Aktien sind Beteiligungen an Unternehmen. Ausschüttungen und Wertsteigerungen bestimmen die Gesamtrendite des Aktionärs.
Aktien sind Wertpapiere, die Teilhaberrechte am Grundkapital einer Aktiengesellschaft (AG) verbriefen. Das in Aktien investierte Kapital zählt daher zum Eigenkapital des Unternehmens. Wenn Sie eine Aktie kaufen, werden Sie nicht nur Aktionär, sondern auch Miteigentümer des Unternehmens und übernehmen wie ein Unternehmer ein finanzielles Risiko, sollte die Aktiengesellschaft Verluste machen. Auf der anderen Seite sind Sie auch an ihren Gewinnen beteiligt.
Die Höhe Ihrer Beteiligung am Gewinn und Verlust, hängt davon ab, welchen Anteil am Grundkapital des Unternehmens Ihr Aktienpaket ausmacht. Der Nennwert einer einzelnen Aktie gibt an, mit welchem Anteil jede Aktie am Grundkapital der AG beteiligt ist. Dieser Nennwert war früher als Geldbetrag (zum Beispiel „5 D-Mark“) auf den effektiven Aktienurkunden aufgedruckt. Nach dem Aktiengesetz haben Aktiengesellschaften heutzutage aber die Wahl, ob sie ihre Aktien als Nennwertaktien (Nennbetragsaktien) oder nennwertlose Aktien (Stückaktien) ausgeben.
Bei nennwertlosen Aktien wird die Beteiligung des Aktionärs am Grundkapital der AG nicht in einem Nennbetrag, sondern in Stücken ausgedrückt. Der Anteil des Aktionärs am Unternehmen resultiert dabei aus dem Verhältnis seiner Aktien zur Gesamtzahl aller ausgegebenen Aktien. Das Aktiengesetz schreibt vor, dass der rechnerische Anteil am Grundkapital pro Stückaktie mindestens 1 Euro betragen muss. Damit soll sichergestellt werden, dass Inhaber von Stückaktien nicht gegenüber Inhabern von Nennbetragsaktien benachteiligt sind.
Geeignet für Anleger mit größerem Vermögen, die sich aktiv um ihr Geld kümmern wollen. Je mehr Risiko sie eingehen können und wollen, desto höher kann der Anteil an Aktienanlagen sein.
Mit Aktien sind höhere Renditen möglich als mit festverzinslichen Anlagen. Neben der Chance auf Wertsteigerungen bieten mögliche Dividendenzahlungen eine weitere Ertragschance.
Die „richtigen“ Aktien auszuwählen und zu verwalten ist aufwendig. Hohe Wertschwankungen bis hin zum Totalverlust sind möglich. Eine ausreichende Risikostreuung ist nur mit einer hinreichend großen Anzahl verschiedener Titel aus verschiedenen Ländern und Sektoren möglich. Wer sich nicht ständig um sein Geld kümmern möchte, ist mit Aktienfonds besser bedient.
Beispiel: Das Grundkapital einer AG beträgt 8 Millionen Euro und es wurden 2 Millionen Stückaktien ausgegeben. Das bedeutet, dass der rechnerische Anteil pro Aktie 4 Euro beträgt. Wenn ein Anleger 10 000 Aktien besitzt, hat er einen rechnerischen Anteil von 40 000 Euro am Grundkapital. Er ist prozentual also mit einer Quote von ((40 000 Euro : 8 000 000 Euro) x 100 =) 0,5 Prozent am Grundkapital beteiligt.
Der Börsenkurs einer Aktie spiegelt den aktuellen Marktwert eines Unternehmens wider. Bei einem erfolgreichen Unternehmen ist der Marktwert in der Regel aber wesentlich höher als sein Grundkapital. Für die Bewertung des Unternehmens spielen unterschiedliche Faktoren eine Rolle.
Zum einen fließen die Vermögensgegenstände des Unternehmens in die Bewertung ein. Denn der Marktwert ergibt sich aus der Summe aller Vermögensgegenstände (abzüglich Schulden) – wie Anlagevermögen (zum Beispiel Immobilien, Maschinen, Geschäftsausstattung), Beteiligungen, Warenvorräte und Rechte, Patente, etc. Zum anderen bestimmen den Börsenkurs Faktoren, die nicht in der Bilanz des Unternehmens stehen, wie Gewinnaussichten, Markenname, stille Reserven und vieles mehr.
Ist der Kurswert einer Aktie hingegen geringer als der Nennwert, kann dies im Wesentlichen zwei Gründe haben: Entweder steckt das Unternehmen in ernsthaften wirtschaftlichen Schwierigkeiten und viele Anleger haben erkannt, dass sein tatsächlicher Wert unter den Wert des Grundkapitals gesunken ist. Die Aktien werden dann an der Börse zu Kursen unter dem Nennwert verkauft. Es kann aber auch sein, dass die Aktie aus dem Fokus der breiten Anlegermasse geraten ist oder falsch eingeschätzt wird. Dies kann zum Beispiel nach einem Börsencrash passieren, der alle Aktien erfasst hat, auch wenn einzelne Unternehmen dies nicht „verdient“ hätten, weil ihre Zahlen und Geschäftsaussichten weiterhin gut sind. Denkbar ist auch, dass ein Konkurrent aus der gleichen Branche schlechte Zahlen präsentiert hat und Anleger andere Aktien dieser Branche in „Sippenhaft“ nehmen. Wenn Anleger solche unterbewerteten Aktien zu den sehr günstigen Kursen kaufen, bestehen längerfristig hohe Gewinnmöglichkeiten.
Der Börsenkurs einer Aktie ist meist schon bei der Erstemission höher als ihr Nennwert oder Stückpreis. Bereits in den Erstausgabepreis der Aktie fließen Schätzungen über die Geschäftsperspektiven und Gewinnaussichten ein. Das Unternehmen hat ein großes Interesse an einem hohen Ausgabepreis. Denn nur bei der Erstausgabe stellt der Anleger dem Unternehmen sein Kapital direkt zur Verfügung, und das eingenommene Geld wandert in die Kassen der AG. Der spätere Handel an der Börse erfolgt hingegen nur zwischen Anlegern in Gestalt von Käufern und Verkäufern der Aktie.
gibt die schwedische Kupfermine in Falun den ersten Anteilsschein aus, den man nach heutigem Verständnis als Aktie bezeichnen kann.
schafft Preußen gesetzliche Regelungen zur Gründung von Aktiengesellschaften, die für eine erste Blütezeit für Aktien in Deutschland sorgen.
wird der Aktienboom der 1920er-Jahre in den USA durch einen großen Crash („Schwarzer Freitag“) beendet, der eine Weltwirtschaftskrise auslöst.
nehmen die deutschen Börsen bereits wenige Monate nach Kriegsende ihre Tätigkeit wieder auf und tragen maßgeblich zum späteren „Wirtschaftswunder“ bei.
Neben der Unterscheidung in Nennwert- und Stückaktien gibt es in Deutschland noch weitere Abstufungen verschiedener Aktienarten, die sich hinsichtlich ihrer Handelbarkeit und der Rechte, die sie verbriefen, unterscheiden.
Das Grundkapital einer Aktiengesellschaft besteht meist aus Stammaktien. Inhaber von Stammaktien besitzen alle Aktionärsrechte, insbesondere das Stimmrecht auf der Hauptversammlung des Unternehmens. Stammaktien werden in der Fachsprache auch „Stämme“ genannt und mit „St“ abgekürzt. Je mehr Stammaktien ein Anleger hält, desto mehr Stimmrechte besitzt er. Entsprechend größer ist sein Einfluss auf das Unternehmen.
Die (noch) überwiegende Zahl dieser Stammaktien sind wiederum Inhaberaktien. Sie lauten nicht auf einen bestimmten Inhaber oder Namen, sondern gehören demjenigen, der sie gerade besitzt, weil sie in seinem Depot liegen. Inhaberaktien sind faktisch ein anonymes Inhaberpapier. Für die Aktiengesellschaft hat dies den Nachteil, dass sie ihre Aktionäre nicht direkt kontaktieren kann und ihnen zum Beispiel nicht Aktionärsbriefe, Quartals- oder Jahresberichte zuschicken kann, sondern die jeweiligen Depotbanken der Anleger zwischenschalten muss. Da die AG nicht genau weiß, wer die Aktionäre sind, ist es schwierig, rechtzeitig Verschiebungen in der Aktionärsstruktur festzustellen und zum Beispiel vorab Versuche feindlicher Übernahmen zu erkennen.
Das ist bei Namensaktien anders. Diese werden unter Angabe von Namen, Geburtsdatum und Adresse des Aktionärs sowie der Stückzahl – oder bei Nennbetragsaktien der Höhe seines Anteils – in das Aktienregister der Aktiengesellschaft eingetragen. Benötigt der Aktionär zusätzlich die Zustimmung der AG für den Verkauf seiner Aktien, spricht man von vinkulierten Aktien. In der Satzung der AG ist bestimmt, unter welchen Voraussetzungen sie die Zustimmung zu einer Veräußerung versagen kann.
Aktionäre haben bei Inhaber- und Namensaktien die gleichen Rechte, insbesondere Stimmrechte auf der Hauptversammlung. Die Namensaktie ist aber international verbreiteter als die Inhaberaktie, die in Europa wohl noch überwiegt. Auch zahlreiche deutsche Unternehmen haben bereits auf Namensaktien umgestellt. Denn dies ist Voraussetzung, wenn ein Unternehmen an internationalen Börsen, beispielsweise in den USA, gelistet werden will.
Namens- und Inhaberaktien gibt es auch in der Form von Vorzugsaktien, Börsianer sprechen von „Vorzügen“. Sie werden mit „Vz“ abgekürzt. Bei diesen Aktien genießen Inhaber bestimmte Vorrechte. Diese Vorrechte bestehen bei deutschen Aktiengesellschaften meist in besonderen Dividendenansprüchen für die Aktionäre. Üblich sind beispielsweise eine Mehrdividende gegenüber Stammaktionären oder eine Mindestdividende, bei der Vorzugsaktionäre vor den Stammaktionären bedient werden (auch Vorausdividende genannt). Vorzugsaktien haben aber nicht nur Vorteile: So haben Vorzugsaktionäre meist kein Stimmrecht in der Hauptversammlung (stimmrechtslose Vorzugsaktien). Das Stimmrecht erhält der Aktionär zurück, wenn der vereinbarte Vorzug nicht vollständig gezahlt und nicht ausgeglichen wird.
Keine Nachschusspflichten
Aktionäre haben als Miteigentümer „ihres“ Unternehmens Rechte und Pflichten, die sich vor allem aus dem Aktiengesetz und der Satzung des Unternehmens ergeben.
Die Hauptpflicht eines Aktionärs ist es, eine bei der Erstemission georderte Aktie zu bezahlen, also die vereinbarte Einlage auf das Grundkapital zu leisten. Anders als bei Mitunternehmern einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) oder einer Offenen Handelsgesellschaft (OHG) kann die Aktiengesellschaft von ihren Miteigentümern aber keine weiteren Zahlungen verlangen, wenn das Unternehmen in wirtschaftliche Schieflage geraten sollte. Eine sogenannte Nachschusspflicht besteht bei der Rechtsform der Aktiengesellschaft (AG) für Aktionäre nicht. Wird eine AG insolvent, beschränkt sich das Verlustrisiko eines Aktionärs auf das Kapital, das er für seine Aktien bezahlt hat.
Der Vorteil von Vorzugsaktien liegt für das Unternehmen darin, dass es sich über die Ausgabe der Vorzüge neues Kapital besorgen kann, ohne dass sich die Stimmrechts- und Mehrheitsverhältnisse in der Hauptversammlung verschieben. Sie sind insbesondere für Kleinanleger interessant, die in der Hauptversammlung kein Stimmgewicht haben. Großanleger bevorzugen hingegen Stammaktien, um über ihr Stimmrecht Einfluss auf die Aktiengesellschaft nehmen zu können. Daher notieren Vorzugsaktien an der Börse meist niedriger als Stammaktien.
An den Weltbörsen gibt es einige Sonderformen von Aktien, die mitunter auch in Deutschland gehandelt werden. Dabei werden A- und B-Aktien von Unternehmen unterschieden. A-Aktien dürfen oft ausschließlich von Einheimischen gekauft werden, während B-Aktien auch von ausländischen Investoren gehandelt werden dürfen. Die B-Aktien haben meist kein oder nur ein eingeschränktes Stimmrecht und werden nur in begrenzter Anzahl verkauft. Damit soll der Einfluss ausländischer Anleger auf die Unternehmen beschränkt werden.
Bedeutung hat die Unterscheidung vor allem bei chinesischen Aktien. Hier versteht man unter A-Aktien solche Aktien chinesischer Unternehmen, die in chinesischer Währung (Renminbi) an den Börsen Schanghai und Shenzhen gehandelt werden, B-Aktien hingegen werden in Schanghai in US-Dollar und in Shenzhen in Hongkong-Dollar gehandelt und sind für ausländische Privatanleger zugänglich. Daneben gibt es noch H-Aktien, die nur in Hongkong und nur von ausländischen Anlegern gekauft werden können.
Will ein ausländisches Unternehmen an einer US-Börse gehandelt werden, ohne sich dem vollständigen Zulassungsverfahren zu unterziehen, das für eine Börsennotierung notwendig wäre, kann es auf sogenannte American Depositary Receipts (ADR) ausweichen. Dabei handelt es sich um Hinterlegungsscheine, die von amerikanischen Kreditinstituten ausgestellt werden, die eine bestimmte Anzahl Aktien des ausländischen Unternehmens in Verwahrung genommen haben. Ein ADR kann sich auf eine, mehrere oder auch nur auf einen Bruchteil einer Aktie beziehen und wird dann stellvertretend für die Aktie gehandelt.