Dieses Wort weist für den Verlauf der vergangenen 400 Jahre eine merkwürdige Karrierekurve auf. Nachdem es im späten 16. Jahrhundert ins Deutsche gelangt war, blieb es bis etwa 1800 ein Lieblingsausdruck der Verwaltungs- und Rechtssprache im Sinne des amtlichen ›bewilligen‹, wurde aber genauso schon im Sinne von ›einräumen, zugestehen; zugeben‹ gebraucht. Das zugehörige Substantiv lautete Concession. Als 1649 der Text des Westfälischen Friedens, der im Jahr zuvor den Dreißigjährigen Krieg beendet hatte, gedruckt wurde, stand ganz am Anfang neben dem kaiserlichen Privileg, das den Druck erlaubte und vor Nachdrucken schützen sollte, eine Concession des Erzbischofs und Kurfürsten von Mainz. In dieser bekräftigt Johann Philipp von Schönborn die Druckerlaubnis seines Vorgängers Anselm Casimir Wambolt von Umstadt, die dieser dem Frankfurter Verleger Jacob Fischer gegeben hatte, in der ganzen Umständlichkeit der damaligen Kanzlei- und Diplomatensprache:
Wie nun höchstermelte jetztregierende Ihre Churfürstliche Gnaden von dem Jenigen / so vor dero Lobseligsten nächsten Vorfahren am Ertz-Stifft Mäyntz / wegen obberührter Friedens-Tractaten und Schluß / dem gemeinen Wesen zu Nutzen und Besten löblich concediret und verordnet worden / keineswegs abzusetzen gedencken.
Nach dem Tiefpunkt um 1800 legte konzedieren im 19. und 20. Jahrhundert einen beachtlichen Wiederaufstieg hin. Das hatte vermutlich nicht zuletzt damit zu tun, dass politische Verhandlungen, in denen es immer präsent geblieben war, nun öffentlich geführt, ihre Protokolle gedruckt und Debatten in Zeitungen zitiert wurden.
In den Aufzeichnungen des deutschen Reichstages vermisst man das Wort in den 1930er-Jahren, in denen sich Diskussionen, Verhandlungen und komplizierte Mehrheitsbildungen alsbald erübrigten – nicht erst mit der Machtübernahme der Nationalsozialisten 1933, sondern schon ab 1930, als vom Reichspräsidenten Hindenburg eingesetzte Kanzler ohne parlamentarischen Rückhalt mithilfe sogenannter Notverordnungen regierten. Bis dahin war es von 1871 bis 1930 ein viel gebrauchtes Wort, wenn es um Zölle, Renten oder Erleichterungen bei Reparationszahlungen ging, die konzediert wurden. Doch man benutzte es nicht nur, um Verwaltungsvorgänge zu bezeichnen. Ebenso konzedierte man dem Gesprächspartner und politischen Gegner, dass er manchmal recht hatte, eigentlich auch das Beste wollte oder einen wunden Punkt angesprochen hatte.
Dieser einschränkend zustimmende Gebrauch von konzedieren ist heute vorherrschend, wobei das Wort besonders oft mit Ergänzungen wie immerhin und zwar erscheint. In diesem Sinne wurde es im Bundestag seit 1949 in allen vergangenen 19 Wahlperioden regelmäßig verwendet, was man – angesichts der Beobachtungen über sein Verschwinden im Reichstag nach 1930 – möglicherweise als Zeichen für eine stabile demokratische Debattenkultur interpretieren darf.