Nicht jede Oasengesellschaft ist die richtige. Bei dem, was in den Wochenendausgaben der Zeitungen häufig an „Firmen“ mit Sitz in einer Oase angeboten wird, handelt es sich um „Briefkastenfirmen“, die vom deutschen Fiskus steuerlich in der Regel nicht anerkannt werden. Dieser vermutet immer dann eine Briefkastengesellschaft, wenn der Sitz ein Niedrigsteuerland ist, es keine plausiblen wirtschaftlichen Gründe für die Einschaltung einer solchen Gesellschaft gibt, der Gesellschaft Personal und Ausstattung fehlen und die Geschäfte der Gesellschaft nachweisbar vom Inland aus und nicht im Ausland geführt werden. Im Zweifelsfall muss der Steuerpflichtige den Gegenbeweis antreten. Dann helfen nur Belege über tatsächlich abgewickelte Geschäfte, Mietverträge, Arbeitsverträge und Protokolle, die dokumentieren, dass alle wesentlichen kaufmännischen und gesellschaftsrechtlichen Schritte am Auslandssitz der Gesellschaft entschieden wurden.