Der Löwenanteil des weltweiten Offshore-Bankgeschäfts wird in den USA abgewickelt. Diesen Anteil bearbeiten vor allem die in New York ansässigen internationalen Banken (IBFs). Weitere Institute dieses Typs gibt es in Miami (für Lateinamerika), in Houston (für das internationale Ölgeschäft), in Chicago (für internationale Währungs- und Warengeschäfte) und in Los Angeles/San Francisco (für Asien). Auch Vancouver und Quebec in Kanada bieten Steuervorteile für das internationale Geschäft im Finanzsektor.
Darüber hinaus bieten vor allem die US-Bundesstaaten Delaware, Nevada und Wyoming zahlreiche Offshore-Strukturen. Allein in Delaware sind Mitte 2012 knapp 700 000 Offshore-Gesellschaften registriert. Das Tax Justice Network bezeichnet den Bundesstaat als „den undurchsichtigsten und heimlichtuerischsten Finanzplatz der Welt – noch vor der Schweiz oder den Cayman Islands.“
Zu Amerika gehören aber auch Steueroasen wie Panama in Mittel- und Uruguay in Südamerika, vor allem aber die Klassiker der Karibik.
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Kanada ist nach Russland der flächenmäßig größte Staat der Erde. 8 Prozent der Landesfläche entfallen auf Binnengewässer. Mit einer Bevölkerungsdichte von 3,2 Einwohnern pro qkm ist Kanada einer der am dünnsten besiedelten Staaten der Welt. Die Bevölkerung konzentriert sich auf einen 350 Kilometer breiten Streifen entlang der Grenze zu den USA. Weite Teile des Nordens sind nahezu menschenleer, vier Fünftel der Kanadier leben in Städten, die meisten in den Millionenmetropolen Toronto, Montreal, Vancouver und Ottawa. Kanada gehört zu den wohlhabendsten Ländern der Welt. Das Land ist einer der größten Lieferanten landwirtschaftlicher Erzeugnisse. Kanadas größte Schwäche aus Sicht der OECD ist die mangelnde Umsetzung von Erfindungen und Patenten. Ein Milliarden-Förderprogramm soll hier für Besserung sorgen.
Heute leben in Kanada rund 34 Millionen Menschen, davon etwa eine Million Ureinwohner. Die Beliebtheit Kanadas als Einwanderungsland ist nach wie vor groß. Knapp ein Fünftel der Bevölkerung ist in einem anderen Land geboren. Kamen früher vorwiegend Europäer, vor allem aus Großbritannien, Irland und Frankreich, so sind es heute in erster Linie Asiaten. Beste Chancen – vor allem für angehende Unternehmer – bieten die Metropolen Toronto, Montreal und Vancouver, in denen 77 Prozent der Gesamtbevölkerung leben.
Weitere Informationen dazu: www.coin-sl.com/kanada
Der offizielle Einwanderungsantrag muss über ein kanadisches Konsulat im Ausland gestellt werden.
Lange entwickelte sich die Wirtschaft in Kanada viel besser als in den Vereinigten Staaten. Doch 2011 trübte sich das Bild: Schwächeres Wachstum, steigende Schulden und Arbeitslosigkeit machten sich breit. Für 2012 wird nur noch mit einem Wachstum von 2,1 Prozent gerechnet. Die von der Regierung ergriffenen Maßnahmen gegen den Abschwung sind (noch) moderat und belasten den Staatshaushalt kaum. Ein größeres Konjunkturpaket wurde bislang nicht in Angriff genommen. Trotz der schlechteren Aussichten senkte man Anfang 2012 die Steuer auf Unternehmensgewinne um 1,5 Prozentpunkte auf jetzt 15 Prozent. Einschließlich der von den Provinzen erhobenen Steuern werden die meisten Unternehmen mit insgesamt 25 Prozent besteuert.
Kanada – das andere Amerika – steht allzu oft im Schatten seines südlichen Nachbarn USA: Dessen Konjunktursorgen sind auch Kanadas Konjunktursorgen. Die beiden Volkswirtschaften sind eng miteinander verwoben. Nicht nur aufgrund der geografischen
Um die Wirtschaft anzukurbeln, wurde der Eingangssatz der Einkommensteuer auf 15 Prozent und der Höchstsatz auf 25 Prozent gesenkt. Dabei wird der Spitzensteuersatz künftig erst ab einem Einkommen von 200000 CAD fällig. Gleichzeitig werden die Unternehmen um rund 2,3 Milliarden CAD steuerlich entlastet, der Steuersatz auf 15 Prozent gesenkt. In der rohstoffreichen Provinz Alberta überlegt man sogar, die Steuern ganz abzuschaffen. Dabei müssen die Einwohner bereits heute keine Umsatzsteuer von sieben Prozent auf Waren bezahlen wie überall sonst in Kanada. Kein Wunder, dass die Kanadier in Scharen nach Alberta strömen. Die Arbeitslosenrate ist halb so hoch wie die nationale Quote und das BIP pro Kopf rund 40 Prozent höher als der kanadische Durchschnitt.
Zwei Provinzen an der kanadischen Atlantikküste, New Brunswick und die Prince Edward Islands bieten ausländischen Investoren legale Möglichkeiten, sich über nationale Treuhandgesellschaften steuermindernd in einer politisch sicheren Umgebung anzusiedeln. Denn durch Gesetzesbeschluss der Provinzregierungen werden Treuhandunternehmen von kanadischer Seite als Offshore-Gesellschaften betrachtet. Sie unterliegen damit keinerlei Berichts- oder Offenlegungspflichten, solange sie außerhalb Kanadas verwaltet werden, keine kanadischen Einkommensquellen und keine kanadischen Entscheidungsträger oder Begünstigte haben.
Treuhandvermögen, das von einer internationalen kanadischen Treuhandgesellschaft verwaltet wird, kann von außerhalb Kanadas liegenden Niederlassungen in einem niedrig oder gar nicht besteuerten Gebiet verwaltet werden. Es wird dann, weil nur kanadische Einkommensquellen besteuert werden, steuerlich behandelt wie solches von Nichtansässigen. Richtig gemacht, bedeutet das Nullsteuern.
Nähe, sondern auch durch das Nordamerikanische Freihandelsabkommen (Nafta), das zwischen den USA, Kanada und Mexiko seit Mitte der 1990er-Jahre einen noch regeren und weitgehend ungehinderten Tausch von Waren und Dienstleistungen ermöglicht. Schätzungen zufolge verfügt Kanada über Ölreserven von 179 Milliarden Barrel und liegt damit hinter Saudi-Arabien auf Platz zwei. Unabhängig davon, dass 174 Milliarden Barrel in Ölsanden gebunden sind und nur durch ein teures Verfahren gefördert werden können, ist ab einem Preis von 50 US-Dollar je Barrel lukrativ. Dazu kommen Nickel, Kupfer, Gold, Silber und Aluminium. Der weltweite Rohstoffboom in den vergangenen Jahren hat dem Land zu einem ungeheueren Aufschwung verholfen.
Rohstoffreichtum, geringe Steuerbelastung und die liberale Wirtschaftsordnung machen das nordamerikanische Land attraktiv für ausländische Unternehmen. Laut einer aktuellen Studie der Unternehmensberatung KPMG liegen die Unternehmenskosten in Kanada sogar in allen Branchen deutlich unter den US-amerikanischen. Kernregion des Landes bilden die Provinzen Ontario und das französischsprachige Québec. Dort leben etwa zwei Drittel der Kanadier und erbringen etwa 60 Prozent der Wirtschaftsleistung. Ein weiteres Wirtschaftszentrum entsteht im westlichen Alberta, bedingt durch die Goldgräberstimmung in der Erdöl- und Gasbranche.
Stärken | Schwächen | ||
+ | reich an Bodenschätzen und Agrarprodukten | – | starke Abhängigkeit vom Primärsektor |
+ | hohes Bildungsniveau | – | niedrige Produktivitätsfortschritte |
+ | kontinuierlicher Zustrom an Arbeitskräften | – | hohe Abhängigkeit vom US-Markt |
+ | Chancen bei Güterproduktion und Klimaschutz | – | schwach entwickelter Maschinenbau |
Nachteilig ist, dass Kanadas Exporte zu 73 Prozent in die USA gehen. Läuft dort die Wirtschaftserholung schleppend, leidet auch Kanada. Hinzu kommt, dass hohe Rohstoffpreise den kanadischen Dollar zu einer starken Währung machen – vor allem gegenüber dem US-Dollar. Das stellt ein Problem für die Wirtschaft dar. Viele Produzenten im Industriesektor haben die Auswirkungen des starken kanadischen Dollars nicht überlebt. Es wird ungemütlich in der einstigen Bastion.
Weitere Informationen:
Botschaft von Kanada
Leipziger Platz 17, D-10117 Berlin
Tel.: 030-20 31 20, Fax: 030-20 31 25 90, www.canadainternational.gc.ca
Canadian German Chamber of Industry and Commerce Inc.
480 University Ave., Suite 1500, Toronto, Ont. M5G 1V2
Tel.: 001-416-5 98 33 55, Fax: 001-416-5 98 18 40
Internet: www.gc.ca
Auf Immigration spezialisierte Anwälte:
Campbell, Cohen, Montreal/Quebec
Tel.: 001-514-9 37 94 45, Fax: 001-514-9 37 26 18, www.canadavisa.com
Leonard Simcoe, Town of Mount Royal/Quebec
Tel.: 001-514-7 39 11 08, Fax: 001-514-7 39 07 95 www.immigrationattorney.ca
Abrams & Krochak, Toronto/Ontario
Tel.: 001-416-4 82 33 87, Fax: 001-416-4 82 06 47, www.akcanada.com
Toronto, Montreal, Vancouver
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Ausgabenkürzungen von 2 Billionen Dollar über zehn Jahre, die Ende 2011 für die Haushaltssanierung standen, hören sich nach viel an – sie sind es aber nicht. Allein 2012 wird die US-Regierung 1,1 Billionen Dollar neue Schulden aufnehmen. Tatsächlich wäre noch einmal mindestens das Doppelte an Einsparungen nötig, um die Finanzen zu sanieren. Nach Prognosen wird die Bundesschuld bis 2021 um weitere 3,5 Billionen Dollar wachsen, trotz der geplanten Kürzungen. Wie kritisch die finanzpolitische Lage ist, zeigt ein Ausblick des IWF. Danach wird die US-Staatsschuld – einschließlich der Bundesstaaten und Gemeinden – in fünf Jahren mit 115 Prozent des BIP diejenige Italiens übertreffen.
Dass es an den Finanzmärkten bislang relativ ruhig blieb, verdanken die USA wohl allein der noch größeren Dramatik in Europa. Diese lässt US-Staatsanleihen als kleineres Übel erscheinen. Da sich Republikaner und Demokraten über den Weg zu einer Haushaltskonsolidierung nicht einig sind, werden die US-Bürger und die Welt mindestens bis zur Präsidentenwahl Ende 2012 auf eine ernsthafte
Land | Volumen Dez. 2009 (in Mrd. Dollar) |
Japan | 768,8 |
China | 755,4 |
Großbritannien | 302,5 |
Ölexportierende Staaten | 186,8 |
Karibische Banken | 184,7 |
Brasilien | 160,6 |
Hongkong | 152,9 |
Russland | 118,5 |
Luxemburg | 99,9 |
Taiwan | 79,6 |
Schweiz | 76,0 |
Deutschland | 52,7 |
Quelle: Amerikanisches Finanzministerium
Haushaltssanierung warten müssen. Hinzu kommt, dass sich die US-Schuldenkrise von anderen auf der Welt in einem wichtigen Punkt unterscheidet: Sie ist hausgemacht. Und: An der Zahlungsfähigkeit der USA zweifelt niemand – nur an deren Willen.
Dass auch wohlhabende Staaten pleite gehen können, hat die Finanzkrise gezeigt. Den USA steht sicher kein Staatsbankrott in dem Sinne vor, dass die Regierung sich für zahlungsunfähig erklärt. Denkbar ist aber eine Situation gegen Ende des Jahrzehnts (2020), eine Mischung aus Schuldenkrise, steigenden Zinsen, Inflation und Währungsverfall. Viele US-Bürger haben dankbar nach den Konjunkturspritzen des Staates gegriffen. Die Rechnung dafür wird ihnen erst später präsentiert. Dann haben die Bürger die Wahl, sie mit höheren Steuern, der Kürzung und Streichung von Ausgabenprogrammen oder einer Kombination aus beiden zu begleichen.
Die Vereinigten Staaten steigen verspätet in den internationalen Steuerwettbewerb ein. In den vergangenen Jahren haben fast alle OECD-Staaten die Steuersätze für Unternehmen drastisch gesenkt. Die USA begnügten sich aber mit Ausnahmeregelungen und temporären Erleichterungen, die das Steuerrecht weiter verkomplizierten. Die von Präsident Obama eingesetzte Schuldenkommission hat vorgeschlagen, die bisherigen fünf Stufen durch einen einheitlichen föderalen Steuersatz zwischen 23 bis höchstens 29 Prozent zu ersetzen. Bisher lag der Höchstsatz bei 35 Prozent. Inklusive der Steuern der Bundesstaaten erreichte die Belastung für Unternehmen knapp 40 Prozent. International haben die USA mit dem bisherigen Verzicht auf eine durchgreifende Steuerreform Boden im Wettbewerb um Investitionen ausländischer Unternehmen verloren.
Für weiteren Druck auf die Vereinigten Staaten sorgt auch Japan: Bislang unter den OECD-Staaten noch knapp vor den USA, das im April 2011 die Körperschaftsteuer um fünf Prozentpunkte gesenkt hat. Damit sind die USA in der OECD steuerlicher Spitzenreiter. Auch in der effektiven Steuerlast der Unternehmen, somit unter Berücksichtigung der Ausnahmeregelungen, befinden sich die Vereinigten Staaten in der Spitzengruppe: 35 Prozent – so hoch wie nirgendwo sonst in der OECD und 15 Prozentpunkte höher als in Deutschland.
Rang | Land | Satz in Prozent |
1 | Vereinigte Staaten | 39,2 |
2 | Japan | 38 |
3 | Frankreich | 34,4 |
4 | Belgien | 34 |
5 | Deutschland | 30,2 |
7 | Mexiko | 30 |
15 | Kanada | 26,1 |
21 | Korea | 24,2 |
Kombinierte Steuersätze der Zentralregierungen und untergeordneter Einheiten. Deutschland einschließlich der Gewerbesteuer. |
Quelle: OECD, Tax Foundation
Auf der Suche nach zusätzlichen Steuereinnahmen entwickeln Staaten immer neue Methoden. Am radikalsten gehen aber bislang die USA vor. Sie haben Anfang 2010 ein Gesetz erlassen, mit dem sie die Größe ihres Kapitalsmarktes als Trumpf ausspielen: den Foreign Account Tax Compliance Ac”, kurz FATCA. Damit zwingen die Vereinigten Staaten ausländische Finanzinstitute, als verlängerter Arm der US-Steuerfahndungsbehörden zu agieren. Ab Mitte 2013 müssen weltweit alle Banken, Fonds und teilweise auch Versicherungen einen Vertrag mit der US-Steuerbehörde IRS (Internal Revenue Service) abschließen. Darin verpflichten sie sich, alle Kunden nach strengen Vorgaben zu durchleuchten und die in den USA steuerpflichtigen Kunden mit ihren persönlichen Daten und weltweiten Erträgen an die Vereinigten Staaten zu melden. Verweigert ein Kunde dem Institut Angaben zu seiner Person, muss ihm dieses eine Strafsteuer von 30 Prozent auf Erträge aus den USA (Dividenden, Zinsen, Mieten etc.) und auf Veräußerungserlöse aus US-Quellen abziehen. Willigt ein in den USA Steuerpflichtiger in die Weitergabe seiner Daten nicht ein, erfolgt die Kündigung des Kontos oder Depots. Bei diesen Steuerpflichtigen handelt es sich nicht nur um Personen, die in den Vereinigten Staaten leben, sondern beispielsweise auch um in Europa lebende US-Bürger und sogar Europäer, die Inhaber einer Green Card sind.
Um rechtlichen Hindernissen aus dem Weg zu gehen, haben Deutschland, Großbritannien, Frankreich, Italien und Spanien im Frühjahr 2012 bilaterale Abkommen mit den USA geschlossen. Danach sollen die Finanzinstitute im Hoheitsgebiet des jeweiligen Partnerlandes durch nationale Umsetzungsakte verpflichtet werden, die nach FATCA erforderlichen Informationen zu erheben und an die Behörden ihres Heimatstaates weiterzugeben. Diese leiten die Informationen an die USA weiter. Im Gegenzug sollen auch die USA Informationen über potenzielle Steuerhinterzieher liefern. Die EU-Kommission signalisiert Interesse, ein derartiges System EU-weit einzuführen.
Dabei können die USA auch anders:
Welches ist die größte Steueroase auf dem Globus: Die Schweiz? Luxemburg? Die Cayman Islands? Keineswegs – so die Einschätzung der britischen Steuerrechtsgruppe Netzwerk für Steuergerechtigkeit. Der US-Bundesstaat Delaware erwies sich bei einem Vergleich von Gesetzen, Rechtsprechung und Einlagenzufluss in 60 Ländern als größte Steueroase. Der Untersuchung zufolge haben Ausländer Mitte 2012 über 3,5 Billionen US-Dollar in den USA angelegt – vor allem in Delaware.
Innerhalb der US-Bundesstaaten gibt es erhebliche Steuerunterschiede. Aus steuerlicher Sicht besonders attraktiv sind Delaware, Florida, Montana, Nevada, Texas, Utah oder Wyoming – Bundesstaaten, die immer wieder als Steueroasen bezeichnet werden. Sie unterliegen jedoch wie alle anderen 43 Bundesstaaten den vollen Einkommenbeziehungsweise Körperschaftsteuern der USA. Insbesondere Delaware mit seiner niedrigen Konzessionssteuer und einem unkomplizierten Gesellschaftsrecht ist bei vielen Ausländern für Gesellschaftsgründungen beliebt. Mitte 2012 sind dort über 700 000 Offshore-Gesellschaften registriert.
Grundsätzlich wird die Steuerhoheit zwischen dem Bund (Federal Government), den einzelnen Bundesstaaten (States) und den lokalen Gebietskörperschaften (Local Governments/Municipalities) aufgeteilt.
Bund: Bundeseinkommensteuer (Federal Income Tax), Bundeskörperschaftsteuer (Corporate Income Tax), Bundeserbschaft- und -schenkungsteuer (Federal Estate and Gift Tax), Verbrauchsteuern (Federal Exice Taxes)
Bundesstaaten: Grund- und Vermögensteuer (State Property Tax), Einkommensteuer (State Income Tax), Körperschaftsteuer (State Corporate Tax), Verbrauch- und Verkehrsteuern (Sales and Use Tax)
Lokale Gebietskörperschaften: Örtliche Grund- und Vermögensteuer (Local Property Tax), örtliche Einkommen- und Körperschaftsteuer (Local Income Taxes)
Da die Verteilung nicht klar geregelt ist, kommt es im Einzelfall zu Doppel- oder Mehrfachbelastungen. Dies wird jedoch teilweise dadurch abgemildert, dass Steuern als Betriebsausgaben absetzbar sind oder die Bemessungsgrundlage auf Bundesebene reduzieren.
Körperschaftsteuer (Corporate Income Tax)
Kapitalgesellschaften unterliegen der Körperschaftsteuer, die auf Ebene des jeweiligen Bundesstaates und teilweise auch von der lokalen Gemeinde erhoben wird. Ist das Unternehmen in verschiedenen US-Bundesstaaten tätig, werden die Einkünfte von dem Staat besteuert, in dem sie erzielt wurden. Dabei können die Steuersätze – wie die folgende Auswahl zeigt – recht unterschiedlich sein: Delaware: 8,7 Prozent, District of Columbia: 9,0 Prozent, Florida: 5,5 Prozent, New York: 7,5 Prozent, Texas: 0 Prozent. Wie Unternehmen die Steuerunterschiede selbst innerhalb einzelner US-Bundesstaaten nutzen, zeigt das Beispiel Apple mit Sitz der Unternehmenszentrale in Kalifornien. Über den Umweg Nevada spart der Konzern jährlich Milliardenbeträge ein – ganz legal (s. S. 59).
Die Gemeinden und Landkreise können ebenfalls eine eigene Körperschaftsteuer erheben. Diese liegt in der Regel bei einem Steuersatz von ein bis zwei Prozent des Gewinns. Im Einzelfall, beispielsweise in New York City, kann diese jedoch höher und bis zu 8,75 Prozent ausfallen.
Steuerpflicht
Der unbeschränkten Steuerpflicht unterliegen alle Kapitalgesellschaften beziehungsweise Gesellschaften, die im Check-the-Box-Verfahren die Behandlung als Kapitalgesellschaft gewählt haben. Dabei ist unerheblich, wo der Ort der tatsächlichen Geschäftsleitung liegt. Liegt dieser bei einer ausländischen Gesellschaft in den USA, wird die unbeschränkte Steuerpflicht nur dadurch begründet, dass der Gesellschaftssitz verlegt und die Gründungsurkunde bei der zuständigen Behörde eingereicht wird.
Die unbeschränkte Steuerpflicht führt dazu, dass das gesamte, weltweit erzielte Einkommen der Kapitalgesellschaft in den USA steuerpflichtig ist. Ausländische Kapitalgesellschaften unterliegen mit ihren steuerpflichtigen US-Quelleneinkünften der beschränkten Steuerpflicht. Die US-Steuersätze für Kapitalgesellschaften liegen zwischen 15 und 35 Prozent.
Die Accumulated Earnings Tax (AET) kann im Fall einer späteren Ausschüttung der Gewinne, für die bereits AET entrichtet wurde, nicht auf die Einkommensteuer des Gesellschafters angerechnet werden. Damit handelt es sich um eine echte Strafsteuer.
Besitzsteuer
Die meisten Bundesstaaten und lokalen Gebietskörperschaften erheben eine Steuer auf das Grundvermögen (Real Property Tax), die zwischen 0,5 und 2,5 Prozent des Grundvermögens liegt. Einige Bundesstaaten und lokale Gebietskörperschaften fordern zudem eine Steuer auf bewegliches materielles oder immaterielles Betriebsvermögen (Property Tax).
Erbschaftsteuer nur für Superreiche
Für die Erbschaftsteuer galt für 2011 ein Freibetrag von einer Million US-Dollar sowie ein Höchststeuersatz von 55 Prozent. Attraktiver wird es für die Jahre 2012 und 2013 mit einem lebzeitigen Freibetrag von 5 Millionen US-Dollar. Ist dieser zu Lebzeiten nicht verbraucht, gilt er auch für die Bundesnachlasssteuer. Der Spitzensteuersatz der Federal Gift Tax und der Federal Estate Tax beträgt nur 35 Prozent.
Auswirkung auf deutsch-amerikanische Ehen und Nachfolgegestaltungen
Ein deutscher Ehegatte eines US-Schenkers kann an diesem einmaligen Schenkungsfreibetrag von 5 Millionen US-Dollar partizipieren und ist nicht auf die jährliche Schenkungsteuerfreistellung zwischen US-Bürgern und Ausländerehegatten von 136 000 US-Dollar pro Jahr angewiesen. Dabei kann diese Jahressteuerbefreiung mit dem Freibetrag von 5 Millionen US-Dollar kombiniert werden. Damit entfällt bei vielen deutsch-amerikanischen Ehen die Notwendigkeit zur Einrichtung komplexer Testamentsstrukturen, um den überlebenden deutschen Ehepartner zu begünstigen.
Dies hat auch Konsequenzen für rein deutsche Ehepaare, die einen Feriensitz in den USA unterhalten. Aufgrund der Vorschriften des DBA kann nämlich bei Erwerben von Todes wegen dieser besondere Erbschaftsteuerbetrag kombiniert werden mit einer Vorschrift des Erbschaftsteuer-DBA. Nach dieser Vorschrift sind bei Ehepaaren, die nur wegen des Grundbesitzes in den USA steuerpflichtig sind, 50 Prozent des erbschaftsteuerbaren Erwerbes von der Erbschaftsteuer aufgrund des DBA freigestellt. Mit beiden Elementen können große Vermögensbestandteile auf den überlebenden Ehepartner ohne US-Steuern übergehen.
Kann man in deutsch-amerikanischen Familienverhältnissen diese Freibeträge für den Ehepartner nutzen, unterliegt man nicht dem US-Erbschaftsteuerzugriff und muss nur – dann mit deutschen Gestaltungselementen – die deutsche Erbschaftsteuer auf ein erträgliches Maß reduzieren.
Reiche sollen stärker belastet werden
Im Kampf gegen das ausufernde Haushaltsdefizit sollen bestehende Steuererleichterungen abgeschafft und Besserverdienende stärker besteuert werden (Buffet-Steuer). Diese Maßnahme soll 2 Billionen US-Dollar einbringen.
Delaware ist für Ausländer und nicht in den USA ansässige Unternehmen attraktiv, weil dort außerhalb des Bundesstaates erzielte Gewinne nicht versteuert werden müssen.
Dient eine derartige Gesellschaft nicht nur als Aushängeschild, sondern werden darüber tatsächliche Geschäfte abgewickelt, unterliegt man automatisch den vollen US-Steuern. Steuerfreiheit besteht nur, solange unter anderem keine Geschäfte in den USA abgewickelt, keine Handelslizenzen und keine Bundessteuernummer beantragt und die Gewinne der Gesellschaft nicht in den USA ausgeschüttet werden. In jedem Fall braucht es vor Ort fachkundige Beratung (vgl. Ausführungen zu U.S. Corporation, s. S. 164).
Weitere Informationen und Ansprechpartner:
Botschaft der Vereinigten Staaten von Amerika
Pariser Platz 2, D-10117 Berlin
Tel.: 030-8 30 50, Fax: 030-83 05 10 50
German American Chambers of Commerce, Inc.
75 Broad Street, 21st Floor, New York, N.Y, 10004
Tel.: 001-212-9 74-88 30, Fax: 001-212-9 74-88 67
U.S. Corporation Services, Inc.
2200B Douglas Boulevard, Suite 100, Roseville, Cal. 95661
Tel.: 001-916-7 83 29 94, Fax: 001-916-7 83 30 05
Shearman & Sterling, Oberanger 28, D-80331 München
Tel.: 089-23 88 82 00, Fax: 089-23 88 82 01
Taylor Wessing, Isartorplatz 8, D-80331 München
Tel.: 089-2 10 38-0, Fax: 089-2 10 38-300, www.taylorwessing.com
New York, Atlanta, Boston, Charlotte, Chicago, Dallas/Ft. Worth, Denver, Houston, Los Angeles, Miami, Philadelphia, San Francisco, Washington D.C.
Mit der Krise Europas sind die Wachstumsmärkte der Schwellenländer zu einer noch wichtigeren Stütze der Weltkonjunktur geworden. Allein Lateinamerika hat in den Jahren 2010 und 2011 rund 14 Prozent zum Wachstum der Weltwirtschaft beigetragen. Die Importe der Region sind 2011 um 23 Prozent gestiegen. Die Latinos kaufen vieles, was in anderen Gegenden derzeit wenig Absatz findet. Auch 2012 wird die Region zu den globalen Wachstumsmotoren gehören. Die Interamerikanische Entwicklungsbank erwartet für Lateinamerika und die Karibik 2012 ein Wirtschaftswachstum von 3,6 Prozent – ein kräftiger Anstieg im Vergleich zur Wachstumsschwäche der Industrieländer.
Deutsche Unternehmen sind in vielen Ländern des mittel- und südamerikanischen Kontinents schon tief verwurzelt. In Mexiko und Brasilien stellen sie einen großen Teil der Direktinvestitionen. Neulingen bieten die deutschen Außenhandelskammern und der Lateinamerika-Verein in Hamburg Hilfestellung:
Argentinien: www.ahkargentina.com
Brasilien: www.ahkbrasil.com
Chile: www.chile.ahk.de
Mexiko: www.mexiko.ahk.de
Kolumbien: www.ahk-colombia.com
Peru: www.peru.ahk.de
Lateinamerika-Verein: info@lateinamerikaverein.de
Lateinamerika hat das, was Asien braucht: jede Menge Rohstoffe. Die Nachfrage aus China beschert Lateinamerikas Wirtschaft den größten Aufschwung seit Jahrzehnten. Ob Eisenerz aus Brasilien, Soja aus Argentinien, Kupfer aus Chile und Peru oder Erdöl aus Venezuela und Mexiko. Lateinamerikas Exporterlöse haben sich in den letzten zehn Jahren verdoppelt. Waren die Auslandsschulden Ende der 90er-Jahre noch dreimal so hoch wie die Ausfuhreinnahmen, könnten die Latinos ihre Schulden heute mit den Exporterlösen eines Jahres vollständig zurückzahlen. Strategisch ist die Region von großer Bedeutung. Dort lagern die größten Rohölreserven der westlichen Hemisphäre und einige der größten Süßwasserreservoire der Welt. Nach Schätzungen des Geologischen Dienstes der USA liegen dort 105 Milliarden Barrel Öl und 14 000 Milliarden Kubikmeter Gas. Neben den Fördergebieten in Venezuela und denen vor der Küste Brasiliens ist vor allem das westliche Amazonasbecken ein Reservoir. Die größten Vorkommen liegen in den drei armen Andenländern Peru, Bolivien und Ecuador. Auch wenn die Ureinwohner gegen eine Ausbeutung sind, die internationalen Ölkonzerne wollen die Energie-Lager unter dem Regenwald nutzbar machen. Das Potenzial für den Ausbau der Agrarproduktion ist riesig. Brasilien zählt mit Treibstoffen aus Zuckerrohr zu den Vorreitern der Produktion nachwachsender Rohstoffe für die Energiegewinnung.
Die verheißungsvolle Kombination aus – mit wenigen Ausnahmen – gesunder gesamtwirtschaftlicher Politik und Rohstoffhausse hat Mittel- und Lateinamerika eine neue Realität mit starkem Wachstum und geringer Abhängigkeit von externen Faktoren beschert. Das hauptsächlich durch die Binnennachfrage und Investitionen beschleunigte Wirtschaftswachstum ermöglichte höhere Steuereinnahmen und die Verringerung der staatlichen Schuldenlast. Daneben haben Leistungsbilanzüberschüsse und bedeutende Zuflüsse von Investitionen zu einem noch nie da gewesenen Anstieg der Reserven und damit zu einer höheren Widerstandsfähigkeit der Region gegen externe Erschütterungen geführt. Der intakte Aufschwung der Region zeigt sich vor allem am Arbeitsmarkt.
Doch während der wenig Know-how-intensive Rohstoffsektor floriert, werden Branchen, die den Kern für moderne Industrie- und Dienstleistungsgesellschaften bilden könnten, zurückgedrängt. Auch von einem Abbau der Bürokratie, etwa um die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen zu stärken, ist in den Ländern nicht viel in Sicht. Die meisten Länder haben es bisher versäumt, Branchen mit mehr Wertschöpfung zu fördern. Diese Region muss mehr in die strukturelle Wettbewerbsfähigkeit investieren. Dazu gehören Infrastruktur, Bildung und Innovation.
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Belize, das ehemalige British Honduras, ist neben Costa Rica die stabilste Demokratie Mittelamerikas. Keine Korruption im großen Stil. Die Menschen sind stolz darauf, genauso wie auf den vorbildlichen Naturschutz, der hier praktiziert wird. 40 Prozent des Landes sind als Nationalpark oder Naturschutzgebiet ausgewiesen. Ausgebaute Straßen findet man dagegen nur wenige. Anhänger von weißen Stränden und tropischer Sonne schwärmen von den noch unberührten Buchten.
Doch aus ökonomischer Sicht sind die Bewohner des Karibik-Staates eigentlich viel zu arm, um ihre türkisfarbenen leuchtenden Lagunen, ihre fischreichen Korallenriffe, ihre tropischen Tauchreviere, ihre exklusiven Insel-Refugien, ihren mit Maya-Ruinen gespickten Dschungel nicht um jeden Preis für den internationalen Tourismus zu erschließen. Im Gegensatz zur mexikanischen Halbinsel Yucatán oder dem Nachbarland Guatemala scheint Belize seine Attraktionen vor der Welt verstecken zu wollen. Dass es Belize seinen Besuchern nicht leicht macht, merkt man schon beim Versuch, sich mit öffentlichen Verkehrsmitteln fortzubewegen.
Um die Arbeitslosigkeit zu senken, bietet Belize allen Unternehmen, die Arbeitsplätze und Devisen schaffen, totale Steuerbefreiung für die Dauer von 15 Jahren. Hinzu kommen Finanzhilfen für Grundstückskäufe und den Bau von Fabrikationsgebäuden sowie ein Fortfall von Zöllen auf Produktionsanlagen und importierte Rohmaterialien. 1990 verabschiedete die Regierung den sogenannten International Business Companies Act. Danach ist eine International Business Company (IBC) von sämtlichen direkten Steuern befreit, solange sie keine Geschäfte mit Ortsansässigen tätigt, keine Immobilien in Belize besitzt und keine Bank-, Versicherungs- oder Rückversicherungsgeschäfte tätigt.
Die Gründungskosten einer Gesellschaft liegen bei etwa 400 US-Dollar, die laufenden Jahreskosten für Erklärungen bei 100 US-Dollar und für Domizilisation bei rund 600 US-Dollar.
Mit seinem Trust Act gehörte Belize zu den Offshore-Trust-Pionieren. Der befreite Trust zahlt keine Einkommen- und Erbschaftsteuern und keine Gebühren auf Trust-Transaktionen. Darüber hinaus ist Belize interessant für Offshore-Banken und -Versicherungen. Doch die Überwachung der Offshore-Finanzdienstleistungen hat Schwachpunkte. Belize wird deshalb in der Gruppe der am wenigsten regulierten Offshore-Finanzzentren geführt.
Solange Belize vom britischen Militär gegen die Gebietsansprüche seines Nachbarn Guatemala geschützt wird, sind Investitionen machbar. Entschließt man sich zu einer Investition, sollte man eine Versicherung gegen Enteignung nicht vergessen.
Weitere Informationen und Ansprechpartner:
Botschaft von Belize
Boulevard Brand Whitlock 136, B-1200 Brüssel
Tel.: 00322-7 32 62 04, Fax: 00322-7 32 62 46
Belize Corporate Services, Belize City
Tel.: 00501-2 27 25 67, Fax: 00501-2 27 70 18
The Immigration & Nationality Department, Belmopan
Tel.: 00501-8-2 26 11, Fax: 00501-8-2 26 62
Internet: www.belize.gov.bz
Flughafen: Belice City, Flug über Mexico, Houston oder Paris
Hotels:
Biltmore, Tel.: 00501-2 23-23 02, www.belizebiltmore.com
Blackbird, Tel.: 00501-2 23-27 67, www.blackbirdresort.com
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Brasilien, die mit Abstand größte Wirtschaftsmacht der Region, gehört zu den wenigen Volkswirtschaften der Welt, die 2012 mit einer Beschleunigung der Konjunktur rechnen können. Das Bruttoinlandsprodukt soll nach 2,7 Prozent (2011) im laufenden Jahr um 3,2 Prozent steigen. Für 2013 trauen Ökonomen dem Land ein Wachstum von 4 bis 5 Prozent zu. Brasiliens anhaltender Aufschwung zeigt unterdessen auch seine Schattenseiten. Rekordhohe Zuflüsse von ausländischen Direktinvestitionen und Finanzanlagen haben wesentlich dazu beigetragen, dass der brasilianische Real gegenüber dem US-Dollar heute doppelt so viel wert ist wie vor zehn Jahren. Diese Aufwertung hat eine ungleiche Entwicklung der brasilianischen Wirtschaft befördert. Während Handel und Dienstleistungen ebenso florieren wie das Rohstoffgeschäft, erleidet die verarbeitende Industrie einen schmerzlichen Schrumpfungsprozess. Brasilianische Industrieware ist gegenüber der Auslandskonkurrenz schlichtweg zu teuer geworden.
Brasiliens Regierung will dem Verfall der Industrie mit Macht entgegentreten. Hohe Steuern auf Finanztransaktionen sollen spekulatives Kapital aus dem Ausland fernhalten und die Aufwertung des Reals eindämmen. Gleichzeitig greift die Regierung immer stärker zu protektionistischen Maßnahmen. Doch mit dieser Politik vermindert das Land nicht nur seinen Beitrag zur Ankurbelung der Weltkonjunktur. Sie hilft auch nicht der eigenen Sache. Denn die Ursachen für Brasiliens Wettbewerbsschwäche sind nicht vorrangig in der Stärke des Reals zu finden. Besser wäre es, die hohen Lohnnebenkosten zu senken und den unübersehbaren Wust des Steuersystems zu durchforsten.
Brasilien stieg im Sog Chinas in den letzten Jahren auf, denn das Amazonasland liefert die Rohstoffe, die Asiens Wachstum füttern: Erdöl, Eisenerz, aber auch Agrarprodukte. An seine Grenzen stößt das Land dabei noch lange nicht. Die Anbauflächen für Soja und Zuckerrohr könnten durch Abholzen der Regenwälder verdoppelt werden. Brasilien besitzt zudem üppige Süßwasserreserven, die anderen Ländern fehlen. Nach riesigen Erdölfunden vor der brasilianischen Atlantikküste könnte Brasilien in einigen Jahren überdies zu einem der führenden Ölförderländer werden. Schon jetzt gehört es zu den größten Volkswirtschaften des Globus. In spätestens einer Generation dürfte es an Deutschland vorbei auf Rang fünf vorstoßen.
Brasiliens größte Wachstumskraft aber kommt von innen. Das Land hat seinen Binnenmarkt entdeckt: 195 Millionen Einwohner und eine rasch wachsende äußerst konsumfreudige Mittelschicht – ein riesiges Potenzial für die einheimischen Unternehmen. Anders als in Exportländern wie Deutschland trägt die Ausfuhr in Brasilien nur 12 Prozent zur Wirtschaftskraft bei, fast zwei Drittel erbringt der Inlandskonsum.
Ende 2011 hat Brasilien ein Bündel von Steuersenkungen erlassen (3,1 Milliarden Euro). Zudem wurde die Finanztransaktionssteuer auf den Erwerb von brasilianischen Aktien und Privatanleihen durch Ausländer annulliert. Weil Einfuhrzölle und Steuersätze in Brasilien astronomische Höhen erreicht haben, kann sich für Unternehmen ein Engagement mitten im Amazonasgebiet lohnen – in der Freihandelszone im brasilianischen Manaus. Dort bietet man nicht nur Steuervorteile, sondern unterstützt Firmen auch bei den Themen Infrastruktur und Innovation. Schwachpunkt von Manaus ist die Logistikinfrastruktur: der Transportweg über Wasser und Straßen nach Sao Paulo ist mit 21 Tagen sehr lang. Der Flughafen mit dem drittgrößten Frachtterminal des Landes gilt als chronisch überlastet. Doch ab Ende 2012 sind Besserungen in Sicht.
Weitere Informationen:
Botschaft der Föderativen Republik Brasilien
Wallstraße 57, 10179 Berlin
Tel.: 030-72 62 80, Fax: 030-72 62 83 20, htp://berlin.itamaraty.gov.br
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Costa Rica ist ein Naturparadies mit Vulkanen und dampfenden Regenwäldern. Die 4,7 Millionen „Ticos”, wie sich die einheimische Bevölkerung der mittelamerikanischen Republik nennt, sind stolz auf ihr friedliches und seit eh und je stabiles Land. Der kleinste Staat Mittelamerikas bietet eine spektakuläre Kulisse sowohl für Touristen als auch für jene, die sich dort zeitweise oder dauernd niederlassen wollen. Sie erwartet eine faszinierende Welt aktiver Vulkane mit türkisfarbenen Säureseen.
Costa Rica ist die Blaupause der Schöpfung. Das Land beherbergt 5 Prozent der weltweiten Artenvielfalt, besitzt mehr als 30 Nationalparks. Der Kaffee, Costa Ricas grünes Gold, ist eine Schicksalspflanze. Sie machte es im 19. Jahrhundert reich und berühmt, weil dieser Kaffee schon immer einer der besten der Welt war und bis heute ist. Costa Rica, Land des ewigen Frühlings. Die Unversehrtheit der Natur ist Leitmotiv und Überlebensgarantie zugleich.
Das Land ist das Produkt einer sogenannten Plattentektonik. Würde sich hier nicht die „Cocosplatte“, eine der großen Erdschollen, unter die „Karibikplatte“ zwängen, gäbe es auch keine Landverbindung zwischen Süd- und Nordamerika und keine bis 3500 m hohen Vulkane.
Früher war die Schweiz Mittelamerikas nicht auf Tourismus angewiesen: Bananen und Kaffee brachten Reichtum ins Land. Mithilfe britischer Banken entstand in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts eine Eisenbahnlinie, die Pazifik- und Karibikküste verband. Dadurch verkürzte sich die Transportzeit für Kaffee und Bananen nach Europa um drei Monate. Heute noch machen Agrarexporte ein Viertel der Ausfuhren aus. Kaffee und Bananen sind immer noch Hauptexportschlager (zweitgrößter Bananenexporteur der Welt). Chips aus Süßkartoffeln sind zwar ein weiterer Exporterfolg, Chips für die IT-Branche machen hingegen heute mehr als die Hälfte der Gesamtausfuhren aus. Rund 300 Unternehmen gibt es im IT-Sektor. Jährlich fließen rund sechs Prozent des BIP in Bildung und Forschung. Bis 2015 plant die Regierung den Anteil erneuerbarer Energien auf 90 Prozent zu erhöhen.
Wichtigste Einnahmequelle ist mittlerweile die Tourismusbranche (18,8 Prozent des BIP). Jährlich kommen rund zwei Millionen Touristen, vor allem aus den USA. Wichtig ist dabei der Ökotourismus: Nationalparks bedecken rund 25 Prozent des Landes.
Costa Rica hat die Wirtschaftskrise nicht unbeschadet überstanden. Die Binnennachfrage ist schwach und notwendige Strukturreformen werden nicht energisch genug vorangetrieben. Deshalb kommt die Konsolidierung nur schleppend voran. Zum ersten Mal wachsen Armut und Reichtum in der „Schweiz Lateinamerikas” in derselben Geschwindigkeit. Die wirtschaftlichen und sozialen Daten sind beunruhigend. Mangels ausreichender Steuermittel entsprechen die öffentlichen Investitionen nicht den Herausforderungen des Landes. Costa Rica muss investieren, modernisieren, die Wirtschaft diversifizieren und seine Produktivität steigern. Dass der Staat kein Geld hat, ist im ganzen Land zu sehen. Das öffentliche Transportsystem funktioniert nicht, überall fehlen Schulen, Kindergärten und Krankenhäuser, und eine Trinkwasserversorgung, bei der den ganzen Tag über Wasser aus dem Hahn fließt, ist selbst in der Hauptstadt San José eine utopische Vorstellung. Noch fehlt dem Land die Kraft für durchgreifende Reformen.
Devisenkontrollen: Ja, jedoch sind natürliche oder juristische Personen, die aus dem Ausland stammende Beträge bei einer costaricanischen Bank in einer Fremdwährung halten beziehungsweise bei ausländischen Banken lassen, davon nicht betroffen.
Fiskalische Auslieferungsabkommen: Nur dann, wenn es sich um Steuerbetrug handelt, der nach den costaricanischen Gesetzen die Betrugskriterien erfüllt.
Politische Risiken: Costa Rica gilt als das derzeit stabilste Land Mittelamerikas.
Rechtssystem: Das Gesellschaftsrecht ähnelt dem US-amerikanischen Gesellschaftsrecht.
Patentrecht: Patente sind geschützt durch das Intellectual Property Law sowie durch das Abkommen von Buenos Aires vom 20. August 1910. Warenzeichen fallen unter den Schutz des Central American Treaty for the Protection of Industrial Property vom 10. März 1970.
Wohnsitznahme: Das Land bietet sich als Domizil für Ruheständler an. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, einen Zweitpass zu erwerben. Trotzdem sollte man bei Überlegungen, dort zum Beispiel in Immobilien zu investieren und ansässig zu werden, die politischen Risiken nicht außer Acht lassen. Kauft man Grund und Boden, fällt eine Grunderwerbsteuer von 15 Prozent an, die zu gleichen Teilen von Käufer und Verkäufer gezahlt werden muss.
Steuern: Alle Einkommen von außerhalb Costa Ricas werden nicht besteuert. Dividenden einer costaricanischen Gesellschaft an ausländische Aktionäre unterliegen einer 15-prozentigen Quellensteuer bei Namens- und fünfprozentigen bei Inhaberaktien. Costa Rica ist also für Offshore-Gesellschaften zu empfehlen.
Doppelbesteuerungsabkommen: mit Deutschland im Bereich Einkommen und Vermögen
Lebenshaltungskosten: Bei hohem Lebensstandard liegen sie erheblich unter deutschem Niveau.
Gesellschaften: Die für Steueroasengesellschaften günstigste Form ist die AG-ähnliche Sociedad Anonyma (S. A.). Die Aktionäre und Direktoren (mindestens drei) können Ausländer sein. Auf Costa Rica muss jedoch ein Repräsentant als Zustelladresse benannt sein. Gründungsdauer: etwa zwei Wochen. Gründungskosten: Je nach Aktienkapital zwischen 30 (AK von 30 000 US-Dollar) und 350 US-Dollar (AK über 235 000 US-Dollar) an Stempelgebühren. Dazu kommen die Kosten für Notar und örtlichen Berater von 800 bis 1500 US-Dollar. Bei Inhaberaktien kommen zusätzlich 3 Prozent Steuer auf das Aktienkapital hinzu. Laufende Kosten: 3 Prozent auf das Aktienkapital, zuzüglich Kosten für den „Fiscal” von 50 bis 200 US-Dollar sowie für den Repräsentanten vor Ort von 100 bis 300 US-Dollar.
Costa Rica gewährleistet Ausländern den gleichen Kapitalschutz vor Enteignung wie seinen eigenen Staatsbürgern. Für den Transfer von Gewinnen, Dividenden und des eingesetzten Kapitals ins Ausland gibt es keine Beschränkungen. Auch ist die Rückführung von investiertem Kapital für Unternehmen, die in den Genuss der staatlichen Investitionsförderung kommen, von der Steuer befreit.
Weitere Informationen und Ansprechpartner:
Botschaft der Republik Costa Rica Dessauer Str. 28/29 D-10963 Berlin Tel.: 030-26 39 89 90 Fax: 030-26 55 72 10 www.botschaft-costarica.de | Cámara de Comercio e Industria Costarricense Alemana 1000 San José, Costa Rica Tel.: 00506-22 90 76 21 Fax: 00506-22 20 30 64 www.cacoral.com |
Internet: www.presidencia.go.cr
Flughafen: San José, Flug über die USA beziehungsweise Madrid, ca. 45 Min. Taxifahrt zum Zentrum
Hotels:
Ambassador, Tel.: 00506-2 21 81 55, www.hotelambassador.co.cr
Balmoral, Tel.: 00506-22 22 50 22, www.balmoral.co.cr
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Panama ist mit dreieinhalb Millionen Einwohnern so groß wie Berlin. Der kleine Binnenmarkt hat ausländische Investoren 2010 nicht davon abgehalten, rund 2,4 Milliarden Dollar zu investieren. Rund 14 000 Schiffe passieren jedes Jahr den Panamakanal. Sie transportieren Waren von Europa an die Westküste der USA oder von der US-Ostküste nach Asien. Wie auf einer Perlenkette aufgereiht liegen Frachter, Tanker und Container-Schiffe vor der Pazifik-Mündung des Panama-Kanals.
Durch ein Fernrohr ist am Heck vor allem eine Flagge zu erkennen: die von Panama. Der mittelamerikanische Zwerg ist auf See ein Riese und die größte Seemacht der Welt. 25 Prozent der internationalen Flotte oder über 11 000 Schiffe sind dort registriert. Von den Gebühren, die das Land von den Reedern für den Eintrag ins Schiffsregister erhält, fließen jährlich rund 70 Millionen US-Dollar in den Staatshaushalt. Möglich ist das vor allem, weil die Reeder mit dem panamaischen Register Geld sparen, denn die Gewinne der Schiffe sind in Panama steuerfrei.
Seit der Panama-Kanal in die Hände des lateinamerikanischen Landes übergegangen ist, herrscht Goldgräberstimmung am Isthmus. In der Kanalzone schießen Golfplätze und Hotels aus dem Boden. Panama hält großen Investoren die Tür weit offen. Unverblümt preist die für die weitere wirtschaftliche Entwicklung der Kanalzone verantwortliche „Autoridad de la Region Interoceanica” (ARI) das reichlich vorhandene Potenzial an qualifizierten Arbeitskräften an.
Eine zweite zollfreie Zone ergänzt die schon bestehende größte Zollfreizone der westlichen Welt an der Kanaleinfahrt auf der Atlantikseite in Colón. Ein bestehender und zwei weitere Großhäfen sollen die Hafenstadt zum Umschlagplatz asiatischer Elektronikprodukte für die ganze Karibik und Südamerika machen. Derzeit werden rund 5 Prozent des Welthandels über den Panama-Kanal abgewickelt. 68 Prozent aller Waren, die in US-Häfen be- oder entladen werden, nehmen diesen Weg. China schickt 23 Prozent seines Handelsaufkommens durch den Kanal, Japan 16 Prozent. Vor allem die Schiffe, die aus den Megaports, den riesigen Containerhäfen in Taiwan, Singapur oder Hongkong kommen, wählen auf der Route nach Europa inzwischen die Suez-Route oder gar den Umweg um Kap Horn. Diese Ozeanriesen passen nicht durch die 34 Meter breiten Schleusen von Miraflores. Für Panamas Wirtschaft ist das eine ernste Gefahr, erwirtschaftet die Wasserstraße doch fast 20 Prozent des panamaischen BIP. 20 Prozent aller Arbeitskräfte und 42 Prozent der Exporte hängen davon ab. Jetzt werden die Schleusen auf 55 Meter ausgebaut und der Kanal verbreitert. Ab 2014, wenn der Ausbau abgeschlossen ist, sollen auch knapp 50 Meter breite und 420 Meter lange Frachter Platz im Kanal haben, die sogenannten Pospanamax-Containerschiffe. Rund 5,25 Milliarden US-Dollar wird das Projekt kosten. Das Land erweist dem Rest der Welt einen großen Dienst, indem es ein Nadelöhr des globalen Handels beseitigt. Unternehmen und Verbraucher in vielen Ländern werden davon profitieren. Wie kaum ein anderes Bauprojekt ist der Panama-Kanal Symbol der Globalisierung.
Tatsächlich gibt es wohl kaum ein zweites Land weltweit, in dem die Gründung einer Gesellschaft so einfach, preiswert und unbürokratisch über die Bühne geht. Insbesondere für die Verwaltung größerer Vermögen könnte es interessant sein, diese über eine Panama-Gesellschaft zu verwalten. Zusätzlicher Vorteil: Quellensteuer- und Auskunftsabkommen, die Deutschland mit anderen EU-Staaten und auch der Schweiz geschlossen hat, interessieren nicht. Diese beziehen sich nur auf Privatpersonen.
Die Gründungskosten liegen zwischen 1000 bis 1500 US-Dollar, die jährlichen Folgekosten zwischen 350 bis 500 US-Dollar. Zur Gründung sind drei natürliche oder juristische Personen erforderlich. Etwas teurer wird es, wenn eine anonyme Gründung bevorzugt wird. In diesem Fall werden Anwälte als Strohmänner zwischengeschaltet. Das garantiert zwar Anonymität, ratsam ist es jedoch nicht. Zum einen ist die Verwaltung teurer, zum anderen wird man in Europa keine Bank mehr finden, die für eine solche Gesellschaft noch ein Konto eröffnet. Ausnahme: Eine beispielsweise Schweizer Bank stülpt über das von ihr verwaltete Kundenvermögen zur weiteren Anonymisierung und Umgehung der EU-Zinssteuer eine Panama-Gesellschaft, die dann von der Bank verwaltet wird.
Eine Panama-Gesellschaft macht jedoch nur Sinn, wenn gleichzeitig der Wohnsitz des Inhabers außerhalb Deutschlands liegt.
Die Wirtschaftslage im direkten Marktumfeld hat sich 2011 stabilisiert, die zentralamerikanischen Volkswirtschaften wuchsen um durchschnittlich 4 Prozent. Mit 7,5 Prozent war Panama regionaler Spitzenreiter. Obwohl die strategischen Vorteile internationale Investoren anlocken, ist der Staat unter den Steuerparadiesen für seine Wildwest-Methoden berüchtigt, trotz seiner günstigen Lage zu Nord- und Lateinamerika, die alle Merkmale eines idealen Refugiums bieten. Derzeit sind in Panama rund 200 000 Offshore-Gesellschaften registriert. Sie müssen weder Jahresabschlüsse vorlegen noch Profite offenlegen. Zudem gibt es keine Steuern für sie.
Das Grundkapital liegt in der Regel bei 10 000 US-Dollar. Firmenmäntel kann man von der Stange kaufen. Die Anmeldegebühren liegen bei etwa 500 US-Dollar, die jährliche Konzessionsteuer bei 150 US-Dollar. Eine Gewinnsteuer fällt nicht an. Seit 1991 verfügt Panama über ein Rechtshilfeabkommen mit den USA, das gemeinsame Aktionen gegen Drogenhandel und Geldwäsche vorsieht.
Panama ist eine reinrassige Steueroase: Es erhebt keinerlei Steuern auf Fremdquelleneinnahmen wie auf Erlöse und Dividenden. Gängigste Offshore-Gesellschaft ist die Sociedad Anónima, S.A. Die Gründung dauert zwei bis drei Tage, die Gründungskosten liegen zwischen 800 bis 1500 US-Dollar, die laufenden Kosten liegen je nach Anwalt zwischen 500 und 1000 US-Dollar.
Mit zweistelligen Zuwachsraten seines Finanzsektors wird Panama zum neuen Vorzugsziel von Steuerflüchtlingen, vornehmlich aus Europa. Die glänzenden Geschäfte der Banken haben inzwischen einen Boom der gesamten Wirtschaft ausgelöst. Panamas Geldhäuser übernehmen große Beträge, die bislang vor allem in den Safes von Schweizer oder Liechtensteiner Banken lagerten. Vermögende können in Panama billig und unbürokratisch eine Panama-Stiftung (vgl. Seite 162), einen Fonds oder eine anonyme Briefkastenfirma gründen. Zu den Neukunden panamaischer Banken zählen aktuell vermehrt reiche Spanier, denen die gewohnten Anlageplätze in Europa nicht mehr sicher genug sind. Weiterer Vorteil: Das OECD-Informationsabkommen bei Steueranfragen aus Drittstaaten wird nicht umgesetzt.
Weitere Informationen und Ansprechpartner:
Botschaft der Republik Panama Wichmannstraße 6 D-10787 Berlin Tel.: 030-22 60 58 11 Fax: 030-22 60 58 12 | Trust Services Balboa Plaza Building 522 Avenida Balboa Panama City Tel.: 00507-2 69 24 38 Fax: 00507-2 69 49 22 |
Cámara de Comercio e Industria Panameña Alemana
Tel.: 00507-2 69 93 58, Fax: 00507-2 69 93 59, ihkpanam@cableonda.net
Internet: www.presidencia.gob.pa
Flughafen: Panamá City, Fahrt mit Taxi ins Zentrum ca. 90 Min.
Hotels:
Miramar Plaza, Panamá City
Tel.: 00507-2 06 88 88, www.intercontinental.com
Gran Hotel Nacional de David, Panamá City
Tel.: 00507-7 75 22 22, www.hotelnacionalpanama.com
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Obwohl Paraguay flächenmäßig größer ist als Deutschland, zählt das neben Bolivien einzige Binnenland Südamerikas lediglich sechs Millionen Einwohner. Die Bevölkerung konzentriert sich im fruchtbaren Ostparaguay, während der 60 Prozent der Landesfläche ausmachende Chaco fast menschenleer ist. In keinem anderen Land Südamerikas hat die Vermischung zwischen den spanischen Eroberern und den eingeborenen Indianern eine so homogene Bevölkerung wie in Paraguay hervorgebracht.
Der Ruf Paraguays ist seit langem ruiniert. Schmuggler und Waffenhändler, Bestecher, Geldfälscher und Steuerflüchtlinge lebten dort bisher ziemlich ungeniert. Doch jetzt wurde das Steuersystem umgekrempelt – bemerkenswert für ein Land, in dem „Steuer“ weithin als Fremdwort gilt. Um die Bevölkerung zum Mitmachen zu animieren, sind die neuen Steuerbestimmungen von entwaffnender Einfachheit: „Zehn – zehn – zehn“ lautet die Formel. 10 Prozent beträgt die Mehrwertsteuer, 10 Prozent die neu eingeführte Einkommensteuer, 10 Prozent schließlich auch die Unternehmensteuer. Allein in den letzten beiden Jahren wurden über 60 000 neue Steuerkonten eröffnet, der Steuererlös nahm im gleichen Zeitraum um 123 Prozent zu. Staatsschulden konnten damit zurückgefahren, die Ausgaben für Erziehung, Kultur und das Gesundheitswesen erheblich gesteigert werden. Das neue Steuersystem soll die Paraguayer überzeugen, dass es für sie von Vorteil ist, legal zu arbeiten.
Paraguay garantiert den Schutz privaten Eigentums. Es bestehen diplomatische Beziehungen zu Deutschland, jedoch ohne Auslieferungs- und Informationsabkommen. Auch das OECD-Abkommen bei Auskunftsersuchen von Drittstaaten in Steuerangelegenheiten wird nicht umgesetzt. Die Gesetzgebung ist unternehmerfreundlich. Auf Antrag werden ausländischen Investoren Steuern für die ersten fünf Jahre erlassen. In der Landwirtschaft ist eine Pauschalbesteuerung von 2 Prozent möglich. Als Resident ist man von Quellensteuer auf Bankguthaben befreit. Bürger des Landes zu werden, ist einfach: Dazu reicht der Kauf einer Immobilie im Land, oder – einfacher – ein Bankguthaben in Höhe von 5000 US-Dollar. Die Gebühren belaufen sich auf weitere 1000 US-Dollar.
Hüten sollte man sich vor den „selbsternannten Spezialisten“ vor Ort. Die kennen sich in der Regel nicht mit dem EU-Steuerrecht aus und haben häufig auch nicht den direkten Draht zu den lokalen Entscheidern.
Die von ihnen angebotenen „wasserdichten“ Komplett-Lösungen halten insbesondere deutschen Steuerprüfungen nicht stand. Auch der Kauf einer Immobilie für den Erwerb einer Paraguay-Residencia ist nicht erforderlich.
Wen es unternehmerisch nach Paraguay zieht, der sollte sich durch einen seriösen anwaltlichen Berater neben der zehnjährigen Aufenthaltserlaubnis, einem Paraguay-Ausweis und dem Certificado de Retorno (für die Ausreise) unter anderem beschaffen lassen: eine Mietwohnung in Asunción, keine Gemeinschafts- oder Briefkastenadresse, eine erstklassige Bankverbindung und eine auf die persönlichen steuerlichen Erfordernisse maßgeschneiderte rechtliche Unternehmenskonstruktion, über die auch mit Deutschland und der EU Geschäfte abgewickelt werden können. Dabei versteht sich, dass daraus anfallende Gewinne in Paraguay steuerfrei auflaufen.
Weitere Informationen und Ansprechpartner:
Botschaft der Republik Paraguay Hardenbergstr. 12, D-10623 Berlin Tel.: 030-31 99 86-0 Fax: 030-31 99 86-17 | Deutsche Botschaft Avenida Venezuela 241 PY-Asunción Tel.: 00595-21-21 40 09 Fax: 00595-21-28 63 |
Flughafen: Asunción
Hotels:
Amalfi, Tel.: 00595-21-49 41 54, www.hotelamalfi.com.py
Excelsior, Tel.: 00595-21-49 56 32, www.excelsior.com.py
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Uruguay ist das zweitkleinste Land Südamerikas, umgeben von den zwei größten, Argentinien und Brasilien. Das Land hat die globale Wirtschaftsschwäche gut überstanden. Das Wirtschaftswachstum betrug 2010 8,3 Prozent und 2011 6,3 Prozent. Die nach wie vor hohe Dollarisierung (80 Prozent der Einlagen, 65 Prozent der Kredite) ist kritisch, da sie das Land auch stark der Volatilität dieser Währung aussetzt. Uruguay sieht seine Zukunft als regionales Logistikzentrum im forcierten Ausbau von Häfen, Flughäfen, Schienen- und Straßennetz.
Mittels Freizonen zieht Uruguay aus dieser geografischen Lage seinen Vorteil. Sie sind ideale Distributions- und Dienstleistungszentren für den Wirtschaftsraum Mercosur. Unternehmen nutzen die zehn uruguayischen Freizonen als flexible Transitlager. Die überwiegend privaten Freizonen sind sowohl von Steuern als auch von Zollabgaben befreit. Für ausländische Arbeitskräfte entfallen zudem die Sozialabgaben. Devisenverkehr und Gewinnübertragung sind nicht beschränkt. Mehr als 1000 Unternehmen sind heute in den uruguayischen Freizonen angesiedelt, sie tragen knapp fünf Prozent zum BIP bei. Zwei Drittel der Wirtschaftsleistung entfallen auf die Zonamérica, die an den Flughafen in der Hauptstadt Montevideo grenzt.
Drei Faktoren bestimmen Uruguays Anziehungskraft als Steueroase:
Die Steuerbegünstigungen für Alt-SAFI-Gesellschaften sind Ende 2010 ausgelaufen. Bereits seit 2007 gibt es keine SAFI-Neugründungen mehr.
Körperschaften in Freihandelszonen (SAZFs), die überhaupt keine Steuern zahlen
Offshore-Banken und Finanzinstitutionen (IFEs), die ebenfalls keine Steuern zahlen, lediglich Beiträge zur Sozialversicherung
Das SAZF ist auf Tätigkeiten in der Freihandelszone beschränkt und darf Inhaberaktien ausgeben. Eine IFE darf dagegen keine Inhaberaktien ausgeben und muss ein Mindestkapital aufweisen. Die Namen der Direktoren müssen im Büro für Steuern, die der Aktionäre bei der Zentralbank Uruguays registriert werden.
Für natürliche Personen gilt in dem früher als die „Schweiz Südamerikas” gelobten Staat das Territorialprinzip. Somit werden dort Einkommen aus dem Ausland nicht versteuert. Insofern ist das südamerikanische Land eine Steueroase für Privatpersonen. Das OECD-Austauschabkommen bei Anfragen in Steuerangelegenheiten von Drittstaaten wird nicht umgesetzt. Bei Steuerbetrug wird das Bankgeheimnis jedoch aufgehoben.
Weitere Informationen und Ansprechpartner:
Botschaft von Uruguay
Budapester Str. 39, D-10787 Berlin
Tel.: 030-2 63 90-16
Fax: 030-2 63 49 01 70
Internet: www.presidencia.gub.uy
Flughafen: Montevideo
Hotel:
Intercity Premium
Tel.: 00598-2-7 11 65 00, www.intercityhotels.com
Von Florida bis Venezuela spannen Hunderte von Inseln einen rund 3 500 Kilometer weiten Bogen zwischen Kuba und Aruba. Sie sind wegen der Sonne, ihrer schneeweißen Strände und des warmen saphirfarbenen Karibischen Meeres insbesondere in den Wintermonaten Treffpunkt kältegeplagter Mitteleuropäer. Die Antillen bieten aber nicht nur optimale Bedingungen für Sonnenhungrige und Wassersportler, sie haben sich in den letzten Jahren auch zunehmend zum Fluchtpunkt steuergestresster Europäer entwickelt. Neben Weltklasse-Hotels, Jet-Set-Wohnanlagen und exklusiven Golfplätzen schätzen diese vor allem Null-Steuern, gute Infrastruktur und internationale Verkehrsanbindungen.
Einige der Karibik-Oasen sind echte Renner. Tatsächliche Steuerparadiese aber, die weder Einkommensteuern für Einzelpersonen und Unternehmen noch Kapitalertrag- oder Erbschaftsteuern erheben, gibt es nur drei: Anguilla, die Cayman Islands sowie die Turks- & Caicos-Islands. Auf massiven Druck der Industriestaaten hin haben viele Steueroasen in der Karibik 2009/2010 die Übernahme der OECD-Vorschriften zur Bekämpfung von Steuerhinterziehung und -betrug zugesagt. Mit Deutschland wurden von vielen Karibik-Staaten 2011 und 2012 Abkommen auf den Gebieten Rechts- und Amtshilfe sowie Auskunftsaustausch geschlossen. Für Steuersünder werden die Destinationen der Karibik damit gefährlich. Panama könnte für sie künftig der Ausweg sein.
In der Inselwelt der Karibik gibt es viele Möglichkeiten, angenehm und stressfrei zu leben, ohne Steuern zu zahlen. Die Bahamas und die Cayman Islands gehören zu den bekanntesten Steueroasen überhaupt. Weniger bekannt und preiswerter sind die Turks- & Caicos-Islands. Steuerfreiheit beziehungsweise Mini-Steuersätze für ausländisches Geld bieten aber auch Anguilla, Antigua und Barbuda und Saint Kitts and Nevis. Eine ideale Lösung ist sicherlich keine der Inseln, zumindest, wenn Sie dort wohnen und eine Firma führen wollen.
So manche der zahllosen kleinen Inseln vereinigt auf engem Raum viele der typischen Klischees: Sonne und Meer und dazu Lässigkeit im Übergang zur Verwahrlosung. Diese Dreifaltigkeit übt dennoch seit jeher ihren Reiz auf den Rest der Welt aus. Dazu kommt die Grundeigenschaft der Insulaner: Beharrlichkeit. Fast jedes Jahr werden einzelne Inseln von Hurrikans verwüstet, die niederreißen, was die Menschen zuvor errichtet hatten. Danach bauen die Insulaner alles neu auf. Was sollten sie auch sonst tun? Es gibt kaum Verlockungen, die ablenken könnten. Doch genau das macht eine Insel so anziehend für den Rest der Welt: die Abgeschiedenheit.
Die 34 Staaten der Karibik haben sich wirtschaftlich zur Gemeinschaft karibischer Staaten (Caribbean Community and Common Market, Caricom) mit Sitz in Georgetown, Bahamas, zusammengeschlossen. Ihr gehören 15 Staaten und britische Überseegebiete als Vollmitglieder sowie fünf assoziierte britische Überseegebiete mit insgesamt 15 Millionen Menschen an. Die Mitgliedsstaaten sind weder politisch noch wirtschaftlich integriert. Der politische und geografische Spannungsbogen reicht vom (immer noch) kommunistischen Kuba über das völlig verarmte Haiti bis zum prosperierenden Trinidad und Tobago vor der venezolanischen Küste. Insgesamt leben heute 36 Millionen Einwohner im Karibikraum; neben wenigen Ureinwohnern vor allem Menschen afrikanischer und europäischer Herkunft, Kreolen, Inder und Chinesen.
Im Außenhandel der Karibik-Region zeigt sich das für kleine Inselstaaten typische Ungleichgewicht: Nahezu alle Konsum- und Investitionsgüter müssen eingeführt werden. Jene Länder, die sich auf der internationalen Offshore-Bühne etabliert haben, profitieren von günstigen Rahmenbedingungen. Sie überzeugen in der Regel mit politischer Stabilität, geringer Verschuldung und umfangreichen Steuerfreiheiten. Doch während die Offshore-Zentren für unternehmerische Aktivitäten und die Nutzung unterschiedlicher Steuersysteme trotz des verschärften Umfelds nach wie vor attraktiv sind, haben sie im Bereich Vermögensverwaltung vor allem für Privatpersonen aus Europa massiv an Bedeutung verloren. Das zweite Bein der nationalen Wirtschaft ist in zunehmendem Maße der Tourismussektor, der jedoch für exogene Einflüsse anfällig ist.
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Schnell wird es nach Sonnenaufgang heiß über dem flachen, sich nur 66 Meter aus dem unverschämt türkisen Blau des Meeres hebenden Rückens von Anguilla. Würde nicht der stetig wehende Nordostpassat die Luft bewegen, würde das lang gestreckte Eiland vor Hitze glühen. Erst seit der Revolution von 1967, als sich die Insel ihre Autonomie von der Drei-Insel-Verwaltung Saint Kitts and Nevis-Anguilla erkämpfte und zur britischen Kronkolonie wurde, besserten sich die Lebensbedingungen der Insulaner. Seitdem setzt man auf Luxustourismus, der Arbeitsplätze schafft.
Steuern: Auf Anguilla gibt es keine direkten Steuern oder Abgaben. Zudem sind keine Abgaben auf Dividenden, Schenkungen und Erbschaften zu leisten. Anguilla ist eine reine Null-Steuer-Oase mit einer modernen Gesetzgebung für Unternehmen, mit internationalen Unternehmen (IBCs), Offshore-Bankwesen, Unternehmenszentralen und vor allem Trusts. Es gibt ein umfassendes Anti-Geldwäsche-Gesetz mit einem Informationsaustausch vor allem mit den USA. Anguillas Trust-Verordnung liefert einen flexiblen Rahmen, der auch die unterschiedlichsten Trust-Nutzungsmöglichkeiten erfasst.
Anguilla verfügt über ein attraktives Trust-Recht, das von der „Confidential Relations Ordinance” geschützt ist. Eine Unternehmensgründung kostet 750 US-Dollar, die jährliche Domizilisation 750 US-Dollar, die laufenden jährlichen Kosten liegen bei 200 US-Dollar. Unternehmen müssen ein Büro auf der Insel einrichten, aber keine Jahresabschlüsse vorlegen, und die Jahreshauptversammlung muss nicht auf Anguilla abgehalten werden. Es gibt keine Devisenbeschränkungen, die Ein- und Ausfuhr von Kapital kann in unbeschränkter Höhe erfolgen. Auf Zinseinkünfte wird von EU-Bürgern eine 15-prozentige Quellensteuer erhoben. Das OECD-Abkommen zur Auskunftserteilung in Steuerangelegenheiten an Drittstaaten wird seit Anfang 2010 umgesetzt.
Wer in der Karibik das Idyll vom einfachen Dasein mit zivilisatorischen Mindeststandards wie Klohäuschen und Regentankspülung im Dickicht, sprich das karibische Lebensgefühl sucht, der ist auf Sandy Islands in Anguilla richtig. Auf der Insel gibt es weder Strom noch Frischwasser, sie hat die Maße eines Fußballfeldes, alles ist grasgrün. In der Mitte hat sich eine Bar angesiedelt, randvoll mit bunten Schnapsflaschen. Erst beim Näherkommen entfaltet sich der Charme dieses Fluchtpunktes vom Alltag. Was vom Meer aus gesehen noch verwaist wirkt, erweist sich im Inselinnern völlig anders. Meregue schallt aus den Boxen des Gettoblasters, Dion mixt dazu erfrischende Drinks und Berecias Hüften bewegen sich im Rhythmus der Musik, wenn sie mit dem Fisch aus der Küche kommt. Auf der Karte stehen Lobster, Crayfish, Mahi Mahi. Und in der Wintersaison gibt es sonntags Live-Musik. Man kann Sandy Islands mieten, tageweise oder abends für eine unvergessliche Strandparty. Der Spaß kostet etwa 7000 US-Dollar, Berecias, Dions und Quacys Bootsservice (zehn Minuten Überfahrt ab Sandy Ground, täglich ab zehn Uhr, telefonische Bestellung: 47 66 534) inbegriffen. Leider machen Geheimtipps so schnell die Runde, dass sie selten welche bleiben.
Weitere Informationen und Ansprechpartner:
Botschaft des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland Wilhelmstraße 70, D-10117 Berlin Tel.: 030-2 04 57-0 Fax: 030-2 04 57-5 71 | Eastern Caribbean Central Bank P.O. Box 89, Basseterre Saint Kitts, W.I. Tel.: 001-8 69-4 65 25 37 Fax: 001-8 69-4 65 95 62 |
Superintendent of Offshore Finance The Valley; Anguilla, British West Indies Tel.: 001-2 64-4 97-58 81 Fax: 001-2 64-4 97-58 72 | Anguilla Offshore Financial Center P.O. Box 60, The Valley Tel.: 001-2 64-4 97-58 81 Fax: 001-2 64-4 97-58 72 |
Flughafen: Wallblabe Airport, Taxifahrt nach The Valley ca. 30 Min. Die Insel ist per Flugzeug über Puerto Rico, New York, Miami, Amsterdam und Paris zu erreichen.
Hotels:
Cap Juluca, Tel.: 001-2 64-4 97 66 66, www.capjuluca.com
Hotel La Samanna, Tel.: 001-5 90-87 64 00, www.lasamanna.com
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Antigua ist die größte der Leeword-Inseln. 365 Badebuchten reihen sich an der stark gegliederten Küste aneinander, für jeden Tag eine. Sie zählen zu den schönsten der Welt. Die Insel schloss sich nach ihrer Unabhängigkeit mit den Nachbarinseln Barbuda und Redonda zusammen. Die über 200 Jahre alten Werftanlagen von Nelson’s Dockyard zeugen davon, dass sich hier einst das Flottenzentrum des britischen Weltreichs in Westindien befand. Heute haben Restaurants und Pubs die historische Festung erobert. Statt zu Seeschlachten treten jedes Jahr Yachten aus aller Welt vor der Küste zum Wettkampf bei einer der prestigeträchtigsten Regatten der Welt an.
Auf Barbuda sind Grund und Boden Eigentum aller. Wer ein Haus bauen oder ein Feld anlegen will, bekommt so viel Land zugewiesen, wie er braucht. Höchstes Machtorgan und gleichzeitig bedeutendster Arbeitgeber ist der Inselrat.
Natürliche Personen zahlen keine Einkommensteuer. Internationale Business Companies unterliegen einer dreiprozentigen Körperschaftsteuer, sofern sie zu 100 Prozent Eigentum Nichtansässiger sind und ihre Aktivitäten außerhalb der Inseln durchführen. Offshore-Gesellschaften sind für einen Zeitraum von 50 Jahren ab Gründung von sämtlichen Steuern befreit. Für eine IBC wurde keine Mindestkapitalhöhe festgelegt. Die Aktien können als Namens- oder Inhaberaktien emittiert, dafür aber nicht auf einen Staatsbürger Antiguas übertragen werden.
Firmenname: Der Firmenname muss mit „Limited”, „Corporation” oder „Incorporated” oder deren Abkürzungen „Ltd.”, „Corp.“ oder „Inc.” enden. Es können auch die in anderen Ländern verwendeten Bezeichnungen verwendet werden, die die beschränkte Haftung der Aktionäre anzeigen (z. B. „Sociedad anonima” oder „S.A.”). Die Kosten für die Gründung einer Offshore-Gesellschaft belaufen sich auf etwa 2500 US-Dollar. Die jährlichen Gebühren für die Führung der Gesellschaft liegen bei rund 750 US-Dollar. Antigua bietet deutschsprachigen Kapitalgesellschaften sein Internet-Kürzel „.ag” an, um über das Internet (noch) steuerfreie Geschäfte in Deutschland tätigen zu können.
Steuern: Während IBC-Gesellschaften einer dreiprozentigen Körperschaftsteuer unterliegen, zahlen natürliche Personen keine Einkommen- oder sonstigen Steuern. Die Einnahmen von Offshore-Banken, Captives, Makler, Internet-Casinos und Trusts werden mit drei Prozent besteuert. Mit den USA, Australien und der OECD wurden Rechtshilfeabkommen in Steuerangelegenheiten abgeschlossen, unter anderem für den Informationsaustausch in Steuerangelegenheiten von Drittstaaten.
Wohnsitz: Ausländer dürfen Antigua als ihren „ständigen” Wohnsitz angeben, wenn sie sich dort mehr als 30 Tage im Jahr aufhalten und eine Gebühr von 20 000 US-Dollar für eine ständige Arbeitserlaubnis bezahlen. Wer einen ständigen Wohnsitz hat, zahlt einen verminderten Steuersatz von 5 Prozent.
Auslandsrente: Wer seine Rente aus dem Ausland bezieht, kann darauf im Auszahlungsland bezahlte Steuern mit seinen auf Antigua zu zahlenden Steuern verrechnen.
Weitere Informationen und Ansprechpartner:
Botschaft von Antigua und Barbuda
45, Crawford Place, 2nd Floor
GB-London W1H LP
Tel.: 0044-20 72 58 00 70, Fax: 0044-20 72 58 74 86
Ministry of Finance
St. John’s; Antigua
Tel.: 001-268-4 62-29 22, Fax: 001-268-4 62-17 17
Sailing Week: Ende April; für deutsche Teilnehmer vermittelt die Stuttgarter KH&P Yachtcharter komplette Yachten oder einzelne Kojen.
www.khp-yachtcharter.de
Flughafen: St. John‘s, Taxifahrt vom Flughafen ca. 30 Min., Flug in der Regel über London
Hotels:
Sandals Grande Antigua Resort
Tel.: 001-268-4 84 01 00, www.sandals.com
Blue Waters
Tel.: 001-268-4 62 02 90, www.bluewaters.net
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Die Bahamas, ein Insel gewordener Traum. Schon der Name, abgeleitet von Baja Mar (flaches Meer), wie die spanischen Eroberer das flache Gewässer und die Inseln nannten, geht einem genießerisch über die Lippen wie ein Cocktail. Die 690 Inseln der Bahamas mit traumhaften Stränden und kristallklarem Wasser ziehen sich über ein Seegebiet des Atlantiks von rund 250 000 qkm. Die Bahamesen leben auf insgesamt 29 Inseln; alle übrigen sind unbewohnt und einige davon sogar käuflich zu erwerben. Die Inselgruppe ist seit 1973 unabhängig. Schon Anfang der 1950er-Jahre entwickelten sich die Bahamas wegen ihrer Steuerfreiheit zu einem beliebten Steuerparadies für Private und Unternehmen. Ende 2011 waren dort rund 120 000 Unternehmen registriert, jährlich kommen etwa 6000 hinzu: viele nur als Briefkastenfirma mit einem Messingschild an einer Anwaltskanzlei in NassausBay Street; darunter auch die Mehrzahl der in Nassau vertretenen 400 Banken.
Die Bahamas werden zu den reichsten Inseln der Karibik gerechnet. Tourismus ist die treibende Wirtschaftskraft (40 Prozent des BIP). Jährlich sorgen rund fünf Millionen Besucher von Kreuzfahrtschiffen für mindestens 50 000 Arbeitsplätze. Der Offshore-Finanzbereich trägt zu 15 Prozent des jährlichen BIP und fünf Prozent der Arbeitsplätze bei. Die Bahamas gehören zu den größten Offshore-Zentren für offene Fonds. Über 400 Banken vewalten rund 200 Milliarden Dollar Auslandsvermögen. DBA gibt es nicht. Zinsmäßig zählen die Bahamas aus EU-Sicht zu den Drittstaaten, damit sind Zinseinkünfte an der Quelle steuerfrei. Seit Anfang 2010 werden die OECD-Vorschriften gegen Steuerbetrug und -hinterziehung umgesetzt.
Die Bahamas haben sich als Offshore-Steueroase zwei Trumpfkarten einfallen lassen: den Trust und die Besonderheit der IBC. Da IBCs ohne großen bürokratischen Aufwand operieren können, werden sie als Rechtsform vor allem auch für offene Investmentfonds genutzt. „Offshore-Banken“ sind nicht erlaubt. Alle auf den Bahamas registrierten Banken müssen auch „auffindbar“ sein.
Das Trustgesetz aus dem Jahr 1989 ermöglicht es den Gründern, die zuständige Gerichtsbarkeit zu bestimmen. So werden Trusts auf den Bahamas vor Gläubigern und Angriffen aus anderen Jurisdiktionen geschützt. Zur Vermögenssicherung kommt in der Regel ein Asset Protection Trust (ATP) zum Einsatz. Trust-Gründungen erfordern weder einen Registereintrag noch eine Meldung an die Zentralbank oder eine andere Behörde. Der Treugeber kann jedweden Vermögenswert, gleich wo sich dieser weltweit befindet, in den Trust einbringen und dafür einen Begünstigten benennen. Die „Know Your Customer“-Regel wird angewandt, das betrifft auch Immobilien- und Versicherungsmakler und vergleichbare Dienstleister. Verdächtige Vermögenstransaktionen müssen gemeldet werden.
Da die Bahamas bereits früh als Steueroase auftraten, verfügen sie heute über ein hervorragend entwickeltes Finanz- und Beratungswesen. In Nassau und Freeport sind alle international tätigen Wirtschaftsprüfungs- und Rechtsanwaltskanzleien präsent.
Politische Risiken: In der Vergangenheit gab es Bestrebungen größerer Inseln, sich aus dem Inselverbund der Bahamas zu lösen, zuletzt der Versuch der Insel Abaco im Jahr 1973. Derartige Versuche können sich wiederholen.
Rechtssystem: Es folgt dem englischen Common Law mit eigenen Zusatzverordnungen für Unternehmen, Banken und Treuhandgesellschaften. Während das Firmenrechtsgesetz von 1987 gewöhnliche Geschäftsunternehmen regelt, gelten für Auslandsunternehmen der Foreign Companies Act und für Offshore-Gesellschaften der International Business Companies Act von 1990.
Patentrecht: Patente können für die Dauer von sieben Jahren in Nassau registriert und insgesamt zweimal um sieben Jahre verlängert werden. Für Warenzeichen gelten 14 Jahre mit einer einmaligen Verlängerungsmöglichkeit für den gleichen Zeitraum. Werden die Schutzrechte nicht genutzt, laufen sie nach fünf Jahren aus.
Wohnsitznahme: Privatpersonen können eine auf ein Jahr beschränkte Aufenthaltserlaubnis („Temporary Residence”: 1000 B$ für den Haushaltsvorstand sowie 20 B$ für jedes weitere Familienmitglied) oder eine Daueraufenthaltsgenehmigung („Permanent Residence”: 5000 B$ für den Haushaltsvorstand inklusive aller Familienmitglieder) beantragen.
Bei der Gewährung des Dauerwohnrechts wird erwartet, dass der Wohnsitznehmer jährlich mindestens 25 000 B$ aus dem Ausland für seinen Lebensunterhalt auf die Bahamas überweist und außerdem innerhalb von zwei Jahren nach Wohnsitznahme mindestens 250 000 B$ in den Bahamas investiert – beispielsweise in eine Immobilie. Die Erteilung der Aufenthaltsbewilligung liegt im Ermessen der Behörden. Vor Ort sollte man einen qualifizierten Anwalt einschalten.
Steuern: Der Haushalt der Bahamas wird durch Einnahmen aus Zöllen sowie aus Tourismus- und Spielbanksteuern weitestgehend gedeckt. Für dort ansässige Privatpersonen oder Gesellschaften bedeutet das: keine Einkommen-, Körperschaft-, Veräußerungsgewinn-, Quellen-, Schenkung- oder Erbschaftsteuer. Die Bahamas sind somit eine klassische Null-Steuer-Oase.
Beabsichtigt man den Erwerb einer Immobilie, betragen die Grundsteuern 0,5 bis 1,5 Prozent des Grundstückswertes. Dividenden- und Zinszahlungen von den Bahamas aus unterliegen einer Quellensteuer von 0,25 Prozent. Für Industrieansiedlungen im Freihafengebiet Freeport auf der Insel Grand Bahamas gilt eine Zollfreiheitsgarantie bis zum Jahr 2054.
Gesellschaften: Alle Unternehmensarten müssen auf den Bahamas registrierte Büroräume unterhalten. Eine internationale Gesellschaft braucht mindestens zwei Aktionäre. Die Aktien können in einer Auslandswährung ausgegeben werden. Inhaberaktien sind erlaubt und können in registrierte Aktien umgewandelt werden. Die Gesellschaft muss einen auf den Bahamas im Firmenregister eingetragenen Agenten nachweisen. Aktionäre und Geschäftsführung können jede beliebige Nationalität haben, die Hauptversammlung der Gesellschaft kann an jedem Ort weltweit durchgeführt werden. Für Jahresberichte, die nur von den Aktionären eingesehen werden dürfen, besteht keine Aufbewahrungspflicht.
Für eine Oasengesellschaft kommt nur eine Limited Company infrage, Gesamtgründungskosten ca. 1750 bis 2500 B$.
Beabsichtigt man, einen Vermögenstrust zu errichten, ist man gut beraten, diesen nicht durch kleine Anwalts- oder Treuhandkanzleien auf den Bahamas verwalten zu lassen. Das sollte man besser den Töchtern der dort ansässigen großen britischen (z. B. Barclays Bank International) oder kanadischen (The Royal Bank of Canada) Banken überlassen. In keinem Fall aber amerikanische Banken wählen, da diese dem Einflussbereich der US-Finanzbehörden unterstehen.
Gründungsdauer: zwei bis drei Tage
Gründungskosten: Stempelgebühren 60 B$ bis zu einem Kapital von 5000 B$. Für jede weitere 1000 B$ Aktienkapital drei B$. Dazu kommt eine Registergebühr in Höhe von 500 US-Dollar. Die jährlichen Kosten für Abschlusserklärung und Steuer betragen 100 US-Dollar, für die Domizilisation 650 US-Dollar.
Doppelbesteuerungsabkommen: keine
Lebenshaltungskosten: hohe Lebenshaltungskosten durch Einfuhrzölle bei hoher Lebensqualität
Die Bahamas sind für Firmengründung, Kapitalinvestition und einen Wohnsitz eine interessante Alternative. Die bedeutendste Eigenschaft, die sie von den meisten Steueroasen unterscheidet, ist die Unabhängigkeit als souveräner Staat mit einer stabilen Demokratie.
Weitere Informationen und Ansprechpartner:
Botschaft des Commonwealth der Bahamas
Bahamas House
10, Chesterfield Street
GB-London W1J5L
Tel.: 0044-20 74 08 44 88, Fax: 0044-20 74 99 99 37
Internet: www.bahamas.com
Flughafen: Sehr gute Verbindungen zwischen Miami/Florida und den internationalen Flughäfen auf den Bahamas – Nassau, Freeport und West End. Von dort geht es zu rund 50 Inselflughäfen. Taxifahrt nach Nassau ca. 15 Min.
Hotel:
Bahama Princess Resort, Freeport
Tel.: 001-800-545 1300
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Barbados ist die bekannteste Insel der kleinen Antillen zwischen Karibik und Atlantik. Die östlichste Insel der Kleinen Antillen bietet etwas für jeden Geschmack: Die Westküste begeistert mit sanften Wellen an den endlosen weißen Sandstränden und dem kristallklaren türkis-blauen Wasser der Karibik. Die wildromantische Landschaft der dem Atlantik zugewandten Ostküste zeichnet sich durch bizarre Felsformationen und eine raue Brandung aus. Wellenreiter schätzen dies ganz besonders.
Auf Barbados haben sich 300 Jahre englischer Einfluss und Tradition mit dem afrikanischen Erbe der Einheimischen, der „Bajans”, vermischt. Calypso, Limbo, feinsandige Strände und eine ständig kühlende Brise haben die Insel zur Residenz vieler Millionäre gemacht.
Eine International Business Company zahlt, sofern sie zu 100 Prozent einem Nichtansässigen gehört, 2,5 Prozent Körperschaftsteuer. Firmen, die im Land produzieren, werden davon zehn Jahre befreit. Darüber hinaus erhalten sie Subventionen für Fabrikgebäude und die Ausbildung einheimischer Mitarbeiter. Barbados wirbt dafür, dass die auf der Insel produzierten Güter in den USA sowie vielen Ländern der Karibik und Lateinamerikas Zollpräferenzen haben. Außerdem können die meisten dort hergestellten Produkte aufgrund des „Lomé-Abkommens” völlig zollfrei in die EU exportiert werden. Mittlerweile sind über 5000 internationale Gesellschaften von Quellensteuer, Dividendensteuer sowie Steuern auf Lizenzen befreit, wenn diese an internationale Unternehmen oder Nichtansässige ausgezahlt werden. Die Infrastruktur ist gut.
Non-Residents zahlen eine Einkommensteuer zwischen ein und 2,5 Prozent. Von Kapitalertrag-, Erbschaft-, Grund-, Schenkung- sowie Quellensteuer auf Dividenden und Zinszahlungen sind sie befreit.
Trusts werden durch die Offshore Banking Trustee and International Trust Acts reguliert. Die darin geregelten Schutzvorschriften sind mit anderen Offshore-Zentren vergleichbar. Internationale Trusts sind steuerbefreit, wenn der Trust-Fonds nur ausländische Vermögenswerte enthält. Um zu vermeiden, dass der Trustgründer im Heimatland mit dortigen Gesetzen in Konflikt gerät – etwa wegen Forderungen etwaiger Pflichtanteilsberechtigter oder der Insolvenzregelung –, kann ein auf Barbados ansässiger internationaler Trust der Gesetzgebung von Barbados unterworfen werden.
Wer auf Barbados eine International Business Company betreiben will, benötigt dafür eine jährlich zu erneuernde Lizenz. IBCs müssen der Finanzbehörde geprüfte Jahresabschlüsse vorlegen, die jedoch nicht veröffentlicht werden. Ein Mindestkapital ist nicht festgesetzt, Inhaberaktien sind nicht erlaubt.
Obwohl Barbados eine Steueroase ist, werden IBCs nicht von allen Steuern befreit. Hat sie nur ihren Sitz auf Barbados, ohne auf der Insel aktiv tätig zu werden, unterliegt sie einem degressiven Steuertarif von 2,5 Prozent bei einem zu versteuernden Einkommen bis zu 10 Millionen Bd-$, der Steuersatz sinkt auf ein Prozent, wenn das zu versteuernde Einkommen 30 Millionen Bd-$ erreicht. Im Vergleich zum normalen Steuersatz von 37,5 Prozent auf Unternehmensgewinne ein erheblicher Vorteil, der bis zu 15 Jahre gewährt werden kann. Im Ausland gezahlte Steuern werden auf die Steuerschuld der IBCs angerechnet. Eine Quellensteuer fällt nicht an.
Dreh- und Angelpunkt für das wirtschaftliche Leben ist die Hauptstadt Bridgetown. Die Insel liegt weltweit auf Platz 29 des UN-Entwicklungs-Index, der den Entwicklungsstand eines Landes misst. Das ist der höchste Rang für ein Land aus der Karibik. Der Tourismus steuert mehr als die Hälfte der jährlichen Deviseneinnahmen bei, der Offshore-Finanzbereich etwa 10 Prozent. Verwaltete Vermögen: rund 100 Milliarden US-Dollar. Das Bankgeheimnis ist in „Steuerfragen“ eingeschränkt. Die OECD-Vorschriften gegen internationale Steuerhinterziehung und -betrug werden seit 2010/2011 umgesetzt.
Interessant ist Barbados für Reeder. Sie erhalten eine zehnjährige Steuer- und Zollbefreiung.
Weitere Informationen und Ansprechpartner:
Botschaft von Barbados
100, Avenue Franklin Roosevelt; B-1050 Brüssel
Tel.: 0032-27 32 17 37, Fax: 0032-27 32 32 66
International Business and Financial Services Division
Government Headquarters Barbados
Tel.: 001-246-430 22 00, Fax: 001-246-429 68 49
Barbados Chamber of Commerce and Industry
Braemar Court, Deighton Road
St. Michael/Barbados
Tel.: 001-246-4 34 47 50, Fax: 001-246-2 28 29 07
Internet: www.gisbarbados.gov.bb
Flughafen: Bridgetown, ca. 20 Min. Taxifahrt vom Flughafen
Hotel:
Hilton Barbados, Tel.: 001-246-4 26 02 00, www.hilton.com
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Die Britischen Jungferninseln, die B.V.I., sind ein Stück England in der Karibik, wo man mit Dollar zahlt, Muskatnuss in den Cocktail raspelt und das Leben genießt. Ein Ziel für Ruhesuchende, es gibt wenig Trubel und keine Hotelketten. Die B.V.I. sind eigentlich zu schön, um wahr zu sein. Statt auf All-inclusive-Urlauber setzt der Archipel auf Individualtouristen. Das britische Überseegebiet ist eines der merkwürdigen Überbleibsel des untergegangenen Empires. Die 60 Inseln, von denen nur ein gutes Dutzend bewohnt ist, liegen zwischen zwei Meeren und zwei Welten. Die Briefkästen sind rot, rund und englisch, die Straßenschilder amerikanisch grün und eckig. Die US-Virgin Islands liegen in Sichtweite, der Einfluss von dort ist stärker als vom fernen Großbritannien.
Auf den B.V.I. ist so ziemlich alles locker und lässig: Die Segler in ihren Leinenshorts, die Skipper der Yachten und die Barfrauen, die fast alle aus der Dominikanischen Republik stammen und hier sind, weil der Lohn höher ist. Segler dürften sich hier besonders wohl fühlen. Die B.V.I. sind ein Paradies für Yachteigner und Tauchenthusiasten, aber auch für Oasenfirmen, die dort unkompliziert gegründet werden können.
Früher galt die geringe Einkommen- und Gewinnsteuer als ein Vorteil der B.V.I. gegenüber anderen Standorten ohne Steuern, weil sie den Voraussetzungen der DBA genügten. Als Großbritannien und die USA Anfang der achtziger Jahre diese Abkommen aufkündigten, schlugen die B.V.I. einen neuen Kurs ein und erließen 1984 die Verordnung für Internationale Unternehmen (IBCs). Diese eröffneten Offshore-Banken, Investment- und Holdinggesellschaften neue Gestaltungsmöglichkeiten. Die Inseln waren zunächst ein beliebtes Ziel für Unternehmen aus Hongkong, die einen alternativen Standort suchten. Zahlreiche Holdings wählten den IBC-Status für ausländische Immobilien und bewegliche Vermögensanlagen wie Yachten und Flugzeuge, für Leasinggeschäfte zur Bereitstellung von Management-Beratungsdiensten und als Anstellungsfirmen. Anmeldung und jährliche Kosten einer IBC betragen jeweils 350 US-Dollar, wenn das genehmigte Kapital unter 50 000 US-Dollar liegt, sonst beträgt die Gebühr 1100 US-Dollar.
Devisenkontrollen: keine
Fiskalische Auslieferungsabkommen: Keine, jedoch werden seit 2010 die OECD-Vorschriften gegen Steuerhinterziehung und -betrug umgesetzt.
Politische Risiken: keine, solange die Inseln britische Kronkolonie sind
Rechtssystem: Englisches Common Law mit ergänzenden lokalen Verordnungen. Seit 1984 gilt zudem das International Business Companies Law.
Devisenbeschränkungen: keine
Patentrecht: Es gelten die britischen Vorschriften.
Wohnsitznahme: Grundsätzlich möglich, liegt im Ermessen der Immigrationsbehörde. Voraussetzung sind ein gesichertes Einkommen und möglichst der Kauf eines Hauses. Selbstständige und Direktoren von Oasengesellschaften erhalten nur dann eine Genehmigung, wenn sie gleichzeitig einen oder mehrere Einheimische beschäftigen.
Grundbesitz: Viele Immigranten haben sich auf den Inseln dauerhaft niedergelassen. Beim Immobilienerwerb gibt es zwei Kategorien von Grundbesitz: „Land der Krone“ und „Privatland“. Während man „Land der Krone“ nur pachten kann, benötigen Ausländer beim Kauf von „Privatland“ eine von der Regierung erteilte Lizenz. An Grundsteuer werden für Ausländer pauschal 150 US-Dollar erhoben. Aufenthaltserlaubnisse sind seit einigen Jahren strikt limitiert, mehr als 25 Jahre gibt es nicht.
Steuern: Bei Steuerpflichtigen, die auf den B.V.I. weder ihr Domizil noch ihren steuerlichen Wohnsitz haben, wird nur das auf den B.V.I. entstandene oder empfangene Einkommen besteuert. Auslandseinkünfte von Personen, die nur befristet ansässig sind, bleiben steuerfrei. Die Einkommensteuer liegt zwischen drei (für die ersten 2500 US-Dollar) und 20 Prozent (bei Einkommen von mehr als 25 000 US-Dollar). Die Körperschaftsteuer hat einen Grundtarif von 15 Prozent, Ausnahmen mit reduziertem steuerlichen Ansatz sind je nach Gesellschaftsform und Einkommenstyp möglich. Wegen der niedrigen Körperschaftsteuer und der Einrichtungen für internationale Gesellschaften (International Business Companies) profitieren Unternehmen stärker als Privatleute vom Steuerrecht der Inseln.
Das flexible Trustrecht und die gute Beraterinfrastruktur machen die B.V.I. zu einem idealen Standort für Vermögensplanung. Unterschieden werden normale und internationale Trusts. Letztere eignen sich besser für nicht ansässige Treugeber. Die Trust-Gründung erfolgt direkt oder durch Urkunde eines Treuhänders, im zweiten Fall bleibt der Treugeber anonym. Das Trust-Gesetz von 2004 schützt Trustvermögen wirksam vor Pflichtteilsansprüchen von Enterbten. Die gesetzlichen Regelungen für Captives entsprechen denen der Bermudas und der Cayman Islands, allerdings zu günstigeren Konditionen. Trusts und Banken unterliegen der Geheimhaltung, außer bei Steuerhinterziehung und -betrug gemäß den OECD-Vorschriften.
Das Virgin Islands Shipping Registry (VISR) erlaubt Schiffen aller Größen, sich auf den Inseln registrieren zu lassen und unter britischer Flagge zu fahren. Die B.V.I. haben sich zum größten Yachtcharterzentrum der Karibik entwickelt.
Doppelbesteuerungsabkommen: Ja, mit Großbritannien, der Schweiz und Japan. Zudem existiert ein Rechtshilfeabkommen mit den USA, das auch für steuerliche Vergehen gilt. 2004 wurde die „Financial Investigation Agency“ gegründet, um Finanzdienstleister auf den Inseln genauer unter die Lupe zu nehmen.
Gesellschaften: Mit über 600 000 registrierten Offshore-Gesellschaften nehmen die B.V.I. weltweit nach Delaware einen Spitzenplatz ein. Die Banken und Trust-Gesellschaften sind auf das Managen von Vermögen spezialisiert. Sie verwalten rund 50 Milliarden US-Dollar. Die B.V.I. sind 2005 zwar der EU-Zinsrichtlinie beigetreten, doch aufgrund des hohen Anteils institutioneller Investoren ist die Regelung für die karibische Inselgruppe bedeutungslos. Die Gesellschaft muss einen Anwalt, Wirtschaftsprüfer oder eine Treuhandgesellschaft als Agenten sowie ein Büro auf den Inseln unterhalten, wo das streng vertrauliche Aktienregister geführt wird.
Für Oasengeschäfte kommen nur Non Resident Companies infrage. Dabei sollten aus Haftungsgründen ausschließlich die AG-ähnlichen Companies Limited by Shares gewählt werden, bei denen zwischen „Public Companies” und den „Private Limited Companies” unterschieden wird. Wegen der geringen Auskunfts- und Buchhaltungspflicht ist die Private Limited Company vorzuziehen. Gesellschaften unterliegen einer 15-prozentigen Körperschaftsteuer. Non Resident Companies sind jedoch nur für ihr Einkommen aus den B.V.I.-Quellen steuerpflichtig.
Gründungsdauer: drei bis fünf Tage
Gründungskosten: Maximal 75 US-Dollar bei bis zu 10 000 US-Dollar Aktienkapital; Registergebühr 100 US-Dollar; Stempelgebühr 2,5 Prozent auf das Aktienkapital, mindestens jedoch 200 US-Dollar. Gebühren der örtlichen Berater inklusive Stellung des „Registered Office”: 1000 bis 1500 US-Dollar.
Laufende Kosten: Registergebühr: 10 US-Dollar; Jahressteuer: 300 US-Dollar; Einreichen des Jahresberichts: 25 US-Dollar; Kosten des örtlichen Beraters einschließlich Stellung des Office: 300 bis 600 US-Dollar.
Um das Offshore-Business „sauber“ zu halten, haben die B.V.I. eine ganze Reihe von internationalen Abkommen geschlossen. So werden den Caymans und den USA Informationen über Wirtschaftsstraftaten geliefert.
Lebenshaltungskosten: Entsprechen US-Niveau, mit reizlosem Ambiente
Verkehrsverbindungen: Flug- und Fährschiffverbindungen zu den US Virgin Islands, von dort über Puerto Rico in die USA oder nach Europa.
Weitere Informationen und Ansprechpartner:
Ministry of Finance 33 Admin Drive Road Town Tortola, BVI VG1110 Tel.: 001-284-4 94 37 01 Fax: 001-284-4 94 61 80 | Overseas Company Registration Agents Ltd. 3rd Floor, 14 Hanover Street Mayfair London W1S 1YH Tel.: 0044-20 73 17 06 00 Fax: 0044-20 73 17 06 10 |
Flugverbindung: Es gibt keinen internationalen Flughafen auf den B.V.I. Einreisen muss man über St. Maarten von den Niederländischen Inseln aus. Von dort fliegen kleine Chartermaschinen.
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Die drei von Traumstränden umgebenen Inseln liegen zwischen Kuba und der mittelamerikanischen Landbrücke. Die Inselgruppe ist auf eigenen Wunsch britische Kronkolonie geblieben. 90 Prozent der Insulaner leben auf der größten Insel Grand Cayman. Mit 50 000 Dollar haben sie das höchste Pro-Kopf-BIP im ganzen Karibikraum. Der Wohlstand ist durch den Bau-, Tourismus- und Finanzboom auf den Inseln sichtbar.
Obwohl auf den Cayman Islands seit dem ausgehenden 17. Jahrhundert Steuerfreiheit herrscht, entwickelten sich die Inseln im Vergleich zu anderen Steueroasen in der Karibik erst spät zu einem internationalen Finanz- und Touristenzentrum. Ausschlaggebend war der Bau des Flughafens 1954. Anfang der 1970er-Jahre folgte der Zuzug einer Reihe von Banken, die ihre Niederlassungen wegen politischer Unruhen von den Bahamas in das politisch stabile Georgetown verlegten, dann der Aufbau zahlreicher Niederlassungen der führenden deutschen Finanzinstitute. Hinzu kam Fluchtgeld aus dem südasiatischen Raum sowie ein verstärkter Transfer von Anlagegeldern aus dem europäischen Raum wegen der europaweiten Ausdehnung der Quellensteuer. Der fünftgrößte Finanzplatz der Welt setzt auf massiven Druck von OECD und EU die Vorschriften gegen internationalen Steuerbetrug seit 2010 um.
Die öffentliche Verschuldung der Caymans ist auf 590 Millionen US-Dollar angestiegen. Ein Trinkgeld im Vergleich zu den gewaltigen Summen, die wegen der Steuerbefreiung für Unternehmen im Finanzgewerbe der Inselgruppe umgeschlagen werden. Nach Angaben der Finanzaufsicht Cima verwalteten die auf den Inseln registrierten 300 Banken, 500 Versicherungen und rund 10 000 Hedge-Fonds Ende 2011 Vermögenswerte von rund 3,2 Billionen Dollar. Hinzu kommen über 75 000 registrierte Offshore-Gesellschaften sowie alle namhaften internationalen Wirtschaftsprüfungsgesellschaften und Anwaltskanzleien. Doch die Cayman Islands dienen den Finanzmanagern lediglich als formaler Unternehmenssitz. Tatsächlich werden die Finanzgeschäfte von New York, London oder Zürich gesteuert. Das Fehlen von Devisenkontrollen und direkter Besteuerung, die feste Bindung des Cayman-Dollars an den US-Dollar und strenge Gesetze zur Einhaltung des Bankgeheimnisses haben maßgeblich zur Attraktivität des Standorts beigetragen.
Die Finanzkrise hat aber auch hier Spuren hinterlassen. Finanzpersonal wurde abgezogen, die Wirtschaftsleistung ist geschrumpft. Die negative Entwicklung spiegelt sich auch in steigenden Haushaltsdefiziten wider. Die Regierung hat deshalb ein Programm ins Leben gerufen, das vor allem über erleichterte Einwanderungs- und Aufenthaltsbedingungen wohlhabende Privatiers und Finanzexperten ins Land locken und einen weiteren Aderlass vermeiden soll. Das deutet darauf hin, dass die Cayman Islands auch langfristig nicht bereit sind, ihren Status als Steueroase aufzugeben. Jährliche Wachstumsraten von 2 bis 3 Prozent sollten dadurch gesichert sein.
Wie in den meisten anderen Karibikstaaten stützt sich die Wirtschaft der Caymans neben den internationalen Finanzdienstleistungen vor allem auf den Tourismus. Über 70 Prozent aller Touristen kommen aus den USA. Damit ist die wirtschaftliche Entwicklung des Landes anfällig für externe Einflüsse. Auch ist ein weiterer Ausbau der Tourismusindustrie wegen der räumlichen Restriktionen der kleinen Inselgruppe nicht möglich. Die Arbeitslosenquote bewegt sich auf konstant niedrigem Niveau. Die hohe Arbeitsnachfrage muss durch Gastarbeiter – vor allem aus Jamaika – gedeckt werden. Die Verschuldungsquote ist mit 7 Prozent am BIP unbedenklich. Die 2009 aufgekeimten Gerüchte über einen möglichen Staatsbankrott waren lediglich ein kurzfristiges Mediengewitter.
Devisenkontrollen: keine
Fiskalische Auslieferungsabkommen: keine
Politische Risiken: keine
Rechtssystem: Es gelten das englische Common Law, das englische Trustrecht und das Cayman Trust Law von 1967.
Patentrecht: Patente und Warenzeichen müssen zuerst in Großbritannien eingetragen werden.
Wohnsitznahme: Antragsteller mit guten Referenzen haben keine Schwierigkeiten, sofern sie ausreichende finanzielle Mittel zur Sicherung ihres Lebensunterhalts nachweisen können. Bei der Daueraufenthaltsgenehmigung wird zwischen der „initial” (sechs Monate) und der „full permanent residence” unterschieden. Damit verbunden ist ein Investment von 183 000 US-Dollar in eine Immobilie oder ein Unternehmen und eine einmalige Aufnahmegebühr von 18 300 US-Dollar.
Gesellschaften: Das Cayman-Gesellschaftsrecht erlaubt die Eintragung verschiedener Gesellschaftstypen. Darunter ist die Exempted Company die für Oasengesellschaften beliebteste Form. Sie darf Geschäfte jedoch nur außerhalb der Cayman Islands tätigen.
Weitere Vorteile: Kein Zusatz „Limited” im Firmennamen. Es können Namens- oder Inhaberaktien mit und ohne Nominalwert ausgegeben werden. Es braucht kein Aktienregister geführt und keine jährliche Aktionärsversammlung abgehalten zu werden. Es besteht zwar offiziell eine Buchhaltungspflicht, doch werden die Bücher nicht überprüft. Es reicht ein knapper Jahresbericht ohne Nennung der Aktionäre. Zudem kann eine Steuerfreiheit auf zwanzig Jahre gewährt werden.
Gründungsdauer: drei bis vier Tage
Gründungskosten: Auf das Aktienkapital 0,1 Prozent, mindestens aber 850 US-Dollar für Gesellschaftskapital bis 750 000 US-Dollar, höchstens jedoch 2400 US-Dollar; Jahresgebühr von 0,05 Prozent und 0,05 Prozent auf jede Kapitalerhöhung. Die Gebühren der örtlichen Berater liegen bei 800 bis 1500 US-Dollar.
Laufende Kosten: 0,5 Prozent des Aktienkapitals, mindestens jedoch 425 US-Dollar; Gebühren für den örtlichen Berater bei 800 bis 1500 US-Dollar.
Unternehmen, die Bank- oder Trustgeschäfte betreiben wollen, können sich erst dann als „Bank“ beziehungsweise „Trust“ bezeichnen, wenn eine staatliche Genehmigung vorliegt. Dazu muss der Inhaber seine Bank- beziehungsweise Finanzkenntnisse nachweisen und ein Mindestkapital von 500 000 US-Dollar voll einzahlen.
Steuern: Die Caymans sind eine echte Null-Steuer-Oase und das einzige Offshore-Finanzzentrum, das als echter „Tax Haven” bezeichnet werden kann. Die Cayman Islands finanzieren sich ausschließlich aus Importzöllen sowie den Gründungs- und Jahresgebühren der Banken, Versicherungsunternehmen und Companies.
Doppelbesteuerungsabkommen: keine
Mit den USA und Großbritannien bestehen Rechtshilfeabkommen. Die Caymans haben sich verpflichtet, die EU-Zinsrichtlinie umzusetzen und Zinserträge von EU-Bürgern an deren Heimatfinanzämter zu melden. Mit Deutschland gibt es auch DBA. Anders als fast alle anderen Steueroasen haben sich die Caymans nicht für die Alternative einer anonymen Quellensteuer entschieden.
Die Cayman-Islands haben sich nach den Bermudas zum zweitwichtigsten Captive-Zentrum der Welt entwickelt. Die Trustgesetzgebung gilt als vorbildlich im internationalen Offshore-Wettbewerb. Das Trustrecht eröffnet unter anderem die Möglichkeit, die strengen Erbschaftsregeln vieler anderer Staaten zu umgehen. Trusts können 50 Jahre lang von allen Steuern befreit werden.
Lebenshaltungskosten: etwa 20 Prozent über den US-amerikanischen
Die Cayman Islands sind für all jene empfehlenswert, die für ihre legalen internationalen Geschäfte eine Nullsteuerbasis suchen.
Weitere Informationen und Ansprechpartner:
Botschaft des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland Wilhelmstraße 70 D-10117 Berlin Tel.: 030-2 04 57-0 Fax: 030-2 04 57-5 71 | Cayman Islands Chamber of Commerce P.O. Box 1000, Grand Cayman KY1-1102, Cayman Islands Tel.: 001-345-9 49 80 90 Fax: 001-345-99 49 02 20 |
Flughafen: Georgetown, Direktverbindungen nach Miami/Florida, Houston/Texas und Kingston/Jamaika
Hotel:
Grand Cayman Beach Suites, Grand Cayman
Tel.: 001-345-9 49 12 34, www.grand-cayman-beach-suites.com
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Über die Karibik existieren weit verbreitete Vorurteile: Reisen dorthin seien teuer, Immobilien unbezahlbar und den Einheimischen sei es am liebsten, wenn alle Besucher zuhause blieben. Man duldet sie nur, weil sie Geld bringen. Auf viele Karibikinseln mag das zutreffen, mit einer Ausnahme: die Dominikanische Republik. Sie, die sich mit dem ärmeren Haiti die Insel Hispaniola teilt, ist heute eine der am schnellsten wachsenden Volkswirtschaften der Welt. War die Insel in den 1980er-Jahren noch ein Ziel für einige wenige Individualisten, hat sie sich in den letzten Jahren vor allem für Deutsche, Spanier und Franzosen als wichtiges Reiseziel entwickelt. Gute Flugverbindungen und attraktive Immobilienpreise haben zudem dazu geführt, dass immer mehr Touristen hier sesshaft geworden sind. Bekannt geworden mit Billigtourismus, setzt die Dominikanische Republik heute auf den „Trend zum Luxus“. Künftig will man dort vorwiegend Hotels der Vier- und Fünf-Sterne-Kategorie bauen, Strände säubern, die Abwasser- und Müllentsorgung neu regeln. Denn das Land bietet neben Karibik pur auch Kultur und Natur: Mit Santo Domingo, der ältesten Stadt Amerikas, dem Pico Duarte, dem mit 3 098 Meter höchsten Berg der Karibik und dem Nationalpark Los Haitises auf der Halbinsel Samaná.
Damit will man die Reichen und Superreichen locken, auf Cap Gana entsteht eine ganz neue Stadt. Milliarden wurden hier in Villenviertel und Golfplätze, Luxushotels in nachgebauten Burgen und Sterne-Restaurants in künstlichen Kirchen, Poollandschaften und besenreine Traumstrände investiert. Für 400 000 US-Dollar gibt es ein kleines Appartement in Strandnähe, für zwölf Millionen US-Dollar eine Traumvilla. „Cap Gana“ ist das derzeit größte Bauprojekt in der Karibik.
Weitere Informationen: www.godominicanrepublic.com
Investoren und ausländisches Kapital sind auf der Insel erwünscht. Die Firmengründung ist ein Kinderspiel. Um eine S.A. zu gründen, brauchen Sie nur einen Pass und 1500 US-Dollar für den Anwalt, der die Gründung abwickelt. Das Stammkapital von mindestens 100 000 Pesos muss lediglich als vorhanden erklärt werden, Sie müssen es weder nachweisen noch einzahlen. Als Firmeneigner können Sie dann Aktien ausgeben und die Besitzverhältnisse völlig anonym gestalten.
Mit Deutschland besteht kein DBA. Einnahmen, die Sie außerhalb des Landes erzielen, werden nicht besteuert. Auf Gewinne im Land zahlen Sie theoretisch zwischen 8 und 32 Prozent Steuern, in der Praxis, mit der Hilfe eines guten Steuerberaters maximal 18 Prozent. Vermögen- und Grundsteuer gibt es nicht. Gewinne aus dem Verkauf von Immobilien sind steuerfrei, ebenso wie aus Pacht- und Mieteinnahmen.
So mancher Ausländer lebt dort von seinen Einnahmen aus der Vermietung einer Immobilie. Schon mit 1000 Euro im Monat lässt sich hier ein gutes Leben führen. Wer in eine Immobilie investieren will: Im Norden und in Puerto Plata sind gute Objekte zu finden.
Weitere Informationen und Ansprechpartner:
Botschaft der Dominikanischen Republik
Dessauer Straße 28/29, D-10963 Berlin
Tel.: 030-25 75 77 60, Fax: 030-25 75 77 61
Anwälte:
Rechtsanwalt Guido Perdomo
Sosua, Tel.: 001-809-5 71 19 50, Fax: 001-809-5 71 27 66
De Marchena Kaluche & Asociados
Sto. Domingo, Tel.: 001-809-5 49 34 46, Fax: 001-809-5 66 50 75
Flughäfen: Santo Domingo und Puerto Plata
Hotels – Santo Domingo:
El Napolitano
Tel.: 001-809-6 87 11 31, www.napolitanohotel.com
Meliá Santo Domingo
Tel.: 001-809-2 21 66 66, www.solmelia.com
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Südlich der malerischen Hauptstadt St. George’s erstrecken sich traumhafte Strandbuchten. Der Sand ist pudrig und weiß wie zermahlener Carrara-Marmor, das Meer leuchtet grün. Entlang der Küsten kultivieren Kleinbauern tropische Früchte und Gewürze. Nach Blumen und Gewürzen duftet denn auch die Insel der Muskatnuss, der Vanilleschote und der Kakaobohne. Doch wenn zwei oder drei Kreuzschiffe vor Grenada ankern, kann es am Grand Anse Beach und in der Hauptstadt eng werden. Dann drängen sich in den Shops am Hafen, auf dem Gewürz- und Gemüsemarkt die Besucher, bewundern viktorianische Gebäude und historische Forts. 600 000 Tagesgäste sind es pro Jahr.
Grenada ist als Gewürzinsel bekannt, etwa für Zimt, Gewürznelken und Ingwer, Hauptexportprodukt ist die Muskatnuss. 20 Prozent des Weltverbrauchs stammen von Grenada, das damit nach Indonesien der zweitgrößte Produzent von Muskatnüssen ist. Haupteinnahme- und Devisenquelle ist der Tourismus. Grenada teilt mit sieben anderen Mitgliedsstaaten der OECS eine gemeinsame Zentralbank sowie eine gemeinsame Währung, den Ostkaribischen Dollar. Damit steht es für eine steuerfreundliche und solide Finanzpolitik. Für Offshore-Gesellschaften gelten Nullsteuern.
Geografisch liegt Grenada unterhalb 12 Grad 30 Minuten und damit südlich des Hurrikangürtels. Daher gilt hier das ganze Jahr über die Naturschadenversicherung für Yachten. Wer Ziele anderswo in der Karibik ansteuert, muss in der Hurrikan-Zeit hohe Aufpreise zahlen. Segler nutzen an Sturmtagen die charmante Bucht von St. George’s.
Wichtigste Gesellschaftsform:
International Business Company (IBC)
Weitere Informationen und Ansprechpartner:
Grenada Chamber of Industry and Commerce
Commerce Bldg No. 11, P.O. Box 129, Frequente, St. George’s
Tel.: 001-4 73-4 40 29 37, Fax: 001-4 73-4 40 66 27
Botschaft von Grenada
Avenue Molière 183, B-1180 Brüssel
Tel.: 0032-2-2 23 73 03, Fax: 0032-2-2 23 73 07
Internet: www.grenada.org
Flughafen: St. George’s, Flug über London, Taxifahrt zum Zentrum ca. 30 Min.
Hotels:
The Calabash Hotel
Tel.: 001-473-4 44 43 34, www.calabashhotel.com
Grenada Grand Beach Resort
Tel.: 001-473-4 44 43 71, www.grenadagrand.com
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Die Inselgruppe Guadeloupe bietet mit ihren 1705 qkm nicht nur feinsandige weiße Strände, sondern auch idyllische Berglandschaften mit dem noch tätigen Vulkan Soufrière. Das 1106 qkm große Martinique betört durch seine üppige Blumenpracht. Die Inseln sind französische Departements. Auf den französischen Antillen zahlt man mit Euro, isst Baguette und trinkt Bordeaux, dazu Sonne, Rum und das karibische Temperament. Nur verdienen die Menschen weniger, und die Preise liegen deutlich über denen in Paris oder der französischen Provinz. Die Inseln können nur mithilfe staatlicher Subventionen überleben. Die scheinbar idyllischen Inseln sind fest in weißer Hand. Ein Prozent der Bevölkerung, allesamt weiße Franzosen, besitzen die Hälfte der Immobilien und mehr als die Hälfte der landwirtschaftlichen Nutzflächen. Während die Einheimischen fast alle nur einen Mindestlohn verdienen, bekommen Staatsbeamte, die auf die Inseln versetzt werden, großzügige Zuschläge. Selbst französische Pensionäre stehen besser auf den französischen Antillen als im 13 000 Kilometer entfernten Mutterland.
Gemessen an der Ausstattung mit mobilen Telefonen und Autos, zählt Martinique jedoch zu den reichsten Departements in ganz Frankreich. Und das bei einem Lohnniveau, das um 40 Prozent geringer ist als in Frankreich – bei wesentlich höheren Lebenshaltungskosten. Beamte und Angestellte, die in das französische Überseegebiet versetzt werden, bekommen 35 bis 40 Prozent Zuschlag, um den Unterschied auszugleichen. Da auf den Inseln keine eigene Lebensmittelindustrie aufgebaut wurde, müssen alle Produkte importiert werden. Die Wut der Insulaner über die hohen Lebenshaltungskosten entlud sich Anfang 2009 in einem Generalstreik. Lebensmittel sind auf den Inseln auch heute um rund 80 Prozent teurer als in Frankreich. Das Leben in den malerischen Fischerdörfern mit ihren einsamen Stränden hat somit einen hohen Preis. Neben Bananen ist Rum der große Exportschlager. Noch heute gibt es auf der Insel acht Rumbrennereien. Im Gegensatz zum klassischen Rum aus Melasse wird auf den französischen Antillen der „Rhum agricole“ direkt aus frischem Zuckerrohrsaft hergestellt. Seine Farbe erinnert an Bernstein, sein Geschmack an Schokolade, Vanille oder Haselnuss.
Doch es ist nicht (nur) der Rum, der vor allem Franzosen auf diese Inseln nördlich von Venezuela lockt. Es ist das gute Klima, denn selten wird es hier kälter als 30 Grad. Dazu Traumstrände, die je nach Lage schwarz oder weiß sind, und einer der gefährlichsten Vulkane der Erde, der Montagne Pelée, der 1902 zum letzten Mal ausbrach.
Die beachtliche Kaufkraft erklärt sich zum Teil mit den hohen Bezügen, die aus dem Mutterland entsandte Beschäftigte der Verwaltung beziehen. In deren Folge sind auch die Löhne in der Privatwirtschaft gestiegen. Der Tourismus hat ebenfalls seinen Anteil beigetragen, den viele Einheimische jedoch nicht als Quelle materiellen Wohlstandes, sondern auch als eine neue Form von Kolonialismus ansehen. Die gewerbliche Wirtschaft hat sich in den vergangenen Jahren in eine Monokultur verwandelt. Die Landwirtschaft konzentriert sich weitgehend auf den Bananenanbau, der ohne hohe Subventionen aus der EU-Kasse indessen nicht wettbewerbsfähig wäre. Auf der etwa gleich großen Insel Guadeloupe stellen sich die sozialen Konflikte kaum anders dar. Auch dort verbrauchen die Bewohner weitaus mehr Güter, als sie produzieren.
Als Steueroasen können die Inseln interessant sein, wenn man dort lebt und arbeitet, da es dort auf die Steuersätze des französischen Mutterlandes einen Rabatt von 30 Prozent auf die Einkommensteuer und von 50 Prozent auf die Mehrwertsteuer gibt. Darüber hinaus gibt es weitere Steueranreize und eine Reihe finanzieller Subventionen für Industrieansiedlungen. Das OECD-Informationsabkommen bei Steuerhinterziehung und -betrug wird seit Anfang 2010 umgesetzt. Martinique hat Anfang Januar 2010 abgestimmt, nicht selbstständig zu werden. Es sieht sich weiter als französisches Übersee-Departement.
Weitere Informationen und Ansprechpartner:
Botschaft der Französischen Republik
Pariser Platz 5
D-10117 Berlin
Tel.: 030-5 90 03 90 00, Fax: 030-5 90 03 91 10
Chambre de Commerce et d’Industrie de la Pointe-à-Pitre
Rue Félix Eboué, 97159 Pointe-à-Pitre
Tel.: 005 90-5 90 93 76 20, Fax: 005 90-5 90 91 11 20
Flughäfen: Pointe-à-Pitre/Guadeloupe/Martinique, Forte-de-France, Flug über Paris
Hotel:
LaCocoteraie, Saint Franç ois
Tel.: 00590-590-88 79 81, www.lacocoteraie.com
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Traumstrände, tropische Wälder, die bis zu 2255 Meter hohe Blue-Mountain-Bergkette, die Dunns River Falls, Reggae, Rum und lebensfrohe Menschen prägen das Bild einer der schönsten Karibikinseln.
Aber: Auf der Insel gilt für die Einheimischen ein Einheitssteuersatz von 33,5 Prozent, sie hat außerordentlich strikte Devisenkontrollen und ist politisch instabil. Die Regierung macht Steuer- und Zollzugeständnisse, um ausländische Investoren anzulocken, bis hin zu Steuerbefreiungen zwischen sieben und zehn Jahren. Zollfreizonen existieren sowohl in Kingston als auch in Montego Bay. Bestimmte Waren werden als zollfrei eingestuft. Das OECD-Informationsabkommen bei Steuerhinterziehung und -betrug wird seit Anfang 2010 umgesetzt.
Wichtigste Gesellschaftsform: International Business Company
Wer auf Jamaica Geschäfte machen will, sollte viel Geld und Geduld mitbringen.
Weitere Informationen und Ansprechpartner:
Botschaft von Jamaika Schmargendorfer Straße 32 D-12159 Berlin Tel.: 030-85 99 45-11 Fax: 030-85 99 45-40 | Jamaica Commercial Information Bureau 19, Paddington Terrace Kingston 6/Jamaica Tel.: 001-8 76-9 27-64 95 |
Jamaica Chamber of Commerce |
Internet: www.jamador.de
Flughäfen: Kingston, Montego Bay
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Die Geschäfte als Steueroase sind seit dem Vulkanausbruch des Soufrière im Frühjahr 1997, bei dem die Hauptstadt Plymoth und zwei Drittel der Infrastruktur der Insel zerstört wurden, drastisch zurückgegangen. Rund 8000 Einwohner flüchteten nach dem Ausbruch auf Nachbarinseln. Auch in den Jahren 2006 und 2007 brach der Vulkan aus, die Insel scheint nicht zur Ruhe zu kommen. Zwei Drittel der Insel sind seitdem Sperrgebiet. Jedoch bleibt nichts unversucht, um die Insel für internationale Anleger und Steuersparer wieder attraktiv zu machen. Derzeit unternimmt man große Anstrengungen, eine Reihe von Gesetzen über Oasen-Geschäfte zu verabschieden, um für Banken-, Versicherungs- und Management-Aktivitäten wieder interessant zu sein.
Weitere Informationen und Ansprechpartner:
Botschaft des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland Wilhelmstraße 70, D-10117 Berlin Tel.: 030-2 04 57-0 Fax: 030-2 04 57-5 71 | Montserrat Chamber of Commerce and Industry P.O. Box 384, Olveston, Montserrat Tel.: 001-6 64-4 91 36 40 Fax: 001-6 64-4 91 66 02 |
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Im Mai 2009 haben sich die 180 000 Einwohnner von Curaç ao für einen autonomen Staat im Königreich der Niederlande entschieden, wie er seit 1986 bereits auf der Nachbarinsel Aruba besteht. Zu diesem Zeitpunkt wurde der Staatenbund der Niederländischen Antillen aufgelöst. Auch Sint Maarten mit seinen rund 30 000 Einwohnern soll den gleichen Status erhalten, während die kleinsten Inseln des Staatenverbunds – Bonaire, Saba und Sint Eustatius – als Gemeinden mit Sonderstatus dem niederländischen Kernland angehören werden.
Curaç ao ist die größte der Niederländischen Karibik-Inseln. Sie übt mit ihrer savannenähnlichen Vegetation und ihrem niederländischen Flair einen unverwechselbaren Eindruck auf Besucher aus. Aruba ist die kleinste Insel der Niederländischen Karibik. Sie bietet eine einzigartige Vegetation mit den markanten Divi-Divi-Bäumen, deren Kronen wegen der stetig wehenden Brise alle nach Südwesten zeigen. Markant sind auch die kilometerlangen weißen Sandstrände.
Auf der steuerlichen Seite ändert sich für ausländische Investoren zunächst einmal nichts. Interessant sind die Niederländischen Antillen wegen der unendlich großen Variationsmöglichkeiten bei Steuerkonstruktionen international verschachtelter Unternehmen. Die Gründung einer Oasengesellschaft auf den Antillen ist empfehlenswert, wenn aufgrund der DBA Vorteile gegenüber einer Null-Steuer-Oase erzielt werden können. So ermöglicht das DBA mit dem Mutterland Holland, Gewinne oder Lizenzeinnahmen quellensteuerfrei auf die Niederländischen Antillen zu transferieren, um sie dort gänzlich steuerbefreit auszuschütten. Bevorzugt eingesetzt wird dafür die AG-ähnliche Naamloze Vennootschap (N.V.). Um bei der Gründung die Anonymität des tatsächlichen Eigentümers sicherzustellen, sollte ein Treuhänder zwischengeschaltet werden.
Für Privatpersonen gibt es weder Vermögen-, Erbschaft- noch Umsatzsteuer. Für Kapitalanleger wichtig: Es gibt kein Bankgeheimnis. Die EU-Zinsbesteuerung wird berücksichtigt, Zinsen werden einbehalten und anonymisiert nach Brüssel abgeführt.
Devisenkontrollen: Ja, Oasengesellschaften sind davon jedoch befreit.
Fiskalische Auslieferungsabkommen: keine
Rechtssystem: Basiert auf dem niederländischen Recht.
Nicht ansässige natürliche Personen zahlen für auf Curaç ao und Aruba erzielte Einkünfte einen Einkommensteuersatz von 2,4 bis drei Prozent. Keine Vermögen-, Erbschaft-, Schenkung- sowie Quellensteuer auf Dividenden und Zinszahlungen.
Gewinnsteuer: 34,5 Prozent
Bestimmte Offshore-Gesellschaften können noch bis zum Jahr 2020 die alte Regelung in Anspruch nehmen (Holdings, Finanzierungs- und Lizenzgesellschaften, die bisher einem Steuersatz von 5,5 Prozent unterlagen). Allen anderen Offshore-Gesellschaften stand diese Möglichkeit bis zum 31. Dezember 2009 offen, wenn sie über eine „Ruling“ verfügten oder um eine solche nachgesucht haben. Diese Gesellschaften können allerdings auch zur neuen Regelung optieren und dabei in den Genuss einer steuerfreien Aufwertung ihrer stillen Reserven kommen.
Dividenden aus qualifizierten Beteiligungen an Gesellschaften auf Curaç ao und Aruba sind zu 100 Prozent, Dividenden aus qualifizierten Beteiligungen an ausländischen Gesellschaften zu 95 Prozent befreit. Qualifizierte Beteiligungen sind solche von mindestens fünf Prozent oder einem Wert von mindestens 520 000 Euro.
„Besonders Freigestellte Gesellschaft“: Sie unterliegt weder der Körperschaftsteuer noch der Kapitalertragsteuer, kann sich aber auch nicht auf ein DBA berufen. Ihre Tätigkeiten sind auf Holdingaktivitäten und finanzielle Dienstleistungen beschränkt.
Zinszahlungen an verbundene Unternehmen sind abzugsfähig, wenn sie dem Fremdvergleich standhalten. Auf Dividenden fällt eine Kapitalertragsteuer von zehn Prozent an. Die Kapitalertragsteuer wird reduziert, wenn die Dividenden von ausländischen Gesellschaften stammen und dort einer Quellensteuer von mindestens fünf Prozent unterworfen wurden. In bestimmten Fällen wird überhaupt keine Kapitalertragsteuer einbehalten.
Liquidationsgewinne unterliegen grundsätzlich keiner Kapitalertragsteuer. Um jedoch Steuerumgehungen zu vermeiden, unterliegen jene Einkünfte, die kraft DBA eine Ermäßigung der Quellensteuer genießen, im Falle der Liquidation einer ergänzenden Veranlagung.
Auf den Inseln werden keine Import- oder Verbrauchsteuern erhoben. Neue Industrien in den Freihäfen zahlen auf Exporterträge nur zwei Prozent Gewinnsteuer.
Fertigungs- und Handelsunternehmen in den Freihäfen von Aruba und Curaç ao können bis zu elf Jahre Gewinnsteuererleichterungen – Mindestsatz: zwei Prozent – und eine Befreiung von Importzöllen und Grundsteuern erhalten. Dafür müssen sie mindestens 140 000 Euro auf Curaç ao und 85 000 Euro auf den anderen Inseln investieren und für mindestens fünf Einheimische Arbeitsplätze schaffen.
Patentrecht: Patentschutz erfolgt durch Eintragung in das Nederlands Octrooibureau, Den Haag. Warenzeichen müssen direkt beim Bureau Industrieel Eigendom in Curaç ao registriert werden.
Wohnsitznahme: Wegen der hohen Besteuerung dort ansässiger natürlicher Personen uninteressant.
Doppelbesteuerungsabkommen: Es besteht eine Doppelbesteuerungsvereinbarung mit dem Mutterland Holland. Diese ermöglicht, über den Umweg Niederlande quellensteuerfreie oder zumindest quellensteuerermäßigte Gewinne beziehungsweise Lizenzeinnahmen steuergünstig auf die Antillen zu transferieren und von dort auszuschütten.
Gesellschaften: Steuervergünstigungen sind praktisch nur für die Naamloze Vennootschap (N.V.) erhältlich, die sich als Investment-, Holding-, Finanz-, Immobilien-, Captive-, Versicherungs- oder Patent- und Lizenzgesellschaft betätigen kann.
Gründungsdauer: wegen der komplizierten Gründungsformalitäten mehrere Wochen
Gründungskosten: rund 2500 bis 3000 Euro
Laufende Kosten: rund 1000 Euro
Gesellschaftsrechtliche Besonderheit – die Stichting (Stiftung): Die Stichting unterliegt keiner Steuer auf die eingebrachten Vermögenswerte, auf den nachfolgenden Wertzuwachs der Vermögenswerte oder auf deren Verteilung an nicht-ortsansässige Nutznießer, beispielsweise den Gründer.
Weitere Informationen und Ansprechpartner:
Botschaft des Königreichs der Niederlande Klosterstraße 50 D-10179 Berlin Tel.: 030-20 95 60 Fax: 030-20 95 64 41 | Deutsch-Niederländische Handelskammer Tersteegenstraße 19–31 D-40474 Düsseldorf Tel.: 0211-4 98 72 0 |
Curaç ao Chamber of Commerce and Industry |
Flughäfen: Orangestad/Aruba, Willemstad/Curaç ao, Kralendijk/Bonaire, Flug über Amsterdam, Inlandsflüge mit BonairEx
Hotels:
Avila Hotel, Willemstad
Tel.: 00599-94 61 43 77, www.avilahotel.com
Harbour Village Beach Club, Bonaire
Tel.: 00599-7 17 75 00, www.harbourvillage.com
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Die 160 Kilometer lange und 56 Kilometer breite Insel liegt knapp 1700 Kilometer südöstlich von Miami/Florida in der Karibik. Puerto Rico ist mit den USA assoziiert. Doch die Hassliebe zum nördlichen Amerika und die Zuneigung zu Süd- und Mittelamerika formt und zerreißt die Insel: Die Einwohner träumen davon, die materielle Freiheit der Nordamerikaner und die verschlafene Nonchalance der Südamerikaner zu vereinen – das ist nicht immer einfach.
Das übervölkerte Puerto Rico ist ein assoziierter Freistaat innerhalb der USA und keine Steueroase im eigentlichen Sinne. Die Insel ist nur für Dienstleistungs- und Industrieunternehmen geeignet, denen – allerdings nur für einen Zeitraum von zehn bis 25 Jahren – bei allen lokalen, staatlichen und Gemeindesteuern erhebliche Steuerrabatte eingeräumt werden. Der tatsächliche Steuersatz liegt während der ersten fünf Jahre bei nur 2,5 Prozent und steigert sich bis auf 28 Prozent im 25. Jahr. Darüber hinaus können fünf Prozent der Lohnsumme vom zu versteuernden Gewinn abgesetzt werden. Der direkte Zugang Puerto Ricos zum US-Festland kann die Insel für alle jene, die auf dem US-Markt Fuß fassen wollen, zu einem interessanten Standort machen. Neben landwirtschaftlichen Produkten wie Zuckerrohr, Kaffee, Ingwer oder Tabak ist die Insel weltweit bekannt für ihren Bacardi-Rum. Zunehmender Devisenbringer ist der Tourismus, über fünf Millionen Besucher jährlich, vor allem US-Amerikaner schätzen die karibische Insel als Urlaubsdomizil.
Eigene Steuerhoheit: Umfangreiche Vergünstigungen für arbeitsplatzbeschaffende und exportorientierte Unternehmen. Steuerbefreite Freihandelszonen, kurze Abschreibungszeiträume, zollbefreite Einfuhr von Gütern und Rohstoffen.
Weitere Informationen und Ansprechpartner:
Botschaft der Vereinigten Staaten von Amerika
Pariser Platz 2, D-10117 Berlin
Tel.: 030-8 30 50, Fax: 030-83 05 10 50
Chamber of Commerce of Puerto Rico
100 Calle Tetuán, San Juan
Tel.: 001-7 87-7 21 60 60, Fax: 001-7 87-7 23 18 91
Flughafen: San Juan, Flug über Miami, ca. 30 Min. Taxifahrt zum Zentrum
Hotel:
Grand Meliá Puerto Rico, Rio Grande
Tel.: 001-802-12 17 23, www.gran-melia-puerto-rico.com
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Saint Kitts and Nevis besteht aus den beiden Inseln Saint Kitts und Nevis. Zuckerrohr- und Obstplantagen sowie Tourismus sind die wichtigsten Devisenbringer. Nevis verfügt über Autonomierechte, die es der Insel erlauben, sich vom Föderationspartner Saint Kitts abzuheben. Das Parlament der Insel hat diese Rechte genutzt, um die Nevis Business Corporation Ordinance zu erlassen. Diese Verordnung verschaffte Nevis einen Vorteil im Wettbewerb zwischen Finanz- und Handelsoasen in der Karibik. Danach müssen neu gegründete Offshore-Gesellschaften ihr Einkommen und Vermögen aus Fremdquellen nicht versteuern.
Nevis erhebt weder Quellensteuer noch Kapitalertrag-, Erbschaft-, Immobilien- und Schenkungsteuer. Ausländer (aliens), die auf Nevis arbeiten wollen, müssen eine Arbeitserlaubnis haben, Kosten: 1000 EC-$. Auf die von Nevis ausgezahlten Gehälter zahlen sie 20 Prozent Fremdenbeschäftigungssteuer. Einkommen aus dem Ausland sind dagegen steuerfrei. Offshore-Unternehmen sind von der Gewinnsteuer befreit, müssen jedoch für eine Geschäftslizenz jährlich rund 200 US-Dollar bezahlen. Einkommen- und Vermögensteuer fallen nicht an. Die Registrierung gehört zu den preiswertesten der Karibik. Nevis bietet das Konstrukt „Multiform Foundations Ordinance“ an. Dadurch können Spender Stiftungen gründen, die für eine jährliche Gebühr von 1000 US-Dollar in Nevis steuerpflichtig und je nach Ausgestaltung als Trust, als normales Unternehmen oder als Stiftung behandelt werden. Die Steuer beträgt ein Prozent des Nettogewinns.
Die aus Steuerüberlegungen einzig mögliche Geschäftsform ist die International Corporation. Sie ist von allen Steuern befreit, was auch für die Folgejahre von Regierungsseite garantiert wird. Zudem unterliegt sie keinen Devisenkontrollen. Die International Corporation ist nicht offenlegungspflichtig.
Über 20000 Gesellschaften, viele davon aus Panama herübergewechselt, machen davon Gebrauch. Dazu kommen etwa 3000 steuerlich befreite Trusts und weitere 3000 Gesellschaften mit beschränkter Haftung. Aber auf den Inseln fehlen renommierte Banken und Anwälte sowie vernünftige Verkehrsverbindungen. Hinzu kommen politisch instabile Verhältnisse.
1999 wurde auf Nevis eine International Exempt Trust Ordinance (Verordnung zur Steuerbefreiung internationaler Trusts) nach dem Vorbild der entsprechenden Gesetzgebung der Cook Islands verabschiedet, die Möglichkeiten zum Vermögensschutz für Trusts bietet. Trusts, Limited Partnerships und Companies Acts (alle seit 1996) ähneln der Gesetzgebung der Channel Islands und treffen sowohl auf St. Kitts als auch auf Nevis zu. Nevis verfügt über eine gesonderte Limited Liability Company Ordinance.
Über 150 Prozent des Bruttoinlandsprodukts betrug die Verschuldung auf St. Kitts and Nevis Ende 2011. Besonders dabei: Zusammen mit den anderen Antilleninseln Anguilla, Antigua and Barbuda, Dominica, Grenada, Montserrat, St. Lucia sowie St. Vincent und die Grenadinen bildet sie eine Währungsunion. Seit 1965 nutzen diese Staaten gemeinsamen den Ostkaribischen Dollar.
Gemeinsam ist den Antilleninseln auch, dass sie heute fast alle im Wesentlichen vom Tourismus leben. Auf St. Kitts and Nevis war aber jahrzehntelang die Zuckerherstellung die Haupteinnahmequelle. Allerdings fuhren die staatlichen Hersteller schon seit Jahren nur noch Verluste ein, wodurch die enorme Schuldenlast aufgetürmt wurde. Mit einem Schuldenschnitt im Frühjahr 2012 wurde die Schuldenlast auf rund 90 Prozent des BIP gesenkt. Dabei gibt es noch eine weitere Ähnlichkeit mit dem Fall Griechenland: Auch in St. Kitts and Nevis wurden jene Gläubiger, die nicht zustimmten, durch eine sogenannte Collective Action Clause (CAC) zur Teilnahme gezwungen.
Anders als in Europa haben die Schuldenprobleme in der Karibik aber nicht die gesamte Währungsunion in Probleme gestürzt. Dazu ist sie letztlich für die weltweiten Kapitalmärkte zu bedeutungslos. Zudem ist der Kurs fest an die US-Währung gebunden, bei 2,70 Ostkaribischen für einen US-Dollar.
Weitere Informationen und Ansprechpartner:
Botschaft der Föderation St. Kitts and Nevis
10, Kensington Court; GB-London W8 5 DL
Tel.: 0044-20 79 37 97 18, Fax: 0044-20 79 37 74 84
St. Kitts-Nevis Chamber of Industry and Commerce
Horsford Road, P.O. Box 332, Fortslands, Basseterre
Tel.: 001-8 69-4 65 29 80, Fax: 001-8 69-4 65 44 90
Internet: www.stkittsnevis.net
Flughafen: Basseterre, Flug über London
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Keiner anderen Insel der Karibik wurden seit ihrer Entdeckung Anfang des 17. Jahrhunderts so viele Komplimente gemacht wie Saint Lucia, doch keines wird der Insel mehr gerecht als: „Simply beautiful.” Traumhafte Strände, einsame Buchten, tropischer Regenwald mit Orchideen, Riesenfarnen und dem nur hier vorkommenden Green-Parrot, geschäftige Märkte in der Hauptstadt Castries, malerische Fischerdörfer, eine unberührte Unterwasserwelt, eine ausgezeichnete kreolische Küche und Pointe Seraphine – das größte karibische zollfreie Einkaufszentrum. Saint Lucia repräsentiert die ungeschminkte Karibik. Doch wer den wahren Charakter der Insel ergründen will, der verirrt sich am besten in ihren Urwäldern und badet in ihren heißen Schwefelquellen. Anders als einige ihrer karibischen Schwestern, die vor allem mit Strand und Sonne locken, liegen St. Lucias Reize in ihrem unwegsamen Innern. Landschaftlich eine der schönsten Inseln der Erde. Die Insel ist seit 1979 unabhängig.
Im Jahr 2000 neu erlassene Gesetze machen die Insel heute zu einem der modernsten Offshore-Finanzzentren der Karibik. Der Offshore-Finanzbereich ist von der Körperschaftsteuer befreit, IBCs können ganz von der Einkommensteuer befreit oder mit einem Satz von einem Prozent besteuert werden. IBCs genießen Anonymitätsschutz.
Die Insel bemüht sich mit Steuerbefreiungen zwischen zehn und 15 Jahren ausländische Investoren für Industrie- und Dienstleistungsbereiche zu gewinnen, um so die Arbeitsmöglichkeiten der Einwohner zu verbessern. Diese leben vor allem vom Tourismus und dem Export von Bananen, Mehl und Reis.
Für ausländische Investoren ist die International Business Company (IBC) als Gesellschaftsform geeignet. Es bestehen keine Devisenbeschränkungen.
Weitere Informationen und Ansprechpartner:
Botschaft von Saint Lucia
(Embassies of Eastern Caribbean States)
42, Rue de Livourne
B-1000 Brüssel
Tel.: 0032-25 34 26 11, Fax: 0032-25 39 40 09
Chamber of Commerce of Saint Lucia
Vide Bouteille, P.O. Box 482, Castries
Tel.: 001-7 58-4 52 31 65, Fax: 001-7 58-4 53 69 07
Flughäfen: Vigie Airport, Hewanorra International Airport, Flug über London, jeweils ca. 60 Min. nach Soufrière
Hotels:
Sandals Grande St. Lucian, Gross-Islet
Tel.: 001-7 58-4 55 20 00, www.sandals.com
Hotel Anse Chastanet, Soufrière
Tel.: 001-7 58-4 59 70 00, www.ansechastanet.com
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Eine Inselgruppe, die sich aus zwölf Inseln zusammensetzt und knapp 200 Kilometer westlich von Barbados liegt. Hier findet man noch die unverfälschte Karibik mit Bilderbuchstränden ohne Massentourismus. Im Inneren erheben sich bis zu 900 Meter hohe, erloschene Vulkankegel, die von urtümlichem Dschungel und verwilderten Gewürzplantagen bedeckt sind. St. Vincent ist die Heimat der schwarzen Kariben. Ein Schiff aus Afrika soll einst auf den Riffen der Insel zerschellt sein, die Schwarzen sollen sich mit den einheimischen Karibenindianern vermischt haben. Sie leben heute noch auf traditionelle Weise vor allem vom Fischfang an der Küste. Das Land ist zu großen Teilen von Dschungel bedeckt, bis hoch hinauf zu den Gipfeln der Vulkane. Die Grenadinen bestehen aus winzigen Inseln mit weißen Stränden und wiegenden Palmen, aufgereiht wie Perlen an einer Kette. Hier findet man die typische Karibik wie aus dem Bilderbuch.
Auch Saint Vincent hatte zu Beginn der Steueroasen-Gründungen einen schlechten Ruf, da jedes Offshore-Unternehmen mangels eines Bankgesetzes praktisch als „Bank” agieren konnte. Entsprechend viele Schein- und Pleitebanken wurden gegründet. Trotz verschärfter Regelungen werden von der Saint Vincent Trust Authority Limited nach wie vor Bankenzulassungen an Möchtegern-Banker verkauft. Einzige Voraussetzung: Ein Grundkapital von einer Million East Caribbean Dollar, wovon die Hälfte eingezahlt werden muss. Sie profitieren von einer 25-jährigen Steuerbefreiung. Steuerbefreiung für alle Offshore-Unternehmen: Bevorzugt kommt dabei die Trust-Rechtsform zum Einsatz, deren Treuhänder auf Saint Vincent ansässig sein muss.
Vorteilhafteste Gesellschaftsform: Limited Liability Offshore-Company
Weitere Informationen und Ansprechpartner:
Honorarkonsulat von St. Vincent und den Grenadinen
Fluggenstraße 5, D-80639 München
Tel.: 089-17 80 35 20, Fax: 089-17 64 81
Saint Vincent and the Grenadines Chamber of Industry and Commerce
Halifax Street, P.O. Box 134, Kingstown
Tel.: 001-7 84-4 57 14 64, Fax: 001-7 84-4 56 29 44
Flughafen: Kingstown, Flug über Barbados, von dort gibt es Direktflüge nach Union Island
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Zwei Inseln unter dem Wind: Trinidad und Tobago. Hier ist man stolz auf seine Regenbogengesellschaft mit schwarzafrikanischen, indischen und europäischen Wurzeln. Inseln der Gegensätze: Pulsierendes Leben, exotische Kulturen, überwältigende Natur. Wildromantische Strände, Gebirgszüge mit undurchdringlichem Urwald, rauschenden Wasserfällen, Mangrovensümpfe und im Süden von Trinidad der einzige Asphaltsee der Welt. Auf engstem Raum konzentriert sich hier die Tier- und Pflanzenwelt Südamerikas und der Karibik. Heute ist Trinidad die am meisten industrialisierte Insel der Karibik. Dagegen besteht auf Tobago ein ausgeprägter Tourismus, der sich im Nordwesten in Crown Point konzentriert. Tobago – ein exotisches Paradies für ein entspanntes Leben.
Liberale Rahmenbedingungen haben auf den seit 1976 selbstständigen ölreichen Inseln viele internationale Investoren angezogen.
Die Regierung fördert die Diversifizierung der Wirtschaft und gewährt unter anderem erhebliche Steuererleichterungen.
International Business Companies sind zwar steuerfrei, es fehlt jedoch die notwendige Steueroasen-Infrastruktur einer funktionierenden Finanzindustrie. Die Karibik bietet bei der Suche nach Steuererleichterungen bessere Alternativen.
Weitere Informationen und Ansprechpartner:
Botschaft der Republik Trinidad und Tobago
42, Belgrave Square; GB-London SW1 X 8NT
Tel.: 0044-20 72 45 93 51, Fax: 0044-20 78 23 10 65
Trinidad & Tobago Chamber of Industry and Commerce
Columbus Circle, Westmoorings, P.O. Box 499, Port of Spain
Tel.: 001-8 68-6 37 69 66, Fax: 001-8 68-6 37 74 25
Trinidad & Tobago Development Finance Co. Ltd.
10, Cipriani Boulevard, Port of Spain, Trinidad, W.I.
Tel.: 001-86 86 25 00 07
Internet: www.ttconnerct.gov.tt
Flughäfen: Port of Spain/Trinidad, Scarborough/Tobago, Flug über London
Hotel:
Crown Point, Tobago
Tel.: 001-8 68-6 39 87 81, www.crownpointbeachhotel.com
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Von den 30 südlich der Bahamas liegenden Inseln sind nur sieben bewohnt. Sie dienten in der Vergangenheit als Stützpunkt des Drogenschmuggels. Das besserte sich, nachdem die US-Drogenfahnder 1986 Zugang zu Bankinformationen auf der Insel erhielten. Hing die Wirtschaft der Turks- & Caicos-Islands früher vom Salz ab, sind es heute Fischfang, Tourismus und das Offshore-Geschäft. Die Inseln sind einmalig unter den Offshore-Zentren, weil ihre Entwicklung zur Steueroase 1970 von der britischen Regierung ausdrücklich empfohlen wurde.
Am Vorbild Jerseys orientiert sich das Trustrecht der Inseln, das bereits über 30 000 Firmen nutzen. Es garantiert neben einer unkomplizierten Gesellschaftsgründung innerhalb von 24 Stunden Steuerfreiheit und absolute Anonymität, denn Trusts müssen weder Bilanzen einreichen noch die Namen der Geschäftsführer und Aktionäre mitteilen. Für die Inseln spricht auch, dass sie, nicht zuletzt wegen der hohen Arbeitslosenquote unter den knapp 8000 farbigen Einwohnern, ausländisches Kapital mit offenen Armen empfangen. Die Geschäftsmöglichkeiten, insbesondere im aufblühenden Touristikbereich, sind günstig. Zudem sind die Gründungs- (650 US-Dollar) und laufenden Kosten (300 US-Dollar) einer Oasenfirma auf den Inseln noch sehr niedrig. 2001 traten nach Kritik der Financial Action Task Force einige Änderungen in Kraft. Nicht genug: 2009 beschloss Großbritannien, das Ruder auf den Karibikinseln zu übernehmen, massiv gegen Korruption vorzugehen und forderte weitreichende Änderungen der Unternehmensgesetze auf der Inselgruppe. Firmen, Trusts und ihre Treuhänder müssen heute „ihre wahren Nutznießer und Eigentümer und alle betroffenen Interessen” veröffentlichen. Über diese soll in der Vergangenheit unter anderem viel russisches Geld auf der Inselgruppe geparkt worden sein. Mit zehn Prozent aller laufenden Einnahmen ist der Finanzbereich eine wichtige staatliche Einnahmequelle.
Die TCI zählen zu den ersten Staaten, die Vermögensschutz-Trusts ermöglicht haben. Diese dienen zur Abwehr hoher Haftungsansprüche aus Schadensersatz-Prozessen vor allem in den USA. Besonders beliebt: Captives in der Form der Rückversicherer, mit denen Konzerne Kreditrisiken absichern. Mehr als 2000 Captives sind auf den Inseln registriert. Auch Unternehmen aus Osteuropa und der ehemaligen Sowjetunion haben auf den Turks- & Caicos-Islands Versicherungsunternehmen errichtet. Sie dienen dazu, Gewinne aus internationalen Handelsgeschäften in harter Währung anzulegen. So entgehen die Händler den Devisenkontrollen ihrer Heimatländer.
Es gibt ein britisches Schiffsregister, das für Schiffe bis zu 150 Tonnen offen ist – ein Zufluchtsort für steuerfreies Yachten in einem attraktiven Segelrevier. Die für die Inseln typische „Hybrid-Gesellschaft“ – sie gibt Aktien aus, doch ist die Haftung durch Nachschusspflicht beschränkt – kann als Alternative zum Trust gewählt werden, indem ihre Mitglieder zu „Begünstigten“ werden, während die Aktionärsvorstände als „Treuhänder“ fungieren.
IBCs, deren Gründung etwa 350 US-Dollar kostet (Jahresgebühr 300 US-Dollar), können „von der Stange“ gekauft werden und zahlen 20 Jahre keine Steuern.
Weitere Informationen und Ansprechpartner:
Botschaft des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland Wilhelmstraße 70 D-10117 Berlin Tel.: 030-2 04 57-0 Fax: 030-2 04 57-5 71 | Chamber of Commerce P.O. Box 148, Grand Turk Tel.: 001-6 49-9 46 23 68 Fax: 001-6 49-9 46 23 65 |
Hotels:
Seven Stars Resort, Tel.: 001-649-9 41 77 77, www.sevenstarsgracebay.com
The Meridian Club, Tel.: 001-649-9 46 77 58, www.meridianclub.com
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Die US Virgin Islands mit den Hauptinseln St. Thomas (80,3 qkm), St. Croix (215 qkm) und St. John (51 qkm) liegen ca. 70 km östlich von Puerto Rico und unterstehen der Rechtsprechung der USA. Sie bieten eine attraktive steuerliche Förderung für Unternehmen, vor allem für Offshore-Investments außerhalb der USVI und den USA. Dabei profitieren diese vom US-amerikanischen Netzwerk von Investitionsschutzabkommen. Für Unternehmen, die auf den Inseln von der Steuer befreit sind, ist lediglich eine jährliche Konzessionsabgabe von 1000 US-Dollar zu entrichten. Die Aktien und das daraus resultierende Vermögen unterliegen weder der örtlichen Erbschaftsteuer noch der US-Grundsteuer. Die Steuervorteile gelten für 20 Jahre.
Wichtig: Fast alle Steueroasen in der Karibik sagten Ende 2009 zu, die OECD-Informationsstandards bei Steuerhinterziehung und -betrug umzusetzen. Vielfach geschieht das bereits seit Anfang 2010. Für Steuersünder mit schwarzen Kassen wird die Karibik damit als Fluchtadresse für Vermögenswerte zunehmend uninteressant. Sie müssen nach Panama, Asien oder Ozeanien ausweichen – oder mit ihren nationalen Finanzbehörden reinen Tisch machen.
Staat | Vorteile | Nachteile | Steuern |
Bahamas | EU-Standard; entsprechend ist der Finanzsektor reguliert; EU-Geldwäsche-Richtlinie entsprechende Sorgfalts- und Meldepflichten; hohe Stabilität; kürzeste Flugverbindung; hohe Lebensqualität | Seit 2006 Rechtshilfe in Steuersachen, allerdings nicht spontan und automatisch, sondern nur auf Anfrage; DBA Rechts- und Amtshilfe und Auskunftsaustausch, OECD-Informationsaustausch; Bankgeschäfte sind nicht mit steuerbegünstigter IBC möglich; bei Wohnsitznahme müssen mindestens 150 000 B$ im Land investiert werden | Keine Einkommen-, Körperschaft-, Veräußerungsgewinn-, Quellen-, Schenkung- oder Erbschaftsteuer für dort ansässige Personen und Gesellschaften |
Barbados | Keine Devisenbeschränkungen, umfangreiche Zollvergünstigungen | Informationsaustausch-Abkommen mit der OECD seit 2006, DBA Amtshilfe und Auskunftsaustausch, Erfassung anfänglich eingeführter Gelder erforderlich | Non-Residents zahlen eine Einkommensteuer von 1–2,5 %; keine Kapitalertrag-, Erbschaft-, Schenkung-, Grund- oder Quellensteuer auf Dividenden und Zinsen. Eine IBC zahlt, sofern sie zu 100 % einem Nichtansässigen gehört, 2,5 % Körperschaftsteuer; Firmen, die auf Barbados produzieren, sind davon befreit. |
Bermuda | Klassische Steueroase für Gesellschaften; steuerbefreite Trusts dürfen während 100 Jahren ihre Erträge/Einkommen kumulieren | Mitglied der OECD-Gruppe „Global Forum Working Group on Effective Exchange of Information“; DBA Amtshilfe und Auskunftsaustausch, OECD-Informationsaustausch, Devisenkontrollen; praktisch keine Aufenthaltsgenehmigung für Ausländer; Immobilienerwerb praktisch unmöglich, extrem hohe Lebenshaltungskosten | Keine Einkommen-, Körperschaft- oder Quellensteuer; Veräußerungsgewinne bleiben steuerfrei |
British Virgin Islands | Keine Devisenrestriktionen; gesetzlich verankertes Bankgeheimnis; führender Offshore-Standort unter den IBCs; Anti Money Laundering-Gesetzgebung nach EU-Standard; einfache Firmengründung | „all crimes legislation“, DBA Amtshilfe und Auskunftsaustausch, OECD-Informationsaustausch; Lebenshaltungskosten entsprechen US-Niveau bei reizlosem Ambiente | Einkommensteuer zwischen 3 und 20 %, Körperschaftsteuer 15 % für auf den B.V.I. generierte Erträge; Auslandseinkünfte bleiben steuerfrei |
Cayman Islands | Höchste Bonitätsstufe; fünftgrößter Bankenplatz weltweit; EU-Standard entsprechende Regulierung des Finanzsektors; hohe politische Stabilität; keine Kontrollen ausländischer Bankaufsichtsbehörden; höchstes BIP in der Karibik | Informationsaustausch-Agreement in Steuersachen mit OECD, Steuerstrafsachen seit 2004, Besteuerungsverfahren seit 2006; Mitglied der OECD-Gruppe „Global Forum Working Group on Effective Exchange of Information“; bei Wohnsitznahme ist ein Investment von mindestens 180 000 USD fällig, Lebenshaltungskosten 20 % über US-Niveau | Echte Null-Steuer-Oase |
Niederländische Antillen, Aruba und Curaç ao | DBA mit den Niederlanden erlaubt die steuergünstige Verlagerung von Gewinnen auf die Antillen, einfache Gründung der Rechtsform N.V.; Vielzahl steuerrechtlicher Gesellschaftskonstruktionen | Infoaustausch-Abkommen mit der OECD seit 2006, Mitglied der „Global Working Group on Effective Exchange of Information“, kein gesetzlich geregeltes Bankgeheimnis, hohe Besteuerung ansässiger juristischer Personen | Non-Residents zahlen für auf den NL-Antillen generierte Einkünfte 2,4 bis 3 % Einkommensteuer. Keine Vermögen-, Erbschaft-, Schenkungsowie Quellensteuer auf Dividenden und Zinsen. Offshore-Gesellschaften bis 2020 5,5 %, „Besonders Freigestellte Gesellschaften“ zahlen weden Körperschaft- noch Kapitalertragsteuer, Gesellschaften, die auf den NL-Antillen investieren, zahlen 2 % Ertragssteuern; die zur Vermögensverwaltung eingesetzte „Stichting“ ist steuerbefreit |
Für eine Investition von 50 000 US-Dollar in ein Unternehmen, das mindestens zehn Personen der US Virgin Islands anstellt, gibt es besondere Steueranreize: Reduzierung des Einkommensteuersatzes auf vier Prozent, keine Quellensteuer auf Zinsen, eine Quellensteuer von vier Prozent auf Dividendenzahlungen an Privatpersonen und 4,4 Prozent an Unternehmen.
Der US-Gerichtshof darf keine Steuerfälle anhören, die unter die Einkommensteuergesetze der US Virgin Islands fallen, die Inseln gehören auch nicht zum US-Zollgebiet.
Weitere Informationen zu Mittelamerika und zur Karibik:
Cámara de Comercio e Industria Alemaña Regional
para Centroamerica Yel Caribe
6a Avenida 20–25 Zona 10
Edificio Plaza Marítima Oficina 3–3, 01010 Cuidad de G; Guatemala
Tel.: 00502-2 33 36 03 68, Fax: 00502-23 68 29 71
Flughafen: Charlotte Amalie, Flug über Miami
Wundersame Geldvermehrung und verschwundene Millionen: Bei spektakulären Pleiten und dubiosen Anbietern haben Tausende Anleger ihr Geld verloren – häufig über Firmenkonstrukte in der Karibik. So wie im Fall des in Deutschland vertriebenen K1 Fund des Würzburger Anlagebetrügers Helmut Kiener mit Sitz auf den British Virgin Islands. Statt 883 Prozent in zehn Jahren 600 Millionen Euro Totalverlust. Wie beim K1 Fund sind viele Firmennetzwerke meist so verschachtelt, dass kaum zu durchblicken ist, wo der Firmensitz tatsächlich ist und in wie viele Untergesellschaften oder Fonds das Geld fließt. Aber nicht nur der Fall Kiener, auch die Milliardenpleiten von Bernard Madoff, Allan Stanford, Lehman Brothers, der BCCI (Bank of Credit and Commerce International), des US-Versicherers AIG oder des Hedgefonds Long Term Capital Management wurden über Offshore-Gesellschaften in der Karibik gesteuert.
Bei Firmensitzen in Steueroasen lohnt sich für Investoren ein genauerer Check. Hellhörig werden sollten sie, wenn es in den Offerten heißt: „Aus Wettbewerbsgründen” könne man keine näheren Angaben machen, wie die angeblichen Traumrenditen erzielt werden. Am Ende bleibt meist nichts übrig.