Eine heikle Sache: Bücher ausleihen

Was gehört zu den aufwühlendsten Ereignissen, die es in unserem Leben geben kann? Der Tod eines geliebten Menschen? Das Ende einer Beziehung? Der Verlust des Arbeitsplatzes? Nun, sie alle spielen in dieser Liga, doch im Vergleich zu der entsetzlichen Beklemmung, die das Ausleihen von Büchern mit sich bringt …? Hm?

Nehmen wir ein Beispiel: Sie sind im Begriff, sich neu zu verlieben. Alles sieht sehr vielversprechend aus. Das beginnt schon mal damit, dass die Person, in die Sie sich verguckt haben, eine begeisterte Leserin ist. Aber so richtig verknallt sind Sie noch nicht. Erst mal sehen, wie sich die Sache so entwickelt, bloß nicht Hals über Kopf in irgendwas reinstürzen … Und dann – Sie sind beide mal wieder verabredet – holt die Angehimmelte ein Buch aus der Tasche. Sie hält es Ihnen vor die Nase und schaut Sie mit einer Mischung aus Begeisterung und Hoffnung an.

»Das ist das Buch, von dem ich dir erzählt habe«, sagt sie. »Du weißt schon, mein absolutes Lieblingsbuch.«

In Ihrem Magen bildet sich ein Knoten. Sie wissen, was jetzt kommt.

»Hier, ich leihe es dir.« Sie hält Ihnen den schon recht zerlesenen Band auffordernd hin. »Ich würde liebend gerne wissen, was du darüber denkst.«

Sie versuchen krampfhaft, Ihre Gefühle und Gedanken zu verbergen. Später, zu Hause, nehmen Sie es zur Hand, drehen es um, lesen den Umschlagtext. Die ungeduldig-hoffnungsvolle Erwartung, mit der es übergeben wurde, ist Ihnen immer noch präsent. Sie legen das Buch auf den Tisch und betrachten es genauer: die konkave Krümmung des schon leicht zerschlissenen Rückens, die Eselsohren, die Kratzer im Umschlag – alles Zeichen, wie sehr dieses Buch geliebt wird und wie oft es schon gelesen wurde. Und plötzlich kommt Ihnen ein entsetzlicher Gedanke: Was ist, wenn ich es nicht mag? Habe ich überhaupt schon das Recht dazu, es zu lesen? Ich meine, he, ist doch ganz klar. Das hier ist mehr als ein Buch. Es ist ein Teil ihrer Persönlichkeit, ein Stück von ihrer Seele.

Die Eigentümerin des Buches hat Ihnen versonnen nachgeschaut, als Sie diesen kleinen Baustein ihrer Persönlichkeit, der dazu beiträgt, sie zu genau dem fröhlichen, liebenswerten Menschen zu machen, den Sie so mögen, davongetragen haben. Angesichts der Begeisterung, mit der Ihnen das Buch vor nicht mal einer Stunde in die Hand gedrückt wurde, erfasst Sie nackte, kalte Angst. Was, wenn es Ihnen nicht gefällt? Was, wenn sich herausstellt, dass dieses Buch – das absolute Lieblingsbuch, unzählige Male gelesen und beinahe ein Familienmitglied – überhaupt nicht Ihr Ding ist? Diese Möglichkeit ist Ihnen inmitten des rosigen Sonnenaufgangs einer aufblühenden Beziehung, inmitten all dieser kleinen Glücksmomente, wie zufällig entdeckte Gemeinsamkeiten sie erzeugen, noch gar nicht in den Sinn gekommen. Und jetzt ist es zu spät. Ein riesiger Abgrund des Selbstzweifels tut sich unter Ihnen auf.

Stellen Sie sich die Anspannung vor, die das alles auslöst: Das Buch liegt da, direkt auf Ihrem Nachttisch, und sendet Signale aus, die in Ihnen immer mehr Zweifel aufkommen lassen. Man kann es beinahe flüstern hören. Die Angst hält Sie wach bis in die frühen Morgenstunden, wenn milchiges Tageslicht durch die Gardinen zu kriechen beginnt.

Inzwischen ist auch sie aufgewacht. Ihr Blick fällt auf die Stelle im Regal, wo das Buch normalerweise seinen Platz hat und jetzt eine gähnende Lücke klafft, eine kleine Leerstelle, die sich zu einem gigantischen Abgrund aus Selbstzweifel und lähmendem Entsetzen auswächst. In den folgenden Tagen tauschen Sie fröhliche, aufgekratzte Botschaften aus, wobei das eine Thema, das Buch, kunstvoll umschifft wird. Während der nächsten Verabredung stellt sich immer mal wieder ein kurzes, seltsames Schweigen ein, weil Sie beide wissen, dass diese Sache wie ein Damoklesschwert über Ihren Köpfen schwebt. Beide versuchen Sie verzweifelt, nicht damit herauszuplatzen, und doch steht es im Raum wie der sprichwörtliche Elefant.

Sie gehen ins Kino, und in dem Film – das war ja klar! – gibt es natürlich eine Szene, wo jemand jemandem anderen ein Buch leiht. Um sich nicht bedeutungsvoll in die Augen sehen zu müssen, starren Sie beide wie gebannt auf die Leinwand. Ihre Hand, die die Popcorntüte hält, beginnt sich vor Entsetzen zu verkrampfen, und plötzlich ergießt sich eine Genussmittelfontäne in Ihrer beider Schoß.

In der darauffolgenden Nacht – Sie sind wieder allein, zu Hause – wird Ihnen klar, dass Sie das Ganze nicht mehr länger vor sich herschieben können. Sie langen hinüber auf ihren Nachttisch, nehmen das Buch zur Hand, schlagen es auf und beginnen zu lesen …

Ein schreckliches Szenario, oder? Stellen Sie sich mal vor, jeder einzelne Schritt zu Beginn einer Beziehung wäre mit einem solchen Druck behaftet. Die Eltern des anderen kennenzulernen wäre ein Kinderspiel dagegen, selbst wenn sich herausstellen sollte, dass es sich um, sagen wir mal, die Trumps handelt. Okay, das ist nun wirklich ein Extrembeispiel, aber das Ausleihen von Büchern ist eben mit unglaublich vielen Fallstricken verbunden. Also kann es ja nicht schaden, vorsorglich auch ein paar Worst-Case-Szenarien im Hinterkopf zu haben.

Oberflächlich betrachtet sollte es die einfachste und schönste Sache auf der Welt sein: Sie mögen ein bestimmtes Buch, und es könnte sein, dass es auch für Ihre Freundin/Partnerin/Kollegin genau das richtige ist. Sie leihen es ihr. Wenn sie es zurückgibt, stimmt sie mit Ihnen darin überein, dass es sich in der Tat um ein geniales, preisverdächtiges Werk handelt, das einen tiefen Blick in die menschliche Seele erlaubt, ein Buch, das ein kurzes, aber fundamentales Schlaglicht auf unsere zum Scheitern verurteilte Existenz auf diesem durchs Weltall wirbelnden Gesteinsbrocken wirft und somit Ihnen beiden beweist, dass die jeweils andere ein erhabenes Beispiel des Besten darstellt, das die Menschheit hervorzubringen imstande ist. Manchmal klappt das. Im Ernst.

Egal, ob man die Person ist, die das Buch verleiht, oder die, die es ausleiht – man muss sich schon in beiden Fällen fragen, ob die einigermaßen nebulöse Möglichkeit eines dergestalt positiven Ausgangs die ganze Aufregung wirklich wert ist.

Bücher zu verborgen oder auszuleihen birgt auch ziemlich krasse Risiken. Allen voran: Wie lange darf man ein geliehenes Buch behalten? Bei vielen von uns türmt sich ein meterhoher Stapel aus Bänden, die noch gelesen werden wollen, und der scheint niemals kleiner zu werden, egal, wie viel Mühe wir uns geben. Das hier, das Ihnen gerade jemand geliehen hat, sieht so aus, als ob es Ihnen recht gut gefallen könnte, aber da ist auch noch dieser Roman, über den Sie sich liebend gerne hermachen würden. Und diese knallharte tagespolitische Analyse, die Sie eigentlich lesen sollten, solange das Thema noch in den Medien präsent ist. Sie können das Buch nicht ungelesen zurückgeben – das wäre einfach ungezogen –, aber so viel Zeit damit verbringen, wie Sie möchten, können Sie auch nicht. Der Person, die es Ihnen geliehen hat, geht es ähnlich. Wie lange kann man vernünftigerweise auf eine Rückmeldung warten, bevor man anfängt, ein bisschen unruhig zu werden? Kein Gesetz schreibt eine verbindliche Leihfrist vor. Doch welcher Zeitraum müsste angemessenerweise vergangen sein, bis man das Thema wieder zur Sprache bringt?

Und was passiert eigentlich, wenn Sie Ihr Buch nicht zurückbekommen? Diese Frage erregte in der Zeit zwischen den beiden Weltkriegen in den USA die Gemüter dermaßen, dass das Thema es selbst inmitten der Berichterstattung über die katastrophalen Folgen des großen Börsenkrachs in die Medien schaffte. Im Dezember 1930 kündigte eine Organisation, die sich US Book Publishers’ Research Institute nannte, einen landesweiten Wettbewerb an. Die Teilnehmer waren aufgerufen, eine Bezeichnung für eine Person zu finden, die zu ihnen nach Hause kommt, ihre Bücherregale unter die Lupe nimmt, ein Exemplar ausleiht und es niemals zurückbringt. Warum man diese lexikografische Leerstelle für ernst genug befand, um sie ausgerechnet zu diesem ganz speziellen Zeitpunkt füllen zu wollen, blieb ein Rätsel. Vielleicht trieben die verheerenden Auswirkungen der Großen Depression Menschen dazu, sich Bücher auszuborgen, nur um sie an der nächsten Straßenecke aus einem Koffer heraus weiterzuverkaufen. Wie auch immer. Drei Schiedsrichter wurden berufen und mit der Aufgabe betraut, sich durch eine wahre Sintflut von kreativen Neologismen zu wühlen – zu den Favoriten gehörten unter anderem die Begriffe Buchsauger, Buchstibitzer, Regalparasit, Lesevagabund und Buchschnorrer –, bevor sie den Gewinner kürten: Paul W. Stoddard, Englischlehrer an der Bulkeley Highschool in Hartford, Connecticut. Sein Vorschlag lautete »Bucherschleicher«. Mr. Stoddards Preis bestand in einer Auswahl von fünfzig Büchern, doch durchgesetzt hat sich sein treffender Begriff offenbar nicht. Zumindest bis jetzt.

Träume, Bücher sind eine Welt für sich; und Bücher gewiss eine körperliche Welt, sowohl echt als auch gut: Von ihnen umgeben, in Ranken stark wie Fleisch und Blut, erblüht unsere Mußezeit, so wächst unser Glück.

William Wordsworth

(Personal Talk, III)

Auch etwas anderes macht das Ausleihen eines Buches zu einer Erfahrung, die mit Ängsten verbunden ist: die Notwendigkeit, es in genau dem Zustand zurückzugeben, in dem man es bekommen hat. Sie haben Hunderte, vielleicht sogar Tausende von Büchern zu Hause, und keins davon hat jemals Bekanntschaft mit Tee, Kaffee, Rotwein, Bratensoße, Ketchup oder Blut gemacht. Doch sollte es eines geben, das vom Schicksal dazu ausersehen wurde, dann, das wissen Sie mit absoluter Sicherheit, wird es jenes treffen, das Ihnen die reizende Janine aus der Personalabteilung geliehen hat. Sie können noch so sehr versuchen, ein ausgeliehenes Buch in tadellosem Zustand zu erhalten, es praktisch wie eine mittelalterliche Prachthandschrift behandeln und immer weiße Baumwollhandschuhe anziehen, wenn sie es zur Hand nehmen – Murphys Gesetz schreibt vor, dass ihm etwas Schlimmes widerfahren wird, ob nun in Gestalt einer Portion Sauce Bolognese oder eines unerwarteten Niesers (oder, schlimmer noch, einer Kombination aus beidem).

Was, wenn Sie selbst ein Buch zurückbekommen, das von der Person, der sie es geliehen haben, einer Bratensoßentaufe unterzogen wurde? Oder gewellte Seiten hat, die entfernt nach einem guten Weißwein duften? Dann kommt es zunächst einmal auf Ihre generelle Einstellung zu Büchern an. Manche Menschen mögen es, wenn ihre Bücher so unberührt und makellos bleiben wie an dem Tag, als sie aus der Druckerpresse kamen und berauschend scharf nach Druckerschwärze rochen. Manchen gefällt es, wenn ihre Bücher aussehen, als wären sie wieder und wieder gelesen worden. Gehören Sie zu Letzteren, dann ist das Verleihen von Büchern wahrscheinlich kein allzu großes Risiko für Sie. Gehören Sie aber zu Ersteren, dann ist es wohl eher nicht so Ihr Ding.

Die Einstellung derjenigen Person, die sich ein Buch geliehen hat, zu Beschädigungen, ob groß oder klein, spielt dabei natürlich auch eine Rolle. Eine Entschuldigung ist da wohl das Allermindeste, und ist der Schaden schlimm genug, wird er oder sie ein Ersatzexemplar besorgen, ohne groß Aufhebens darum zu machen. Solange Sie zu dem angerichteten Schaden stehen und entsprechend handeln, ist alles gut. In diesem Zusammenhang gibt es eine etwas zweifelhafte Anekdote über Winston Churchill. Er soll einmal jemandem ein Buch geliehen haben, und als er es zurückbekam, waren die Seiten voller Fettflecke. Der Betreffende sprach den angerichteten Schaden allerdings ihm gegenüber nicht an. Darüber soll Churchill dermaßen verärgert gewesen sein, dass er ihm per Brief eine Sardine zurückschickte. In der beigefügten Nachricht hieß es: »Sie haben Ihr Lesezeichen vergessen.«

Ungeachtet aller guten Absichten – das Verleihen von Büchern ist mit den geschilderten Ängsten und potenziellen Stolperfallen behaftet. Dafür gibt es sogar jede Menge historischer Präzedenzfälle. So ging 1922 ein Mann in Zürich so weit, einen Freund, dem er ein Buch »im Wert von acht Schilling« geliehen hatte, das dieser ihm nicht zurückgab, allen Ernstes vor Gericht zu ziehen, um es wieder in seinen Besitz zu bringen. Der Richter wies den Beschuldigten nicht nur an, das Buch zurückzugeben, sondern erlegte ihm obendrein auch noch eine empfindliche Strafe auf – er schickte ihn für zwei Tage ins Gefängnis. Begründung: »Ein Buch ist ein Familienutensil ähnlich einem Möbelstück und für das Wohlergehen der Familie unerlässlich.«

Im Jahr 1859 wurde ein Mann aus dem Elsass namens Jacques Bessner aufgrund des in dieser Region kürzlich eingeführten Hausierergesetzes zu einer Geldstrafe von 50 Franc verurteilt. Er hatte einem Nachbarn ein Buch geliehen, ohne vorher eine offizielle Erlaubnis der Behörden einzuholen. Der vielleicht extremste Fall – Achtung: Wenn Sie jetzt weiterlesen, ist Ihnen das Verleihen von Büchern möglicherweise für immer verleidet! – ereignete sich 1793. Ein schottischer Anwalt und politisch Radikaler namens Thomas Muir verlieh sein Exemplar von Thomas Paines Die Rechte des Menschen an ein paar Freunde in Paisley. Dafür wurde er wegen aufwieglerischer Umtriebe angeklagt und – das muss man sich mal vorstellen! – zu vierzehn Jahren Strafgefangenenlager in Australien verurteilt.

All dies ist Wasser auf die Mühlen derjenigen, die Bücher nur ungern verborgen. »Ich würde dir dieses Buch wirklich gerne leihen. Aber leider habe ich weder eine offizielle Erlaubnis dazu, noch kann ich eine Gefängnisstrafe riskieren. Nicht bei meinen Allergien.« Dennoch dienen alle, die für die Sache der zeitlich beschränkten Verbreitung von Literatur zu Märtyrern geworden sind, bloß als Anschauungsobjekte dafür, warum wir es trotz aller Risiken immer noch tun. Es ist dieser berauschende Mix aus Hoffnung und genüsslich ausgekosteter Anspannung, der uns überkommt, nachdem wir ein verborgtes Buch wieder entgegengenommen und den anderen gefragt haben, was er darüber denkt. In diesem Augenblick ist rein alles möglich, vom potenziellen Dämpfer eines »Na ja, um ehrlich zu sein, so richtig reingekommen bin ich nicht« bis hin zum Allerallerschlimmsten, jenem unglaubwürdigen, mit gesenktem Blick hingemurmelten »Ja, war okay. Hat mir gefallen.«

Der beste Moment von allen ist natürlich der, der uns den ganzen Stress und die ausgestandenen Ängste vergessen lässt: Die Person, der wir das Buch geliehen haben, gibt es uns zurück, klopft auf den Einband und sagt: »Wow. Fantastisch. Fand ich toll.«

Was das Entzücken – und die Erleichterung – betrifft, die einem solchen Moment innewohnt, können wir uns wohl alle mit Elizabeth Miller aus Aylesbury identifizieren. Sie wurde im Sommer 1899 von einem lokalen Bagatellgericht wegen »unzüchtiger Rede in der Öffentlichkeit« zu vierzehn Tagen Gefängnis verurteilt.

»Die Angeschuldigte gab eine Erklärung dahingehend ab, dass sie ein Buch an Mrs. Eliza Cook verliehen und jene selbiges in einem beklagenswerten Zustande zurückgegeben habe«, heißt es im Prozessprotokoll. »Aus diesem Grunde habe sie sich veranlasst gesehen, sich einer ordinären Sprache zu bedienen.«

Und so was nennt sich nun Gerechtigkeit.