Ermittlungszeitraum: Dezember 1975–Januar 1976
Der matte Mondschein taucht die vor ihm liegende Trasse in ein unwirkliches Licht. Es ist bitterkalt, und die Gleise glänzen, immer mal wieder unterbrochen von den Schatten der Bäume entlang der Strecke. Die Stadtschnellbahn nach Colmar hat eben den Ausgangsbahnhof in Freiburg verlassen und rattert nun mit 40 Stundenkilometern durch die Dunkelheit. Gerhard Kannengießer sitzt im Führerhaus und beschleunigt den Dieseltriebwagen weiter. Wenn alles planmäßig verläuft, wird der 56-Jährige die letzte Spätschicht des Jahres in 70 Minuten hinter sich gebracht haben. Der Mann ist guter Dinge, die Weihnachtsfeiertage stehen bevor, danach geht es mit der Familie in den Skiurlaub.
Eine Viertelstunde später, die S-Bahn fährt jetzt auf halber Strecke zwischen Hugstetten und Gottenheim mit hoher Geschwindigkeit, sieht Gerhard Kannengießer in vielleicht 50 Metern Entfernung etwas auf den Gleisen: dunkel, länglich, bewegungslos. Der Mann denkt zunächst an einen Schatten. Das kennt er. Das kommt oft vor. Das ist normal. Einen Augenblick später weiß Gerhard Kannengießer, dass er sich geirrt hat – es ist etwas Körperliches, das da vor ihm auf dem Schienenstrang liegt. Ein Mensch? Nein, nicht schon wieder! Dann glaubt er einen menschlichen Kopf zu erkennen. Der Mann macht reflexartig eine Vollbremsung, lässt die Hupe nicht mehr los und schreit: »Geh da weg!« Der Zug wird von einem heftigen Ruck durchgeschüttelt, die Bremsen quietschen. Obwohl nur Sekundenbruchteile vergehen, kommt es Gerhard Kannengießer wie eine Ewigkeit vor, fast wie in Zeitlupe, als der Triebwagen den Körper überrollt und er diesen grässlichen lauten Schlag unter sich hört – er hat den Menschen, der da eben noch vor ihm gelegen hat, getötet.
Einige hundert Meter weiter hält der Zug endlich an. Gerhard Kannengießer steht unter Schock, auch wenn es bereits der dritte Selbstmörder ist, den er in seiner Zeit als Lokführer überfahren hat. Wie in Trance nimmt er den Hörer seines Funkgeräts in die Hand und meldet den Notfall an die Zentrale, informiert das Zugpersonal, verlässt den Triebwagen und sperrt die Strecke. Alles läuft irgendwie automatisiert und scheinbar routiniert ab – dass Gerhard Kannengießer außer sich ist, bemerkt niemand. Er wird sich an solche Ereignisse niemals gewöhnen können. Doch auch die Zuginsassen sind betroffen, manch einer kann seine Tränen nicht zurückhalten.
Zehn Minuten später treffen Rettungskräfte und Polizei an der Unglücksstelle ein. Zuerst findet man die Kleidung der überrollten Person, die ihr durch die Wucht des Aufpralls vom Leib gerissen wurde. Die menschlichen Überreste liegen auf einer Strecke von etwa 600 Metern verteilt herum: ein mit Wunden übersäter Rumpf, abgetrennte und verstümmelte Gliedmaßen, zersplitterte Knochen, zerstückeltes Fleisch, blutige Fetzen Haut. Eine Identifizierung ist unmöglich. Man kann nicht einmal ohne Weiteres feststellen, ob es sich um einen Mann oder eine Frau handelt. Dieser erbarmungswürdige Anblick treibt selbst hartgesottene Polizisten an die Grenze ihrer seelischen Belastbarkeit.
Die ersten Untersuchungen der Kripo und des Gerichtsmediziners vor Ort ergeben, dass es sich bei der Toten um eine Frau handelt, die in unmittelbarer Nähe eines Fußgängerüberwegs im Gleiskörper von der Lokomotive erfasst, zunächst weggeschleudert und dann überfahren worden sein muss. Nach Beendigung der Tatortaufnahme werden die Leichenteile für weitere Analysen in die Rechtsmedizin gebracht.
Dreieinhalb Stunden nach der Tat kommt Georg Schmidhuber zur Polizei und gibt zu Protokoll, dass er befürchte, seine Ehefrau könne sich das Leben genommen haben. Der 48-jährige Hauptschullehrer erwähnt auch, dass Monika seit Jahren unter schweren Depressionen leide und vor vier Monaten aus einem nichtigen Anlass bereits einen Selbsttötungsversuch unternommen habe – damals seien es Schlaftabletten gewesen.
Die Beschreibung der Kleidung, die Monika Schmidhuber letztmals getragen hat, stimmt auffällig genau mit den Kleidungsstücken überein, die entlang der Bahnstrecke gefunden wurden. Georg Schmidhuber wird nach unverwechselbaren körperlichen Merkmalen seiner Frau gefragt und berichtet von zwei Operationsnarben am linken Unterbauch und am rechten Handgelenk. Außerdem sei seiner Frau nach einer Krebserkrankung die rechte Brust abgenommen worden. Über diese und andere besondere Erkennungszeichen wird der Gerichtsmediziner informiert, der schon wenig später zurückmeldet, dass es sich bei der Toten zweifelsfrei um Monika Schmidhuber handelt.
Die 42-jährige Frau hat nach Angaben ihres Hausarztes an einer sogenannten somatisierten Depression laboriert, die episodenhaft auftritt und mit körperlichen Beschwerden einhergeht. Georg Schmidhuber hat der Kripo auch erzählt, dass Monika insbesondere unter heftigen Kopfschmerzen und Beklemmungsgefühlen im Brustbereich gelitten habe, wenn eine Depression aufgetreten sei.
Weitere Nachforschungen ergeben, dass Monika Schmidhuber als ehrenamtliche Stadträtin in Freiburg aktiv gewesen und vor neun Monaten in Verdacht geraten ist, einen Auslandsurlaub unter Ausnutzung ihrer politischen Funktion fälschlicherweise als Dienstreise abgerechnet zu haben. In dieser Sache sollte in einigen Tagen vor dem Landgericht Freiburg verhandelt werden. Die Ermittler finden in diesem Zusammenhang heraus, dass Monika Schmidhuber wegen dieses auch öffentlich bekannt gewordenen mutmaßlichen Vergehens anonym beschimpft und bedroht wurde. Ein Facharzt für Psychiatrie teilt der Kripo mit, dass sich diese Drohungen und Diskreditierungen depressionsverschärfend ausgewirkt haben dürften. Die Frau habe sich in einer Sackgassensituation befunden und wahrscheinlich keine andere Lösung als den Freitod gesehen. Also handelt es sich um einen typischen Selbstmordfall, wie er sich in Deutschland jeden Tag ereignet.
Der Fall ist für die Kripo aufgrund der ausnahmslos für eine Selbsttötung sprechenden Gesamtumstände bereits so gut wie abgeschlossen. Es fehlt nur noch das Ergebnis der Obduktion, die rein vorsorglich beantragt wurde, als man noch nicht einmal die Identität der Suizidentin gekannt hat. Zur großen Überraschung aller Beteiligten macht das rechtsmedizinische Gutachten jedoch die Fortführung der Ermittlungen notwendig. Denn in der Stellungnahme des Sachverständigen steht unter anderem: »Punktförmige Blutaustritte in den Bindehäuten beider Augenober- und -unterlider, umschriebene schwarzrote Blutungen in den Halsweichteilen, Bruch des linken Kehlkopfhornes mit spärlicher Blutung im Bereich der Bruchstelle.«
Diese Befunde sind charakteristisch für eine Gewalteinwirkung gegen den Hals, die genannten Blutaustritte kennzeichnen gewöhnlich Stauungsblutungen als Folge eines Würge- oder Drosselvorgangs. Der Gutachter diskutiert jedoch kein Erwürgen oder Erdrosseln, da die Frau zweifelsfrei noch gelebt hat, als sie unter den Zug gekommen ist. Aus rechtsmedizinischer Sicht werden nun folgende Überlegungen angestellt: Bei punktförmigen Blutaustritten in den Bindehäuten beider Augen muss es zu einer massiven Stauung im Gefäßsystem des Schädels gekommen sein – theoretisch erklärbar nicht nur durch einen Erstickungsvorgang, sondern auch durch eine Kompression des Brustkorbs, wie sie beim Zusammenprall des Opfers mit der S-Bahn und dem anschließenden Überfahrenwerden zu erwarten ist. Nur: Die Unterblutungen in der Halsmuskulatur und der unterblutete Bruch des linken Schildknorpelhorns lassen sich nicht zwanglos einer flächenhaften stumpfen Gewalteinwirkung durch einen Triebwagen zuordnen.
Kaum hat die Mordkommission die Ermittlungen aufgenommen, kommt noch eine alarmierende Nachricht aus der Gerichtsmedizin: In den Abstrichen aus dem hinteren Scheidengewölbe des Opfers sind massenhaft intakte Samenfäden nachgewiesen worden, die annehmen lassen, dass Monika Schmidhuber in den letzten 24 Stunden vor ihrem Tod, wahrscheinlich nicht länger als 12 Stunden zuvor, Geschlechtsverkehr hatte. Und diese neuen Erkenntnisse provozieren einen bösen Verdacht: Ist Monika Schmidhuber erst bewusstlos gemacht und dann auf die Bahngleise gelegt worden, um einen Unfall – was die Nähe zum Fußgängerüberweg nahelegen könnte – oder eine Selbsttötung vorzutäuschen? Hat da jemand beim Sterben nachgeholfen? Vielleicht der Ehemann?
Georg Schmidhuber ist sichtlich irritiert, als er dazu vernommen wird, wann er letztmals mit seiner Frau Geschlechtsverkehr gehabt hat. Der Mann scheint nicht zu begreifen, warum die Kripo danach fragt, und erklärt schließlich, dass es zumindest nicht in den zwei Tagen vor ihrem Tod dazu gekommen sei. Wenn Georg Schmidhuber wahrheitsgemäß ausgesagt hat, dann muss es neben ihm einen zweiten Mann gegeben haben, der mit seiner Frau kurz vor deren Tod sexuell verkehrt hat, wahrscheinlich gegen ihren Willen, schlussfolgern die Ermittler. Wenn aber Georg Schmidhuber gelogen hat, dann muss es dafür einen triftigen Grund geben – das Mordmotiv?
Nun werden alle kriminalistischen Register gezogen, um diesen Fall aufzuklären. Im Mittelpunkt der Ermittlungen steht Georg Schmidhuber, der, zu seinem Alibi befragt, angibt, zu Hause gewesen zu sein und sich um seine umfangreiche Briefmarkensammlung gekümmert zu haben. Die gibt es tatsächlich, doch kann der Verdächtige keinen Zeugen präsentieren, der seine Version unterstützen könnte. Er will zur tatkritischen Zeit weder telefoniert haben noch angerufen worden sein. Eine Woche lang sind die Ermittler damit beschäftigt, die Aktivitäten des Ehepaars Schmidhuber am Tattag möglichst lückenlos zu rekonstruieren und ihr Vorleben zu durchleuchten. Außerdem werden alle Zeugen vernommen, die näheren Umgang mit den Schmidhubers gehabt haben oder kurz vor der Tat zumindest mit einem von ihnen in Kontakt gekommen sind. Auch die Bevölkerung wird durch die Medien über die Wendung in diesem Fall informiert und um sachdienliche Hinweise gebeten. Parallel dazu werden mehrere Rekonstruktionen am Tatort durchgeführt und Untersuchungen an S-Bahn-Zügen vorgenommen. Die Mordkommission will nichts unversucht lassen, um die Wahrheit ans Licht zu bringen.
Verwandte, Freunde und Nachbarn beschreiben die Eheleute Schmidhuber als freundlich und zuvorkommend, es habe niemals Streit gegeben. Von einer außerehelichen Beziehung der Frau hat auch niemand etwas gehört. Aus dem beruflichen Umfeld der Getöteten kommen ebenfalls keine Hinweise, die auf ein Mordmotiv hindeuten könnten. Monika Schmidhuber sei immer engagiert und pflichtbewusst gewesen, heißt es. Ob an der Sache mit dem Auslandsurlaub etwas dran sei, könne und wolle man nicht beurteilen, das hätte vor Gericht geklärt werden sollen. Besonders hervorgehoben wird das soziale Engagement der Frau, die allerdings – und auch in diesem Punkt sind sich alle Befragten einig – in den letzten Jahren immer wieder starke Stimmungsschwankungen gehabt habe, dabei aber niemals verhaltensauffällig gewesen sei. Alles in allem soll Monika Schmidhuber ein eher unscheinbares Leben geführt und großen Wert auf eine intakte Ehe gelegt haben.
Weitere Ermittlungen ergeben, dass Monika Schmidhuber einer Freundin am Telefon gesagt hat, sie wolle nicht mehr länger leben. Die Zeugin vermutet wegen der merkwürdigen Sprechweise ihrer Freundin, sie könnte unter Alkoholeinfluss gestanden haben. Kurz nach diesem Telefonat hat Monika Schmidhuber ihre Wohnung exakt 50 Minuten vor ihrem Tod verlassen und ist in Richtung des späteren Tatorts gegangen. Zu Fuß braucht man von der Wohnung bis zu den Bahngleisen mindestens 45 Minuten, sodass für die Tat nur fünf Minuten Zeit geblieben wäre. Angesichts der Tatsache, dass der Täter das Opfer bei Minusgraden auch vergewaltigt haben muss, kommen bei den Ermittlern Zweifel auf, ob dies in so kurzer Zeit überhaupt möglich gewesen ist.
In der Wohnung der Schmidhubers wird schließlich ein maschinengeschriebener Abschiedsbrief gefunden, der auf den 10. Juni datiert ist, zwei Monate vor dem Selbsttötungsversuch mit Schlaftabletten. Darin teilt Monika Schmidhuber unter anderem mit, dass sie die Depressionen, vor allem aber die körperlichen Begleiterscheinungen, nicht länger ertragen könne. Dass der Brief tatsächlich von Monika Schmidhuber geschrieben wurde, geht aus einem Vermerk hervor, der dem Testament angehängt ist, handgeschrieben und mit den Worten »Allen ein letztes Lebewohl« schließend.
Zunächst hat die Mordkommission an Georg Schmidhubers Beteuerungen, er habe sich zur Tatzeit allein in der Wohnung aufgehalten, gezweifelt. Dann aber meldet sich nach einem Fahndungsaufruf in der Presse ein Zeuge, der mitteilt, den Verdächtigen nicht näher zu kennen, sich aber daran erinnern zu können, am Tattag gegen 18.15 Uhr im Haus der Schmidhubers gewesen zu sein. Er habe die Wochenblättchen in die Briefkästen werfen wollen, nur seien die im Hausflur angebracht, deshalb habe er klingeln müssen. Nach einer Weile habe jemand den Türöffner betätigt, und ein Mann sei aus einer Wohnungstür im Parterre gekommen – wohl um sich zu vergewissern, wer geklingelt habe. Gesprochen worden sei nicht, erklärt der Zeuge weiter, doch habe der Mann ein markantes Äußeres gehabt: mindestens 1,90 Meter groß und schlohweiße Haare. Georg Schmidhuber ist 1,92 Meter groß und hat schneeweiße Haare. Eine mögliche Verwechslung schließen die Ermittler dadurch aus, indem der Dienstplan des Zeugen überprüft wird und der Mann das Bild von Georg Schmidhuber sicher aus einem Stapel von Vergleichsfotos heraussucht. Natürlich wird auch Georg Schmidhuber dazu befragt, der sich an diesen Vorfall erst erinnert, als man ihn gezielt darauf anspricht – er hatte diese kurze und belanglose Alltagsepisode einfach vergessen. Aus diesen Erkenntnissen folgt für die Kripo, dass der Mann seine Frau nicht getötet haben kann, da Georg Schmidhuber den Tatort unter keinen Umständen rechtzeitig zur Tatzeit um 18.25 Uhr hätte erreichen können.
Obwohl die Tote zerstückelt und demzufolge auch ihre Kleidung in Mitleidenschaft gezogen worden ist, kommt der Gerichtsmediziner nach entsprechenden Untersuchungen zu dem Schluss, dass Monika Schmidhuber beim Überrolltwerden vollständig angezogen gewesen sein muss. Dies soll insbesondere auch für die Unterwäsche der Frau gelten. Zudem sind an der Bekleidung keine Fremdanhaftungen gefunden worden, ausgenommen diverse Anstreifungen, die aber sämtlich dem Bahngleisbereich zugeordnet werden können.
Nach dreiwöchigen langwierigen Ermittlungen steht für die Mordkommission fest, dass Monika Schmidhuber (doch) nicht getötet worden ist, sondern, wie ursprünglich angenommen, Selbstmord verübt hat. Es besteht aufgrund der Gesamtumstände kein Zweifel daran, dass die Frau unmittelbar nach Verlassen der Wohnung auf direktem Weg zur Bahnlinie gegangen und dort durch eigenes Tun zu Tode gekommen ist. Damit ist der Fall jedoch noch lange nicht abgeschlossen, denn die rechtsmedizinischen Befunde basieren auf unwiderlegbaren Fakten und legen nach wie vor eine Fremdtötung nahe.
Es muss also weiterermittelt werden. Dabei stellt sich heraus, dass auch andere Personen, die von einem der Triebwagen der S-Bahn-Linie Freiburg – Colmar in jüngerer Vergangenheit überrollt wurden, Stauungsblutungen in den Bindehäuten und Blutungen in den Halsweichteilen aufwiesen, wie sie bei Monika Schmidhuber vorgelegen haben. Und in diesen Fällen handelte es sich ausnahmslos und zweifelsfrei um Suizide. Eine plausible Erklärung für dieses Phänomen der verdächtigen Blutungen und Weichteilverletzungen findet man schließlich bei Untersuchungen der Konstruktionsmerkmale der Triebwagen, zu denen auch ein ausgedehntes Schlauchsystem am Boden des Frontteils gehört. Darin kann sich eine nicht aufrecht stehende Person verfangen, wobei es auch zu den beschriebenen Gewaltauswirkungen im Halsbereich kommen kann.
Es bleibt der Hinweis auf ein mögliches Sexualverbrechen. Für die intakten Samenzellen in der Scheide kann zwar im Vergleichsmaterial des gerichtsmedizinischen Instituts kein passender Fall herangezogen werden, doch wird man im internationalen wissenschaftlichen Schrifttum fündig. So wurden von britischen und thailändischen Forschern Untersuchungsergebnisse publiziert, die über Nachweiszeiten von Sperma in der Vagina einer lebenden Frau bis zu mehreren Tagen berichten. Unter besonderen inneren oder äußeren Umständen, die in diesem Fall wohl vorgelegen haben, ist es also durchaus möglich, dass Spermien im Scheidenmilieu länger nachweisbar bleiben, als es die Regel besagt. Und auf dieser Fakten- und Erkenntnisgrundlage findet dieser anfangs so mysteriöse Fall doch noch seinen endgültigen Abschluss.