10. Steueroasen auf See

The World: Ein Zimmer mit täglich wechselnder Aussicht auf alle Sehenswürdigkeiten dieser Welt, wer wünscht sich das nicht? Zu genießen auf dem Luxusschiff „The World“. Sie schippert unter der Steuerhoheit der Karibik. Die erste Hochsee-Residenz bietet auf zwölf Decks einer exklusiven Gemeinschaft die Annehmlichkeiten eines Luxus-Ressorts, kombiniert mit der Mobilität eines Kreuzfahrtschiffes. Ein Wohnsitz auf See für Käufer mit einem nachweisbaren Nettovermögen von mindestens fünf Millionen US-Dollar, die den harten Steuerrealitäten an Land dauerhaft entfliehen wollen. Doch damit das Schiff als Hauptwohnsitz vom Fiskus hierzulande überhaupt anerkannt wird, muss ein deutscher Passagier mindestens 183 Tage nachweisbar an Bord verbringen.

In den meisten nationalen Steuerrechtsordnungen gilt das Wohnsitzprinzip. Die Bewohner des Schiffs behalten in der Regel ihren Wohnsitz in ihrem jeweiligen Herkunftsland und bleiben deshalb dort auch unbeschränkt steuerpflichtig. Die abschirmende Wirkung von DBA entfällt aus naheliegendem Grund: Mit Niemandsländern werden solche Verträge nicht geschlossen.

Brisanter ist die Frage, wie Unternehmen auf dem Schiff ihre Einkünfte zu versteuern haben. Die Steuern werden prinzipiell dort erhoben, wo das Unternehmen als juristische Person seinen Sitz hat oder wo die Geschäftsleitung die Geschäfte steuert. Das dürfte auf den Schiffen schwer zu ermitteln sein und zeigt das Dilemma des internationalen Steuerrechts: Das Sitzprinzip ist in der globalisierten Welt antiquiert. Die Frage, wo virtuelle Unternehmen zu besteuern sind, ist damit kaum noch zu beantworten.

Weitere Informationen und Ansprechpartner:

The World: www.aboardtheworld.com
Four Seasons Ocean Residences: www.residences.fourseasons.com