2. Was eine Steueroase bieten muss

Weltweit buhlen rund 70 Steueroasen und Offshore-Finanzzentren um die Milliarden der Reichen und um Geschäftstransaktionen international ausgerichteter Unternehmen. Jede dieser Destinationen hat ihre Eigenheiten und speziellen Vorzüge. Doch um im internationalen Geschäft überhaupt bestehen zu können, müssen folgende Faktoren gegeben sein:

Geltendes Steuersystem

Inländische natürliche Personen, die einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben, oder juristische Personen, deren Geschäftsleitung oder Sitz in Deutschland liegt, haben grundsätzlich keinen Vorteil aus dem zwischen einer Steueroase und Deutschland bestehenden Steuergefälle, da sie nach dem Welteinkommensprinzip als unbeschränkt Steuerpflichtige ihr gesamtes – somit auch ihr im Ausland erzieltes – Einkommen hierzulande versteuern müssen. Ausnahme: Es bestehen DBA zwischen der Steueroase und Deutschland.

Besteht zwischen Deutschland und der Steueroase ein DBA? Wird geregelt, dass Einkünfte aus Gewerbebetrieb, selbstständiger Tätigkeit im Rahmen einer festen Einrichtung, nicht selbstständiger Tätigkeit (von mehr als 183 Tagen/Jahr) sowie aus unbeweglichem Vermögen nur in dem Land zu besteuern sind, wo der Aufenthalt beziehungsweise die Betriebsstätte liegt (Freistellungsmethode)? Kann die DBASteueroase auch für nicht gewerbliche Zwecke eingesetzt werden, um Unternehmensanteile zu halten, Vermögen zu anonymisieren oder Patente, Urheberrechte und Lizenzen zu verwerten?

Keinen Steuerspareffekt erzielen Steuerpflichtige bei Einkünften aus Dividenden, Zinsen und Lizenzen, da diese der Anrechnungsmethode unterliegen. Folge: Das Besteuerungsrecht steht in der Regel Deutschland zu. Dabei werden im Ausland erhobene Steuern bei den in Deutschland zu zahlenden Steuern angerechnet beziehungsweise vom Gesamtbetrag der ausländischen Einkünfte abgezogen.

Welcher Kategorie wird die DBA-Steueroase zugeordnet?

Wenn kein DBA besteht, handelt es sich um eine Null-Steuer-Oase (No-Tax Haven) oder um eine Null-Steuer-Oase für Fremdeinkommen (No-Tax on Foreign Incom Haven)? Das Nicht-Vorhandensein eines DBA garantiert, dass kein wechselseitiger, rechtsverbindlicher Steuerauskunftsverkehr und keine fiskalischen Auslieferungsabkommen mit anderen Staaten bestehen. Bei einer Null-Steuer-Oase für Fremdeinkünfte ist zu prüfen: