22
Berlin-Kreuzberg,
Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg, Familiengericht, Saal 022,
Mittwoch, 30. Juli, 9:04 Uhr
F red Abel sah schlecht aus. Müde und abgespannt. Er hatte, wie die übrigen Verfahrensbeteiligten auch, im Gerichtssaal Platz genommen. Seine dunkelblaue Krawatte harmonierte mit seinem hellgrauen, schmal geschnittenen Anzug und dem hellblauen Hemd. Auf Menschen, die ihn nicht gut kannten, machte er sicher den Eindruck des smarten Experten. Aber für Sabine Yao, die ihn bestens kannte und auch schon mehrfach als Sachverständigen vor Gericht erlebt hatte, war klar: Fred Abel hatte wenig, vielleicht gar nicht geschlafen und schien sich in seiner Haut nicht wohl zu fühlen. Für einen kurzen Augenblick tat er ihr fast leid, aber sie wischte den Gedanken sofort wieder beiseite. Hier ging es einzig und allein um ihre Schwester, um ihre Familie.
Die Verfahrensbeteiligten hatten an einem halbkreisförmigen Tisch vor dem Richtertisch Platz genommen. Auf der rechten Seite saß, mit dem Rücken zur Fensterfront, Mailin in grauer Bluse und mit hochgesteckten Haaren.
Sabine Yao, die sich für diesen Tag freigenommen hatte, war bereits zweieinhalb Stunden vor der Anhörung in der Wohnung ihrer Schwester erschienen und hatte penibel darauf geachtet, dass diese eine gepflegte und ordentliche Erscheinung abgab. Ihre Schwester hatte nur widerwillig den grünen Kapuzenpullover gegen die graue Bluse getauscht und sich dann von Sabine Yao die Haare hochstecken und die Nägel lackieren lassen. Dezentes Rosé. Der Geruch des Nagellacks hatte sich mit Mailins süßlicher Alkoholfahne gemischt. Aber Sabine Yao hatte diesmal geschwiegen.
Neben Mailin saß ihre Anwältin, eine Fachanwältin für Familienrecht von Anfang sechzig in einem eng sitzenden türkisfarbenen Kostüm, das ihrer Figur nicht schmeichelte. Auf dem billigen Blazerstoff breiteten sich unter den Achseln Schweißflecken aus. Die Anwältin, die die beiden Schwestern vor dem Gerichtsgebäude getroffen hatte, schien alles nur schnell hinter sich bringen zu wollen. Zu Sabine Yaos Erleichterung ließ sie Mailins Alkoholausdünstungen ebenfalls unkommentiert.
In der Mitte des Halbkreisrunds saßen zwei Mitarbeiter des zuständigen Jugendamts: eine Frau von etwa Mitte vierzig, der man nicht nur ihren exzessiven Nikotinkonsum, sondern auch ihre häufig frustrierende Tätigkeit anzusehen schien. Neben ihr ein jüngerer Mann – wahrscheinlich neu im Job –, der immer wieder nervös zu seiner Kollegin blickte, so als müsse er sich ständig ihrer Anwesenheit versichern. Links außen hatte sich Fred Abel niedergelassen, vor sich einen Stapel Unterlagen, den Sabine Yao als sein Gutachten und Kopien von Siaras Krankenunterlagen identifizieren konnte.
Sie selbst saß auf einer Bank im rückwärtigen Bereich des Gerichtssaals, der seit den Achtzigerjahren wahrscheinlich keinen Maler mehr gesehen hatte und nach Linoleumboden und dem Holz alter Stühle und Tische roch.
Der Familienrichter war ein Mann um die sechzig. Die dunklen Tränensäcke und seine herunterhängenden Wangen erinnerten die Rechtsmedizinerin an einen alten Basset – abgekämpft und für die Jagd kaum noch zu gebrauchen. Er hatte gerade mit einem Stapel Aktenordnern unter dem Arm erschöpft den Saal betreten und stellte jetzt die Anwesenheit der Verfahrensbeteiligten fest.
Dann sagte er mit leiser und etwas nuscheliger Stimme, sodass man genau hinhören musste, um ihn zu verstehen: »Ich habe hier einen Vermerk der Staatsanwaltschaft, den ich zu Beginn dieser Anhörung einführen werde. Die Berliner Staatsanwaltschaft hat am 25. Juli Haftbefehl gegen die hier anwesende Kindesmutter, Frau Mailin Zhou, geboren am 20. Mai 1986 in Berlin, beantragt. Der Haftbefehl wurde am 26. Juli von dem zuständigen Haftrichter bis auf Weiteres zur Haftverschonung ausgesetzt. Die – für mich nachvollziehbare – Begründung des Haftrichters ist, dass momentan jederzeit mit dem Ableben der Tochter von Frau Zhou, der 22 Monate alten Siara Zhou, zu rechnen ist. Und nur, wenn Haftverschonung vorliegt, lässt sich sicherstellen, dass Frau Zhou ihre Tochter jederzeit in der Klinik besuchen kann, wenn sich deren Zustand plötzlich noch weiter verschlechtert. Zudem ist Frau Zhou bisher strafrechtlich nicht in Erscheinung getreten, was ihr in diesem Fall ebenfalls von der Staatsanwaltschaft zugutegehalten wird. Nichtsdestotrotz wird die Staatsanwaltschaft Berlin Anklage gegen Frau Zhou wegen versuchten Totschlags in Tateinheit mit der Misshandlung von Schutzbefohlenen erheben.«
Der Richter sah in die Runde, blätterte dann die aufgeschlagene Seite in dem vor ihm liegenden Aktenordner um, räusperte sich kurz und fuhr fort: »Frau Zhou wird von der Staatsanwaltschaft der möglicherweise strafmildernde Umstand zugutegehalten, kurz nach dem Tötungsversuch an ihrer Tochter …«
»Tötungsversuch an meiner Tochter?«, zischte Mailin Zhou, die bis dahin völlig regungslos vor sich hin gestarrt hatte, nun deutlich hörbar.
Scheiße, nein, Mailin, bitte tu das nicht, dachte Sabine Yao. Du machst damit alles nur noch schlimmer. Sie flehte innerlich, dass die neben Mailin sitzende Anwältin ihre Mandantin würde beruhigen können.
»Ich habe meiner Tochter noch nie wehgetan. Ich …«, stieß Mailin aus und erhob sich beim Reden, doch ehe sie weitersprechen konnte, war auch ihre Anwältin aufgestanden, hatte sie in den Arm genommen und flüsterte jetzt beruhigend auf sie ein.
»Frau Zhou, Sie sind gleich auch dran. Jetzt rede ich!«, sagte der Richter, inzwischen mit deutlich lauterer und gut verständlicher Stimme. Er legte seinen Kopf leicht schräg, kniff die Augen zusammen und sah Mailin mit ansonsten regloser Miene an. Er erinnerte Sabine Yao nun mehr an einen Wolf, der ein Stück Beute vor sich sah, als an einen Basset.
☠ ☠ ☠