Sie ist ein ideales Instrument, um steueroptimiert Geschäfte zu betreiben. Das Grundkapital beträgt mindestens 100 000 CHF und muss bei der Gründung auf einem Sperrkonto bei einer Schweizer Bank hinterlegt werden. Das Schweizer Gesellschaftsrecht sieht Inhaber- und Namensaktien vor. Aus Gründen der Anonymität kommen in der Regel Inhaberaktien zum Zuge, deren Übertragung durch keinerlei Formvorschriften eingeschränkt ist. Die Gründungsdauer liegt meist bei vier Wochen, nicht zuletzt wegen der zeitaufwendigen Namensabklärung im Zentralregister in Bern.
Schwindelgründungen werden bestraft. Das Grundkapital sollte der Gesellschaft daher auch nach der Gründung zur Verfügung stehen. Die Steuerbelastung liegt bei den sogenannten Sitzgesellschaften mit Steuerprivileg je nach Gemeinde beziehungsweise Kanton zwischen 300 und 1 000 CHF. Die Emissionsabgabe, die bei Gründung, Kapitalerhöhung sowie beim Mantelhandel zu entrichten ist, beträgt 3 Prozent. Gesellschaften, die nicht unter das Steuerprivileg fallen, zahlen darüber hinaus eine direkte Bundessteuer zwischen 3,63 und 9,8 Prozent, eine Kantonssteuer zwischen 12 (Zug) und 36 Prozent (Neuchâtel) sowie eine Kommunalsteuer, die von Kommune zu Kommune starken prozentualen Schwankungen unterliegt.