Was dem einen als Steueroase erscheint, kann für den anderen zur Steuerfalle geraten. Trotz neuer Informationsaustauschabkommen, Kontrollmitteilungen und international verstärkter Maßnahmen gegen Steuervermeidung und Steuerflucht finden flexible Steuerzahler immer noch eine Fülle von Möglichkeiten, ihre Steuerlast in Europa zu senken. Daneben bieten die Steueroasen in Europa weitere Vorteile, beispielsweise Rechtssicherheit. Ein Pluspunkt, der außerhalb der EU nicht gelten muss. Aber welche europäische Steueroase ist für wen geeignet? Welche Anstrengung ist notwendig, um Steuervorteile zu erzielen?
Wer Erbschaftsteuer sparen möchte, muss seinen ersten Wohnsitz in der Steueroase nehmen. Dies gilt nicht nur für den Erblasser, sondern in der Regel auch für die Erben.
Vorzüge kann ein Umzug nach Großbritannien, Campione, auf die Channel Islands, nach Liechtenstein oder Madeira bringen. Diese Oasen verzichten nicht nur auf die Erbschaftsteuer, sondern erheben teilweise sogar gar keine Steuern. Doch der Teufel steckt dort im Detail. Großbritannien bietet die Vergünstigungen dem, der nicht für immer auf der Insel leben will. Auf den Channel Islands muss das Mindesteinkommen für eine Zuzugsbewilligung 150 000 Pfund betragen.
Wird eine Einkommensteuer-Oase gesucht, ist eine radikale Trennung von Deutschland erforderlich. Während für Zwecke der Erbschaftsteuer ein Zweitwohnsitz in Deutschland nicht schädlich sein muss, macht ein Wohnsitz in Deutschland viele Modelle zunichte, mit denen Einkommensteuer gespart werden soll. In diesem Fall werden die im Ausland gezahlten Steuern oft nur auf die deutsche Einkommensteuer angerechnet. Im Ergebnis ist daher mindestens die deutsche Einkommensteuer zu zahlen. Dies wurde schon manchem Sportler zum Verhängnis, der glaubte, in Monaco seine Schäfchen im Trockenen zu haben.
Wenn es um die Verlagerung von Unternehmenseinkünften geht, sind Steuersätze von zehn bis 25 Prozent für Unternehmen in vielen Staaten der EU die Regel. Zu nennen sind etwa Irland, Niederlande, Österreich, Estland, Lettland, Litauen, Polen, die Slowakische Republik sowie Slowenien und die Tschechische Republik. Zur Nutzung der Steueroase ist in diesem Fall die Gründung einer Kapitalgesellschaft oder Niederlassung in dem betreffenden Land erforderlich. Steuerlich anerkannt werden Gesellschaften aber nur, wenn diese ihre Tätigkeit auch im Ausland ausüben. Erfolgt die Geschäftsführung von Deutschland aus, unterliegt sie in vollem Umfang der deutschen Körperschaftsteuer. Sinnvoll sind diese Gestaltungen daher nur, wenn tatsächliche, operative Tätigkeiten ins Ausland verlagert werden.
Sind die Gewinne im Ausland steuerfrei vereinnahmt, ist das nächste Problem, die Gewinne auch steuerfrei nach Deutschland zu transferieren. Viele Staaten in der EU sehen vor, dass bei Ausschüttungen ins Ausland Quellensteuer einzubehalten ist. Dies gilt insbesondere auch für die beliebte Schweiz. Die Kunst besteht hier, durch Ausnutzung der DBA und richtige Kombination der eingeschaltenen Steueroasen die Quellensteuer zu vermeiden. Beispielsweise bietet hier Dänemark interessante Vorteile. Die Nutzung von Steueroasen erfordert somit nicht nur steuerrechtliches Know-how, sondern auch logistischen Aufwand und Konsequenz.
Was für Unternehmen traumhaft ist, ist für Finanzminister ein Albtraum: Die Esten nutzen die Möglichkeiten, die ihnen der Standortwettbewerb bietet, geschickt aus. Sie besteuern Unternehmen nicht, solange diese den Gewinn nicht auskehren. Der Steuersatz auf reinvestierte Gewinne ist Null. Damit haben die Esten auf die Spitze getrieben, was die Iren vorgemacht haben: Der grünen Insel ist es mit einem attraktiven Steuersatz gelungen, weit in die Gruppe der reichen EU-Länder vorzustoßen. Diese Strategie hat unter den Beitrittsstaaten zwischenzeitlich zahlreiche Nachahmer gefunden. Doch auch etablierte Mitglieder des einst rein westeuropäischen Clubs, etwa Österreich, haben die Steuern gesenkt.
Die Unternehmen stellen sich darauf ein: Sie investieren im Osten unter anderem deshalb, weil sie dort weniger Steuern zahlen und versuchen, Gewinne in Tochtergesellschaften zu verlagern, die in Niedrigsteuerländern liegen, indem sie Verrechnungspreise, Lizenzentgelte oder Finanzierungen entsprechend gestalten.
Die Besteuerung nach dem Sitzlandprinzip wäre wohl am schnellsten zu beschließen. Eine einheitliche EU-Körperschaftsteuer käme jedoch einer Selbstentleibung der Neu-Mitglieder gleich, ihnen würde ein wichtiges Instrument im Aufholwettbewerb genommen. Realistisch erscheint daher, dass sich die Kommission zunächst darauf konzentrieren wird, die Gewinnermittlungsvorschriften anzugleichen. Das ist angesichts der unterschiedlichen nationalen Steuertraditionen nicht leicht. Befürworter bauen jedoch auf die EU-Klausel der „verstärkten Zusammenarbeit“. Sie erlaubt es acht Mitgliedstaaten, in bestimmten Bereichen enger zusammenzuarbeiten.
Wäre das Ziel einer Harmonisierung tatsächlich nur die Offenlegung bisher verdeckter Belastungsunterschiede, ließe sich dagegen wenig einwenden: Transparenz fördert den Wettbewerb.
Es geht um mehr: Sind die Belastungsunterschiede bekannt, wird das nicht nur die Debatte über Mindeststeuersätze beflügeln.
Schon gibt es Gedankenspiele, den Gewinn von Konzernmutter und Tochtergesellschaft zu konsolidieren, um ihn auf die Mitgliedstaaten zu verteilen, die dann mit ihren Sätzen besteuern könnten. Damit stünde die Steuerautonomie der EU-Staaten auf dem Spiel.
Unterstützung erhalten sie dabei vom EuGH. Die Richter in Luxemburg zeigen sich in den letzten Jahren entschlossen, die grenzenlose Freiheit für Kapital, Unternehmen, Dienstleistungen und Bürger in der EU durchzusetzen. Mit immer neuen Urteilen schießen sie steuerrechtliche Barrieren der Freizügigkeit weg. Zu Recht: Es ist nicht einzusehen, warum ein Unternehmer in Karlsruhe, der im benachbarten Straßburg wohnen möchte, anders behandelt wird, als wenn er nach Stuttgart zieht. Bisher musste er seine gesamten stillen Reserven versteuern, wenn er seinen Wohnsitz über die Grenze verlegte.
Den Richtern ist auch zuzutrauen, dass sie in Kürze den Konzernen den Weg freimachen, Gewinne in einem EU-Mitgliedstaat direkt mit Verlusten in anderen Ländern zu verrechnen. Mehrere Länder – zum Beispiel Österreich – praktizieren das bereits mit Erfolg.
Der Ruf nach einer Steuerharmonisierung oder einer Mindestbesteuerung in der EU wird immer wieder laut, vor allem von Ländern wie Deutschland oder Frankreich, in denen die Steuerbelastung für Unternehmen besonders hoch ist. Die EU-Kommission ist diesem Begehren gegenüber nicht abgeneigt.
Allein dem deutschen Fiskus gehen nach Schätzungen des ifo Instituts jährlich durch Umsatzsteuerbetrug rund 17 Milliarden Euro verloren, davon entfallen rund zwei Milliarden auf den grenzüberschreitenden Karussellbetrug. Europaweit liegen die Verluste durch Mehrwertsteuerbetrug sogar bei 100 Milliarden Euro. Doch am richtigen Weg zur Bekämpfung des Umsatzsteuerbetrugs scheiden sich innerhalb der EU die Geister. Die einen mahnen eine konsequentere Kontrolle und Strafverfolgung in den Mitgliedstaaten an, die anderen fordern mehr EU-Kompetenzen in der Betrugsbekämpfung, wieder andere sehen das Heil in einem Systemwechsel bei der Umsatzsteuererhebung.
Attraktiv ist diese Form des Betrugs, weil er wenig Aufwand erfordert, die Gewinne hoch und die Entdeckungsrisiken gering sind. Deutschland ist von den Betrügereien überdurchschnittlich betroffen, weil die Steuerbehörden im Vergleich zu den romanischen Ländern die Steuer schneller erstatten und es Betrügern damit erleichtern, abzutauchen und Nachprüfungen zu entgehen. Bei allen Unterschieden in der Verfolgung haben die EU-Mitgliedstaaten eines gemeinsam: Sie hüten ihre steuerpolitischen Kompetenzen. Das erschwert die grenzüberschreitende Betrugsbekämpfung.
Das Geschäft auf Kosten des Fiskus lässt sich beliebig wiederholen, indem Waren mehrfach im Kreis über die Grenze geschleust werden, bis ein konkurrenzlos niedriger Preis sowohl einen ordentlichen Profit als auch eine marktbeherrschende Stellung garantiert. Die Umsatzsteuer-Karusselle profitieren dabei von den komplizierten Gesetzen, der Zersplitterung der Steuerverwaltung und davon, dass die Zuständigkeiten der Strafverfolger unklar sind. Bis sich die Staatsanwaltschaft eines Falles annimmt, vergehen oft mehrere Monate, zuweilen Jahre.
Wie der Karussellbetrug funktioniert
Betrüger nutzen den Umstand, dass Lieferungen über die EU-Binnengrenze umsatzsteuerfrei sind. Sie bauen grenzüberschreitende Lieferketten, vor allem mit hochwertigen Waren auf. Dabei liefert eine „Zwischengesellschaft“ Waren steuerbefreit an eine in einem anderen EU-Staat beheimatete Scheinfirma (Missing Trader). Diese liefert die Waren im Inland an den Drahtzieher des Betrugs (Broker) oder andere zwischengeschaltete Mittelsmänner weiter und meldet die Umsatzsteuer für diese Lieferung an, führt diese jedoch nicht ab. Das Finanzamt zahlt die Vorsteuer aus, ohne die der Vorsteuer entsprechende Umsatzsteuer vom inzwischen untergetauchten oder zahlungsunfähig gewordenen Missing Trader einziehen zu können. Dieses Geschäft lässt sich immer weiter betreiben: Anschließend kann der Broker wieder eine steuerbefreite Lieferung an die Zwischengesellschaft anmelden, der Betrug beginnt von vorne.
Das ist möglich, da nach dem gegenwärtigen EU-Steuersystem die Mehrwertsteuer nicht im Ursprungs-, sondern im Bestimmungsland der Ware und Dienstleistung entrichtet werden muss. Den Steuerbehörden entgeht der Betrug, weil sich die Zusammensetzung der beteiligten Unternehmen oft rasch ändert und dieser im Rahmen langer, komplizierter und grenzüberschreitender Umsatzketten stattfindet.
Eine Änderung der Erhebungsverfahren soll hier Abhilfe schaffen. Österreich hat in Brüssel einen Antrag eingereicht, das geltende System mit Vorsteuerabzugsmöglichkeit für Umsätze zwischen den Unternehmen durch das „Reserve-Charge-Modell“ zu ersetzen. Bei diesem Verfahren wird die Steuerschuld für einen steuerpflichtigen Umsatz in der Unternehmenskette auf den Empfänger der Ware oder Dienstleistung übertragen. Noch zeigt sich die EU-Kommission reserviert, sie hat juristische und wirtschaftliche Bedenken. Solange der Streit innerhalb der EU über den Systemwechsel und eine strengere Strafverfolgung weitergeht, kann auch der lukrative Karussellbetrug weitergehen.
Kern der EU-Mehrwertsteuerreform ist die Besteuerung von Dienstleistungen nach dem Bestimmungslandprinzip. Künftig soll der Ort der Besteuerung das Land sein, in dem die Nutzung erfolgt (Land des Kunden) – bis dahin war es der Sitzstaat (Land des Anbieters). Bislang führten die national unterschiedlichen Steuersätze dazu, dass sich Firmen, die zum Beispiel Mobilfunk, Pay-TV oder Internet-Telefonie anbieten, gezielt in Staaten mit niedrigem Steuersatz angesiedelt hatten. Davon profitierte innerhalb der EU vor allem Luxemburg. Die neue Steuerregelung wird sukzessive seit 2010 bis 2019 umgesetzt. Der Sitzstaat des Unternehmens muss auch weiterhin die Steuern eintreiben. Bei der Steuerbeitreibung ist jener Satz anzuwenden, der im Land des Konsumenten gilt.
Land | Normalsatz | Steuersätze in Prozent ermäßigte Sätze1) | Nullsatz2) |
Belgien | 21 | 6; 12 | ja |
Bulgarien | 20 | 7 | – |
Dänemark | 25 | – | ja3) |
Deutschland | 19 | 7 | – |
Estland | 18 | 5 | ja |
Finnland | 22 | 8; 17 | ja |
Frankreich | 19,6 | 2,1; 5,5 | – |
Griechenland | 19 | 4,5; 9 | – |
Irland | 21,54) | 4,8; 13,5 | ja |
Italien | 20 | 4; 10 | ja |
Lettland | 18 | 5 | – |
Litauen | 18 | 5; 9 | – |
Luxemburg | 15 | 3; 6; 12 | – |
Malta | 18 | 5 | ja |
Niederlande | 19 | 6 | – |
Österreich | 20 | 10; 12 | – |
Polen | 22 | 3; 7 | ja |
Portugal | 20 | 5; 12 | – |
Rumänien | 19 | 9 | – |
Schweden | 25 | 6; 12 | ja |
Slowakei | 19 | 10 | – |
Slowenien | 20 | 8,5 | – |
Spanien | 21 | – | – |
Tschechien | 19 | 9 | – |
Ungarn | 20 | 5 | – |
Vereinigtes Königreich | 205) | 5 | ja |
Zypern6) | 15 | 5; 8 | ja |
1) Insbesondere für bestimmte Warengruppen des lebensnotwendigen Bedarfs und für bestimmte Dienstleistungen im Sozial- und Kulturbereich. 2) Nullsatz = Steuerbefreiung mit Vorsteuerabzug; wird hier nur erwähnt, sofern er außer für Ausfuhrumsätze auch für bestimmte Inlandsumsätze gilt. 3) Für Zeitungen. 4) Der Normalsatz wurde zum 1.12.2008 von bisher 21 v. H. um 0,5 v. H. erhöht. 5) Der Mehrwertsteuersatz wurde zum 1.1.2011 auf 20 v. H. erhöht. 6) Nur griechischsprachiger Teil. |
Quelle: Bundesfinanzministerium
Der Siegeszug der Flat-Rate-Tax in Osteuropa und auf dem Balkan hält an. Eine solche Einheitssteuer kennt nur einen proportionalen Steuersatz für sämtliche Einkommensarten. Kombiniert wird er in der Regel mit einem steuerfreien Grundeinkommen.
Damit wirkt eine solche Steuer immer noch progressiv, weil Bezieher höherer Einkommen einen relativ größeren Teil ihrer Einkünfte an den Fiskus abführen müssen.
Lange hatten nur Hongkong und die Channel Islands eine Flat-Rate-Tax. Doch seit dem Fall des Eisernen Vorhangs hat ein osteuropäisches Land nach dem anderen dieses Steuerinstrument eingeführt.
Für die Flat-Rate-Tax mit einem geringen Steuersatz und einer breiten Bemessungsgrundlage sprechen vor allem zwei Günde:
Erstens kann sie zu einer Vereinfachung des Steuersystems führen. Das senkt die Verwaltungskosten, und es werden weniger Steuern hinterzogen. So konnte etwa Russland nach Einführung der Flat-Rate-Tax seine Einnahmen aus der Einkommensteuer um 25 Prozent erhöhen, obwohl der Einheitssatz in der Nähe des niedrigsten Tarifs vor der Reform festgesetzt wurde.
Land | Flat-Tax-Rate | Land | Flat-Tax-Rate |
Bulgarien | 10 | Mazedonien | 10 |
Russland | 13 | Tschechien | 15 |
Rumänien | 16 | Litauen | 24 |
Estland | 21 |
Quelle: Eurostat
Zweitens animiert ein niedriger Steuersatz dazu, mehr zu arbeiten und zu investieren.
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Das Fürstentum steht seit 1278 unter gemeinsamer Schutzherrschaft von Frankreich und Spanien und liegt in den Ost-Pyrenäen zwischen diesen beiden Ländern. Das Land ist sehr gebirgig, mehr als ein Drittel Andorras liegt oberhalb der Waldgrenze. 65 Berggipfel übersteigen die 2000-Meter-Grenze, höchster Berg ist der Como Pedrosa (2946 m). Das Land verfügt – von Wasser abgesehen – über keine Naturressourcen, es lebt heute vor allem vom Tourismus (13 Millionen Besucher jährlich). Eine weitere Einnahmequelle sind die Konzessionsgebühren der örtlichen Rundfunk- und TV-Anstalten. Andorra gewährt seinen Einwohnern weitgehend Steuerfreiheit. Die niedrige Mehrwertsteuer (vier Prozent) macht Andorra für Luxusartikel attraktiv (Gold, Schmuck, Lederwaren, Bekleidung, Kosmetika). Die Hauptstadt Andorra la Vella hat sich zum größten Duty-free-Shop Europas entwickelt.
Der Zwergstaat ist für seine fremdenfeindliche Einstellung bekannt. Dort ansässige Ausländer klagen über eine gewisse Rechtlosigkeit gegenüber den nur 30 000 „echten” Andorranern.
Wer als Ausländer eine Aufenthaltserlaubnis in Andorra haben will, muss eine zinsfreie Einlage als Sicherheit hinterlegen, in Andorra eine Immobilie besitzen oder mieten und seinen ersten Wohnsitz dorthin verlegen. Ausländer dürfen Grundstücke bis zu 1000 qm erwerben.
Es gibt keine direkte Besteuerung. Das Fürstentum erhebt weder von natürlichen noch von juristischen Personen Einkommen-, Körperschaft-, Kapitalertrag-, Grund- oder Erbschaftsteuern, lediglich indirekte Abgaben auf Bankeinlagen (0,25 Prozent), Versicherungsprämien (0,5 Prozent) und Hotelkosten. Zur Sicherung der Staatseinkünfte wird eine Mehrwertsteuer von vier Prozent erhoben. Importe werden zwischen drei Prozent (wichtige Rohmaterialien) und 25 Prozent (Luxusgüter) besteuert. Gesellschaften werden jährlich pauschal besteuert: GmbHs mit 735 Euro, AGs mit 808 Euro. Bei Neugründung fällt eine einmalige Einschreibgebühr von 661 Euro für beide Gesellschaftsformen an. Die einzige Steuer, die von den Bürgern eingefordert wird, ist eine Wohnsteuer, die bei maximal 80 Euro pro Jahr liegt. Der Höchstsatz bei den Sozialabgaben liegt bei nur sechs Prozent des Arbeitseinkommens. Geplant sind die Einführung einer Erbschaftsteuer, einer indirekten Steuer auf Dienstleistungen sowie einer Ökosteuer zum Schutze der Umwelt.
Somit eine echte Steueroase für solche, die dort wohnen, als Andorraner oder ausländischer Resident. Bei Steuerausländern wird auf Druck der EU allerdings seit 2005 eine Quellensteuer auf Zinserträge erhoben – seit Juli 2011 sind das 35 Prozent.
Seit 2010 wird das OECD-Informationsabkommen bei Steuerhinterziehung und -betrug umgesetzt, das Bankgeheimnis weitgehend preisgegeben. Mit Frankreich und Spanien wurden Vereinbarungen über einen Informationsaustausch über Kontendaten geschlossen.
Rechtssystem: katalanisches Recht, Verträge durch zwei Notare beurkundet
Patentschutz: entsprechend den französischen internationalen Verträgen
Wohnsitznahme: zurückhaltend
Doppelbesteuerungsabkommen: keine
Lebenshaltungskosten: entsprechen dem Niveau Spaniens, jedoch hohe Immobilienpreise
Verkehrsverbindungen: Auto: über Barcelona; Bahn: über La Tour/Frankreich; Flug: über Barcelona, dann zum Regionalflughafen La Seu d’Urgel
Gesellschaften: Für Ausländer besteht nur die Möglichkeit, für einen horrenden Preis von 2500 bis 15 000 Euro eine bestehende Firma zu kaufen und – glücklichenfalls – dabei auch die Mehrheit zu behalten, denn der andorranische Patron behält sich eine Zwei-Drittel-Beteiligung vor. Ausländer selbst dürfen keine Posten bekleiden. Der Verwaltungsratspräsident muss Andorraner sein oder einer der wenigen Ausländer, die es mindestens 20 Jahre dort ausgehalten haben. Üblich ist die spanische S.A. oder S.L., die weltweit tätig sein kann. Derzeit werden allerdings nur Firmengründungen mit ausländischer Beteiligung genehmigt, wenn diese auch tatsächlich im Land aktiv tätig wird.
Eine Firmengründung im Fürstentum erfordert generell mehr Aufwand und Kosten als etwa in Gibraltar oder Panama. Man muss einen Antrag auf Gründung beim Department für Wirtschaft stellen. Auch gibt es in Andorra keine reinen Offshore-Gesellschaften mehr. Bei der Abwicklung von internationalen Geschäften ist das von Vorteil, da eine Andorra-Firma bei den Finanzämtern im Ausland weniger aufstößt als etwa eine Gesellschaft in Gibraltar oder Liechtenstein.
Ob es angesichts der neuen Rechtslage Sinn macht, Aktivitäten in Andorra zu planen, hängt vom Einzelfall ab. Der Vorteil des Fürstentums ist, dass es sich nicht nur als Geschäftssitz, sondern auch als Wohnsitz anbietet. Wer dann eine Firma hat, kann sich dort anstellen, was wiederum zum Aufenthalt im Land berechtigt.
In Verträgen mit der EU – der Andorra nicht angehört – wurde der steuerliche Sonderstatus festgeschrieben.
Weitere Informationen und Ansprechpartner:
Botschaft von Andorra Rue de la Montagne 10 BTE 1, B-1000 Brüssel Tel.: 0032-2-5 13 28 06 Fax: 0032-2-5 13 07 41 Botschaft in Belgien ist auch für Deutschland akkreditiert | Ministeri de Finances Govern d’Andorra Carrer Prat de la Creu, 62–64 AD 500 Andorra la Vella Tel.: 00376-87 57 00 www.finances.ad |
Internet: www.andorra.ad; www.andorra-intern.com
Flughafen: Barcelona, von dort weiter zum Regionalflughafen La Seu d’Urgel, von dort ca. 20 Min. mit dem Taxi
Hotels:
Arthotel, Tel.: 00376-76 03 03, www.arthotel.ad
Plaza, Tel.: 00376-87 94 44, www.plazaandorra.com
Andorra Park Hotel, Tel.: 00376-87 77 77, www.andorraparkhotel.com
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Mit einem Schuldenstand von knapp 100 Prozent des BIP gehört Belgien zu den Euroländern, die für den Schuldendienst fleißig Geld an den Kapitalmärkten einsammeln müssen. Doch so beunruhigend der Schuldenstand erscheint – es sollte nicht vergessen werden, dass dieser auch Folge des einseitigen flämisch-wallonischen Kompensationsdenkens ist. Von 1993 bis 2004 war der Schuldenstand hingegen von schwindelerregenden 134,1 auf 84,1 Prozent des BIP gesunken, ehe er 2010 im Gefolge der Finanzkrise und den Wirren um die Dexia-Bank wieder anstieg. Dagegen beläuft sich das Nettovermögen der Privathaushalte Anfang 2012 auf 211 Prozent der Wirtschaftsleistung. – ein Spitzenwert im Euroraum. Um die Staatsschulden in den Griff zu bekommen, sollen die Ausgaben 2012 um 11,3 Milliarden EUR gesenkt werden. Die Kürzung des Arbeitslosengeldes, die Anhebung der Altersgrenze für den Vorruhestand und die Einschnitte im Gesundheitswesen dürften allerdings erst allmählich ihre Wirkung zeigen.
Sachliche Argumente sollen Investoren überzeugen, Belgien die Treue zu halten. Beispielsweise vergehen nur drei Tage, ehe in Belgien ein Unternehmen gegründet und seine Tätigkeit aufnehmen kann. Neben der auch kulinarisch begründeten Lebensqualität werden als weitere Trümpfe die sprachlichen und fachlichen Fähigkeiten der Arbeitskräfte angeführt. Außerdem lockt das Land mit einem durch diverse Anreize gespickten „intelligenten Steuersystem“. Dazu gehört eine Regelung, die es Unternehmen gestattet, fiktive Zinsen auf investiertes Eigenkapital von der Steuer abzusetzen – ein für Investoren attraktiver, aber für den Staat teurer Spaß.
Vorteile bietet Belgien vor allem deutschen Unternehmen, die dort ein sogenanntes Coordinations Center gründen, um darüber Aktivitäten in anderen Ländern zu koordinieren und zu finanzieren. Da diese Gesellschaften nicht der 39-prozentigen belgischen Körperschaftsteuer unterliegen und nicht der Gewinn, sondern nur ein bestimmter Prozentsatz der belgischen Betriebskosten besteuert wird, sinkt die Steuerbelastung auf normalerweise 10 oder weniger Prozent. Die dort erzielten Gewinne können so abgabenfrei nach Deutschland transferiert werden.
Gesellschaftsrecht: Als Offshore-Gesellschaften bieten sich Coordination Centers an. Dabei handelt es sich um Aktiengesellschaften oder GmbHs, die reinen Holding-Charakter haben und hauptsächlich mit Finanzgeschäften für ihre Auslands-Mütter beschäftigt sind. Ziel: Steuerpflichtige Gewinne von der in einem Hochsteuerland ansässigen Mutter abzuziehen und in Belgien mit einem Steuersatz zu versteuern, der nahe null liegt.
Fiskalische Auslieferungsabkommen: Belgien leistet umfassende Rechts- und Amtshilfe, das OECD-Informationsaustauschabkommen bei Steuerhinterziehung und -betrug wird umgesetzt. Banken erteilen den Finanzbehörden Auskunft bei Einspruch gegen einen Steuerbescheid, sofern Bankunterlagen als Beweismittel erforderlich sind; bei steuerlichen Ermittlungsverfahren, wenn die Finanzbehörden konkrete Anhaltspunkte auf Beihilfe der Bank zur Steuerhinterziehung haben. Kontrollmitteilungen an ausländische Steuerbehörden erfolgen nicht.
Ausländer mit festem Wohnsitz in Belgien zahlen 15 Prozent Spitzensteuersatz, wenn sie ihren Beruf im Ausland ausüben. Belgien tauscht seit Mitte 2011 mit EU-Mitgliedstaaten Kontrollmitteilungen über Kapitalanlagen aus.
Weitere Informationen und Ansprechpartner:
Botschaft des Königreichs Belgien Handelsabteilung Jägerstraße 52–53, D-10117 Berlin Tel.: 030-2 06 42-0 Fax: 030-2 06 42-2 00 | Deutsch-Belgisch-Luxemburgische Handelskammer Cäcilienstraße 46, D-50667 Köln Tel.: 0221-2 57 54 77 Fax: 0221-2 57 54 66 |
Internet: www.fed-parl.be
Flughafen: Brüssel, ca. 30 Min. Taxifahrt zum Zentrum
Hotels – alle Brüssel:
Conrad Brussels, Tel.: 0032-2-5 42 42 42, www.conradhotels.com
Astoria, Tel.: 0032-92 22 84 13, www.astoria.be
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Für Deutsche ist die Schweiz eine Steueroase, doch ganz im Süden des Tessins gibt es eine „Super“-Oase: Die nur 2,62 qkm große italienische Enklave am Luganer See „Campione d’Italia“, ein ehemaliges Fischerdorf. Sie hat knapp 3 000 Einwohner und gehört staatsrechtlich zu Italien. Um von Italien aus Campione zu erreichen, muss man durch die Schweiz reisen.
Rechtlich gehört die Enklave mitten im Tessin zur EU. Deutsche brauchen daher keine Genehmigung, um ihren Wohnort in das Spielbankdorf zu verlegen. Seit den 1960er-Jahren haben sich über 800 „Landsleute“ dort niedergelassen. Die ausländischen Einwohner sind beim Finanzamt in Como registriert und sollen auch italienische Steuern zahlen: Doch seit Napoleon darf es in Campione keine Banken geben. Die Campionesen führen deshalb ihre Konten und Depots in der Regel in der Schweiz, meist bei Banken in Lugano. Ausländische Residenten zahlen eine Steuerpauschale, deren Höhe sich nach dem Lebensstil richtet. Mangels registrierter Daueraufenthalte bleibt die steuerliche Situation ungeprüft, denn Italien hat Campione keinerlei Steuervorteile eingeräumt. Ein Fehler der deutschen Steuerverwaltung, Campione wegen seiner „Vorzugsbesteuerung“ in die Liste der nach dem Außensteuergesetz behandelten Länder aufzunehmen. Wirtschaftlich ist es stark in die Schweiz integriert.
Die Lebenshaltungskosten entsprechen denen der Schweiz und zählen damit zu den höchsten Europas. Die Arbeitslosenquote ist mit 12,0 Prozent im Vergleich zum Mutterland Italien (9,8 Prozent) hoch, betroffen sind vor allem Jugendliche. Beim Erwerb von Immobilien wird eine Grunderwerbsteuer (vier Prozent) und beim Verkauf eine Veräußerungssteuer fällig. Als Gesellschaftsform bietet sich die Domizilgesellschaft an, die aus steuerlichen Gründen in der Schweiz ansässig sein sollte.
Es werden weder Mehrwert- und Erbschaftsteuern noch kommunale Abgaben erhoben. Die „fehlenden” Einnahmen werden durch das örtliche Spielcasino – das größte Europas – erwirtschaftet. Faktisch gilt ein Fast-Nullsteuersatz. Obwohl Italienisch Amtssprache ist, wird überall Deutsch verstanden. Problemlose Wohnsitznahme. Die Immobilienpreise sind wegen der Seelage teuer, Mietwohnungen kaum zu haben. Deutsche, die nach Campione umsiedeln wollen, sollten die deutsche Wegzugbesteuerung beachten.
Interessant ist der zollrechtliche Status: Campione gehört nicht zum Zollgebiet der Europäischen Union, sondern zur Schweiz. Andererseits gibt es – im Gegensatz zu Liechtenstein – keinen Staatsvertrag über die Einbindung des Ortes ins Schweizer Zollgebiet. Zur Schweiz gibt es keine Zollkontrollen.
Doch das Paradies am Luganer See verzeichnet Abgänge, vorwiegend von Deutschen, die Campione wieder verlassen. Sie zieht es in die Schweizer Kantone, denn die bieten vermögenden Ausländern den Pauschalisten-Status. Doch so mancher ausländischer Rückwanderer behält sein Domizil in Campione bei. Er kann dies der italienischen Steuerbehörde gegenüber als „Zweitwohnung“ deklarieren. Damit wird er automatisch auch in Italien steuerfrei.
Die Umsetzung des OECD-Informationsaustauschabkommens bei Steuerhinterziehung und -betrug seitens Italiens gilt natürlich auch für Campione. Doch wegen der fehlenden Banken ist die Exklave nicht direkt davon betroffen.
Weitere Informationen und Ansprechpartner:
Botschaft der Italienischen Republik | Immobilien Wehner, Campione |
Internet: www.parlamento.it, www.mycampione.com
Deutsch-Italienische Handelskammer
Via Gustavo Fara 26, I-20124 Mailand
Tel.: 0039-02-67 91 31, Fax: 0039-02-66 98 09 64
www.ahk-italien.it
Flughäfen für Ziel Campione: Lugano über Zürich-Kloten, ca. 10 Min. Taxifahrt, beziehungsweise Mailand, ca. 40 Min. Taxifahrt
Hotels:
Grand Hotel Eden, Lugano
Tel.: 0041-91-9 85 92 00, www.edenlugano.ch
Parco San Marco, Lugano
Tel.: 0041-91-9 23 40 86, www.parco-san-marco.com
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Jersey, Guernsey, Alderney, Sark und ein paar weitere, zum Teil unbewohnte Eilande gehören zu einer insgesamt 198 qkm großen Inselgruppe, von der aus an klaren Tagen die Küste Frankreichs deutlich zu sehen ist. Die Inseln sind politisch unabhängig, selbst Jersey und Guernsey zusammen mit Alderney, Sark und Herm sind voneinander unabhängige Staaten mit eigenem Geld und eigenen Verkehrsregeln. Was alle Inseln miteinander verbindet, ist neben der englischen Sprache die Loyalität zur englischen Krone. Da London den Insulanern seit Jahrhunderten die Steuerhoheit garantiert, gehören diese heute zu den reichsten Bewohnern unseres Erdballs. Aufgrund ihrer Nähe zu den Finanzzentren London und Paris konnten sich die Inseln Jersey und Guernsey zu einem Zentrum für Offshore-Aktivitäten entwickeln. Die Channel Islands sind zwar keine Mitglieder der EU, gehören aber dem Zollgebiet der Gemeinschaft an.
Auf Jersey und Guernsey haben sich mittlerweile über 40 000 Gesellschaften niedergelassen, davon allein 20 000, denen die Vorteile von Offshore-Gesellschaften eingeräumt wurden. Ihr Beitrag zum Bruttosozialprodukt liegt heute auf Jersey bei 55 Prozent und auf Guernsey bereits bei 59 Prozent. Sie machen sich Privilegien zunutze, die 1972 bei den EG-Beitrittsverhandlungen Großbritanniens von den übrigen EG-Mitgliedern in einem Zusatzprotokoll ausdrücklich akzeptiert wurden: keine Erbschaft-, Umsatz- oder Einkommensteuer für Ausländer. Seit 2005 wird jedoch eine Quellensteuer auf Zinserträge einbehalten. Seit 2011 sehen die mit Großbritannien und der EU neu ausgehandelten Abkommen zudem einen Informationsaustausch mit EU-Staaten vor. Rechtshilfe in internationalen Steuerfahndungsverfahren leisten die ehemaligen Seeräuber-Inseln bereits heute. Das OECD-Informationsaustauschabkommen bei Steuerhinterziehung und -betrug wird umgesetzt.
Das Finanzgeschäft wurde zur Erfolgsstory der Channel Islands. Während sie vor 20 Jahren noch mit Steuerkonzessionen locken mussten, ist heute Fachwissen ausschlaggebend. 76 Banken haben sich allein auf Guernsey niedergelassen, nur ein paar weniger als auf der größeren Nachbarinsel Jersey (insgesamt rund 100 Finanzinstitute). Hinzu kommen 352 Versicherungsunternehmen. Damit liegt Guernsey weltweit nach den Bermudas und den Cayman Islands an dritter Stelle.
Gesellschaften: Jersey und Guernsey kennen zwei Gesellschaftsformen: zum einen die von den Inseln aus kontrollierte Local Company, die der zehnprozentigen Steuer unterliegt, zum anderen die Exempted Company, die nicht auf den Inseln ansässig sein darf. Sie bezahlt eine Pauschalsteuer. Die Gesellschaften können als Holding-, Handels- oder Investment-Gesellschaften eingesetzt werden: Mindestaktienkapital 100 Pfund; Gründungsdauer ein bis zwei Wochen; Gründungskosten 600 bis 700 Pfund einschließlich einer 0,5-prozentigen Stempelgebühr auf das Kapital; laufende Kosten Registriergebühr von 100 Pfund sowie Pauschalsteuer von 650 Pfund für Exempted Companies plus 300 bis 700 Pfund für ein Registered Office. Für die Gründung steuerpauschalierter Oasenfirmen sind die Inseln ein Magnet. Das gilt insbesondere für die Einrichtung von Vermögenstrusts auf Jersey.
Beträchtlichen Unmut hat sich jedoch die 550-Seelen-Insel Sark zugezogen. Denn EU und OECD halten Mini-Territorien wie Sark mitverantwortlich dafür, dass geschäftstüchtige Unternehmen dort ihre Gewinne vor dem Fiskus in Sicherheit bringen können. Auf dem Papier ist das ländliche Sark, auf dem es keine Autos gibt, ein internationales Unternehmenszentrum von Rang: Nachgewiesenermaßen geben mindestens 15 000 Firmen einen Einwohner von Sark als ihren Direktor an – inoffiziell sollen es sogar über 100 000 Firmen sein. Dabei sind diese Gesellschaften überwiegend auf der Isle of Man, in Irland, auf den Virgin Islands oder in Panama registriert.
Neue Inselgesetze auf Guernsey und Sark schreiben jetzt fest, dass Direktoren die wahren Eigentümer ihrer Firmen sowie deren Geschäfte und die Herkunft der Gelder kennen müssen. Sie sind darüber hinaus verpflichtet, „sicherzustellen, dass eine Firma keinen unrechtmäßigen Handel treibt oder auf andere Art Gesetze bricht”.
Trusts haben für die Entwicklung des Finanzwesens auf den Channel Islands in den letzten Jahren eine wichtige Rolle gespielt. Jerseys Trustgesetz von 1984 wurde mit Erweiterungen in das Trustrecht von Guernsey übernommen.
Um unter diesem Druck die Firmen zu halten, von denen man längst ökonomisch abhängig ist, wurde die Körperschaftsteuer auf zehn Prozent für Finanzfirmen gesenkt, auf null Prozent für alle anderen. Zudem wurde eine Mehrwertsteuer von fünf Prozent eingeführt.
Rechtssystem: Das Rechtssystem lehnt sich an das britische Common-Law-System an, hat jedoch viel vom alten Gewohnheitsrecht der Normandie übernommen.
Patentschutz: Jersey: Patent Law von 1957 und das Tradework Law von 1958; Guernsey: Loi Ayant Rapport Aux Patentes, Dessins et Marques de Fabrique von 1922 sowie das Patents, Designs and Trade Marke Law von 1959
Wohnsitznahme: Praktisch kaum möglich, auch nicht empfehlenswert, da das mit einem jährlichen Mindesteinkommen von 150 000 Pfund und mehr beziehungsweise einem Vermögen von mindestens einer Million Pfund verbunden ist. Auch ist das Angebot für den internationalen Markt sehr gering; die Immobilienpreise haben – trotz der Immobilienkrise in England – astronomische Höhen erreicht.
Steuern: Natürliche Personen und Gesellschaften, die auf den Inseln geschäftlich tätig sind und von dort kontrolliert und verwaltet werden, unterliegen einer zehnprozentigen Einkommen- beziehungsweise Körperschaftsteuer. Corporate Tax Companies (Offshore), die von außerhalb der Inseln kontrolliert und verwaltet werden, zahlen pauschal jährlich 300 Pfund.
Die Insel Sark kennt weder Besteuerung noch ein Gesellschaftsrecht. Obwohl es auf Jersey keine Erbschaft- und Schenkungsteuern gibt, muss bei einem Todesfall eine Testamentsgebühr von maximal 500 Pfund entrichtet werden.
Quellensteuer: 20 Prozent auf Dividenden
Doppelbesteuerungsabkommen: die Inseln untereinander und separate Abkommen mit Großbritannien
Lebenshaltungskosten: etwas höher als in Großbritannien
Weitere Informationen und Ansprechpartner:
Jersey Financial Services Commission P.O. Box 267 14–18 Castle Steet, St. Helier Jersey JE4 8TP Channel Islands Tel.: 0044-15 34-82 20 00 www.jerseyfsc.org | Guernsey Financial Services Commission P.O. Box 128 Glategny Court, Glategny St. Peter Port, Guernsey GY1 3HQ Channel Islands Tel.: 0044-14 81 71 27 06 Fax: 0044-14 81 71 20 10 www.gfsc.gg |
Flughafen: Jersey ab Düsseldorf, Dortmund und München oder über London. Zwischen den Inseln bestehen ab Jersey täglich mehrmalige Linienverbindungen. Fahrt nach St. Helier mit dem Taxi ca. 10 Min.
Hotels – alle Jersey:
Longueville Manor, St. Saviour
Tel.: 0044-1534-72 55 01, www.longuevillemanor.com
Chateau La Chaire Hotel, St. Martin
Tel.: 0044-1534-86 33 54, www.chateau-la-chaire.co.uk
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Dänemark ist nach Russland und Norwegen der drittgrößte Ölproduzent Europas. Und die dänische Schifffahrt schreibt Erfolgsgeschichte. Vor allem in der Containerfracht sind die Dänen mit Abstand Weltmarktführer. Die globale Erderwärmung könnte der Insel Grönland und damit Dänemark schon bald zu einer zusätzlichen Einnahmequelle verhelfen – ergänzt um attraktive Null- beziehungsweise Niedrigsteuern für ausländische Investoren. Im Meer vor Nordwestgrönland werden Ölvorkommen im Umfang von bis zu 110 Milliarden Barrel Öl vermutet. Das wären die viertgrößten Vorkommen der Welt. Außerdem erwarten die Geologen umfangreiche Erdgas-Lagerstätten in dem Gebiet. Durch die steigenden Temparaturen ist das Eis in den dortigen Gewässern in den vergangenen fünf Jahren so rapide zurückgegangen, dass Rohstoffvorkommen einfacher erschlossen werden können. Dänemarks Finanzpolitik wird durch die reichlich fließenden Steuereinnahmen aus der Erdölförderung auf Grönland genährt. Dazu kommen ab 2013 zusätzliche Steuereinnahmen aus dem Abbau Seltener Erden (s. S. 218).
nachgewiesene Vorkommen, in Milliarden Barrel | ||
Saudi-Arabien | 262,7 | |
Iran | 132,5 | |
Irak | 115,0 | |
Grönland | 110,0 | (vermutete Vorkommen) |
Vereinigte Arabische Emirate | 97,8 |
Quelle: BP
Seit 1999 ist in unserem nördlichen Nachbarland ein Gesetz in Kraft, das es auch deutschen Unternehmen erlaubt, Gewinne steuerfrei über eine dänische Holdinggesellschaft auszuschütten. So kann zum Beispiel eine deutsche GmbH eine dänische Holding-GmbH gründen, die als Muttergesellschaft mindestens 25 Prozent an der deutschen Tochtergesellschaft hält. Die deutsche Produktions-GmbH schüttet die Gewinne an die dänische Holdinggesellschaft aus. Nach dem DBA zwischen Deutschland und Dänemark bleibt die Gewinnausschüttung steuerfrei. Die dänische Holding kann ihrerseits wiederum von einer ausländischen Muttergesellschaft beherrscht werden. Die Muttergesellschaft der Holding-GmbH kann ihren Sitz ebenfalls im Land der Produktions-GmbH haben. Auch dieser Ausschüttungsvorgang beurteilt sich nach dem jeweiligen DBA, sodass Gewinnausschüttungen in der Regel steuerfrei bleiben.
Abgerundet werden die günstigen steuerlichen Rahmenbedingungen für Holdinggesellschaften in Dänemark durch ein dichtes Netz abgeschlossener DBA und dem Fehlen einer Transaktionssteuer, wie es sie beispielsweise in den Niederlanden gibt. Aber auch die Einnahmen aus dem Verkauf von Aktien oder Anteilen unterliegen gleichermaßen den Steuerfreistellungsvorschriften. Einbehaltene deutsche Quellensteuer fällt entweder nicht an oder kann zurückverlangt werden. Grundkapital der dänischen Holding-Gesellschaft in der Rechtsform der GmbH: 15 000 Euro. Dauer der Gesellschaftsgründung: wenige Wochen.
Das Bemühen des dänischen Gesetzgebers, das nationale Steuerrecht der stetig fortschreitenden Internationalisierung der Märkte anzupassen, zeigt, dass in Dänemark eine grenzüberschreitende Organschaft anerkannt wird. Infolgedessen können Verluste ausländischer Tochtergesellschaften die körperschaftsteuerliche Bemessungsgrundlage und damit die Steuerbelastung der dänischen Muttergesellschaft vermindern, während spätere Gewinne grundsätzlich zu einer Nachversteuerung führen.
Das OECD-Informationsaustauschabkommen bei Steuerhinterziehung und -betrug wird von Gesamt-Dänemark umgesetzt.
Weitere Informationen und Ansprechpartner:
Botschaft des Königreichs Dänemark Rauchstraße 1 D-10787 Berlin Tel.: 030-50 50 20 00 Fax: 030-50 50 21 50 | Jyske Bank Kopenhagen Vesterbrogade 9 DK-1780 Kopenhagen Tel.: 0045-89 89 00 10 Fax: 0045-89 89 00 11 |
Internet: www.stm.dk; www.folketinget.dk
Flughafen: Kopenhagen, ca. 20 Min. bis zum Zentrum
Hotels – alle Kopenhagen:
Radisson Blu Royal Hotel, Tel.: 0045-33 42 60 00,
www.radissonblu.com/royalhotel-copenhagen
Scandic Copenhagen, Tel.: 0045-33 14 35 35,
www.scandichotels.com/copenhagen
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Die 18 Färöer-Inseln im Nordmeer zwischen Schottland und Island (430 km südlich) gehören zu Dänemark, verwalten sich aber selbst. Es gibt etwa 70 000 Schafe, aber nur rund 48 000 Menschen auf den gras- und regenreichen Schafinseln, die im neunten Jahrhundert von Norwegen aus besiedelt wurden. Haupteinnahmequellen sind Fischfang und -verarbeitung. Die Färöer-Inseln haben mit über 40 000 USD eines der höchsten Bruttoinlandsprodukte weltweit.
Steuerlich bieten sie bei der Einkommen- und Körperschaftsteuer Sätze von 15 bis 25 Prozent. Darüber hinaus können Unternehmen auf den Färöer-Inseln und Grönland die Vorteile der vom königlichen Mutterland geschlossenen DBA in vollem Umfang nutzen. Dem stehen weite Wege und die frostigen Temperaturen vor Ort entgegen – sie lassen sehr schnell selbst kühnste Steuerersparnis-Konstruktionen abkühlen.
Nichtsdestotrotz liebäugeln die Färöer damit, sich völlig von Kopenhagen loszulösen. Ein solcher Schritt hätte womöglich Signalwirkung. Die Färöer planen, sich – wie Liechtenstein – als Steueroase innerhalb der EU und EFTA zu etablieren. Bereits seit 2006 bildet die Inselgruppe einen gemeinsamen Wirtschaftsraum mit Island. Eigene Handelsabkommen wurden mit der EU, Norwegen und der Schweiz abgeschlossen. Die Region war zuletzt bei der Steueroasen-Diskussion ins Bewusstsein der Diplomatie gerückt. Denn die Färöer sind als nahezu einzige Region des Kontinents nicht von der europäischen Zinsbesteuerung betroffen. Noch ist Fisch praktisch das einzige Exportprodukt.
Weitere Informationen und Ansprechpartner:
Botschaft des Königreichs Dänemark
Rauchstraße 1
D-10787 Berlin
Tel.: 030-5 05 02 00-0, Fax: 030-50 50 21 50
Internet: www.folketinget.dk
Flughafen: Färöer/Tórshavn, über Kopenhagen, von dort weiter mit Atlantic Airways, Flugzeit von Kopenhagen 2 Std. 15 Min., mit Taxi ca. 15 Min. nach Tórshavn
Hotels – alle Tórshavn:
Hotel Hafnia, Tel.: 00298-31 32 33
www.hafnia.fo
Hotel Føroyar, Tel.: 00298-31 75 00
www.hotelforoyar.com
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Nach fast 300 Jahren unter dänischer Herrschaft ist Grönland seit Juli 2009 unabhängig. Das Land regelt – bis auf die Außenpolitik – alle Angelegenheiten selbst und kann eigenständig über seine Bodenschätze verfügen. Allein Grönlands Ölvorkommen sollen bis 1000 Milliarden Euro wert sein. Grönland profitiert vom Klimawandel. Die Erwärmung wird den Zugang zu bestimmten Gegenden erleichtern, so kann dort besser gefischt und vor allem nach Öl und Gas gesucht werden. Der US Geological Survey erwartet die größten ungenutzten Ölreservoire der Erde in der Grönländischen See. Sollten die laufenden Probebohrungen erfolgreich sein, wird Grönland schon bald seine volle Autonomie erhalten. Bis aus dem Ölreservoir Erträge fließen – sie werden zwischen dem Mutterland und Grönland aufgeteilt – wird Dänemark weiter seine jährlichen finanziellen Zuwendungen von derzeit 430 Millionen Euro leisten.
Doch es soll noch besser kommen. Auf der Arktisinsel wurden reiche Vorkommen an den für die IT-Industrie wichtigen Seltenen Erden entdeckt. In drei bis vier Jahren soll mit dem Abbau begonnen werden. Experten erwarten eine jährliche Ausbeute von 40 000 Tonnen, etwa die Hälfte dessen, was China fördert.
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Ökonomisch betrachtet zählt Deutschland zu jenen Staaten, welche die globale Finanzkrise überraschend gut gemeistert haben. Der Konjunktureinbruch ist wieder ausgebügelt, die Arbeitslosenquote mit 7,0 Prozent niedriger als zu Beginn der Krise. Das bedeutet aber nicht, dass diese keine Spuren hinterlassen hätte: So stieg die öffentliche Verschuldung um etwa 15 Prozentpunkte auf 81,2 Prozent des BIP Anfang 2012. Grund waren weniger die staatlichen Konjunkturprogramme als vielmehr die neuen „Bad Banks“ der WestLB und der Immobilienbank HRE. Bis 2016 soll die Quote wieder auf 73 Prozent sinken. Die erstarkten hohen Steuereinnahmen sollten das möglich machen, denn für 2016 rechnet man im Bundesfinanzministerium sogar mit 687 Milliarden Euro Einnahmen.
Die Dauerkrise um den Euro und diverse Staatsschulden konnten der deutschen Wirtschaft bislang wenig anhaben – um drei Prozent steigerte die deutsche Wirtschaft 2011 ihre Leistung. Der deutsche Außenhandel ist auf Rekordkurs. 2012 wird das Außenhandelsvolumen erstmals die 2 Billionen Euro-Marke übersteigen. Für den Zeitraum 2010 bis 2035 erwartet das Forschungsinstitut Prognos für Deutschland ein jährliches Wirtschaftswachstum von durchschnittlich 1,1 Prozent.
Land | Verschuldung in Milliarden Euro | Verschuldungsquote in Prozent des BIP | Haushaltsdefizit in Prozent des BIP |
Deutschland | 2200 | 81,2 | 1,0 |
Italien | 1897 | 120,1 | 3,9 |
Frankreich | 1717 | 85,8 | 5,2 |
Spanien | 735 | 68,5 | 8,5 |
Niederlande | 393 | 65,2 | 4,7 |
Belgien | 362 | 98,0 | 3,7 |
Griechenland | 356 | 165,3 | 9,1 |
Österreich | 217 | 72,2 | 2,6 |
Portugal | 184 | 107,8 | 4,2 |
Irland | 169 | 108,2 | 13,1 |
Finnland | 93 | 48,6 | 0,5 |
Slowakei | 30 | 43,3 | 4,8 |
Slowenien | 17 | 47,6 | 6,4 |
Zypern | 13 | 71,6 | 6,3 |
Malta | 5 | 72,0 | 2,7 |
Estland | 1 | 6,0 | + 1,0 *) |
Im Vergleich | |||
Großbritannien | 1700 | 81,0 | 8,2 |
Russland | 47,8 | 9,6 | 1,0 |
Schweiz | 172 | 57,9 | + 1,0 |
China | 4200 | 25,8 | 2,0 |
Indien | 78,0 | 5,1 | |
Japan | 4000 | 233,0 | 2,0 |
USA | 10 400 | 100,0 | 5,6 |
*) Estland ist Anfang 2012 das einzige Land in Europa mit einem Haushaltsüberschuss | |||
Quelle:: Eurostat, Destatis, Google |
Gleichzeitig belief sich der weltweite Bestand an Direktinvestitionen deutscher Unternehmen auf über 1 Billion Euro. Der Expansionsdrang hat viele Gründe. Wachstumsmöglichkeiten und große Märkte sind dabei wichtige Faktoren. Doch je weiter der Markt weg ist, desto schwieriger die Erschließung. Auch niedrige Löhne können locken, genau genommen die Lohnunterschiede. Es ist also nur eine Frage der Zeit, bis beispielsweise die Attraktivität Chinas für europäische Unternehmen aufgrund von ansteigenden Löhnen abnehmen wird.
Geschätzte Steuereinnahmen bis 2016 in Milliarden Euro | ||||||
Ist | Geschätzt | |||||
2011 | 2012 | 2013 | 2014 | 2015 | 2016 | |
Bund | 248,0 | 252,0 | 257,2 | |||
Länder | 224,0 | 234,0 | 241,2 | |||
Gemeinden | 77,0 | 80,1 | 81,0 | |||
EU | 25,0 | 29,3 | 30,0 | |||
Gesamt | 573,0 | 597,0 | 618,0 | 642,0 | 665,0 | 687,0 |
Quelle: BMF |
Deutschland eine Steueroase für Kapitalgesellschaften? Bis zur Jahrtausendwende war Deutschland für diese ein klassisches Hochsteuerland. Zur Körperschaftsteuer von 56 Prozent des steuerpflichtigen Einkommens und der Gewerbeertragsteuer kam nach der Wiedervereinigung ein Solidaritätszuschlag von 5,5 Prozent auf die Körperschaftsteuerschuld hinzu. Um im internationalen Steuerwettbewerb konkurrenzfähig zu werden, wurde der Körperschaftsteuersatz 2008 auf 15 Prozent zuzüglich 0,8 Prozent Solidaritätszuschlag auf insgesamt 15,8 Prozent gesenkt.
Betrachtet man die Körperschaftsteuer isoliert, drängt sich der Eindruck auf, Deutschland wäre im internationalen Steuervergleich neben der Schweiz, Bulgarien oder Irland eine Steueroase für Kapitalgesellschaften und somit ein idealer Investitionsstandort oder in Verbindung mit weiteren Faktoren ein steuerlich attraktiver Standort für internationale Holdinggesellschaften. Doch diese Betrachtung greift für die Steuerbelastung der Kapitalgesellschaften in Deutschland zu kurz. Für Investitionsentscheidungen und letztlich auch für die Shareholder ist nicht der Körperschaftsteuersatz, sondern die Gesamtsteuerbelastung auf die Erträge maßgeblich. In Deutschland tritt zur Körperschaftsteuerbelastung die Gewerbesteuerabgabe hinzu. Sie liegt – regional unterschiedlich – zwischen 14 bis 15 Prozent.
In weiten Teilen des Landes hat die deutsche Politik somit ihr Ziel, die Steuerbelastung für Kapitalgesellschaften unter die Marke von 30 Prozent zu senken, erreicht. Wurde aber auch das Ziel, international wettbewerbsfähiger zu werden, erreicht? Im internationalen Vergleich korrigiert sich das Bild, wenn die gesamte Steuerbelastung auf Einkommen und Erträge ermittelt wird. Während Deutschland vor der Unternehmenssteuerreform 2008 mit 39,5 Prozent an dritter Stelle der Hochsteuerländer lag, haben deutsche Kapitalgesellschaften im Vergleich der wichtigsten Industrieländer inzwischen zwar „nur” noch die sechsthöchste tarifliche Steuerbelastung zu schultern, doch haben andere Länder ebenfalls an ihrer Steuerbelastung gearbeitet. Das Prädikat „Steueroase” bleibt Deutschland somit auf den zweiten Blick verwehrt. Auch dann, wenn die zurzeit diskutierte Reform der Unternehmensbesteuerung mit einer Steuerentlastung von 2 Milliarden Euro sowie erleichterte Verlustabschreibungen vom Gesetzgeber verabschiedet werden sollten.
Ausländische Investoren können unangenehme Überraschungen vermeiden, wenn sie ihren Businessplan für deutsche Tochterunternehmen oder Investitionsvorhaben vor der Investitionsentscheidung von einem Steuerexperten prüfen lassen. Das deutsche Steuerrecht kennt zahlreiche Ausnahme- und Sondertatbestände, die betriebliche Ausgaben von der Berücksichtigung im Rahmen der Ermittlung der Besteuerungsbasis ausschließen. Was nach deutschem Handelsrecht Aufwand darstellt, muss steuerlich nicht Betriebsausgabe sein. Durch Hinzurechnungsvorschriften bei der Gewerbesteuer oder bei der Körperschaftsteuer, die sich von Unternehmen zu Unternehmen höchst unterschiedlich auswirken, kann die effektive Steuerbelastung vieler Unternehmen wesentlich höher ausfallen. Vergleicht man die Steuerbelastung mit dem handelsrechtlichen Jahresüberschuss vor Steuern, kann die Zielmarke von 30 Prozent schnell überschritten sein. Außerdem gibt die deutsche Finanzverwaltung im Rahmen von Abschreibungen auf Investitionen Abschreibungssätze vor, die im Vergleich mit den Abschreibungssätzen anderer Länder, etwa der Schweiz, zu einer vorverlagerten Besteuerung der Erträge aus Investitionen führt.
In der gesamten Republik konkurrieren Kommunen untereinander mit niedrigen Gewerbesteuersätzen um Unternehmen. Doch fast nirgends ist das Gefälle so groß wie im Großraum München. Vor allem im Süden der Landeshauptstadt sollen extrem niedrige Tarife Betriebe anlocken. Manche von ihnen erweisen sich als reine Briefkastenfirmen, denen sogar eine Scheune im Wald als Firmensitz reicht. In den Nachbargemeinden klagen die Kommunalpolitiker dann gerne über das vermeintliche Steuerdumping. Ein weiteres erfolgreiches Beispiel für Steuerdumping in Deutschland ist Norderfriedrichskoog.
Die 55 Einwohner zählende Gemeinde Norderfriedrichskoog liegt an der Westküste Schleswig-Holsteins nahe Husum. Sie macht mit ihrem vollständigen Verzicht auf kommunale Steuern bereits seit 1993 deutschlandweit Furore. Das hatte historische Gründe: Einnahmen infolge eines Deichbaus im Jahr 1969 sorgen dafür, dass die Gemeindekasse stets gut gefüllt ist. In der Folgezeit siedelten sich bereits über 500 Unternehmen an.
Das Gewerbesteueränderungsgesetz 2003 verpflichtete auch Norderfriedrichskoog, den Hebesatz in Höhe von 200 Prozent einzuführen. Im Bundesvergleich hat Norderfriedrichskoog damit aber nach wie vor den niedrigsten Gewerbesteuersatz.
Vergleicht man beispielsweise die Steuerlast zweier Kapitalgesellschaften für 2008, von denen die eine München und die andere in Norderfriedrichskoog ihre einzige Betriebsstätte haben, ergibt sich für die in München ansässige Gesellschaft eine Gesamtsteuerbelastung von nahezu 33 Prozent, während die Kapitalgesellschaft in Norderfriedrichskoog lediglich knapp 23 Prozent des erwirtschafteten Gewinns an Finanzamt und Gemeinde abführen muss.
Erfolgreiches Steuerdumping betreiben unter anderem auch:
Ebersberg: Im Ebersberger Forst im Osten Münchens residieren viele Briefkastenfirmen. Als einer von ganz wenigen Landkreisen verfügt Ebersberg mit dem Forst über ein „außermärkisches Gebiet”, das heißt über eigene Flächen, die zu keiner Gemeinde gehören. Dort kann es theoretisch Betriebe ansiedeln und Gewerbesteuer kassieren. Hier gedeiht unter anderem seit 2004 ein Ableger der globalen Finanzwelt: Geschlossene Fondsgesellschaften der Unicredit-Tochter Wealthcap für Geldanlagen in Flugzeugen oder Einkaufszentren, auch wenn der Euro andernorts rollt. Für jeden Fonds wird eine eigene Gesellschaft gegründet, deshalb die vielen Namensschilder. Diese Gesellschaften sind äußerst mobil, brauchen kaum Infrastruktur und können dorthin gehen, wo wenig Steuern zu zahlen sind. Der Hebesatz von Ebersberg liegt mit 200 Prozent an der zulässigen Mindestgrenze.
Weitere Destinationen: Grünwald – Hebesatz 240, Gräfelfing – Hebesatz 250, Pullach – Hebesatz 260, Holzkirchen – Hebesatz 240, Zossen/Berlin – Hebesatz 200
Den deutschen „Steueroasen” bringen die niedrigen Sätze viel Geld.
Im Zuge einer für 2012/2013 geplanten Unternehmenssteuerreform soll geprüft werden, ob bei der Gewerbesteuer künftig nur noch Gewinne zu belasten sind, nicht aber mehr sogenannte ertragsunabhängige Elemente wie Zins-, Miet- und Leasingzahlungen. Die dadurch zu erwartenden Steuerminderungen belaufen sich auf bis zu 1,5 Milliarden Euro.
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Die Lage Frankreichs ist Mitte 2012 alles andere als gut. Die Arbeitslosigkeit liegt bei 10,1 Prozent, das Außenhandelsdefizit bei 70 Milliarden Euro. Die Staatsverschuldung kletterte während Sarkozys Regierungszeit auf 86 Prozent des BIP. Die Ratingagentur Standard & Poor’s erkannte Frankreich Anfang 2012 die Bestnote AAA ab. In der Bevölkerung wachsen Zweifel, ob der Sparkurs vernünftig ist. Franç ois Hollande, der neue Präsident, verspricht, sich in der EU für eine schuldenfinanzierte Wachstumspolitik einzusetzen. Auch sollen die Mehrwertsteuer, die Steuer für Großunternehmen und die Reichensteuer heraufgesetzt werden. Noch unter Sarkozy wurden die Gesetze gegen Steuerflucht verschärft. Aber nicht nur der Staat ächzt unter der Schuldenlast, auch die 5500 Kommunen sind in den Schuldensumpf geraten. Unter anderem auch deshalb, weil sie sich in der Vergangenheit von den Banken riskante Kredite haben aufschwätzen lassen. Zu lange hat das Land auf Kredit und von sozialen Transfers gelebt.
Dabei hätte Frankreich allen Grund, sich seiner Stärken zu besinnen. Auf wirtschaftlichem Gebiet stechen an erster Stelle die großen Unternehmen hervor. 35 von ihnen zählen zu den 500 umsatzstärksten Konzernen der Welt. Damit hat Frankreich einen mehr als Deutschland und übertrifft alle anderen Länder Europas. Einen gemeinsamen Nettogewinn von 73 Milliarden Euro haben die im Börsenindex CAC-40 vereinten vierzig französischen Konzerne 2011 erwirtschaftet.
Doch die Erfolge dieser Konzerne überdecken, dass die mittelständische Industrie Frankreichs im internationalen Vergleich immer weiter zurückfällt. Sie trifft ein starker Euro stärker als etwa den Nachbarn Deutschland. Dazu kommen höhere Arbeitskosten und eine geringere Produktivität. Die Industrie produziert zu teuer, junge Franzosen finden keine Jobs (22,7 Prozent), und das Staatsdefizit läuft aus dem Ruder. Kürzungen bei den öffentlichen Ausgaben werden nicht beherzt angegriffen.
Frankreichs Charme ist Ausländern nicht entgangen, denn es ist das begehrteste Urlaubsland der Welt – noch vor Spanien. Da es problemlos möglich ist, Chalets, Appartements oder alte Bauernhäuser zu kaufen, erlebt das Nachbarland eine friedliche Invasion von Engländern, Niederländern, Skandinaviern, Schweizern und Deutschen. Dabei können die Neuankömmlinge, selbst wenn sie eine Immobilie besitzen, in den ersten beiden Jahren als nicht ansässig behandelt werden. Nach französischem Recht gelten Ausländer erst dann als ansässig, wenn sie ihr Domizil in Frankreich haben, dort überwiegend ihre Einkünfte verdienen oder Frankreich das Zentrum ihrer Wirtschaftsinteressen ist.
Oft ist es vorteilhaft, die Immobilie durch eine sogenannte „Société Civile Immobilière (SCI)“ zu halten. Damit vermeidet man im Todesfall eine Splittung der Erbschaft, wie es bei ausländischem Immobilienbesitz sonst vorkommt. Da in Frankreich solche Gesellschaften eine sehr große Vertragsfreiheit zulassen, können zahlreiche Vorkehrungen in der Satzung geregelt werden. So kann man beispielsweise sich und seine Ehefrau als unwiderrufbare Geschäftsführer dieser Gesellschaft ernennen, sodass Kinder oder Personen, die man im Todesfall begünstigen möchte, schon zu Lebzeiten über Anteile der Gesellschaft verfügen können. Es ist sogar möglich, die Mehrheit der Gesellschaftsanteile zu übertragen, ohne dass die Geschäftsführung das Sagen über die Immobilie verliert. Eine progressive Übertragung der Anteile ermöglicht zudem, von den verschiedenen Steuerermäßigungen und Reduzierungen zu profitieren, die alle zehn Jahre in Frankreich neu aufgebraucht werden können. Eine sukzessive Übertragung zu Lebzeiten kann somit zu erheblichen Steuerersparnissen führen.
Ausländer mit Wohnsitz und Domizil in Frankreich müssen ihr weltweites Einkommen dort versteuern und genießen somit die Vorteile des Splitting. Die Einkommen des Steuerpflichtigen, seiner Frau und Kinder werden addiert und durch einen bestimmten Faktor dividiert – Ehepaar Faktor 2, für jedes abhängige Kind zuzüglich 0,5. Die anfallende Steuer wird mit der Gesamtzahl multipliziert, woraus sich die tatsächliche Steuerlast zwischen fünf und maximal 54 Prozent ergibt. Privatpersonen mit Grundbesitz unterliegen einer lokalen Grundsteuer, die anteilsweise auf dem Einkommen basiert. Daneben gibt es für Ansässige seit 1989 eine Vermögensteuer. Hier kommen für Nichtansässige nur französische Werte in Betracht, die einen Grundfreibetrag von 720 000 Euro übersteigen. Dann: 0,55 bis 1,8 Prozent. Für Nichtansässige gibt es weitere Ausnahmen:
Betriebsvermögen oder Anteile an Personengesellschaften, sofern der Steuerpflichtige/Teilhaber vorrangig für die Gesellschaft arbeitet; Anteile an Kapitalgesellschaften sind befreit, wenn dem Steuerpflichtigen mindestens 25 Prozent des Kapitals gehören und er im Unternehmen tätig ist
Antiquitäten, Kunstobjekte, Patente, Urheberrechte, Renten, Pensionen sowie langfristig gepachtete Forst- und Agrarflächen
Finanzanlagen, außer Aktien von Gesellschaften, deren Vermögen zu über 50 Prozent aus inländischen Immobilien besteht
Immobilienbesitz in bestimmten Staaten, mit denen Steuerabkommen bestehen
Beim Immobilienkauf wird eine Grunderwerbsteuer fällig. Diese beträgt für privat genutzte Immobilien maximal 6,33 Prozent, für gewerbliche Immobilien 4,89 Prozent. Bei Neubauten entfällt die Grunderwerbsteuer, dagegen wird eine Mehrwertsteuer von fünf Prozent fällig.
Frankreich erhebt in der Praxis für Ausländer, auch wenn sie dort ansässig sind, nicht so hohe Steuern, wie viele meinen. Daher ist es zur Wohnsitznahme – auch als Alterssitz – unbedingt empfehlenswert. Doch bei länderübergreifenden Schenkungen und Erbschaften mit Vermögenswerten in Frankreich kommt es immer wieder zur Doppelbesteuerung in Deutschland:
Doppelte unbeschränkte Steuerpflicht: Bei der erweiterten unbeschränkten Steuerpflicht kann ein deutscher Staatsangehöriger, der sich in Frankreich niedergelassen hat, einer unbeschränkten Steuerpflicht in beiden Ländern für die Dauer von fünf Jahren unterworfen sein.
Nicht-Anrechnung in voller Höhe der im Ausland gezahlten Steuer: Im Ausland gezahlte Steuer kann in Deutschland nicht in voller Höhe abgesetzt werden. Die Steuer kann nur angerechnet werden, wenn diese auf einem Vermögenswert errechnet wird, der nach dem deutschen Steuerrecht als „Auslandsvermögen“ gilt. Ab 2012 werden Zweitwohnungen von Ausländern mit 20 Prozent auf den theoretischen Mietwert besteuert. Davon betroffen sind alle Ausländer, die nicht dauerhaft in Frankreich ansässig sind.
Hinterlässt ein deutscher Steuerpflichtiger Bankkonten oder Forderungen, deren Schuldner in Frankreich ansässig ist, können die Erben die in Frankreich für die Übertragung dieser Güter bezahlten Steuern in Deutschland nicht absetzen. Auch ist die Anrechnung nur auf die in Deutschland für dieses Auslandsvermögen geschuldete Steuer möglich. Ein Erbschaft-DBA zwischen Deutschland und Frankreich soll diesem steuerlichen Unsinn jetzt ein Ende setzen. Das DBA enthält eine Informationsaustauschklausel sowie eine Klausel zur Kooperation bei Steuerforderungen.
Weitere Informationen:
Hohl & Associés, Avocats à la Cour
58, avenue d’léna, F-75116 Paris
Tel.: 0033-1-53 64 60 00, Fax: 0033-1-53 64 60 09, www.hohl-avocats.com
Mitte 2011 wurde der Steuerbereich umfangreich reformiert: Den Steuersatz für Veräußerungsgewinne erhöhte man auf 19 Prozent, die Besteuerung von Dividenden und Einkünften aus Obligationen wurde um ein Prozent heraufgesetzt, die Veräußerungsgewinnsteuer bei Immobilien um ein Prozent erhöht, Darlehenskosten können nicht mehr abgesetzt werden, die Einkommensteuer wurde von 40 auf 41 Prozent erhöht und Steuervergünstigungen wurden um 20 Prozent gemindert. Besonders hart erwischt es Frankreichs Reiche mit einem Jahreseinkommen ab 1 Million Euro. Diese werden mit 75 Prozent besteuert. Die Steuerobergrenze, welche die Gesamtbelastung der direkten Steuern auf maximal 50 Prozent des Einkommens beschränkte, wurde abgeschafft, die Vermögensteuer im Gegenzug gesenkt. Denn durch die gestiegenen Immobilienpreise werden heute viele Franzosen von der Steuer erfasst, ohne dass sie über Barmittel zur Begleichung der Steuerschuld verfügen.
Die Vermögensteuer wird verringert. Die Reform führt zu Steuerausfällen von geschätzten 1,6 Milliarden Euro. Im Gegenzug soll eine neue Steuer auf Auslandsimmobilien, von der vermietete Immobilien ausgeschlossen sind, rund 200 Millionen Euro jährlich bringen. Ob eine Villa an der Côte d’Azur, ein Häuschen in der Bretagne oder eine Zweitwohnung in Paris – derartige Immobilien werden für Ausländer künftig teurer, wenn sie als Zweitresidenz gemeldet sind. Seit Anfang 2012 wird eine neue Steuer von 20 Prozent auf den theoretischen Mietwert dieser Immobilien erhoben. Davon sind alle Immobilien von Ausländern betroffen, die nicht dauerhaft in Frankreich leben.
Die Substanzsteuer, die nur noch in wenigen europäischen Staaten existiert, gilt künftig erst ab 1,3 Millionen Euro (vorher 800 000 Euro). Der Steuersatz wird künftig bei Vermögen zwischen 1,3 und 3 Millionen Euro auf 0,25 Prozent gesenkt. Bei einem Vermögen von mehr als drei Millionen Euro beträgt er künftig 0,5 Prozent (früher bis 1,8 Prozent). Zudem wird eine „exit tax” eingeführt. Sie trifft alle Franzosen, die ins Ausland ziehen und von dort aus Vermögen wie Aktien verkaufen. Die exit tax soll mit einem Satz von 31,3 Prozent Kapitalgewinne besteuern.
Frankreich hat eine eigene Meinung zum Thema Steueroasen. Französische Unternehmen, die eine Niederlassung in solchen Ländern haben, unterliegen seit März 2010 einer Quellensteuer von bis zu 50 Prozent. Den Höchstsatz erhebt Paris auf Dividenden, Zinsen und Gebühren. Bis dahin waren Ausschüttungen einer Tochtergesellschaft an den Mutterkonzern zu 95 Prozent von der Steuer befreit. Die Banken des Landes hatte Frankreich zuvor bereits verpflichtet, ihre Filialen in Steueroasen zu schließen.
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Die meisten Niedrigsteuergebiete innerhalb der Europäischen Gemeinschaft sind steuerlich autonom. Die übrigen, wie die Channel Islands oder Madeira, erhielten von ihren Mutterländern eine besonders günstige Steuerregelung zugesprochen, um die wirtschaftliche Entwicklung innerhalb des Rahmens der EU-Regionalpolitik zu fördern. In einem letzten Versuch, die Autonomiebestrebungen der Mittelmeerinsel Korsika zu beschwichtigen, schlug Frankreich in den neunziger Jahren Steuerfreiheit für die Insel vor. Hätte die EU-Kommission zugestimmt, wäre Korsika 1996 eine Nullsteuerzone geworden. Die zuvor gegründeten Unternehmen profitierten bereits von einer Befreiung von der Ertragssteuer sowie einer reduzierten Mehrwertsteuer. Die Europäische Kommission verwarf jedoch eine „Freihandelszone Korsika“, da sich diese „nicht mit den Prinzipien der praktizierten europäischen Regionalpolitik“ vereinbaren ließ. Die Kommission wollte keinen Präzedenzfall für andere Inseln innerhalb der EU schaffen. Eine Steueroase Korsika war damit besiegelt. Steuervorteile gibt es lediglich für bereits existierende Unternehmen. Diese wurden auf heute 20 Prozent abgebaut.
Stärken | Schwächen | ||
+ | zukunftsorientierte Industriepolitik | – | komplizierte Steuerpolitik |
+ | Weltmarktführer in einigen Schlüssel-Industrien | – | unzureichende Exportperformance |
+ | hohe ausländische Direktinvestitionen | – | rigider Arbeitsmarkt, niedrige Arbeitszeit |
+ | gute Verkehrsinfrastruktur und Logistik | – | hohes Haushaltsdefizit |
Weitere Informationen und Ansprechpartner:
Internet: www.senat.fr
Botschaft der Französischen Republik
Handelsabteilung
Pariser Platz 5, D-10117 Berlin
Tel.: 030-5 90 03 90 00, Fax: 030-5 90 03 91 10
www.ambafrance-de.org
Deutsch-Französische Industrie- und Handelskammer
18, rue Balard, F-75015 Paris
Tel.: 0033-1-40 58 35 35, Fax: 0033-1-45 75 47 39
Spezialisten für Steuerrecht sowie französisches und internationales Erbrecht:
Hohl & Associés, Avocats à la Cour
58, avenue d’léna, F-75116 Paris
Tel.: 0033-1-53 64 60 00, Fax: 0033-1-53 64 60 09
E-Mail: contact@hohl-avocats.com
Flughäfen: Paris, Bordeaux, Nizza; Taxifahrt Flughafen Paris Charles de Gaulle zum Zentrum je nach Ankunftszeit zwischen 60 und 75 Min.
Hotels – alle Paris:
Renaissance Paris Vendome,
Tel.: 0033-1-40 20 20 00
www.marriott.de/hotels/travel/parvd-renaissance-paris-vendome-hotel
Radisson Blu Ambassador Hotel,
Tel.: 0033-1-44 83 40 40, www.radissonblu.com/ambassadorhotel-paris
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Der kleine Staat im Süden der Iberischen Halbinsel gehört seit über 300 Jahren als Kronkolonie zu Großbritannien. Er hat für das Innere eine Selbstverwaltung, für Verteidigung und Außenpolitik ist London zuständig. Nach wie vor müssen jedoch alle vom Council of Ministers erlassenen Gesetze von der englischen Königin bestätigt werden, um in Gibraltar rechtskräftig zu werden. Die Kolonie zählt mittlerweile 20 Banken und rund 75 000 Offshore-Gesellschaften, die sich vornehmlich aus dem englischen und asiatischen Raum dort niedergelassen haben. Gibraltar bietet vor allem Investoren aus Asien die Möglichkeit, sich über die Kronkolonie den Zugang zum EU-Binnenmarkt zu verschaffen. Gibraltar erfüllt die OECD- und FATF-Standards und setzt das OECD-Informationsaustauschabkommen bei Steuerhinterziehung und -betrug um.
Weitere Vorteile: 300 Sonnentage im Jahr, 60 Golfanlagen, Mittelmeer- und Atlantikküste, anhaltender Immobilienboom, sechs Millionen Besucher, mehrere internationale Flughäfen (Gibraltar, Malaga, Jerez, Sevilla)
Fiskalische Auslieferungsabkommen: Keine
Politische Risiken: Derzeit keine, Spanien erhebt jedoch Hoheitsansprüche.
Rechtssystem: Englisches Common Law, ergänzt durch lokale Verordnungen.
Patentschutz: Muss über Großbritannien registriert werden.
Wohnsitznahme: Alle EU-Einwohner zunächst sechs Monate, dann kann um fünf Jahre beziehungsweise unbeschränkt verlängert werden.
Steuern: Nicht ansässige Personen: Keine Steuern auf Kapitalanlagen. Limited Company: Pauschal 225 Pfund (IGIP = 1 £ = 1,40 Euro) jährlich.
Inhabern größerer Vermögen bietet sich Gibraltar als Steuerwohnsitz an (High Network Individual Tax Status). Gegen Zahlung einer jährlichen Pauschale zwischen 14 000 bis 20 000 Pfund, dem Nachweis eines persönlichen Gesamtvermögens von mindestens zwei Millionen Pfund, einem Wohnsitz in Gibraltar (Miete oder Kauf) und einem Aufenthalt von 30 Tagen jährlich fallen keine weiteren Steuerbelastungen bei Einkommen, Erträgen, bei Erbschaften oder beim Vererben und Schenken an. Einmalige Gebühr für den „Individual Status“: 1000 Pfund. Über 1000 vermögende Weltbürger haben bereits den Gibraltar-Pass. Exempted Company: Steuer- und konzessionsfrei, wenn sie in Gibraltar nur mit außerhalb der Kronkolonie angelegten Vermögenswerten handelt oder diese verwaltet. Generell gilt: Keine Kapitalertrag-, Erbschaft-, Vermögen- und Mehrwertsteuer.
Weitere Informationen:
Finance Centre Department
Tel.: 00350-20 05 00 11, Fax: 00350-20 05 18 18
E-Mail: info@financecentre.gov.gi, www.gibraltar.gov.gi
Credit Suisse (Gibraltar) Limited
Tel.: 00350-20 00 40 00, Fax: 00350-20 00 49 00
www.credit-suisse.com/gi
Doppelbesteuerungsabkommen: keine
Für ausländische Investoren ist die Exempted Company die einzig sinnvolle Gesellschaftsform. Sie ist von Steuern und Konzessionen befreit, wenn sie im Inland nur mit außerhalb der Kronkolonie angelegten Vermögenswerten handelt oder diese verwaltet.
Voraussetzungen für die Exempted Company: Staatsbürger Gibraltars oder Ansässige dürfen keine Anteilseigner sein. Es dürfen keine Geschäfte in Gibraltar oder mit in Gibraltar Ansässigen getätigt werden. Zudem sind Anteilsübertragungen ohne vorliegende Genehmigung untersagt.
Die Exempted Company kann durch zwei Personen, von denen jede mindestens einen Gesellschaftsanteil halten muss, gebildet werden. Die Gründung selbst wird über einen Barrister oder Solicitor of the Supreme Court abgewickelt. Die Namen der Gesellschafter müssen offengelegt und alle späteren Anteilsverkäufe behördlich genehmigt werden. Diese Gesellschaftsform eignet sich daher insbesondere für Trusts, da die Geheimhaltungsinteressen der Begünstigten gewahrt bleiben.
Gesellschaftskapital: 100 Pfund
Gründungsdauer: eine Woche
Gründungskosten: Registrierung: 1300 Euro; jährliche Verwaltungsgebühr: 950 Euro; Antrag auf Steuerbefreiung: 250 Euro; jährliche Steuer im Voraus: 280 Euro; Generalvollmacht (pro Person): 230 Euro.
Laufende Kosten: jährliche Steuerbefreiungsgebühr: 280 Euro; jährliche Verwaltungsgebühr: 750 bis 1000 Euro; Stellung eines nominellen Direktors: 750 bis 1000 Euro; notarisierte Geschäftsführungsvollmacht: 230 Euro; Treuhänder, falls erforderlich: 1000 Euro.
Um die Direktive 90/435 der EU ausnutzen zu können – sie besagt, dass Dividenden, die eine EU-Tochtergesellschaft an eine EU-Muttergesellschaft entrichtet, nicht der Quellenbesteuerung unterliegen, solange die empfangende Muttergesellschaft keinen steuerbefreiten Status besitzt –, wurde 1992 die Rechtsform der Holding Company ins Leben gerufen. Sie zahlt seit Anfang 2012 eine Körperschaftsteuer in Höhe von 35 Prozent auf sämtliche Gewinne mit Ausnahme der erhaltenen Dividenden. Dieser Satz gilt für alle in Gibraltar tätigen Unternehmen. Für auszuzahlende Dividenden wird eine Quellensteuer von einem Prozent erhoben.
Exempted Companies werden pauschal p. a. mit 450 Pfund besteuert. Sie können sich, insbesondere für Holdinggesellschaften unter anderem in Belgien, Luxemburg, den Niederlanden oder Österreich, auszahlen, da diese auf Erträge, die ihnen von Offshore-Tochtergesellschaften zufließen, erheblich weniger Steuern zahlen, sofern sie nachweisen, dass die Tochtergesellschaft in ihrem Sitzland einer – wenn auch geringeren – Einkommensteuer unterlag. Gänzlich von Steuern befreit sind Non Resident Companies und Trusts. Um nicht als Gründungsgesellschafter im Gründungsregister erfasst zu werden, bietet es sich an, die Gesellschaft über eine dort ansässige Bank gründen und registrieren zu lassen und sich die Anteile dann nach Gründungsvorgang übertragen zu lassen.
Kommen Trusts etwa bei der Nachlassplanung zum Einsatz, fallen bei Begünstigten, die nicht aus Gibraltar stammen, keine Steuern an. Die Übertragung der dinglichen Ansprüche kann es dem Trust ermöglichen, die klassischen Nachlass-Probleme (Pflichtteile) von Jurisdiktionen im Zivilrecht zu umgehen. Auch ermöglichen sogenannte „Flee Clauses“ einen Vermögenstransfer in eine andere Jurisdiktion.
Lebenshaltungskosten: Niveau wie Großbritannien, teurer Immobilienmarkt.
Wer einen (Zweit-)Wohnsitz in Südspanien, beispielsweise an der Costa del Sol, hat, für den bietet sich eine Kontoverbindung in Gibraltar an. Die Finanzinstitute sind darauf spezialisiert, bei der Errichtung und Verwaltung von Treuhandvermögen über Trusts behilflich zu sein. Auch Offshore-Gesellschaften lassen sich über sie gründen und Immobilienkäufe und -verkäufe abwickeln. Das garantiert dem Eigentümer nicht nur ein Höchstmaß an Vertraulichkeit, er erzielt dadurch zudem Steuervorteile bei der Vermögen-, Grunderwerb-, Wertzuwachs-, Erbschaft- und Schenkungsteuer.
Spanien hat bei der Europäischen Kommission eine Beschwerde gegen das neue Steuergesetz Gibraltars eingereicht. Es kritisiert, dass beispielsweise die Körperschaftsteuer mittels verschiedener Hilfsmaßnahmen für Unternehmen auf 10 Prozent reduziert wurde, während sie in Spanien im Durchschnitt bei 30 Prozent liegt.
Weitere Informationen und Ansprechpartner:
Botschaft des Vereinigten Königreichs | Financial Services Commission |
Flughafen: Gibraltar, Flug über London Gatwick, zum Zentrum wenige Taximinuten
Hotels:
Caleta Hotel
Tel.: 00350-7 65 01, www.caletahotel.com
O’Callaghan Eliott Hotel
Tel.: 00350-20 07 05 00, www.eliotthotel.com
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In Europas zweitgrößter Volkswirtschaft hat der Aufschwung Mitte 2012 sein Ende erreicht, Großbritannien ist in die Rezession gerutscht. Schon 2011 war die wirtschaftliche Erholung unstetig und schwächer als in den meisten anderen großen Industrieländern. Zudem stiegen Arbeitslosigkeit und Inflation. Die Rezession könnte jetzt die Sanierung des hochdefizitären Staatshaushalts (1,2 Billionen Euro Schulden) gefährden. Die Neuverschuldung liegt mit mehr als 9 Prozent so hoch wie im Euro-Krisenland Griechenland.
Die gegenwärtige Krise ist nicht nur eine konjunkturelle, sondern vor allem eine strukturelle. Die Briten haben zu sehr auf die Finanzindustrie gesetzt. Wie kaum eine andere EU-Volkswirtschaft hat man in Großbritannien während der Hochzeiten des Finanzmarktkapitalismus einer Vision von der Dienstleistungsgesellschaft nachgeeifert. Nun zeigt sich aber, dass die Fundamente des glitzernden Bankbooms in der Londoner City brüchig sind. Hunderttausend Arbeitsplätze sind mittlerweile in der Bankenmeile weggefallen. Und diejenigen Banker und Broker, die weiterhin das große Rad drehen, haben ihre Koffer gepackt und sind nach Dubai und Singapur gezogen.
Die Kehrseite der Dienstleistungsgesellschaft ist ein in starkem Maße deindustrialisierter Norden. Die alten Kohlegruben und Stahlschmelzen sind verschwunden. Auf den Industriebrachen ist jedoch kaum etwas Neues entstanden. In Großbritannien wird zu wenig in Forschung, Ausbildung, Infrastruktur und Produktionskapazitäten investiert. Das Land hinkt mit seiner Wettbewerbsfähigkeit international hinterher. Den Briten fehlt eine „Wachstums-Story“. Die Finanzkrise und die nachfolgende Rezession haben gezeigt, wie gefährlich das einseitige Setzen auf die Finanzindustrie ist. Um deren Interessen zu schützen, hat die britische Regierung es sogar auf einen Bruch mit der EU ankommen lassen. Jetzt sind die Briten innerhalb Europas isoliert. Doch um die Rezession zu überwinden, brauchen die Briten ein wachstumsstarkes Kontinentaleuropa.
Dabei würde die Welt heute anders aussehen, wenn die zweitstärkste EU-Wirtschaft innerhalb der Euro-Gruppe vertreten wäre. Deutschland würde ein starker Partner beiseitestehen, der eine ähnliche Stabilitätskultur pflegt. Die schwache Südperipherie der Euro-Zone hätte ein für die Finanzmärkte glaubwürdigeres Gegengewicht im Norden. Und mindestens ebenso wichtig: Europas größter Finanzplatz London würde einen zentralen Platz innerhalb der Währungsunion einnehmen und nicht wie ein außer Kontrolle geratener Satellit umherkreisen. Derzeit ist der Euro jedoch ein Wrack. Die Insulaner werden auf absehbare Zeit am Pfund festhalten.
Während das Land in den kommenden Jahren massiv sparen muss und auch die privaten Haushalte so stark verschuldet sind wie in keinem anderen Industrieland, hat sich das Vermögen der britischen Superreichen in den letzten beiden Jahren um rund 250 Milliarden Euro erhöht.
Dieser hohe Vermögenszuwachs stößt zunehmend auf Kritik in der Bevölkerung. Zumal die britische Regierung durch die Superreichen nicht annähernd die Steuereinnahmen erhält, die zu erwarten wären. Im Gegenteil: Die Kluft zwischen Arm und Reich wird immer größer. Fast 2,8 Millionen Menschen sind ohne Job. Gerade in den wirtschaftlichen Boomjahren 2002 bis 2008 ging die Einkommensschere im Königreich immer weiter auseinander. So konnte die ökonomische Elite, die lediglich 0,1 Prozent der Einkommensbezieher ausmacht, ihren Wohlstand um 600 Prozent steigern. Die Regierung hat den Höchststeuersatz in der Einkommensteuer im April 2012 für eben diese Gruppe von 50 Prozent auf 45 Prozent gesenkt. Gleichzeitig wurden drakonische Maßnahmen gegen Steuerhinterzieher auf den Weg gebracht. Zudem ist es künftig Privatpersonen und Unternehmen verboten, aggressive Steuersparmodelle zu nutzen. Teurer wird es jedoch für reiche Immobilienkäufer bei Luxusimmobilien ab 2 Millionen Pfund. Für sie gilt künftig eine Immobiliensteuer von 7 Prozent. Steuermodelle zeigen, dass reiche Briten – wenn überhaupt – nur einen Bruchteil ihres Einkommens in Großbritannien versteuern. Dennoch hat die britische Regierung neue Visa-Gesetze erlassen, die im April 2011 wirksam wurden. Jeder Ausländer, der fünf Millionen Pfund im Königreich investiert, darf bereits nach drei Jahren eine Aufenthaltsberechtigung beantragen. Jeder Ausländer, der mindestens zehn Millionen Pfund investiert, kann dies schon nach zwei Jahren. Großbritannien lockt auch Unternehmer an, die mindestens zehn Arbeitsplätze schaffen oder in drei Jahren einen Umsatz von fünf Millionen Pfund garantieren.
Für Ausländer bedeutet das: Wenn alle Konten im Ausland (zum Beispiel in der Schweiz) geführt werden, sind nur die nach Großbritannien überwiesenen Einkommensteile steuerpflichtig. Alle anderen Vermögenswerte oder Vermögenserträge sind nicht steuerpflichtig.
Weitere Aspekte
Nach 17 von 20 Jahren wird eine ausländische Person mit dem Status „Residence“ in Großbritannien steuerpflichtig. Dies umgeht man mit der Gründung eines Trusts, in den alle Vermögenswerte eingebracht werden.
Wird in Großbritannien eine Immobilie gekauft, sollte diese über einen Trust gehalten werden, um Kapitalgewinnsteuer beim Verkauf und Erbschaftsteuer im Todesfall zu vermeiden. Wer aus Deutschland nach Großbritannien zieht, sollte nach fünf Jahren einen Trust gründen.
Ausländer sollten steueroptimiert denken
Der Wegzug von Deutschland nach Großbritannien als legale Steueroptimierung ist unbedingt eine Überlegung wert. Bei guter Beratung durch eine britische Steuerberatungskanzlei ist Großbritannien eine Steueroase für Personen, deren „Domicile“ außerhalb des Königreichs liegt. Der wesentliche Unterschied zwischen „Residence“ und „Domicil“ liegt darin, dass „Domicil“ voraussetzt, dass ein Ausländer permanent (für immer) in Großbritannien bleiben will. Insgesamt gibt es eine Reihe von Abgrenzungskriterien, die im Wesentlichen von der britischen Rechtsprechung fortentwickelt wurden und im Einzelfall äußerst komplex sein können. Fachkundiger Rat sollte also immer eingeholt werden.
Großbritannien lockt ausländische Investoren mit einem milden Investitionsklima. Neben den im EU-Vergleich niedrigen Standortkosten und einem stark deregulierten Arbeitsmarkt gilt ein Körperschaftsteuersatz von 30 Prozent. Firmen mit einem Jahresgewinn von unter 300 000 Pfund zahlen sogar nur 20 Prozent.
Als Offshore-Gesellschaften eignen sich die Rechtsformen der „Non Resident Company” sowie der „International Headquarter Company” (IHC). Bei einer Non Resident Company müssen Geschäftsführer und Eigentümer in einem Land ansässig sein, mit dem Großbritannien ein DBA unterhält. Das kann dann im Einzelfall zu einer Steuerbefreiung sämtlicher ausländischer – „Non-UK” – Einkünfte führen.
Großbritannien unterhält mit Portugal ein DBA. Wird nun eine britische Non Resident Company von Madeira aus gesteuert, ist diese weder auf Madeira noch in Großbritannien steuerpflichtig. Bei einer International Headquarter Company, bei der mindestens 80 Prozent der Unternehmensanteile von Nichtansässigen gehalten werden, werden beispielsweise ausländische Dividendeneinnahmen steuerlich begünstigt, da die im Ausland entrichteten Steuern voll gegen die UK-Steuer angerechnet werden können.
Dennoch, in Europa ist Großbritannien nach wie vor für Investoren erste Wahl. Warum? Weil Großbritannien trotz schwächelnder Konjunktur nicht nur als Absatzmarkt interessant ist, sondern auch verlässliche Rahmenbedingungen und ein positives Umfeld für ausländische Unternehmen bietet. Weniger positiv ist dagegen der Niedergang der britischen Industrie. Der Anteil des verarbeitenden Gewerbes ist seit 1997 von 18,3 Prozent auf 10,1 Prozent Ende 2011 zurückgegangen.
London ist die aufregendste Stadt Europas. Ihre kosmopolitische Ausstrahlung ersetzt Weltreisen, gleichzeitig ist sie jedoch Spiegelbild britischen Wesens und englischer Lebensart. Wenn man dann als Deutscher auch noch in Großbritannien seinen Wohnsitz nimmt, ist man in der Heimat alle Steuern los. Möglich wird das durch drei Besonderheiten:
das deutsch-britische DBA
der in Großbritannien übliche Unterschied zwischen „Residence“ und „Domicile“
die generell liberale Einstellung gegenüber allen möglichen Steuerspar- und Offshore-Konstruktionen
Entscheidend für die unbeschränkte Steuerpflicht ist das „Domicile“. So kann ein Ausländer ohne englische Abstammung „Resident“ sein, aber in Großbritannien kein „Domicile“ haben. Dafür ist neben der Abstammung auch der Wille des Ausländers ausschlaggebend, für immer in Großbritannien zu bleiben (in der Praxis ist dies nicht nachweisbar!). Das hat zur Folge, dass Einkünfte aus britischen Quellen normal zu versteuern sind. Weiterhin hat diese Konstellation zur Folge, dass ausländische Einkünfte nur dann zu versteuern sind, wenn diese nach Großbritannien überwiesen werden (Remittance-Basis).
Wichtig: Es gibt kein deutsch-britisches DBA für die Erbschaftsteuer.
Maßnahmen vor Wohnsitznahme in Großbritannien
Eröffnung eines Offshore-Kontos als Kapitalkonto
Schließung sämtlicher Konten, auf die Zinserträge geflossen sind und Transferierung auf Kapitalkonto
Transfer von Geldvermögen anderer laufender Konten auf Kapitalkonto
Eröffnung eines Kontos für Einkünfte aus nichtselbstständiger Tätigkeit – ausgeübt in Großbritannien
Für Auslandseinkünfte aus nichtselbstständiger Tätigkeit eigenes Konto eröffnen
Eröffnung eines Offshore-Kontos für Kapitaleinkünfte
Eröffnung eines Offshore-Kontos für Kapitalgewinne
Zinsen, die auf irgendeinem der genannten Konten anfallen, sollten direkt auf das Kapitaleinkünftekonto fließen
Maßnahmen nach Wohnsitznahme in Großbritannien
Überweisung nach Großbritannien in folgender Reihenfolge:
Konto (1) mit in Großbritannien steuerbaren Einkünften (Steuersatz Einkommen/Kapitalgewinn ist schnell bei 40 Prozent)
Reines Kapitalkonto (2)
Kapitalgewinnkonto (3)
Kapitaleinkünftekonto (4)
Überweisung von Großbritannien ins Ausland: in umgekehrter Reihenfolge
Steuerliche Konsequenz
Es müssen nur zusätzliche Steuern zu Konto (1) gezahlt werden, wenn aus den Konten (3) und (4) Gelder nach Großbritannien überwiesen werden. Zahlungen aus dem Konto (2) sind steuerfrei.
Planungsschritte
In Großbritannien steuerpflichtige Einkünfte vermeiden, vorrangig aus Kapitalkonto leben. Jedes Jahr aus Konto (3) und (4) wieder Kapital generieren.
Großbritannien ist kein Niedrigsteuerland mehr, der Druck, die britischen Staatskassen zu füllen, ist erheblich. Seit einigen Jahren verfolgt das britische Finanzministerium daher die Politik, systematisch Schlupflöcher im Steuersystem zu schließen. Dabei schränkt es nicht nur illegale Steuerhinterziehung, sondern auch legale Steuervermeidung ein. Die Steuervorschriften werden dabei immer enger ausgelegt. Unternehmen und Vermögende müssen darlegen, wie sie vorgehen, um Steuern zu vermeiden. Davon betroffen sind auch in Großbritannien tätige Ausländer, die nur das britische, nicht aber das Welteinkommen in Großbritannien versteuern müssen. Von dieser legalen Praxis versuchen die britischen Finanzbehörden immer öfter abzuweichen, mit dem Ziel, die Steuerbasis auf das gesamte Welteinkommen auszuweiten. Es ist daher wohl nur (noch) eine Frage der Zeit, bis die oben angeführten Steuerprivilegien für Ausländer hinfällig werden. Vorsicht ist bereits heute angesagt.
Weitere Informationen für Unternehmen, die den Schritt nach Großbritannien planen, bietet die britische Wirtschaftsförderung: UK Trade & Investment, www.uktradeinvest.gov.uk
Der Norden Großbritanniens will sich vom Rest des Landes abspalten – und die Einnahmen in Milliardenhöhe aus dem Nordseeöl weitgehend allein kassieren. Sollte es dazu kommen, wären die rund 5,2 Millionen Schotten, die nur gut 8 Prozent der britischen Bevölkerung darstellen, möglicherweise über Nacht sehr viel reicher als bisher. Es geht um erhebliche Summen. Seit der Ölboom in der Nordsee Mitte der 1970er-Jahre so richtig begann, hat das britische Finanzministerium insgesamt knapp 360 Milliarden Euro an direkten Steuern und Abgaben von der Ölindustrie eingenommen. Die Fördermenge geht aktuell zwar zurück, weil immer mehr Ölfelder zur Neige gehen. Aber der rapide steigende Ölpreis macht dies mehr als wett.
Die Schotten planen, nach der Abspaltung des Nordens die Einnahmen aus dem Ölschatz in einem Staatsfonds anzulegen. Ähnlich wie das reiche Norwegen könnte Schottland dann auf langfristig stabile Zinseinnahmen hoffen. Ökonomen bezweifeln aber, ob es wirklich etwas anzulegen gibt. Ein unabhängiges Schottland könnte zwar möglicherweise die Ölmilliarden weitgehend allein einfordern, umgekehrt fielen aber auch erhebliche Transfers, die Edinburgh bisher von London erhält, weg. Kurzfristig mag das Konzept der Abspaltung aufgehen, langfristig bezweifeln Experten der Universität Glasgow aber, dass Schottland nach einer Abspaltung staatliche Haushaltsüberschüsse erwirtschaften könnte. Zwischen Traum und Wirklichkeit ist für die Schotten noch ein langer Weg.
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Der Nordteil der grünen irischen Insel, die Provinz Ulster, gehört zum Vereinigten Königreich Großbritannien. Hohe Einkommen-(30 bis 60 Prozent) und Körperschaftsteuern (42 bis 52 Prozent) sowie die nach wie vor instabile Situation zwischen Protestanten und Katholiken machen das Land im Gegensatz zur südlich angrenzenden Republik Irland zur Wohnsitznahme nicht empfehlenswert.
Dennoch kann Nordirland für Produktionsansiedlungen interessant sein, denn gute Fachkräfte sind ausreichend vorhanden und Produktionsansiedlungen werden massiv gefördert. So gibt es für Fabrikbauten und Produktionsanlagen finanzielle Zuschüsse von bis zu 50 Prozent, Abschreibungen im ersten Jahr von 54 bis 100 Prozent sind zugelassen. Für die Ausbildung von Arbeitern werden wöchentlich pro Person bis zu 30 Pfund gezahlt. Dazu kommen wöchentliche Lohnzuschüsse, Zuschüsse von bis zu 50 Prozent für Forschungs- und Entwicklungsarbeiten, Exportversicherungen sowie eine 50-prozentige Steuerermäßigung für ausländische Arbeitskräfte. Doch trotz aller Anreize ist es – anders als im Süden Irlands – nicht gelungen, gut bezahlte Jobs nach Nordirland zu holen. Hoffnung macht jetzt die Errichtung einer riesigen Offshore-Windfarm vor der Küste.
Weitere Informationen und Ansprechpartner:
German-British Chamber of Industry and Commerce 16 Buckingham Gate GB-London SW1 E 6LB Tel.: 0044-20 79 76 41 00 Fax: 0044-20 79 76 41 01 | Generalkonsulat des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland Handelsabteilung Möhlstraße 5 D-81675 München Tel.: 089-21 10 90 Fax: 089-21 10 91 44 |
CSPB Credit Suisse Private Banking Paradeplatz 8, CH-8070 Zürich Tel.: 0041-44-3 33 11 11 Fax: 0041-44-3 32 55 55 | Ernst & Young, Private Clients Group Mergenthalerallee 10–12 D-65760 Eschborn/Frankfurt a. M. Tel.: 06196-99 60 Fax: 06196-99 65 50 |
Firmengründungen: Hanover Company Services Bristol
Tel.: 0044-117-9 23 84 45, Fax: 0044-117-9 73 68 06
www.hanovercompanyservices.com
Internet: www.parliament.uk
Flughäfen: London, Birmingham, Edinburgh, Glasgow; Fahrt von London Heathrow am schnellsten mit dem Heathrow Express, der Nonstop alle 15 Min. von Terminal 1–3 und alle 20 Min. von Terminal 4 zum U-Bahnhof Paddington fährt. Flughafen Belfast, ca. 20 Min. zum Zentrum
Hotels – London:
Thistle Hotel
www.thistle.com
Crowne Plaza London St. James
Tel.: 0044-20-78 34 66 55, www.mondon.crowneplaza.com
Hotels – Belfast:
Madison’s Hotel
Tel.: 0044-28-90 50 98 00, www.madisonshotel.com
Europa
Tel.: 0044-28-90 27 10 66, www.hastingshotels.com/europa-belfast
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Irland gilt als Vorzeigestaat unter den verschuldeten europäischen Ländern. Die Staatsverschuldung ist 2011 von 31,2 auf 13,1 Prozent des BIP gesunken. Besser als die EU-Vorgaben. Die Bevölkerung beugt sich ohne großes Murren. Und die Wirtschaft wächst wieder. Exporte, die in den 1990er-Jahren den irischen Boom begründeten, erreichen Anfang 2012 neue Rekordwerte. Mit 85 Milliarden Euro war das Land vor der Pleite gerettet worden. Doch anders als Griechenland hat Irland die harschen Bedingungen dafür diszipliniert erfüllt. Der Preis war hoch. Um durchschnittlich 14 Prozent sind die Gehälter im öffentlichen Dienst gekürzt worden, die realen Lohneinbußen im Privatsektor schätzen Experten auf ein Viertel, die Ausgaben für Sozialleistungen wurden um 2 Milliarden Euro gekürzt, man hat eine Grundsteuer und eine Abgabe für die bislang kostenlose Wasserversorgung eingeführt. Doch um das Defizit bis 2015 wieder auf unter 3 Prozent des BIP zu drücken, braucht das Land Wachstum. Die Inlandsnachfrage wird sich auf absehbare Zeit kaum erholen. Denn nicht nur der Staat muss sparen, auch die hochverschuldeten Bürger.
Anders als die südeuropäischen Euro-Wackelkandidaten Griechenland, Portugal und Spanien verfügt Irland über eine hochflexible und leistungsfähige Wirtschaft. Kaum ein Land hat beispielsweise so laxe Kündigungsregeln wie die Grüne Insel. In der jungen Generation zählt der Anteil der Hochschulabsolventen international zu den höchsten. Aber trotz der Wettbewerbsfähigkeit hat der Export mit Problemen zu kämpfen: Die wichtigsten Handelspartner sind die anderen Länder der Eurozone und Großbritannien – doch diese befinden sich 2012 in der Rezession.
Natürliche Personen werden beim Einkommen progressiv zwischen 20 und 60 Prozent besteuert. Das trifft in der Regel auch auf Ausländer zu, die in Irland einen festen Wohnsitz – auch zur Miete – haben. Gänzliche Steuerfreiheit bleibt Schriftstellern, Komponisten, Malern oder Bildhauern vorbehalten. Doch es lohnt sich selten für eine Einzelperson mit Tantiemeneinkommen, das Tantiemenspiel über Zwischen- oder Briefkastenfirmen zu spielen. Außer es geht um größere Beträge, die die bei Gesellschaftsgründung anfallenden Kosten nicht nur ausgleichen.
Für Gesellschaften bietet Irland erhebliche Steuererleichterungen und Steuerfreiheiten bei Ansiedlung neuer Industrien zur Arbeitsplatzbeschaffung, bei Patenteinnahmen sowie für bestimmte Finanz- und Non-Resident-Gesellschaften.
Bis 2025 gilt eine Körperschaftsteuer von 12,5 Prozent. Werden bei Patenten die Entwicklungsarbeiten auf der Insel durchgeführt, sind alle daraus entstehenden Lizenzerlöse steuerfrei. Auch für Finanzgesellschaften gilt bis 2025 ein Steuersatz von 12,5 Prozent. Vorausgesetzt, dass bei einer Gesellschaft das Management und die Aktionäre außerhalb Irlands ansässig sind, sämtliche Managemententscheidungen im Ausland getroffen werden und keinerlei geschäftliche oder gewerbliche Tätigkeiten in Irland stattfinden, wird sie als Non-Resident-Gesellschaft eingestuft und ist von der Körperschaftsteuer befreit.
Um diese steuerlichen Vorzüge zu nutzen, muss ein Unternehmen in Irland ansässig sein, das heißt Geschäftsleitung und Kontrolle müssen sich auf der Insel befinden. In der Praxis wird ein Unternehmen als „steuerlich ansässig” qualifiziert, wenn sich die Unternehmensleitung in Irland befindet. Dabei ist der Ort der Unternehmensgründung ohne Bedeutung.
Unter dem deutsch-irischen DBA sind die Gewinne einer irischen Zweigniederlassung oder Tochtergesellschaft eines deutschen Unternehmens von der deutschen Besteuerung befreit. Diese Steuerbefreiung wird aber nicht an die deutschen Anteilseigner weitergegeben, wenn die Gewinne von der deutschen Muttergesellschaft ausgeschüttet werden. Es ist daher sinnvoll, diese im deutschen Unternehmen zu thesaurieren.
Die Freihandelszone Shannon bietet die gleichen Steuererleichterungen auch für Exportgewinne, die nicht nur von Industriebetrieben, sondern auch von Handels- und Dienstleistungsbetrieben erzielt werden.
Mit entscheidend für ein Wirtschaftswachstum ist aus irischer Sicht die Unternehmenssteuer von 12,5 Prozent. Diese wurde gegenüber der EU-Kommission auch nicht für das Milliarden-Hilfspaket geopfert. Irland bleibt Investoren damit als Steueroase erhalten. Ausländische Unternehmen wie Dell, Google, Microsoft oder Pfizer zahlen heute trotz Steuererleichterungen 65 Prozent des gesamten Körperschaftsteueraufkommens im Land. Über 1000 multinationale Unternehmen sind in Irland vertreten. Sie alimentieren den irischen Wirtschaftsaufschwung. Große Kostenvorteile bietet Irland für Investoren vor allem bei den Sozialversicherungsabgaben für die Belegschaft. Diese sind auf der Grünen Insel viel niedriger als in Deutschland oder Frankreich.
International operierende Konzerne können also auch künftig Gewinne mithilfe des Steuervehikels „Double Irish“ über die Steueroase Irland in andere Steueroasen, etwa auf die Bermudas, schleusen (s. S. 58). Dabei kommt eine Studie der Wirtschaftsprüfer von PricewaterhouseCoopers (PwC) in Zusammenarbeit mit der Weltbank doch zu überraschenden Ergebnissen: Die tatsächliche Steuerbelastung für Unternehmen in Irland liegt nur im europäischen Mittelfeld. In einer ganzen Reihe von EU-Ländern – auch in Frankreich – kämen die Unternehmen günstiger weg als in Irland. In Luxemburg werden 100 Euro Gewinn nur mit 4,10 Euro besteuert, in Belgien mit 4,80 Euro, in Frankreich mit 8,20 Euro. Auch in Tschechien, der Slowakei, Rumänien, Bulgarien, Estland, Lettland und Litauen ist die Belastung niedriger als die in Irland zu entrichtenden 11,90 Euro.
Doch der Steuersatz dient oftmals nicht als guter Indikator für die zu zahlende Steuer. Wichtig ist auch, worauf diese bezogen werden muss – die Bemessungsgrundlage. In Frankreich sind etwa die Abschreibungen für Maschinen günstiger als in Irland. Dadurch reduziert sich der steuerliche Gewinn und damit die effektive Belastung mehr als in Irland, obwohl der Steuersatz in Frankreich mit 33 Prozent viel höher ist.
Devisenkontrollen: Ja; für Non Resident Companies, Industrieansiedlungen oder Wohnsitznahmen von Ausländern werden jedoch Sondergenehmigungen erteilt.
Fiskalische Auslieferungsabkommen: keine
Rechtssystem: Basiert auf dem britischen Common Law, mit weiteren nationalen Gesetzen, die seit der Unabhängigkeit im Jahr 1922 erlassen wurden.
Unter bestimmten Umständen werden Gewinne, die in Irland der Steuer unterlagen, beim Anteilseigner in Deutschland nicht mehr besteuert. Man erreicht das über eine deutsche Personengesellschaft, die als Muttergesellschaft für ein deutsches Unternehmen mit einer irischen Tochtergesellschaft fungiert. Besteht ein Gewinnabführungsvertrag zwischen der Personengesellschaft und der Kapitalgesellschaft, wird das Einkommen der irischen Niederlassung des deutschen Unternehmens den Gesellschaftern der Personengesellschaft so zugerechnet, als ob die Personengesellschaft selbst die Aktivitäten in Irland durchführte.
Um sicherzustellen, dass ein Gewinnabführungsvertrag steuerlich anerkannt wird, muss das beherrschte Unternehmen finanziell, wirtschaftlich und organisatorisch in das herrschende Unternehmen eingegliedert sein. Dabei muss gewährleistet sein, dass die Kapitalgesellschaft nach irischem Steuerrecht nicht als in Irland ansässig beurteilt wird und die Niederlassung eine aktive Tätigkeit ausübt, die zu aktiven Einkünften führt, oder passive Einkünfte ohne Kapitalanlagecharakter erwirtschaftet, damit die Hinzurechnungssteuer nicht greift.
§ 12a der deutschen Gewerbeordnung ermöglicht es, dass sich eine irische Non-Resident-Gesellschaft auch von Deutschland aus geschäftlich betätigen kann.
Patentrecht: Basiert auf dem britischen Patentrecht. Werden die Entwicklungsarbeiten für ein Patent in Irland durchgeführt, bestehen dafür Steuervergünstigungen.
Wohnsitznahme: für EU-Angehörige problemloses Aufenthaltsrecht und Arbeitsgenehmigung
Doppelbesteuerungsabkommen: Ja, davon ausgenommen sind Non Resident Companies.
Lebenshaltungskosten: erheblich unter deutschem oder schweizer Niveau
Gesellschaften: Für Ausländer kommt nur die Limited Liability Company und hier die Form der Private Limited Company infrage. Die Aktien können zu 100 Prozent in ausländischem Besitz sein. Die Gesellschaft hat mindestens zwei Direktoren, die im Ausland ansässig sein können.
Minimumaktienkapital: vier Euro; Gründungsdauer: ein bis zwei Tage; Gründungskosten: Stempelgebühr 65 Euro sowie ein Prozent des 6350 Euro übersteigenden Kapitals; Kosten des örtlichen Beraters: 130 bis 3200 Euro; Laufende Kosten: Domizilierungsgebühr: 470 Euro, Berater: 130 bis 3200 Euro.
Weitere Informationen und Ansprechpartner:
Botschaft von Irland Jägerstraße 51 D-10117 Berlin Tel.: 030-2 20 72-0 Fax: 030-22 07 22 99 | Industrial Development Agency of Ireland Mainzer Landstraße 46 D-60325 Frankfurt a. M. Tel.: 069-70 60 99 14 Fax: 069-70 60 99 70 www.idaireland.de |
German-Irish Chamber of Industry and Commerce 46, Fitzwilliam Square; Dublin 2 Tel.: 00353-16 42 43 00 Fax: 00353-16 42 43 99 | William Fry Solicitors & Tax advisers Fitzwilton House Wilton Place, Dublin 2 Tel.: 00353-16 39 50 00 Fax: 00353-16 39 53 33 |
Internet: www.irlgov.ie
Flughafen: Dublin, ca. 20 Min. zum Zentrum
Hotels:
Clarion, Dublin-Airport
Tel.: 00353-18 08 05 00, www.clariondublinairport.com
Hilton, Dublin-Center
Tel.: 00353-14 02 99 88, www.hilton.com
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Zwei Drittel der Isländer leben in und um Reykjavik, der Rest an den Küsten, das Binnenland ist nahezu unbewohnt. Dass ausgerechnet die unwirtliche, einsam gelegene Insel im Nordatlantik gegen den Trend der wohlhabenden Länder immer mehr Einwohner zählt – 2040 sollen es 450 000 sein – liegt einerseits an den hohen Geburtenraten, zum anderen aber auch an einer höheren Zahl der Einwanderung. Island ist zwar (noch) nicht Mitglied der Europäischen Union, wohl aber des Schengen-Abkommens. Es hat seine Grenzen für Arbeitnehmer aus der EU geöffnet.
Island, die einstige Boom-Insel, stand im Oktober 2008 vor dem Staatsbankrott. Statt zu den Gewinnern der Globalisierung zu gehören, stand es am Abgrund und konnte nur mit der finanziellen Unterstützung des IWF und der skandinavischen Länder gerettet werden. Eine hohe gesamtwirtschaftliche Verschuldung, geringe Devisenreserven und dubiose Machenschaften im Finanz- und Bankenbereich hatten die isländische Wirtschaft in die Knie gezwungen.
Die Liquiditätsenge hat offengelegt, wie verletzlich ein kleines Land mit eigener Währung und international exponierten Banken ist, wenn diese Geschäfte machen, die im Verhältnis zum BIP und zum fiskalischen Spielraum zu umfangreich sind. Die Verpflichtungen der Banken beliefen sich zusammen auf rund 80 Milliarden USD – etwa das Zehnfache der jährlichen Wirtschaftsleistung Islands. Der IWF erlaubte Island 2009, mit beträchtlichen Schulden im Haushalt zu leben: 14 Prozent des BIP, wegen der schrumpfenden Steuerbasis und steigender Ausgaben für Arbeitslose.
Folge: Island verhandelt jetzt angesichts der Wirtschaftskrise trotz früherer Skepsis mit der EU über einen Beitritt. Die meisten isländischen Gesetze entsprechen ohnehin dem europäischen Regelwerk. Vier Jahre nach dem Zusammenbruch ihrer Banken steht die Insel heute besser da als von Experten befürchtet. Auch konnte das Land Anfang 2012 bereits 443 Millionen USD Schulden beim IWF zurückzahlen.
Mit Steuervorteilen lockt Island Internationale Handelsgesellschaften (ITCs), denn diese zahlen nur eine Körperschaftsteuer in Höhe von fünf Prozent. Eine ITC kann ausschließlich als Holding-Gesellschaft für ausländische Zweigniederlassungen arbeiten oder immaterielle Güter besitzen und daraus Einkommen erzielen – etwa aus Patenten, Lizenzen und Warenzeichen, die außerhalb Islands registriert sind. Eine ITC eignet sich auch für das Halten von Schiffen und Flugzeugen. Einer der ITC-Gründer muss auf Island, im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) oder in einem OECD-Staat leben. ITCs sind darüber hinaus auch von Vermögensteuern und Verwaltungsgebühren befreit. Dividenden werden mit einem Vorzugssteuersatz von fünf Prozent besteuert.
Der OECD ist Islands Angebot als Niedrigsteuerland nicht entgangen. Das ITC-Verfahren sei „potenziell schädlich für die Möglichkeiten anderer OECD-Mitgliedstaaten, Steuern einzukassieren.“ Diese Kritik hat die Regierung in Reykjavik bislang „kalt“ gelassen.
Weitere Informationen und Ansprechpartner:
Botschaft der Republik Island
Rauchstraße 1, D-10787 Berlin
Tel.: 030-50 50 40 00, Fax: 030-50 50 43 00, www.botschaft-island.de
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Das Kleinod in der Irischen See zwischen Irland und Großbritannien steht unter der Schirmherrschaft der britischen Krone. In Fragen der Außenpolitik und Verteidigung verlassen sich die Insulaner auf das knapp 100 Kilometer entfernte britische Festland. Tourismus und Landwirtschaft waren in den 80er- und 90er-Jahren die Haupteinnahmequelle, heute dagegen erwirtschaften rund 50 000 vornehmlich britische Gesellschaften mit ihren Offshore-Aktivitäten 50 Prozent des BIP. Die Regierung setzt daher verstärkt auf den Ausbau der Insel zum Finanzzentrum. Aber auch das Schifffahrtsregister in Douglas kann sich sehen lassen. Steuerfreiheit, niedrige Kosten und eine nur einmalige Anmeldegebühr locken ausländische Reeder an. Steuerliche Vergünstigungen, die Mitgliedschaft im Sterling-Währungsgebiet und gute Verbindungen nach Großbritannien sind Motor dieser Entwicklung.
Die Insel gehört der EU-Freihandelszone an und ist mit Ausnahme der Außenpolitik von allen Aspekten der Römischen Verträge ausgenommen; sie hat das Recht, Steuern selbst festzulegen und einzuteilen. Die Einkommensteuer für Ansässige liegt zwischen 10 und 18 Prozent, Körperschaftsteuer gibt es keine.
Rechtssystem: Entspricht dem britischen Common Law, Gesellschafts- und Steuerrecht werden durch die Company Acts von 1931 und 1974 geregelt.
Patentschutz: entspricht den britischen Gesetzen
Wohnsitznahme: Für EU-Angehörige problemlos. Man muss etwa 50 000 Pfund bares Einkommen nachweisen. Gewünschtes
Steuern: Ansässige zahlen Steuer auf ihr weltweites Einkommen. Für sie bestehen keine Vermögen-, Erbschaft-, Schenkung- oder Veräußerungsgewinnsteuern. Falls auf Vermögenswerte von Ansässigen außerhalb der Insel Quellensteuern erhoben werden, können diese auf die Insel-Steuern angerechnet werden. Die Einkommensteuer für ansässige natürliche und juristische Personen beträgt 15 bis 20 Prozent des Nettogewinns. Nichtansässige zahlen nur Steuern auf Einkünfte, die sie auf der Isle of Man erzielt haben. Die Einkommensteuer beträgt zehn Prozent. Non Resident Companies zahlen eine Pauschalsteuer von 20 Prozent auf ihre Gewinne. Die Körperschaftsteuer für Handelsgesellschaften wurde von 18 auf zehn Prozent reduziert. Verluste können ohne zeitliche Begrenzung vorgetragen oder innerhalb einer Gruppe weitergereicht werden. Seit 1984 gilt ein Gesetz über befreite Gesellschaften. Damit gibt man Unternehmen, die bisher nur Offshore-Geschäfte tätigen, zusätzliche Anreize, von der Insel aus Handel zu treiben oder zu investieren. Ausländer müssen sich mit einer Quellensteuer von 15 Prozent auf ihre Zinserträge abfinden. Anders als die Channel Islands erhebt die Isle of Man eine Mehrwertsteuer von 17,5 Prozent, viele Waren und Dienstleistungen werden jedoch mit einem ermäßigten Satz besteuert.
Doppelbesteuerungsabkommen: Nur für natürliche Personen aus Großbritannien
Steueraufkommen sind 10 000 Pfund pro Jahr. Jeder Ausländer, der auf der Insel eine Immobilie kauft, muss zusätzlich 50 Prozent des Kaufpreises auf zehn Jahre in unbeleihbaren Regierungsanleihen anlegen. In den letzten Jahren verzeichnet die Isle of Man, nicht zuletzt aufgrund des beachtlichen Wirtschaftswachstums, eine spürbare Einwanderungszunahme. Dies hat den Druck auf den Immobilienmarkt und die Infrastruktur erhöht und Spekulationen genährt, wie lange die Insel sich eine praktisch ungehinderte Einwanderung noch leisten kann. Um gegenzusteuern, wurden Einwanderungsbeschränkungen erlassen.
Lebenshaltungskosten: entsprechen dem Niveau Großbritanniens
Gesellschaften: Empfehlenswert ist die Gründung einer pauschal besteuerten Non Resident Limited Company. Mindest-Aktienkapital: zwei Pfund, üblich ist ein Aktienkapital von 2000 Pfund, Gründungsdauer: zwei Wochen, Gründungskosten: ca. 1000 Pfund; Regierungssteuer: 600 Pfund, Laufende Kosten: Firmensitz: 500 Pfund; jährliche Regierungssteuer: 600 Pfund; Treuhänder, falls gewünscht: 500 Pfund; Postweiterleitung, Telefon, Fax: 500 Pfund.
In den letzten Jahren hat sich die Insel zu einem der führenden Captive-Zentren weltweit entwickelt. Hoch interessant für Versicherungen, von denen sich – gegen Zahlung einer Lizenzgebühr von jährlich 2000 Pfund und bei völliger Steuerfreiheit – mittlerweile weit über 100 Gesellschaften dort niedergelassen haben. Erwähnenswert sind die im Vergleich zu anderen Steueroasen niedrigen Gebührensätze der örtlichen Berater.
Die Isle of Man ist eine gute, aber zugige Alternative zu den teuren Channel Islands. Im Gegensatz zu ihnen ist die Auswahl an Immobilien groß, und einige gute Restaurants gibt es mittlerweile auch. Nicht zu vergessen das inseltypische Frühstück mit geräucherten Heringen, den Manx Kippers.
Weitere Informationen und Ansprechpartner:
Generalkonsulat des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland Handelsabteilung Möhlstraße 5 D-81675 München Tel.: 089-21 10 90 Fax: 089-21 10 91 44 | Financial Supervision Commission P.O. Box 58 Finch Hill House Douglas Isle of Man IM 99 1DT Tel.: 0044-16 24-68 93 00 Fax: 0044-16 24-68 93 99 |
Aston Corporate Trustees Ltd. Tel.: 0044-16 24-62 65 91 Fax: 0044-16 24-62 51 26 |
Flughafen: Ronaldsway – Flug über London, Fahrzeit zum Zentrum Douglas ca. 15 Min.
Hotels – Douglas:
Sefton Hotel, Tel.: 0044-16 24-64 55 00, www.seftonhotel.co.im
Hilton, Tel.: 0044-16 24-66 26 62, www.hilton.com
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Auf Druck von OECD, EU und vor allem Deutschland hat sich der Finanzplatz Liechtenstein gewandelt. Bisher bestehende Vorteile, die Liechtenstein aufgrund geduldeter Steuerbetrugskriminalität hatte, wurden 2010 abgeschafft. Doch wie ein zukunftsfähiges Geschäftsmodell Liechtenstein – mit einer Balance von Diskretion und Transparenz – aussehen wird, steht noch in den Sternen. Seit Anfang 2011 werden an deutsche Finanzbehörden Auskünfte erteilt. Mitte 2011 haben sich Liechtenstein und Deutschland auf ein neues DBA geeinigt.
Liechtenstein wird künftig mit der EU gegen Steuerbetrug und ähnliche Delikte eng zusammenarbeiten. Das Fürstentum hat sich verpflichtet, für direkte Steuern wie Einkommen- und Unternehmenssteuern in Fällen von Betrug Rechts- und Amtshilfe zu leisten. Für die indirekten Steuern wurde grundsätzlich für alle Deliktarten ein Informationsaustausch vereinbart. Auch in der Bekämpfung von Geldwäsche soll die Zusammenarbeit der nationalen Behörden ausgebaut werden.
Das mit der EU vereinbarte Abkommen orientiert sich weitgehend an einem entsprechenden Betrugsbekämpfungsabkommen mit der Schweiz. In beiden Fällen beschränkt sich die Kooperation hinsichtlich der direkten Steuern auf den Steuerbetrug. Deutschland und Liechtenstein haben sich darüber hinaus bilateral auf einen Informationsaustausch in Verdachtsfällen bei Steuerhinterziehung verständigt. Beide Abkommen sind für das Steuerjahr 2010 in Kraft getreten. Seit 2010 leistet das Fürstentum auch US-Behörden bei der Jagd nach Steuersündern Rechtshilfe.
Auf EU-Ebene hat sich das Fürstentum nach langen Verhandlungen bereit erklärt, ebenso wie die Schweiz, die EU-Quellensteuer an den Heimatstaat des Anlegers abzuführen. Davon ausgenommen sind zwischengeschaltete Offshore-Gesellschaften, Trustkonstruktionen und Finanzprodukte, die keinen klassischen Zins abwerfen, aber trotzdem einen Ertrag garantieren, vor allem Stiftungen à la Liechtenstein. Deren Statuten wurden überarbeitet (s. S. 156).
Holding- und Sitzunternehmen
Entscheidend für die steuerliche Behandlung dieser Gesellschaften ist, dass sie in Liechtenstein keine Geschäftstätigkeit ausüben.
Holdingunternehmen: Ihr Zweck ist ausschließlich oder vorwiegend im Bereich der Vermögensverwaltung, der Haltung und Verwaltung von Beteiligungen. Mögliche Tätigkeiten: Kapitalanlagen jeder Art, Haltung von Beteiligungen, Haltung von immateriellen Rechten, Patenten und Copyrights, Haltung von Immobilien und Grundstücken.
Sitzunternehmen: Jede juristische Person, die im Fürstentum ihren Sitz unterhält und deren Zweck über die Bereiche der Vermögensverwaltung sowie der Haltung und Verwaltung von Beteiligungen hinausgeht, zum Beispiel Handel mit Waren aller Art, Verwertung von Patenten, Lizenzen und sonstigen Rechten, Erbringung von Dienstleistungen aller Art, Vermittlungs- und Beratungstätigkeiten aller Art.
Gängigste Gesellschaftsformen
Anstalt: Mindestkapital 30 000 CHF
Aktiengesellschaft: Mindestkapital 50 000 CHF
Für beide Gesellschaftsformen gilt seit 2011 eine Flat Tax von 12,5 Prozent, die Coupon- und Kapitalsteuer wurde abgeschafft.
Treuunternehmen mit Rechtspersönlichkeit: Mindestkapital 30 000 CHF, keine Besteuerung für das Halten von Vermögenswerten aller Art, ähnelt dem angelsächsischen Trust.
Stiftung: Mindestkapital 30 000 CHF, Mindeststeuer 1200 CHF
Der Finanzsektor mit seinen 16 Banken, 395 Treuhändern und Treuhandgesellschaften, 41 Versicherungs- und 27 Fondsgesellschaften trägt 30 Prozent zum BIP bei. Der Datenklau führte bei den Banken zu massiven Geldabgängen. Die verwalteten Kundengelder fielen von 171 Milliarden CHF im Jahr 2007 auf 125 Milliarden CHF Ende 2011 zurück. Das wiegt schwer, da der Finanzsektor des Fürstentums im internationalen Vergleich mit einem Anteil von 33 Prozent am BIP überdurchschnittlich ist. Zum Vergleich: Deutschland 4,3 Prozent, Österreich 5,2 Prozent, USA 8,5 Prozent, Großbritannien 11,9 Prozent, Schweiz 11,9 Prozent. Dagegen liegt der Anteil am weltweit grenzüberschreitend verwalteten Vermögen bei nur einem Prozent. Zum Vergleich: Schweiz 27 Prozent, Großbritannien mit Channel Islands und Isle of Man 24 Prozent, Karibik/Panama 12 Prozent, Hongkong/Singapur 12 Prozent. Mit Sonderkonditionen werden Anleger derzeit nach Vaduz gelockt. Doch wer Geld in Liechtenstein hat, muss bis 2015 nachweisen, dass steuerlich alles im Reinen ist.
Das Land befindet sich 2012 in einem tiefgreifenden Strukturwandel, der noch einige Jahre dauern wird. Die Wirtschaftsstruktur muss breiter aufgestellt werden und am Finanzplatz gilt es, nachhaltige Geschäftsmodelle durchzusetzen. Die Regierung fährt seit zwei Jahren einen rigorosen Sparkurs. Im Staatshaushalt droht bis 2015 ein Loch von einer halben Milliarde Franken. Im Ländle wächst die Sorge vor einem spürbaren Wohlstandsverlust.
Rechtssystem: Anlehnung an das schweizerische und österreichische Rechtssystem. Für Gesellschaften gilt das Personen- und Gesellschaftsrecht (PGR) vom 20. Januar 1926 sowie das Gesetz über das Treuunternehmen vom 10. April 1928.
Patentschutz: Abkommen mit der Schweiz. Danach sind Patente durch Eintragung in der Schweiz automatisch auch in Liechtenstein geschützt.
Markennamen, Muster, Modelle: Können direkt in Liechtenstein registriert werden.
Wohnsitznahme: Daueraufenthaltsbewilligung – nur einige wenige pro Jahr. Interessenten wenden sich an:
Ausländer- und Passamt
Tel.: 00423-2 36 61 41, Fax: 00423-2 36 61 66
Dort werden jährlich rund 80 Wohnsitzgenehmigungen ausgelost.
Doppelbesteuerungsabkommen: nur mit Österreich
Besteuerung natürlicher Personen: Vermögensteuer: 1,62 bis 8,51 Prozent; Erwerbsteuer: 3,24 bis 17,01 Prozent
Unternehmensbesteuerung: Ertragsteuer wird von im Land tätigen Unternehmen erhoben. Bei Holding- und Sitzgesellschaften mindestens 1200 CHF
Stiftungen: Einkünfte aus Rechten, Lizenzen, Patenten, Dividenden, Zinsen und Finanzspekulation sind steuerfrei (s. S. 152).
Lebenshaltungskosten: entsprechen dem schweizerischen Niveau
Weitere Informationen:
Botschaft des Fürstentums Liechtenstein Mohrenstraße 42, D-10117 Berlin Tel.: 030-52 00 06 30 Fax: 030-52 00 06 31 www.liechtenstein.li E-Mail: vertretung@ber.llv.li | Liechtensteinische Treuhändervereinigung Tel.: 00423-2 31 19 19 Fax: 00423-2 31 19 20 www.thv.li |
Marxer & Partner Heiligkreuz 6, FL-9490 Vaduz Tel.: 00423-2 35 81 81 Fax: 00423-2 35 82 82 www.marxerpartner.com | Walch & Schurti Zollstrasse 9, FL-9490 Vaduz Tel.: 00423-2 37 20 00 Fax: 00423-2 37 21 00 www.walchschurti.net |
Flughafen: Zürich, Fahrtzeit mit Mietwagen ca. 75 Min.
Hotels – Vaduz:
Hotel Real, Tel.: 00423-2 39 20 20, www.hotel-real.li
Park-Hotel Sonnenhof, Tel.: 00423-2 39 02 02, www.sonnenhof.li
Hotels – Triesen:
Hotel Meierhof, Tel.: 00423-3 99 00 11, www.meierhof.li
Hotel Schatzmann, Tel.: 00423-3 99 12 12, www.schatzmann.li
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Die größte Finanzplatzplattform Europas steht sicher auf zwei Beinen: den Banken einerseits und den Investmentfonds andererseits. Luxemburgs Bankenlandschaft zählt über 150 Kreditinstitute – mit einer jährlichen Bilanzsumme von rund 900 Milliarden Euro –, hinzu kommen 100 Versicherungsgesellschaften. Daneben werden hier rund 3300 Fondsgesellschaften mit einem Gesamtvermögen von über 2,2 Billionen Euro verwaltet. Nach New York ist Luxemburg der zweitgrößte Fondsstandort weltweit. Luxemburg gehört zu den zehn wichtigsten Finanzplätzen weltweit. Der Finanzsektor mit seinen 48 000 Beschäftigten steuert 25 Prozent zum BIP bei. Doch die seit zwanzig Jahren sprudelnde Wohlstandsquelle droht zu versiegen und die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen nimmt stetig ab. Diese machen hierfür unter anderem die automatische Lohnindexierung verantwortlich. Reformen sollen daher die Abgabenlast der Unternehmen deutlich senken, dazu zählen auch niedrigere Löhne und Steuern. In- und ausländischen Unternehmen sollen massive Fördermittel zur Verfügung gestellt werden.
Seinen Ruf als Steueroase verdankt Luxemburg der Vorzugsbehandlung bestimmter Holdinggesellschaften. Seit 2004 verlieren diese aber ihren steuerfreien Status, sobald fünf Prozent der Dividenden an Teilhaber in anderen Steueroasen fließen und dort mit weniger als 11 Prozent besteuert werden. Zeitgleich schuf die Regierung die Möglichkeit, Holdings in Form einer „SICAR“ zu gründen. Diese Holdingvariante eignet sich für Investitionen in junge Unternehmen (Venture Capital), weil sie die Haftung und damit die Risiken der Eigentümer beschränkt. Steuervorteile gibt es aber keine.
Fiskalische Auslieferungsabkommen: keine
Luxemburg ist für die Ansiedlung von Unternehmen hochinteressant. Das Großherzogtum ist auf dem Weg, steuerlich so etwas wie eine „Schweiz mitten in der EU“ zu werden. Namhafte Konzerne haben ihren Europa-Sitz bereits nach Luxemburg verlegt. Die Vermögensteuer wurde abgeschafft. Auch Erbschaften in direkter Linie werden nicht besteuert. Außerdem gibt es im Großherzogtum nach sechsmonatiger Haltefrist eine totale Steuerfreiheit für Spekulationsgewinne. Paradiesische Verhältnisse vor allem für geplagte deutsche Steuerzahler. Zinsen von EU-Ausländern werden mit einer Quellensteuer von 35 Prozent belastet.
Rechtssystem: Gesellschaftsrecht vom 10. August 1915 mit Änderungen. Holdinggesellschaften werden gemäß Gesetz vom 31. Juli 1929 steuerlich begünstigt. Ihnen ist jedoch jede eigene Aktivität untersagt.
Patentschutz: Eintragungen erfolgen für Warenzeichen seit dem 1. Januar 1972 im Benelux-Warenzeichengesetz. Seit 1. Januar 1975 gilt zudem das Benelux-Musterschutzgesetz.
Wohnsitznahme: Für EU-Angehörige keine Beschränkungen, wegen der hohen Besteuerung jedoch nicht empfehlenswert.
Steuern: Ansässige: Progressive Einkommensteuer, vergleichbar der deutschen. Abgeschafft wurden die Vermögen- und Erbschaftsteuer. Doch die lassen sich auf null Prozent reduzieren: Wird die Zinseinlage über eine SICAR (Societe d’investissement en capital à risque – Risiko-Beteiligungs-Gesellschaft) getätigt, dort sechs Monate belassen und dann wieder abgehoben, fällt die Zehn-Prozent-Steuer nicht an. Weitere Informationen dazu:
Services Généraux des Gestion S.A. Tel.: 00352-4 66 11 11
Gesellschaften: für Holdinggesellschaften keine Einkommen- oder Körperschaftsteuer
Doppelbesteuerungsabkommen: Ja, finden aber keine Anwendung auf die Holdinggesellschaften.
Luxemburg zeichnet sich durch holdingfreundliche Gesetze aus. Während das Großherzogtum persönliches und Firmeneinkommen, Veräußerungsgewinne, Vermögen, Kapitalübertragungen, Erbschaften und Schenkungen ähnlich hoch wie die Nachbarländer besteuert, werden den Holdinggesellschaften steuerliche Privilegien eingeräumt. Sie zahlen weder Körperschaftsteuer auf Dividenden noch auf Gebühren und sind von der Steuer auf Veräußerungsgewinne sowie von der Quellensteuer auf Dividendenausschüttungen befreit, auch Darlehenszinsen bleiben steuerfrei. Dagegen unterliegen Holdings den ausländischen Quellensteuern auf empfangene Dividenden, Zinsen und Patentgebühren, da sie nicht von den DBA Luxemburgs profitieren. Holdings, die von der Zinsbesteuerung befreit sind, zahlen eine einmalige Eintragungsgebühr von einem Prozent des Nettovermögens sowie eine jährliche Emissionssteuer von 0,2 Prozent auf den Ausgabewert. Notierte Gesellschaften werden auf Basis ihres durchschnittlichen Börsenwertes des Vorjahres veranlagt.
In der Regel wird die Holding in Form der Aktiengesellschaft (Société Anonyme – SA) gegründet. Die Gesellschaft muss in Luxemburg ein Büro unterhalten und das Gesellschaftskapital bei normalen Holdings voll eingezahlt sein. Holdings können auch als Treuhandgesellschaften gegründet werden. Das nutzen viele Auslandsbanken, indem sie ihren Kunden einen Treuhandservice anbieten, den sie über die Channel Islands abwickeln.
Gründungsdauer: Ein bis vier Wochen. Die Gründungskosten sind mit rund 5000 Euro anzusetzen, die Domizilisation liegt jährlich bei rund 3800 bis 5000 Euro, die Kosten für die jährliche Testierung richten sich nach der Abschlusshöhe.
Lebenshaltungskosten: Niveau wie Bundesrepublik
Captives: Zunehmend interessant wird der Captive- und Rückversicherungssektor. In der Rechtsform der GmbH können sie Rückstellungen für Katastrophen bilden, wodurch sich Steuerzahlungen um Jahre hinauszögern lassen. Dabei unterstellen die Behörden, dass deren Muttergesellschaften, die sich in einem EU-Land befinden, von den Behörden dort überwacht werden.
Schiffsregister: Luxemburg ist auch eine Billigflagge. Reedereien sind von Gewinnen befreit, die Besatzungen zahlen lediglich zehn Prozent Einkommensteuer. Wegen seiner Billigflagge besitzt Luxemburg eine der größten Hochseeflotten der EU.
Internet: Der niedrige Mehrwertsteuersatz (15 Prozent) macht das Großherzogtum zu einem beliebten Standort für Internetunternehmen wie etwa Apple.
Weitere Informationen und Ansprechpartner:
Botschaft des Großherzogtums Luxemburg
Klingelhöferstraße 7, D-10785 Berlin
Tel.: 030-26 39 57-0, Fax: 030-26 39 57-27
Deutsch-Belgisch-Luxemburgische Handelskammer
7, Rue Alcide de Gasperi, L-2981 Luxembourg-Kirchberg
Tel.: 00352-4 23 93 30, www.cc.lu
Internet: www.gouvernement.lu
Flughafen: Luxemburg, ca. 20 Min. Taxifahrt ins Zentrum
Hotels – alle Stadtzentrum Luxemburg:
Parc Beaux Arts
Tel.: 00352-2 68 67 61, www.parcbeauxarts.lu
Grand Hôtel Cravat
Tel.: 00352-22 19 75, www.hotelcravat.lu
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Vom einst mythischen Zentrum der Belle Epoque und einem der letzten exklusiven Rückzugsorte für Adel und „alten Reichtum“ hat sich Monaco längst zu einem Magnet für Millionäre und Touristen entwickelt. Doch trotz aller Reformen in den vergangenen Jahrzehnten erinnern die Gesellschaftsstrukturen im Fürstentum auch nach Übernahme der Regentschaft durch Albert II. immer noch an ein Feudalsystem: Von den 36 000 Einwohnern verfügen lediglich 7000 über einen monegassischen Pass und rund hundert monegassische Familien haben hier noch immer das Sagen.
Das Fürstentum an der Côte d’Azur ist nicht nur ein Mekka für den internationalen Jetset, es ist auch ein bedeutender Wirtschaftsstandort. Trotz des Reichtums seiner Bürger und des Fürstenhauses sind die Finanzmittel der öffentlichen Hand in den vergangenen Jahren knapp geworden. Rückläufige Tourismuseinnahmen und die hohe Neuverschuldung für große Investitionen in Infrastrukturmaßnahmen haben zu einem Haushaltsminus geführt. Mittlerweile ist die Verkehrsfläche des Fürstentums zwölfmal größer als sein Grundriss – und sie wächst ständig. In den nächsten Jahren sollen weitere 275 000 qm dem Meer abgerungen werden.
Doch das Fürstentum hat einen neuen Wachstumsmarkt entdeckt: die Welt der ehrlichen Geschäfte. Fürst Albert II. lässt keinen Zweifel daran, mit einigen Praktiken aus der Vergangenheit zu brechen: „Geld und Moral müssen dauerhaft zusammenspielen.“ Monaco hat deshalb 2009 auch im internationalen Steuerstreit mit EU und OECD eingelenkt.
Bereits heute kommen täglich 40 000 Menschen nach Monaco, um dort zu arbeiten. Die Wirtschaftsleistung überstieg im vergangenen Jahr elf Milliarden Euro, was einem Wachstum von 12 Prozent entspricht. Auch die Staatseinnahmen, größtenteils bestritten aus Verbrauchssteuern und den Gewinnen der Société des Bains der Mer (SBM), bewegen sich auf Rekordhöhe, was angesichts der Tatsache, dass Vermögen-, Einkommen- und Erbschaftsteuer gänzlich unbekannt sind, umso erstaunlicher ist. Von den Einwohnern gelten rund 20 000 als Millionäre.
Jetzt sollen verstärkt Investoren aus Medizinforschung, Biotechnik und Umweltschutz in die Stadt geholt werden. Auch über die Gründung einer Wertpapierbörse wird nachgedacht. Fürst Albert II. und seine Regierungsmannschaft wollen eine ernst zu nehmende Wirtschaft etablieren. Es sollen die Private-Equity, Venture-Capital- und Hedge-Fonds für Monacos New Economy begeistert werden. Schon heute trägt der Finanzsektor rund 18 Prozent zum BIP bei.
Die Voraussetzungen für ein Leben unter den Reichsten der Reichen sind hoch: Besitz einer „Carte de Résidence“, Nachweis eines bestehenden Mietvertrages oder einen aktuellen Grundbuchauszug über Immobilienbesitz in Monaco oder einen gültigen Kaufvertrag, Bestätigung einer in Monaco ansässigen Bank über ein Guthaben von mindestens 700 000 Euro, Anwesenheitsnachweis von jährlich mindestens 90 (Aufenthaltsberechtigung drei Jahre) beziehungsweise 180 Tagen (zehn Jahre). Monaco steht für Sauberkeit, Sicherheit und Seniorenfreundlichkeit. Die Lebenserwartung nimmt mit 89,73 Jahren weltweit einen Spitzenplatz ein (Deutschland: 80,07 Jahre).
Wer einen Wohnsitz im Fürstentum hat und sich mindestens 180 Tage im Jahr dort aufhält, darf sich über Nullsteuersätze für Einkommen und Vermögen freuen. Lediglich eine vom Verwandtschaftsgrad abhängige Erbschaftsteuer wird erhoben: Keine für Ehepartner und direkte Nachkommen, 16 Prozent für Drittpersonen. Dabei müssen Pflichtteile beachtet werden. Eine Umgehung über die Einbringung von Vermögenswerten in einen Trust, beispielsweise auf den Channel Islands, ist jedoch möglich.
Steuern fallen jedoch für Unternehmen an: 33,33 Prozent auf alle Gewinne aus Tätigkeiten in Monaco. Diese Besteuerung entfällt bei Unternehmens-Neugründungen für die ersten beiden Geschäftsjahre. Für weitere drei Folgejahre gilt eine reduzierte Gewinnbesteuerung. Unternehmen, die von Monaco aus Unternehmen im Ausland verwalten, kontrollieren oder deren Geschäfte führen, zahlen acht Prozent auf alle Gewinne.
Voraussetzung für eine Unternehmensgründung: Das Grundkapital muss mindestens 150 000 Euro betragen und voll eingezahlt sein. Über 6 000 Unternehmen sind im Fürstentum registriert.
Monaco legt größten Wert darauf, international nicht als Steueroase zu gelten. Tatsächlich betreffen die Steuervorteile des Fürstentums auch nur private Einkommen. Offshore-Gesellschaften, die ihre Einkünfte von außerhalb des Landes erzielen und darauf keine Steuern zahlen, sind deshalb im Fürstentum nicht erwünscht.
Die Bildung von Trusts ist möglich. Die Registrierungsgebühren liegen zwischen 1,3 und 1,7 Prozent. Entscheidet sich der Trust zur Zahlung einer Steuer von 0,2 Prozent, wird das Trustvermögen von Schenkung- und Erbschaftsteuer befreit. Auf Bank- und Finanzgeschäfte wird eine Sondersteuer von 17,6 Prozent erhoben.
Devisenkontrollen: In Monaco ansässige Ausländer können nur für eine Übergangsfrist Devisenkonten führen.
Fiskalische Auslieferungsabkommen: keine
Rechtssystem: Basiert auf dem französischen Rechtssystem mit eigenem Code Civil, Code de Commerce, Code Pénal und Code de Procédure Civil.
Patentschutz: Gemäß Gesetz vom 20. Juni 1955 sowie Dekret vom 29. Oktober 1975
Doppelbesteuerungsabkommen: mit Frankreich
Lebenshaltungskosten: extrem hoch
Gesellschaften: Es eignet sich nur die AG. Hierfür ist eine Regierungsbewilligung notwendig. Die AG muss mindestens zwei Gründungsgesellschafter sowie ein Grundkapital von 75 000 Euro aufweisen, das zu 25 Prozent einbezahlt sein muss. Ein Verwaltungsrat sollte im Fürstentum ansässig sein. Gründungsdauer: vier bis sechs Wochen; Gründungskosten: Inklusive Eintragung, Stempelgebühr, Notar- sowie Publikationskosten etwa 3800 Euro; Laufende Kosten: Steuern sowie mindestens 1500 Euro für örtliche Berater und Buchführung.
Das Fürstentum steht für ständig steigende Immobilien- und Champagnerpreise. Hier liegt auch die Straße mit den teuersten Immobilien in Europa, die Avenue d’Ostende. Für 240 Millionen Euro wurde hier zuletzt ein Penthouse mit Blick auf den Yachthafen an einen nicht genannten Investor aus dem Nahen Osten verkauft. Der Quadratmeterpreis kostete stolze 148 000 Euro.
Weitere Informationen und Ansprechpartner:
Direction des Services Fiscaux
Le Panorama 57 rue Grimaldi
MC-98000 Monaco
Tel.: 00377-98 98 81 21, Fax: 00377-98 98 81 55
Botschaft des Fürstentums Monaco
Klingelhöferstr. 7, 10785 Berlin
Tel.: 030-2 63 90 33, Fax: 030-26 39 03 44
Flughafen: Nizza/Frankreich, ca. 45 Min. Taxifahrt
Hotels:
Hôtel Hermitage
Tel.: 00377-98 06 40 00, www.hotelhermitagemontecarlo.com
Hôtel de Paris
Tel.: 00377-98 06-30 00, www.hoteldeparismontecarlo.com
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Die Niederlande sind vom Musterschüler innerhalb der EU zum unsicheren Kantonisten geworden. Zwar ist die Wirtschaft strukturell stark (vor allem der Export) und die Arbeitslosigkeit im europäischen Vergleich niedrig. Doch der öffentlichen Hand sind 2011 die Finanzen aus dem Ruder gelaufen, was unter anderem am Wertverlust der Pensionsfonds und einem überhitzten Immobilienmarkt liegt. Das Defizit lag 2011 bei 4,7 Prozent des BIP und wird, sofern keine massiven Kürzungen anstehen, auch künftig die Drei-Prozent-Hürde reißen. Die vorgesehenen Kürzungen im Staatshaushalt von rund 32 Milliarden Euro belasten vor allem die Ärmeren. Doch nach dem Scheitern der Regierung im April 2012 gerät das Defizitziel in Gefahr, das Sparpaket ins Stocken.
Ihre führende Rolle im internationalen Transitverkehr konnten die Niederlande vor dem Hintergrund der weltweiten Arbeitsteilung und damit verbundener logistischer Herausforderungen kontinuierlich ausbauen und mit modernster Infrastruktur hinterlegen. Frühzeitige Reformen sorgen darüber hinaus für attraktive wirtschaftliche Rahmenbedingungen, verbunden mit einem günstigen Investitionsklima, das eine große Zahl multinational tätiger Unternehmen anzieht.
Niederländische Holding- und Finanzgesellschaften sind interessant, wenn die niederländische Muttergesellschaft und die ausländische Tochtergesellschaft aktiv sind. Eine Geschäftstätigkeit wird angenommen, wenn die niederländische Gesellschaft bei einem mehrstöckigen Firmenaufbau die oberste Gesellschaft oder ein Glied in der Gesellschaftskette darstellt. Steuerlich interessante Möglichkeiten ergeben sich durch den Fortfall oder eine Ermäßigung der Quellensteuer auf Dividenden sowohl bei Dividendenausschüttungen ausländischer Gesellschaften an die niederländische Mutter als auch bei Dividendenausschüttungen niederländischer Gesellschaften an ausländische Muttergesellschaften.
Dabei ist vor allem das DBA mit den Niederländischen Antillen wichtig, das die Quellensteuer auf faktisch null Prozent reduziert. Nach dem Muster der Niederländischen Antillen hat das holländische Königreich umfangreiche Steuererleichterungen für Finanzgesellschaften erlassen. Für sie wurde die Effektivbesteuerung auf maximal zehn Prozent begrenzt. Ein zweiter Aspekt für die Attraktivität niederländischer Holdings ist der Schutz vor feindlichen Übernahmen. Der Mechanismus funktioniert vor allem dann, wenn die Holding als Mehrheitsanteilseigner nicht oder nur teilweise börsennotiert ist.
Flexible Finanzbehörden
Die Finanzbehörden gelten im Umgang mit ausländischen Unternehmen als flexibel und entgegenkommend. Finanzbeamte erörtern Steuerfragen im Voraus. Diesen Umstand machen sich allein im Großraum Amsterdam bereits mehr als 30 000 ausländische Holdinggesellschaften zunutze (s. S. 397).
Wichtigster Handelspartner der Niederlande ist Deutschland: Etwa 25 Prozent des niederländischen Handelsvolumens werden zwischen diesen beiden Staaten abgewickelt. Bedeutende internationale Institutionen haben ihren Sitz im Nachbarland, unter anderem der Internationale Gerichtshof, der Internationale Strafgerichtshof, Europol und das Europäische Weltraumforschungs- und Technologiezentrum.
Wohnsitznahme: Als EU-Mitglied besteht Niederlassungsfreiheit.
Lebensqualität: entspricht der Bundesrepublik
Devisenbeschränkungen: Ja, werden jedoch seitens der Zentralbank liberal gehandhabt.
Fiskalische Auslieferungsabkommen: Ja
Patentschutz: Ja, Patenteintragungen erfolgen beim Bureau voor de Industriele Eigendom, Rijswijk. Warenzeichen werden im Benelux-Warenzeichenamt in Den Haag, Muster im Büro der Muster und Modelle in Den Haag eingetragen.
Gesellschaften:
Gründungsdauer: ein bis zwei Monate
Gründungskosten: Aktienkapital: 22 700 Euro; Notarkosten: 250 Euro; Handelsregistereintrag: 55 Euro; Kapitalsteuer: ein Prozent des Aktienkapitals; örtlicher Berater: 2270 Euro.
Laufende Kosten: Da die steuerlichen Vorteile nur genutzt werden können, wenn die Gesellschaft von den Niederlanden aus verwaltet wird, muss in der Regel ein örtlicher „Direktor” eingeschaltet werden, Kosten: jährlich 2270 Euro.
Weitere Informationen und Ansprechpartner:
Botschaft des Königreichs der Niederlande
Klosterstraße 50, D-10179 Berlin
Tel.: 030-20 95 60, Fax: 030-20 95 64 41, www.niederlandeweb.de
Nederlands-Duitse Handelskamer
Nassauplein 30, NL-2585 EC Den Haag
Tel.: 0031 70-3 11 41 00, Fax: 0031 70-3 11 41 99, www.dnhk.org
Internet: www.rijksoverheid.nl
Flughäfen: Amsterdam, Rotterdam, jeweils ca. 30 Min. mit dem Taxi zum Zentrum
Hotels Amsterdam:
Hilton, Tel.: 0031-20-7 10 60 00, www.hilton.de
Sheraton, Tel.: 0031-20-3 16 43 00, www.sheraton.nl
Hotels Rotterdam:
Best Western Art Hotel, Tel.: 0031-10-2 79 41 11, www.bestwestern.nl
Hotel Astoria, Tel.: 0031-10-7 13 61 00 14, www.hotelastoria.nl
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Später als andere EU-Länder packt Österreich die Sanierung der Staatsfinanzen an. Das Konsolidierungsbündel, auf das sich die Regierung Anfang 2012 geeinigt hat, soll die chronische Schieflage der öffentlichen Haushalte begradigen. Es ist höchste Zeit, denn das Haushaltsdefizit schrammt auch 2012 an der Maastricht-Grenze von 3 Prozent des BIP entlang. Bis 2016 will die Regierung das Schuldenmachen beenden und ausgeglichen bilanzieren. Den vorhandenen Schuldenberg (225 Milliarden Euro, Stand Mai 2012) dürften die Bemühungen jedoch kaum verringern. Zwar steht Österreich mit einer Staatsverschuldung von 75 Prozent des BIP im Euroraum noch vergleichsweise gut da, historisch betrachtet ist die Last aber hoch. Jetzt soll ein Sparpaket im Volumen von 27 Milliarden Euro Linderung bringen.
Dafür sollen die Steuerzahler einspringen. Das ist negativ für den Standort. Denn damit wird die im europäischen Vergleich ohnehin überdurchschnittlich hohe Abgabenlast von 44 Prozent des BIP weiter steigen. Neue Abgaben treffen vor allem Immobilienbesitzer (auch Ausländer), Bezieher hoher Einkommen und Bauern. Die Spekulationsfrist bei Liegenschaften von zehn Jahren wurde gestrichen, der Gewinn, auch jener aus der Umwidmung von Bauland, muss künftig mit 25 Prozent versteuert werden. Spitzenverdiener müssen zusätzlich 3 Prozent versteuern. Auch können Unternehmen ihre Auslandsverluste über die Gruppenbesteuerung nur noch begrenzt von der Steuer in Österreich absetzen. Ein Rückschlag für die attraktive Konzernbesteuerung. Frühpensionierung wird erschwert, Subventionen im Rentensystem werden gekürzt. Mit den Sanierungspunkten ist die Alpenrepublik in der europäischen Schuldenwirklichkeit angekommen. Doch die von den Finanzmärkten erhoffte Schuldenbremse im Verfassungsrang lässt noch auf sich warten.
Weiterhin steuerlich attraktiv bleibt das österreichische Stiftungsrecht (s. S. 160).
Bei unseren Nachbarn hat sich der politische Wille durchgesetzt, nicht nur für Unternehmen, sondern auch für vermögende Privatpersonen steuerliche Nischen zu schaffen. Für Inhaber größerer Geldvermögen gibt es steuerliche Erleichterungen.
Die Vermögensteuer wurde abgeschafft. Kapitalerträge unterliegen einer Abgeltungsteuer in Höhe von 25 Prozent. Mit dieser Steuer, die direkt von den Banken abgeführt wird, gilt sowohl die Einkommen- als auch die Erbschaftsteuer als abgegolten. Die Erben zahlen – unabhängig vom Verwandtschaftsgrad – keine Erbschaftsteuer. Sind die Erben in Deutschland ansässig, fallen seit Kündigung des DBA in Deutschland Erbschaftsteuern an. Beim Vererben ist die Alpenrepublik für Deutsche uninteressant geworden.
Privatstiftung: Mit der Gründung einer Stiftung kann durch die Möglichkeit des Steueraufschubs die jährliche Steuerlast sogar gegen null gedrückt werden. Das in die Stiftung eingebrachte Vermögen unterliegt einer Einstiegsteuer von 2,5 Prozent. Damit entfällt nach dem Ableben des Stifters eine weitere Erbschaftsteuer.
Das Land hat sich – trotz der Billiglohnkonkurrenz und steuerlichen Vergünstigungen in seinen osteuropäischen Nachbarländern – im europäischen Vergleich erstaunlich wettbewerbsfähig gehalten. Die Alpenrepublik gilt als vortrefflicher Holdingstandort, da Dividenden und Veräußerungsgewinne ab einer Beteiligung von 10 Prozent steuerfrei gestellt sind.
Aber auch für vermögende Ausländer sind die pauschalisierte Kapitalertragsteuer von 25 Prozent (anstelle der Gewerbe-, Vermögen- und Erbschaftsteuer) und ein Wohnrecht in der Alpenrepublik hierzulande interessant. Zudem steht eine große Auswahl von Immobilien zum Verkauf; einfache Bauernhäuser wie teure Bergchalets oder malerische Seestudios. Einst ging es Österreichs Kommunen darum, den knappen Baugrund in den Dörfern für die Kinder Einheimischer zu reservieren. Doch die zieht es seit einigen Jahren in immer größerer Zahl in die Täler. Die Landflucht lässt die Täler verstädtern. Mit ihr steigen auch die Kosten für die Unterhaltung der Infrastruktur. Um die Zahl der kommunalen Beitragszahler konstant zu halten, setzen Politik und Wirtschaftsverbände nun auf Ferienimmobilienbesitzer aus Deutschland.
Wissenswert: Spitzensportler werden in der Alpenrepublik steuerlich bevorzugt behandelt. Sie kommen in den Genuss einer „Zuzugsbegünstigung“. Mit dieser Zuzugsbegünstigung (§ 103 ÖEKStG) kann die in Österreich fällige Einkommensteuer bis auf jenen Betrag gemindert werden, den ein steuerlicher Neo-Österreicher in seinem bisherigen Steuer-Domizil zu zahlen hatte.
Deutsche zieht es zunehmend nach Österreich, nicht nur zum Wohnen. Anfang 2012 arbeiten 83 000 Deutsche in der Alpenrepublik, sie sind die zweitgrößte Einwanderergruppe auf dem Arbeitsmarkt. Damit hat sich ihre Zahl im letzten Jahrzehnt vervierfacht. Grundbesitz in Österreich muss in der deutschen Steuererklärung angegeben werden! Das gilt auch, wenn der Lebensmittelpunkt in Österreich liegt. Solche Doppelwohnsitze dürften in hoher Zahl gegeben sein. Immerhin leben rund hunderttausend Deutsche in Österreich. Auch Kapitalvermögen, das ein Österreicher an Deutsche vererbt, wird in Deutschland steuerpflichtig.
Vermögen | 1,0 Mio. EUR | 5,0 Mio. EUR | 10,0 Mio. EUR |
Zinsertrag vor Steuer (mutmaßlich 4 %) | 40 000 EUR | 200 000 EUR | 400 000 EUR |
Einkommensteuer (endbesteuert) | 25 % | 25 % | 25 % |
Vermögensteuer | 0 % | 0 % | 0 % |
Gesamtsteuerbelastung pro Jahr | 10 000 EUR | 50 000 EUR | 100 000 EUR |
In % des steuerbaren Einkommens | 25 % | 25 % | 25 % |
Erbschaftsteuer*) | 0 % | 0 % | 0 % |
*) Die Nullbesteuerung bleibt unabhängig vom Verwandtschaftsgrad gewahrt. Daher können die Erben Kinder, der überlebende Ehegatte, Neffen und Nichten, Lebensgefährten etc. sein. Sind die Erben nicht in Österreich ansässig, ist das jeweilige DBA zu beachten. |
Quelle: Hypo Investment Bank
Stärken | Schwächen | ||
+ | hohe Innovationsfähigkeit der Unternehmen | – | öffentliche Forschungsausgaben sinken |
+ | Verzahnung von Forschung und Wirtschaft | – | hohes Lohnniveau |
+ | hohe Produktivität | – | langsame Erholung der Wirtschaft |
+ | Kooperationsmöglichkeiten in EU-Projekten | – | Banken mit hohen Risiken in Osteuropa |
Weitere Informationen und Ansprechpartner:
Botschaft der Republik Österreich
Stauffenbergstraße 1, D-10785 Berlin
Tel.: 030-2 02 87-0, Fax: 030-2 29 05 69
www.oesterreichische-botschaft.de
Deutsche Handelskammer in Österreich
Schwarzenbergplatz 5 Top 3/1, A-1030 Wien
Tel.: 0043-1-54 51 41 70, Fax: 0043-1-545 22 59, www.dhk.at
Austrian Business Agency
Opernring 3, A-1010 Wien
Tel.: 0043-1-58 85 80, Fax: 0043-1-586 86 59, www.aba.gv.at
Internet: www.austria.at
Flughäfen: Wien, Innsbruck, Linz, Klagenfurt
Taxifahrt Wien zum Zentrum ca. 30 Min.
Hotels – Wien:
Bristol, Tel.: 0043-1-51 51 60, www.bristolvienna.com
Renaissance Wien Hotel, Tel.: 0043-1-89 10 20, www.mariott.com
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Portugal hatte weder ein Bankenproblem wie Irland noch eine Immobilienblase wie Spanien – trotzdem steht das ärmste Land Westeuropas seit 2011 mit einem Notkredit von 78 Milliarden Euro unter dem Rettungsschirm. Im Gegenzug wurden Löhne gekürzt, die Arbeitszeiten verlängert, Feiertage abgeschafft, die Renten eingefroren, die Steuern erhöht, insbesondere die Mehrwertsteuer auf 23 Prozent, und eine Selbstbeteiligung bei den Krankenkosten eingeführt. Doch Portugal steckt in einem Dilemma. Das Land hat so ziemlich jede Vorgabe von Internationalem Währungsfonds, Europäischer Kommission und Europäischer Zentralbank eingehalten. Leidensfähig und reformwillig sind die Portugiesen. Doch trotz Reformeifers will das Wirtschaftswachstum nicht anspringen. Portugals Situation wird prekär, wenn sich das nicht bald ändert.
Vielleicht besteht ein Grund für die Probleme darin, dass Portugal genau wie Griechenland am Rande der Eurozone und weniger gut in den gemeinsamen Binnenmarkt integriert ist. Zumal Portugals größter Nachbar und Handelspartner Spanien selbst unter enormen Schwierigkeiten leidet. Auf Wachstum aus Spanien kann Portugal jedenfalls derzeit nicht hoffen. Portugal hat eine unzureichende industrielle Basis, Dienstleistungen, Tourismus und Agrarwirtschaft prägen das Land. Jahrelang wurden Fördermilliarden aus europäischen Strukturfonds ins Land gepumpt. Wenig ist daraus entstanden, schon gar keine wettbewerbsfähige Wirtschaft. Wenn sich daran nichts ändert, droht Dauerabhängigkeit von Transfers. Das Risiko eines zweiten Rettungspakets ist sehr real.
Portugal holt über die Schaffung von Steuerfreizonen verstärkt ausländisches Kapital ins Land: Madeira, die Hauptinsel der Madeiragruppe mit nordafrikanischem Klima, portugiesischer Nationalität und engen Bindungen an Großbritannien, bezaubert durch üppige Vegetation sowie beschauliche Berg- und Fischerdörfer. Heute sind die portugiesischen „Outer Islands” Madeira und Santa Maria nicht nur als Feriendestinationen bekannt, sondern auch als Freihandelszone innerhalb der EU attraktiv.
Steuervorteile: Auf Madeira und dem kleineren Porto Santo leben rund 260 000 Einwohner mit dem niedrigsten Pro-Kopf-Einkommen innerhalb der „Alt“-EU. Um Offshore-Unternehmen und deren Kapital anzulocken, wurden Grund-, Körperschaft-, Schenkung-, Erbschaft-, Kapitalertragsteuern und Steuern auf Veräußerungsgewinne abgeschafft. Von Vorteil sind auch die niedrigen Lohnkosten, ausreichend vorhandene Arbeitskräfte, die neben Portugiesisch in der Regel auch Englisch sprechen, niedrige Mieten, Büroflächen in großer Auswahl, gute Fluganbindungen zu den europäischen Zentren, eine gute Kommunikation und die Tatsache, dass auf Madeira ansässige Firmen von den DBA Portugals in vollem Umfang profitieren.
Ansässige Ausländer müssen ihr weltweites Einkommen in Portugal zu Sätzen von 14 bis 42 Prozent auf dem Festland und 8,5 bis 41 Prozent auf Madeira versteuern. Der Spitzensatz greift bei einem zu versteuernden Einkommen von 60 000 Euro. Madeira bietet reduzierte Steuersätze für Einkommen aus Renten. Mieteinkünfte unterliegen in Portugal und auf Madeira einer Quellensteuer in Höhe von 15 Prozent. Die Erbschaftsteuer wurde abgeschafft. Nach der in Portugal gültigen Erbfolgeregelung muss mindestens die Hälfte des Vermögens an den überlebenden Ehepartner, an Kinder und andere Verwandte übergehen. Als ansässig gilt, wer mindestens 183 Tage eines Steuerjahres im Land verbringt oder dort einen Wohnsitz zur ständigen Verfügung hat. Nicht ansässige Ausländer versteuern nur ihre Inlandseinkünfte. Sowohl EU-Bürger, als auch Bürger aus Drittstaaten benötigen eine Aufenthaltsgenehmigung, wenn sie in Portugal oder auf Madeira leben wollen.
Offshore-Finanzgesellschaft | Offshore-Trust | Tätiges Offshore-Unternehmen |
Gründungslizenz: 750 USD Jahreslizenz: 25 000 USD | Gründungslizenz: 750 USD Jährliche Betriebskosten je nach Tätigkeitsart: 1500 – 25 000 USD | Gründungslizenz: 750 USD Jährliche Betriebsgebühr: 13,50 USD pro qm |
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Madeira gesellschaftsrechtlich: Vorgeschriebene Gesellschaftsform eines Offshore-Unternehmens ist die AG-Rechtsform mit mindestens fünf Gesellschaftern und einem Minimumkapital von 25 000 US-Dollar. Die Gründungskosten liegen zwischen 1500 und 2500 US-Dollar. Für Altgesellschaften galt bis Ende 2011 ein Steuersatz von null Prozent. Neugründungen werden ab 2012 bis 2020 mit 5 Prozent besteuert. Zur Errichtung einer Offshore-Gesellschaft ist ein Antrag an die Sociedade de Desenvolviento Madeira S.A. erforderlich. Über 4000 Banken, Versicherungen und Investoren aus Europa, den USA und Südamerika haben sich bereits auf Madeira niedergelassen.
Um die steuerlichen Vergünstigungen Madeiras zu nutzen, muss man dort jedoch nicht als Unternehmen vertreten sein. So parken beispielsweise deutsche Großunternehmen bei den auf Madeira ansässigen Banken hohe Geldbeträge, um anschließend die darauf erhaltenen Zinsen steuerfrei kassieren zu können. Denn die dort zu „entrichtenden” Kapitalsteuern (15 Prozent) sind fiktiv und können bei den Steuerlasten in der Heimat in Abzug gebracht werden. Damit unterliegen Madeira-Dividenden in Deutschland nur einer Steuerbelastung von zehn Prozent (25 Prozent Abschlagsteuer abzüglich 15 Prozent fiktive portugiesische Quellensteuer). Im Vergleich zu einer deutschen Kapitalgesellschaft liegt der Steuervorteil nach Ausschüttungen bei etwa 35 Prozent. Madeira hat darüber hinaus mit 14 Prozent den niedrigsten Mehrwertsteuersatz innerhalb der EU, was den Standort für Unternehmen interessant macht, die Online-Dienste anbieten.
Weitere Informationen und Ansprechpartner:
Botschaft der Portugiesischen Republik Zimmerstraße 56 D-10117 Berlin Tel.: 030-59 00 63 50-0 Fax: 030-59 00 63 60-0 www.botschaftportugal.de | Madeira Management Cia LDA P.O. Box 7 Rua dos Murcas No. 98 P-9000-058 Funchal/Madeira Tel.: 00351-291-20 17 00 Fax: 00351-291-22 71 44 |
Vallerton Management e Serviç os Lda.
Rua Princessa D. Maria Amelia 20, Loja R, P-9000-019 Funchal/Madeira
Tel.: 00351-2 91 23 93 00, Fax: 00351-2 91 23 93 09, www.vallerton.com
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Freiheit wird in San Marino groß geschrieben. Das Land ist stolz darauf, sich ältester Staat Europas nennen zu können. 2270 Ordnungshüter sorgen dafür, dass die Einwohner des Landes nachts mit offenem Fenster schlafen können – derart erfolgreich, dass man annehmen könnte, der liebe Gott habe bei der Erschaffung dieser Spielzeugwelt die Gattung des Ganoven vergessen, und das mitten in Italien.
San Marino ist wahrlich kein Land, das außerhalb des italienischen Stiefels von sich Reden macht, außer im Kreis von Philatelisten. Kein anderes Land hat es so wie San Marino verstanden, durch den Verkauf von Briefmarken seine Staatskasse zu sanieren. Dabei sind die Banken (zwölf an der Zahl mit 50 Filialen) hier so zahlreich, als hätten alle Millionäre dieser Welt ihre Geldsäckel in das winzige San Marino getragen. 2010 hatten 29 158 italienische Staatsbürger ihren Steuersitz in San Marino. Indem Einkommen- und Mehrwertsteuer hinterzogen werden, entgehen dem italienischen Fiskus jährlich hohe Millionenbeträge. Allein 2010 wurden bei Kontrollen von nur 330 Steuerpflichtigen rund 850 Millionen Euro aufgedeckt.
Tatsächlich reagiert das Land als Steueroase und wird unwirsch, wenn es um Einblicke in die Konten seiner Finanzinstitute geht. Das Gros der Kunden kommt aus dem benachbarten Italien. Sie wissen die Vorzüge der verschwiegenen Banker zu schätzen, bis sie Ende 2009 die Vorzüge der italienischen Steueramnestie für sich nutzten. Seitdem leidet der Zwergstaat unter zweistelligen Milliardenabflüssen nach Italien – mehr als ein Drittel des gesamten verwalteten Vermögens. Um nicht weiter als Steueroase gebrandmarkt zu werden, setzt San Marino seit Anfang 2010 die OECD-Richtlinien in Steuerangelegenheiten um.
Weitere Informationen und Ansprechpartner:
Botschaft der Republik San Marino
327 East 50th Street, New York, NY, 10 022
Tel.: 001-2 12-7 51 12 34, Fax: 001-2 02-7 51 14 36
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Fast ein halbes Jahrhundert lang bemühten sich diverse deutsche Bundesregierungen vergeblich um ein Steuerabkommen mit der Schweiz. Aber die Lobby der „Gnomen von Zürich“ war zu stark. Das Bankgeheimnis, das auf Kosten anderer Länder ging, wurde lange Zeit wie ein Staatsgeheimnis behandelt. Schätzungsweise knapp 175 Milliarden Euro unversteuertes deutsches Geld lagern Anfang 2012 immer noch in der Schweiz. Deutschland ist damit das größte Herkunftsland für das in der Schweiz versteckte Schwarzgeld.
Herkunftsland | versteuert | unversteuert | insgesamt |
Deutschland | 87,2 | 193,4 | 280,6 |
Italien | 1,9 | 185,2 | 187,1 |
Frankreich | 2,8 | 91,7 | 94,5 |
Großbritannien | 24,5 | 59,6 | 84,1 |
Spanien | 1,4 | 49,9 | 51,3 |
Belgien | 5,0 | 32,1 | 37,1 |
Niederlande | 6,1 | 24,8 | 30,9 |
Griechenland | 0,2 | 24,2 | 24,4 |
Österreich | 2,3 | 20,5 | 22,8 |
andere Länder | 5,6 | 58,6 | 64,2 |
Quelle: Schweizerische Nationalbank |
Über Jahrzehnte lebten die Schweizer Banken gut von den Steuerflüchtlingen. Dann mussten sie dem internationalen Druck nachgeben. Zuerst gegenüber den USA, jetzt auch gegenüber Großbritannien, Deutschland und Österreich. „Weißgeldstrategie“ ist angesagt. Dazu gehört auch eine Selbstdeklaration der Kunden gegenüber den Banken, nur versteuertes Geld in die Schweiz zu bringen. Nur gesetzestreue Bürger aus dem Ausland sollen zwischen Basel und Genf noch willkommen sein.
Der letzte Beweis, dass die Schweizer Banken Auslandskunden keinen Schutz mehr bieten, steht noch aus. Gerne verweisen vor allem die Finanzhäuser in Genf darauf, dass die Staaten ihrer vorwiegend nahöstlichen Kunden sowieso keine Steuern kennen. Aber was mit den Vermögen aus Russland oder aus Nordafrika wird, weiß niemand. Der Druck auf die Schweiz wird bleiben. Die EU will den automatischen Informationsaustausch, auch in der OECD gibt es viel Sympathie dafür.
Je nach Gesichtspunkt wird die Schweiz von ihren Nachbarn trotz zahlreicher neuer Informationsaustausch- und Doppelbesteuerungsabkommen als Steueroase oder Steuerschlupfloch bezeichnet. Die EU macht zudem geltend, dass bestimmte Steuerpraktiken als unerlaubte Fördermaßnahmen und damit als Verletzung der seit Jahrzehnten geknüpften bilateralen Verträge gesehen werden müssten. Wenn sich die Schweiz gegen diese Vorwürfe vehement zur Wehr setzt, geht es den Eidgenossen nicht einfach um steuerpolitische Vorteile, sondern um einen Kernbereich des Sonderfalls Schweiz. Die historisch tief verankerte Lokalautonomie in Verbindung mit lokaler Finanz- und Steuerautonomie ist wohl eines der entscheidenden Erfolgsgeheimnisse der Schweiz. Es ist auch eine Trumpfkarte im internationalen Steuerwettbewerb.
Die lokale Besteuerung betrifft 30 Prozent des gesamten Steueraufkommens. Über dieses Drittel verfügen die Gemeinden autonom. Über die Höhe der kommunalen Steuern wird ebenfalls demokratisch abgestimmt, und die Gemeinden stehen bezüglich steuerlicher Attraktivität in einem Wettbewerb.
Zu lange hat es die Schweiz versäumt, aktiv an der Weiterentwicklung des internationalen Steuerrechts mitzuarbeiten. Dabei hätte sie beispielsweise den britischen Steueroasen ein Ende setzen können. Die Abkommen mit Deutschland, Großbritannien und Österreich über die Abgeltungsteuer mit Nachzahlungspflicht, die Steuertreue mit Privatsphäre verbinden, sind das Beste, was das Land mit seiner starken bürgerschaftlichen Tradition erreichen konnte.
Die Steuerhinterzieher dieser Länder bekommen damit eine zweite Chance, sie bleiben gegenüber den Finanzbehörden ihrer Heimatländer anonym. Das Abkommen mit Deutschland bringt vor allem in den Fällen schwerer Steuerhinterziehung Vorteile für die Schuldigen. In weniger schweren Fällen kann die Selbstanzeige attraktiver sein. Das trifft auch für Erben schwarzer Konten und Depots zu. Diese werden über das Abkommen mit 50 Prozent zur Kasse gebeten.
Doch längst schauen sich deutsche Inhaber Schweizer Schwarzgeld-Konten nach Alternativen um. Die asiatischen Steueroasen werden zu neuen Fluchtorten deutschen Kapitals. Das räumt auch die Bundesregierung ein. Informationen zu diesem Thema finden Sie im ebenfalls im Walhalla Fachverlag erschienenen Fachbuch „Vermögen international anlegen“, ISBN 978-3-8029-3424-7.
Rechtssystem: Schweizerisches Zivilrecht vom 10. Dezember 1907 und Obligationenrecht vom 30. März 1911, das auch das Recht für Handelsgesellschaften umfasst. Beide Gesetze bis 1995 mit mehrfachen Revidierungen.
Patentschutz: Patentrecht vom 1. Januar 1956 mit mehreren Ergänzungsverordnungen
Warenzeichenschutz: Markenschutzgesetz vom 26. September 1980 mit Ergänzungen
Muster und Modelle: Bundesgesetz vom 30. März 1900 in der Fassung vom 1. Juni 1962
Urheberrechte: Bundesgesetz vom 7. Dezember 1922 sowie vom 25. September 1964 mit mehreren Änderungen
Wohnsitznahme: Seit dem 1. Juni 2002 ist es für EU-Bürger aufgrund eines bilateralen Abkommens zwischen der Schweiz und der EU problemlos, sich im Nachbarland niederzulassen.
Der Formwechsel einer Gesellschaft oder ein Transfer von Beteiligungen kann Steuerfolgen in Deutschland auslösen. Zudem sollte § 42 AO berücksichtigt werden. Grundsätzlich gilt: Bei einer Pauschalbesteuerung gibt es keine Kontrolle über die Entwicklung des weltweiten Einkommens und Vermögens durch Steuerbehörden während des Aufenthaltes in der Schweiz.
Ansässige: zwischen 30 und 40 Prozent – je nach Kanton
Gesellschaften: zwischen 18 und 34 Prozent – je nach Kanton
Ausländer: zwischen 30 und 40 Prozent – je nach Kanton
Wer in die Schweiz übersiedeln will, sollte bei der Wahl seines Domizilplatzes neben der Einkommensteuer immer die Erbschaftsteuer des „Zielkantons“ berücksichtigen, die sich nach Verwandtschaftsgraden bemisst:
In vielen Kantonen (zum Beispiel Zürich) ist die Erbschaftsteuer für Ehegatten und Kinder abgeschafft.
Bei nichtverwandten Personen ist sie teilweise sehr hoch (zum Beispiel Zürich bis zu 36 Prozent).
Ausnahme Schwyz: Hier fällt grundsätzlich keine Erbschaftsteuer an.
Zusätzlich errechnen einige Kantone die Steuer auf Basis des geschätzten Aufwands. Davon werden fünf Prozent in kapitalisierter Form als Steuer erhoben. Die tatsächliche Höhe des Vermögens spielt keine Rolle.
Derzeit laufen Bestrebungen, die Erbschaft- und Schenkungsteuer schweizweit einzuführen, um Löcher im Rentensystem (AHV) zu stopfen. Kommt die Initiative, würden Nachlässe ab 1 Million CHF unabhängig vom Verwandtschaftsgrad zwischen Erblasser und Erben mit 20 Prozent besteuert. Ausgenommen sind Nachlassteile, die dem überlebenden Ehegatten zufallen. Gleiches soll für alle Schenkungen rückwirkend ab Januar 2012 gelten. Das Gesetz soll 2015 in Kraft treten. Für Deutsche wichtig: Zwischen Deutschland und der Schweiz besteht ein DBA für den Bereich Erbschaft- und Schenkungsteuern.
Kapitalertragsteuer: 35 Prozent
Das Steuersystem der Schweiz ist dreistufig. Es unterteilt sich in Bundes-, Kantons- und Kommunalsteuern. Alle Kantone erheben eine Gewinnsteuer auf die Veräußerung von Grundbesitz, die sich nach der Höhe des Gewinns und der Dauer des Eigentums richtet. Dividenden und Zinsen, die aus Schweizer Anleihen oder Bankeinlagen stammen, unterliegen einer Quellensteuer von 35 Prozent. Zinsen auf Anleihen, die Ausländer in der Schweiz auflegen, sind steuerfrei. Einkünfte aus Versicherungen und Pensionen unterliegen einer Quellensteuer von 15 Prozent. Tantiemen sind quellensteuerfrei. Sofern keine DBA bestehen, zahlen Nichtansässige die volle Quellensteuer.
Die Kantons- und Kommunalsteuern schwanken erheblich. Im Gegensatz zum Bund erheben Kantone und Gemeinden viel höhere Steuern. Bei Unternehmenseinkommen liegen ihre Höchstsätze zwischen 20 (Zug) und 40 Prozent (Neuchâtel). Dabei werden jedoch innerhalb der Kantone beziehungsweise Gemeinden unterschiedliche Freibeträge, Steuervergünstigungen und Abzüge berücksichtigt. Die Vermögensteuer reicht von 0,5 (Obwalden) bis zu 29 Prozent (Basel-Stadt). Die persönliche Vermögensteuer hat Höchstsätze zwischen 0,5 (Obwalden) und neun Prozent (Basel-Stadt).
Derzeit überbieten sich die kantonalen Fördergesellschaften mit attraktiven Steuerangeboten für ausländische Unternehmen und Privatpersonen. Selbst Zürich hat den Steuerfuß von 120 auf 100 Prozent der Schweizer Norm reduziert. International ist die Steuerbelastung dort damit niedriger als an den Finanzplätzen New York und London, von Frankfurt ganz zu schweigen. Mini-Kantone wie Obwalden und Nidwalden in der Innerschweiz machen den Zürchern wiederum Konkurrenz. Sie treten mit ihren kantonalen Steuern in die Fußstapfen der beiden klassischen Schweizer Steueroasen Zug und Schwyz. Die haben in den letzten 20 Jahren beispiellose Erfolge mit dem Anwerben ausländischer Firmen und wohlhabender Einzelpersonen.
Ein Deutscher hat, so wie jeder andere EU-Bürger auch, das Recht, unter gewissen Bedingungen Wohnsitz in der Schweiz zu nehmen. Verspricht er, ein großes Vermögen mitzubringen und von seinem Schweizer Domizil aus „nicht für Geld zu arbeiten und den Schweizern das Brot wegzunehmen“, werden ihm beträchtliche steuerliche Privilegien gewährt. Geld kann er, so viel er will, mitbringen. Zu versteuern braucht er nur einen „erkennbaren Aufwand“, der aus Wohneigentum, aus der Qualität seiner Autos und dem Lebensstil vor Ort besteht.
Überraschend ist, dass sich die meisten Pauschalisten nicht in den deutsch-schweizerischen Kantonen Zug und Schwyz niedergelassen haben, sondern in den Welschschweizer Kantonen Genf, Waadt und Wallis. Als erster Kanton hat Zürich die Sonderregelung 2010 wieder abgeschafft. Jeder zweite reiche Ausländer hat daraufhin den Kanton verlassen. Insgesamt waren in der Schweiz Anfang 2012 rund 5000 reiche Ausländer als Pauschalisten registriert.
Steuerprivileg für „gemischte Gesellschaften“: Ein Steuerprivileg gibt es auf kantonaler Ebene für „gemischte Gesellschaften“. Voraussetzung dafür ist, dass mindestens 80 Prozent ihres Aufwands und ihrer Erträge im Ausland anfallen. Während die Schweizer Einkünfte bei dieser Gesellschaftsform normal besteuert werden, unterliegen nur etwa zehn bis 20 Prozent der Auslandserträge der Besteuerung. Damit ergibt sich eine Gesamtsteuerbelastung von zehn bis elf Prozent, denn 50 Prozent des Bruttogewinns können pauschal als Aufwand abgezogen werden. Der Gewinn kann quellensteuerfrei ins Ausland transferiert werden.
Für ausländische Investoren interessante Wirtschaftsförderungen bieten die Kantone St. Gallen, Thurgau, Schaffhausen, Glarus, Aargau, Freiburg, Zürich und Schwyz.
Was Brüssel ärgert, ist die Steuerpraxis der Schweizer Kantone. Diese verlangen auf die Auslandseinkünfte von Holdings neben der einheitlichen Bundessteuer nur einen Minimalsatz. Kein Zweifel: Das lockt Unternehmen ins Land. Die Schweizer wehren sich jedoch gegen einen Eingriff seitens der EU in ihre Souveränität, steht doch für sie einiges auf dem Spiel. Der Angriff der EU zielt auf rund 20 000 Unternehmen mit 150 000 Beschäftigten und einem Steueraufkommen von bis zu 2,5 Milliarden Euro im Jahr. Diese Unternehmen hätten die EU-Staaten gerne für sich. Daher bemühen sie das Freihandelsabkommen von 1972, das mit den niedrigen Holdingsteuern verletzt werde. Für die Schweiz handelt die EU vertragswidrig, da Steuern in dem Abkommen überhaupt nicht erwähnt sind. Für die Schweiz sind attraktive Steuern ein wichtiger Wettbewerbsfaktor. Die Schweiz ist mit dem nationalen und internationalen Steuerwettbewerb nicht schlecht gefahren. Nach Angaben von Economiesuisse erhöhte sich das Steueraufkommen des Landes seit 1970 auf das Sechsfache und damit deutlich mehr als das BIP. Der EU ist dies ein Dorn im Auge. Daher hat sie die kantonalen Niedrigsteuern als wettbewerbsverzerrende staatliche Beihilfen eingestuft. Doch auch die EU-Länder stützen ihre Unternehmen mit jährlich bis zu 50 Milliarden Euro. Der Unterschied: Geholfen wird in erster Linie nicht über Steuererleichterungen, sondern über direkte Subventionen.
Der Urschweizer Minikanton Obwalden führt in den letzten Jahren die Rangliste der Firmen-Neugründungen an. Es folgen Appenzell Ausserhoden, der Novize unter den Schweizer Steueroasen, Schwyz, Zug und die Kantone Genf und Schaffhausen. Bern und Nidwalden haben Glarus und Graubünden als Schlusslichter abgelöst.
Stärken | Schwächen | ||
+ | ausgeprägte Innovationsmentalität | – | kaum (indirekte) Steuerförderung von Forschung & Entwicklung |
+ | Verzahnung von Forschung und Entwicklung | – | hohes Lohn- und Preisniveau |
+ | hohe Produktivität | – | latenter Fachkräftemangel |
+ | effizienter Kapitalmarkt |
Quellensteuer: siehe Doppelbesteuerungsabkommen
Doppelbesteuerungsabkommen: Bestehen mit fast allen Industrie- und vielen Entwicklungsländern. Allerdings hat der schweizerische Bundesrat Maßnahmen gegen die ungerechtfertigte Inanspruchnahme von DBA erlassen. Dadurch können Ausländer für ihre Schweizer Gesellschaften die Vorteile der schweizerischen DBA nicht oder nur teilweise in Anspruch nehmen. Bei deutschen Gesellschaften, die zu mindestens 25 Prozent durch eine Schweizer Gesellschaft beherrscht werden, werden statt der üblichen 15 vom deutschen Fiskus 25 Prozent Quellensteuer von den Dividenden einbehalten. Deutsche, die in die Schweiz verziehen, können die Vorteile des deutsch-schweizerischen DBA erst nach Ablauf von fünf Jahren nach dem Wegzug in Anspruch nehmen. Dazu kommen neue Abkommen zu Rechts- und Amtshilfe sowie Auskunftsaustausch in Steuerfragen mit Deutschland, Österreich und den USA.
Folgende Gesellschaftsformen kommen infrage:
Die Holdinggesellschaft: Deren Geschäftstätigkeit liegt ausschließlich oder hauptsächlich in der Beteiligung an anderen Gesellschaften. Sie genießt steuerliche Privilegien, zum Beispiel durch Ermäßigung des ordentlichen Steuerbetrages oder des steuerpflichtigen Kapitals oder durch eine reduzierte proportionale Steuer auf das Kapital, verbunden mit Steuerfreiheit des Ertrages.
Die Domizilgesellschaft: Sie hat in der Schweiz nur ihren rechtlichen Sitz. Sie genießt in 17 Kantonen das sogenannte „Domizilprivileg”, das reduzierte oder keinerlei Ertragsteuern vorsieht.
Beteiligungs-Aktiengesellschaft: Sie ist mit mindestens 20 Prozent am Grund- oder Stammkapital anderer schweizerischer oder ausländischer Gesellschaften beteiligt. Sie hält Beteiligungen mit mindestens einer Million CHF Steuerwert. Der Bund und 15 Kantone haben für diese Gesellschaftsform „Schachtelprivilegien” erlassen, die Ertrag- oder Kapitalsteuern mindern.
Gründungsdauer: vier bis sechs Wochen
Gründungskosten: Steuerabgaben von drei Prozent des Aktienkapitals zuzüglich Gebühren für die Handelsregistereintragung. Gründungsurkunde und Statuten zwischen 1500 und 10 000 CHF.
Laufende Kosten: Steuern sowie Stellung des Domizils, ca. 1 000 bis 2000 CHF, sowie Stellung des Verwaltungsrats, 1500 bis 8000 CHF.
Tipp: Notargebühren durch Beurkundung in der Schweiz sparen
Lebenshaltungskosten: Zählen zu den höchsten in Europa.
Der Bundesfinanzhof fällte ein Urteil (I-R-81/04), welches das DBA Deutschland/Schweiz dahingehend auslegt, dass die Tätigkeit eines in Deutschland ansässigen leitenden Angestellten für eine Schweizer Kapitalgesellschaft auch dann als „in der Schweiz ausgeübt“ gilt, wenn sie tatsächlich überwiegend außerhalb der Schweiz verrichtet wird. Dies hat zur Folge, dass eine solche Tätigkeit in der Schweiz der Besteuerung zu unterwerfen ist und in Deutschland in vollem Umfang – unter Progressionsvorbehalt (§ 32b EStG) – zu stellen ist. Anzuwenden ist das Urteil auf Einkünfte von Vorstandsmitgliedern, Direktoren, Geschäftsführern und Prokuristen, die diese Personen aus ihrer Tätigkeit für eine Schweizer Kapitalgesellschaft erzielen. Die Tätigkeit darf dabei allerdings nicht so abgegrenzt sein, dass der leitende Angestellte lediglich Aufgaben außerhalb der Schweiz wahrnimmt. Somit fallen beispielsweise Einkünfte eines Geschäftsführers einer Schweizer Kapitalgesellschaft, der lediglich die Geschäftsführung einer deutschen Betriebsstätte übernommen hat, nicht in den hier skizzierten Anwendungsbereich. Einkünfte eines Geschäftsführers, der sowohl die Geschäftsführung einer Schweizer Kapitalgesellschaft als auch einer deutschen Betriebsstätte übernommen hat, sind dagegen von dieser Regelung erfasst. Weitere Voraussetzung ist, dass nicht die Merkmale einer „Grenzgängertätigkeit“ im Sinne des Art. 15a DBA-Schweiz gegeben sind. Arbeitsbedingt sollte der Deutsche mindestens 60 Tage in der Schweiz verweilen und dort auch übernachten.
Weitere Informationen:
Sieger & Huber Steuerberatungsgesellschaft
Müller-zu-Bruck-Straße 8, D-83052 Bruckmühl
Tel.: 0 80 62-7 09 90, Fax: 0 80 62-70 99 23
Gesellschaften: Bevorzugte Gesellschaftsform – auch bei Familienunternehmen – ist die Aktiengesellschaft. Das Mindestkapital beträgt 100 000 CHF. Zur Gründung sind mindestens drei natürliche oder juristische Personen als Gründungsaktionäre erforderlich, davon muss mindestens einer Schweizer Bürger mit Wohnsitz in der Schweiz sein, der später vertretungsberechtigter Verwaltungsrat wird. Die Mehrheit des Verwaltungsrats muss aus Schweizer Bürgern bestehen.
Weitere Informationen und Ansprechpartner:
Botschaft der Schweizerischen Eidgenossenschaft Otto-von-Bismarck-Allee 4a D-10557 Berlin Tel.: 030-3 90 40 00 Fax: 030-3 91 10 30 | Schweizer Treuhandkammer Limmatquai 120 CH-8021 Zürich Tel.: 0041-44-2 67 75 75 Fax: 0041-44-2 67 75 85 www.treuhandkammer.ch |
Eidgenössische Steuerverwaltung Abtlg. für Internationales Eigerstrasse 65, CH-3003 Bern Tel.: 0041-31-3 22 71 06 Fax: 0041-31-3 22 73 49 | Deutsch-Schweizerische Handelskammer Tödistrasse 60, CH-8002 Zürich Tel.: 0041-44-2 83 61 61 Fax: 0041-44-2 83 61 00 Internet: www.handelskammer-d-ch.ch |
Internet: www.admin.ch
Flughafen: Zürich-Kloten, ca. 15 Min. Taxifahrt zum Zentrum
Hotels:
Hotel Zum Storchen, Tel.: 0041-44-2 27 27 27, www.storchen.ch
Hotel St. Gotthard, Tel.: 0041-44-2 27 77 00, www.hotelstgotthard.ch
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Genf wird auch das „kalte Herz der Schweiz“ genannt – eine Banken- und Konferenzstadt. Vollgestopft mit Geld, Gold und Bedeutung. Jede Menge Privatbanken, Firmensitze, Nummernkonten, Luxushotels, edle Boutiquen. Voltaire definierte die Stadt schon vor 200 Jahren treffend: „Ein Ort, der nichts anderes zu tun hat, als Geld zu verdienen.“ 200 internationale Organisationen haben ihr Hauptquartier am Genfer See aufgeschlagen, darunter die Welthandelsorganisation(WTO) und die Konferenz der Vereinten Nationen für Handel und Entwicklung (UNCTAD). 46,8 Prozent der knapp 193 000 Einwohner Genfs sind Ausländer. Diese geben in Genf rund drei Milliarden Euro aus. 7000 Konferenzen werden hier jedes Jahr abgehalten. New York und Genf – das ist dieselbe Liga. Die Stadt gehört zu den teuersten Städten der Welt (Ranking: Platz 8). In Genf sitzen auch die Drahtzieher im internationalen Handel mit Edelmetallen, Öl oder Kaffee. Von hier lenken sie die globalen Warenströme im Verborgenen. Angelockt wurden sie von unschlagbar günstigen Steuersätzen.
Das ist der Grund, warum der Schweiz schon bald ein neuer Steuerkonflikt mit der EU droht. Seit Jahren schon fordert die EU die Schweiz dazu auf, die Steuerprivilegien für sogenannte Spezialgesellschaften abzuschaffen – ohne Erfolg. Am Jahresende 2012 läuft die Frist ab. Bei den Spezialgesellschaften, von denen es in der Schweiz insgesamt etwa 20 000 gibt, handelt es sich um Holdings, Verwaltungsgesellschaften oder gemischte Gesellschaften, die zwar ihren Sitz in der Schweiz haben, hier aber praktisch keine Gewinne erwirtschaften, sondern konzerninterne Abteilungen wie Personalverwaltung oder Finanzbuchhaltung betreiben. Ihre im Ausland erzielten Gewinne können jedoch in der Schweiz versteuert werden – zu einem privilegierten Steuersatz. Daneben ist Genf Sitz führender Luxushersteller wie Rolex, Omega, Patek Philippe, Vacheron Constantin, Baume & Mercier und Ralph Lauren.
Zudem bietet die Freihandelszone Vorteile im Immobilienbereich. Denn für den Immobilien- und Grundbesitz gilt aufgrund des deutschfranzösischen DBA die wesentlich günstigere französische Steuergesetzgebung: Keine Vermögensteuer auf Wohnungs- und Hausbesitz unter 460 000 Euro. Die Spekulationsfrist beträgt fünf Jahre. Von den Mieten sind sowohl eine 25-prozentige Pauschale als auch sämtliche Zinsen, Verwaltungskosten, Reparaturen und die AfA abzugsfähig. Darüber hinaus gibt es Familiengrundfreibeträge.
Weitere Informationen und Ansprechpartner:
Handelskammer Genf
Tel.: 0041-22-8 19 91 11; Fax: 0041-22-8 19 91 00
Internet: www.ge.ch, www.ville-ge.ch
Flughafen: Genf, mit Taxi ca. 15 Min. zum Zentrum
Hotels:
Beau Rivage
Tel.: 0041-22-7 16 66 66, www.beau-rivage.ch
Mandarin Oriental Hotel du Rhone
Tel.: 0041-22-9 09 00 00, www.mandarinoriental.com
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Die Staatsverschuldung Spaniens hat mit 735 Milliarden Euro im Jahr 2011 einen historischen Höchststand erreicht. Sie liegt nun bei 68,5 Prozent des Bruttoinlandsprodukts. Um das Defizit zu senken, will Spaniens Regierung 24 Staatsunternehmen schließen und sich aus weiteren anteilsmäßig herausziehen. Insgesamt sind 45 Unternehmen betroffen. Die spanische Rezession ist schon die zweite binnen drei Jahren. Sie dürfte sich nach den Voraussagen der Notenbank noch verschärfen. Schon jetzt ist Spaniens Defizit das dritthöchste in der Eurozone nach Griechenland und Irland. Steuererhöhungen und eine Kampfansage an die Schattenwirtschaft sollen die Einnahmen des Staates erhöhen, was angesichts steigender Arbeitslosenzahlen und der Rezession nicht einfach ist. Auch soll die Verwaltung grundlegend rationalisiert werden, mehr als 8000 Gemeinden werden zusammengelegt.
Im Euroraum wächst die Sorge um Spanien. Umso mehr, da das Land weitere Steuermittel für die Rettung angeschlagener Banken bereitstellen muss. Das erste Sanierungspaket von 54 Milliarden Euro hat nicht gereicht, ein zweites Hilfspaket über 100 Milliarden Euro wurde vorbereitet. Wegen problematischer Immobilienkredite ist vor allem die Bankia Bank in Schieflage geraten. Sie musste mit 40 Milliarden Euro von der Notenbank und zusätzlichen Bürgschaften über 28,5 Milliarden Euro seitens der Regierung unterstützt werden. Weitere Reformen im Sozial- und Finanzsystem sind unausweichlich. Spanien verdankte seinen Boom vor allem dem Bau, die ganze Volkswirtschaft war fixiert auf Immobilien: Der Wohlstand ist auf Sand gebaut. Es ist völlig ungewiss, woher das Wachstum künftig kommen soll.
Beim Geldeintreiben bleiben auch Ausländer nicht verschont. Wohlhabende Residente und Nichtansässige werden zunächst für die Veranlagungszeiträume 2011 und 2012 mit einer Reichensteuer zur Kasse gebeten. Das gilt auch für Ausländer, die sich auf den Balearen oder an der spanischen Festlandküste dauerhaft oder mit einer Ferienimmobilie niedergelassen haben. Dabei gibt es einen Freibetrag von 700 000 Euro. Neben dem Immobilienvermögen werden alle Vermögensgegenstände erfasst. Das bedeutet auch Aktien von „nicht wirtschaftlich tätigen Gesellschaften“ – beispielsweise Offshore-Gesellschaften, über die spanische Immobilien gehalten werden –, Geldvermögen und sonstige Vermögensgegenstände. Dagegen sind Aktien und Beteiligungen an wirtschaftlich tätigen Unternehmen von der Reichensteuer befreit.
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Nirgendwo in Europa sind so viele Menschen arbeitslos wie auf den Kanarischen Inseln: 280 000 Anfang 2012, 6,8 Prozent mehr als im Vorjahr. Die Inseln hat es in den letzten Jahren voll erwischt: 13 Prozent weniger Touristen allein im letzten Jahr. Für eine Region, die wenig Landwirtschaft und Industrie zu bieten hat, eine regelrechte Katastrophe. Die Inseln stecken 2012 in einer tiefen Krise.
Die sieben spanischen Inseln im Atlantik erhielten 1994 Offshore-Status, der bis 2019 verlängert wurde. Das Abkommen gilt auch für die weltweit einsetzbaren, fast steuerfreien ZEC-Gesellschaften (ZEC = Sonderzone Kanaren, die die gesamte Inselfläche umfasst). Hinzu kommen umfangreiche Förderprogramme von Regionalregierung, spanischem Staat und EU. Der Körperschaftsteuersatz liegt bei fünf Prozent, Gewinne können somit zu 95 Prozent steuerfrei in die Heimat transferiert werden – diese sind durch DBA gegen den Zugriff des Fiskus geschützt.
Die Kanaren entwickeln sich damit zu einer idealen Drehscheibe für wirtschaftliche Aktivitäten zwischen Europa, Amerika und Afrika. Die Immobilie wird aus steuerlichen Gründen in der Regel über eine Gesellschaft gehalten.
Ausländer, die sich auf dem spanischen Festland oder auf den Inseln zur Ruhe setzen, gelten als steuerlich ansässig, wenn sie dort 183 Tage eines Steuerjahres verbringen beziehungsweise wenn das Zentrum ihrer persönlichen ökonomischen Interessen Spanien ist. Ist eine der Voraussetzungen erfüllt, unterliegt das weltweite Einkommen der Einkommensteuer – progressiv zwischen 15 bis 45 Prozent – und das weltweite Vermögen der Vermögensteuer – zwischen 0,2 und 2,5 Prozent. Der Spitzensatz greift für Vermögen ab 5,25 Millionen Euro. Gewinne aus Immobilienverkäufen werden pauschal mit 18 Prozent besteuert. Dieser Satz gilt auch für Nichtansässige, die eine spanische Immobilie verkaufen wollen. Erbschaftsteuer ist von rechtmäßigen Erben zu zahlen, die Sätze variieren je nach Wert der Erbmasse und Verwandtschaftsverhältnis zwischen Erblasser und Erben. Der Steuersatz liegt zwischen 7,65 und 34 Prozent, hinzu kommt ein vom Verwandtschaftsgrad abhängiger Multiplikationsfaktor von 1 bis 2,4. Schenkungsteuer fällt in gleicher Höhe an.
Wer eine spanische Immobilie besitzt, sollte wissen, dass bei Betriebsprüfungen von Immobilienfirmen in Spanien alle verkauften Immobilien in einem Formblatt erfasst werden. Dieses weist die Namen und Daten sämtlicher Käufer und die computercodierte Ausländersteuernummer der spanischen Steuerbehörde aus. Auch werden öffentliche oder private Kauf- und Kaufoptionsverträge sowie Originalnachweise über auf alle Verkäufe geleisteten Zahlungen geprüft und dokumentiert. Im Anschluss an eine solche Betriebsprüfung liegen dem spanischen Fiskus somit detaillierte Aufstellungen über sämtliche Immobiliengeschäfte sowie deren Konditionen, insbesondere die Höhe der geflossenen Mittel, vor. Deutsche, die Immobilienbesitz in Spanien unter dem ein oder anderen illegalen Umstand erworben haben, müssen demnach mit dem „Ernstfall“ rechnen.
Die Möglichkeit einer Selbstanzeige sollte für hinterzogene Einkommen- oder Umsatzsteuer insbesondere für die Veranlagungsjahre zurück bis 2001 geprüft werden.
Auch „unschuldige“ Immobilienangelegenheiten mit Spanien sollten hinsichtlich ihrer steuerlichen Standfestigkeit unter die Lupe genommen werden. Hat ein deutscher Steuerpflichtiger beispielsweise die Immobilie über eine spanische GmbH erworben und nutzt das Immobilienvermögen nun selbst unentgeltlich, führt das in Deutschland als verdeckte Gewinnausschüttung zu Einkünften aus Kapitalvermögen. Eine Problematik, über die sich nicht jeder Eigennutzer bewusst ist. Dennoch können so leicht hohe Beträge an Einkünften aus Kapitalvermögen auflaufen, die unversteuert bleiben. Bei Entdeckung droht ein Strafverfahren.
Stark unterverbriefte Immobilienkäufe zur „Tarnung“ eines teilweise mit Schwarzgeld abgewickelten Immobiliengeschäfts führen bei Entdeckung nicht nur in Deutschland zu Steuerproblemen. Auch der spanische Fiskus wird die Hand unter anderem wegen teilweise entgangener Grunderwerbsteuer aufhalten. Die Abgabe einer „Non-Residenten“-Steuererklärung ist für Steuerausländer in Spanien zwingend. Wer daher Probleme mit der Steuerehrlichkeit bei spanischen Immobiliengeschäften hat, sollte der spanischen Steuerfahndung zuvorkommen. Unabhängig davon, dass sich der deutsche Fiskus mit Bekanntwerden der spanischen Immobilie beim in Deutschland steuerpflichtigen Eigentümer nach deren Finanzierung erkundigen wird.
Ausnahme: Im Baskenland gibt es keine Erbschaftsteuer, wenn der Besitz einem Ehepartner oder direkten Verwandten vererbt wird.
Besonderheit im spanischen Erbrecht: Nachfahren in erster Linie müssen mindestens 66,6 Prozent des Vermögens erben, unabhängig davon, was im Testament geregelt ist.
Steuerliche Sonderregelung für ausländische Spitzenkräfte
Ausländische Spitzenkräfte, die nicht länger als sechs Jahre im Land bleiben, werden mit einem Höchstsatz von 24 Prozent auf ihr Spanien-Brutto-Einkommen besteuert. Werden diese Zahlungen über Gesellschaften abgewickelt, sinkt der Steuersatz auf 15 Prozent.
Weitere Informationen zum Immobilienerwerb durch eine S.L.:
mmmm – Monereo, Meyer & Marinel-Lo Abogados
c/Alfonso XII, 30, 5a planta, E-28014 Madrid
Tel.: 0034-9 13 19 96 86, Fax: 0034-9 13 08 53 68
oder:
mmmm Berlin
Rudi-Dutschke-Str. 26, D-10969 Berlin
Tel.: 030-2 06 33 60, Fax: 030-20 63 36 20
So manchen „Ärger“ kann man sich ersparen, erwirbt man die Immobilie über eine spanische Sociedad Limitada (S.L.), die der deutschen GmbH entspricht. Wird ein Grundstück zunächst von einer natürlichen Person gekauft und später in eine S.L. eingebracht, wird bei Einbringung eine Kapitalsteuer in Höhe von einem Prozent des Kaufpreises fällig. Bei einer späteren Übertragung der von der S.L. gehaltenen Immobilie empfiehlt sich zunächst die Übertragung der Gesellschaftsanteile.
Bei richtiger Gestaltung wird dadurch praktisch eine „steuerfreie“ Übertragung der Immobilie möglich, da sowohl die vom Käufer zu entrichtende Vermögensübertragungssteuer (ITP) in Höhe von sechs oder sieben Prozent (je nach Comunidad Autónoma) als auch die Mehrwertsteuer entfallen. Vorteilhaft ist auch, dass der Wechsel in der Person des Gesellschafters weder im Handelsregister noch im spanischen Eigentumsregister (Grundbuch) vermerkt wird. Damit ist nach außen eine Übertragung nicht erkennbar und gewährt hohe Diskretion.
Weitere Informationen und Ansprechpartner:
Botschaft des Königreichs Spanien | Amtliche Spanische Handelskammer für Deutschland |
mmm&m Monereo, Meyer & Marinel-Lo Abogados
Pº de Gracia 98, 3º, E-08008 Barcelona
Tel.: 0034-9 34 87 58 94, Fax: 0034-9 34 87 38 44
Internet: www.la-moncloa.es
Wichtige Flughäfen: Festland: Madrid, Barcelona, Bilbao Malaga, Alicante; Balearen: Palma; Kanarische Inseln: Teneriffa
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Norwegens nördlichste Inseln am Rande des arktischen Eises besteuern Unternehmensgewinne mit zehn Prozent und Einkommen natürlicher Personen mit nur vier Prozent.
Die Freude daran ist allerdings getrübt, wenn man wegen der schlechten Verkehrsanbindungen nördlich des Polarkreises festsitzt, vier Monate des Jahres in völliger Dunkelheit und weitere vier Monate bei ständigem Tageslicht verbringen muss. Trotz verlockender Steuerersparnis sind die Inseln aus Investorensicht keine Reise wert.
Weitere Informationen und Ansprechpartner:
Botschaft des Königreichs Norwegen Rauchstraße 1, D-10787 Berlin Tel.: 030-5 05 05 86 00 Fax: 030-50 50 55 | Norsk-Tysk Handelskammer Drammensveien 111B, N-0273 Oslo Tel.: 0047-22 12 82 10 Fax: 0047-22 12 82 22 |
Einst als schneller Weg zu wirtschaftlichem Erfolg und Wohlstand gepriesen, hat der Euro mittlerweile für viele Länder des ehemaligen Ostblocks viel von seinem Reiz verloren. Heute, in der Folge der Staatsschuldenkrise, haben stärkere Länder wie Polen und die Tschechische Republik keine Eile, den Euro einzuführen. Vielmehr scheint es, als seien nur jene Länder beitrittwillig, die eigentlich zu schwach dafür sein dürften.
Dennoch müssen Polen, Tschechien und viele andere Länder Mittel- und Osteuropas laut dem EU-Beitrittsabkommen den Euro einführen. Dazu verpflichteten sie sich bei ihrem EU-Beitritt im Jahr 2004. Die Euro-Einführung ist aber an keinen festen Termin gebunden und scheint Mitte 2012 auf der Agenda beider Länder ganz nach unten gerutscht zu sein. Mit 38 Millionen Einwohnern gilt Polen damit nach Großbritannien als das zweitgrößte EU-Land, das den Euro noch nicht eingeführt hat. Bedenkt man, dass die Slowakei und Estland sich heute an den Rettungspaketen für andere, reichere Länder der Eurozone beteiligen müssen, überrascht es nicht, dass Polen und Tschechien die Beitrittsfrage zurzeit hintanstellen.
Viele Länder in Mittel- und Osteuropa sind stark exportorientiert. Ein großer Teil ihrer Exporte geht in die Eurozone. Doch die Tatsache, noch ihre eigene Währung anstelle des Euro zu haben, schützte viele Länder in der Region weitgehend vor den Turbulenzen der weltweiten Finanz- und Wirtschaftskrise. Die Währungen in Mittel- und Osteuropa verloren auf dem Höhepunkt der Krise 2009 durchschnittlich 20 Prozent gegenüber dem Euro. Polen, dessen Währung in der Spitze fast 30 Prozent gegenüber dem Euro verloren hatte, war zum Beispiel das einzige Land in der EU, das während der Krise keine Rezession verzeichnete. Da die stärkeren Volkswirtschaften in Mittel- und Osteuropa noch immer ihre eigene Währung haben, bieten sie aktuell höhere Zinssätze, als Anleger selbst in Kernländern der Eurozone erhalten können.
Diese Länder sind im Vergleich zu den Kernländern der Eurozone weniger stark verschuldet und dürften kräftiger wachsen.
Bei der Ausweitung der Eurozone nach Mittel- und Osteuropa besteht das grundsätzliche Problem, dass die verbliebenen Länder, die besonders gern beitreten möchten, jene Länder sind, die am ehesten nicht aufgenommen werden. Die 2011 erfolgte Aufnahme Estlands in die Eurozone zeigt, dass es durchaus noch Länder gibt, welche beitreten wollen und welche die EU auch beitreten lässt. Bulgarien, Litauen und Lettland dürften die letzten verbliebenen Kandidaten sein. Sie leiden bereits heute unter den meisten Nachteilen, die eine Einheitswährung mit sich bringt, ohne dabei in den Genuss der Vorteile zu kommen. Da sie ihre Währung an den Euro gekoppelt haben, schwächten sich ihre Währungen in den letzten Jahren selbst auf dem Höhepunkt der Finanzkrise nicht ab. Weil sie keine frei schwankende Währung mehr hatten, die in Krisenzeiten als Puffer wirken kann, mussten diese Länder strikte Sparmaßnahmen ergreifen, um ihre Wettbewerbsfähigkeit zu verbessern. Auch den wirtschaftlich schwächelnden Ländern Rumänien und Ungarn erging es so.
Euro-Beitritt ja oder nein – die wichtigste Frage lautet heute nicht mehr, ob eine Volkswirtschaft der Eurozone angehört oder nicht, sondern vielmehr, ob ein Land stark genug ist, um aufgenommen zu werden. Ironischerweise sind dabei die starken Volkswirtschaften nicht mehr so sehr an einem Beitritt interessiert.
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Von Bulgarien lernen heißt siegen lernen. Das arme Balkanland, das sonst mit Korruptionsskandalen von sich reden macht, ist nämlich finanzpolitisch gesehen ein Musterknabe. Ganz im Gegenteil zum Nachbarn Griechenland, der durch seine Geldverschwendung die gesamte Eurozone in den Schlamassel geritten hat. Bulgarien, durchaus noch weiterer Reformen bedürftig, hat immerhin unter den 27 EU-Staaten neben Estland die geringsten Schulden. 16,3 Prozent des Bruttosozialprodukts. Zum Vergleich: Griechenland liegt bei 115 Prozent. Der bulgarische Etat 2011 hat eine Neuverschuldung, die klar unter der Maastricht-Linie von 3 Prozent liegt (2,1 Prozent). Per Gesetz und Verfassungsänderung wurde festgeschrieben, dass der Weg der Solidarität nicht verlassen werden darf – Schuldenbremse auf Bulgarisch sozusagen. Von der Ratingagentur Moody’s wurde das Land 2011 hochgestuft.
Die niedrige Einkommen- und Körperschaftsteuer von jeweils 10 Prozent ist eine entscheidende Voraussetzung dafür, dass Bulgarien im Vergleich zu Westeuropa derzeit ein höheres Wachstum erzielt. Den festen Wechselkurs sichert das Land mit Devisenreserven, die Ende 2011 mit 13,3 Milliarden Euro einem Drittel der jährlichen Wirtschaftsleistung entsprachen. Die Banken, die im Gegensatz zu anderen osteuropäischen Ländern keine Fremdwährungskredite vergeben durften, betreiben eine konservative Geschäftspolitik unter strenger Aufsicht der Notenbank.
Aktuell sind in Bulgarien rund 1000 deutsche Unternehmen tätig. Ihnen allen imponiert das Engagement der bulgarischen Mitarbeiter. Mit einem Durchschnittslohn von 370 Euro im Monat ist Bulgarien das Billiglohnland der EU.
Als Investitionsvehikel stehen wie in Rumänien alle in Deutschland durchgängigen Gesellschaftsformen zur Verfügung. Im Wirtschaftsleben spielen die bulgarische GmbH (OOD) beziehungsweise die AG (AD) die wichtigsten Rollen, wobei auch Einpersonengründungen ohne Einschränkung zulässig sind. Charakteristisch für die bulgarische GmbH ist das mit 2550 Euro ebenfalls geringe Mindestkapital. Die Gründung von Tochterunternehmen durch Ausländer unterliegt keinen Einschränkungen. Eine Beteiligung durch einen bulgarischen Staatsbürger ist nicht erforderlich. Sofern ein deutscher Investor nicht sofort eine eigene Gesellschaft in Bulgarien gründen möchte, kann er im ersten Schritt auch eine Zweigniederlassung gründen. Eine Eigenkapitalausstattung ist dafür nicht erforderlich. Eine Einschränkung der möglichen Tätigkeiten der Niederlassung besteht ebenfalls nicht. Lediglich ein Eintrag im Handelsregister ist erforderlich. Besteuert wird die Betriebsstätte mit dem regulären Körperschaftsteuersatz von zehn Prozent.
Bei einer Rückführung der in Bulgarien erzielten Gewinne bestehen großzügige Devisenregelungen. Steuerliche Belastungen ergeben sich durch die einzubehaltende Quellensteuer von zehn Prozent auf Ausschüttungen beziehungsweise fünf Prozent auf Dividendenzahlungen. Zur Vermeidung von Doppelbesteuerungen existiert zwischen Deutschland und Bulgarien bereits seit 1988 ein Abkommen.
Der gegenwärtige Mehrwertsteuersatz beträgt 20 Prozent. Allerdings bestehen Mehrwertsteuerbefreiungen für Exporte, Übertragung von Eigentum an Grund und Boden sowie Finanz- und Versicherungsleistungen. Nennenswerte weitere Steuern sind die Schenkungbeziehungsweise Erbschaftsteuer, die zwischen 0,1 Prozent und 20 Prozent beträgt, sowie die Steuer auf den Erwerb bestimmter Wirtschaftsgüter (Grundstücke, Kfz, dingliche Rechte).
Deutschland | Rumänien | Bulgarien | |
Körperschaftsteuer | 26,4 | 16,0 | 10,0 |
Einkommensteuer | 15,0–44,3 | 16,0 | 10,0–24,0 |
Mehrwertsteuer | 0–19,0 | 9–19,0 | 7–20,0 |
Schenkung-/Erbschaftsteuer | 7,0–30,0 | – | 0,1–20,0 |
Grunderwerbsteuer | 3,5 | 0,5–3,0 | 2,0 |
Bei einem ausschließlichen Steuersatzvergleich schneiden die Beitrittsländer Rumänien und Bulgarien hervorragend ab. Vor einer Investition gibt es aber noch andere Faktoren zu beleuchten, die häufig vernachlässigt werden, wie zum Beispiel das noch bestehende hohe Währungsrisiko, der nur eingeschränkt mögliche Grunderwerb durch Ausländer oder auch bürokratische Hemmnisse, die in der Praxis nicht selten nur durch eine nicht offizielle Gebühr erledigt werden können. |
Für Investitionen in Bulgarien sprechen neben den attraktiven Steuersätzen niedrige Löhne, eine Umsatzsteuerbefreiung für Leistungen im Zusammenhang mit Immobilien, bestimmten Finanzdienstleistungen und Versicherungen sowie Ausbildungs- und Schulungsleistungen. Auch werden der Erwerb und die Lieferung von Waren innerhalb der EU sowie der Export generell nicht besteuert. Mit mehreren Ländern bestehen DBA, Gewerbesteuer und Vermögensteuer gibt es in Bulgarien nicht.
Weitere Informationen und Ansprechpartner:
Botschaft der Republik Bulgarien
Mauerstraße 11, D-10117 Berlin
Tel.: 030-2 01 09 22, Fax: 030-2 08 68 38, www.botschaft-bulgarien.de
ABG – Allgemeine Beratungs- und Treuhandgesellschaft mbH
Steuerberatungsgesellschaft, Romanstraße 22, D-80639 München
Tel.: 089-13 99 77 0, Fax: 089-1 66 51 51, www.abg-partner.eu
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Estland führte den Euro im Januar 2011 ein, auf dem Höhepunkt der aktuellen Krise in der Eurozone. Das baltische Land praktiziert eine Sparpolitik, wie sie der EU-Kommission nicht willkommener sein dürfte. Mit 6,0 Prozent hat die Baltenrepublik die niedrigste Schuldenquote aller Euro-Länder. Für 2011 wurde ein Wirtschaftswachstum von 7,9 Prozent ermittelt, ein fast chinesischer Wert. Seit Anfang 2011 werden Einkommen mit 18 Prozent besteuert.
Weil der estnische Finanzmarkt fest in der Hand der skandinavischen Institute Swedbank, SEB und Nordea ist, war keine Bankenrettung nötig. Gleichzeitig setzt die Regierung nicht auf Konjunkturprogramme, sondern auf Konsolidierung. Handelspartner und Investoren sind begeistert von der auffallend jungen Führungsschicht in Politik und Wirtschaft, von der fast vollständigen Verlagerung bürokratischer Akte ins Internet, von der Steuerbefreiung für reinvestierte Unternehmensgewinne und vom einheitlichen Einkommensteuersatz von 18 Prozent.
Einkommensteuer: Der allgemeine Steuersatz liegt seit Anfang 2011 bei 18 Prozent.
Körperschaftsteuer: Es gilt die sogenannte umgekehrte Körperschaftsteuer. Bei dieser werden zunächst nur bestimmte betriebsfremde Aufwendungen und Gewinnausschüttungen besteuert. Der Zeitpunkt der Steuererhebung fällt erst bei Gewinnverwendung an. In Estland werden mit der Körperschaftsteuer die Aufwendungen und Kosten besteuert, die in einem gewöhnlichen Steuersystem nicht abgezogen werden. So gehören zu den Steuerobjekten auch Geschenke und Spenden, Bewirtungskosten sowie betriebsfremde Aufwendungen. Auch Dividenden und verdeckte Gewinnausschüttungen sind körperschaftsteuerpflichtig. Der Steuersatz beträgt 26/74 vom Betrag der Aufwendung oder vom ausgeschütteten Gewinn, das heißt die Auszahlung wird als Nettobetrag betrachtet.
Mehrwertsteuer: Sie liegt bei 18 Prozent, der ermäßigte Satz für bestimmte Güterbereiche bei fünf Prozent. Der Export von Waren und Dienstleistungen sowie der Strom aus Wasser- und Windkraft sind steuerbefreit.
Grunderwerbsteuer: je nach lokaler Behörde zwischen 0,5 und zwei Prozent
Grundsteuer: je nach Einheitswert jährlich zwischen 0,1 und 2,5 Prozent
Kapital und Gewinne können unbeschränkt in das Ursprungsland transferiert werden. Der Immobilienerwerb von Ausländern ist problemlos.
Gängigste Gesellschaftsform ist die GmbH, die ein in Anteile zerlegtes Stammkapital von mindestens 40 000 EEK (ca. 2 600 Euro) hat. Das Grundkapital der estnischen Aktiengesellschaft beträgt mindestens 400 000 EEK (ca. 26 000 Euro) und wird in Aktien zerstückelt.
Gründer einer AG kann sowohl eine natürliche als auch eine juristische Person sein. Erst wenn die Einlagen der Aktionäre vollständig geleistet sind, darf die AG in das Handelsregister eingetragen werden.
Weitere Informationen und Ansprechpartner:
Ministry of Finance
Suur-Ameerika 1, EE-15006 Tallinn, Tel.: 00372-6 11 35 58,
Fax: 00372-6 11 36 64, E-Mail: info@fin.ee, www.fin.ee
Ministry of Foreign Affairs
Islandi väljak 1, EE-15049 Tallinn, Tel.: 00372-6 37 70 00
E-Mail: vminfo@vm.ee
Botschaft der Republik Estland
Hildebrandstraße 5, D-10785 Berlin
Tel.: 030-25 46 06 02, Fax: 030-25 46 06 01, www.estemb.de
European Bank for Reconstruction and Development – EBRD
Šeimyniškiu 1A, 4th Floor, LT-2600 Vilnius, Litauen
Tel.: 00370-52 63 84 80, Fax: 00370-52 63 84 81, www.ebrd.com
Flughafen: Internationaler Flughafen Tallinn, 4 km außerhalb der Stadt, mit dem Taxi ca. 15 Min.
Hotels:
The Three Sisters Hotel, Pikk 71/Tolli 2, EE-10133 Tallinn
Tel.: 00372-6-30 63 00, www.threesistershotel.com
Hotel Schlössle, Pühavaimu 13/15, EE-10123 Tallinn
Tel.: 00372-6-99 77 00, www.schlossle-hotels.com
Radisson Blu Hotel Tallinn, Ravala Puiestee 3, EE-10143 Tallinn
Tel.: 00372-6-82 30 00, www.radissonblu.com/hotel-tallinn
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Lettland liegt im Schnittpunkt der skandinavischen, deutschen, russischen und ost-mitteleuropäischen Märkte. Das Bildungsniveau der Bevölkerung ist hoch. Ausländern bietet das Land eine hohe Lebensqualität, eisfreie Häfen und eine gut entwickelte Infrastruktur.
In der Finanzkrise ist Lettland wirtschaftlich steil abgestürzt – vom höchsten Wirtschaftswachstum in der EU 2007 (10,3 Prozent) in die tiefste Rezession der Gemeinschaft. Mit 14 Prozent hat Lettland neben Litauen heute die höchste Arbeitslosigkeit aller ehemals kommunistischen EU-Staaten. Die Gründe für die Krise liegen im starken Wachstum der vergangenen Jahre. Sie ist nach Ansicht von Wirtschaftswissenschaftlern hausgemacht, wurde aber durch die Finanzkrise dramatisch verschärft. Das Wachstum wurde vor allem durch ausländisches Kapital finanziert, mit dem das Leistungsbilanzdefizit geschlossen wurde, das durch die während des Booms sprunghaft gestiegenen Importe entstanden war. Mit ihren schnell wachsenden Löhnen – durchschnittlich 600 Euro monatlich – hatten die Letten zum einen an Konsum nachgeholt, was sie in den Jahren der Wirtschaftsreform entbehren mussten. Die Folge war eine starke Inflation. Zum anderen hatten sie Wohnungen gekauft, was – wie in Estland und Litauen – zu einer Blase auf dem Immobilienmarkt geführt hatte. Etwa vier Fünftel der Wohnungskäufe wurden mit Krediten in Euro finanziert. Sowohl die Privathaushalte als auch viele Unternehmen, die in den vergangenen Jahren stark investiert hatten, können ihre Kredite heute nicht mehr bedienen. Über 40 000 Letten sind in den vergangenen beiden Krisenjahren ausgewandert.
Vor der Krise waren die Gehälter schneller gestiegen als die Produktivität. Dadurch hat das Land an Wettbewerbsfähigkeit eingebüßt. Größte Fehler vor der Krise waren, dass die Regierung einen Kreditboom zuließ und zu stark inländische Branchen wie Bau, Einzelhandel und Immobilien förderte, statt den Export anzukurbeln. Doch Lettlands Zukunft kann nur der Export sein.
Um den Staatsbankrott abzuwenden, hat Lettland vom IWF einen Kredit von 7,5 Milliarden Euro erhalten. Bedingung war, dass die Regierung den Staatshaushalt konsolidierte: Die Mehrwertsteuer wurde auf 21 Prozent erhöht und die Gehälter der Staatsbediensteten um 15 Prozent gekürzt.
Im Steuerrecht haben es die lettischen Behörden bisher nicht geschafft, einheitlich zu arbeiten. Ständige Änderungen und Ausnahmeregelungen erschweren das Leben ausländischer Investoren erheblich. Grundsätzlich gilt:
Einkommensteuer: Sie beträgt einheitlich 25 Prozent.
Körperschaftsteuer: 15 Prozent
Mehrwertsteuer: 21 Prozent
Grundsteuer: 1 Prozent des Immobilienwerts
Ausländische Investoren können Grundstücke nur für maximal 99 Jahre pachten, der Erwerb von Gebäuden ist ihnen jedoch erlaubt. Das lettische Handelsgesetz bietet ähnliche Gesellschaftsformen wie das deutsche Gesetz an. Bevorzugt eingesetzt werden von ausländischen Investoren die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (SIA) und die Aktiengesellschaft.
Ausländische Investoren lockt Lettland mit den Sonderwirtschaftszonen der Freihäfen Ventspils, Liepaja, Rezekne und dem Freihafen Riga. Diese bieten Unternehmen Steuervergünstigungen und Förderprogramme für Investitionen.
Weitere Informationen:
Deutsch-Baltische Handelskammer, Kronvalda bulvaris 3–12
LV-1010 Riga, Tel.: 00371-67 32 07 18, E-Mail: info.lv@ahk-balt.org
Weitere Informationen und Ansprechpartner:
Botschaft der Republik Lettland
Reinerzstraße 40–41, D-14193 Berlin
Tel.: 030-82 60 02 22, Fax: 030-82 60 02 33, www.mfa.gov.lv/berlin
Agentur für Investitions- und Exportförderung Lettlands
Broßstraße 6, D-60487 Frankfurt/Main
Tel.: 069-97 96 11 12, Fax: 069-97 96 11 26
www.kooperation-international.de/lettland
Investitions- und Wirtschaftsförderungsagentur Lettland
Pérses iela 2, LV-1442 Riga
Tel.: 00371-67 03 94 99, Fax: 00371-67 03 94 01, www.liaa.gov.lv
European Bank for Reconstruction and Development – EBRD
Šeimyniškiu 1A, 4th Floor, LT-2600 Vilnius, Litauen
Tel.: 00370-52 63 84 80, Fax: 00370-52 63 84 81, www.ebrd.com
Flughafen: Internationaler Flughafen Riga, ca. 7 km vom Stadtzentrum
Hotels:
Hotel Grand Palace, Pils street 12, LV-1050 Riga
Tel.: 00371-67 04 40 00, www.grandpalaceriga.com
Hotel Radisson Blu Dauguva, Kugu iela 24, LV-1007 Riga
Tel.: 00371-67 06 11 11, www.radissonblu.com/hotel-riga
Park Hotel Ridzene, Reimersa 1, LV-1050 Riga
Tel.: 00371-67 09 33 33, www.radissonblu.com/ridzenehotel-riga
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In Bevölkerungszahlen und Wirtschaftsleistung ist Litauen so groß wie die beiden anderen baltischen Staaten Estland und Lettland zusammen. Eine führende Rolle in der Region spielt es etwa in der Energiepolitik, die für die drei baltischen Staaten dank ihrer Nähe zu und früheren Abhängigkeit von Russland wirtschaftlich wie auch strategisch eine herausgehobene Rolle spielt.
Wichtigste Zielbranchen für ausländisches Kapital sind Handel, Transport, Finanzdienstleistungen und verarbeitende Industrie. Für Investoren ist wichtig, dass die Löhne mit 300 bis 350 Euro monatlich im EU-Vergleich noch extrem niedrig sind. Wer in Litauen investieren will, kann als Unternehmen in Form einer GmbH, AG, OHG oder KG auftreten. Die bevorzugte Gesellschaftsform ist die GmbH mit einem Stammkapital von mindestens 2500 Euro. Für eine AG braucht man ein Grundkapital von 25 500 Euro.
Um den für 2012/2013 geplanten Beitritt zur Eurozone nicht zu gefährden, steht derzeit die Sanierung des Staatshaushalts im Vordergrund: Einsparungen im öffentlichen Dienst und bei Sozialabgaben, Subventionsabbau, Erhöhung der Mehrwertsteuer und Steuern auf Unternehmensgewinne. Aufgrund hoher Investitionen und eines verstärkten Handels soll Litauens Wirtschaft 2012 stärker wachsen als der EU-Durchschnitt.
Steuerrecht: Der Einkommensteuersatz beträgt 24 Prozent. Schon jetzt hat Litauen nach Angaben von Eurostat die niedrigste Belastung durch Steuern und Sozialabgaben, gemessen am BIP, unter allen EU-Mitgliedern.
Fehlende Staatseinkünfte aber müssen ausgeglichen werden: So werden gewerbliche Grundstücke künftig besteuert.
Körperschaftsteuer: 15 Prozent, für landwirtschaftliche Produktionsbetriebe null Prozent
Mehrwertsteuer: 18 Prozent, ermäßigt neun beziehungsweise fünf oder null Prozent
Weitere Informationen und Ansprechpartner:
Botschaft der Republik Litauen
Charitéstraße 9, D-10117 Berlin
Tel.: 030-8 90 68 10, Fax: 030-89 06 81 15, www.botschaft-litauen.de
Invest Lithuania
Jogailos str. 4 LT-01116 Vilnius
Tel.: 00370-52 62 74 38, Fax: 00370-52 12 01 60, www.lda.lt
European Bank for Reconstruction and Development – EBRE
Seimyniskiu 1 A, IV, LT-2600 Vilnius
Tel.: 00370-52 63 84 80, Fax: 00370-52 63 84 81
www.eastwest.be
Flughafen: Vilnius International Airport, ca. 15 Min. Taxi zum Stadtzentrum
Hotels:
Hotel Radisson Blu Astorjia, Didzioji 35/2, LT-01128 Vilnius
Tel.: 00370-52 12 01 10, www.radissonblu.com/hotel-vilnius
Barbacan Palace, Bokšto g. 19, LT-01126 Vilnius
Tel.: 00370-52 66 08 40, www.barbacan.lt
Shakespeare Hotel, Bernadinu 8/8, LT-01124 Vilnius
Tel.: 00370-52 66 58 85, www.shakespeare.lt
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Die Inselrepublik Malta hat die Wirtschaftskrise gut überstanden. 2011 ist das BIP um 2,6 Prozent gewachsen, die Exporte stiegen um 33 Prozent. Die am lokalen Markt orientierten Geschäftsbanken brauchten keine Hilfestellung, der Immobilienmarkt erwies sich als stabil. Die Mittelmeerinsel gilt als guter Investitionsstandort und hat mit 4,7 Prozent den höchsten Zuwachs an Arbeitsplätzen in der EU. Die Staatsverschuldung soll 2012 auf 68,9 Prozent sinken.
Zunächst hatte sich Malta als verlängerte Werkbank für Mitteleuropa etabliert, kann sich aber heute als Standort für technisch hochwertige Nischenprodukte behaupten. Aus Deutschland haben sich über 100 meist mittelständische Firmen niedergelassen.
Steuerlich förderungswürdige Unternehmen kommen vor allem aus den Zukunftsbranchen Software, Telekommunikation und Biotechnologie. Weiterer Anziehungspunkt für Investoren ist der Zollfreihafen in Marsaxlokk. Dort ansässige Gesellschaften zahlen lediglich eine pauschale Lizenzgebühr von jährlich 1000 Euro, Offshore-Unternehmen, die auf Malta keinerlei Aktivitäten ausüben, sind gänzlich steuerbefreit. Hier steht Malta im direkten Wettbewerb mit Gibraltar und Zypern. Steuerliche Anreize für Unternehmen:
5 Prozent für die ersten sieben Jahre; 10 Prozent für die nächsten sechs Jahre; 15 Prozent für die nächsten fünf Jahre
Steuergutschriften durch Verrechnung mit einer Investitionsförderung in Höhe von 50 Prozent des investierten Kapitals oder 50 Prozent der Lohnkosten für die ersten zwei Jahre für neu geschaffene Arbeitsplätze. Für Betriebe bis 250 Beschäftigte erhöht sich dieser Prozentsatz auf jeweils 65 Prozent.
Nicht verrechnete Steuergutschriften können, um 7 Prozent erhöht, in das Folgejahr übertragen werden.
Durch das Zusammenwirken der Förderungsleistungen können Unternehmen in der Regel für mehrere Jahre von erheblichen Steuerminderungen beziehungsweise einer völligen Steuerbefreiung profitieren.
Weitere Informationen dazu: Malta Development Corporation, E-Mail: info@mdc.com.mt
Malta für Privatpersonen
Wer sich als Ausländer auf Malta/Gozo niederlassen will, für den gelten folgende Bestimmungen:
Nachweis eines Mindestjahreseinkommens von ca. 23 500 Euro
Nachweis, dass jährlich mindestens 14 500 Euro vom Ausland nach Malta transferiert werden
Kauf einer maltesischen Immobilie innerhalb von zwölf Monaten für mindestens 70 000 Euro
Alternativ Anmietung einer Immobilie für eine jährliche Miete von mindestens 4250 Euro
Steuerliche Vorteile: Pauschale Einkommensteuer von 15 Prozent auf jene Beträge, die während eines Jahres aus dem Ausland nach Malta überwiesen oder in Malta erhalten wurden, abzüglich der Freibeträge. Steuerliche Freibeträge gelten für Verheiratete und Einzelpersonen.
Inhaber einer Niederlassungsbewilligung müssen ihr weltweites Einkommen, das außerhalb Maltas bleibt, nicht versteuern. Beim Verkauf einer Malta-Immobilie, die mindestens drei Jahre vom Inhaber einer Niederlassungsbewilligung als Hauptwohnsitz benutzt wurde, fällt keine Kapital- oder Grundstücksgewinnsteuer an, der Verkaufserlös kann ohne Restriktionen ausgeführt werden.
Nicht mehr günstige Löhne, sondern die englische Sprache und Lebensqualität werden bei der Akquirierung ausländischer Investoren in den Vordergrund gestellt.
Flaggschiff für das Malta der Zukunft soll ein Technologiezentrum werden, das mit Partnern aus Dubai gebaut wird und rund 6000 hoch qualifizierte Arbeitsplätze bieten wird. Da die Löhne immer noch ein Drittel günstiger als in Kontinentaleuropa sind, bietet sich die Insel vor allem für kundennahe Softwarelösungen an.
Weitere Informationen und Ansprechpartner:
Malta Financial Services Authority – MFSA
Notabile Road, Attard BKR 3000, Malta
Tel.: 00356-21 44 11 55, Fax: 00356-21 44 11 88
E-Mail: bde@mfsa.com.mt, www.mfsa.com.mt
Deutsch-Maltesische Handelskammer
Mannarino Road 50/52, Birkirkara, BKR 9081, Malta
Tel.: 00356-21 42 17 64, Fax: 00356-21 42 17 65
E-Mail: info@german-maltese.com
Sharp Advisory Ltd.
168 St. Christopher Street, Valletta VLT 1467, Malta
Tel.: 00356-21 25 69, Fax: 00356-21 22 77 31
E-Mail: info@sharpadvisory.com
Malta Enterprise Ltd. – Industrial Estate
Gwardamangia Hill, Pieta’ MEC 0001, Malta, Tel.: 00356-25 42 00 00
Fax: 00356-25 42 34 01, www.maltaenterprise.com
Flughafen: Valletta, ca. 20 Min. zum Stadtzentrum
Hotels:
Hotel Phoenicia Malta, The Mall, FRN 1478, Valletta
Tel.: 00356-21 22 52 41, www.phoeniciamalta.com
The Diplomat Hotel, 173 Tower Road, Sliema, SLM 1609
Tel.: 00356-23 49 70 00, www.diplomat.com.mt
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Während der Rest von Europa 2009 mit einer schweren Rezession kämpfte, wuchs die polnische Wirtschaft auch nach dem Lehman- Kollaps noch um 1,7 Prozent. Polen war Spitzenreiter in Europa. Noch bemerkenswerter ist, dass Polen den Spitzenplatz auch weiterhin behauptet. Während der Mittelmeerraum auf erdrückende Staatsschulden mit rigorosen Sparpaketen reagiert und damit die Wirtschaftsleistung abwürgen muss, meldeten die Statistiker aus Warschau auch für 2011 ein Wachstum von 4,2 Prozent. Und für 2012 rechnet die Regierung mit 2,5 Prozent. Ein Wert, von dem die meisten Länder Europas nur träumen können. Doch in Polen ist der Aufschwung kein Selbstläufer.
Ein Grund für den polnischen Sonderweg sind die Milliardenhilfen der EU. Rund 68 Milliarden Euro fließen bis 2014 aus den Fördertöpfen in Brüssel. Und als Co-Ausrichter der Fußball-EM 2012 erhielt der in hohem Maße auf ausländische Investoren angewiesene Transitstaat eine moderne und wettbewerbsfähige Infrastruktur. Doch 2013 wird in der EU der Finanzrahmen bis 2020 abgesteckt. Polen kämpft derzeit mit anderen Nehmerländern darum, abermals ein ordentliches Stück vom Brüsseler Kuchen zu ergattern.
Womöglich gereicht dem Land jedoch sein eigener wirtschaftlicher Erfolg zum Nachteil.
Ein anderes Fragezeichen steht hinter dem Bankensystem. Die großen Institute gelten als gesund, gehören jedoch in der Mehrheit ausländischen Mutterkonzernen. Die Angst ist groß, dass diese meist maroden Banken in Wien, Mailand oder Frankfurt den Geldhahn zudrehen und die polnischen Unternehmen in ihrer Entwicklung ausgebremst werden. Es mehren sich die Stimmen, die eine Renationalisierung der Geldhäuser fordern.
2015 will Polen dem Euro beitreten. Das Land, das schon seit den 1990er-Jahren eine Schuldenbremse in der Verfassung kennt, sieht sich in der Tradition einer nordeuropäischen Stabilitätskultur. Der Haushalt soll 2012 konsolidiert und das Defizit auf unter 3 Prozent gedrückt werden. Der politische Gestaltungswille, gepaart mit einer soliden Haushalts- und Finanzpolitik, gibt allen Risiken zum Trotz Grund zur Annahme, dass die polnische Erfolgsgeschichte noch nicht zu Ende ist.
Mit Polen steuert auch das größte EU-Beitrittsland auf die populäre Flat-Tax zu. Angedachter Steuersatz: 15 Prozent. Die polnische Unternehmenssteuer soll in den kommenden Jahren reformiert werden und unter den derzeit geltenden Satz von 19 Prozent fallen. Einen Einheitssatz für Mehrwert-, Einkommen- und Unternehmenssteuer, wie ihn die Slowakei einst eingeführt hatte, wird es jedoch nicht geben. Der Mehrwertsteuersatz liegt bei 23 Prozent.
Grundstücke direkt erwerben: Wollen EU-Ausländer Grundstücke erwerben, brauchen sie keinen Strohmann und keine GmbH mehr. Nur der Erwerb von land- und forstwirtschaftlichen Grundstücken und Zweitwohnsitzen bleibt vorerst genehmigungspflichtig. Die neuen Gesetze sind wesentlich restriktiver. So haften Unternehmen für Umweltschäden und -gefahren. Liegen beim Kauf keine Unterlagen dazu vor, empfehlen sich eigene Proben.
Investoren erwarten zahlreiche Investitionsanreize von polnischer Seite und der EU-Kommission:
Investitionssubventionen bis zu 25 Prozent der Investitionskosten
Beschäftigungssubventionen bis zu 4000 Euro pro neu geschaffenem Arbeitsplatz – begrenzt auf zwei Jahre
Ausbildungssubventionen bis zu 1150 Euro pro Mitarbeiter
Subventionen für den Infrastrukturausbau
Dagegen wurden alle steuerlichen Vergünstigungen für Investoren abgeschafft.
Voraussetzungen für den Subventionserhalt sind ein Investitionsvolumen von mindestens zehn Millionen Euro, die Schaffung von mindestens 100 neuen Arbeitsplätzen innerhalb fünf Jahren oder Investitionen in neue Technologien.
Auslandsinvestoren stehen für die Unternehmensgründung alle bestehenden Rechtsformen offen. Gängigste Gesellschaftsform ist die GmbH (Sp.z.o.o) mit einem Mindeststammkapital von 50 000 PLN (14 000 Euro) und die AG (S.A.) mit einem Mindeststammkapital von 500 000 PLN (140 000 Euro). Dabei sind Beteiligungen bis 100 Prozent möglich.
Juristische Personen sowie Rechts- und Betriebsstätten ausländischer Unternehmen unterliegen der Einkommensteuer juristischer Personen, die der deutschen Körperschaftsteuer entspricht. Sie beträgt 19 Prozent. Ausgeschüttete Gewinne werden mit 15 Prozent besteuert, die Steuer wird durch die Gesellschaft einbehalten und von dieser abgeführt. Im DBA zwischen Deutschland und Polen ist jedoch ein ermäßigter Dividendensteuersatz von 5 Prozent vorgesehen. Dieser Satz kommt zur Anwendung, wenn der Dividendenempfänger eine Kapitalgesellschaft ist, die mindestens 25 Prozent Anteil an der die Dividende zahlenden Gesellschaft hält.
Die Einkommensteuer für natürliche Personen steigt progressiv zwischen 19 und 40 Prozent. Die Umsatzsteuer liegt bei 22 Prozent, ermäßigte Sätze von 7 Prozent gelten beispielsweise für landwirtschaftliche Maschinen und Sätze von 3 Prozent für landwirtschaftliche Produkte.
Polens 14 Sonderwirtschaftszonen locken mit einem attraktiven Angebot. Firmen, die sich dort niederlassen, können bis zu 65 Prozent der Investitionssumme von der Körperschaftsteuer abziehen. Wer bereits vor 2001 investiert hatte, profitiert von einer 100-Prozent-Ermäßigung. Die Zonen werden auch bei deutschen Unternehmen immer beliebter. Dabei war Polen in den EU-Beitrittsverhandlungen dazu gedrängt worden, die Steuersparzonen dichtzumachen. Aber die Regierungsvertreter aus Warschau verhandelten geschickt und verwiesen auf Deutschlands Weigerung, den neuen EU-Bürgern sofort unbeschränkten Zugang zum eigenen Arbeitsmarkt zu gewähren. Schließlich musste Polen den Steuerrabatt zwar etwas reduzieren, darf die Zonen aber bis 2017 beibehalten.
Während der Mittelmeerraum auf erdrückende Staatsschulden mit rigorosen Sparpaketen reagieren und damit die Wirtschaftsleistung abwürgen muss, weist Polen mit 2,5 Prozent ein Wirtschaftswachstum auf, von dem die meisten Länder Europas nur träumen können.
Weitere Informationen und Ansprechpartner:
Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Sozialpolitik ul.
Nowogrodzka 1/3/5, PL-00-513 Warszawa
Tel.: 0048-22-6 61 10 00, Fax: 0048-22-6 61 13 36, www.mpips.gov.pl
Polnische Agentur für Ausländische Investitionen
ul. Bagatela 12, PL-00-585 Warszawa
Tel.: 0048-22-3 34 98 00, Fax: 0048-22-3 34 99 99, www.paiz.gov.pl
Deutsch-Polnische Industrie- und Handelskammer
ul. Miodowa 14, PL-00-246 Warszawa
Tel.: 0048-22-5 31 05 00, Fax: 0048-22-5 31 06 00, www.ihk.pl
Flughäfen: Warszawa, Krakow, Wroclaw, Gdansk, Katowice, Poznan
Hotels in Warschau:
Bristol, ul. Krakowskie Przedmiescie 42/44, PL-00-325 Warszawa
Tel.: 0048-2 25 51 10 00, www.lemeridien.pl
Le Regina, ul. Kos´cielna 12, PL-00-218 Warszawa
Tel.: 0048-22-5 31 60 00, www.leregina.com
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Die globale Krise hat auch die rumänische Wirtschaft aus der Bahn geworfen. Zwar hatten Experten der rumänischen Wirtschaft wegen der hohen Auslandsinvestitionen in den letzten Jahren mehr Widerstandsfähigkeit zugetraut, doch unterschätzt wurde Rumäniens Anfälligkeit gegen Währungsspekulationen und Kapitalflucht. Dabei hätten das hohe Leistungsbilanzdefizit von 12,5 Prozent und die explosionsartig gestiegene private Verschuldung im Ausland Warnzeichen sein müssen. Das im März 2009 verabschiedete Hilfspaket des IWF von 20 Milliarden US-Dollar hat die finanzielle Lage des Landes zwar wieder stabilisiert, die Rezession hat Rumänien aber auch Mitte 2012 voll im Griff.
Der allgemeine Gewinn- sowie der Einkommensteuersatz betragen nur 16 Prozent. Die rumänische Gewinnsteuer entspricht der deutschen Körperschaftsteuer und gilt auch für die rumänischen Personenhandelsgesellschaften. Einer besonderen Bedeutung werden die Repräsentanzen ausländischer Unternehmen unterworfen. Als Repräsentanz gilt die geschäftliche Vertretung einer ausländischen Muttergesellschaft, für die eine Genehmigung des Außenministeriums erforderlich ist. Sie hat keine eigene Rechtspersönlichkeit und befasst sich ausschließlich mit der Vermittlung von Geschäftsbeziehungen, Marketingtätigkeiten, etc. Sie wird pauschal mit 4000 Euro p. a. besteuert.
Soll die Investition in Rumänien durch Gründung einer Tochtergesellschaft erfolgen, kann aus einer Vielzahl von Gesellschaftsformen gewählt werden, die den deutschen Grundformen GmbH, AG, KG, OHG und KG a. A. im Wesentlichen entsprechen. Gängigste Investitionsform ist die S. R. L., das Gegenstück zur deutschen GmbH. Ein rumänischer Partner ist bei der Gründung nicht erforderlich. Das Mindeststammkapital beträgt etwa 54 Euro. Diese pro forma-Eigenkapitalausstattung bringt bei der Finanzierung einer Unternehmensgründung gegenüber den deutschen Mindestkapitalregeln von 25 000 Euro erhebliche Vorteile. Für Gewinne besteht die Pflicht, jährlich 5 Prozent den Rücklagen der Gesellschaft zuzuführen. Beabsichtigt die rumänische Tochtergesellschaft ihre Gewinne an die deutsche Muttergesellschaft auszuschütten, beträgt die Quellensteuer 5 Prozent. Bei Vergütungen für Zinsen und Lizenzen darf der rumänische Staat noch 3 Prozent einbehalten. Zwischen Rumänien und Deutschland besteht ein DBA.
Der Mehrwertsteuersatz beträgt 19 Prozent, der ermäßigte Steuersatz 9 Prozent. Im Falle des Grunderwerbs fallen Gebühren zwischen 0,5 und 3 Prozent des Kaufpreises an.
Da Rumänien mittlerweile fest in die EU integriert ist, sehen viele Unternehmen sehr gute Investitionsbedingungen. Es locken günstige Arbeitskräfte, ein hungriger Binnenmarkt und eine lange industrielle Tradition. Rumänien ist reich an Chancen, doch auch reich an Risiken. Als Investor muss man mit Überraschungen rechnen.
Weitere Informationen:
Botschaft von Rumänien
Dorotheenstraße 62–66, D-10117 Berlin
Tel.: 030-21 23 92 02, Fax: 030-21 23 93 99, www.berlin.mae.ro
Flughäfen: Bukarest-Otopeni, Bukarest-Băneasa, Timioşara
Hotels in Bukarest:
Radisson Blu Hotel
Calea Victoriei 63–81, Sector 1, Bucharest RO-010065
Tel.: 0040-2 13 11 90 00, www.radissonblu.com/hotel-bucharest
Ramada Majestic Bucharest
Calea Victoriei 38–40, Sector 1, Bucharest RO-010082
Tel.: 0040-2 13 10 27 15, www.ramadamajestic.ro
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Im Oktober 2011 versuchte Regierungschefin Iveta Radičová in einer Kampfabstimmung zu erzwingen, dass sich die Slowakei weiter am europäischen Rettungsfonds beteiligt. Ergebnis: Sie verlor, die Regierung zerbrach. Seit den Wahlen im März 2012 wird die Slowakei von Ministerpräsident Robert Fico geführt. In seiner Amtszeit von 2006 an hatte Fico den Euro eingeführt, aber während der Finanzkrise das Haushaltsdefizit auf 8 Prozent steigen lassen. Seit April gibt er sich betont europafreundlich und entschlossen, das Defizit bis 2013 auf die erlaubten 3 Prozent zu senken (2011: 4,8 Prozent). In seiner ersten Amtszeit hatte Fico auch den einheitlichen Steuersatz von 19 Prozent bei der Einkommen- und Unternehmensbesteuerung eingeführt. Diese soll bei Jahreseinkommen über 33 000 Euro künftig auf 25 Prozent und bei Unternehmen, deren Gewinne 30 Millionen Euro übersteigen, auf 23 Prozent erhöht werden. Auch in der Arbeitsmarktpolitik stehen Veränderungen an, vor allem der bisher lockere Kündigungsschutz könnte kippen. Zu erwarten ist dadurch ein Ansteigen der Schuldenlast und ein Rückgang der Wirtschaftsleistung in einem nun wieder hochregulierten Umfeld. Die Mehrwertsteuer wurde von 19 auf 20 Prozent erhöht.
Die Slowakei bietet Investitionsanreize, die sich auf die staatliche Hilfe bei Anlaufinvestitionen zur Schaffung neuer Arbeitsplätze in Zusammenhang mit Produktionsanlauf, Produktionserweiterung oder Unternehmenskauf beziehen. Dazu zählen Steuernachlässe – bis zur Höhe der Investitionssumme –, Zuschüsse für die Schaffung neuer Arbeitsplätze (1 000 bis 4800 Euro pro Arbeitsplatz) sowie für die Umschulung neu aufgenommener Mitarbeiter (3000 Euro pro Mitarbeiter).
Einen fünfjährigen Steueraufschub bekommen Investoren von Unternehmen,
deren Stammkapital fünf Millionen Euro beträgt und die Ware aus dem Ausland importieren und in der Slowakei weiterverarbeiten oder die Ware in der Slowakei produzieren und diese dann exportieren.
deren Stammkapital 2,5 Millionen Euro beträgt und die in einer Region mit einer Arbeitslosenquote von über 15 Prozent produzieren.
deren Stammkapital in bestimmten Industriebereichen 1,5 Millionen Euro beträgt.
Gängigste Gesellschaftsformen sind die GmbH (S.R.Q.) mit einem Mindeststammkapital von ca. 4800 Euro und die Aktiengesellschaft (A.S.) mit einem Stammkapital von ca. 24 000 Euro.
Ausländische Investoren beklagen nach wie vor die Korruption im Land, vor allem in öffentlichen Stellen. Der Erwerb von Immobilien ist für Investoren aus EU-Staaten zur Schaffung von Betriebsräumen beziehungsweise Produktionsstätten uneingeschränkt möglich.
Weitere Informationen und Ansprechpartner:
Ministerium für Wirtschaft der Slowakischen Republik
Mierová 19, SK-82715 Bratislava 212
Tel.: 0042-12 48 54 11 11, Fax: 0042-12 43 33 78 27
E-Mail: info@economy.gov.sk
Botschaft der Slowakischen Republik
Hildebrandstraße 25, D-10785 Berlin
Tel.: 030-88 92 62 00, Fax: 030-88 92 62 22, www.botschaft-slowakei.de
Slowakische Agentur für Investitions- und Handelsförderung SARIO
Martinčekova 17, SK-82101 Bratislava
Tel.: 00421-2-58 26 01 00, Fax: 00421-2-58 26 01 09, www.sario.sk
Deutsch-Slowakische Industrie- und Handelskammer
Suché mýto 1, SK-81103 Bratislava
Tel.: 00421-2 20 85 06 20, Fax: 00421-2 20 85 06 32, www.dsihk.sk
Flughäfen: Bratislava (12 km zum Stadtzentrum), Kosice (10 km vom Stadtzentrum)
Hotels:
Radisson Blu Carlton Hotel
Hviezdoslavovo nam. 3, SK-81102 Bratislava
Tel.: 00421-2-59 39 00 00, www.radissonblu.com/hotel-bratislava
Hotel Danube
Rybné námestie 1, SK-81338 Bratislava
Tel.: 00421-2-59 34 00 00, www.hoteldanube.com
Cravne Plaza
Hodžovo nam. 2, SK-81625 Bratislava
Tel.: 00421-2-59 34 81 11, www.crowne-plaza.sk
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Das kleine Slowenien war einst ein wirtschaftlicher Vorzeigestaat innerhalb der Eurozone. In den vergangenen Jahren haben sich die vergleichsweise geringen Staatsschulden des Landes jedoch verdoppelt. Weil es seit Beginn der Finanzkrise 2008 keine billigen Kredite aus Deutschland und Österreich mehr gibt, haben zahlreiche slowenische Unternehmen massive Schwierigkeiten. Die Banken schreiben rote Zahlen. Und seit Slowenien keine hohen Wachstumsraten mehr hat, sind die Kosten der Sozialsysteme nicht mehr tragbar. Die Staatsverschuldung liegt Mitte 2012 bei knapp 48 Prozent, das Land wurde daraufhin von der Ratingagentur Standard & Poor’s herabgestuft. 2012 wird Slowenien in der Eurozone sogar das Land mit dem stärksten Schuldenanstieg sein. Derzeit muss das Land so hohe Zinsen auf Staatsanleihen zahlen wie noch nie seit seinem Beitritt zur Eurozone vor fünf Jahren. Slowenien kommt damit dem Hochzins-Strudel gefährlich nahe.
Die hohen Zinsen sind aber auch den Strukturproblemen Sloweniens geschuldet. So bemüht sich die Regierung derzeit vergebens, das Rentenalter von 57 bzw. 58 Jahren schrittweise auf 65 heraufzusetzen. Eigentlich sind die Slowenen reformwillig, sie haben nur das Vertrauen in die Politik verloren. Slowenien ist im wirtschaftlichen Aufholprozess der EU-Oststaaten einen Sonderweg gegangen. Nicht das Sich-attraktiv-Machen für ausländische Direktinvestitionen, sondern die Stärkung der eigenen Wirtschaft und ihrer Exportkraft standen im Mittelpunkt. Dafür hatte die slowenische Zentralbank die slowenische Währung (Tolar) auch streckenweise gegenüber dem Euro real abgewertet, um bereits Anfang 2007 den Euro als Landeswährung übernehmen zu können.
Mit der Steuerreform Ende 2006 sanken die Unternehmenssteuern auf aktuell 20 Prozent. Sloweniens günstige Lage am Kreuzungspunkt wichtiger Transportwege, eine gut entwickelte ITC-Infrastruktur, Technologienetze und Plattformen, Exzellenzzentren und Cluster als Beweis von High-Level-Innovationen machen das Land zu einem bevorzugten Standort für ausländische Investitionen. Enge wirtschaftliche Kontakte nach Ost- und Südosteuropa, eine sehr gute Infrastruktur, ein großer Adria-Hafen und gut ausgebildete Arbeitskräfte sind weitere Pluspunkte.
Derzeit gilt es, die bisher ausgebliebenen Strukturreformen nachzuholen. So ist der Privatisierungsgrad der Wirtschaft (65 Prozent) und vor allem des Finanzsektors nach wie vor relativ niedrig, der Arbeitsmarkt noch recht unflexibel, die Deindexierung von Löhnen, Gehältern und Sozialleistungen bislang nur unzureichend vorangekommen. Auch mit der Liberalisierung der Versorgungsmärkte ist Slowenien noch im Rückstand.
Derzeit wird an der Einführung einer Flat Tax gearbeitet.
Staatliche Fördermittel gibt es für Investitionen im Produktionsbereich, in strategisch wichtigen Dienstleistungsbranchen sowie im Forschungs- und Entwicklungsbereich. Die Höhe der Subventionen je neuem Arbeitsplatz ist je nach Branche und Region unterschiedlich. So beträgt die förderungswürdige Mindestinvestitionssumme in Ljubljana und Umgebung zum Beispiel sechs Millionen Euro, wobei mindestens 50 neue Arbeitsplätze geschaffen werden müssen. Die Unterstützung kann im Einzelfall bis zu 15 Prozent der Gesamtinvestitionssumme betragen.
Vorrangig von ausländischen Investoren eingesetzte Gesellschaftsformen sind die GmbH (druzba z omejeno odgovornostjo – d.o.o.) mit einem Mindeststammkapital von 9500 Euro, gefolgt von der Aktiengesellschaft (delniska druzba – d.d.) mit einem Stammkapital von mindestens 27 000 Euro.
Im Steuerrecht gelten derzeit folgende Sätze:
Einkommensteuer: 20 Prozent
Körperschaftsteuer: 20 Prozent
Dividendensteuer: 15 Prozent, bei Schachtelbeteiligungen von 25 Prozent nur 5 Prozent
Zinsen: Nullsteuer
Umsatzsteuer: 20 Prozent, der ermäßigte Satz liegt bei 8,5 Prozent
Grunderwerbsteuer: 2 Prozent
Vermögensteuer: 0,1 bis 1,5 Prozent
Seit Anfang 2003 können natürliche und juristische ausländische Personen Grund und Boden – mit Beschränkungen – kaufen.
Weitere Informationen und Ansprechpartner:
Wirtschaftsministerium
Kotnikova 5, SI-1000 Ljubljana
Tel.: 00386-1-4 00 33 11, Fax: 00386-1-4 33 10 31, www.mg.gov.si
Botschaft der Republik Slowenien
Hausvogteiplatz 3–4, D-10117 Berlin
Tel.: 030-20 61 45 0, Fax: 030-20 61 45 70, http://berlin-embassy.si
Flughafen: Ljubljana-Brnik, ca. 30 Min. bis zum Stadtzentrum
Hotels:
Hotel Lev, Vošnjakova ulica 1, SI-1000 Ljubljana
Tel.: 00386-1-4 33 21 55, www.hotel-lev.si
Grand Hotel Union Executive, Miklošičeva 1, SI-1000 Ljubljana
Tel.: 00386-1-3 08 12 70, www.gh-union.si
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Die 2010 begonnene konjunkturelle Erholung Tschechiens hat sich 2011 fortgesetzt. Vor allem die stark exportorientierte Wirtschaft hat zu einem BIP-Wachstum von 2,3 Prozent im Jahr 2010 und 2 Prozent im Jahr 2011 geführt. Beim BIP pro Kopf hat das Land bereits 80 Prozent des EU-Durchschnitts erreicht und will bis 2013 zum EU-Durchschnitt aufschließen. Das Defizit lag 2011 bei 3,7 Prozent, bis 2013 soll die Maastricht-Schwelle von 3 Prozent erreicht sein. Zum Abbau des Haushaltsdefizits wird der Mehrwertsteuersatz von aktuell 14 Prozent bis 2013 auf 19 Prozent erhöht. Die Renten werden von 2013 bis 2015 eingefroren.
Die ausländischen Investitionen beliefen sich 2010 auf 710 Milliarden Kronen. Seit 1993 haben deutsche Unternehmen im Land 15,5 Milliarden Euro investiert, was 22 Prozent aller Auslandsinvestitionen entspricht. Deutsche Firmen schätzen vor allem die motivierten und qualifizierten Arbeitskräfte, die Nähe zu Deutschland, die politische Stabilität, die Verlässlichkeit der Vertragspartner sowie die unbürokratische Vorgehensweise der Behörden.
Das Ministerium für Handel und Industrie hat für in- und ausländische Investoren Steuervergünstigungen beschlossen. Diese werden für Investitionen ab 50 Millionen CZK (1,8 Millionen Euro) gewährt. Damit kommen auch kleinere Unternehmen in den Genuss von Steuererleichterungen bis zu 50 Prozent der Investitionskosten.
Des Weiteren werden Investitionsanreize der Kommunen, vor allem Bauland zu günstigen Konditionen geboten. Investitionsanreize bestehen aus Einkommensteuernachlässen, Übertragung eines aufgeschlossenen Gebiets zu einem günstigen Preis, materieller Unterstützung zur Schaffung neuer Arbeitsplätze, materieller Unterstützung zur Umschulung von Mitarbeitern oder Übertragung von Grundstücken. Steuernachlässe können grundsätzlich über die Dauer von zehn Besteuerungszeiträumen geltend gemacht werden.
Tschechien verfügt vor allem im verarbeitenden Bereich über ein vom Ausbildungsstand her äußerst wettbewerbsfähiges Arbeitskräftepotenzial. Bereits die abgeschlossenen Assoziationsabkommen haben zu einer Freihandelszone für verarbeitete Güter geführt und dafür gesorgt, dass Auslandsinvestoren den Kostenvorteil des Landes auch bei der Produktion für den EU-Markt nutzen konnten.
Beliebteste Rechtsformen bei Gesellschaftsgründungen sind die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (S.R.O) mit einem Stammkapital von 200 000 CZK (ca. 6300 Euro) und die Aktiengesellschaft mit einem Mindeststammkapital von zwei Millionen CZK (ca. 63 000 Euro).
Der Immobilienerwerb ist nach wie vor nicht einfach. Grundbedingung ist, dass der ausländische Investor eine Niederlassung in Tschechien hat, die im tschechischen Handelsregister eingetragen ist und die als Käufer auftritt. Der Erwerb landwirtschaftlichen Bodens ist dagegen für Ausländer ausgeschlossen. Privatpersonen aus dem Ausland – auch aus der EU – können keine Immobilien erwerben.
Ausländische Unternehmen werden auf absehbare Zeit das Rückgrat der tschechischen Wirtschaft bleiben. CzechInvest lockt jährlich drei bis fünf Milliarden Euro Investitionskapital an.
Weitere Informationen und Ansprechpartner:
Ministerium für Industrie und Handel der Tschechischen Republik
Na Františku 32, CZ-11015 Praha 1
Tel.: 00420-2-24 85 11 11, Fax: 00420-2-24 81 10 89
www.mpo.cz
Botschaft der Tschechischen Republik
Wilhelmstraße 44, D-10117 Berlin
Tel.: 030-22 63 80, Fax: 030-22 63 81 69
www.mzv.cz/berlin
Tschechisch-Deutsche Industrie- und Handelskammer
Václvské nám. 40, CZ-11000 Praha 1
Tel.: 00420-2-24 22 12 00, Fax: 00420-2-24 22 22 00, www.dtihk.cz
CzechInvest – Agentur für Wirtschafts- und Investitionsförderung
Štěpánská 15, CZ-12000 Praha 1
Tel.: 00420-2 96 34 25 00, Fax: 00420-2 96 34 25 02, www.czechinvest.org
Flughafen: Prag Ruzyne, ca. 30 Min. bis zum Stadtzentrum
Hotels:
Grand Hotel Bohemia Prague, Králodvorská 4, CZ-11000 Praha 4
Tel.: 00420-2-34 60 81 11, www.grandhotelbohemia.cz
Parkhotel Praha, Veletržní 20, CZ-17000 Praha 7
Tel.: 00420-2-96 79 71 11, www.parkhotel-praha.cz
Ambassador Zlatá Husa, Vaclavske náměsti 5–7, CZ-11124 Praha 1
Tel.: 00420-2-24 19 31 11, www.ambassador.cz
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Im Zuge der Auswirkungen der Wirtschaftskrise hat Ungarn, das die Euro-Einführung wegen der schlechten Wirtschaftslage zunächst auf 2015 verschoben hat, eine sogenannte Krisensteuer eingeführt. Diese gezielte Sondersteuer trifft vor allem ausländische Großunternehmen. Dabei hat die Regierung im eigenen Landgenug zu tun: Sie muss die mit rund 80 Prozent des BIP höchsten Staatsschulden in Zentral- und Osteuropa verringern und die Staatsausgaben erhöhen, das Wirtschaftswachstum ankurbeln und die Arbeitslosigkeit senken. Ein Vergleich mit dem krisengeschüttelten Griechenland ist jedoch nicht gerechtfertigt.
Die Privatisierung ist in Ungarn abgeschlossen, die Großunternehmen sind in private Hand überführt. Seit 1989 können Ausländer Mehrheitsbeteiligungen bis zu 100 Prozent an ungarischen Gesellschaften übernehmen.
Von ausländischen Investoren in Ungarn gegründete Unternehmen können Liegenschaften und Immobilien erwerben, ausgenommen sind landwirtschaftliche Grundstücke. Auch Pachtverträge sind zulässig.
Bei den ausländischen Direktinvestitionen liegt Deutschland mit einer Quote von 39 Prozent vor Japan (18 Prozent) und Österreich (13 Prozent). Investitionen auf der grünen Wiese in den weniger entwickelten Regionen werden finanziell und steuerlich gefördert. Dabei ist Ungarn vor allem um die Ansiedlung von Forschungs- und Entwicklungszentren bemüht.
Von Ausländern bevorzugte Gesellschaftsformen sind die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (KFT) mit einem Mindeststammkapital von 12 350 Euro und die Aktiengesellschaft (RT) mit einem Stammkapital von mindestens 82 000 Euro.
Körperschaftsteuer: Unternehmensgewinne werden seit 2004 einheitlich mit 19 Prozent versteuert, Gesellschaften bis zu zwei Millionen Euro Jahresumsatz zahlen 10 Prozent.
Offshore-Gesellschaften: Gesellschaften, die ausschließlich im Ausland wirtschaftlich tätig sind, zahlen eine Körperschaftsteuer von nur drei Prozent.
Einkommensteuer: 16 Prozent
Gewerbesteuer: 2 Prozent
Krisenbedingte Sondersteuer: 2,5 Prozent
Grunderwerbsteuer: 10 Prozent des Verkehrswertes
Investitionsförderungen: Neben staatlichen Fördermaßnahmen für direkte Investitionen – bis zu 50 Prozent – erhalten Unternehmen finanzielle Zuschüsse für die Schaffung neuer Arbeitsplätze (bis 4600 Euro pro Mitarbeiter). Aus den Förderprogrammen der EU stehen rund 253 Millionen Euro zur Verfügung.
Ungarn hat dank kräftiger ausländischer Direktinvestitionen seine Wirtschaft wettbewerbsfähig gemacht. Die Höhe der ausländischen Direktinvestitionen liegt bei 65 Prozent, in Griechenland befindet sich dieser Wert bei 13 Prozent. Ungarn konnte seinen weltweiten Export auf 0,44 Prozent im Jahr 2010 steigern, in Griechenland lag dieser bei 0,16 Prozent. Dabei ist die griechische Wirtschaft fast doppelt so groß wie die ungarische. Dennoch leidet Ungarns Ruf als Schuldner. Das liegt vor allem an der unberechenbaren und teilweise auch unsoliden Wirtschaftspolitik. Höhere Risikoprämien für Staatsanleihen und niedrigere Investitionen aus dem Ausland sind die Folge. Investoren vermissen vor allem eine gewisse Rechtssicherheit.
Bis Anfang 2012 investierten ausländische Firmen in Ungarn rund 200 Milliarden Euro, fast ein Zehntel kam von den knapp 1000 deutschen Unternehmen. Fraglich ist, ob das mit der neuen investitionsfeindlichen Steuerpolitik so bleibt. Polen, Tschechien und die Slowakei sind inzwischen zu starken Konkurrenten Ungarns geworden. Auch die baltischen Staaten sowie Bulgarien und Rumänien haben in der Investorengunst aufgeholt. Das liegt an den hohen Steuern und den im Jahrzehnt bis zur Krise schnell gestiegenen Löhnen in Ungarn.
Human Resources (HEOP): | Beschäftigungspolitik, Ausbildung, Soziales, „Wissensnetze“, Wissensmanagement, E-Learning |
Wirtschaftliche Wettbewerbsfähigkeit (GVOP): | Forschung und Entwicklung, insbesondere kleiner und mittlerer Unternehmen, Investitionsförderung, Infrastruktur, E-Economy |
Landwirtschaft und Entwicklung des ländlichen Raumes (AVOP): | Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit, Entwicklung des ländlichen Raumes, Erneuerung und Verbesserung der Agrarproduktion |
Umwelt und Infrastruktur (KIOP): | Produktionsintegrierter Umweltschutz, Verkehr, Demonstrationsprojekte |
Regionalentwicklung (ROP): | Entwicklung von Wirtschaft und Human Resources auf regionaler Ebene, Tourismusförderung |
Quelle: Spitzmüller AG
Weitere Informationen und Ansprechpartner:
Botschaft von Ungarn
Unter den Linden 76, D-10117 Berlin
Tel.: 030-20 31 00, Fax: 030-2 29 13 14
www.mfa.gov.hu/emb/berlin
Ungarisches Außenhandelsbüro – ITD Hungary
Falkensteinerstraße 32a, D-60322 Frankfurt a. M.
Tel.: 069-1 56 80 70, Fax: 069-59 03 26
E-Mail: huntradeffm@t-online.de
Deutsch-Ungarische Industrie- und Handelskammer
Lövőház u. 30, H-1024 Budapest
Tel.: 0036-1-3 45 76 00, Fax: 0036-1-3 15 07 44
www.ahkungarn.hu
Flughafen: Budapest Ferihegy, Bus, U-Bahn und Taxi zur Innenstadt
Hotels:
Le Méridien Budapest, V. Erzsébet tér 9–10, H-1051 Budapest
Tel.: 0036-1-4 29 55 00, www.lemeridienbudapest.com
Hilton Budapest, I. Hess András tér 1–3, H-1014 Budapest
Tel.: 0036-1-8 89 66 00, www.hilton.com
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Zypern geht gern eigene Wege. Die Republik verlässt sich nach mehreren Herabstufungen durch die Ratingagenturen als einziges Euro-Land auf einen 2,5 Milliarden-Kredit aus Russland. Das Misstrauen der Märkte gilt den zyprischen Banken. Deren Bilanzsumme ist mit 150 Milliarden Euro mehr als achtmal so groß wie das Bruttoinlandsprodukt. Zum Verhängnis geworden ist den Banken ihre Verbindung zu griechischen Geldhäusern. Die engen wirtschaftlichen Verflechtungen zwischen beiden Staaten sorgten dafür, dass Banken aus Zypern griechischen Geschäftsleuten reichlich Kredite gewährten. Können diese ihre Schulden nicht mehr begleichen, trifft dies die Geldgeber direkt. Wichtiger noch: Zypriotische Banken besitzen in erheblichem Ausmaß griechische Staatsanleihen und Papiere griechischer Banken – etwa ein Drittel der Bankguthaben. Gleichzeitig haben Griechen aus Angst vor dem Zusammenbruch in den letzten beiden Jahren über vier Milliarden Euro zu Banken auf Zypern transferiert.
Seit 1974 teilt ein Zaun den nördlichen – türkischen – Teil der Insel vom südlichen griechischen. Daran hat auch der Beitritt des griechischen Teils zur EU nichts geändert. Während anderswo mithilfe des Anreizes „Europa“ viele Gegensätze abgebaut wurden, ist der zypriotische Gegensatz trotz intensivster Bemühungen seitens der EU-Kommission und UN geblieben.
Zypern, das Offshore- und ehemalige Schwarzgeldparadies, ist meist Drehscheibe zwischen Europa, dem Nahen Osten, Russland und den früheren Mitgliedsstaaten der Sowjetunion. Die für die Insel schmerzhafteste Forderung der EU-Kommission im Beitrittsprozess war, den Offshore-Sektor aufzugeben und dessen Besteuerung an die der inländischen Unternehmen anzupassen. Doch einen Teil seines Wirtschaftswachstums nach der Teilung von 1974 verdankt Zypern eben den in diesem Bereich tätigen Banken und Unternehmen. Sie waren nur der Nullsteuern wegen auf die östliche Mittelmeerinsel gekommen. Aktiv tätig sind in diesem Bereich heute rund 2000 Finanzdienstleister sowie 45 000 Unternehmen.
Zulässig sind sowohl Inlands- als auch Offshore-Trusts. Inlands-Trusts sind in der Regel von Steuern befreit, aber ihre inländischen Nutznießer unterliegen – vertreten durch ihre Treuhänder – der persönlichen Besteuerung. Offshore-Trusts genießen volle Steuerfreiheit, sofern das Einkommen im Ausland entsteht. Trusts dürfen Rentenfonds zypriotischer Offshore-Unternehmen oder ausländischer Gesellschaften verwalten, deren Erträge steuerfrei bleiben. Die Eintragungsgebühr eines Trust liegt bei etwa 50 Euro.
Der Einsatz derartiger Gesellschaften bei Im- und Exportgeschäften, Lizenzen, Honoraren, Provisionen, aber auch bei Immobiliengeschäften lohnt sich immer, wie nachfolgende Beispiele zeigen:
Export: Der Verkauf von Deutschland aus läuft mit einem Gewinnaufschlag über eine Zypern-IBC, von dort weiter in ein Drittland. Der Gewinn wird zum niedrigen Steuersatz in Zypern versteuert.
Import: Die Einfuhr von Waren aus Drittstaaten erfolgt über eine Zypern-IBC. Der wesentliche Gewinn aus diesem Geschäft verbleibt in Zypern.
Lizenzen: Vergabe von Lizenzrechten an deutsche Gesellschaft, diese zahlt Lizenzgebühren an Zypern-IBC. Der Gewinn fällt zum niedrigen Steuersatz in Zypern an, in Deutschland löst es einen steuermindernden Kostenfaktor aus.
Provisionen/Honorare: Das deutsche Unternehmen zahlt Provisionen/Honorare an eine Zypern-IBC für beispielsweise Kunden- und Auftragsvermittlung, Erstellung von Marketingkonzepten, Consulting, Softwareentwicklung etc. Damit löst es einen steuermindernden Kostenfaktor in Deutschland und eine günstige Gewinnbesteuerung in Zypern aus.
Immobilien: Eine deutsche Immobilie wird an Zypern-IBC verkauft. Bei Weiterverkauf oder Vererbung bleibt die Zypern-IBC Eigentümer der Immobilie, es werden lediglich die Anteile an der Zypern-IBC verkauft beziehungsweise vererbt. Vorteil: Beim Verkauf wird der Gewinn in Zypern günstiger versteuert. Beim Vererben wird Erbschaftsteuer vermieden, da in Zypern keine Erbschaftsteuer anfällt. Und wichtig: Im deutschen Grundbuch ist keine Änderung erforderlich, da der Erbe die Anteile übertragen bekommt. Damit entfällt auch eine Meldung an den deutschen Fiskus. Auch wenn der Erbe in Deutschland seinen Wohnsitz hat, wird er erbschaftsteuerlich nicht erfasst.
Doch auch nach dem EU-Beitritt kann sich die EU-Steueroase Zypern sehen lassen. Unternehmensgewinne werden jetzt mit „nur“ pauschal zehn Prozent besteuert, Inlandsfirmen müssen auf ausgeschüttete Dividenden eine Steuer von 15 Prozent abführen. Die effektive Steuerbelastung beträgt derzeit durchschnittlich nur 9,7 Prozent. Darüber hinaus bietet Zypern durch zahlreiche DBA – auch mit Deutschland – für international tätige Unternehmen weitere Vorteile: Wer beispielsweise seine Firma von Zypern aus über eine internationale Business Company (IBC) oder eine Limited Company (Ltd.) steuert, vermeidet eine Besteuerung in Deutschland. Zinsen auf Geldbeträge, die in Zypern gehalten werden, sind steuerfrei.
Firmengründungen sind schnell und bürokratiearm durchgeführt. Dabei winken weitere Steuervorteile: Für Beschäftigte bei Offshore-Gesellschaften sind Vergütungen für Tätigkeiten im Ausland – beispielsweise in Deutschland – aus zypriotischen Konten steuerfrei. Zahlungen aus ausländischen Konten werden auf Zypern pauschal mit 10 Prozent besteuert. Teilhaberschaften sind gänzlich steuerfrei. Kapitalgewinnsteuern gibt es nicht.
Weitere Informationen und Ansprechpartner:
Botschaft der Bundesrepublik Deutschland
10, Nikitaras St., CY-1080 Nikosia
Tel.: 00357-22 45 11 45, Fax: 00357-22 66 56 94
E-Mail: info@nikosia.diplo.de
Ministry of Commerce, Industry and Tourism
6 Andreas Araouzos St., CY-1421 Nikosia
Tel.: 00357-22 22 86 71 00, Fax: 00357-22 37 51 20, www.mcit.gov.cy
Central Bank of Cyprus
80, Kennedy Avenue, CY-1076 Nikosia
Tel.: 00357-22 71 41 00, Fax: 00357-22 71 49 59, www.centralbank.gov.cy
Flughäfen: Nikosia, Larnaka
Offshore-Firmen-Gründung:
Cosmoserve Ltd., 89 Kennedy Avenue, 2nd Floor, Office 201
P.O. Box 26624, CY-1640 Nikosia, Tel.: 00357-22 37 92 10
Fax: 00357-22 37 92 12, www.cosmoserve.com
Hotels:
Cyprus Hilton, Archbishop Makarios III Avenue, CY-1516 Nikosia
Tel.: 00357-22 37 77 77, www.cyprus.hilton.com
Ajax (Strandhotel), P.O. Box 56988, CY-3311 Limassol
Tel.: 00357-25 59 00 00, www.ajaxhotel.com
Golden Bay Beach Hotel, P.O. Box 40741, CY-Larnaka
Tel.: 00357-24 64 54 44, www.goldenbay.com.cy
Nordzypern ist mit dem EU-Beitritt des Südteils der Insel in die Weltgemeinschaft zurückgekehrt – als Morgengabe der EU erhielt es zunächst einmal 259 Millionen Euro aus Brüssel. Dabei wird der Nordteil den siamesischen Zwilling im Süden ganz schön alt aussehen lassen. Zum Beispiel mit seinen wunderbaren Stränden bei Kyreneia, der Perle des Nordens. Bis zur türkischen Invasion blühte der Tourismus nur im Norden. Die Stadt Famagusta wurde zum ersten touristischen Eldorado im östlichen Mittelmeer. Türken und Ägypter, Israelis und Europäer – alle kamen hierher. Sie werden schon sehr bald wiederkommen. Die internationalen Tourismuskonzerne haben bereits die Hand nach den unberührten Traumstränden ausgestreckt. Wenn Nordzyperns Strände wieder weltweit erreichbar und seine Dörfer zu besuchen sind, wird dem Süden Konkurrenz erwachsen. Auch in steuerlicher Sicht, denn Investoren wollen geködert werden. Schon jetzt hat Nordzypern Besuchern eine Besonderheit zu bieten. Hier gibt es eine Konzentration von Spielcasinos wie kaum irgendwo auf der Welt: über vierzig Spielhöllen, die der türkischen Mafia gehören.
Streit um Erdölvorkommen: Ein Streit um Erschließungsrechte in den Gewässern vor Zypern belastet die Beziehungen zwischen der Republik Zypern und der Türkei samt der Türkischen Republik Nordzypern. Die Erdgas- und Erdölfelder in dem rund 60 000 qkm großen Gebiet südlich der Mittelmeerinsel bergen nach Schätzungen zwischen sechs und acht Milliarden Barrel Erdöl.
Weitere Informationen und Ansprechpartner:
Flughafen: Gecikale, 43 km von Girne, 26 km von Nikosia; keine Direktflüge von Deutschland, nur mit Turkish Airline und Cyprus Turkish Airline aus Istanbul, Ankara, Izmir oder Antalya, oft preisgünstiger über den Umweg London
Anwalt/Firmengründungen:
Peyman Erginel, P.O. Box 122, M. Cagatay Avenue No. 16,
Kyrenia, Via Mersin 10, Turkey
Tel.: 0090-392-8 15 26 55, Fax: 0090-392-8 15 49 00
www.peymanerginel-lawfirm.com
Hotels:
Saray Hotel, Atatürk Caddesi Saray önü
Saray Hotel Lefkosa, Mersin 10, Turkey
Tel.: 0090-392-2 28 53 50, www.lefkosasaraycasino.com
Merit Crystal Cove, Alsancak, Girne, Mersin 10,
Tel.: 0090-392-6 50 02 00, www.merithotels.com
The Colony Hotel, Ecevit Caddesi, Mersin 10,
Tel.: 0090-392-8 15 15 18, www.parkheritage.com
Weitere Länder warten auf ihre Aufnahme in die EU:
Sie harren auf ausländische Investoren und planen, diese mit umfangreichen steuerlichen Vergünstigungen zu locken. Auch diese Staaten wollen sich die Chance des europäischen Wirtschaftsraums nicht entgehen lassen und bieten Investoren neue Absatzmärkte. Ungeachtet aller Unsicherheiten zeigen ausländische Investoren Vertrauen in den Reformwillen dieser Länder.
Jede Erweiterung der EU ging in der Vergangenheit mit Steuersenkungen bei einer Mehrzahl der Beitrittsstaaten einher, um im neu geschaffenen Wirtschaftsraum sofort das Kapital und die Investitionen der „Alt-EU-Staaten“ anzulocken.
Wie schnell die Union wachsen soll, darüber herrschen in den Hauptstädten unterschiedliche Auffassungen. Einig sind sich die EU-Mitglieder, dass die Staaten des westlichen Balkans beitreten sollen. Kroatien und Mazedonien verfügen über den begehrten Kandidaten-Status, Kroatien könnte schon 2013 in die EU aufgenommen werden. Island hat den Kandidatenstatus im März 2010 erhalten, das Land gilt als „pflegeleicht”, weil es bereits 75 Prozent der EU-Gesetze umgesetzt hat.
Offizielle Kandidaten sind die Türkei, Kroatien und Mazedonien; potenzielle Kandidaten sind neben Island Albanien, Bosnien-Herzegowina, Kosovo, Montenegro, Serbien.
Einige dieser Länder brauchen für einen EU-Beitritt aber noch eine belastbare und glaubwürdige Perspektive. Eine Perspektive, die ihnen hilft, den notwendigen inneren Veränderungsdruck aufzubauen und sich zum Beispiel gegen Kräfte durchzusetzen, die mit einem korrupten Justiz- und Polizeiwesen ihre politkriminellen Geschäfte machen. Für andere wären vernünftige wirtschaftliche Zwischenschritte bereits ein großer Gewinn.
Der verbreiteten Skepsis gegenüber der fortschreitenden Erweiterung setzen Europa-Politiker heute das Wort Konsolidierung entgegen. Nach den vielen Vertragsreformen soll jetzt für eine ganze Weile Schluss sein mit institutionellen Neuerungen und die Erweiterungspolitik soll möglichst auch ein paar Gänge zurückschalten. So richtig es ist, dass die EU aus der Vertragsreformerei herauswächst, so schwer dürfte sich das nach außen durchhalten lassen. Dafür ist die Nachfrage nach „Europa” einfach zu groß.
Gebraucht wird deshalb eine Erweiterungspolitik, die weitaus kreativer ist als bisher. Doch wo soll die EU enden – etwa am Kaspischen Meer? Vor allem die Türkei ist für viele zum Synonym dafür geworden, dass die EU hier politisch-kulturelle und geografische Grenzen überschreitet und in einer Überdehnungsfalle landet. Zwar würden im Fall der Ukraine keine geografischen Grenzen überschritten, doch ist das Land Mitte 2012 meilenweit davon entfernt, die Voraussetzungen für einen Beitritt zu erfüllen. Einige Balkanländer stehen nicht viel besser da. Die Krise um die Staatsschulden innerhalb der Gemeinschaft hat den Aufnahmeprozess für die EU-Kandidaten ins Stocken gebracht.
Albanien: Für Personen und Unternehmen gilt eine Flatrate von 10 Prozent, das Land hat damit eine der geringsten Steuerbelastungen in Europa.
Bosnien-Herzegowina: Ausländische Investoren werden mit weitreichenden Steuervergünstigungen und einem umfassenden Wirtschaftsförderungsprogramm gelockt.
Georgien: Niedrige Steuern und liberale Investitionsbedingungen, Wirtschaftssonderzone Poti, keine Gewinn- und Vermögensteuer
Kroatien: Körperschaftsteuersatz 20 Prozent, Gewinn- und Quellensteuer 15 Prozent. Ausländer können unbeschränkt Immobilien erwerben.
Mazedonien: Keine Körperschaftsteuer für die ersten zehn Jahre, 5 Prozent Einkommensteuer für die ersten fünf Jahre, danach 10 Prozent, umfangreiche Wirtschaftsförderung.
Russische Föderation mit der Sonderwirtschaftszone Samara und der Exklave Kaliningrad: Keine Umsatz-, Vermögen- und Gewinnsteuer, keine Zollgebühren, umfangreiche Wirtschaftsförderung.
Steuervorteile in der Region Samara | ||
Steuerart | Standardsatz | Satz in der Sonderwirtschaftszone Samara |
Gewinnsteuer | 20 % | 13,5 % |
Vermögensteuer | 2,2 % | befreit |
Grundsteuer | 1,5 % | befreit |
Autosteuer | bis 3,50 Euro pro PS | befreit |
Quelle: Markets
Serbien: Flat Tax von 10 Prozent für Einkommen- und Körperschaftsteuer, geringe Arbeitskosten.
Türkei: Industrie- und Freihandelszonen mit umfangreichen Steuervergünstigungen und Wirtschaftsförderungsprogrammen, keine Einkommen- und Körperschaftsteuer in der „Ägäis-Freizone“ der Hafenstadt Izmir, keine Mehrwertsteuer, keine Einfuhrzölle.
Inguschetien: Russlands erstes Offshore-Zentrum, für IBC-Gesellschaften Statusgarantie von 20 Jahren, keine Steuern.
„Wir sind für den freien Welthandel, nur die anderen nicht“, ließen Bundeskanzlerin Merkel und der britische Premier Cameron auf dem Weltwirtschaftsforum Anfang 2012 in Davos verlauten. Gleichzeitig erklärten sie die Gespräche für ein weltweites Handelsabkommen mit weniger Zoll- und sonstigen Schranken unter 154 Ländern für gescheitert. Sie ließen keinen Zweifel, wer aus ihrer Sicht daran die Schuld trage: Brasilien, China und Indien, die mit immer neuen Hürden Europas Hersteller von ihren Märkten fernhielten.
Statt auf eine weltweite Lösung zu warten, will die EU noch 2012 einzelne Freihandelsabkommen (FHA) mit den USA, Kanada, Singapur und Indien schließen. Das soll in der EU zu mehr Wirtschaftswachstum in Höhe von mindestens 90 Milliarden Euro pro Jahr führen. Ob es tatsächlich dazu kommt, darf bezweifelt werden. Die Idee eines wirklich freien Welthandels geistert schon zu lange erfolglos um den Globus. Denn allen Bekenntnissen zum Trotz ist weltweit ein stetig steigender Protektionismus zu beobachten. Nur mit Mühe haben sich die großen Industrie- und Schwellenländer auf ihrem diesjährigen Treffen darauf einigen können, bis Ende 2014 keine neuen Handelshemmnisse zu errichten. Doch trotz ähnlicher Zusagen seit 2008 haben die G-20-Staaten ihre Handelsbarrieren zunehmend erhöht.
Viele Länder umgehen die Streitschlichtungsregeln innerhalb der Welthandelsorganisation (WTO), indem sie ihre Handelsbeschränkungen nur noch zeitlich befristen. Klagen der behinderten Exportländer vor WTO-Gerichten laufen ins Leere, weil sie zu lange dauern. Viele protektionistische Maßnahmen sind dann längst ausgelaufen und neue an ihre Stelle getreten. „Eine Tendenz zur Abschottung ist vor allem bei Schwellenländern zu erkennen“, so die EU-Kommission in ihrem Bericht über Handelsbarrieren. Danach gibt es derzeit insgesamt rund 300 Freihandelsabkommen.
Die WTO geißelt die Handelsbarrieren und begründet das mit einer Rechnung: Ein freier Handel würde der Welt 800 Milliarden Dollar mehr Umsatz und Millionen neuer Jobs bescheren. Nur glaubt ihr das zurzeit niemand.
Pkw aus Japan | Pkw aus der EU | ||
Preis ab Werk | 30 000 | 30 000 | |
+ Transport- und Versicherungskosten | 1000 | 2000 | |
= Zollwert | 31 000 | 32 000 | |
Zollbetrag (30 %) | zollfrei | 9600 | |
= Nettopreis bei Einfuhr | 31 000 | 41 600 | |
+ inländische Transportkosten | 500 | 500 | |
= Bemessungsgrundlage für Umsatzsteuer | 31 500 | 42 100 | |
Umsatzsteuer (10 %) | 3150 | 4210 | |
Verkaufspreis | 34 650 | 46 310 |
Quelle: Germany Trade & Invest, Bereich Zoll
So aber erwartet die WTO für 2012 nur einen Zuwachs des globalen Güteraustausches von 3,7 Prozent. Die geringe Dynamik im Welthandel lässt dabei die Gefahr protektionistischer Maßnahmen steigen. Derzeit wird das Produktionswachstum von den Entwicklungs- und Schwellenländern mit plus 5 Prozent getragen. Die Industrieländer der OECD kommen dagegen nur auf 1,1 Prozent. Ein ähnliches Bild zeigt sich bei den Exporten, die um 5,6 Prozent beziehungsweise 2 Prozent weltweit expandieren sollen.
Exportweltmeister 2011 war China mit einem Ausfuhrwert von 1,9 Billionen Dollar, gefolgt von den USA (1,48 Billionen Dollar), Deutschland (1,47 Billionen Dollar) und Japan (823 Milliarden Dollar). Die höchsten Wachstumsraten erzielten Länder in Nahost sowie Indien und Russland mit Werten zwischen 45 und 30 Prozent. Brasilien, Indonesien und Australien steigerten die Ausfuhr um jeweils 27 Prozent, China kam auf 20 Prozent. Zum Vergleich: Deutschland wuchs um 17 Prozent.
Länderauswahl | 2010 | 2011 | 2012 | 2013 |
Vereinigte Staaten | 3,0 | 1,7 | 2,0 | 2,3 |
Euro-Raum | 1,9 | 1,5 | – 0,3 | 0,7 |
Deutschland | 3,6 | 3,1 | 1,0 | 1,4 |
Frankreich | 1,7 | 1,7 | 0,3 | 0,8 |
Italien | 1,8 | 0,4 | – 1,9 | – 0,3 |
Spanien | – 0,1 | 0,7 | – 1,5 | – 0,6 |
Großbritannien | 2,0 | 0,7 | 0,2 | 1,4 |
Japan | 4,4 | – 0,7 | 2,4 | 1,5 |
China | 10,4 | 9,2 | 8,0 | 8,5 |
Indien | 10,8 | 7,1 | 6,1 | 6,5 |
Brasilien | 7,5 | 2,7 | 2,5 | 4,6 |
Quelle: IWF