IBCs sind Aktiengesellschaften mit eigener Rechtspersönlichkeit, die in Ländern mit liberaler Gesetzgebung, Unabhängigkeit, spezialisierter Infrastruktur und/oder hoher Geheimhaltung domiziliert sind. Typischerweise dürfen diese Gesellschaften nur außerhalb des Domizillandes Aktivitäten entfalten und namentlich keine Dienstleistungen an die lokale Bevölkerung anbieten oder Grundbesitz im Domizilland erwerben. Bekannt sind solche Gesellschaften daher auch unter dem Begriff „Offshore-Company“.
IBCs werden sowohl von multinationalen Großkonzernen, kleinen und mittleren Unternehmen als auch Privatpersonen benutzt. Letztere gründen solche Gesellschaften vor allem für das langfristige Halten und Verwalten von Vermögenswerten. Für sich allein ist die Gesellschaft jedoch kein Instrument für die Nachlassplanung. Ohne anderweitige Regelung kommt im Todesfall des wirtschaftlich Berechtigten der Gesellschaft der gesetzliche Erbprozess zur Anwendung.