Weltweit buhlen rund 70 Steueroasen und Offshore-Finanzzentren um die Milliarden der Reichen und um Geschäftstransaktionen international ausgerichteter Unternehmen. Jede dieser Destinationen hat ihre Eigenheiten und speziellen Vorzüge. Doch um im internationalen Geschäft überhaupt bestehen zu können, müssen folgende Faktoren gegeben sein:
Wichtigstes Kriterium bei der Wahl einer Steueroase sollte ihre politische und wirtschaftliche Stabilität sein. Denn Null-Steuern verpuffen, wenn das investierte Kapital dort zum Beispiel auf politischem Wege enteignet werden kann. Erforderlich sind:
ein reifes, parlamentarisch demokratisches System
ein Staatsgebiet, das nicht von anderen Nationen beansprucht wird, marktwirtschaftlich orientierte Wirtschaftspolitik
ein das Eigentum Nichtansässiger schützendes Rechtssystem
Inländische natürliche Personen, die einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben, oder juristische Personen, deren Geschäftsleitung oder Sitz in Deutschland liegt, haben grundsätzlich keinen Vorteil aus dem zwischen einer Steueroase und Deutschland bestehenden Steuergefälle, da sie nach dem Welteinkommensprinzip als unbeschränkt Steuerpflichtige ihr gesamtes – somit auch ihr im Ausland erzieltes – Einkommen hierzulande versteuern müssen. Ausnahme: Es bestehen DBA zwischen der Steueroase und Deutschland.
Besteht zwischen Deutschland und der Steueroase ein DBA? Wird geregelt, dass Einkünfte aus Gewerbebetrieb, selbstständiger Tätigkeit im Rahmen einer festen Einrichtung, nicht selbstständiger Tätigkeit (von mehr als 183 Tagen/Jahr) sowie aus unbeweglichem Vermögen nur in dem Land zu besteuern sind, wo der Aufenthalt beziehungsweise die Betriebsstätte liegt (Freistellungsmethode)? Kann die DBASteueroase auch für nicht gewerbliche Zwecke eingesetzt werden, um Unternehmensanteile zu halten, Vermögen zu anonymisieren oder Patente, Urheberrechte und Lizenzen zu verwerten?
Keinen Steuerspareffekt erzielen Steuerpflichtige bei Einkünften aus Dividenden, Zinsen und Lizenzen, da diese der Anrechnungsmethode unterliegen. Folge: Das Besteuerungsrecht steht in der Regel Deutschland zu. Dabei werden im Ausland erhobene Steuern bei den in Deutschland zu zahlenden Steuern angerechnet beziehungsweise vom Gesamtbetrag der ausländischen Einkünfte abgezogen.
Welcher Kategorie wird die DBA-Steueroase zugeordnet?
Einer niedrig besteuernden Oase, die natürliche und juristische Personen in der Regel mit weniger als 15 Prozent besteuert?
Einem „Special-Tax-Haven”, der als Hochsteuerland für bestimmte förderungswürdige Branchen, Projekte oder Unternehmen spezielle gesellschafts- und steuerrechtliche Vergünstigungen offeriert?
Enthält das DBA einen Progressionsvorbehalt, um eine niedrigere Quellenbesteuerung der Einkünfte zu erzielen?
Wenn kein DBA besteht, handelt es sich um eine Null-Steuer-Oase (No-Tax Haven) oder um eine Null-Steuer-Oase für Fremdeinkommen (No-Tax on Foreign Incom Haven)? Das Nicht-Vorhandensein eines DBA garantiert, dass kein wechselseitiger, rechtsverbindlicher Steuerauskunftsverkehr und keine fiskalischen Auslieferungsabkommen mit anderen Staaten bestehen. Bei einer Null-Steuer-Oase für Fremdeinkünfte ist zu prüfen:
Erlaubt die Oase einer Gesellschaft, einer Geschäftstätigkeit sowohl im In- als auch im Ausland nachzugehen, wobei nur die inländischen Einkünfte besteuert werden?
Kann die Gesellschaft mit Sitz im Inland nur ausländischer Tätigkeit nachgehen, wobei die Einkünfte daraus in der Oase nicht besteuert werden?
Welche gesellschaftsrechtlichen Voraussetzungen müssen erfüllt werden, um die Steuerbefreiung ausländischer Einkünfte zu erreichen?
Wird der „Exempt-Status” eingeräumt, bei dem der Sitz der Gesellschaft in der Oase liegt, deren Anteilseigner jedoch ausnahmslos Nichtansässige (aus Sicht der Oase) sein müssen?
Wird der „Non-Resident-Status” eingeräumt, bei dem die Geschäftsführungstätigkeit der Gesellschaft nur von außerhalb der Oase ausgeübt werden kann und auch hier Gesellschaftsanteile nur von Nichtansässigen gehalten werden dürfen?
Nachfolgende Punkte sollten Sie im Vorfeld prüfen.
Wird ein gewerblicher oder nicht gewerblicher Unternehmenszweck vorgeschrieben?
Ist der Unternehmenszweck unlimitiert, mit Ausnahme jener Geschäftsbereiche, die besondere Lizensierungspflichten aufweisen, beispielsweise für Banken, Versicherungen?
Welche Rechtsformen sind für Gesellschaften mit gewerblichem Zweck möglich: Private Company, Public Company, Private Company Limited by Shares, International Business Company?
Welche Rechtsformen sind für nicht gewerbliche Zwecke möglich: Holding, Anstalt, Stiftung, Trust, Hybrid Company?
Gibt es Beschränkungen bei der Namensgebung der Gesellschaft, zum Beispiel bei Zusätzen wie „Banking“ oder „Investment“?
Müssen Geschäftsführung und Buchhaltung von der Oase ausgeübt werden? Reicht für die Ausübung der Geschäftsführung ein Registered Agent als Zustellungsbevollmächtigter?
Wie steht es mit der Anonymität der Anteilseigner und der Direktoren? Müssen diese im Handelsregister veröffentlicht werden? Oder kann die Anonymität für Anteilseigner und Direktoren durch Einschalten eines Treuhänders, Anwalts oder Notars als Nominee Shareholder oder Nominee Director erreicht werden?
Welche Kosten fallen bei Gesellschaftsgründung sowie der laufenden Betreuung der Gesellschaft an?
Es sollte sichergestellt sein, dass die Steueroase keine Devisenbeschränkungen aufweist.
Wird die unbegrenzte Ausfuhr von Fremd- und Oasenwährung garantiert?
Kann das investierte Kapital ohne Beschränkungen zurücktransferiert werden?
Können erwirtschaftete Erträge von der Oase uneingeschränkt ins Ausland transferiert werden?
Welches Dienstleistungsspektrum wird geboten?
Welcher Vertraulichkeitsschutz wird offeriert?
Ist die Bank auch international vertreten?
Ist das Straßennetz ausreichend entwickelt?
Gibt es eine Anbindung an internationale Frachtwege zu Land, Wasser oder Luft?
Stehen gut ausgebildete Arbeitskräfte zur Verfügung?
Ist ein regelmäßiger Besuch der Oase ohne Einreise- und/oder Aufenthaltsbeschränkungen möglich?
Ist die Oase per Pkw, Bahn, Flugzeug oder Schiff erreichbar?
Im Falle eines Fluges – gibt es Direktflüge oder müssen Zwischenstopps eingelegt werden?
Sind am Ort gute Anwälte und Steuerberater vertreten?
Je weiter eine Steueroase vom Erstwohnsitz entfernt ist, desto wichtiger sind direkte Kommunikationswege. Das ist heute im Internet-Zeitalter eigentlich kein Problem mehr.
Dazu muss ein Offshore-Zentrum Know-how bieten. Das gilt vor allem für neue Destinationen auf der Offshore-Bühne. Diese können nur bestehen, wenn sie ein besonderes Produkt oder eine Nische anbieten. Aber auch ein gutes, international ausgerichtetes Juristen- und Steuer-Netzwerk ist dafür nötig. Außerdem sind für das Offshore-Banking, Fonds- und Versicherungs-Management funktionierende Regulierungs- und Überwachungsmechanismen unerlässlich.