41 n. Chr. ein Ende fand. Caligulas Versuche, den monarchischen Charakter des Prinzipats herauszustellen und sich dabei von der vorgeblich restaurierten Republik zu lösen, bildeten wohl den Hintergrund der von den Quellen oft entstellt berichteten Versuche, sich selbst religiös zu legitimieren und diese Politik auch auf die Familie zu übertragen. Die erste Divinisierung einer Frau aus der Kaiserfamilie fiel in seine Herrschaftszeit und wurde zum Vorbild für die Verehrung nachfolgender Kaiserfrauen.
Claudius zog sich – wohl auch in Abgrenzung von seinem Vorgänger – eher auf die Politik des Augustus zurück und agierte zurückhaltend, wenn es um die eigene sakrale Überhöhung ging. In den Provinzen förderte er allerdings ganz in der Tradition des ersten Prinzeps die kultische Verehrung seiner Person und des Kaiserhauses im Sinne einer politischen Herrschaftsmaßnahme. Dort, wo er sie bewusst unterband – wie im Falle Ägyptens – können politische Gründe als Erklärung herangezogen werden. Seine Divinisierung 54 n. Chr. wurde von Nero bewusst in Anlehnung an die Apotheose des Augustus eingesetzt, um Legitimität für sich zu kreieren. Die sakrale Aufwertung der eigenen Person in Rom scheint sich parallel zur Konzeption des Künstler-Kaisers vollzogen zu haben. Auf römischen Münzen stilisierte Nero sich in Anlehnung an den Kithara spielenden Apoll, im Osten identifizierte man ihn mit dem Sonnengott Helios oder titulierte ihn aus Dankbarkeit für die im Freiheitsdekret von 67 n. Chr. erlassenen Sonderrechte als „befreienden Zeus, Nero“. Die religiöse Einbindung der Familie setzte er mit der Divinisierung seiner als Kleinkind verstorbenen Tochter sowie seiner Ehefrau Poppaea fort.
Generell erweist sich die sakrale Überhöhung des Prinzeps im Herrscherkult als weit mehr als eine „Loyalitätsreligion“, die die Forschung lange postuliert hat. Die Tatsache, dass nicht nur Städte, Provinzen und Institutionen des öffentlichen Lebens den Herrscher verehrten, sondern auch Privatleute den Kult der Kaiser pflegten, Gebete an die Herrscher richteten und den lebenden und toten Kaisern für erbrachte Wohltaten dankten, spricht für eine bislang wenig beachtete individuelle Glaubensebene dieser Kulte.
Quelle
Weihinschrift für Augustus und Livia aus der Provinz Aquitania (CIL 13, 1366)
Caesari Augusto/Atespatus Crixi fil(ius) v(otum) s(olvit) l(ibens) m(erito)//Liviae Augustae/Atespatus Crixi fil(ius) v(otum) s(olvit) l(ibens) m(erito) Dem Caesar Augustus hat Atespatus, des Crixus Sohn, sein Gelübde für erwiesene Wohltaten gern erfüllt. Der Livia Augusta hat Atespatus, des Crixus Sohn, sein Gelübde für erwiesene Wohltaten gern erfüllt.
Die Kaiser der julisch-claudischen Dynastie von Tiberius bis Nero standen und stehen im Schatten des Begründers der römischen Monarchie Augustus. Er ist die dominante Figur in der antiken wie in der modernen Wahrnehmung seiner Nachfolger. Die Einrichtung des Prinzipats zwischen 27 v. Chr. und 14 n. Chr. überlagert in der Rezeption die Sicherung seiner Kontinuität durch die ersten Generationen von Nachfolgern. Der Maßstab, an dem die nachfolgenden Kaiser gemessen werden, ist weniger ihr objektiver Erfolg, als vielmehr ihr scheinbares Versagen im Vergleich zu Augustus. Dabei wird oft mit zweierlei Maß gemessen. Augustus genießt aufgrund seiner über 40 Jahre andauernden Alleinherrschaft den Ruf, erfolgreich geherrscht zu haben. Unübertroffen geschickt verstand er es bereits zu Lebzeiten, dieses Bild seiner Person und seiner Herrschaft überall im Reich verbreiten zu lassen. Seine Nachfolger bauten an diesem Mythos fort, um sich selbst zu legitimieren. Auch für die antiken Autoren wurden Augustus und sein Zeitalter zum Fixpunkt – nicht immer positiv, aber in jedem Fall positiv im Vergleich zu den Nachfolgern.
Gerade diese Überhöhung und Größe des Augustusbildes in der Wahrnehmung der antiken Zeitgenossen entwickelten sich aber zur Bürde für die Nachfolger. Je besser die Kopie, je näher am Original, umso positiver in der Wahrnehmung. Allerdings lagen die vermeintlichen Schwächen der Nachfolger nicht selten in den Problemen begründet, die Augustus hinterlassen hatte: So war beispielsweise das Konzept der auctoritas aufs engste mit seiner Person verbunden und stellte für jeden der Nachfolger eine legitimatorische Herausforderung dar. Durch die Adoption mehrerer Nachfolgekandidaten entstand ferner ein innerfamiliäres Konfliktfeld, das durch die Übertragung familiären Prestiges auf die Frauen der domus Augusta noch zusätzlich erweitert wurde. Das alles überlagernde Dilemma der Nachfolger bestand allerdings darin, die Herrschaft auf der von Augustus geschaffenen Basis ausschließlich weiter innerhalb jener Fiktion von republikanischer Tradition ausüben zu können, die das monarchische Element negierte. Die Fähigkeit, mit diesem Widerspruch umgehen zu können oder umgehen zu wollen, wurde zum Prüfstein für alle Nachfolger.
Der Vorteil einer gemeinsamen Betrachtung aller Nachfolger des Augustus aus dem julisch-claudischen Haus liegt auf der Hand: In der Zusammenschau wird umso deutlicher, wie die Quellen die immer gleichen Stereotype tyrannischer Herrscher variieren. Im direkten Vergleich erscheinen die teilweise parallel angelegten Lebensläufe (Nero/Caligula) umso stärker in ihrem Konstruktcharakter. In der Betrachtung der gesamten Epoche zwischen 14 und 68 n. Chr. wird ebenfalls deutlich, dass wir es kaum mit Individuen in der Umgebung des Kaisers zu tun haben, sondern mit immer wiederkehrenden topischen Problemfiguren an einem ebenfalls fiktionalen Hof, nämlich Freigelassenen und Frauen. Auch die vermeintlichen und tatsächlichen Opfer der Kaiser treten stets in ähnlichen Rollen auf und tragen kaum individuelle Züge. Dieser Blick auf das Ganze ermöglicht es, die Quellen in ihrer manipulativen Funktionsweise besser zu verstehen und hinterfragen zu können. Am Ende bleibt als vielleicht wichtigste Erkenntnis, dass das gesamte Bild, welches uns so facettenreich gezeichnet wird, in Frage zu stellen ist. An wenigen Stellen können wir den literarischen Quellen archäologische oder inschriftliche Quellen als Kontrast entgegensetzen – leider zu wenige, um das Bild realistischer zu zeichnen. So muss am Ende eher die Frage nach dem Hintergrund und der Intention der Quellen stehen, als die Frage danach, „wie es wirklich war“.
Der Epochencharakter des frühen Prinzipats zwischen Tiberius und Nero (14–68 n. Chr.) zeichnet sich in drei Entwicklungslinien ab: Erstens gehörten die Kaiser Tiberius, Caligula, Claudius und Nero wie Augustus zum Familienverbund der Julier und Claudier und leiteten ihre Herrschaft zweitens von Augustus als Begründer des Prinzipats rechtlich und religiös ab. Zum Dritten prägen charakteristische politische, soziale und kulturelle Entwicklungen diese Zeit, die insgesamt als Stabilisierung und Konsolidierung des Prinzipats aufgefasst werden kann. Denn mit dem Tod Neros endet zwar die julisch-claudische Dynastie, der Prinzipat als Herrschaftsform wurde von den nachfolgenden flavischen Kaisern allerdings nahtlos fortgesetzt und in deutlicher Kontinuität zur Vorgängerdynastie, vor allem zu Augustus und Claudius, gestaltet. Insofern lässt sich konstatieren, dass trotz des in den Quellen stark betonten individuellen Scheiterns der Herrscher von Tiberius bis Nero das System der Prinzipatsherrschaft zu keiner Zeit zur Disposition stand.
Corbier, M.: The Women of the Domus Augusta, in: Okon, D. (Hg.): Elites in the Ancient Worlds, Szcecin 2015, S. 91–106. Studie zur Konstruktion der domus Augusta unter Augustus und der spezifischen Rolle der Frauen in diesem langlebigen Konzept.
Gibson, A.G.G. (Hg.): The Julio-Claudian Succession. Reality and Perception of the „Augustan Model“, Leiden u.a. 2013. Sammelband zur Bedeutung und Ausformung der Nachfolgepolitik unter den julisch-claudischen Herrschern.
Gradel, I.: Emperor Worship and Roman Religion, Oxford 2002. Anregende, auf breiter Quellenbasis entstandene Studie zum Herrscherkult mit Fokus auf der römischen Tradition.
Lepelley, C.: Rom und das Reich in der Hohen Kaiserzeit 44 v. Chr.–260 n. Chr., Bd. 2: Die Regionen des Reiches, München, Leipzig 2001. Breit angelegte, detailreiche Studie zur Geschichte der römischen Provinzen in der Kaiserzeit.
Price, S.R.F: Rituals and power. The Roman imperial cult in Asia Minor, Cambridge 1984. Noch immer sehr gewinnbringend zu lesende Untersuchung zum Kult der Kaiser im östlichen Reichsteil.
Scheid, J./Jacques, F.: Rom und das Reich in der Hohen Kaiserzeit 44 v. Chr.–260 n. Chr., Bd. 1: Die Struktur des Reiches, Stuttgart, Leipzig 1998. Sehr empfehlenswerte Strukturgeschichte der römischen Kaiserzeit.
Winterling, A.: Aula Caesaris. Studien zur Institutionalisierung des römischen Kaiserhofes in der Zeit von Augustus bis Commodus (31 v. Chr.–192 n. Chr.), München 1999. Wegweisende Arbeit zur Entstehung und Ausbildung des Hofes in den ersten beiden Jahrhunderten n. Chr. als zentrales Phänomen der Kaiserzeit.